Dokument Datenbank flexible Arbeitszeitmodelle Zufriedenheit von Gästen und Mitarbeitern durch selbstgesteuerte Dienstpläne steigern Unternehmen: DRK Gästehaus Wadgassen-Schaffhausen Homepage: www.drk-kliniken-saar.de/gaestehaeuser/index.html Anschrift: Provinzialstraße 52 66787 Wadgassen Ansprechpartner: Frau Pia Schlauch (Leiterin des Gästehauses) Herr Ernst Lorenz (Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates) Tel.: 06831/171486 Tel.: 06834/94040 [email protected] [email protected] Branche: Soziale Dienstleistungen Altenpflege Mitarbeiterzahl: 43 Kategorie: Dienstplangestaltung Zufriedenheit von Gästen und Mitarbeitern durch selbstgesteuerte Dienstpläne steigern Inhalt 1. Die DRK-Gästehäuser - Betreuung und Pflege in familiärer Atmosphäre 2. Arbeitsorganisatorische Unzulänglichkeiten - Auslöser grundlegender Veränderungen 3. Externe Unterstützung und Ideen der Mitarbeiter sichern erfolgreiche Entwicklung 4. Der Weg zum selbstgesteuerten Dienstplan 5. Die geltenden "Spielregeln" 6. Erfahrungen und Empfehlungen für das Vorgehen 1. Die DRK-Gästehäuser - Betreuung und Pflege in familiärer Atmosphäre Das DRK-Gästehaus Wadgassen-Schaffhausen sowie drei weitere DRK-Gästehäuser im Landkreis Saarlouis sind 1995 im Rahmen eines Modellprojektes zur Verbesserung der Betreuung und Pflege älterer Menschen im Landkreis Saarlouis entstanden. Dieses Modellprojekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes, den Landkreis Saarlouis, die Standortgemeinden und die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert. Sein Ziel war es, als Alternative zu den ausschließlich vorhandenen Großeinrichtungen kleine, eine familiäre Atmosphäre ausstrahlende Einrichtungen zur Betreuung älterer und schwerstbehinderter Menschen zu schaffen. Die Gäste, die übrigens hier zur Unterstreichung dieses anderen Betreuungs- und Pflegekonzeptes bewusst nicht als Patienten bezeichnet werden, sollten sich nicht von zu Hause abgeschoben fühlen. Die Gästehäuser bieten die Betreuung vornehmlich, aber nicht ausschließlich älterer Menschen - angesichts dessen, dass es im Saarland an adäquaten Einrichtungen für jüngere Menschen mangelt - in der "Kurzzeitpflege" (in Wadgassen 12 Betten), der "Tagespflege" (12 Plätze) sowie dem "Wohnen in der Pflege" (18 Betten) an. Als Träger für die Einrichtungen konnte die DRK Krankenhaus GmbH Saarland gewonnen werden, die alleiniger Gesellschafter der Gästehäuser ist und zu der weiterhin zwei Krankenhäuser, eine REHA-Klinik und ein ambulanter Pflegedienst gehören. Ihr Betriebsrat ist als Gesamtbetriebsrat auch für die Gästehäuser zuständig. Rechtliche Grundlage für seine Arbeit ist u.a. der bundesweit geltende DRK-Tarifvertrag, der sich mit geringen Abweichungen die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) zu eigen macht. Im DRK Gästehaus Wadgassen sind derzeit insgesamt 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, wobei diese im Bereich der Pflege 12,75 VK-Stellen und in der Hauswirtschaft 6,25 VK-Stellen besetzen. 90% der Mitarbeiter arbeiten Teilzeit, was vermutlich auf den hohen Anteil weiblicher Beschäftigter sowie auf deren Wunsch zurückzuführen ist, mit der Doppelbelastung aus Beruf und Familie besser zurechtzukommen. 2. Arbeitsorganisatorische Unzulänglichkeiten - Auslöser grundlegender Veränderungen Kostengünstigere Angebote der regionalen Wettbewerber Allein im unmittelbaren Umkreis des Gästehauses in Wadgassen, nur zwischen zwei und fünf Kilometern von diesem entfernt, bieten drei weitere - große - Einrichtungen der Altenhilfe ihre Dienstleistungen an. Da diese angesichts ihrer Größe kostengünstiger agieren können, steht das DRK Gästehaus mit ihnen vor allem im preislichen Wettbewerb. Aus diesem Grund und wegen der "Sparmentalität" der saarländischen Bürger ergreift die Leitung des DRK Gästehauses verschiedene Maßnahmen, um für die Angehörigen potentieller Gäste, die in der Regel die betreuende Einrichtung auswählen, trotz höherer Kosten attraktiv zu sein: • • • • • • Anwendung eines Betreuungs- und Pflegekonzeptes, das auf