- KFV Herzogtum Lauenburg

Kreisfeuerwehrverband
Herzogtum Lauenburg
Rundschreiben 1/2015
Online-Version
Elmenhorst, Juni 2015
Kreisfeuerwehrverband
Herzogtum Lauenburg
Claus von Borstel wird am 30.06.2015 in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
C. von Borstel war seit 1992 als Schirrmeister beim Kreisfeuerwehrverband beschäftigt.
An dieser Stelle möchten wir ihm noch einmal unseren Dank für die geleistete Arbeit
aussprechen.
Am 01. Juli 2015 wird Ewald Drews seine Tätigkeit als Schirrmeister
beim Kreisfeuerwehrverband Herzogtum Lauenburg aufnehmen.
Ewald ist 44 Jahre alt, verheiratet und hat einen Sohn.
Seit 16 Jahren ist er aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Klein
Pampau.
Nach einer angemessenen Einarbeitungsphase wird er euch so fachkundig und versiert zur Verfügung stehen, wie ihr es von uns gewohnt
seid.
Ausbildung
In dem Fachbereich Ausbildung wird es im 2. Halbjahr 2015 einen Wechsel geben.
Der Kamerad OBM Alfred Schurig wird auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Fachwart Ausbildung sowie als Kreisausbilder beenden.
Der Kamerad Schurig ist seit 1991 als Kreisausbilder tätig und wurde 2012 zum Kreisfachwart ernannt. Mit ihm verliert der Kreisfeuerwehrverband nicht nur einen engagierten und kompetenten Kreisausbilder sondern auch einen Kameraden, der immer ein
offenes Ohr für die Sorgen und Nöte in der Kreisausbildung hatte.
Durch seine mittlerweile 24-jährige Tätigkeit ist er den meisten Feuerwehrkameradinnen
und -kameraden im Kreis Herzogtum Lauenburg bekannt.
Wir danken ihm herzlichst für die geleistete Arbeit.
Zukünftig wird OBM Marcus Hobein die Funktion des Kreisfachwartes Ausbildung ausüben. Marcus Hobein ist bereits seit mehreren Jahren in der Kreisausbildung tätig und
daher für viele Kameradinnen und Kameraden kein Unbekannter.
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Herzogtum Lauenburg
Der Lehrgangsplan der Schulungsstätte des Kreisfeuerwehrverbandes für das
2. Halbjahr 2015 steht auf der Homepage www.kfv-herzogtum-lauenburg.de zum Download bereit.
Der Lehrgang Technische Hilfeleistung ist nach wie vor sehr stark frequentiert, zurzeit
liegen noch rund 300 Anmeldungen auf Warteliste vor, dadurch kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Leider ist es nicht möglich, mehr Lehrgänge „Technische Hilfeleistung“ anzubieten, da
die Kapazitäten bereits voll ausgeschöpft sind.
Die Geschäftsstelle bittet um Verständnis.
Lichterfest
Im Jahr 2015 findet kein Lichterfest statt.
Vom Namen her liegt der Fokus bei einem Lichterfest auf den Lichtinstallationen. In den
vergangenen Jahren hat die Kurverwaltung versucht durch Lichtinstallationen, Fackeln,
verschiedenen Showeinlagen und Feuerwerk diesem Anspruch gerecht zu werden.
Aufgrund finanzieller Rahmenbedingungen und aufgrund der Größe des Parks ist es
jedoch nicht möglich, ein stimmiges Lichtkonzept umzusetzen.
Die immensen Kosten für die Illumination des Kurparkes und das abschließende Feuerwerk wurden durch einen Eintritt von 5-6 €/Person refinanziert. In Abhängigkeit von
der Wetterlage war dies mit einem hohen Risiko verbunden. Bei guten Voraussetzungen
konnten zwar rund 1.000 Menschen auf der Veranstaltung gezählt werden, es gab jedoch auch Besucherzahlen, die aufgrund des Wetters bei nur rund 200 Besuchern lagen.
Durch eine Neukonzeption des Lichterfestes soll es gelingen, die ursprüngliche Veranstaltung in solchem Maß umzugestalten, dass eine generationsübergreifende Veranstaltung daraus wird. Der Fokus soll dabei auf den Programmpunkten „Musik der Feuerwehr“ und „Kinderprogramm“ liegen.
Durch Änderung der Veranstaltungszeiten erweitert sich das Fest auf eine Tagesveranstaltung, die auf Kinder und Familien abzielt und somit auch der Mitgliederwerbung dienen könnte.
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Feuerwehrleistungsfahrt
Die diesjährige Feuerwehrleistungsfahrt wird am 05. September 2015 auf dem Gelände
der Bundespolizei in Büchen durchgeführt.
