Tiroler Jägerverband Gemeinsam gestalten für Jagd und Wild Informationsabende des Landesjägermeisters 2016 LJM Anton Larcher © A. Mächler Neuerungen im Jagdrecht LJM Anton Larcher Rechtsnatur u. gesetzliche Grundlagen Ansprüche an die Jagdgesetzgebung: • • • • • • Regulierung der Wildbestände Kontrollierte Nutzung der Wildbestände als natürliche Ressource Erhaltung und Schutz frei lebender Wildarten (jagdbares Wild – TJG) Wildtiermanagement – großräumige Betrachtung Ausgleichsmaßnahmen für Lebensraumverlust Konfliktvermeidung - Interessenausgleich LJM Anton Larcher Wald und Wild als natürliche Interessengemeinschaft Spannungsfelder entstehen durch Ansprüche des Menschen! © M. Schwärzler LJM Anton Larcher Strukturprinzipien des TJG • Grundeigentum – Revierjagdsystem – Abart: „Das Jagdausübungsrecht ist keine reine Befugnis einer völlig freien Disposition, ob man jagt oder nicht, sondern auch eine Pflicht zur Jagd und Hege.“ – Jagdrecht als Jagdpflicht? (vergl. EGMR U 26.6.2012) • Jagdgebiet: Mindestreviergrößen als Beschränkung des Rechtes zur Nutzung des Eigentums • Jagdpacht als Rechtspacht (nicht Grundstückspacht) • Verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit des JAB • gesetzlicher Auftrag zum Schutz des Wildes • Gebot der Weidgerechtigkeit • „Wald vor Wild“ • Schadenersatz für Wildschäden (vergl. § 383 ABGB iVm §§ 54, 55 TJG) LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen Zielbestimmungen: • die Erhaltung der frei lebenden Tierwelt und der natürlichen, standortgerechten Pflanzenwelt, jeweils in ihrer Vielfalt, als wesentliche Bestandteile der heimischen Natur und des natürlichen Wirkungsgefüges, • die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage des Wildes, • die Erhaltung stabiler und artgerechter Alters- und Sozialstrukturen des Wildes, • die Erhaltung der Wildgesundheit unbeschadet veterinärrechtlicher Vorschriften, • die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Wirkungen des Waldes, insbesondere durch den • Schutz vor waldgefährdenden Wildschäden, • die Vermeidung von Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Grundflächen. LJM Anton Larcher Die Erhaltung stabiler und artgerechter Alters- und Sozialstrukturen des Wildes als Interesse der Landeskultur! © Fotolia LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 5 - Eigenjagdgebiete Mindestgröße 115 ha Voraussetzungen: nach Einstands- und Äsungsbedingungen zumindest eine Schalenwildart ganzjährig als Standwild Interessen der Landeskultur ordnungsgemäße Jagdausübung auf den betroffenen Grundflächen und den benachbarten Jagdgebieten nicht wesentlich erschwert Dritte in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt Antragsbefristung bis Ende 2017 LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 11 a - Jagdleiter höchstens 2 Jagdleitungen Genehmigung zu mehr Jagdleitungen durch die BH § 11 b - Weidgerechtigkeit • Dem Wild unnötige Qualen zu ersparen. • Im Wild ein Geschöpf der Natur zu achten. • Sich dem Jagdnachbarn und Mitjägern gegenüber angemessen zu verhalten. • Die Jagd im Sinne einer durch die jagdrechtlichen Vorschriften, die sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften und die Pflichten zur Wahrung des Ansehens der Jägerschaft bedingten Disziplin auszuüben. LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 12 – Jagderlaubnis Nur wer eine gültige Jagdkarte besitzt! JAB hat gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung! Jagderlaubnis nur für Wild, welches der JAB bejagen darf! (Abschussplan) Vorlage der Tiroler Jagdkarte samt Einzahlungsbeleg beim JAB! Aufbewahrungspflicht der Jagderlaubnis Beispiel: Jagdjahr 2015 (01.04.2015 – 31.03.2016) Aufbewahrung bis 31.03.2017!!! LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 12 a – Pirschführung zwingend für Inhaber Jagdgastkarte fakultativ für Inhaber Tiroler Jagdkarte Jagd auf Schalenwild, Murmeltiere oder Hühnervögel