~ Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Sc hweißtechnische Lehr- und Versuchsa nsta lt SLVMü nchen GSISLV München ZERTIFIKAT Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen nach DIN EN 15085-2 Dem Betrieb JENOPTIK Power Systems GmbH Südliche Römerstraße 12-18 86972 Altenstadt Deutschland wird bescheinigt, dass er geeignet ist Schweißarbeiten auszuführen für den Geltungsbereich der: Zertifizierungsstufe CL2 nach DIN EN 15085-2 Anwendungsgebiet: • Neubau von Bauteilen für Schienenfahrzeuge Geltungsbereich Schweißprozess Werkstoffgruppe nach DIN EN ISO 4063 nach CEN ISO/TR 15608 Abmessungen Bemerkungen 135 t = 3 - 20 mm t = 3 - 50 mm t >= 5 mm BW FW FW 1.2 1.1 1.2 Rene van Denzen (EWS) geb.: 31.08.1968 Vertreter: Siegfried Dreher (Stufe C) geb.: 21.05.1969 Bemerkungen: keine verantwortliche Schweißaufsichtsperson: gleichberechtigter Vertreter: Zertifikat Nr.: GSI/15085/CL2/8081/3A3/03 Gültigkeitszeitraum: vom 14.10.2015 bis 20.03.2016 Ausgestellt am: Auditor: ID-Nr.: 23.07.2013 HASE V(}! EBA - 09/09 M..$~ Haberberger Vertreter des Leiters der HZS Allgemeine Bestimmungen (siehe Rückseite) 1 von 2 GS I- GeseUs,hafl für Sd1w.ißte,hn i. I"'"national mbH, Niederl ass ung SLV München, S,h.,henmei. "l r.ße 17.80636 München rel.: H989 126802·C. Fax: +~9 89181643. E' Mail: s lv~ l v · muen(hen .de, Interne t: www.,lv-muen(hen.de Zertifikat Nr.: GSI/15085/CL2/8081/3A3/03 Allgemeine Bestimmungen entsprechend DI N EN 15085-2 Widerruf des Zertifikats Die Nationale Sicherheitsbehörde oder die Hersteller-Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikat ausgestellt hat, können das Zertifikat widerrufen, wenn : - berechtigte Zweifel an der bedingungsgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten nach den genannten Normen bestehen, - berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Schweißaufsicht entsprechend den genannten Normen bestehen, - keine anerkannte Schweißaufsicht mehr vorhanden ist, - keine gültigen Prüfungsbescheinigungen der Schweißer und Schweißpersonale nach den genannten Normen vorliegen , - nicht geprüfte Schweißer oder Schweißpersonale mit Schweißarbeiten im Rahmen der genannten Normen betraut wurden, - andere Voraussetzungen nach den genannten Normen nicht mehr erfüllt sind, - der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Möglichkeit der jährlichen Überwachung verweigert wurde, - der Schweiß betrieb auf das Zertifikat verzichtet. Der Widerruf ist der Hersteller-Zertifizierungsstelle vom Schweißbetrieb schriftlich zu bestätigen. Die Nationale Sicherheitsbehörde ist durch die Hersteller-Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen. Falls ein gültiges Zertifikat verlängert werden soll, ist mindestens zwei Monate vor dem Ablauf der Geltungsdauer bei der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Verlängerung zu beantragen. Verteiler: 1. Antragsteller 2. Akte 2 von 2
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