ganzheitliche, aktivierende, rehabilitationsorientierte sowie individuelle Betreuung und Pflege setzt, Erarbeitung eines speziellen Demenzkonzeptes, Einführung eines Qualitätsmanagements, in dessen Rahmen u.a. die Zertifizierung nach DIN ISO angestrebt wird, Sicherung des hohen Bestandes an ausgebildeten Fachkräften, Unterhaltung guter Kontakte zu den umliegenden Einrichtungen, um ggf. empfohlen zu werden sowie Last but not least Flexibilisierung des Dienstplans sowie Entwicklung eines selbstgesteuerten Dienstplanverfahrens. Nachteile eines starren Dienstplans, eines fremdbestimmten Dienstplanverfahrens sowie unklarer Arbeitsabläufe Im DRK Gästehaus Wadgassen kam seit Gründung der Einrichtung ein starres 3-Schicht-System zum Einsatz. Abweichungen von dem einmal erstellten Dienstplan waren nicht vorgesehen, so dass die Anzahl der eingeteilten Pflegekräfte immer konstant und - u.a. saisonale - Schwankungen der Belegung unberücksichtigt blieben. So waren zum Beispiel morgens immer 5 Pflegekräfte zur Arbeit eingeplant, ob nun 31 oder nur 16 Gäste zu betreuen waren. Die Folgen: Geringe und teure Flexibilität: Kurzfristige Flexibilitätsanforderungen konnten nur begrenzt berücksichtigt werden, da sie ständige und organisatorisch relativ aufwendige Veränderungserfordernisse an den zunächst starren Einsatzplänen hervorriefen. Darüber hinaus konnten kurzfristig erforderliche Abweichungen vom Dienstplan, wenn überhaupt, nur "nach oben" realisiert werden. Das heißt, wenn ein Mitarbeiter länger oder einen zusätzlichen Dienst arbeiten sollte, war dieser durch das Instrument "Überstunde" realisierbar. Die Bereitschaft, bei mangelnder Auslastung nach Hause zu gehen oder zu Hause zu bleiben, war dagegen gering ausgeprägt. Statt dessen beriefen sich die Mitarbeiter auf den Dienstplan und legitimierten mit diesem ihr starres Arbeitszeitverhalten. So hieß es beispielsweise "ich muss auf meine Stunden kommen". In ihrem Empfinden führten die daraus resultierenden Über- oder Unterbesetzungen dazu, dass es "gute" Tage, an denen man weniger zu tun hatte, und "weniger gute" Tage gab, an denen viel Arbeit vorhanden war. Unzufriedenheit der Gäste: Bedauerlicherweise, so Frau Schlauch, reflektierten die Mitarbeiter jedoch nicht, dass sich ihre mangelnde Flexibilität negativ auf die Betreuung der Gäste auswirkte. In Kundenbefragungen, die in der Kurzzeitpflege nach jedem Aufenthalt, in der Tagespflege und bei "Wohnen in der Pflege" zweimal im Jahr durchgeführt werden, bestätigte sich jedoch, dass sich die Gäste an den "weniger guten" Tagen unzureichend betreut fühlten. Konkret bemängelten sie die schlechte Erreichbarkeit der Pflegekräfte sowie deren ungenügendes Eingehen auf den Einzelnen. Darüber hinaus gaben die Gäste in solchen Zeiten insgesamt mehr - und überwiegend kritische - Rückmeldungen. Des weiteren verhinderten starre Dienstzeiten ein höheres Maß an Kundenorientierung. So blieben beispielsweise - angesichts eines einheitlichen Dienstbeginns um 7:00 Uhr - die Wünsche der Frühaufsteher unberücksichtigt. Zentralisierte Dienstplanung: Die Verantwortung für die Gestaltung des Dienstplans lag bei der Leitung der Einrichtung. Die Mitarbeiter beteiligten sich lediglich insoweit, als sie zuvor "Wunschzettel" mit Angaben über von ihnen präferierte Arbeits- bzw. Freizeiten an die Leitung gaben. Dieses zentralisierte Dienstplanverfahren hatte jedoch mehrere Nachteile: Es war für die Leitung zeitintensiv, der erstellte Plan wurde nie allen Mitarbeitern gerecht und die Eigenverantwortung der Mitarbeiter hinsichtlich des Gelingens der Einsatzplanung wurde behindert. Ineffiziente Arbeitsabläufe: In der Vergangenheit erledigten examinierte Pflegekräfte häufig Arbeiten, die dem hauswirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sind. Grund hierfür war, dass die Aufgabengebiete zwischen "Pflege" und "Hauswirtschaft" nicht klar abgegrenzt waren, aber auch eine falsch verstandene Hilfsbereitschaft der Pflegekräfte gegenüber den Kolleginnen der Hauswirtschaft. Hier wurde Arbeitszeit pflegefremd verbraucht, die anschließend für die Betreuung der