7 MB 10.03.2016 Informationsabende LJM 2016

Tiroler Jägerverband
Gemeinsam gestalten für Jagd und Wild
Informationsabende des
Landesjägermeisters 2016
LJM Anton Larcher
© A. Mächler
Neuerungen im Jagdrecht
LJM Anton Larcher
Rechtsnatur u. gesetzliche Grundlagen
Ansprüche an die Jagdgesetzgebung:
•
•
•
•
•
•
Regulierung der Wildbestände
Kontrollierte Nutzung der Wildbestände als natürliche Ressource
Erhaltung und Schutz frei lebender Wildarten (jagdbares Wild – TJG)
Wildtiermanagement – großräumige Betrachtung
Ausgleichsmaßnahmen für Lebensraumverlust
Konfliktvermeidung - Interessenausgleich
LJM Anton Larcher
Wald und Wild als natürliche Interessengemeinschaft
Spannungsfelder entstehen durch Ansprüche des Menschen!
© M. Schwärzler
LJM Anton Larcher
Strukturprinzipien des TJG
• Grundeigentum – Revierjagdsystem
– Abart: „Das Jagdausübungsrecht ist keine reine Befugnis einer völlig
freien Disposition, ob man jagt oder nicht, sondern auch eine Pflicht
zur Jagd und Hege.“
– Jagdrecht als Jagdpflicht? (vergl. EGMR U 26.6.2012)
• Jagdgebiet: Mindestreviergrößen als Beschränkung des Rechtes zur
Nutzung des Eigentums
• Jagdpacht als Rechtspacht (nicht Grundstückspacht)
• Verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit des JAB
• gesetzlicher Auftrag zum Schutz des Wildes
• Gebot der Weidgerechtigkeit
• „Wald vor Wild“
• Schadenersatz für Wildschäden (vergl. § 383 ABGB iVm §§ 54, 55 TJG)
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
Zielbestimmungen:
• die Erhaltung der frei lebenden Tierwelt und der natürlichen,
standortgerechten Pflanzenwelt,
jeweils in ihrer Vielfalt, als wesentliche Bestandteile der heimischen
Natur und des natürlichen Wirkungsgefüges,
• die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage des Wildes,
• die Erhaltung stabiler und artgerechter Alters- und Sozialstrukturen
des Wildes,
• die Erhaltung der Wildgesundheit unbeschadet veterinärrechtlicher
Vorschriften,
• die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Wirkungen des
Waldes, insbesondere durch den
• Schutz vor waldgefährdenden Wildschäden,
• die Vermeidung von Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Grundflächen.
LJM Anton Larcher
Die Erhaltung stabiler und artgerechter Alters- und
Sozialstrukturen des Wildes als Interesse der Landeskultur!
© Fotolia
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 5 - Eigenjagdgebiete Mindestgröße 115 ha
Voraussetzungen:
 nach Einstands- und Äsungsbedingungen
zumindest eine Schalenwildart ganzjährig als
Standwild
 Interessen der Landeskultur
 ordnungsgemäße Jagdausübung auf den
betroffenen Grundflächen und den
benachbarten Jagdgebieten nicht wesentlich
erschwert
 Dritte in ihren rechtlichen und
wirtschaftlichen Interessen nicht
unverhältnismäßig beeinträchtigt
Antragsbefristung bis Ende 2017
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 11 a - Jagdleiter
höchstens 2 Jagdleitungen
Genehmigung zu mehr Jagdleitungen durch die BH
§ 11 b - Weidgerechtigkeit
• Dem Wild unnötige Qualen zu ersparen.
• Im Wild ein Geschöpf der Natur zu achten.
• Sich dem Jagdnachbarn und Mitjägern gegenüber angemessen zu
verhalten.
• Die Jagd im Sinne einer durch die jagdrechtlichen Vorschriften, die
sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften und die Pflichten zur
Wahrung des Ansehens der Jägerschaft bedingten Disziplin auszuüben.
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 12 – Jagderlaubnis
Nur wer eine gültige Jagdkarte besitzt!
 JAB hat gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung!
Jagderlaubnis nur für Wild, welches der JAB bejagen darf! (Abschussplan)
 Vorlage der Tiroler Jagdkarte samt Einzahlungsbeleg beim JAB!