Pirschführer: = JAB selbst = schriftlich beauftragte Person (TJK) Information über örtliche Verhältnisse Einhaltung der Weidgerechtigkeit Nachsuche © Schwärzler LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 18 – Jagdpachtvertrag Ausdrückliche Vorlage des Jagdpachtvertrages bei der Behörde! Umgehung der Vertragsgebühr beim Finanzamt nicht mehr möglich! Bei Verpachtung in Teilen muss der Jagdschutz hinreichend geregelt werden! Bei Verpachtung in Teilen – keine Auswirkung auf die Berufsjägerpflicht! Behörde muss bei Pachtverträgen, die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, eine positive Bestätigung ausstellen! LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 20 – Auflösung des Jagdpachtvertrages In eine „KANN“-Bestimmung geändert! Ausdrückliche Vorlage des Jagdpachtvertrages bei der Behörde (mit Ermessensspielraum!) Umgehung der Vertragsgebühr beim Finanzamt nicht mehr möglich! Auflösungsgründe nicht nur Verstoß gegen TJG sondern gegen alle jagdrechtlichen Vorschriften Bei Mitpächtern auch nur gegen eine Person möglich! LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 20 a - Wildabschussvertrag Nicht zulässig ist die gänzliche Überlassung des Jagdausübungsrechtes ohne jede Möglichkeit einer Einflussnahme durch den Jagdausübungsberechtigten sowie die Übertragung a) der Jagdleitung, b) des Jagdschutzes, c) der Haftung für Wild- und Jagdschäden, d) von Meldepflichten nach jagdrechtlichen Vorschriften, e) von Aufgaben im Rahmen der Wildfütterung oder f) der Verpflichtung zur Durchführung von Verbiss-, Fege- oder Schälschutzmaßnahmen auf den Abschussnehmer. LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 20 a - Wildabschussvertrag Besteht der Verdacht, dass ein Wildabschussvertrag oder dessen Verlängerung, Änderung oder Ergänzung nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften zustande gekommen ist, dieser widersprechende Bestimmungen enthält oder insgesamt eine unzulässige Unterverpachtung darstellt, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Jagdausübungsberechtigten zur Vorlage des Vertrages aufzufordern. LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 27 – Ausstellung und Verlängerung der Tiroler Jagdkarte Keine wesentlichen Änderungen – Neu: Jagdschutzorgane und Jagdleiter müssen durchgehend eine gültige Tiroler Jagdkarte besitzen! Einzahlung bis spätesten jährlich zum 31.03.!!! – Anderenfalls Abberufung durch die Behörde! § 27 a – Jagdgastkarte Gültig für alle Jagdgebiete mit derselben Pächterstruktur! § 28 – Ausstellung der Tiroler Jagdkarte Erstausstellung – 6-stündiger Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als 10 Jahre erforderlich! (vergl. JA/BJ: 5 Jahre, 16 Stunden) LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 28 a - Jungjägerprüfung Ausbildungslehrgang des TJV verpflichtend (80% Gesamtanwesenheit, je Prüfungsfach mind. 50%) Hauptwohnsitz kein Kriterium Praktische Prüfung (42 Ringe) – Voraussetzung für Zulassung zur praktischen Handhabung der Waffe Möglichkeit der Wiederholung von Teilprüfungen (innerhalb eines Jahres, frühesten jedoch nach 2 Monaten) • • • Einheitliche Jungjägerausbildung bezirksübergreifend Ausbildungsrichtlinien des TJV als Aufgabe des Vorstandes Intensivierung des Lernstoffes LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 32 – Voraussetzung für die Bestellung zum Jagdschutzorgan Österreichische Staatsbürgerschaft Geistige und körperliche Eignung durchgehend gültige Tiroler Jagdkarte (Einzahlung bis 31.03.!) Fortbildungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren • Bei Ablauf des Jagdpachtvertrages Neubestellung durch den JAB erforderlich! LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 33 – Jagdaufseherprüfung 5 Jahre durchgehend gültige Tiroler Jagdkarte 250-stündige Revierpraxis 1. 2. 3. 