Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Hamburg Dezernat II - Finanzen Verfahrensanweisung für die Bewirtung von Gästen aus „Repräsentationszwecken“ oder zum Zweck der „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ (= Informationsarbeit der Bundeswehr) (gilt grundsätzlich auch für die Bewirtung aus Drittmittelprojekten): 1. Grundsatz: Der HSU/UniBw H werden Haushaltmittel für die Bewirtung von Gästen bei zwei verschiedenen Verbuchungsstellen zur Verfügung gestellt: bei 1411-529 01 = Repräsentationszwecke, bei 1411-542 01 = Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Somit kann für die Bewirtung von Gästen ggf. einer dieser „Töpfe“ in Anspruch genommen werden, die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln aus anderen Titeln der HSU/UniBw H – z.B. „Geschäftsbedarf“ - ist unzulässig! Ausnahme: Drittmittel: Da auch im Rahmen von Drittmittelprojekten Bewirtungskosten anfallen können, können hier Haushaltsmittel für die Bewirtung aus dem entsprechenden UT verwendet werden. Ausnahmsweise können auch ggf. vorhandene „Drittmittelreste“ dafür verwendet werden. Es gelten aber auch bei der Bewirtung von Gästen im Rahmen eines Projektes die o.a. Vorschriften analog (siehe ZDV A-2410/2 und ZDV A-600/1) und somit die im ff. aufgeführten Höchstgrenzen, d.h. auch bei der Bewirtung von Gästen im Rahmen eines Drittmittelprojektes muss zunächst festgelegt werden, ob es sich eher um „Repräsentationszwecke“ handelt oder um „Informationsarbeit der Bundeswehr“ (was bei Projekten die Regel sein dürfte). Lediglich wenn der Drittmittelgeber ausdrücklich erklärt hat, dass auch über die bei der HSU geltenden Bestimmungen hinaus Kosten zu Lasten eines Projektes verursacht werden können, können die u.a. Richtwerte überschritten werden! Da dies bei Inanspruchnahme von Drittmittelresten in der Regel nicht der Fall ist, können in diesen Fällen nur die u.a. Richtwerte maßgeblich sein. 2. Antragstellung: Rechtzeitig VOR Beginn einer Veranstaltung bei der Bewirtungskosten anfallen, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Handelt es sich um Haushaltmittel für „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, ist der Antrag über die Pressestelle der HSU zur Mitzeichnung dem Präsidenten der HSU zur Genehmigung vorzulegen. Beigefügtes Antragsformular ist auszufüllen und eine Einladungsliste/Liste der voraus. Teilnehmer ist vorzulegen. (zu beachten: Die Zahl der teilnehmenden Gäste muss höher sein als die Anzahl der teilnehmenden HSU-Angehörigen!) Der Antrag wird dann an den Antragsteller zurückgegeben, wurde der Antrag genehmigt, werden die HHM vorher entsprechend festgelegt. Bei der Bezahlung der Kosten aus Drittmitteln, kann ein formloser Antrag vorgelegt werden. Die notwendigen Angaben (Teilnehmer, Art der Veranstaltung, Bewirtungsart und Kostenschätzung) müssen aus dem Antrag hervorgehen. Für die Bewirtung im Rahmen von Drittmittelprojekten wurde ein gesonderter Antrag entwickelt, bitte diesen verwenden. 3. Abrechnung: Für die Abrechnung ist dann der genehmigte Antrag mit Teilnehmerliste und OriginalZahlungsbelegen vorzulegen. Bei der Abrechnung werden entsprechende Höchstsätze/Richtwerte zugrunde gelegt: 4. Richtsätze: (ZDV A-2410/2, Ziff. 501 und ZDV A-600/1, Ziff. 517): Die möglichen erstattungsfähigen Beträge sind unterschiedlich, abhängig davon, ob es sich um eine Veranstaltung aus Repräsentationszwecken handelt oder ob es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit /Informationsarbeit der Bundeswehr handelt. a) Richtsätze für eine Maßnahme zum Zwecke der Repräsentation gem. ZDV A-2410/2, Ziff. 501 ( in €/Person): Mittagessen: bis zu 25,00 € oder Abendessen: bis zu 35,00 € (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 25 €) oder Empfang: bis zu 15,00 € Kaffeepause: bis zu 5,00 € täglich. Alle Nebenkosten wie Bedienung, Tischdekoration, Einladungskarten, Mehrwertsteuer, Menükarten etc. sind darin enthalten! Ausgaben für Gastgeschenke dürfen nur an Personen außerhalb der Bundeswehr überreicht werden. b) Richtsätze für die Durchführung von Informationsveranstaltungen der Bundeswehr gem. ZDV A-600, Ziff. 517 (in €/Person) : Frühstück: bis zu 5,00 € Mittagessen: bis zu 17,00 € Abendessen: bis zu 22,00 € Kleiner Imbiss mit Umtrunk bis zu 7,00 € Empfang bis zu 11,00 € Kaffeepause bis zu 4,00 € Umtrunk bis zu 4,00 € Besonderheit: Bei Veranstaltungen für die im Einzelfall insgesamt mehr als 2.500 € erforderlich sind oder bei denen eine Überschreitung der o.a. Höchstsätze erforderlich ist, behält sich der Presse- und Informationsstab die Entscheidung vor. Entsprechende Anträge werden durch ZVERW mit Begründung und Darstellung des geplanten organisatorischen Ablaufs sowie der vorläufigen Teilnehmerliste und dem Kostenvoranschlag auf dem Dienstweg vorgelegt. Da die insgesamt für solche Veranstaltungen jährlich zustehenden HHM sehr gering sind, obliegt es dem Präsidenten der HSU darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen zu Lasten dieser „Töpfe“ durchgeführt werden und welche nicht. Somit sollten alle Maßnahmen vorab durch den Präsidenten genehmigt werden, da eine Abrechnung im Nachhinein ggf. abgelehnt werden kann und eine Erstattung der Rechnungsbeträge dann nicht möglich ist. 5. Nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen: Folgende Aufwendungen können nicht aus o.a. Haushaltsmitteln (auch nicht aus Drittmitteln!!) finanziert werden: - Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Feiern anlässlich von Dienstjubiläen und ähnliche Veranstaltungen der Bediensteten - Aufwendungen für innerdienstliche Veranstaltungen wie Seminare, Mitarbeiterbesprechungen, Gremiensitzungen und ähnliches - Geschenke und andere Aufmerksamkeiten an Hochschulangehörige, z.B. aus Anlass von Geburtstagen, Jubiläen und ähnlichen Anlässen Stand: Februar 2016 “
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