schweissen - Energie 360

SCHWEISSEN
Merkblatt Schweissen von Erdgas-Leitungen
Dieses Merkblatt enthält ergänzende Hinweise
und Richtlinien für das Schweissen von frei
verlegten Stahl-Erdgas-Leitungen
Januar 2016
1. Grundsatz und Gültigkeitsbereich
3. Dichtheitsprüfung mit Druckschreiber
Es gelten grundsätzlich die Richtlinien des SVGW. Schweissarbeiten an unter Gas stehenden Leitungen sind verboten.
3.1 Grundsatz
Alle MD-Erdgas-Leitungen und alle geschweissten ND/
END-Erdgas-Leitungen werden mittels Druckschreiber vor Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft.
Druckstufen/Gültigkeitsbereich
• Niederdruck (ND-END) 22 bis 35 mbar
• Mitteldruck (MD) 100 bis 999 mbar
2. Ausführung der Schweissverbindung
Das Schweissen von Stahlleitungen darf nur durch erfahrene
Schweisser vorgenommen werden. Die Rohre müssen gemäss
Abb. 1 vorbereitet und die Schweiss­nähte fachgerecht ausgeführt werden.
Abb. 1
Die Nahtunterseite muss durchgeschweisst sein. Gröbere
Schweissfehler in der Decknaht sind unzulässig.
Auf Verlangen von Energie 360° oder der Bauherrschaft sind
Erdgas-Leitungen röntgensicher zu schweissen und Durchstrahlungsaufnahmen vorzulegen. Wird die Durchstrahlprüfung
stichprobenweise vorgenommen, so bestimmt die Installationskontrolle von Energie 360°, welche Schweissnähte geprüft werden.
Prüfdruck: 2 bar
Prüfdauer: 24 Stunden
Prüfmedium: Luft oder mit einem inertem Gas
Prüfanordnung
3
2
6
1
5
1
1
1
1
4
1
1
Muffe ½
2
Steckscheiben mit Griff oder Blindflansch
3
Druckschreiber
4
Entlüftungsschlauch ins Freie
5
Hauptpotenzial-Ausgleichsleiter
6
Elektrische Überbrückung Erdgas-Zähler
Hinweise
• Verwenden Sie für die Prüfung nur geeignete Steckscheiben
mit Griff. Beziehbar bei Energie 360°, Installations­kontrolle.
• Zur Vermeidung von Schäden infolge des Überdrucks müssen
alle Anlagekomponenten, wie Druck­regler, Magnetventil, Armaturen der Gasstrasse etc., abgeblindet werden.
• Überprüfen Sie die verschiedenen Hilfsanschlüsse und Verbindungen auf Dichtheit.
3.2 Abnahme der Prüfung durch Energie 360°
Die Gültigkeitserklärung der Prüfung erfolgt vor Ort. Vorher
darf der Druckschreiber weder entfernt noch die Aufzeichnung abgebrochen werden.
4. Inbetriebnahme der Leitung durch die
installationsberechtigte Firma
Installationsberechtigte Unternehmen können Erdgas-Leitungen ab dem Verrechnungszähler selbst in Betrieb nehmen. Die
Inbetriebnahme darf nur durch sachkundige Personen erfolgen.
Die Steckscheiben und Blindflansche sind zu entfernen. Die
Leitung ist vollständig ins Freie (mittels Schlauch) zu entlüften.
Der Bereich beim Austrittsende/Schlauchende ist während
des Entlüftungsvorgangs zu signalisieren (Explosionsgefahr/
Rauchverbot etc.) und dauernd zu überwachen.
Anforderungen an Schweissverbindungen
gemäss neuer SVGW Richtlinie G1, gültig seit 1. April 2012.
5.3.2.1.2 Schweissverbindungen
Stahlleitungen dürfen nur von Schweissern mit gültiger Schweisser-Prüfbescheinigung geschweisst werden (siehe Serie SN EN
287: «Prüfung von Schweissern – Schmelzschweissen»).
Das Schweissen von verzinkten Rohren ist unzulässig.
Alle Montage-Schweissnähte bei Leitungen mit Betriebsdrücken von über 1 bar bis 5 bar sind mittels Durchstrahlungsaufnahmen (gemäss SN EN 1435) oder in Absprache mit dem TISG
durch andere zerstörungsfreie Prüfungen zu prüfen.
Die Beurteilungskriterien dieser Schweissnähte sind (gemäss
SN EN ISO 5817) vorgängig festzulegen. Die Beurteilung der
Resultate hat durch eine für diese Tätigkeit zertifizierte Fachstelle zu erfolgen.
Für Schweissverbindungen in Gasdruckregelanlagen gelten zusätzlich die SVGW-Richtlinien für Gasdruck­regelanlagen (G7).
Schweisserlaubnis: Die für Schweissarbeiten in brand- und
explosionsgefährdeten Bereichen erforderlichen Schutzmassnahmen sind in einer schriftlichen Schweisserlaubnis festzuhalten. Diese ist vom ausführenden Schweisser des beauftragten
Betriebes oder von seinem Vorgesetzten und von der für die
Arbeitsstelle verantwortlichen Person des Anlagenbetreibers
gemeinsam auszustellen (Muster-Schweisserlaubnis: siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6509: «Schweissen, Schneiden und verwandte
Verfahren zum Bearbeiten metallischer Werkstoffe»). Der Ausführende ist dafür verantwortlich, dass die Schutzmassnahmen
am Arbeitsplatz getroffen werden, und der Verantwortliche für
die Arbeitsstelle ist verpflichtet, über die besonderen Gegebenheiten der Arbeitsstelle zu informieren.
Für Gasinstallationen mit Betriebsdrücken von über 0,1 bar bis
5 bar wird eine minimale Schweissnahtgüte der Bewertungsgruppe C (gemäss SN EN 5817) gefordert.
Haben Sie Fragen?
Energie 360° AG
Installationskontrolle
Aargauerstrasse 182
Postfach 805
8010 Zürich
Tel. 043 317 22 23
[email protected]
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