4. schriftliche Anmeldung in Geschäftsstelle Zuweisung an BJM innerhalb von 3 Mo. Zuteilung durch BJM an Ausbildungsreviere (Es sind auch mehrere Ausbildungsreviere möglich.) Übergabe Revierbuch a) Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse des Revierpraxiswerbers, b) Bezeichnung des/der Ausbildungsreviere/s, c) Einverständniserklärung des/der Jagdausübungsberechtigten nach lit. b sowie d) Datum und Anzahl der Revierpraxisstunden, gegliedert nach den Inhalten im Sinn des Abs. 6 * e) Einverständniserklärung des Jagdausübungsberechtigten im Revierbuch ist vom Revierpraxiswerber einzuholen! LJM Anton Larcher Jagdaufseher Revierpraxis Bestätigung der einzelnen Stunden durch Jagdschutzorgan des Ausbildungsrevieres. BJM hat am Ende die Absolvierung der Revierpraxis zu bestätigen. Revierbuch wird Mitte Februar fertig. (Druck) LJM Anton Larcher Inhalte Revierpraxis a) Jagdliche Inhalte 1. Wildtierkunde unter besonderer Berücksichtigung des Lebensraums, Ansprechens sowie der Altersbestimmung der landestypischen Schalenwildarten; 2. Reviereinrichtungen, insbesondere das Errichten und Erhalten von Hoch- und Bodensitzen, Salzlecken, Pirschsteigen sowie Fütterungsanlagen für Rot- und Rehwild; 3. Theoretische sowie praktische Kenntnisse der Reh- und Rotwildfütterung; 4. Pirschführung; 5. Wildverwertung unter besonderer Berücksichtigung des Aufbrechens und der Verarbeitung, des Abbalgens von Raubwild, der Trophäenbehandlung und der einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. II Nr. 88/2015; 6. Abschussplanung unter Einbeziehung der Wildbestandserhebung bei Schalenwild und Raufußhühnern. b) Forstliche Inhalte 1. Verjüngungsdynamik und deren Anwendung im Revier; 2. Aufnahme, Bewertung, Verhütung sowie Zuordnung von Wildschäden; 3. Hauptbaumarten und Standortbestimmung von Verbisshölzern. c) Waffentechnische Inhalte Einschießen einer Jagdwaffe LJM Anton Larcher Jagdaufseherkurs 2016 18 Tage (3 Wochen) nächster Kurs Herbst 2016 mit Theorie- u. Praxiselementen 2 Wochen – erste Novemberhälfte 1 Woche – Anfang Dezember LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 33 a – Fortbildungsveranstaltungen alle 3 Jahre (Aufschub 1 Jahr möglich) 8 Stunden (davon 6 Stunden Anwesenheitspflicht) 3 bis 4 Veranstaltungen über Tirol verteilt, ev. 2x jährlich (Kooperation mit dem TJAV) § 34 – Bestätigung und Angelobung Dienstausweis mit Lichtbild (Tausch durch Aufforderung durch die Behörde) LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen 8. Abschnitt Besondere jagdwirtschaftliche Vorschriften § 36 – Jagd- und Schonzeiten Rotwild Schmalspießer und 1-jährige Schmaltiere 15. Mai bis 31. Dezember Rehwild Böcke Klasse III und Schmalgeißen 15. Mai bis 31. Dezember Muffelwild Schafe und Lämmer 15. Mai bis 31. Dezember LJM Anton Larcher § 36 a - Wildbestand u. Verjüngungsdynamik 1. 2. 3-Klasseneinteilung (ausgenommen Reh- und weibliches Rotwild 2 Klassen als „Kannbestimmung“) Vorschriften über die Erhebung des Wildbestandes durch Zählung oder Berechnung (Rückrechnung) LJM Anton Larcher § 36 a Verjüngungsdynamik 1. Darstellung und Beschreibung der Entwicklung und des Wildeinflusses auf die Waldverjüngung, Darstellung des Zustands der Waldverjüngung als Parameter für die Abschussplanung, Detailregelung in 7. DVO für: Erhebungsintervall Verständigung GE+JAP Kategorisierung der Entwicklung und Einwirkung nach Art und Intensität je Baumart Darstellung der Entwicklung und Einwirkung je Jagdgebiet Verordnung seit DO 03.03.2016 in Begutachtung!!! LJM Anton Larcher § 37 Jagdjahrvorbesprechung 1) Durchzuführen bis 31. März (daher Abschussplan bis 15. April) 2) Teilnehmer: BJM, HGM, Obmann der Bez. LW-Kammer, Vertreter der BFI (weitere Personen nach Bedarf z. Bsp.: Die Wildbach...) 