Aditus Richtlinienvertrag Referenten

Vertrag zwischen
Herrn _______________________
- nachstehend VP 1/Referent genannt und
ADITUS e.V.
Sonnenstraße 53
14612 Falkensee
- nachstehend VP 2/Verein genannt –
- Datum_____________________
Präambel
VP 1 ist ehrenamtlicher Tätiger Referent, um in seinem örtlichen Umfeld die NonProfit Idee des Vereins ADITUS umzusetzen, gemeinnützig tätig sein zu wollen. Zu
den Inhalten der gemeinnützigen Tätigkeit kurz zusammengefasst folgendes.
VP 2 ist als Verein gegründet worden, gemeinnützige Arbeit in der oben
beschriebenen Art und Weise zu leisten und möchte an dieser Stelle nochmals zum
Ausdruck bringen, dass keinerlei kommerziellen Interessen bei dieser
ehrenamtlichen Tätigkeit bestehen. Insbesondere arbeiten alle Referenten
einschließlich der als Referenten tätigen Vereinsmitglieder ehrenamtlich und ohne
jede Vergütung.
VP 1, der Referent, verpflichtet sich, folgende Richtlinie einzuhalten:
1. Zum Schutze des Vereins und seiner „Markenstellung“ der
Vereinsmitglieder sowie Sponsoren und Schulen, verpflichtet sich jeder
Referent, der im Namen des Vereins ADITUS auftritt, die nachstehenden
Richtlinien exakt und vollständig einzuhalten.
Bei einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinien muss der Referent dass
der Verein jedes weitere Auftraten des Referenten untersagen und ggf.
rechtliche Schritte gegen den Referenten einleiten wird.
ADITUS e.V. · Sonnenstraße 53 · 14612 Falkensee Vorstand: Hermann Riedl (VS) · Martin Schubert · Christian Schwenken
Telefon +49 (0) 3322 . 422 39 46 · Fax +49 (0) 3322.424 96 52 · [email protected] Bankverbindung: Commerzbank · Kto. 471451500 · BLZ 160 400 00 IBAN-Nr. DE19 1604 0000 0471 4515 00 · Swift-Code COBADEFFXXX · St.Nr. 051/140/01688 Ko3 Finanzamt Nauen · Vereinsnummer Potsdam VR8529P
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2. Schulungsunterlagen
VP 1 verpflichtet sich:
-­‐ Ausschließlich nur Schulungsunterlagen und
Inhalte des Vereins ADITUS zu nutzen und
an die Zuhörer, Schulvertreter und Presse,
weiterzugeben.
-­‐ Zusätzliche Unterlagen nur dann zu verwenden, wenn
diese zuvor vom Vereinsvorstand geprüft und für
Weitergabe an Dritte freigegeben worden sind.
-­‐ Alle Schulungsunterlagen Schülern und
Schulvertretern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
-­‐ Keinesfalls Unterlagen an einen evtl. Mitbewerber auszuhändigen.
-­‐
3. Konkurrenzausschluss
Der Referent verpflichtet sich,
-­‐ keinesfalls in Konkurrenz zu ADITUS und seinen gemeinnützigen
Tätigkeiten zu treten.
-­‐ Keinerlei gewerbliche Nutzung im Rahmen seiner Referententätigkeit
zu unternehmen und auch die überreichten Schulungsunterlagen nicht
einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
-­‐ Nach seinem eventuellen Ausscheiden aus dem Referentenkreis alle
ihm überlassenen Unterlagen zurück zu geben.
-­‐ Arbeitsmappen, bzw. Unterlagen etc. pp. zu keinem Zeitpunkt
fotomäßig oder elektronisch zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu
geben. Er anerkennt das Urheberrecht des Vereines an diesen
Arbeitsmappen
und
sonstigen
Unterlagen
(unter
das
Vervielfältigkeitsverbot fallen nicht die sog. Handout, welche den
Zuhörern zur Verfügung gestellt werden).
4. Vorträge
Der Referent verpflichtet sich
-­‐ Vorträge ausschließlich an Schulen abzuhalten.
-­‐ Ohne vorherige Erlaubnis, die vom Vorstand des Vereins erteilt werden
kann, keinen Vortrag an anderen Orten zu halten.
