Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten am Beispiel

Sicherstellung ausreichender
Deponiekapazitäten
am
Beispiel Baden-Württemberg
OAR Klaus Nagel
Referat
Kommunale Kreislaufwirtschaft,
Abfalltechnik
Die Geschichte der Abfallbeseitigung
beginnt mit der Suche nach einem Ort
 dem Ablegen in einem Loch
 auf der grünen Wiese
 Mit dem Aufhäufen
von Müll
Die Geschichte der Deponietechnik
begann als Folge von
Ungeziefer, Ratten, Geruch, stinkende Wassergräben,
verseuchtem Grundwasser
1969 mit dem Merkblatt M3 der ZfA
Die Geschichte der Abfallbeseitigung
Die Geschichte der Abfallbeseitigung
Die Festlegung der Verantwortlichkeit
Abfallgesetz Baden-Württemberg 1971
§3 Pflicht zur Beseitigung von Abfällen
(2) Die Stadt- und Landkreise haben die in ihrem Gebiet
angefallenen Abfälle, soweit dies nicht nach Absatz 1
Aufgabe der Gemeinden ist, zu beseitigen. Sie können sich
zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen. Sie können
Abfälle, die wegen ihrer Art oder Menge nicht mit den in
Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden
können, allgemein oder in Einzelfällen von der Beseitigung
ganz oder teilweise ausschließen.
Im Wandel der Zeit
Verpackungsverordnung 1991
TA Abfall 1991
TA Siedlungsabfall 1993
Bodenaushub,
Bauschutt
Gewerbe- und Baustellenabfall
Haus- und Sperrmüll
Vorbehandlungsgebot
AbfAblV, DepV
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Entsorgung von Abfällen
Eine öffentliche und privatwirtschaftliche Aufgabe
2013
36,0 Mill. Tonnen
Baumassenabfälle
davon
24,2 Mill. t Boden
11,8 Mill. t Bauschutt
2014 36,2 Mill. Tonnen
Baumassenabfälle
davon
25,4 Mill. t Boden
10,8 Mill. t Bauschutt
große konjunkturelle Schwankungen im Baubereich dominieren
Folie 7
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Entsorgung – die Pflichtigen
§ 6 KrWG
 5 stufige Abfallhierachie
1.
2.
3.
Vermeidung,
Vorbereitung zur
Wiederverwendung,
Recycling,
 4.
sonstige Verwertung,
insbesondere energetische
Verwertung und Verfüllung,
Abfallerzeuger / Besitzer
Folie 8
14.+15.10.2015 Karlsruhe
 5 stufige Abfallhierachie
 5. Beseitigung
(§ 17 Überlassungspflichten: Abfälle (zur Verwertung als auch
zur Beseitigung) aus privaten Haushaltungen sind dem örE zu
überlassen;
Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen sind
dem örE zu überlassen.
§ 20 KrWG Abs. 1; die örE haben die in ihrem Gebiet
angefallenen … Abfälle zur Beseitigung aus anderen
.
Herkunftsbereichen zu …. entsorgen )
öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Entsorgung – die Pflichtigen und ihre
Aufgaben
Abfallerzeuger / Besitzer
Verwertungsmaßnahmen sind ausfindig zu
machen;
Recyclingprodukte müssen am Markt
etabliert und akzeptiert werden;
ordnungsgemäße und schadlose
Verwertung ist sicherzustellen
Folie 9
14.+15.10.2015 Karlsruhe
öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger
= i.d.R. Stadt- und Landkreise
LAbfG BW
§ 16 Abfallwirtschaftskonzepte
Entsorgungssicherheit von
mindestens 10 Jahren ist zu
gewährleisten
§ 20 KrWG
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
(1)Verwerten oder Beseitigen der im Gebiet angefallenen
aus privaten Haushaltungen
- Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
Deponie
Wenn Zuordnungswerte eingehalten
- Abfälle
MVA
MBA
Abfälle können
- in MVA oder MBA nicht
behandelt werden,
- in Deponie nicht
abgelagert werden
§ 20 (2) S. 2 - Die örE können mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle zur Beseitigung
aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen von der Entsorgung ausschließen ,
soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden
Abfällen beseitigt werden können.
Folie 10
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Die Aufgabe – Entsorgung von Baumassenabfällen
Boden / Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt und Straßenaufbruch
Verwertung / Beseitigung
in 1.000 t
40 000,0
35 000,0
30 000,0
Verwertung
Deponierung
25 000,0
Erzeuger /
Wirtschaft
20 000,0
15 000,0
10 000,0
5 000,0
örE
–
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
große konjunkturabhängige Schwankungen
Folie 11
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Die Aufgabe – Entsorgung von Baumassenabfällen
in 1.000 t
Verwertung / Beseitigung
Boden / Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt und Straßenaufbruch
große konjunkturabhängige Schwankungen
Folie 12
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Verbleib der mineralischen Abfälle
Verwertung
stillgelegte
8% DK III, IV
2014 auf Deponien verbracht
DK II V 1%
4%
