Durchführung mehrerer Leitungen

Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden
Durchführung mehrerer Leitungen in Verbindung mit Abschottungssystemen
Leitungen, die die Randbedingungen einzelner
Leitungen nicht erfüllen, wie
■ gebündelte elektrische Leitungen
■ Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen Ø > 160 mm
■ Rohre aus brennbaren Baustoffen Ø > 32 mm,
müssen nach der MLAR, Pkt. 4.1 durch zugelassene Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit
aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile.
Als Schotts für Trockenbaukonstruktionen sind
alle Konstruktionen geeignet, bei denen in der
Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ)
oder im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) der Eignungsnachweis für Trockenbaukonstruktionen dokumentiert ist. In der
Regel werden in den AbZ/ AbP Wanddicken von
≥ 100 mm gefordert. Der Mindestabstand zwischen zwei Abschottungen ergibt sich aus den
Bestimmungen der jeweiligen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse. Fehlen entsprechende Festlegungen, ist ein Abstand von
mind. 50 mm erforderlich. Ausgewählte Beispiele für Schottausführungen (Brandschutzmanschetten für Rohre, Rohrbandage, Kabel- und
Kombischotts aus Mineralwolle, Brandschutzkissen, Brandschutzschaum und Brandschutzsteine) sind nachfolgend prinzipiell dargestellt.
Notwendige Auswechslungen und Verstärkungen für die Durchführungen der Leitung sind
prinzipiell nach Seite 3 dieses Abschnittes auszuführen.
Die Gipsplattenbekleidung im Öffnungsbereich
sollte i. d. R. 25 mm betragen, sofern in den jeweiligen AbP/AbZ keine anderweitigen Festlegungen getroffen sind.
Für Trockenbauwände zugelassene Schotts
können in Schachtwänden nur bedingt eingesetzt werden. Vorraussetzung ist, dass im Bereich der Leitungsdurchführung die Schachtwand als Trennwand entsprechend den Bedingungen der AbP/AbZ aufgerüstet wird. Dieser
Wandteil muss eine der Trennwand entsprechenden Stabilität besitzen.
Durch feuerhemmende Wände - ausgenommen
solche notwendiger Treppenräume und Räume
zwischen notwendigen Treppenräumen und den
Ausgängen ins Freie - dürfen
■ elektrische Leitungen
■ Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen - auch mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 2 mm Dicke
geführt werden, wenn der Raum zwischen
den Leitungen und dem umgebenden Bauteil
aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mit im
Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig ausgefüllt wird.
Bei Verwendung von Mineralwolle muss diese
eine Schmelztemperatur von ≥ 1000 °C aufweisen.
Bei Verwendung von aufschäumenden Dämmschichtbildnern und von Mineralwolle darf der
Abstand zwischen den Leitungen und dem umgebenden Bauteil nicht mehr als 50 mm betragen.
Generell gilt, dass die Randbedingungen der
Eignung und des Einbaues von Schottsystemen den AbZ/AbP der Schotthersteller zu
entnehmen sind.
a Kabelbündel
b Rohrleitungen aus nichtbrennbaren (nbr) Baustoffen
> 160 mm
c Rohrleitungen aus brennbaren (br) Baustoffen
> 32 mm
KR-30-1 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015
Erleichterungen bei Durchführung mehrerer
Leitungen durch feuerhemmende Wände
Für bestimmte Leitungen, die durch feuerhemmende Wände (F30) geführt werden, sind keine
zugelassenen Abschottungen notwendig, wenn
zusätzliche Anforderungen erfüllt werden:
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden
Zulässige Leitungstypen alle Maße in mm
Leitungstyp
Medien / Bereiche
Beispiele
a
Elektrische Leitungen
(Kabelbündel)
Elektrische Leitungen
■■ Stromkabel
■■ Telefonleitung
■■ Glasfaserkabel
■■ EDV-Leitungen
usw.
b
Rohrleitungen aus
nichtbrennbaren Baustoffen
■■ Außendurchmesser
d > 160 mm
Nichtbrennbare Medien z. B.
■■ Wasser
■■ Abwasser
■■ Gase, Stäube
■■ Sprinklerleitungen
■■ Feuerlöschleitungen
■■ Kupfer
■■ Edelstahl
■■ Stahl verzinkt
■■ Stahl schwarz
■■ Guss / SML
usw.
c
Rohrleitungen aus
brennbaren Baustoffen
■■ Außendurchmesser
d > 32 mm
Nichtbrennbare Medien z. B.