3) Erörterung von: Abschusserfüllung im Vorjahr Wildstandserhebung nach Hegebezirken (HB) Verjüngungsdynamik und der wahrscheinlichen Ursachen nach Hegebezirken und Revieren Wildkrankheiten Abschüsse je Hegebezirk Maßnahmen der Wildstandserhebung im kommenden Jahr LJM Anton Larcher § 37a Erstellung des Abschussplanes Wie bisher für Schalenwild (ohne Schwarzwild) und Murmeltiere Grundlage = Wildbestand, Verjüngungsdynamik, Wildgesundheit, Geschlechterverhältnis und d. Interessen der Landeskultur Erstellung des Abschussplanes wie bisher Bei Nichterfüllung des Abschusses bei weiblichen Cerviden, Kälbern u. Kitzen im vorangegangen Jagdjahr in einem den angemessenen Wildbestand erheblich beeinträchtigenden Ausmaß oder wiederholter Nichterfüllung in den vergangenen Jagdjahren KANN die Behörde eine zeitliche und allenfalls ziffernmäßige Abfolge vorschreiben (nur soweit dies zur Erfüllung des Abschussplanes erforderlich ist) Vorlage des Abschussplanes bis 15. April !!! LJM Anton Larcher § 37b Genehmigung, Festsetzung und Sicherstellung des Abschussplanes, Abschussmeldung A.) Genehmigung des Abschussplanes Angemessener Wildstand Hegemeister keine Bedenken B.) Abschussplanverhandlung Teilnehmer: JAB, BJM, HGM, Obmann der Bezirkslandwirtschaftskammer, Verpächter, erf. Sachverständige Genehmigung bei Herstellung des angemessenen Wildstandes (Vorlage eines geänderten bis zum Ende der Versammlung, oder Plausibilität des alten AP gegeben) C.) Festsetzung von Amts wegen Keine Vorlage durch den JAB Zweifelhaft (Abschusserfüllung der vergangenen Jahre) Wildstandsberechnung!!! LJM Anton Larcher § 37b Genehmigung, Festsetzung und Sicherstellung des Abschussplanes, Abschussmeldung Zur Erhaltung oder Herstellung des angemessenen Wildstandes und zur Sicherstellung der Erfüllung des Abschussplanes kann die Behörde nach Anhörung des Hegemeisters: zeitliche und allenfalls die ziffernmäßige Abfolge der Abschüsse vorschreiben Abschussfreigabe in zwei oder mehreren angrenzenden Jagdgebieten • Verhältnismäßige Anrechnung in den angrenzenden Jagdgebieten • Verständigung JAB HGM JAB BH • Bescheid an die Bezirkslandwirtschaftskammer mit Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht Abschussmeldungen und Abschusslisten und Zählblätter wie bisher LJM Anton Larcher § 37c Jagdliche Steuerungsmaßnahmen (1) Erfüllung bei weiblichen Cerviden über den Abschussplan hinaus möglich, wenn BH nicht untersagt Anzeige bei der BH – 2-wöchige Wartefrist – Durchführung (2) zeitweise Einstellung oder Einschränkung des Abschusses um die Gefährdung des angemessenen Wildbestandes einer oder mehrerer Wildarten oder die Gefahr einer Entwertung bzw. einer Schädigung von Jagdgebieten abzuwenden, und soweit Interessen der Landeskultur einer solchen Anordnung nicht entgegenstehen; Anhörung des Bezirksjagdbeirates! Bedachtnahme auf die Wildbestandsverhältnisse und Wildgesundheit 2-wöchiger Anschlag auf der Amtstafel und Internetseite der BH (als Verordnung der BH) LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 38 Überwachung des Abschussplanes (1) (2) (3) (4) Trophäenvorlage wie bisher anbohren oder bemalen wie bisher gesetzliche Grünvorlage Rotwild mögliche Grünvorlage weibl. Rehwild Anhörung des Bezirksjagdbeirates und Bekanntmachung in der „JiT“ LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 39 Hegeabschüsse Fallwild Neu: Hegeabschüsse sind dem Hegemeister vorzulegen und als Hegeabschuss bestätigen zu lassen! (auch wenn eine amtsärztliche Bestätigung vorliegt!!!) Anrechnung auf Abschussplan: nur wenn AP bis Jahresende nicht erfüllt Hegeabschüsse sind jedenfalls bei der Abschussplanung im Folgejahr zu berücksichtigen. LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 40 Verbote bei der Ausübung der Jagd Ausnahmen bei Nachtabschuss (90 min) Schwarzwild, Stockenten, Auer-, Birk- u. Rackelhahnen Abschussverbot bei Fütterungen Hochstände nicht innerhalb von 100 m entlang der Reviergrenze (Bodensitze wieder erlaubt!) Ausnahmen vom Kirrungsverbot LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 44 Jägernotweg Bindung an das Jagdgebiet keine Änderung bei Pächterwechsel gilt auch für die Jagdschutzorgane und den Pirschführer LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 45 Wildruheflächen Sperre von Grundflächen in der Umgebung von Rotwildfütterungen einschließlich der Einstandsflächen keine gesetzlichen Ruheflächen für unser Wild außerhalb dieser Möglichkeit!!! LJM Anton Larcher Wildruheflächen ?! „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“ • Programm des Landes Tirol • Lenkungskonzepte • basiert auf Geboten – keine Verbote • Aufklärung der Naturnutzer über evtl. Folgen http://www.bergwelt-miteinander.at/ © Bergwelt Tirol LJM Anton Larcher Bergwelt Tirol – Miteinander erleben © Bergwelt Tirol LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 46 Wildfütterung Gesetzlich fixierte Fütterungszeiten (1.10. bzw. 16.11. bis 15.5.) statt Notzeit – Vorlage von Futtermitteln stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar (angemessener Wildstand, Vermeidung von Wildschäden) Vorschreibung durch die BH bei Verletzung der Fütterungsverpflichtung Fütterungsverbot für Stein- und Gamswild Keine Salzvorlage bei Fütterungen. Für Gamswild kein Zutritt! LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 46 Wildfütterung vorzeitiger Fütterungsbeginn – Anhörung des HGM bei außergewöhnlichen Ereignissen, vorzeitiger schneereicher Wintereinbruch, … Bei Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Wildkrankheiten – Einschränkungen durch die BH möglich LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 46 a Fütterungsanlage für Rotwild, Muffelwild und Rehwild Errichtung, Änderung, Verlegung, Haltung sowie Ausstattung nach 6. DVO 3. Abschnitt Bei Auflassung einer Rot- oder Muffelwildfütterung – Begründung erforderlich! Auflassung von Rehwildfütterungen – Meldepflicht an die BH Alle im JAFAT eingetragenen Fütterungsanlagen gelten als genehmigt! Anzeigeverfahren – Nachmeldung bis 30.09.2016!!! (Fallfrist) Zähleinrichtungen (geschlossene Bauweise) Einzäunung Rehwildfütterungen (18 cm, 27 cm) Ausnahme möglich Fütterungen – Kontrolle d. d. Hegemeister LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen 6. DVO 6. DVO § 5. 6. DVO § 6. 6. DVO § 7. LJM Anton Larcher Futtermittel allgemein Wiederkäuergerecht, beste Qualität, Zusammensetzung währen der Fütterungsperiode keine Änderung Futtermittel für Rotwild und Muffelwild Nur Heu oder Heu in V. m. Gras- oder Maissilage, Heuanteil muss mindestens 50 % der Trockenmasse betragen Futtermittel für Rehwild Nur Heu oder Heu in V. m. Kraftfuttermittel mit einem Eiweißgehalt von höchsten 20 % und einem Mindestanteil von 15 % Rohfaser Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 47 Jagdhunde, Nachsuchestation Jagdhunde-Verpflichtung über 1000 ha entfällt bei Nachsuchestation Verpflichtung für berufsjägerpflichtige Reviere bleibt! Rechtliche Absicherung der Nachsuchepersonen: Kein Erlaubnisschein erforderlich, Erlaubnis des Fangschusses auch bei Auswechseln über die Jagdgebietsgrenze LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 52 Maßnahmen zur Hintanhaltung von Wildschäden Nur geringe Anpassungen – hauptsächlich Kontrollmöglichkeiten Neu – Bei Vorschreibungen ist der Bezirksjagdbeirat zu hören! § 52 a Neu – Wolf und Luchs LJM Anton Larcher Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen § 52 b Besondere Maßnahmen zur Hintanhaltung von Schäden durch Rabenkrähen Sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, kann die Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung das örtlich und zeitlich begrenzte, absichtliche Stören (Vergrämen) anordnen sowie einen örtlich, zeitlich und ziffernmäßig begrenzten, nach Jagdgebieten gegliederten Abschuss von Rabenkrähen vorschreiben. Der Jagdausübungsberechtigte hat die innerhalb eines Monats getätigten Abschüsse binnen zehn Tagen nach Ablauf des jeweiligen Monats der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. LJM Anton Larcher 1. DVO vom 15.12.2015 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt 4. Abschnitt 