Das gläserne Rathaus.

VORLAGE
für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig
Vorlagen-Nr.: 0173/15
beraten am:
Beschluss-Nr.:
Datum: 09.11.2015
1.Einreicher
Stadt Bad Belzig
Die Bürgermeisterin
Äußere Verwaltung
 öffentlich
 nichtöffentlich
2. Inhalt der Vorlage
Titel:
Bestellung zum Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig
Beratungsfolge
Stadtverordnetenversammlung
Hauptausschuss
Sitzungsdatum
14.12.2015
23.11.2015
Begründung:
Gemäß § 28 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
(BbgBKG) wird die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre
Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister durch den Träger des örtlichen
Brandschutzes bestellt. Die Wehrführer und ihre Stellvertretung sollen zu
Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren ernannt werden.
Stadtwehrführer Kamerad Olaf Beelitz wurde mit Wirkung vom 15. Dezember
2009 für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Diese Bestellung endet zum 14.
Dezember 2015.
Im Rahmen der Anhörung der Führungskräfte wurden die Ortswehrführungen
über den beabsichtigten Anhörungstermin informiert und aufgefordert,
entsprechende Vorschläge einzureichen.
Mit der Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig am
29.09.2015 unter Teilnahme des Kreisbrandmeisters, Herbert Baier, wurde dem
BbgBKG Rechnung getragen.
…
-2Kamerad Olaf Beelitz übt die Funktion seit 12 Jahren aus und hat sich für die
erneute Übernahme der Funktion bereit erklärt. Weitere Kameraden wurden
nicht vorgeschlagen. Die Anhörung ergab, dass Herr Beelitz das Vertrauen der
Führungskräfte aller Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig hat. Er
hat sachlich, kompetent und zuverlässig dieses Amt ausgeführt.
Die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über Aufnahme, Heranziehung,
Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
(Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008
(GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241) zur Bestellung in die Funktion des Stadtwehrführers
sind durch den Kameraden Olaf Beelitz gegeben.
Kreisbrandmeister Herbert Baier empfiehlt der Stadt Bad Belzig als Träger des
örtlichen Brandschutzes Kamerad Olaf Beelitz in die Funktion des
Stadtwehrführers zu bestellen.
gesetzl. Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32])
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) vom
3. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26), zuletzt geändert durch Artikel 9 des
Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 36])
- § 62 Abs. 1 und Abs. 4 BbgKVerf i. V. m. § 2 Abs. 2 LBG
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09],
S.197), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008
(GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206)
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG
- § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige
Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241)
- § 4 Abs. 3 TVFF
finanzielle Auswirkungen:
keine
notwendige Genehmigungen:
keine
…
-33. Beschlussvorschlag
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt, den
Kameraden Olaf Beelitz mit Wirkung vom 15.12.2015 zum Stadtwehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen
und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.“
_________________________
Bürgermeisterin
_________________
Fachbereichsleiterin
4. Abstimmungsergebnis
Anzahl der gewählten Vertreter:
davon anwesend:
_ 23__
______
Ja-Stimmen
Stimmenthaltungen
Nein-Stimmen
(Namentlich
aufführen,
wenn
Stadtverordnete
auf
Grund
eines
Mitwirkungsverbotes lt. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren.)
Anlagen
-