Seefahrtzeiten und Schiffe – Gültigkeitsverlängerung

Seefahrtzeiten und Schiffe – Gültigkeitsverlängerung: Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
Bescheinigung, deren
Gültigkeit verlängert
werden soll
Seefahrtzeiten
Dauer + ggf. Dienststellung

Nautische
Befähigungszeugnisse
(NWO, NEO, NK)
Nautische
Befähigungszeugnisse
für den Dienst
auf Schiffen mit weniger
als BRZ 500
(NWO 500, NK 500,
OFFZ-NF, KPT-NF)
1
Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als nautischer Offizier
wahrgenommen wurden von mindestens:
 zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre
oder
 drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate
oder
 ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf
Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von
mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum

zusätzlich für NEO und NK bei Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen:
Lehrgang im Sinne von ISM

wie bei NWO, NEO, NK


Kauffahrteischiffe mit einer BRZ von 500 oder mehr
oder
Kauffahrteischiffe in der internationalen Fahrt
(aber nicht: Fischereifahrzeuge)

(aber nicht: Lehrgang im Sinne von ISM)

Seefunkzeugnisse
UBZ, ROC, GOC
Schiffe
Kauffahrteischiffe mit weniger als BRZ 500
(aber nicht: Fischereifahrzeuge)
Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als GMDSS-Funker oder
nautischer Offizier wahrgenommen wurden von mindestens:
 zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre
oder
 drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate
oder
 ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf
Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von
mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum

Schiffe, die mit Seefunkanlagen entsprechend dem Seefunkzeugnis ausgerüstet sind (GOC: mindestens für Seegebiet A2;
ROC/UBZ: für Seegebiet A1)
siehe Liste der zugelassenen Tätigkeiten auf der Website deutsche-flagge.de unter „Ausbildung und Befähigung / Bescheinigungen für Seeleute / Gültigkeitsverlängerung“
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(22.01.2016)
Seefahrtzeiten und Schiffe – Gültigkeitsverlängerung: Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
Bescheinigung, deren
Gültigkeit verlängert
werden soll
Seefahrtzeiten
Dauer + ggf. Dienststellung

Technische
Befähigungszeugnisse
(TWO, TZO, TLM)


Befähigungszeugnis
Elektrotechnischer
Schiffsoffizier
(ETO)
Befähigungsnachweis
Dienst
auf Tankschiffen
1

Schiffe
Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als technischer Offizier
wahrgenommen wurden von mindestens:
a) zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre
oder
b) drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate
oder
c) ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf
Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von
mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum

Kauffahrteischiffe mit einer Antriebsleistung von 750 kW oder
mehr
(aber nicht: Fischereifahrzeuge)
zusätzlich für TZO und TLM bei Seefahrtzeiten auf Behördenschiffen:
Lehrgang im Sinne von ISM
Seefahrtzeiten, in welcher Funktionen als elektrotechnischer
Schiffsoffizier wahrgenommen wurden von mindestens:
a) zwölf Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre
oder
b) drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate oder
c) ein und einem halben Monat innerhalb der letzten fünf
Jahre zusammen mit einer zugelassenen Tätigkeit1 von
mindestens zwölf Monaten im gleichen Zeitraum
mindestens drei Monate Seefahrtzeit innerhalb der letzten
fünf Jahre, während der Befugnisse ausgeübt werden, die der
Art des Befähigungsnachweises entsprechen

Kauffahrteischiffe mit einer Antriebsleistung von 750 kW oder
mehr
(aber nicht: Fischereifahrzeuge)

Tankschiffe, die der Art des Befähigungsnachweises entsprechen (z.B.: Produktentanker nur für den Dienst auf Öl- und
Chemikalientankschiffen, aber: Rohöltanker nur für den Dienst
auf Öltankschiffen)
siehe Liste der zugelassenen Tätigkeiten auf der Website deutsche-flagge.de unter „Ausbildung und Befähigung / Bescheinigungen für Seeleute / Gültigkeitsverlängerung“
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(22.01.2016)