■■ Wasser
■■ Gase
■■ Stäube
■■ Dämpfe
■■ PB
■■ PE / PE-X
■■ PVC / PVC-C
■■ Verbundrohre
usw.
Grundsätze für Leitungsdurchführungen mit Abschottungssysteme
Hinweise
■■ Einsatz/Einbau hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen.
■■ Bei der Auswahl des geeigneten Schottsystems sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen/beachten:
▪▪ Ist eine Zulassung für leichte Trennwände mit brandschutztechnischem Nachweis über AbP vorhanden
▪▪ Sind nur leichte Trennwände nach DIN 4102-4 zulässig, ist die jeweilige Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, einzuarbeiten
▪▪ Zulässige Kabel- und Rohrquerschnitte
▪▪ Zulässige Rohrmaterialien
▪▪ Sind Kabelbündel zulässig, wenn ja bis zu welchem Durchmesser
▪▪ Max. Belegung des Schotts
■■ Sind für den Einbau nach AbZ/AbP Auswechselungen erforderlich, sind diese nach Seite KR-30-3 auszuführen, sofern in den AbZ/AbP keine
anderweitigen Forderungen bestehen.
Beratung und Einbau der auf Seite Seite KR-30-7 und Seite KR-30-8 beispielhaft aufgeführten Schottsystemen erfolgen über den Fachhandel oder den Schott-Systeminhaber.
Kabelbündel a
Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-2
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden
Ausführung notwendiger Wechsel in leichten Trennwänden Öffnung im Feld
Schemazeichnungen
Einbau bei Montage der Trennwand
■■ Im Bereich der Öffnung entsprechend der erforderlichen lichten Abmessung des Schotts zuzüglich der Beplankungsdicke der Laibung 2 Riegel (UW-Profile) zwischen die Ständer schieben und
den Öffnungsbereich durch 2 vertikal angeordnete Profilstücke begrenzen, die über die horizontalen UW-Profile im Anschlussbereich geschoben werden
■■ Ein Verschrauben der Profile untereinander ist nicht erforderlich
■■ Bei günstiger Anordnung kann evtl. 1 Ständer als vertikaler Abschluss der Öffnung verwendet
werden (Wegfall eines Profilstückes)
Öffnung im Ständerbereich
■■ Bei Einbau einer Öffnung im Bereich eines Ständers ist ein klassischer Wechsel auszuführen, wobei der Riegel gleichzeitig als Laibungsprofil für die Öffnung dient
■■ Die Riegel mit den Ständern vercrimpern, vernieten oder verschrauben
Nachträgliche Öffnung
■■ Bei nachträglichem Einbau der Durchführungsöffnung (Ständerwand bereits beplankt) wird die
Beplankung mit einer Stichsäge beidseitig herausgesägt
■■ Stabilisierung der Knauf Platten im Öffnungsbereich durch umlaufendes Hinterlegen mit Profilstücken (UW oder CW), Verschraubung mit Knauf Platten (Schraubabstand ≤ 150 mm)
Öffnungslaibung
■■ Beplankung mit Knauf Platten entsprechend Beplankungsdicke einer Wandseite sofern AbZ/AbP
keine anderen Aussagen dazu treffen
■■ Schraubabstand ≤ 150 mm
■■ Plattenbreite im Laibungsbereich entsprechend AbZ/AbP mind. aber in Trennwanddicke ausführen
■■ Fugen mit Gipsspachtel füllen
Kabelbündel a
Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm
KR-30-3 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei Schachtwänden
Schachtwand partiell aufgerüstet Raumseite
Schachtseite
Schachtseitige Montage möglich
Trennwand Vertikalschnitte – alle Maße in mm
■■ Um zugelassene Abschottungssysteme in Knauf Schachtwände einzusetzen, ist eine partielle Aufrüstung zur leichten Trennwand mit beidseitiger Beplankung und einer Bauteildicke ≥ 100
mm erforderlich.
■■ Es ist in der Breite mind. ein Feld und in der Höhe
H = Schotthöhe + 2x 100 mm ( H ≥ 500 mm) der Schachtwand
aufzurüsten.
ca.100
H ≥ 500
ca.100
Ausführung: Die Montage der schachtseitigen Beplankung ist von der
Schachtseite möglich (siehe Seite Seite KR-30-5).
≥ 100
Brandschutz-Nachweis
Erweiterung zum Verwendbarkeitsnachweis Brandschutz
■■ Partielle Aufrüstung von Schachtwänden
Vorherige Abstimmung gem. Abschnitt Nutzungshinweise empfohlen.