Aufbewahrungspflicht der Jagderlaubnis
 Beispiel: Jagdjahr 2015 (01.04.2015 – 31.03.2016) Aufbewahrung bis
31.03.2017!!!
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 12 a – Pirschführung
 zwingend für Inhaber Jagdgastkarte
 fakultativ für Inhaber Tiroler Jagdkarte
 Jagd auf Schalenwild, Murmeltiere oder Hühnervögel
Pirschführer:
= JAB selbst
= schriftlich beauftragte Person (TJK)
 Information über örtliche Verhältnisse
 Einhaltung der Weidgerechtigkeit
 Nachsuche
© Schwärzler
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 18 – Jagdpachtvertrag
Ausdrückliche Vorlage des Jagdpachtvertrages bei der Behörde!
 Umgehung der Vertragsgebühr beim Finanzamt nicht mehr möglich!
Bei Verpachtung in Teilen muss der Jagdschutz hinreichend geregelt
werden!
 Bei Verpachtung in Teilen – keine Auswirkung auf die Berufsjägerpflicht!
Behörde muss bei Pachtverträgen, die den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechen, eine positive Bestätigung ausstellen!
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 20 – Auflösung des Jagdpachtvertrages
In eine „KANN“-Bestimmung geändert! Ausdrückliche Vorlage des
Jagdpachtvertrages bei der Behörde (mit Ermessensspielraum!)
 Umgehung der Vertragsgebühr beim Finanzamt nicht mehr möglich!
Auflösungsgründe nicht nur Verstoß gegen TJG sondern gegen alle
jagdrechtlichen Vorschriften
 Bei Mitpächtern auch nur gegen eine Person möglich!
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 20 a - Wildabschussvertrag
Nicht zulässig ist die gänzliche Überlassung des
Jagdausübungsrechtes ohne jede Möglichkeit einer Einflussnahme
durch den Jagdausübungsberechtigten sowie die Übertragung
a) der Jagdleitung,
b) des Jagdschutzes,
c) der Haftung für Wild- und Jagdschäden,
d) von Meldepflichten nach jagdrechtlichen Vorschriften,
e) von Aufgaben im Rahmen der Wildfütterung oder
f) der Verpflichtung zur Durchführung von Verbiss-, Fege- oder
Schälschutzmaßnahmen
auf den Abschussnehmer.
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 20 a - Wildabschussvertrag
Besteht der Verdacht, dass ein Wildabschussvertrag oder dessen
Verlängerung, Änderung oder Ergänzung nicht nach jagdrechtlichen
Vorschriften zustande gekommen ist, dieser widersprechende Bestimmungen
enthält oder insgesamt eine unzulässige Unterverpachtung darstellt, so hat
die Bezirksverwaltungsbehörde den Jagdausübungsberechtigten zur Vorlage
des Vertrages aufzufordern.
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 27 – Ausstellung und Verlängerung der Tiroler
Jagdkarte
Keine wesentlichen Änderungen – Neu: Jagdschutzorgane und Jagdleiter
müssen durchgehend eine gültige Tiroler Jagdkarte besitzen!
 Einzahlung bis spätesten jährlich zum 31.03.!!! – Anderenfalls Abberufung
durch die Behörde!
§ 27 a – Jagdgastkarte
Gültig für alle Jagdgebiete mit derselben Pächterstruktur!
§ 28 – Ausstellung der Tiroler Jagdkarte
Erstausstellung – 6-stündiger Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als 10 Jahre
erforderlich! (vergl. JA/BJ: 5 Jahre, 16 Stunden)
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 28 a - Jungjägerprüfung
 Ausbildungslehrgang des TJV verpflichtend (80%
Gesamtanwesenheit, je Prüfungsfach mind. 50%)
 Hauptwohnsitz kein Kriterium
 Praktische Prüfung (42 Ringe) – Voraussetzung für Zulassung zur
praktischen Handhabung der Waffe
 Möglichkeit der Wiederholung von Teilprüfungen (innerhalb eines
Jahres, frühesten jedoch nach 2 Monaten)
•
•
•
Einheitliche Jungjägerausbildung bezirksübergreifend
Ausbildungsrichtlinien des TJV als Aufgabe des Vorstandes
Intensivierung des Lernstoffes
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 32 – Voraussetzung für die Bestellung zum
Jagdschutzorgan




