Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden Durchführung mehrerer Leitungen in Verbindung mit Abschottungssystemen Leitungen, die die Randbedingungen einzelner Leitungen nicht erfüllen, wie ■ gebündelte elektrische Leitungen ■ Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen Ø > 160 mm ■ Rohre aus brennbaren Baustoffen Ø > 32 mm, müssen nach der MLAR, Pkt. 4.1 durch zugelassene Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile. Als Schotts für Trockenbaukonstruktionen sind alle Konstruktionen geeignet, bei denen in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) oder im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) der Eignungsnachweis für Trockenbaukonstruktionen dokumentiert ist. In der Regel werden in den AbZ/ AbP Wanddicken von ≥ 100 mm gefordert. Der Mindestabstand zwischen zwei Abschottungen ergibt sich aus den Bestimmungen der jeweiligen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse. Fehlen entsprechende Festlegungen, ist ein Abstand von mind. 50 mm erforderlich. Ausgewählte Beispiele für Schottausführungen (Brandschutzmanschetten für Rohre, Rohrbandage, Kabel- und Kombischotts aus Mineralwolle, Brandschutzkissen, Brandschutzschaum und Brandschutzsteine) sind nachfolgend prinzipiell dargestellt. Notwendige Auswechslungen und Verstärkungen für die Durchführungen der Leitung sind prinzipiell nach Seite 3 dieses Abschnittes auszuführen. Die Gipsplattenbekleidung im Öffnungsbereich sollte i. d. R. 25 mm betragen, sofern in den jeweiligen AbP/AbZ keine anderweitigen Festlegungen getroffen sind. Für Trockenbauwände zugelassene Schotts können in Schachtwänden nur bedingt eingesetzt werden. Vorraussetzung ist, dass im Bereich der Leitungsdurchführung die Schachtwand als Trennwand entsprechend den Bedingungen der AbP/AbZ aufgerüstet wird. Dieser Wandteil muss eine der Trennwand entsprechenden Stabilität besitzen. Durch feuerhemmende Wände - ausgenommen solche notwendiger Treppenräume und Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie - dürfen ■ elektrische Leitungen ■ Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen - auch mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 2 mm Dicke geführt werden, wenn der Raum zwischen den Leitungen und dem umgebenden Bauteil aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig ausgefüllt wird. Bei Verwendung von Mineralwolle muss diese eine Schmelztemperatur von ≥ 1000 °C aufweisen. Bei Verwendung von aufschäumenden Dämmschichtbildnern und von Mineralwolle darf der Abstand zwischen den Leitungen und dem umgebenden Bauteil nicht mehr als 50 mm betragen. Generell gilt, dass die Randbedingungen der Eignung und des Einbaues von Schottsystemen den AbZ/AbP der Schotthersteller zu entnehmen sind. a Kabelbündel b Rohrleitungen aus nichtbrennbaren (nbr) Baustoffen > 160 mm c Rohrleitungen aus brennbaren (br) Baustoffen > 32 mm KR-30-1 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 Erleichterungen bei Durchführung mehrerer Leitungen durch feuerhemmende Wände Für bestimmte Leitungen, die durch feuerhemmende Wände (F30) geführt werden, sind keine zugelassenen Abschottungen notwendig, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden: Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden Zulässige Leitungstypen alle Maße in mm Leitungstyp Medien / Bereiche Beispiele a Elektrische Leitungen (Kabelbündel) Elektrische Leitungen ■■ Stromkabel ■■ Telefonleitung ■■ Glasfaserkabel ■■ EDV-Leitungen usw. b Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen ■■ Außendurchmesser d > 160 mm Nichtbrennbare Medien z. B. ■■ Wasser ■■ Abwasser ■■ Gase, Stäube ■■ Sprinklerleitungen ■■ Feuerlöschleitungen ■■ Kupfer ■■ Edelstahl ■■ Stahl verzinkt ■■ Stahl schwarz ■■ Guss / SML usw. c Rohrleitungen aus brennbaren Baustoffen ■■ Außendurchmesser d > 32 mm Nichtbrennbare Medien z. B. ■■ Wasser ■■ Gase ■■ Stäube ■■ Dämpfe ■■ PB ■■ PE / PE-X ■■ PVC / PVC-C ■■ Verbundrohre usw. Grundsätze für Leitungsdurchführungen mit Abschottungssysteme Hinweise ■■ Einsatz/Einbau hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen. ■■ Bei der Auswahl des geeigneten Schottsystems sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen/beachten: ▪▪ Ist eine Zulassung für leichte Trennwände mit brandschutztechnischem Nachweis über AbP vorhanden ▪▪ Sind nur leichte Trennwände nach DIN 4102-4 zulässig, ist die jeweilige Mineralwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C, einzuarbeiten ▪▪ Zulässige Kabel- und Rohrquerschnitte ▪▪ Zulässige Rohrmaterialien ▪▪ Sind Kabelbündel zulässig, wenn ja bis zu welchem Durchmesser ▪▪ Max. Belegung des Schotts ■■ Sind für den Einbau nach AbZ/AbP Auswechselungen erforderlich, sind diese nach Seite KR-30-3 auszuführen, sofern in den AbZ/AbP keine anderweitigen Forderungen bestehen. Beratung und Einbau der auf Seite Seite KR-30-7 und Seite KR-30-8 beispielhaft aufgeführten Schottsystemen erfolgen über den Fachhandel oder den Schott-Systeminhaber. Kabelbündel a Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm Rohrleitungen (br) c > 32 mm ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-2 Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden Ausführung notwendiger Wechsel in leichten Trennwänden Öffnung im Feld Schemazeichnungen Einbau bei Montage der Trennwand ■■ Im Bereich der Öffnung entsprechend der erforderlichen lichten Abmessung des Schotts zuzüglich der Beplankungsdicke der Laibung 2 Riegel (UW-Profile) zwischen die Ständer schieben und den Öffnungsbereich durch 2 vertikal angeordnete Profilstücke begrenzen, die über die horizontalen UW-Profile im Anschlussbereich geschoben werden ■■ Ein Verschrauben der Profile untereinander ist nicht erforderlich ■■ Bei günstiger Anordnung kann evtl. 1 Ständer als vertikaler Abschluss der Öffnung verwendet werden (Wegfall eines Profilstückes) Öffnung im Ständerbereich ■■ Bei Einbau einer Öffnung im Bereich eines Ständers ist ein klassischer Wechsel auszuführen, wobei der Riegel gleichzeitig als Laibungsprofil für die Öffnung dient ■■ Die Riegel mit den Ständern vercrimpern, vernieten oder verschrauben Nachträgliche Öffnung ■■ Bei nachträglichem Einbau der Durchführungsöffnung (Ständerwand bereits beplankt) wird die Beplankung mit einer Stichsäge beidseitig herausgesägt ■■ Stabilisierung der Knauf Platten im Öffnungsbereich durch umlaufendes Hinterlegen mit Profilstücken (UW oder CW), Verschraubung mit Knauf Platten (Schraubabstand ≤ 150 mm) Öffnungslaibung ■■ Beplankung mit Knauf Platten entsprechend Beplankungsdicke einer Wandseite sofern AbZ/AbP keine anderen Aussagen dazu treffen ■■ Schraubabstand ≤ 150 mm ■■ Plattenbreite im Laibungsbereich entsprechend AbZ/AbP mind. aber in Trennwanddicke ausführen ■■ Fugen mit Gipsspachtel füllen Kabelbündel a Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm KR-30-3 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 Rohrleitungen (br) c > 32 mm Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei Schachtwänden Schachtwand partiell aufgerüstet Raumseite Schachtseite Schachtseitige Montage möglich Trennwand Vertikalschnitte – alle Maße in mm ■■ Um zugelassene Abschottungssysteme in Knauf Schachtwände einzusetzen, ist eine partielle Aufrüstung zur leichten Trennwand mit beidseitiger Beplankung und einer Bauteildicke ≥ 100 mm erforderlich. ■■ Es ist in der Breite mind. ein Feld und in der Höhe H = Schotthöhe + 2x 100 mm ( H ≥ 500 mm) der Schachtwand aufzurüsten. ca.100 H ≥ 500 ca.100 Ausführung: Die Montage der schachtseitigen Beplankung ist von der Schachtseite möglich (siehe Seite Seite KR-30-5). ≥ 100 Brandschutz-Nachweis Erweiterung zum Verwendbarkeitsnachweis Brandschutz ■■ Partielle Aufrüstung von Schachtwänden Vorherige Abstimmung gem. Abschnitt Nutzungshinweise empfohlen. Ausführung