Gäste fehlte. Deren Ärger spiegelte sich übrigens auch in einer zu jener Zeit geringen Nachfrage nach den Dienstleistungen des Gästehauses sowie einer niedrigen Wiederkehrerquote wieder. Die arbeitsorganisatorischen Mängel hatten darüber hinaus aber auch zu großem Unmut der examinierten Pflegekräfte geführt. Diese fühlten sich aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung überfordert. Sie waren aber auch frustriert, weil viele Tätigkeiten nichts mehr mit ihrem erlernten Beruf zu tun hatten. Die alarmierendsten Signale, Veränderungen anzugehen, sendeten schließlich die Kündigungen von zwei engagierten Pflegekräften - vor allem jedoch deren Begründungen - aus. So äußerten sie "wir schaffen es nicht mehr" und "so haben wir uns die Arbeit nicht vorgestellt". Gleichzeitig war der Krankenstand hoch und Frau Schlauch hatte in Teamgesprächen festgestellt, dass die Atmosphäre im Pflegeteam aggressiv war, die Mitarbeiter also nicht mehr in der Lage waren, Problemlösungen sachlich anzugehen. 3. Externe Unterstützung und Ideen der Mitarbeiter sichern erfolgreiche Entwicklung Externe Begleitung - nicht aus dem sozialen Bereich Frau Schlauch sah es als ihre Aufgabe an, die unabdingbaren Veränderungen nicht nur auf den Weg zu bringen, sondern ihr Vorankommen auch zu forcieren. Um die nachstehenden Ziele erreichen zu können, hielt sie externe Unterstützung für erforderlich. Abbildung 1 o o o o o o Ziele des Veränderungsprozesses Kunden-, fach- und teambezogenes Arbeiten Optimierung der Arbeitsabläufe Aufgabenorientierte Arbeitszeitgestaltung Vereinfachung der Einsatzplanung durch Selbststeuerung der Mitarbeiter Erhöhung der Mitarbeitermotivation Sicherung der Arbeitsplätze Die örtliche Industrie- und Handelskammer empfahl ihr, sich mit ihrem Anliegen an den REFA-Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V. zu wenden. Interessanterweise hatte sie damit zwar einen hinsichtlich arbeitsorganisatorischen Umgestaltungen kompetenten, jedoch im Bereich der sozialen Dienstleistungen unerfahrenen Ansprechpartner gefunden. Frau Schlauch begründet, warum sie jedoch gerade von dieser Konstellation angetan war: "Wir brauchten einen externen Partner, um uns gegen Betriebsblindheit zu wappnen. Und dieser sollte nicht aus dem sozialen Bereich kommen, weil sonst erfahrungsgemäß zahlreiche Entschuldigungen gefunden werden, warum Veränderungen nicht realisiert werden können. Das beliebteste Argument gegen Weiterentwicklungen lautet ‚Wir arbeiten mit Menschen zusammen, dass ist doch mit der Industrie nicht vergleichbar'." Eine der wichtigsten Anfangs-Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit dem REFA-Verband war, dass Mitarbeiter Angst vor Veränderungen und insbesondere vor Flexibilisierung haben, weil sie befürchten, Sicherheit zu verlieren. Deshalb müssen sie ausführlich und regelmäßig über die Notwendigkeit einer Veränderung sowie über die jeweiligen Reformschritte informiert werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die konkreten Lösungen von der Basis her - also gemeinsam mit den Mitarbeitern - zu entwickeln. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass Projekte zeit- und realitätsnah umgesetzt werden können. Pilotprojekt zur Arbeitszeitflexibilisierung - das Projektteam Zu jener Zeit hatte das saarländische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds ein Pilotprojekt "Flexible Arbeitszeitsysteme zur Förderung von Beschäftigung und Produktivität" ins Leben gerufen, an dem sich das DRK Gästehaus über den REFA-Verband ab Juni 1997 beteiligten konnte. Hierdurch konnte das DRK Gästehaus auf weitere kompetente Ansprechpartner - wie des DGB, der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e.V., eines auf Arbeitszeitgestaltung spezialisierten Beratungsunternehmens sowie des INFO-Instituts Prof. Dr. Bierbaum - die sogenannten "Prozessbegleiter" zurückgreifen. Die Unterstützung durch diese Prozessbegleiter ermöglichte es Frau Schlauch, sich vergleichsweise gelassen auf die inhaltliche Diskussion des Veränderungsprozesses zu konzentrieren. Indem sie regelmäßig - ca. fünf Mal in einem Dreivierteljahr - den Entwicklungsstand, die aktuellen Befindlichkeiten sowie etwaige Probleme an die Berater zurückspiegelte, konnte sie von deren Erfahrungen aus anderen Veränderungsprozessen profitieren und Argumente aufgreifen. In diesen Sitzungen wurde auch besprochen, ob die konkret geplanten nächsten Veränderungen umsetzbar sein würden. Seitens des Trägers waren die Geschäftsführerin Pflege der DRK Krankenhaus GmbH, der Leiter des Bereichs Altenpflege und seine Stellvertreterin und der Konzernbetriebsratsvorsitzende in die Umgestaltung einbezogen. Einbindung des Betriebsrates Noch vor Zustandekommen des Projektes hat Frau Schlauch sich mit dem Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates zusammengesetzt, um ihm die unbefriedigende Situation des Gästehauses zu schildern. Da er sachlichen Argumenten gegenüber aufgeschlossen ist, konnte das DRK Gästehaus die Veränderung angehen. Der Betriebsrat hat sich in diesem Fall weitgehend aus der Entwicklung herausgehalten, weil er - so sein Standpunkt - im Problemfall immer noch hätte reagieren können. "Hierüber sind wir", so Herr Lorenz, "durch unsere Teilnahme an den Sitzungen im Projektteam sowie punktuelle Gespräche vor Ort von Anfang an im Bilde gewesen." Information der Mitarbeiter Im Juli 1997 informierte Frau Schlauch im Rahmen eines Teamgespräches alle Mitarbeiter des Gästehauses darüber, dass, warum und wie das Projekt zur Verbesserung der Arbeitsorganisation gestartet werden sollte. Hierbei verdeutlichte sie vor allem, dass die Zukunft des Gästehauses ohne die geplanten Veränderungen gefährdet wäre. Einige wenige Mitarbeiter lehnten das Vorhaben aus Angst vor Arbeitsplatzabbau, auf den sie aus der Einbindung des REFA-Verbandes schlossen, strikt ab. Interessanterweise, so Frau Schlauch, waren sie es auch, die ihre Kritik an den Gegebenheiten plötzlich nicht mehr wahr haben wollten. So stritten sie beispielsweise ab, dass die Dienstpläne wiederholt zu Unzufriedenheit geführt hatten. Ca. die Hälfte der Mitarbeiter konnte potentielle Folgen der Veränderungen für sich nicht bewerten und verhielt sich deshalb zunächst neutral. Allerdings gelang es den ca. 30% der Mitarbeiter, die die Veränderungen in die dargestellte Richtung befürworteten, letztlich auch diese Unentschlossenen für das Projekt einzunehmen. "Damit konnten wir es wagen, das Projekt anzugehen", erinnert sich Frau Schlauch. 4. Der Weg zum selbstgesteuerten Dienstplan Gemäß einem der Ergebnisse der Projektsitzungen sollten die neuen Dienstpläne durch die Mitarbeiter selbst gestaltet sowie notwendige Veränderungen in den Arbeitsabläufen durch diese definiert werden. Das Projektteam ging davon aus, dass die Mitarbeiter die bestehenden Defizite leichter erkennen würden, wenn sie gezwungen wären, sich über die anstehenden Aufgaben, die für deren Erledigung erforderliche Besetzung sowie die passenden Dienstzeiten Gedanken zu machen. In diesen Erkenntnisprozess war meistens das gesamte Pflegeteam, das sind mit Krankenschwestern, Altenpflegern sowie Altenpflegehelfern alle Fachkräfte des Pflegebereichs, eingebunden. Um keine ausufernden, ergebnislosen Diskussionen zu bekommen, wurde jede der Sitzungen zur Dienstplangestaltung auf anderthalb Stunden begrenzt. Ist-Analyse Ziel der Ist-Analyse war es, den Erkenntnisprozess zu fördern. So wurden vier Krankenschwestern gebeten, unabhängig voneinander den Besetzungsbedarf tagesbezogen mittels einer entsprechenden Schablone - wie in Abbildung 2 dargestellt - abzubilden. Dabei erkannten sie erstmals bewusst, dass der Besetzungsbedarf im Zeitablauf nicht immer konstant ist. Im sich anschließenden Vergleich mit der tatsächlichen Besetzung, wie sie sich aus dem bisherigen Dienstplan ergab, fanden sie heraus, dass von vornherein - also unabhängig von kurzfristigen Abweichungen im Bedarf die Arbeitsspitzen ebenso wenig bedarfsgerecht abgedeckt wurden, wie die Zeiten geringerer Auslastung mit zuviel Personal besetzt waren (vgl. Abbildung 3). Sie erkannten des weiteren, dass Pflegekräfte ursprünglich auch deshalb