-­‐ Keine außerschulischen Termine oder Schulungsangebote den
Zuhörern, insbesondere den Schülern anzubieten.
-­‐ Streng darauf zu achten, dass die Schulungsangebote kostenlos
abgehalten werden.
Die jeweiligen Vorträge werden nach dem derzeitigen aktuellen
Wissensstand sorgfältig vom Verein vorbereitet. Für die vom Verein
erteilten Ratschläge und für den Inhalt der Schulungsunterlagen übernimmt
ADITUS keine Haftung.
ADITUS e.V. · Sonnenstraße 53 · 14612 Falkensee Vorstand: Hermann Riedl (VS) · Martin Schubert · Christian Schwenken
Telefon +49 (0) 3322 . 422 39 46 · Fax +49 (0) 3322.424 96 52 · [email protected] Bankverbindung: Commerzbank · Kto. 471451500 · BLZ 160 400 00 IBAN-Nr. DE19 1604 0000 0471 4515 00 · Swift-Code COBADEFFXXX · St.Nr. 051/140/01688 Ko3 Finanzamt Nauen · Vereinsnummer Potsdam VR8529P
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5. Verpflichtung von Referenten
Der Referent verpflichtet sich:
-­‐ Als Referent verpflichten sie sich, an mind.
1 Schule, jeweils 2 Jahrgänge in der Weise zu
begleiten, dass den Schulen die ehrenamtliche
Tätigkeit, Vorträge halten zu wollen, angeboten wird.
-­‐ Mit der Presse in Kontakt zu treten, um auf
diesem Wege möglichst potent. Weitere Referenten
zu akquirieren die ebenfalls ehrenamtlich für den
Verein ADITUS tätig sein möchten.
-­‐ Eine Presseschau und Referenzschreiben von Schulen und Schülern
dem Verein ADITUS zu übermitteln. Hinweis: ADITUS stellt dem
Referenten beispielhafte Unterlagen zur Verfügung, die ihm helfen
könnten, mit der Presse in Kontakt zu treten.
4. Ehrenamtliche Tätigkeit
Für seine Vorträge, die der Referent hält, haftet ausschließlich der Referent
gegenüber seinen Zuhörern und Dritten.
Alle Vorträge, die der Referent für ADITUS abhält sind ehrenamtlich, selbst
Spesen werden nicht erstattet. Auch hat der Referent keinen Anspruch auf
eine etwaige Entschädigung, von wem auch immer. – Sollten ausnahmsweise
Reisekosten anfallen und Dritte zur Zahlung bereit sind, ist die Annahme
dieser Beträge nur statthaft, wenn der Vereinsvorstand zuvor die Erlaubnis zur
Annahme der Reisekostenerstattung erlaubt hat.
5. Bewerbung des Referenten
Der Referent verpflichtet sich
- Der Referent verpflichtet sich, einen tab. Lebenslauf vorzulegen und
einen weiteren Lebenslauf in Textform dem Vorstand zu übermitteln,
mit dem Zweck, die Befähigung des Referenten nachzuweisen.
-­‐ ADITUS wird den Referenten auf der ADITUS Internetseite, Facebook,
Presse und weitere Soziale Medien vorstellen; und zwar mit Bild, VITA
und seinem beruflichen Werdegang.
ADITUS e.V. · Sonnenstraße 53 · 14612 Falkensee Vorstand: Hermann Riedl (VS) · Martin Schubert · Christian Schwenken
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6. Sektenpassus
Die Vorträge beruhen auf einer fundierten
wissenschaftlichen Grundlage - nicht auf einer
Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns
auch entschieden von Organisationen wie Scientology
und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit
mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie nahestehenden Unternehmen
ab.
Der Referent muss separat und schriftlich erklären, dass er nicht nach einer
Methode („Technologie“) von L.Ron Hubbard (z.B. der „Technologie“ zur
Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard
zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
Er muss erklären, dass er keine entsprechende Werbungen für Schulungen,
Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L.Ron Hubbard zur
Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind, durchführt.
7. Gerichtsstands Vereinbarung – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der
Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien
Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer
Vertragslücke.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Parteien
Berlin.
______________________
Ort, Datum
___________________________
Unterschrift Referent
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