Österreichische Staatsbürgerschaft
Geistige und körperliche Eignung
durchgehend gültige Tiroler Jagdkarte (Einzahlung bis 31.03.!)
Fortbildungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren
• Bei Ablauf des Jagdpachtvertrages Neubestellung durch den JAB erforderlich!
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 33 – Jagdaufseherprüfung
 5 Jahre durchgehend gültige Tiroler Jagdkarte
 250-stündige Revierpraxis
1.
2.
3.
4.
schriftliche Anmeldung in Geschäftsstelle
Zuweisung an BJM innerhalb von 3 Mo.
Zuteilung durch BJM an Ausbildungsreviere (Es sind auch mehrere
Ausbildungsreviere möglich.)
Übergabe Revierbuch
a) Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse des Revierpraxiswerbers,
b) Bezeichnung des/der Ausbildungsreviere/s,
c) Einverständniserklärung des/der Jagdausübungsberechtigten nach lit. b sowie
d) Datum und Anzahl der Revierpraxisstunden, gegliedert nach den Inhalten im Sinn
des Abs. 6 *
e) Einverständniserklärung des Jagdausübungsberechtigten im Revierbuch ist vom
Revierpraxiswerber einzuholen!
LJM Anton Larcher
Jagdaufseher Revierpraxis
Bestätigung der einzelnen
Stunden durch Jagdschutzorgan
des Ausbildungsrevieres.
BJM hat am Ende die
Absolvierung der Revierpraxis zu
bestätigen.
Revierbuch wird Mitte Februar fertig. (Druck)
LJM Anton Larcher
Inhalte Revierpraxis
a) Jagdliche Inhalte
1. Wildtierkunde unter besonderer Berücksichtigung des Lebensraums, Ansprechens sowie
der Altersbestimmung der landestypischen Schalenwildarten;
2. Reviereinrichtungen, insbesondere das Errichten und Erhalten von Hoch- und Bodensitzen,
Salzlecken, Pirschsteigen sowie Fütterungsanlagen für Rot- und Rehwild;
3. Theoretische sowie praktische Kenntnisse der Reh- und Rotwildfütterung;
4. Pirschführung;
5. Wildverwertung unter besonderer Berücksichtigung des Aufbrechens und der
Verarbeitung, des Abbalgens von Raubwild, der Trophäenbehandlung und der einschlägigen
Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr.
13/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. II Nr. 88/2015;
6. Abschussplanung unter Einbeziehung der Wildbestandserhebung bei Schalenwild und
Raufußhühnern.
b) Forstliche Inhalte
1. Verjüngungsdynamik und deren Anwendung im Revier;
2. Aufnahme, Bewertung, Verhütung sowie Zuordnung von Wildschäden;
3. Hauptbaumarten und Standortbestimmung von Verbisshölzern.
c) Waffentechnische Inhalte
Einschießen einer Jagdwaffe
LJM Anton Larcher
Jagdaufseherkurs 2016
18 Tage (3 Wochen)
nächster Kurs Herbst 2016 mit Theorie- u. Praxiselementen
2 Wochen – erste Novemberhälfte
1 Woche – Anfang Dezember
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 33 a – Fortbildungsveranstaltungen
 alle 3 Jahre (Aufschub 1 Jahr möglich)
 8 Stunden (davon 6 Stunden Anwesenheitspflicht)
 3 bis 4 Veranstaltungen über Tirol verteilt, ev. 2x jährlich (Kooperation mit
dem TJAV)
§ 34 – Bestätigung und Angelobung
 Dienstausweis mit Lichtbild (Tausch durch Aufforderung durch die Behörde)
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
8. Abschnitt
Besondere jagdwirtschaftliche Vorschriften
§ 36 – Jagd- und Schonzeiten
 Rotwild
Schmalspießer und 1-jährige Schmaltiere 15. Mai bis 31. Dezember
 Rehwild
Böcke Klasse III und Schmalgeißen
15. Mai bis 31. Dezember
 Muffelwild Schafe und Lämmer
15. Mai bis 31. Dezember
LJM Anton Larcher
§ 36 a - Wildbestand u. Verjüngungsdynamik
1.
2.
3-Klasseneinteilung (ausgenommen Reh- und weibliches Rotwild 2
Klassen als „Kannbestimmung“)
Vorschriften über die Erhebung des Wildbestandes durch Zählung oder
Berechnung (Rückrechnung)
LJM Anton Larcher
§ 36 a Verjüngungsdynamik
1.
Darstellung und Beschreibung der Entwicklung und des Wildeinflusses
auf die Waldverjüngung, Darstellung des Zustands der Waldverjüngung
als Parameter für die Abschussplanung, Detailregelung in 7. DVO für:
 Erhebungsintervall
 Verständigung GE+JAP
 Kategorisierung der Entwicklung und Einwirkung nach Art und
Intensität je Baumart
 Darstellung der Entwicklung und Einwirkung je Jagdgebiet
Verordnung seit DO 03.03.2016 in Begutachtung!!!
LJM Anton Larcher
§ 37 Jagdjahrvorbesprechung
1) Durchzuführen bis 31. März (daher Abschussplan bis 15. April)
