VORLAGE für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig Vorlagen-Nr.: 0173/15 beraten am: Beschluss-Nr.: Datum: 09.11.2015 1.Einreicher Stadt Bad Belzig Die Bürgermeisterin Äußere Verwaltung öffentlich nichtöffentlich 2. Inhalt der Vorlage Titel: Bestellung zum Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Hauptausschuss Sitzungsdatum 14.12.2015 23.11.2015 Begründung: Gemäß § 28 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) wird die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister durch den Träger des örtlichen Brandschutzes bestellt. Die Wehrführer und ihre Stellvertretung sollen zu Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren ernannt werden. Stadtwehrführer Kamerad Olaf Beelitz wurde mit Wirkung vom 15. Dezember 2009 für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Diese Bestellung endet zum 14. Dezember 2015. Im Rahmen der Anhörung der Führungskräfte wurden die Ortswehrführungen über den beabsichtigten Anhörungstermin informiert und aufgefordert, entsprechende Vorschläge einzureichen. Mit der Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig am 29.09.2015 unter Teilnahme des Kreisbrandmeisters, Herbert Baier, wurde dem BbgBKG Rechnung getragen. … -2Kamerad Olaf Beelitz übt die Funktion seit 12 Jahren aus und hat sich für die erneute Übernahme der Funktion bereit erklärt. Weitere Kameraden wurden nicht vorgeschlagen. Die Anhörung ergab, dass Herr Beelitz das Vertrauen der Führungskräfte aller Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig hat. Er hat sachlich, kompetent und zuverlässig dieses Amt ausgeführt. Die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241) zur Bestellung in die Funktion des Stadtwehrführers sind durch den Kameraden Olaf Beelitz gegeben. Kreisbrandmeister Herbert Baier empfiehlt der Stadt Bad Belzig als Träger des örtlichen Brandschutzes Kamerad Olaf Beelitz in die Funktion des Stadtwehrführers zu bestellen. gesetzl. Grundlagen: Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG) vom 3. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 36]) - § 62 Abs. 1 und Abs. 4 BbgKVerf i. V. m. § 2 Abs. 2 LBG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S.202, 206) - § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG - § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241) - § 4 Abs. 3 TVFF finanzielle Auswirkungen: keine notwendige Genehmigungen: keine … -33. Beschlussvorschlag „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt, den Kameraden Olaf Beelitz mit Wirkung vom 15.12.2015 zum Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Belzig für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.“ _________________________ Bürgermeisterin _________________ Fachbereichsleiterin 4. Abstimmungsergebnis Anzahl der gewählten Vertreter: davon anwesend: _ 23__ ______ Ja-Stimmen Stimmenthaltungen Nein-Stimmen (Namentlich aufführen, wenn Stadtverordnete auf Grund eines Mitwirkungsverbotes lt. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren.) Anlagen -
© Copyright 2024 ExpyDoc