Seefahrtzeiten und Schiffe – Gültigkeitsverlängerung: Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise Bescheinigung, deren Gültigkeit verlängert werden soll Seefahrtzeiten Dauer + ggf. Dienststellung Nautische Befähigungszeugnisse (NWO, NEO, NK) Nautische Befähigungszeugnisse für den Dienst auf Schiffen mit weniger als BRZ 500 (NWO 500, NK 500, OFFZ-NF, KPT-NF) 1 Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als nautischer Offizier wahrgenommen wurden von mindestens: zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre oder drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate oder ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum zusätzlich für NEO und NK bei Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen: Lehrgang im Sinne von ISM wie bei NWO, NEO, NK Kauffahrteischiffe mit einer BRZ von 500 oder mehr oder Kauffahrteischiffe in der internationalen Fahrt (aber nicht: Fischereifahrzeuge) (aber nicht: Lehrgang im Sinne von ISM) Seefunkzeugnisse UBZ, ROC, GOC Schiffe Kauffahrteischiffe mit weniger als BRZ 500 (aber nicht: Fischereifahrzeuge) Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als GMDSS-Funker oder nautischer Offizier wahrgenommen wurden von mindestens: zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre oder drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate oder ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum Schiffe, die mit Seefunkanlagen entsprechend dem Seefunkzeugnis ausgerüstet sind (GOC: mindestens für Seegebiet A2; ROC/UBZ: für Seegebiet A1) siehe Liste der zugelassenen Tätigkeiten auf der Website deutsche-flagge.de unter „Ausbildung und Befähigung / Bescheinigungen für Seeleute / Gültigkeitsverlängerung“ Seite 1 von 2 (22.01.2016) Seefahrtzeiten und Schiffe – Gültigkeitsverlängerung: Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise Bescheinigung, deren Gültigkeit verlängert werden soll Seefahrtzeiten Dauer + ggf. Dienststellung Technische Befähigungszeugnisse (TWO, TZO, TLM) Befähigungszeugnis Elektrotechnischer Schiffsoffizier (ETO) Befähigungsnachweis Dienst auf Tankschiffen 1 Schiffe Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als technischer Offizier wahrgenommen wurden von mindestens: a) zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre oder b) drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate oder c) ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum Kauffahrteischiffe mit einer Antriebsleistung von 750 kW oder mehr (aber nicht: Fischereifahrzeuge) zusätzlich für TZO und TLM bei Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen: Lehrgang im Sinne von ISM Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als elektrotechnischer Schiffsoffizier wahrgenommen wurden von mindestens: a) zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre oder b) drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate oder c) ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum mindestens drei Monate Seefahrtzeit innerhalb der letzten fünf Jahre, während der Befugnisse ausgeübt werden, die der Art des Befähigungsnachweises entsprechen Kauffahrteischiffe mit einer Antriebsleistung von 750 kW oder mehr (aber nicht: Fischereifahrzeuge) Tankschiffe, die der Art des Befähigungsnachweises entsprechen (z.B.: Produktentanker nur für den Dienst auf Öl- und Chemikalientankschiffen, aber: Rohöltanker nur für den Dienst auf Öltankschiffen) siehe Liste der zugelassenen Tätigkeiten auf der Website deutsche-flagge.de unter „Ausbildung und Befähigung / Bescheinigungen für Seeleute / Gültigkeitsverlängerung“ Seite 2 von 2 (22.01.2016)
© Copyright 2024 ExpyDoc