2) Teilnehmer: BJM, HGM, Obmann der Bez. LW-Kammer, Vertreter
der BFI (weitere Personen nach Bedarf z. Bsp.: Die Wildbach...)
3) Erörterung von:
 Abschusserfüllung im Vorjahr
 Wildstandserhebung nach Hegebezirken (HB)
 Verjüngungsdynamik und der wahrscheinlichen Ursachen nach
Hegebezirken und Revieren
 Wildkrankheiten
 Abschüsse je Hegebezirk
 Maßnahmen der Wildstandserhebung im kommenden Jahr
LJM Anton Larcher
§ 37a Erstellung des Abschussplanes
Wie bisher für Schalenwild (ohne Schwarzwild) und Murmeltiere
Grundlage = Wildbestand, Verjüngungsdynamik, Wildgesundheit,
Geschlechterverhältnis und d. Interessen der Landeskultur
Erstellung des Abschussplanes wie bisher
 Bei Nichterfüllung des Abschusses bei weiblichen Cerviden, Kälbern
u. Kitzen im vorangegangen Jagdjahr in einem den angemessenen
Wildbestand erheblich beeinträchtigenden Ausmaß oder
wiederholter Nichterfüllung in den vergangenen Jagdjahren KANN die
Behörde eine zeitliche und allenfalls ziffernmäßige Abfolge
vorschreiben (nur soweit dies zur Erfüllung des Abschussplanes
erforderlich ist)
 Vorlage des Abschussplanes bis 15. April !!!
LJM Anton Larcher
§ 37b Genehmigung, Festsetzung und Sicherstellung
des Abschussplanes, Abschussmeldung
A.) Genehmigung des Abschussplanes
 Angemessener Wildstand
 Hegemeister keine Bedenken
B.) Abschussplanverhandlung
 Teilnehmer: JAB, BJM, HGM, Obmann der
Bezirkslandwirtschaftskammer, Verpächter, erf. Sachverständige
Genehmigung bei Herstellung des angemessenen Wildstandes
(Vorlage eines geänderten bis zum Ende der Versammlung, oder Plausibilität des alten AP gegeben)
C.) Festsetzung von Amts wegen
 Keine Vorlage durch den JAB
 Zweifelhaft (Abschusserfüllung der vergangenen Jahre)
Wildstandsberechnung!!!
LJM Anton Larcher
§ 37b Genehmigung, Festsetzung und Sicherstellung
des Abschussplanes, Abschussmeldung
Zur Erhaltung oder Herstellung des angemessenen Wildstandes und zur
Sicherstellung der Erfüllung des Abschussplanes kann die Behörde nach
Anhörung des Hegemeisters:
 zeitliche und allenfalls die ziffernmäßige Abfolge der Abschüsse
vorschreiben
 Abschussfreigabe in zwei oder mehreren angrenzenden Jagdgebieten
• Verhältnismäßige Anrechnung in den angrenzenden Jagdgebieten
• Verständigung JAB
HGM
JAB
BH
• Bescheid an die Bezirkslandwirtschaftskammer mit
Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht
Abschussmeldungen und Abschusslisten und Zählblätter wie bisher
LJM Anton Larcher
§ 37c Jagdliche Steuerungsmaßnahmen
(1) Erfüllung bei weiblichen Cerviden über den Abschussplan hinaus
möglich, wenn BH nicht untersagt
Anzeige bei der BH – 2-wöchige Wartefrist – Durchführung
(2) zeitweise Einstellung oder Einschränkung des Abschusses um die
Gefährdung des angemessenen Wildbestandes einer oder mehrerer
Wildarten oder die Gefahr einer Entwertung bzw. einer Schädigung
von Jagdgebieten abzuwenden, und soweit Interessen der
Landeskultur einer solchen Anordnung nicht entgegenstehen;
Anhörung des Bezirksjagdbeirates!
Bedachtnahme auf die Wildbestandsverhältnisse und
Wildgesundheit 2-wöchiger Anschlag auf der Amtstafel und
Internetseite der BH (als Verordnung der BH)
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 38 Überwachung des Abschussplanes
(1)
(2)
(3)
(4)
Trophäenvorlage wie bisher
anbohren oder bemalen wie bisher
gesetzliche Grünvorlage Rotwild
mögliche Grünvorlage weibl. Rehwild
Anhörung des Bezirksjagdbeirates und Bekanntmachung in der „JiT“
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 39 Hegeabschüsse Fallwild
Neu: Hegeabschüsse sind dem Hegemeister vorzulegen und als Hegeabschuss
bestätigen zu lassen! (auch wenn eine amtsärztliche Bestätigung vorliegt!!!)
Anrechnung auf Abschussplan: nur wenn AP bis Jahresende nicht erfüllt
Hegeabschüsse sind jedenfalls
bei der Abschussplanung
im Folgejahr zu berücksichtigen.
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 40 Verbote bei der Ausübung der Jagd
 Ausnahmen bei Nachtabschuss (90 min) Schwarzwild, Stockenten, Auer-,
Birk- u. Rackelhahnen
 Abschussverbot bei Fütterungen
 Hochstände nicht innerhalb von 100 m entlang der Reviergrenze
