Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten am Beispiel Baden-Württemberg OAR Klaus Nagel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Die Geschichte der Abfallbeseitigung beginnt mit der Suche nach einem Ort dem Ablegen in einem Loch auf der grünen Wiese Mit dem Aufhäufen von Müll Die Geschichte der Deponietechnik begann als Folge von Ungeziefer, Ratten, Geruch, stinkende Wassergräben, verseuchtem Grundwasser 1969 mit dem Merkblatt M3 der ZfA Die Geschichte der Abfallbeseitigung Die Geschichte der Abfallbeseitigung Die Festlegung der Verantwortlichkeit Abfallgesetz Baden-Württemberg 1971 §3 Pflicht zur Beseitigung von Abfällen (2) Die Stadt- und Landkreise haben die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle, soweit dies nicht nach Absatz 1 Aufgabe der Gemeinden ist, zu beseitigen. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen. Sie können Abfälle, die wegen ihrer Art oder Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können, allgemein oder in Einzelfällen von der Beseitigung ganz oder teilweise ausschließen. Im Wandel der Zeit Verpackungsverordnung 1991 TA Abfall 1991 TA Siedlungsabfall 1993 Bodenaushub, Bauschutt Gewerbe- und Baustellenabfall Haus- und Sperrmüll Vorbehandlungsgebot AbfAblV, DepV Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Entsorgung von Abfällen Eine öffentliche und privatwirtschaftliche Aufgabe 2013 36,0 Mill. Tonnen Baumassenabfälle davon 24,2 Mill. t Boden 11,8 Mill. t Bauschutt 2014 36,2 Mill. Tonnen Baumassenabfälle davon 25,4 Mill. t Boden 10,8 Mill. t Bauschutt große konjunkturelle Schwankungen im Baubereich dominieren Folie 7 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Entsorgung – die Pflichtigen § 6 KrWG 5 stufige Abfallhierachie 1. 2. 3. Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, Abfallerzeuger / Besitzer Folie 8 14.+15.10.2015 Karlsruhe 5 stufige Abfallhierachie 5. Beseitigung (§ 17 Überlassungspflichten: Abfälle (zur Verwertung als auch zur Beseitigung) aus privaten Haushaltungen sind dem örE zu überlassen; Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen sind dem örE zu überlassen. § 20 KrWG Abs. 1; die örE haben die in ihrem Gebiet angefallenen … Abfälle zur Beseitigung aus anderen . Herkunftsbereichen zu …. entsorgen ) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Entsorgung – die Pflichtigen und ihre Aufgaben Abfallerzeuger / Besitzer Verwertungsmaßnahmen sind ausfindig zu machen; Recyclingprodukte müssen am Markt etabliert und akzeptiert werden; ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ist sicherzustellen Folie 9 14.+15.10.2015 Karlsruhe öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger = i.d.R. Stadt- und Landkreise LAbfG BW § 16 Abfallwirtschaftskonzepte Entsorgungssicherheit von mindestens 10 Jahren ist zu gewährleisten § 20 KrWG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten (1)Verwerten oder Beseitigen der im Gebiet angefallenen aus privaten Haushaltungen - Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen Deponie Wenn Zuordnungswerte eingehalten - Abfälle MVA MBA Abfälle können - in MVA oder MBA nicht behandelt werden, - in Deponie nicht abgelagert werden § 20 (2) S. 2 - Die örE können mit Zustimmung der zuständigen Behörde Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen von der Entsorgung ausschließen , soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können. Folie 10 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Die Aufgabe – Entsorgung von Baumassenabfällen Boden / Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt und Straßenaufbruch Verwertung / Beseitigung in 1.000 t 40 000,0 35 000,0 30 000,0 Verwertung Deponierung 25 000,0 Erzeuger / Wirtschaft 20 000,0 15 000,0 10 000,0 5 000,0 örE – 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 große konjunkturabhängige Schwankungen Folie 11 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Die Aufgabe – Entsorgung von Baumassenabfällen in 1.000 t Verwertung / Beseitigung Boden / Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt und Straßenaufbruch große konjunkturabhängige Schwankungen Folie 12 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Verbleib der mineralischen Abfälle Verwertung stillgelegte 8% DK III, IV 2014 auf Deponien verbracht DK II V 1% 4% 2014 angefallen 36,2 Mill. Tonnen Baumassenabfälle davon 25,4 Mill. Tonnen Boden u. Steine 10,8 Mill. Tonnen Bauschutt Folie 13 14.+15.10.2015 Karlsruhe DK I V 2% DK I B 6% Beseitigt 6,05 Mill. T Verwertet 1,62 Mill. T Gesamt 7,67 Mill. T DK II B 12% DK 0 B 60% DK 0 V 7% Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Entsorgungsweg Deponie DK 0 + I Gesamt 4 626 050,8 Tonnen Folie 14 14.+15.10.2015 Karlsruhe Gesamt 435 877,1 Tonnen Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Entsorgungsweg Deponie DK II Beseitigt 2014 auf DK II KraftwerksRest, aschen weitere 77 4% Abfallarten Boden und MVA Steine 19% Aschen 30% 4% asbesthaltig Beton, e Baustoffe Ziegeln, 5% Fliesen und teerhaltige Keramik Bitumen* 14% Baustoffe 6% Gießformen Boden und auf und -sande Steine* Gipsbasis 6% 6% 6% Gesamt 909 916,2 Tonnen Folie 15 14.+15.10.2015 Karlsruhe Zur Beseitgung Gesamt 6 047 000 Tonnen Verwert. 1 627 800 Tonnen Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten LAbfG BW § 16 Abfallwirtschaftskonzepte und Bilanzen Die örE erstellen als internes Planungsinstrument ein Abfallwirtschaftskonzept über die in ihrem Gebiet anfallenden und von ihnen zu entsorgenden Abfälle und schreiben es bei wesentlichen Änderungen fort. Das Abfallwirtschaftkonzept hat insbesondere zu enthalten 5. die Darstellung der Entsorgungssicherheit für mindestens zehn Jahre einschließlich der eingeleiteten Maßnahmen und Zeitpläne sowie die Festlegung von Standorten der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen Das Abfallwirtschaftkonzept und seine Fortschreibungen sind der höheren Abfallrechtsbehörde vorzulegen. Folie 16 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Trotz Entsorgungsverpflichtung weiße Flecken auf der Karte Abfallbilanz 2014 Baden-Württemberg 44 Stadt- und Landkreise 23 Deponien DK II 18 Deponien DK I 296 Deponien DK 0 Folie 17 14.+15.10.2015 29.04.2015 Berlin Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten DK I Deponien Ungleiche Verteilung im Land örE scheuen das Investitionsrisiko; unklare Kalkulationsgrundlage Überlassungspflicht greift bei Abfällen zur Verwertung nicht Folie 18 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Interkommunale Zusammenarbeit nicht alle örE verfügen über Deponien der Klasse 0 bis II interkommunale Lösung – Vereinbarung statt Einzelnachweis Übereinkunft Städtetag Landkreistag, Verband der Region Stuttgart: - Zusammenarbeit bei der Beseitigung mineralischer (deponierbarer) Abfälle - gemeinsame Nutzung der baden-württembergischen Deponiekapazitäten - landesweite Sicherstellung der mindestens zehnjährigen Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle (Monitoring und Bericht an UM) - Hinwirken auf Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte der örE Folie 19 14.