Ausführung notwendiger Wechsel in aufgerüstetetn Schachtwänden Ansicht Raumseite
Schemazeichnungen
Einbau bei Montage der Schachtwand
■■ Nach Aufrüstung der Schachtwand sind für den Einbau des jeweiligen Abschottungssystems erforderliche Wechsel und Laibungsauskleidungen entsprechend nachfolgender Darstellung auszuführen.
■■ Einbau der Abschottungssysteme muss nach AbZ/AbP des Schottanbieters erfolgen
Ansicht Schachtseite
Öffnungslaibung
■■ Beplankung mit Knauf Platten mind. 2x 12,5 mm oder 25 mm sofern AbZ/AbP keine anderen
Aussagen dazu treffen
■■ Schraubabstand ≤ 150 mm
■■ Plattenbreite im Laibungsbereich entsprechend AbZ/AbP mind. aber in Trennwanddicke
ausführen
■■ Fugen mit Gipsspachtel füllen
Kabelbündel a
Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-4
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei Schachtwänden
Aufrüstung von Schachtseite
Schemazeichnungen – alle Maße in mm
ca. 100
Ständerachsabstand ≤ 625
ca. 100
≥ 100
Schachtseite
Raumseite
Aufrüstung auf Gesamtdicke ≥ 100 mm Vertikalschnitt
ca. 40
zusätzliches UW-Profil
mit Knauf CW-Doppelprofil durch
Vernieten, Vercrimpern oder
mit Blechschrauben verbinden
Beispiel:
Schachtwand F30
mit Knauf Platten GKF 2x 12,5 mm
und Knauf CW-Profil 50
Aufrüstung:
Ansicht - Schachtseite
H ≥ 500
Brandschutz F30 – F90
Brandschutztechnisch erforderliche Beplankung/Mineralwolle entsprechend Detailblatt W62.de Knauf Schachtwände
Hinweise
Knauf Platten GKF
≥ 25 mm oder ≥ 2x 12,5 mm erforderlich
≥ 100
≥ 100
Beispiel:
Schachtwand F90
mit Knauf Platten GKF 2x 20 mm
und Knauf CW-Profil 100 + Mineralwolle
Aufrüstung:
Knauf Platte GKF ≥ 20 mm erforderlich
ca. 40
■■ Im Bereich der partiellen Aufrüstung kann auf
brandschutztechnisch erforderliche Mineralwolle
der Schachtwandkonstruktion verzichtet werden.
■■ Die Dicke der auf der Schachtseite anzubringenden Knauf Platte GKF muss ≥ 20 mm betragen.
Die Bauteildicke der Schachtwand im Bereich
der Aufrüstung muss ≥ 100 mm sein.
zusätzliches UW-Profil
mit Knauf CW-Doppelprofil durch
Vernieten, Vercrimpern oder
mit Blechschrauben verbinden
Aufrüstung auf Gesamtdicke ≥ 100 mm Horizontalschnitt
Ständerachsabstand ≤ 625
50
Lichter Profilabstand ≤ 525
≥ 100
Beispiel: Schachtwand F30
≥ 100
Knauf Platte GKF ≥ 20 mm
Knauf CW-Doppelprofil
Knauf Platten GKF ≥ 25 mm oder ≥ 2x 12,5 mm
Knauf Schnellbauschraube TN, a ≤ 250 mm
Knauf CW-Doppelprofil
Kabelbündel a
50
Beispiel: Schachtwand F90
Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm
KR-30-5 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Notizen
▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-6
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden
Beispiele
Abschottung für Kabel und Rohre (Kombischotts) a
b
1 Mineralwolle – brandschutzbeschichtet
c
2 Brandschutzschaum
3 Brandschutzsteine
■■ Einsatz/Einbau der Abschottungssysteme hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen, Liste ausgewählter Anbieter von Abschottungssystemen siehe Seite KR-40-1.
Kabelbündel a
Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm
KR-30-7 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen
Durchführung mehrerer Leitungen
Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden
Beispiele
Abschottung für Kabel a
Abschottung für Rohre (br) c
4 Brandschutzkissen
6 Brandschutzmanschette
5 Brandschutzsteine – Boxensystem
7 Rohrbandage
■■ Einsatz/Einbau der Abschottungssysteme hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen, Liste ausgewählter Anbieter von Abschottungssystemen siehe Seite KR-40-1.
Kabelbündel a
Rohrleitungen (br) c > 32 mm
▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-8