(Bodensitze wieder erlaubt!)
 Ausnahmen vom Kirrungsverbot
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 44 Jägernotweg
 Bindung an das Jagdgebiet
 keine Änderung bei Pächterwechsel
 gilt auch für die Jagdschutzorgane und den Pirschführer
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 45 Wildruheflächen
 Sperre von Grundflächen in der Umgebung von Rotwildfütterungen
einschließlich der Einstandsflächen
 keine gesetzlichen Ruheflächen für unser Wild außerhalb dieser
Möglichkeit!!!
LJM Anton Larcher
Wildruheflächen ?!
„Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“
• Programm des Landes Tirol
• Lenkungskonzepte
• basiert auf Geboten – keine Verbote
• Aufklärung der Naturnutzer über evtl. Folgen
http://www.bergwelt-miteinander.at/
© Bergwelt Tirol
LJM Anton Larcher
Bergwelt Tirol – Miteinander erleben
© Bergwelt Tirol
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 46 Wildfütterung
 Gesetzlich fixierte Fütterungszeiten (1.10. bzw. 16.11. bis 15.5.) statt Notzeit
– Vorlage von Futtermitteln stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar (angemessener Wildstand,
Vermeidung von Wildschäden)
 Vorschreibung durch die BH bei Verletzung der Fütterungsverpflichtung
 Fütterungsverbot
für Stein- und Gamswild
Keine Salzvorlage bei Fütterungen.
Für Gamswild
kein Zutritt!
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 46 Wildfütterung
 vorzeitiger Fütterungsbeginn – Anhörung des HGM bei außergewöhnlichen
Ereignissen, vorzeitiger schneereicher Wintereinbruch, …
 Bei Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen,
Wildkrankheiten – Einschränkungen durch die BH möglich
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 46 a Fütterungsanlage für Rotwild, Muffelwild
und Rehwild
 Errichtung, Änderung, Verlegung, Haltung sowie Ausstattung nach
6. DVO 3. Abschnitt
 Bei Auflassung einer Rot- oder Muffelwildfütterung – Begründung
erforderlich!
 Auflassung von Rehwildfütterungen – Meldepflicht an die BH
 Alle im JAFAT eingetragenen Fütterungsanlagen gelten als genehmigt!
 Anzeigeverfahren –
Nachmeldung bis 30.09.2016!!! (Fallfrist)
 Zähleinrichtungen (geschlossene Bauweise)
 Einzäunung Rehwildfütterungen
(18 cm, 27 cm) Ausnahme möglich
 Fütterungen – Kontrolle d. d. Hegemeister
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
6. DVO
 6. DVO § 5.
 6. DVO § 6.
 6. DVO § 7.
LJM Anton Larcher
Futtermittel allgemein
Wiederkäuergerecht, beste Qualität, Zusammensetzung
währen der Fütterungsperiode keine Änderung
Futtermittel für Rotwild und Muffelwild
Nur Heu oder Heu in V. m. Gras- oder Maissilage, Heuanteil
muss mindestens 50 % der Trockenmasse betragen
Futtermittel für Rehwild
Nur Heu oder Heu in V. m. Kraftfuttermittel mit einem
Eiweißgehalt von höchsten 20 % und einem Mindestanteil
von 15 % Rohfaser
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 47 Jagdhunde, Nachsuchestation
 Jagdhunde-Verpflichtung über 1000 ha entfällt bei Nachsuchestation
 Verpflichtung für berufsjägerpflichtige Reviere bleibt!
 Rechtliche Absicherung der Nachsuchepersonen: Kein Erlaubnisschein
erforderlich, Erlaubnis des Fangschusses auch bei Auswechseln über die
Jagdgebietsgrenze
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 52 Maßnahmen zur Hintanhaltung von
Wildschäden
 Nur geringe Anpassungen – hauptsächlich Kontrollmöglichkeiten
 Neu – Bei Vorschreibungen ist der Bezirksjagdbeirat zu hören!
§ 52 a Neu – Wolf und Luchs
LJM Anton Larcher
Jagdgesetznovelle 2015 – zentrale Neuerungen
§ 52 b Besondere Maßnahmen zur
Hintanhaltung von Schäden durch Rabenkrähen
Sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, kann die
Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung das örtlich und zeitlich
begrenzte, absichtliche Stören (Vergrämen) anordnen sowie einen örtlich,
zeitlich und ziffernmäßig begrenzten, nach Jagdgebieten gegliederten
Abschuss von Rabenkrähen vorschreiben.
Der Jagdausübungsberechtigte hat die innerhalb eines Monats getätigten
Abschüsse binnen zehn Tagen nach Ablauf des jeweiligen Monats der
Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
LJM Anton Larcher
1. DVO vom 15.12.2015