2014 angefallen
36,2 Mill. Tonnen
Baumassenabfälle
davon
25,4 Mill. Tonnen Boden u. Steine
10,8 Mill. Tonnen Bauschutt
Folie 13
14.+15.10.2015 Karlsruhe
DK I V
2%
DK I B
6%
Beseitigt 6,05 Mill. T
Verwertet 1,62 Mill. T
Gesamt 7,67 Mill. T
DK II B
12%
DK 0 B
60%
DK 0 V
7%
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Entsorgungsweg Deponie DK 0 + I
Gesamt 4 626 050,8 Tonnen
Folie 14
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Gesamt 435 877,1 Tonnen
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Entsorgungsweg Deponie DK II
Beseitigt 2014 auf DK II
KraftwerksRest,
aschen
weitere 77
4%
Abfallarten Boden und
MVA
Steine
19%
Aschen
30%
4%
asbesthaltig
Beton,
e Baustoffe
Ziegeln,
5%
Fliesen und
teerhaltige
Keramik
Bitumen*
14%
Baustoffe
6%
Gießformen
Boden und
auf
und -sande
Steine*
Gipsbasis
6%
6%
6%
Gesamt 909 916,2 Tonnen
Folie 15
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Zur Beseitgung
Gesamt 6 047 000 Tonnen
Verwert. 1 627 800 Tonnen
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
LAbfG BW § 16
Abfallwirtschaftskonzepte und Bilanzen
 Die örE erstellen als internes Planungsinstrument ein Abfallwirtschaftskonzept
über die in ihrem Gebiet anfallenden und von ihnen zu entsorgenden Abfälle und
schreiben es bei wesentlichen Änderungen fort.
 Das Abfallwirtschaftkonzept hat insbesondere zu enthalten
5. die Darstellung der Entsorgungssicherheit für mindestens zehn Jahre
einschließlich der eingeleiteten Maßnahmen und Zeitpläne sowie die
Festlegung von Standorten der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen
 Das Abfallwirtschaftkonzept und seine Fortschreibungen sind der höheren
Abfallrechtsbehörde vorzulegen.
Folie 16
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Trotz Entsorgungsverpflichtung weiße Flecken auf der Karte
Abfallbilanz 2014
Baden-Württemberg
 44 Stadt- und Landkreise
 23 Deponien DK II
 18 Deponien DK I
 296 Deponien DK 0
Folie 17
14.+15.10.2015
29.04.2015
Berlin
Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
DK I Deponien
Ungleiche Verteilung im
Land
örE scheuen das
Investitionsrisiko;
unklare
Kalkulationsgrundlage
Überlassungspflicht
greift bei Abfällen zur
Verwertung nicht
Folie 18
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Interkommunale Zusammenarbeit
 nicht alle örE verfügen über Deponien der Klasse 0 bis II
 interkommunale Lösung – Vereinbarung statt Einzelnachweis
 Übereinkunft Städtetag Landkreistag, Verband der Region Stuttgart:
- Zusammenarbeit bei der Beseitigung mineralischer (deponierbarer)
Abfälle
- gemeinsame Nutzung der baden-württembergischen
Deponiekapazitäten
- landesweite Sicherstellung der mindestens zehnjährigen
Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle (Monitoring und
Bericht an UM)
- Hinwirken auf Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte der örE
Folie 19
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Deponieraum – Entsorgungsnachweis
Abfallbilanz 2014
Anzahl
Deponien
Deponieklasse
Einbau
in 2014
[m3]
2014
Restvolumen
(2012 erstmalig differenziert)
[m3]
Laufzeit
ausgebaut;
(planfestg.)
ausgebaut
planfestgestellt
[Jahre]
23
DK II
710.025
5.320.266
21.489.552
8 (30)
18
DK I
351.488
2.714.261
5.874.274
8 (17)
296
DK 0
2.995.052
37.187.480
59.902.601
12(20)
Folie 20
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Berechnungs- und Planungsgrundlage
4.500.000
Abgelagerte
Abfälle [m³]
4.000.000
3.500.000
3.000.000
DK II
2.500.000
DK I
2.000.000
DK 0
1.500.000
Gesamtmenge
1.000.000
500.000
Folie 21
14.+15.10.2015 Karlsruhe
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
0
Deponieraumbewirtschaftung
Abfallbilanz 2014
Anzahl
Deponien
Deponieklasse
Einbau
[m3]
2014
Restvolumen
2012 erstmalig differenziert
[m3]
Laufzeit
ausgebaut;
(planfestg.)
ausgebaut
Planfestgestellt
[Jahre]
23
DK II
710.025
550.000
5.320.266
21.489.552
8 (30)
10 (39)
18
DK I
351.488
500.000
2.714.261
5.874.274
8 (17)
5 (12)
296
DK 0
2.995.052
3.000.000
37.187.480
59.902.601
12(20)
12(20)
Kursiv und rot:
aus Zeitreihe abgeleitete Kalkulationsmengen (Bedarf)
und damit errechnete Deponielaufzeiten
Folie 22
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Mineralische Rohstoffgewinnung versus Verfüllung
In 2003 verfüllt
11,2 Mio. t
In 2008 verfüllt
12,5 Mio. t
In 2013 verfüllt
18,7 Mio. t
In 2014 verfüllt
18,7 Mio. t
Folie 23
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Bauschuttrecycling: Maßnahmen /
Rahmenbedingungen
Boden Deponie
- Qualitätssicherung: QRB-Betriebe
- Regelfall im Tief- und Straßenbau
Bauschutt
Deponie