+15.10.2015 Karlsruhe Deponieraum – Entsorgungsnachweis Abfallbilanz 2014 Anzahl Deponien Deponieklasse Einbau in 2014 [m3] 2014 Restvolumen (2012 erstmalig differenziert) [m3] Laufzeit ausgebaut; (planfestg.) ausgebaut planfestgestellt [Jahre] 23 DK II 710.025 5.320.266 21.489.552 8 (30) 18 DK I 351.488 2.714.261 5.874.274 8 (17) 296 DK 0 2.995.052 37.187.480 59.902.601 12(20) Folie 20 14.+15.10.2015 Karlsruhe Berechnungs- und Planungsgrundlage 4.500.000 Abgelagerte Abfälle [m³] 4.000.000 3.500.000 3.000.000 DK II 2.500.000 DK I 2.000.000 DK 0 1.500.000 Gesamtmenge 1.000.000 500.000 Folie 21 14.+15.10.2015 Karlsruhe 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 0 Deponieraumbewirtschaftung Abfallbilanz 2014 Anzahl Deponien Deponieklasse Einbau [m3] 2014 Restvolumen 2012 erstmalig differenziert [m3] Laufzeit ausgebaut; (planfestg.) ausgebaut Planfestgestellt [Jahre] 23 DK II 710.025 550.000 5.320.266 21.489.552 8 (30) 10 (39) 18 DK I 351.488 500.000 2.714.261 5.874.274 8 (17) 5 (12) 296 DK 0 2.995.052 3.000.000 37.187.480 59.902.601 12(20) 12(20) Kursiv und rot: aus Zeitreihe abgeleitete Kalkulationsmengen (Bedarf) und damit errechnete Deponielaufzeiten Folie 22 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Mineralische Rohstoffgewinnung versus Verfüllung In 2003 verfüllt 11,2 Mio. t In 2008 verfüllt 12,5 Mio. t In 2013 verfüllt 18,7 Mio. t In 2014 verfüllt 18,7 Mio. t Folie 23 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Bauschuttrecycling: Maßnahmen / Rahmenbedingungen Boden Deponie - Qualitätssicherung: QRB-Betriebe - Regelfall im Tief- und Straßenbau Bauschutt Deponie Akzeptanzsteigerung - Etablierung im Hochbau Akzeptanzsteigerung Aufklärung Verwertung Bauschutt Verwertung Boden Vorbildfunktion - nachlassender Verkehrswegebau - Auswirkung Konjunktur - ErsatzbaustoffV / Deponie Anfall und Mengenverteilung 2012 [1.000 t] kleine Verschiebungen in Richtung Beseitigung haben große Auswirkungen Folie 24 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Bauschuttrecycling im Hochbau - Ausbau des qualitätsgesicherten Recyclings (QRB) - Innovative Verfahren für das Bauschuttrecycling (Verminderung der Sulfatwerte) - Pilotprojekte unter Nutzung von R-Beton - Verstärkter Einsatz von R-Beton bei Bauten der öffentlichen Hand - Erhöhung des Recyclinganteils in R-Beton (> 30 %) - Nutzung von Ziegelsplitt in R-Beton Folie 25 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Verwertung mineralischer Abfälle Aktivitäten in BW http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikationen Folie 26 14.+15.10.2015 Karlsruhe Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten Bodenverwertung: Maßnahmen / Rahmenbedingungen Boden Deponie - Regelfall - Verfüllung von Gruben und Brüchen - Regelfall - Straßendamm, Lärmschutzwall - Vermeidung/Verwertung Baugebiet (Niveau) Massenausgleich Straße - Auswirkung Mantelverordnung? Bauschutt Deponie Verwertung Bauschutt Verwertung Boden VwV „Abfallboden“, TR-Boden, nur Z0*Bodenmaterial für Verfüllung Anfall und Mengenverteilung 2012 [1.000 t] kleine Verschiebungen in Richtung Beseitigung haben große Auswirkungen Folie 27 14.+15.10.2015 Karlsruhe Fazit Übertragung der Entsorgungsverantwortung auf die örE verbunden mit der Überlassungspflicht sind Grundlage Interkommunale Zusammenarbeit ist der Garant Volatiler Markt, aber langfristig konstant Recycling muss umweltverträglich sein und Akzeptanz und Bereitschaft zur Verwendung von RC gesteigert werden Jährliche Kontrolle der Entwicklung im Beseitigungssektor - Eigenkontrolle der örE - Erkennen der Eingriffsnotwendigkeit Dies ermöglicht dem Land rechtzeitig zu handeln Folie 28 14.+15.10.2015 Karlsruhe
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