1. Abschnitt
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
LJM Anton Larcher
§ 1-§ 2
§ 3 - § 12
§ 13 - § 22
§ 23 - § 33
§ 34 - § 38
Tiroler Jagdkarte, Tiroler Jagdgastkarte
Jungjägerprüfung
Jagdaufseherprüfung
Berufsjägerprüfung
Jagdschutzabzeichen, Dienstausweise
Tiroler Jagdkarte
Tiroler Jagdgastkarte
Prüfungsscheibe
Zeugnis Jungjägerprüfung
Zeugnis Jagdaufseherprüfung
Zeugnis Berufsjägerprüfung
Abzeichen Berufsjäger, Jagdaufseher
Dienstausweis Jagdschutzorgane
Dienstausweis Hegemeister
2. DVO vom 15.12.2015









§ 1 Jagd- und Schonzeiten
§ 2 Altersklassen
§ 3 Abschussplan
§ 4 Mindestenergiewerte
§ 5 Kennzeichnung von Wildruheflächen
§ 6 Musterstatut für Jagdgenossenschaften
§ 7 Strafbestimmungen
§ 8 Geschlechtsspezifische Bestimmungen
§ 9 In-Kraft-Treten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
LJM Anton Larcher
Abschussplan
Abschusslisten
Abschussmeldung
Tafel gesperrte Wildruhefläche
Musterstatut Jagdgenossenschaft
6. DVO in Kraft ab 16.05.2016
 1. Abschnitt Wildstandserhebung *
 2. Abschnitt Futtermittel
 3. Abschnitt Fütterungsanlagen,
Hygiene
Einreichunterlagen
* Zählung:
Dunkelziffer 10 bis 40%
von Hegemeister auf weibliche
Zuwachsträger (!) aufzuschlagen
Erstellung der Abschusspläne – Bedachtnahme auf die Erfüllung der letzten 3 Jahre
Beispiel: Basis der korrigierte Grundbestand – 30 Kälber, 12 Spießer, 10 IIIer Hirsche, 5 IIer Hirsche, 3 Ier Hirsche,
15 Schmaltiere, 25 Alttiere = 100 Stk. Rotwild!
Dunkelziffer (HGM 10-40 %) 10 % ergibt 10 Stück! Zurechnung auf Alttiere 25 + 10 = 35;
Zuwachs = 80 % von 35 = 28 (nicht 80 % von 25 = 20) = 8 Stück mehr
LJM Anton Larcher
7. DVO in Begutachtung ab 03.03.2016
 1. Abschnitt Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
 2. Abschnitt Verfahren der Erhebung, Methode der Erstellung
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
LJM Anton Larcher
Erhebung
Information der Beteiligten
Flächeneinheiten
Bildung der Baugruppen
Befundung der Baumgruppen
Wuchsrelation
Verbisseinwirkung
Fegeeinwirkung
Einflussfaktoren
Erhebungsblatt
Äußerung von Beteiligten
Abschluss der Befundung
7. DVO in Begutachtung ab 03.03.2016
 3. Abschnitt Kategorisierung (Bewertung) der Entwicklung und Einwirkung
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Bewertungsvorgang
Entwicklungsindex
Kategorisierung der Entwicklung
Verbiss-Fege-Index
Kategorisierung der Einwirkung
 4. Abschnitt Handlungsbedarf
§ 21 Faktorzuweisung, Handlungsbedarf
§ 22 Handlungsbedarfsebenen, Beschreibung des konkreten Handlungsbedarfs
§ 23 Grafische Darstellung und Beschreibung der Verjüngungsdynamik
§ 24 Geschlechtsspezifische Bezeichnung
§ 25 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen
EB – Erläuternde Bemerkungen
LJM Anton Larcher
Wildstandsberechnung nach § 36 a TJG
• Tiroler Jagdgesetz sieht neben der Zählung, wenn diese nicht plausibel
erscheint, die Berechnung der Wildbestände vor (§ 36 Abs.2)
• Rückrechnung  Mindestwildbestände der einzelnen Schalenwildarten für
das kommende Jagdjahr
• Ziel dieser Methode für alle Schalenwildarten:
Ermittlung des mittleren Zuwachses und des tatsächlichen mittleren
Abgangs durch stückweise Veränderung des Bestandes an Böcken
und/oder Geißen bzw. Variation des Geschlechterverhältnisses der Kitze,
Verlust an Jährlingen und Altböcken bzw. –geißen nahezu gleichzusetzen!
• Beschreibung der Methode in der 6. DVO zum Tiroler Jagdgesetz.
 Arbeitsgruppe zur Methodenfestlegung
!!! Evaluierung der Berechnungsmethode in regelmäßigen Abständen
LJM Anton Larcher
Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen
am Beispiel ROTWILD
Datensatz aus/im JAFAT
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
Jahr
Sommerbestand
Soll-Bestand Modell
Abgänge
Winterbestand
Hirsche
Tiere
Kälber
Gesamt
Zuwachsrate
LJM Anton Larcher
jeweiliges Jagdjahr vom 1. April bis 31. März
Winterbestand (nach Übergang) + Zuwachs
rechnerischer Sommerbestand
getätigter Abschuss + Fallwild lt. AM JAFAT
Grundbestand lt. AM JAFAT für den Berechnungsraum
alle männlichen Tiere ≥ 1 Jahr
alle weibliche Tiere ≥ 1 Jahr
alle männlichen u. weiblichen Tiere ≥ 1 Jahr
Hirsche + Tiere + Kälber
Zuwachsrate in % der Tiere (Alttiere und Schmaltiere
des Winterbestandes); Voreingestellter Wert 80 %
Variationsspielraum (80 – 85 % )
Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen
am Beispiel ROTWILD
Ergebnisse u. Eingabe von Variablen durch den Anwender
11) Hirsche
Veränderbarer ganzzahliger Wert welcher zum ersten
Sommerbestand* dazugezählt oder abgezogen wird
12) Tiere
Veränderbarer ganzzahliger Wert welcher zum ersten
Sommerbestand* dazugezählt oder abgezogen
13) Geschlechterverhältnis Kälber angenommenes Geschlechterverhältnis
Eingabe 0 - Entspricht einem GV 1:1
Eingabe 1 - Geschlechterverhältnis der erlegten Kälber
des Vorjahres max. 1:2 bis 2:1 (aktueller Kälberabgang)
14) Zählbestand
bei Zählung ermittelter Bestand
15) Zuwachs
rechnerisch ermittelter Mindestzuwachs an Stück
16) Mittler Abgang
durchschn. jährl. tatsächlicher Abgang d. letzten 4 Jahre
17) Mittler Zuwachs