5. Abschnitt Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 LJM Anton Larcher § 1-§ 2 § 3 - § 12 § 13 - § 22 § 23 - § 33 § 34 - § 38 Tiroler Jagdkarte, Tiroler Jagdgastkarte Jungjägerprüfung Jagdaufseherprüfung Berufsjägerprüfung Jagdschutzabzeichen, Dienstausweise Tiroler Jagdkarte Tiroler Jagdgastkarte Prüfungsscheibe Zeugnis Jungjägerprüfung Zeugnis Jagdaufseherprüfung Zeugnis Berufsjägerprüfung Abzeichen Berufsjäger, Jagdaufseher Dienstausweis Jagdschutzorgane Dienstausweis Hegemeister 2. DVO vom 15.12.2015 § 1 Jagd- und Schonzeiten § 2 Altersklassen § 3 Abschussplan § 4 Mindestenergiewerte § 5 Kennzeichnung von Wildruheflächen § 6 Musterstatut für Jagdgenossenschaften § 7 Strafbestimmungen § 8 Geschlechtsspezifische Bestimmungen § 9 In-Kraft-Treten Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 LJM Anton Larcher Abschussplan Abschusslisten Abschussmeldung Tafel gesperrte Wildruhefläche Musterstatut Jagdgenossenschaft 6. DVO in Kraft ab 16.05.2016 1. Abschnitt Wildstandserhebung * 2. Abschnitt Futtermittel 3. Abschnitt Fütterungsanlagen, Hygiene Einreichunterlagen * Zählung: Dunkelziffer 10 bis 40% von Hegemeister auf weibliche Zuwachsträger (!) aufzuschlagen Erstellung der Abschusspläne – Bedachtnahme auf die Erfüllung der letzten 3 Jahre Beispiel: Basis der korrigierte Grundbestand – 30 Kälber, 12 Spießer, 10 IIIer Hirsche, 5 IIer Hirsche, 3 Ier Hirsche, 15 Schmaltiere, 25 Alttiere = 100 Stk. Rotwild! Dunkelziffer (HGM 10-40 %) 10 % ergibt 10 Stück! Zurechnung auf Alttiere 25 + 10 = 35; Zuwachs = 80 % von 35 = 28 (nicht 80 % von 25 = 20) = 8 Stück mehr LJM Anton Larcher 7. DVO in Begutachtung ab 03.03.2016 1. Abschnitt Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt Verfahren der Erhebung, Methode der Erstellung § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 LJM Anton Larcher Erhebung Information der Beteiligten Flächeneinheiten Bildung der Baugruppen Befundung der Baumgruppen Wuchsrelation Verbisseinwirkung Fegeeinwirkung Einflussfaktoren Erhebungsblatt Äußerung von Beteiligten Abschluss der Befundung 7. DVO in Begutachtung ab 03.03.2016 3. Abschnitt Kategorisierung (Bewertung) der Entwicklung und Einwirkung § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 Bewertungsvorgang Entwicklungsindex Kategorisierung der Entwicklung Verbiss-Fege-Index Kategorisierung der Einwirkung 4. Abschnitt Handlungsbedarf § 21 Faktorzuweisung, Handlungsbedarf § 22 Handlungsbedarfsebenen, Beschreibung des konkreten Handlungsbedarfs § 23 Grafische Darstellung und Beschreibung der Verjüngungsdynamik § 24 Geschlechtsspezifische Bezeichnung § 25 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen EB – Erläuternde Bemerkungen LJM Anton Larcher Wildstandsberechnung nach § 36 a TJG • Tiroler Jagdgesetz sieht neben der Zählung, wenn diese nicht plausibel erscheint, die Berechnung der Wildbestände vor (§ 36 Abs.2) • Rückrechnung Mindestwildbestände der einzelnen Schalenwildarten für das kommende Jagdjahr • Ziel dieser Methode für alle Schalenwildarten: Ermittlung des mittleren Zuwachses und des tatsächlichen mittleren Abgangs durch stückweise Veränderung des Bestandes an Böcken und/oder Geißen bzw. Variation des Geschlechterverhältnisses der Kitze, Verlust an Jährlingen und Altböcken bzw. –geißen nahezu gleichzusetzen! • Beschreibung der Methode in der 6. DVO zum Tiroler Jagdgesetz. Arbeitsgruppe zur Methodenfestlegung !!! Evaluierung der Berechnungsmethode in regelmäßigen Abständen LJM Anton Larcher Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen am Beispiel ROTWILD Datensatz aus/im JAFAT 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) Jahr Sommerbestand Soll-Bestand Modell Abgänge Winterbestand Hirsche Tiere Kälber Gesamt Zuwachsrate LJM Anton Larcher jeweiliges Jagdjahr vom 1. April bis 31. März Winterbestand (nach Übergang) + Zuwachs rechnerischer Sommerbestand getätigter Abschuss + Fallwild lt. AM JAFAT