notwendiger Wechsel in aufgerüstetetn Schachtwänden Ansicht Raumseite Schemazeichnungen Einbau bei Montage der Schachtwand ■■ Nach Aufrüstung der Schachtwand sind für den Einbau des jeweiligen Abschottungssystems erforderliche Wechsel und Laibungsauskleidungen entsprechend nachfolgender Darstellung auszuführen. ■■ Einbau der Abschottungssysteme muss nach AbZ/AbP des Schottanbieters erfolgen Ansicht Schachtseite Öffnungslaibung ■■ Beplankung mit Knauf Platten mind. 2x 12,5 mm oder 25 mm sofern AbZ/AbP keine anderen Aussagen dazu treffen ■■ Schraubabstand ≤ 150 mm ■■ Plattenbreite im Laibungsbereich entsprechend AbZ/AbP mind. aber in Trennwanddicke ausführen ■■ Fugen mit Gipsspachtel füllen Kabelbündel a Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm Rohrleitungen (br) c > 32 mm ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-4 Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei Schachtwänden Aufrüstung von Schachtseite Schemazeichnungen – alle Maße in mm ca. 100 Ständerachsabstand ≤ 625 ca. 100 ≥ 100 Schachtseite Raumseite Aufrüstung auf Gesamtdicke ≥ 100 mm Vertikalschnitt ca. 40 zusätzliches UW-Profil mit Knauf CW-Doppelprofil durch Vernieten, Vercrimpern oder mit Blechschrauben verbinden Beispiel: Schachtwand F30 mit Knauf Platten GKF 2x 12,5 mm und Knauf CW-Profil 50 Aufrüstung: Ansicht - Schachtseite H ≥ 500 Brandschutz F30 – F90 Brandschutztechnisch erforderliche Beplankung/Mineralwolle entsprechend Detailblatt W62.de Knauf Schachtwände Hinweise Knauf Platten GKF ≥ 25 mm oder ≥ 2x 12,5 mm erforderlich ≥ 100 ≥ 100 Beispiel: Schachtwand F90 mit Knauf Platten GKF 2x 20 mm und Knauf CW-Profil 100 + Mineralwolle Aufrüstung: Knauf Platte GKF ≥ 20 mm erforderlich ca. 40 ■■ Im Bereich der partiellen Aufrüstung kann auf brandschutztechnisch erforderliche Mineralwolle der Schachtwandkonstruktion verzichtet werden. ■■ Die Dicke der auf der Schachtseite anzubringenden Knauf Platte GKF muss ≥ 20 mm betragen. Die Bauteildicke der Schachtwand im Bereich der Aufrüstung muss ≥ 100 mm sein. zusätzliches UW-Profil mit Knauf CW-Doppelprofil durch Vernieten, Vercrimpern oder mit Blechschrauben verbinden Aufrüstung auf Gesamtdicke ≥ 100 mm Horizontalschnitt Ständerachsabstand ≤ 625 50 Lichter Profilabstand ≤ 525 ≥ 100 Beispiel: Schachtwand F30 ≥ 100 Knauf Platte GKF ≥ 20 mm Knauf CW-Doppelprofil Knauf Platten GKF ≥ 25 mm oder ≥ 2x 12,5 mm Knauf Schnellbauschraube TN, a ≤ 250 mm Knauf CW-Doppelprofil Kabelbündel a 50 Beispiel: Schachtwand F90 Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm KR-30-5 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 Rohrleitungen (br) c > 32 mm Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Notizen ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-6 Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden Beispiele Abschottung für Kabel und Rohre (Kombischotts) a b 1 Mineralwolle – brandschutzbeschichtet c 2 Brandschutzschaum 3 Brandschutzsteine ■■ Einsatz/Einbau der Abschottungssysteme hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen, Liste ausgewählter Anbieter von Abschottungssystemen siehe Seite KR-40-1. Kabelbündel a Rohrleitungen (nbr) b > 160 mm KR-30-7 ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 Rohrleitungen (br) c > 32 mm Knauf Kabel- und Rohrdurchführungen Durchführung mehrerer Leitungen Abschottungssysteme bei leichten Trennwänden und Schachtwänden Beispiele Abschottung für Kabel a Abschottung für Rohre (br) c 4 Brandschutzkissen 6 Brandschutzmanschette 5 Brandschutzsteine – Boxensystem 7 Rohrbandage ■■ Einsatz/Einbau der Abschottungssysteme hat generell nach den AbZ/AbP der Systeminhaber zu erfolgen, Liste ausgewählter Anbieter von Abschottungssystemen siehe Seite KR-40-1. Kabelbündel a Rohrleitungen (br) c > 32 mm ▪ Durchführung mehrerer Leitungen ▪ 10/2015 KR-30-8
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