oft hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernommen hatten, weil während eines Auslastungstals die Zeit hierfür zur Verfügung stand. Abbildung 2 - Schablone für die Ermittlung des tagesbezogenen Besetzungsbedarfs Abbildung 3 - Ist-Situation: Besetzungsbedarf versus eingeteilte Dienste Aufgabenanalyse Vor der Bestimmung der bedarfsgerechten Besetzungsstärke (= Anzahl der Mitarbeiter, die zu einer bestimmten Zeit zum Dienst eingeteilt sein müssen) setzten sich die Mitarbeiter des Pflegeteams mit denen des hauswirtschaftlichen Bereichs zusammen, um eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung der jeweiligen Tätigkeiten vorzunehmen. Hierbei ging es vor allem auch darum, Aufgaben zu identifizieren, die mit dem Ziel der Entlastung des Pflegebereichs in die Hauswirtschaft (zurück)verlagert werden konnten. So musste zum Beispiel ein gerade nicht benutztes Bett nicht von einer Pflegekraft gemacht werden. Bedarfs-Analyse, Festlegung von Dienstzeiten und personeller Besetzung Den tages- und wochenzeitlichen Besetzungsbedarf ermittelte das Pflegeteam - unter Berücksichtigung der planbaren Aufgaben und des hierfür bestehenden zeitlichen Bedarfs sowie der feststehenden Belegung des Gästehauses in den verschiedenen Bereichen, was neben der Anzahl der Gäste auch deren konkreten Betreuungs- und Pflegebedarf (hierüber liefert die genehmigte Pflegestufe wichtige Informationen) bzw. ihre zeitlichen Bedürfnisse (z.B. Frühaufsteher) einschloss. Davon ausgehend bestimmten sie die notwendige Besetzungsstärke. Die wichtige Neuerung gegenüber dem bisherigen Dienstplanverfahren besteht darin, dass nunmehr lediglich feststeht, wie viele Mitarbeiter zu welchen Zeiten benötigt werden, aber noch nicht, welche Mitarbeiter dies konkret sind. Es handelt sich also um eine sogenannte unpersönliche Besetzungsvorgabe. Als nächstes stellte sich dann die Frage, wie die Zeiten der Dienste geändert werden müssen, um die Sollbesetzungskurve möglichst genau abzubilden. Das führte zu 16 verschiedenen Dienstzeiten, die zur Vereinfachung mit Nummern (z.B. 1a-Dienst) im Dienstplan hinterlegt sind. Insbesondere auch diese Verschiedenartigkeit der Dienste ermöglicht kurzfristigen Abweichungen vom Dienstplan. Der letzte Schritt zum Dienstplan In einer weiteren Teambesprechung standen die Mitarbeiter vor der Aufgabe, erstmals den Dienstplan selbst zu gestalten - allerdings noch unter Moderation der Leitung des Gästehauses. Jeder Mitarbeiter hatte ein Dienstplanformular erhalten, in dem nun via Absprache der Mitarbeiter sukzessive alle Dienste belegt wurden. Hierzu fragte die Moderatorin jeden zu belegenden Dienst einzeln ab. Die Mitarbeiter stellten erstaunt fest, dass der Dienstplan auf diesem Weg innerhalb einer halben Stunde fertiggestellt werden konnte und dies mit einem besseren Ergebnis, weil alle Mitarbeiter im Großen und Ganzen zufrieden gestellt werden konnten. So konnten die Mitarbeiter beispielsweise wunschgemäß mehrere freie Tage realisieren oder auch zwei aufeinanderfolgende freie Wochenenden. Es war dann auch kein Problem mehr, dass ein Mitarbeiter einmal zwei Wochenenden in Folge zum Dienst kam. Es war also gelungen, einen Dienstplan zu gestalten, der alle betrieblichen Vorgaben und die Vorstellungen der Mitarbeiter berücksichtigte. Dass die Mitarbeiter dieses Verfahren schnell angenommen hatten, zeigte sich auch darin, dass der von der Leitung beispielhaft erstellte Dienstplan nicht benötigt wurde. Zustimmung der Gremien Dieses Ergebnis wurde dem Projektteam Ende Oktober 1997 vorgelegt. Der Betriebsrat vertrat den Standpunkt, dass er sich mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden erklären könnte, wenn die Mitarbeiter es für gut befinden würden. Allerdings hielt er es auch für erforderlich, eine Schutzklausel für diejenigen einzubauen, die das System nicht gut heißen würden. Insbesondere ging es ihm darum, geteilte Dienste zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund stellte er vier Bedingungen auf, unter deren Berücksichtigung er der probeweisen Einführung des Konzeptes bis 