Zulassung Schweissen DIN EN 15085-2

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Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH
Sc hweißtechnische Lehr- und Versuchsa nsta lt SLVMü nchen
GSISLV München
ZERTIFIKAT
Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen
nach DIN EN 15085-2
Dem Betrieb JENOPTIK Power Systems GmbH
Südliche Römerstraße 12-18
86972 Altenstadt
Deutschland
wird bescheinigt, dass er geeignet ist Schweißarbeiten auszuführen für den Geltungsbereich der:
Zertifizierungsstufe CL2 nach DIN EN 15085-2
Anwendungsgebiet: • Neubau von Bauteilen für Schienenfahrzeuge
Geltungsbereich
Schweißprozess
Werkstoffgruppe
nach DIN EN ISO 4063 nach CEN ISO/TR 15608
Abmessungen
Bemerkungen
135
t = 3 - 20 mm
t = 3 - 50 mm
t >= 5 mm
BW
FW
FW
1.2
1.1
1.2
Rene van Denzen (EWS)
geb.: 31.08.1968
Vertreter:
Siegfried Dreher (Stufe C)
geb.: 21.05.1969
Bemerkungen:
keine
verantwortliche Schweißaufsichtsperson:
gleichberechtigter Vertreter:
Zertifikat Nr.:
GSI/15085/CL2/8081/3A3/03
Gültigkeitszeitraum:
vom 14.10.2015 bis 20.03.2016
Ausgestellt am:
Auditor:
ID-Nr.:
23.07.2013
HASE V(}!
EBA - 09/09
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Haberberger
Vertreter des Leiters der HZS
Allgemeine Bestimmungen (siehe Rückseite)
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GS I- GeseUs,hafl für Sd1w.ißte,hn i. I"'"national mbH, Niederl ass ung SLV München, S,h.,henmei. "l r.ße 17.80636 München
rel.: H989 126802·C. Fax: +~9 89181643. E' Mail: s lv~ l v · muen(hen .de, Interne t: www.,lv-muen(hen.de
Zertifikat Nr.: GSI/15085/CL2/8081/3A3/03
Allgemeine Bestimmungen
entsprechend DI N EN 15085-2
Widerruf des Zertifikats
Die Nationale Sicherheitsbehörde oder die Hersteller-Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikat
ausgestellt hat, können das Zertifikat widerrufen, wenn :
- berechtigte Zweifel an der bedingungsgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten nach den
genannten Normen bestehen,
- berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Schweißaufsicht entsprechend den genannten Normen
bestehen,
- keine anerkannte Schweißaufsicht mehr vorhanden ist,
- keine gültigen Prüfungsbescheinigungen der Schweißer und Schweißpersonale nach den genannten
Normen vorliegen ,
- nicht geprüfte Schweißer oder Schweißpersonale mit Schweißarbeiten im Rahmen der genannten
Normen betraut wurden,
- andere Voraussetzungen nach den genannten Normen nicht mehr erfüllt sind,
- der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Möglichkeit der jährlichen Überwachung verweigert wurde,
- der Schweiß betrieb auf das Zertifikat verzichtet.
Der Widerruf ist der Hersteller-Zertifizierungsstelle vom Schweißbetrieb schriftlich zu bestätigen. Die
Nationale Sicherheitsbehörde ist durch die Hersteller-Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.
Falls ein gültiges Zertifikat verlängert werden soll, ist mindestens zwei Monate vor dem Ablauf der
Geltungsdauer bei der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Verlängerung zu beantragen.
Verteiler:
1. Antragsteller
2. Akte
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