SCHWEISSEN Merkblatt Schweissen von Erdgas-Leitungen Dieses Merkblatt enthält ergänzende Hinweise und Richtlinien für das Schweissen von frei verlegten Stahl-Erdgas-Leitungen Januar 2016 1. Grundsatz und Gültigkeitsbereich 3. Dichtheitsprüfung mit Druckschreiber Es gelten grundsätzlich die Richtlinien des SVGW. Schweissarbeiten an unter Gas stehenden Leitungen sind verboten. 3.1 Grundsatz Alle MD-Erdgas-Leitungen und alle geschweissten ND/ END-Erdgas-Leitungen werden mittels Druckschreiber vor Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft. Druckstufen/Gültigkeitsbereich • Niederdruck (ND-END) 22 bis 35 mbar • Mitteldruck (MD) 100 bis 999 mbar 2. Ausführung der Schweissverbindung Das Schweissen von Stahlleitungen darf nur durch erfahrene Schweisser vorgenommen werden. Die Rohre müssen gemäss Abb. 1 vorbereitet und die Schweissnähte fachgerecht ausgeführt werden. Abb. 1 Die Nahtunterseite muss durchgeschweisst sein. Gröbere Schweissfehler in der Decknaht sind unzulässig. Auf Verlangen von Energie 360° oder der Bauherrschaft sind Erdgas-Leitungen röntgensicher zu schweissen und Durchstrahlungsaufnahmen vorzulegen. Wird die Durchstrahlprüfung stichprobenweise vorgenommen, so bestimmt die Installationskontrolle von Energie 360°, welche Schweissnähte geprüft werden. Prüfdruck: 2 bar Prüfdauer: 24 Stunden Prüfmedium: Luft oder mit einem inertem Gas Prüfanordnung 3 2 6 1 5 1 1 1 1 4 1 1 Muffe ½ 2 Steckscheiben mit Griff oder Blindflansch 3 Druckschreiber 4 Entlüftungsschlauch ins Freie 5 Hauptpotenzial-Ausgleichsleiter 6 Elektrische Überbrückung Erdgas-Zähler Hinweise • Verwenden Sie für die Prüfung nur geeignete Steckscheiben mit Griff. Beziehbar bei Energie 360°, Installationskontrolle. • Zur Vermeidung von Schäden infolge des Überdrucks müssen alle Anlagekomponenten, wie Druckregler, Magnetventil, Armaturen der Gasstrasse etc., abgeblindet werden. • Überprüfen Sie die verschiedenen Hilfsanschlüsse und Verbindungen auf Dichtheit. 3.2 Abnahme der Prüfung durch Energie 360° Die Gültigkeitserklärung der Prüfung erfolgt vor Ort. Vorher darf der Druckschreiber weder entfernt noch die Aufzeichnung abgebrochen werden. 4. Inbetriebnahme der Leitung durch die installationsberechtigte Firma Installationsberechtigte Unternehmen können Erdgas-Leitungen ab dem Verrechnungszähler selbst in Betrieb nehmen. Die Inbetriebnahme darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Die Steckscheiben und Blindflansche sind zu entfernen. Die Leitung ist vollständig ins Freie (mittels Schlauch) zu entlüften. Der Bereich beim Austrittsende/Schlauchende ist während des Entlüftungsvorgangs zu signalisieren (Explosionsgefahr/ Rauchverbot etc.) und dauernd zu überwachen. Anforderungen an Schweissverbindungen gemäss neuer SVGW Richtlinie G1, gültig seit 1. April 2012. 5.3.2.1.2 Schweissverbindungen Stahlleitungen dürfen nur von Schweissern mit gültiger Schweisser-Prüfbescheinigung geschweisst werden (siehe Serie SN EN 287: «Prüfung von Schweissern – Schmelzschweissen»). Das Schweissen von verzinkten Rohren ist unzulässig. Alle Montage-Schweissnähte bei Leitungen mit Betriebsdrücken von über 1 bar bis 5 bar sind mittels Durchstrahlungsaufnahmen (gemäss SN EN 1435) oder in Absprache mit dem TISG durch andere zerstörungsfreie Prüfungen zu prüfen. Die Beurteilungskriterien dieser Schweissnähte sind (gemäss SN EN ISO 5817) vorgängig festzulegen. Die Beurteilung der Resultate hat durch eine für diese Tätigkeit zertifizierte Fachstelle zu erfolgen. Für Schweissverbindungen in Gasdruckregelanlagen gelten zusätzlich die SVGW-Richtlinien für Gasdruckregelanlagen (G7). Schweisserlaubnis: Die für Schweissarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen erforderlichen Schutzmassnahmen sind in einer schriftlichen Schweisserlaubnis festzuhalten. Diese ist vom ausführenden Schweisser des beauftragten Betriebes oder von seinem Vorgesetzten und von der für die Arbeitsstelle verantwortlichen Person des Anlagenbetreibers gemeinsam auszustellen (Muster-Schweisserlaubnis: siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6509: «Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren zum Bearbeiten metallischer Werkstoffe»). Der Ausführende ist dafür verantwortlich, dass die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz getroffen werden, und der Verantwortliche für die Arbeitsstelle ist verpflichtet, über die besonderen Gegebenheiten der Arbeitsstelle zu informieren. Für Gasinstallationen mit Betriebsdrücken von über 0,1 bar bis 5 bar wird eine minimale Schweissnahtgüte der Bewertungsgruppe C (gemäss SN EN 5817) gefordert. Haben Sie Fragen? Energie 360° AG Installationskontrolle Aargauerstrasse 182 Postfach 805 8010 Zürich Tel. 043 317 22 23 [email protected] www.energie360.ch
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