durchschn. jährl. tatsächlicher Zuwachs d. letzten 4 Jahre
LJM Anton Larcher
Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen
am Beispiel ROTWILD
Wildraum X
mindestens Hegebezirk, nach Möglichkeit der
Lebensraum einer Population oder Teilpopulation, in dem
sich 90 % der Tiere dauerhaft aufhalten
Kohortenanalyse
Rechnerischer Geburtenjahrgang zu einem bestimmten
Zeitpunkt auf der Basis der Abschussmeldungen eines
Zeitraumes ≤ 10 Jahre
LJM Anton Larcher
Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen
am Beispiel ROTWILD
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Plausibilitätsprüfung von Wildbeständen
am Beispiel ROTWILD
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Richtlinien zur Bejagung des Schalenwildes
Neufassung 2016
großräumige Planung in Planungsräumen
Bewertung nach CIC
Gamswild:
10-12 % Nutzungsrate
Berücksichtigung des effektiven Zuwachses (variabel 40-60 %)
Herunterschießen bei Boviden nur auf ein Kitz
Steinwild:
12-14 % Nutzungsrate
variabler Zuwachs 40-60 %
Rehwild:
100 % der Geißen
Erleichterungen bei Abschusskriterien
Jagdzeiten:
Schmalgeißen u. Böcke III, einjähriges Rotwild ab 15. Mai
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Terroristische "Tierrechtler"
Brandanschlag der ALF (Animal Liberation Front) gegen eine Jagdhundegruppe. Viele
wollen dem Verein wieder auf die Beine helfen. Aktuelle Geschehnisse machen
fassungslos. Öffentlicher Aufruf zu weiteren Straftaten!
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Die Jagd im Spannungsfeld zwischen
Gesetz, Passion und Öffentlichkeit
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I. Was bisher geschah
•
Überblick 2014 u. 2015
– Neue Struktur
– Projekte
– Veranstaltungen
– Kooperationen
– Jagdgesetz-Novelle
© E. Rudigier
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Meinhardstraße 9
© Die Fotografen
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Neue Geschäftsstelle
 Beschluss im Dezember 2014
 Fertigstellung im Juni 2015
© Die Fotografen
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© Die Fotografen
Neue Geschäftsstelle
• Modernisierung
• Informationszentrum für allg. Bevölkerung
• Shop: Naturprodukte (Murmelöl)
© Die Fotografen
• Wildbretvermarktung
• Seminarraum für ca. 40 P.
• 5 Büros, 3 MitarbeiterInnen im Service
© Die Fotografen
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Tag der offenen Tür
• 19.9.2015, Eröffnung & Tag der offenen Tür
• Öffnung der Geschäftsstelle nach außen
• Auch für Nicht-Jäger als Informationsstelle
© Die Fotografen (3), Urthaler, BB (1)
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Neustrukturierung Geschäftsstelle
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Unsere neuen Mitarbeiterinnen
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Projekte allgemein
• Wildwarnreflektoren
– Förderung auf 60.000 Euro erhöht
– Jährlich ca. 3.500 Stück Wildwarner montiert
• Bleifreie Büchsenmunition
– Eignung für Bergjagd
• Fuchsbandwurm II
– Screening Jäger
© Fotolia
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Projekte Wildbiologie
• Wildkrankheiten
–
–
–
–
Gamslausfliegen, Gamsräude (Genetik)
Trichinen
Salmonellen
Fuchsbandwurm I, Screening Füchse
• Steinwildzählung
– Juli 2015, tirolweite Zählung
• Akzeptanz Braunbär
– Meinungsumfrage in Bevölkerung und Jägerschaft
• Raufußhuhnmonitoring
– 4 Referenzgebiete mit genetischen Proben
– tirolweite Balzplatzzählung 2015
• Gamswildmonitoring
– Methodentestung in 4 Referenzgebieten
© J. Kirchmair
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Projekte Ausbildung
• Jungjägerausbildung
• Jagdaufseher
• Revierjäger
• Berufsjäger
• Fortbildungsprogramm:
TJV Akademie für Jagd und Natur
• Lehrfilm Wildbret-Versorgung
© TJV
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Einheitliche Jungjäger Präsentationen
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Jäger - Newsletter
 Aktuelle Themen, Informationen, Termine, Veranstaltungen
 Bequem unterwegs lesen (auf Smartphone/Tablet)
 Anmeldung auf der Homepage mit Email-Adresse
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Veranstaltungen
• Genussfestival Hofgarten
• Internationale Steinwildtagung
• Tag der offenen Tür
© TJV
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Veranstaltungen
Internationale Jagdkonferenz
© TJV
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Veranstaltungen
Adlerfreilassung
© Rudigier
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Kooperationen
• Nationalpark Hohe Tauern
• Verein für Tier- und Naturschutz in
Österreich
• Programm „Bergwelt Tirol –
Miteinander erleben“
•
WIFI Tirol
© TJV
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Bergwelt Tirol - Miteinander erleben
• Programm des Landes Tirol
• gemeinsamer Dialog
• Erarbeitung von Lenkungskonzepten
– Sellrain, Villgratental, Kitzbühel
• Basiert auf Geboten – keine Verbote
• Aufklärung der Naturnutzer über evtl. Folgen
http://www.bergwelt-miteinander.at/
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© Bergwelt Tirol
Überblick Projekte 2014 / 2015