Akzeptanzsteigerung
- Etablierung im Hochbau

Akzeptanzsteigerung

Aufklärung
Verwertung
Bauschutt
Verwertung
Boden

Vorbildfunktion
- nachlassender Verkehrswegebau
- Auswirkung Konjunktur
- ErsatzbaustoffV / Deponie
Anfall und Mengenverteilung 2012 [1.000 t]
kleine Verschiebungen in Richtung Beseitigung
haben große Auswirkungen
Folie 24
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Bauschuttrecycling im Hochbau
- Ausbau des qualitätsgesicherten Recyclings (QRB)
- Innovative Verfahren für das Bauschuttrecycling
(Verminderung der Sulfatwerte)
- Pilotprojekte unter Nutzung von R-Beton
- Verstärkter Einsatz von R-Beton bei Bauten der öffentlichen Hand
- Erhöhung des Recyclinganteils in R-Beton (> 30 %)
- Nutzung von Ziegelsplitt in R-Beton
Folie 25
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Verwertung mineralischer Abfälle
Aktivitäten in BW
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikationen
Folie 26
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten
Bodenverwertung: Maßnahmen /
Rahmenbedingungen
Boden
Deponie
- Regelfall - Verfüllung von Gruben und Brüchen
- Regelfall - Straßendamm, Lärmschutzwall
- Vermeidung/Verwertung

Baugebiet (Niveau)

Massenausgleich Straße
- Auswirkung
Mantelverordnung?

Bauschutt
Deponie
Verwertung
Bauschutt
Verwertung
Boden
VwV „Abfallboden“, TR-Boden,
nur Z0*Bodenmaterial für
Verfüllung
Anfall und Mengenverteilung 2012 [1.000 t]
kleine Verschiebungen in Richtung Beseitigung
haben große Auswirkungen
Folie 27
14.+15.10.2015 Karlsruhe
Fazit
 Übertragung der Entsorgungsverantwortung auf die örE
verbunden mit der Überlassungspflicht sind Grundlage
 Interkommunale Zusammenarbeit ist der Garant
 Volatiler Markt, aber langfristig konstant
 Recycling muss umweltverträglich sein und Akzeptanz und
Bereitschaft zur Verwendung von RC gesteigert werden
 Jährliche Kontrolle der Entwicklung im Beseitigungssektor
- Eigenkontrolle der örE
- Erkennen der Eingriffsnotwendigkeit
 Dies ermöglicht dem Land rechtzeitig zu handeln
Folie 28
14.+15.10.2015 Karlsruhe