31.12.1997 zustimmte. So sollte der Mitarbeiter • • • • mit der Regelung einverstanden sein, wenigstens vier Stunden pro Tag zusammenhängend arbeiten können, nicht zweimal pro Tag zum Gästehaus fahren müssen bzw. bei einer Arbeitszeit von weniger als vier Stunden sollten vorrangig Mitarbeiter mit einer Vertragsarbeitszeit von weniger als 50% der Vollzeitarbeit eingesetzt werden. Diese "Rückzugsposition" ist aber, wie Frau Schlauch berichtet, bisher nicht benötigt worden - vielleicht auch deshalb, weil die Dienstplanung dadurch erleichtert wird, dass viele der Teilzeitbeschäftigten des DRK Gästehauses gern nur zwischen drei und vier Stunden pro Tag arbeiten und außerdem in der Nähe wohnen, wodurch sich geteilte Dienste ohnehin erübrigen. Argumente für die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges kamen schließlich noch vom Controller der DRK Krankenhaus GmbH Saarland, der ein optimales Planungsergebnis im Hinblick auf die höchstmögliche Anzahl der Pflegeminuten für den einzelnen Gast festgestellt hatte. 5. Die geltenden "Spielregeln" Das damals "geübte" Verfahren der Dienstplangestaltung wird seit 1997 im DRK Gästehaus Wadgassen im pflegerischen und im hauswirtschaftlichen Bereich praktiziert. Dienstplanrhythmus Jeden zweiten Dienstag im Monat erstellt das Pflegeteam den Dienstplan bei im wesentlichen stabil hoher Belegung zumeist für die nächsten vier Wochen. Das Team hat das Recht diesen sogenannten Verbindlichkeitszeitraum des Dienstplans selbst zu bestimmen. So wird zu belegungsschwachen Zeiten - wie zum Beispiel im November - nur 14 Tage im voraus geplant. Hier macht ein längerer Planungszeitraum keinen Sinn, da man weder weiß, ob weitere Plätze in Anspruch genommen noch wie pflegebedürftig die Gäste sein werden. Die Berücksichtigung etwaiger Belegungs- und damit auch Bedarfsänderungen würde häufigere Umschreibungen des Dienstplans erfordern, die jedes Mal mit einigem Aufwand verbunden wären. Das Hauswirtschaftsteam trifft sich jeden zweiten Montag im Monat und erstellt einen eigenen Dienstplan. Angesichts der geringeren Teamgröße geht die Dienstplanung hier noch schneller. Der Planungszeitraum beträgt immer vier Wochen, weil der Arbeitsanfall etwas unabhängiger von der Belegung des Hauses und damit vorhersehbarer ist. Moderation des selbstbestimmten Verfahrens Die Dienstplanung wird nach wie vor durch die Leitung moderiert - zum Teil aus der Gewohnheit heraus, wie Frau Schlauch zugibt, aber auch, weil diese Teambesprechung nicht ausschließlich der Dienstplanung vorbehalten ist. Diese gibt ihr auch die Chance, die Entwicklung des Teams zu beobachten und sich über eventuelle Probleme sowie andere Dinge zu informieren. Beispielsweise werden die Mitarbeiter berichten, wenn bei einem Gast in "Wohnen in der Pflege" der Pflegebedarf gestiegen ist. Aufgrund dieser Information wird sich die Leitung selbst ein Bild machen, um anschließend ggf. das Gespräch mit den Angehörigen über die Notwendigkeit der Beantragung einer höheren Pflegestufe zu suchen. Änderungen des Dienstplans Aufgabe der Leitung der Einrichtung ist es, Informationen über etwaige Bedarfsänderungen - z.B. Variationen der Belegungszahl, Änderungen der Pflegestufen, aktuell vorzunehmende Aufnahmen bzw. Entlassungen -, die Konsequenzen für die Besetzungsstärke haben, in die Dienstplanbesprechung zu geben. Müssen zum Beispiel an einem Tag mehr als drei Aufnahmen/Entlassungen betreut werden, bedarf es hierfür zusätzlichen Personals. Modifikationen des Dienstplanes sind am häufigsten durch die Kurzzeitpflege bedingt. Grund hierfür ist, dass das Gästehaus vor Aufnahme eines Gastes in der Kurzzeitpflege in der Regel nur wenige oder gar keine Angaben über dessen Betreuungs- und Pflegebedarf hat. Diese Informationen können erst nach der Aufnahme des Gaste gewonnen und demzufolge erst zeitnah im Bedarf berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss (kurzfristig) reagiert werden, wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder zu betreuende Gäste abwesend sind. Grundsätzlich gehört es zur Aufgabe der Leitung