Es wird in den folgenden fünf Klassen gestartet:
A: Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge bis zu einer Länge bis 5,99 m
B: Mittelfahrzeuge ab 6,00 m Länge
C: Großfahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht
D: Sonderklasse für befreundete Organisationen
F: Jugendfeuerwehr
Fahrer/in ist die Jugendfeuerwehrwartung o.ä., die Mannschaft besteht aus Kameraden/Innen der Jugendfeuerwehr. Die Löschübung wird trocken absolviert.
Aufgrund der geringen Resonanz in den letzten Jahren entfällt in diesem Jahr die Klasse E / Fahrberechtigungsverordnung 7,5 t.
Wir bitten um eine hohe Teilnehmerzahl, bei weniger als 30 angemeldeten Mannschaften muss die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden, da der Zeit- und Arbeitsaufwand, den die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Büchen für
diese Veranstaltung betreiben ansonsten in keinem Verhältnis steht.
Die Ausschreibung der Feuerwehrleistungsfahrt ist auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes (www.kfv-herzogtum-lauenburg.de) abzurufen.
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Feuerwehrmarsch
Am 19. September 2015 findet zum 39. Mal der Feuerwehrmarsch in Mölln statt.
Auch in diesem Jahr wird uns von der Stadt Mölln für die Veranstaltung das Naturparkzentrum Uhlenkolk zur Verfügung gestellt.
Mit Unterstützung der FF Mölln wird den Feuerwehren ein Veranstaltungsort geboten,
der dazu einlädt auch die Familie mitzubringen.
Neben Tiergehege, Aquarium und naturkundlicher Ausstellung ist auch ein ansprechender Spielplatz für die Kinder vorhanden. Das Cafe im Wildpark (mit Kiosk) lädt zum kleinen Snack oder zum Verweilen bei guter Kost ein.
Durch eine gute Beteiligung würde auch die investierte Zeit und Arbeit der FF Mölln sowie aller anderen an der Ausrichtung beteiligen Kameradinnen und Kameraden wieder
in einer vernünftigen Relation zu der Veranstaltung stehen.
Die Ausschreibung des Feuerwehrmarschens ist auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes (www.kfv-herzogtum-lauenburg.de) abzurufen.
Kreis-Jugendfeuerwehr
Eine erhebliche Veränderung gibt es im Bereich der Laufbahnlehrgänge der Jugendfeuerwehren.
Aufgrund der Erfahrungen, die in den bisherigen Lehrgängen gesammelt wurden,
wurde eine komplett neue Struktur eingeführt.
Es gibt nur 3 Lehrgänge, die ein Jugendfeuerwehrwart besuchen muss.
• den „Lehrgang für Betreuer in der Jugendfeuerwehr“
• einen JuleiCa Lehrgang
• den „Lehrgang für Jugendfeuerwehrwarte“
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Der Lehrgang für Betreuer in den Jugendfeuerwehren richtet sich explizit nicht nur
an Jugendfeuerwehrwarte, sondern insbesondere auch an die Betreuer und Ausbilder in den Jugendfeuerwehren.
Der Lehrgang für Jugendfeuerwehrwarte bleibt den Jugendfeuerwehrwarten und
ihren Stellvertretern vorbehalten.
Um an diesem Lehrgang teilnehmen zu können, muss eine gültige JuleiCa nachgewiesen werden. Die notwendige Grundausbildung für eine JuleiCa kann
In Lehrgängen der Jugendfeuerwehr Schleswig-Holstein absolviert werden. In diesen Lehrgängen werden dann natürlich feuerwehrspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Es werden aber auch die Ausbildungen anderer Träger berücksichtigt.
In welcher Reihenfolge der Betreuer-Lehrgang und der JuleiCA Lehrgang besucht
werden ist unwichtig.
Mit Beginn des Lehrganges für Jugendfeuerwehrwarte müssen die Lehrgänge aber
nachgewiesen sein.
Es gibt also folgende neue Laufbahnvarianten:
Näheres kann dem Lehrgangskatalog 2015 der SH Jugendfeuerwehren unter
www.kfv-herzogtum-lauenburg.de/pdf/allgemein/Lehrgangskatalog2015.pdf
entnommen werden.
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Jahresstatistik 2015
Die Statistiken aller Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren des Kreises
müssen durch den Kreisfeuerwehrverband zu einer anonymisierten Gesamtstatistik
zusammengestellt werden und Anfang des Folgejahres dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgelegt werden.
Anhand dieser Statistik wird u.a. die Höhe der zuzuweisenden Feuerschutzsteuermittel
für unseren Kreis berechnet.
Daher die Bitte an die Wehrführungen, alle für die Statistik relevanten Daten (z.B. Gerätschaften, Einsatzberichte) bis zum 31.12.2015 in Fox112 einzupflegen.