Geschäftsstelle neu: Moderne Struktur und
leistungsorientierte Servicestelle

Forschung:
 Fuchsbandwurm I + II (Screening Jäger
& Füchse)
 Trichinen
 Salmonellen
 Gamslausfliegen, Gamsräude (Genetik)
 tirolweite Steinwildzählung (2015)
 Monitoring Raufußhühner
(Referenzgebiete & tirolweit)
 Gamswildmonitoring (C. Lettl)
 Bleifreie Büchsenmunition
 Akzeptanz Braunbär

Ausbildung:
Revierjäger, Berufsjäger, Jagdaufseher,
einheitliche Präsentationen Jungjägerkurs,
Lernunterlage Jagdrecht neu
 Weiterbildung – Seminarprogramm
 Lehrfilm Wildbretversorgung
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 Wildwarnreflektoren (€ 60.000 TJV + Land)
 Projekt „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“
 Nationalpark „Hohe Tauern“ – Kooperation
 Veranstaltungen:
 Genussfestival Hofgarten (2014 & 2015)
 Internationale Steinwildtagung
 Internationale Jagdkonferenz

Medien:
 1. Jagdjahresbericht 2013/2014
 Jagd in Tirol & Kinder auf der Pirsch
 Homepage: Neugestaltung und Ausbau,
TJV Ausrüstungsbörse

Förderung EDV Ausstattung Hegemeister

Versicherung neu

Wohlfahrts-, Sozialfonds, Hundefonds ab 2015

Verjüngungsdynamik – Dienstleistung Reviere

Wildbret: „Wildes Tirol“, Wildbretkampagne –
Preis 
II. Was ist geplant?
•
Projekte
Veranstaltungen
–
Rotwildbesenderung
–
Genussfestival Hofgarten
–
Endberichte Bleifrei, Fuchsbandwurm,
–
FAFGA’16
Raufußhühner
–
Internat. Gamswildsymposium
–
Rotwildkonzeption Kitzbühel
–
TJV Akademie f. Jagd und Natur
–
Verjüngungsdynamik
–
WIFI Kochkurs - Präsentation
–
Monitoring Raufußhühner in
Referenzgebieten
•
•
•
Sonstiges
–
Landesjagd Pitztal
–
Newsletter
–
Jäger in der Schule, Starterset
–
Neugestaltung Jahresbericht
–
Berufsbild u. Standessicherung Berufsjäger
–
Wildbret-Vermarktung via Homepage
–
Zertifizierung Tiroler Jägerverband
Ausbildung
–
Ausbildungsbuch Jungjäger neu
–
AusbildungsRL, Lernziele Jungjäger

Werkstatt Natur
–
TJV Akademie f. Jagd und Natur

Berghasen-Projekt
–
Jagdaufseher Fortbildung
LJM Anton Larcher
•
In Planung
TJV Akademie für Jagd u. Natur
Seminar Lockjagd Fuchs 2016
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TJV Akademie für Jagd u. Natur
Seminar Lockjagd Fuchs 2016
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© Mächler (1), TJV (2), Thurner (1), Vogt (1)
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Guten Anblick auf weidgerechten Wegen
&
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
© M. Schwärzler
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