des Gästehauses, die aus solchen Ereignissen erforderlichen Änderungen des Dienstplanes zu realisieren. Das bedeutet, dass sie sich um die Einteilung zusätzlicher bzw. anderer Mitarbeiter kümmern muss. Hierzu wird sie Lösungsmöglichkeiten in der Regel zuerst mit den Mitarbeitern besprechen, die gerade Dienst haben. Alternativ wendet sie sich gezielt an solche Mitarbeiter, deren Zeitkonto (siehe nachstehend) zusätzliche Dienste zulässt. Oder sie ruft einen Mitarbeiter an, der frei hat oder geht selbst mit in die Pflege. Wenn der personelle Zusatzbedarf auf diesem Weg nicht realisiert werden kann, werden Änderungen in den Arbeitsabläufen vorgenommen sowie nicht prioritäre Aufgaben auch einmal auf den nächsten Tag verschoben. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Mitarbeiter der Hauswirtschaft das Frühstück allein bestreiten. In den Fällen, wo die Leitung nicht informiert werden kann - zum Beispiel bei einer Erkrankung im Laufe des Wochenendes - sorgt der erkrankte Mitarbeiter für Ersatz. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Mitarbeiter, auf einen geringeren Besetzungsbedarf zu reagieren und sich beispielsweise aus dem Dienstplan auszutragen. Aber auch hier wird der Mitarbeiter im kurzfristigen Fall angerufen, dass er einen eingeteilten Dienst nicht übernehmen braucht. "'Zuhause bleiben' ist kein Problem mehr", weiß Frau Schlauch. Abweichungen von der vertraglichen Arbeitszeit Dass der Grunddienstplan heute bedarfsgerecht ist, wird im wesentlichen auch dadurch erreicht, dass die vertragliche Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht die maßgebliche Größe weder für die Festlegung der Dienstzeiten noch für die Einteilung der Dienste ist. Auf die Vorgabe von Sollstunden wird verzichtet. Statt dessen werden nur 80% der jeweiligen vertraglichen Arbeitszeit des Mitarbeiters im Dienstplan verplant, die restlichen 20% bleiben für unvorhersehbare Ausfälle bestehen. Demzufolge weicht bereits im Planungsprozess die eingeteilte Arbeitszeit von der Vertragsarbeitszeit ab. Wenn beispielsweise die Ausfallquote vorübergehend hoch ist, ist es unabdingbar, dass sich die anderen Mitarbeiter häufiger zu Diensten eintragen. Die in Folge dessen über die Vertragsarbeitszeit hinausgeleisteten Stunden werden in den nächsten Dienstplanzeitraum übertragen, verbunden mit der Vorgabe, sie möglichst in dieser - also zeitnah - abzubauen. Dem Mitarbeiter ist bekannt, dass er weniger Dienste übernehmen sollte. Umgekehrt liegt es in der Verantwortung des Mitarbeiters, sich zu mehr Diensten bereit zu erklären, wenn sein Zeitkonto einen negativen Saldo aufweist. Eine Bezahlung von etwaigen Mehrstunden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn jedoch der zeitnahe Zeitausgleich nicht realisiert werden kann - beispielsweise, weil zwei examinierte Pflegekräfte gleichzeitig über einen längeren Zeitraum ausfallen (und Ersatz über den Arbeitsmarkt kurzfristig nicht beschafft werden kann) - wird die Vertragsarbeitszeit des vertretenden Mitarbeiters vorübergehend erhöht. Etwaige Abweichungen von der Vertragsarbeitszeit notiert der Mitarbeiter auf dem Dienstplan. Am Ende des Monats bildet die Leitung die erfassten Abweichungen, über die der Mitarbeiter vor dem Hintergrund der anstehenden neuen Dienstplanung informiert wird. Abbildung 4 - Beispiel für einen Dienstplan 6. Erfahrungen und Empfehlungen für das Vorgehen Positive Auswirkungen auf alle Beteiligten Eine 1998 durchgeführte schriftliche Befragung der Mitarbeiter bestätigte die positive Einschätzung der Veränderungen, wie sie Frau Schlauch bereits in Teamsitzungen sowie in Gesprächen mit Angehörigen gewonnen hatte. Neben der Erkenntnis, dass die Mitarbeiter effizienter arbeiten, Egoismus zugunsten des Teamgedankens deutlich verringert wurde und die Gäste bzw. deren Angehörige eine größere Zufriedenheit kommunizieren, sind auch die Mitarbeiter von der neuen Dienstplangestaltung angetan - und zwar in so hohem Maße, dass ca. 98% der Befragten eine Rückkehr zum ursprünglichen Dienstplanverfahren ablehnten. Die positiven Auswirkungen auf