Grundbestand lt. AM JAFAT für den Berechnungsraum alle männlichen Tiere ≥ 1 Jahr alle weibliche Tiere ≥ 1 Jahr alle männlichen u. weiblichen Tiere ≥ 1 Jahr Hirsche + Tiere + Kälber Zuwachsrate in % der Tiere (Alttiere und Schmaltiere des Winterbestandes); Voreingestellter Wert 80 % Variationsspielraum (80 – 85 % ) Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen am Beispiel ROTWILD Ergebnisse u. Eingabe von Variablen durch den Anwender 11) Hirsche Veränderbarer ganzzahliger Wert welcher zum ersten Sommerbestand* dazugezählt oder abgezogen wird 12) Tiere Veränderbarer ganzzahliger Wert welcher zum ersten Sommerbestand* dazugezählt oder abgezogen 13) Geschlechterverhältnis Kälber angenommenes Geschlechterverhältnis Eingabe 0 - Entspricht einem GV 1:1 Eingabe 1 - Geschlechterverhältnis der erlegten Kälber des Vorjahres max. 1:2 bis 2:1 (aktueller Kälberabgang) 14) Zählbestand bei Zählung ermittelter Bestand 15) Zuwachs rechnerisch ermittelter Mindestzuwachs an Stück 16) Mittler Abgang durchschn. jährl. tatsächlicher Abgang d. letzten 4 Jahre 17) Mittler Zuwachs durchschn. jährl. tatsächlicher Zuwachs d. letzten 4 Jahre LJM Anton Larcher Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen am Beispiel ROTWILD Wildraum X mindestens Hegebezirk, nach Möglichkeit der Lebensraum einer Population oder Teilpopulation, in dem sich 90 % der Tiere dauerhaft aufhalten Kohortenanalyse Rechnerischer Geburtenjahrgang zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Basis der Abschussmeldungen eines Zeitraumes ≤ 10 Jahre LJM Anton Larcher Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen am Beispiel ROTWILD LJM Anton Larcher Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen am Beispiel ROTWILD LJM Anton Larcher Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes Neufassung 2016 großräumige Planung in Planungsräumen Bewertung nach CIC Gamswild: 10-12 % Nutzungsrate Berücksichtigung des effektiven Zuwachses (variabel 40-60 %) Herunterschießen bei Boviden nur auf ein Kitz Steinwild: 12-14 % Nutzungsrate variabler Zuwachs 40-60 % Rehwild: 100 % der Geißen Erleichterungen bei Abschusskriterien Jagdzeiten: Schmalgeißen u. Böcke III, einjähriges Rotwild ab 15. Mai LJM Anton Larcher LJM Anton Larcher LJM Anton Larcher Terroristische "Tierrechtler" Brandanschlag der ALF (Animal Liberation Front) gegen eine Jagdhundegruppe. Viele wollen dem Verein wieder auf die Beine helfen. Aktuelle Geschehnisse machen fassungslos. Öffentlicher Aufruf zu weiteren Straftaten! LJM Anton Larcher Die Jagd im Spannungsfeld zwischen Gesetz, Passion und Öffentlichkeit LJM Anton Larcher I. Was bisher geschah • Überblick 2014 u. 2015 – Neue Struktur – Projekte – Veranstaltungen – Kooperationen – Jagdgesetz-Novelle © E. Rudigier LJM Anton Larcher Meinhardstraße 9 © Die Fotografen LJM Anton Larcher Neue Geschäftsstelle Beschluss im Dezember 2014 Fertigstellung im Juni 2015 © Die Fotografen LJM Anton Larcher © Die Fotografen Neue Geschäftsstelle • Modernisierung • Informationszentrum für allg. Bevölkerung • Shop: Naturprodukte (Murmelöl) © Die Fotografen • Wildbretvermarktung • Seminarraum für ca. 40 P. • 5 Büros, 3 MitarbeiterInnen im Service © Die Fotografen LJM Anton Larcher Tag der offenen Tür • 19.9.2015, Eröffnung & Tag der offenen Tür • Öffnung der Geschäftsstelle nach außen • Auch für Nicht-Jäger als Informationsstelle © Die Fotografen (3), Urthaler, BB (1) LJM Anton Larcher Neustrukturierung Geschäftsstelle LJM Anton Larcher LJM Anton Larcher Unsere neuen Mitarbeiterinnen LJM Anton Larcher Projekte allgemein • Wildwarnreflektoren – Förderung auf 60.000 Euro erhöht – Jährlich ca. 3.500 Stück Wildwarner montiert • Bleifreie Büchsenmunition – Eignung für Bergjagd • Fuchsbandwurm II – Screening Jäger © Fotolia LJM Anton Larcher Projekte Wildbiologie • Wildkrankheiten – – – – Gamslausfliegen, Gamsräude (Genetik) Trichinen Salmonellen Fuchsbandwurm I, Screening Füchse • Steinwildzählung – Juli 2015, tirolweite Zählung • Akzeptanz Braunbär – Meinungsumfrage in Bevölkerung und Jägerschaft • Raufußhuhnmonitoring – 4 Referenzgebiete mit genetischen Proben – tirolweite Balzplatzzählung 2015 • Gamswildmonitoring – Methodentestung in 4 Referenzgebieten © J. Kirchmair LJM Anton Larcher Projekte Ausbildung • Jungjägerausbildung • Jagdaufseher • Revierjäger • Berufsjäger • Fortbildungsprogramm: TJV Akademie für Jagd und Natur • Lehrfilm Wildbret-Versorgung © TJV LJM Anton Larcher Einheitliche Jungjäger Präsentationen LJM Anton Larcher Jäger - Newsletter Aktuelle Themen, Informationen, Termine, Veranstaltungen Bequem unterwegs lesen (auf Smartphone/Tablet) Anmeldung auf der Homepage mit Email-Adresse LJM Anton Larcher Veranstaltungen • Genussfestival Hofgarten • Internationale Steinwildtagung • Tag der offenen Tür © TJV LJM Anton Larcher Veranstaltungen Internationale Jagdkonferenz © TJV LJM Anton Larcher Veranstaltungen Adlerfreilassung © Rudigier LJM Anton Larcher Kooperationen • Nationalpark Hohe Tauern • Verein für Tier- und Naturschutz in Österreich • Programm „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“ • WIFI Tirol © TJV LJM Anton Larcher Bergwelt Tirol - Miteinander erleben • Programm des Landes Tirol • gemeinsamer Dialog • Erarbeitung von Lenkungskonzepten – Sellrain, Villgratental, Kitzbühel • Basiert auf Geboten – keine Verbote • Aufklärung der Naturnutzer über evtl. Folgen http://www.bergwelt-miteinander.at/ LJM Anton Larcher © Bergwelt Tirol Überblick Projekte 2014 / 2015 Geschäftsstelle neu: Moderne Struktur und leistungsorientierte Servicestelle Forschung: Fuchsbandwurm I + II (Screening Jäger & Füchse) Trichinen Salmonellen Gamslausfliegen, Gamsräude (Genetik) tirolweite Steinwildzählung (2015) Monitoring Raufußhühner (Referenzgebiete & tirolweit) Gamswildmonitoring (C. Lettl) Bleifreie Büchsenmunition Akzeptanz Braunbär Ausbildung: Revierjäger, Berufsjäger, Jagdaufseher, einheitliche Präsentationen Jungjägerkurs, Lernunterlage Jagdrecht neu Weiterbildung – Seminarprogramm Lehrfilm Wildbretversorgung LJM Anton Larcher Wildwarnreflektoren (€ 60.000 TJV + Land) Projekt „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“ Nationalpark „Hohe Tauern“ – Kooperation Veranstaltungen: Genussfestival Hofgarten (2014 & 2015) Internationale Steinwildtagung Internationale Jagdkonferenz Medien: 1. Jagdjahresbericht 2013/2014 Jagd in Tirol & Kinder auf der Pirsch Homepage: Neugestaltung und Ausbau, TJV Ausrüstungsbörse Förderung EDV Ausstattung Hegemeister Versicherung neu Wohlfahrts-, Sozialfonds, Hundefonds ab 2015 Verjüngungsdynamik – Dienstleistung Reviere Wildbret: „Wildes Tirol“, Wildbretkampagne – Preis II. Was ist geplant? • Projekte Veranstaltungen – Rotwildbesenderung – Genussfestival Hofgarten – Endberichte Bleifrei, Fuchsbandwurm, – FAFGA’16 Raufußhühner – Internat. Gamswildsymposium – Rotwildkonzeption Kitzbühel – TJV Akademie f. Jagd und Natur – Verjüngungsdynamik – WIFI Kochkurs - Präsentation – Monitoring Raufußhühner in Referenzgebieten • • • Sonstiges – Landesjagd Pitztal – Newsletter – Jäger in der Schule, Starterset – Neugestaltung Jahresbericht – Berufsbild u. Standessicherung Berufsjäger – Wildbret-Vermarktung via Homepage – Zertifizierung Tiroler Jägerverband Ausbildung – Ausbildungsbuch Jungjäger neu – AusbildungsRL, Lernziele Jungjäger Werkstatt Natur – TJV Akademie f. Jagd und Natur Berghasen-Projekt – Jagdaufseher Fortbildung LJM Anton Larcher • In Planung TJV Akademie für Jagd u. Natur Seminar Lockjagd Fuchs 2016 LJM Anton Larcher TJV Akademie für Jagd u. Natur Seminar Lockjagd Fuchs 2016 LJM Anton Larcher LJM Anton Larcher © Mächler (1), TJV (2), Thurner (1), Vogt (1) LJM Anton Larcher Guten Anblick auf weidgerechten Wegen & Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! © M. Schwärzler LJM Anton Larcher
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