Die
Jahresstatistik
erfolgt
Verwaltungsprogramm Fox112!
ausschließlich
über
das
Feuerwehr-
Kennzeichnung von Atemluftflaschen
Grundlagen zur GHS-Verordnung
UN GHS - Das Globale Harmonisierte System
Die Vereinten Nationen haben sich auf die weltweite Einführung eines „Global harmonisierten Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien“ geeinigt, welches bereits am 20.01.2009 von der EU durch die GHS Verordnung, oft auch
CLP-Verordnung genannt, auch in nationales Recht umgesetzt wurde.
Damit werden die bisherigen Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme sukzessiv aufgehoben. Gilt die CLP-Verordnung für Stoffe verbindlich seit dem 01.12.2010, so nähert
sich mit dem 01.06.2015 der Stichtag für die verbindliche Anwendung der CLPVerordnung auch für Gemische.
Im Folgenden wird ausschließlich auf die Auswirkungen der CLP-Verordnung auf die
Kennzeichnung von Atemluftflaschen eingegangen.
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Atemluft und dessen Einstufung im Sinne des GHS
Es ist zunächst zu prüfen, ob ein Gemisch – im konkreten Fall Atemluft und in verdichteter Form Pressluft – eine Eigenschaft besitzt, die zur Gefahreneinstufung und somit zu
geänderten Vorschriften bei Kennzeichnung und Verpackung führt.
Die bisherige Einstufung nach 67/548/EWG oder 1999/45/EG ergibt für Atemluft und
Druckluft:
„Im Anhang IV CLP nicht genannt. Keine EG Kennzeichnung erforderlich. Nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft“. Diese negative Gefahreneinstufung
befreit allerdings nicht von einem weiteren Prüfschritt, da bislang auch als ungefährlich
eingestufte Gemische als gefährlich gemäß CLP eingestuft sein können.
So wurden nunmehr insbesondere physikalische Gefahren als neue Gefahrenklassen
aufgenommen, darunter auch „Gase unter Druck (Verdichtetes Gas, verflüssigtes Gas,
tiefgekühltes verflüssigtes Gas, gelöstes Gas)“.
Erfüllt ein Gemisch die Kriterien bereits einer Gefahrenklasse nach CLP, so wird es als
„hazardous“ (gefährlich) bezeichnet. Das Gemisch ist somit nach GHS mit Gefahrenhinweis, Sicherheitshinweis, Piktogramm und Signalwort zu kennzeichnen.
Die neue Einstufung in Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie und Gefahrenkodierung
nach 1272/2008/EG (CLP) ergibt folglich für mit Druckluft gefüllte Atemluftflaschen:
„Physikalische Gefahren: Unter Druck stehende Gase – verdichtete Gase – Achtung –
(CLP: Press. Gas) – H280"
Weiteres ist der Anlage „Kennzeichnung von Atemluftflaschen“ zu entnehmen, die den
Wehrführungen zugesandt wurde.
Der Kreisfeuerwehrverband wir zukünftig alle hier gefüllten Druckluftflaschen mit
dem entsprechenden Aufkleber kennzeichnen.
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Florian Lauenburg Aktuell
Neben Neuigkeiten vom Bund, Land und Kreis sollen in der Informationszeitung „Florian
Lauenburg aktuell“ natürlich auch Ereignisse aus den Feuerwehren und ihren Abteilungen (Jugendfeuerwehr, Musikzug) veröffentlicht werden.
Berichte, auch gerne mit Fotos, können per email an den Kreisfeuerwehrverband
([email protected]) geschickt werden.
Termine des KFV
05. September 2015
Feuerwehr-Leistungsfahrt in Büchen
19. September 2015
Feuerwehrmarsch in Mölln
24. September 2015
Amtswehrführerdienstversammlung
13. November 2015
Mitgliederversammlung KFV in Elmenhorst
24. November 2015
Herbstzusammenkunft Kreis-JF
08. Dezember 2015
Amtswehrführerdienstversammlung
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Öffnungszeiten der Geschäftsstelle / Schirrmeisterei
Öffnungszeiten
Montag
07:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 – 19:00 Uhr
Freitag
07:00 – 12:00 Uhr
Samstag und Sonntag sind die Geschäftsstelle und die Schirrmeisterei nicht geöffnet.
Aufgrund einer Personalversammlung sind die Geschäftsstelle und die Schirrmeisterei
zu folgenden Zeiten geschlossen:
30. Juli 2015,15.00 bis 16.00 Uhr
27. August 2015, 09.00 bis 10.00 Uhr
24. September 2015, 15.00 bis 16.00 Uhr
29. Oktober 2015, 09.00 bis 10.00 Uhr
26. November 2015, 15.00 bis 16.00 Uhr
Der Kreiswehrführer ist -wenn zeitlich möglich- jeden
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Kreisfeuerwehrverbandes zugegen, um die laufenden
Dienstgeschäfte wahrzunehmen und den Wehren zur Verfügung zu stehen.
Termine sind nach telefonischer Absprache möglich.
Ich wünsche allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden einen erholsamen und
einsatzfreien Sommer.
(M. Raddatz)
Kreiswehrführung
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