die Kundenorientierung werden auch darin deutlich, dass sich häufig Gäste, die im Rahmen der Kurzzeitpflege erstmalig Kontakt zum Gästehaus haben, auf die Warteliste für eine eventuelle Dauerbetreuung im "Wohnen in der Pflege" setzen lassen. Mit anderen Worten konnte durch die Umgestaltung der Arbeitsabläufe sowie die Flexibilisierung der Dienstplanung die Wiederkehrquote erhöht werden. Herr Lorenz unterstreicht dieses Einschätzung einer gelungenen Umsetzung: "Die Mitarbeiter haben die Veränderungen letztlich begeistert aufgenommen." Als Beleg hierfür führt er an, dass an die Arbeitnehmervertretung kein einziges Problem herangetragen wurde. Die Mitarbeiter des DRK Gästehauses Wadgassen hätten sich zu sehr mündigen Mitarbeitern entwickelt. Dieses zeige sich beispielsweise nicht nur daran, dass 100% der Mitarbeiter an den Betriebsversammlungen teilnehmen, sondern auch an den hier geführten fruchtbaren Diskussionen. Für die nähere Zukunft möchte Frau Schlauch die Eigenverantwortung der Mitarbeiter unter anderem dadurch stärken, dass sie sich aus der Dienstplangestaltung noch mehr zurückzieht: "Die Mitarbeiter sollen Bedarfsveränderungen selbst erkennen sowie Ideen entwickeln, wie die Aufgabenerledigung anders gestaltet werden kann." Wie ein Veränderungsprozess gelingen kann Rückblickend stellt Frau Schlauch fest, dass die in Abbildung 5 aufgeführten Faktoren, die sie als Empfehlung an andere Unternehmen und soziale Dienstleister formuliert, maßgeblich dafür waren, dass das DRK Gästehaus Wadgassen das neue Dienstplanverfahren erfolgreich entwickeln und umsetzen sowie eine Verbesserung der Arbeitsabläufe herbeiführen konnte. Abbildung 5 • • • • • • • • Erfolgsfaktoren eines Veränderungsprozesses "Die Leitungsebenen Ihres Hauses müssen die Veränderung(en) wollen und gezielt voran treiben. Die für den Veränderungsprozess Verantwortlichen brauchen viel Selbstbewusstsein und sollten bei Rückschlägen nicht "den Kopf in den Sand stecken". Ihre Führungskräfte müssen bereit sein, sich mit ihren eigenen Aufgaben und ihrer Rolle in der Arbeitszeitgestaltung kritisch und ohne Ängste auseinander zu setzen. Ihre Mitarbeiter sollten so in den Veränderungsprozess einbezogen werden, dass diese die Notwendigkeit hierfür selbst erkennen und Lösungsideen einbringen können. Angesichts der häufig auftretenden Widerstände gegen Veränderungen sollten Sie in einem gewissen Maß auch Aggressionen Ihrer Mitarbeiter zulassen. Auf der anderen Seite fördern Sie den Entwicklungsprozess, wenn sie das gesamte Team loben. Die Verantwortlichen Ihres Hauses sollten bei der Suche nach Erfahrungen "einen Blick über den Tellerrand" (der eigenen Branche in den industriellen Bereich hinein) wagen. Lassen Sie sich von externen Experten das Rückgrat stärken!" Die Wichtigkeit des ersten Punktes habe sich, so Frau Schlauch, besonders deutlich bei dem Versuch gezeigt, die erfolgreichen Veränderungen von Wadgassen auch in den anderen Gästehäusern der DRK Krankenhaus GmbH Saarland einzuführen. Diese Bemühungen seien jedoch fehlgeschlagen, weil die jeweiligen Leitungen u.a. nicht dazu bereit waren, auf das Machtinstrument "Dienstplangestaltung" zu verzichten. Herr Lorenz ergänzt, dass es in den anderen Einrichtungen auch an den umfassenden begleitenden Maßnahmen gefehlt habe. So sei aus seiner Sicht in Wadgassen die ausführliche Information der Mitarbeiter sowie deren direkte Einbindung in den Entwicklungsprozess maßgeblich für den Erfolg gewesen. Darüber hinaus erinnert er sich, dass die Schulung durch den externen spezialisierten Berater die Mitarbeiter in hohem Maße für die Prinzipien flexibler Arbeitszeitsysteme sensibilisiert habe. Vor dem Hintergrund der überwiegend positiven Erfahrungen ärgert sich Frau Schlauch lediglich darüber, dass sie so lange gewartet hat, bis sie die Veränderung angegangen ist. Aber sie kann ihr Zögern erklären: "Wer hätte denn gedacht, dass ein so flexibles und von den Mitarbeitern weitgehend selbst gesteuertes Verfahren in der Altenpflege praktiziert werden kann?"
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