Sächsischer Mühlenverein e.V. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.V. Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft Verlust einer Tradition Der Freistaat Sachsen hat zu Beginn des Jahres 2013 durch Betreiben der Vorstände der Anglerverbände auf die Nutzung der Wasserkraft eine Wasserentnahmeabgabe in Höhe von 15 – 25 % der Einspeiseerlöse nach dem EEG eingeführt. Erfasst wird auch der sog. Eigenverbrauch, d.h. der Strom, der oftmals in mittelständischen Betrieben, die mit Wasserkraft arbeiten, selbst verbraucht wird. Ausgenommen sind lediglich kleine Anlagen bis 20 kW bzw. einer Abgabe bis 2.000 €. Die Nutzung der Wasserkraft hat in Sachsen eine lange Tradition. Ohne die Wasserkraft wären die vielen Mühlen in den gebirgigen Regionen Sachsens nicht möglich gewesen. Gleich ob Hammerund Pochwerke, Knochenstampfen, Schneide- und Mehlmühlen oder die Förderung von Silber und anderen Erzen unter Tage, die Wasserkraft spielte eine entscheidende Rolle und legte den Grundstock für Sachsens Reichtum. Später kamen die ersten Fabriken, Spinnereien, Wirkereien, Blaufarbenwerke hinzu, die zunehmend den durch Wasserkraft gewonnenen Strom für die Produktion nutzten. Im Jahr 1929 gab es 3.513 Wasserkraftanlagen in Sachsen. Nach dem 2. Weltkrieg verfielen viele dieser Anlagen, ihr Wert als nachhaltige und umweltfreundliche Energieerzeugungsform wurde nicht mehr geschätzt. Erst nach 1990 kam es zu einer kleinen Renaissance der Wasserkraftnutzung. Heute gibt es ca. noch 320 Wasserkraftanlagen in Sachsen. Die Existenz der Wasserkraftanlagen in Sachsen steht mit der Einführung der Wasserentnahmeabgabe auf dem Spiel. Kein mittelständischer Betrieb kann eine Abgabe bis zu 25 % seiner Einnahmen, einschließlich der zum Teil fiktiven Erlöse durch Eigenverbrauch, wirtschaftlich verkraften. Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben in den letzten Jahren beträchtliche Investitionen erbracht, um den ökologischen Anforderungen an eine heutige Wasserkraftnutzung Rechnung zu tragen. Bei vielen alten Anlagen sind komplizierte Detaillösungen notwendig, um die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Lebewesen der Flüsse herzustellen und Maßnahmen zur größtmöglichen Schonung des Fischbestandes zu ergreifen. In Zukunft werden diese Anlagen aufgrund der dann fehlenden finanziellen Mittel nicht mehr entsprechend ertüchtigt werden können. Die Wasserentnahmeabgabe bewirkt das Gegenteil von dem, was sie vermeintlich erreichen sollte. Die Nutzung der Wasserkraft wird partikulären Interessen der Anglerverbände geopfert. Helfen Sie mit, dass die Nutzung der Wasserkraft auch eine Zukunft in Sachsen hat und unterstützen Sie uns, einen interessengerechten Ausgleich herbeizuführen zwischen Tradition und Zukunft und Ökologie und Ökonomie. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wasserkraftverband.de, www.wasserkraft-retten.de
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