Sächsischer Mühlenverein eV

Sächsischer Mühlenverein e.V.
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.V.
Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft
Verlust einer Tradition
Der Freistaat Sachsen hat zu Beginn des Jahres 2013 durch Betreiben der Vorstände der Anglerverbände auf die Nutzung der Wasserkraft eine Wasserentnahmeabgabe in Höhe von 15 – 25 %
der Einspeiseerlöse nach dem EEG eingeführt. Erfasst wird auch der sog. Eigenverbrauch, d.h. der
Strom, der oftmals in mittelständischen Betrieben, die mit Wasserkraft arbeiten, selbst verbraucht
wird. Ausgenommen sind lediglich kleine Anlagen bis 20 kW bzw. einer Abgabe bis 2.000 €.
Die Nutzung der Wasserkraft hat in Sachsen eine lange Tradition. Ohne die Wasserkraft wären die
vielen Mühlen in den gebirgigen Regionen Sachsens nicht möglich gewesen. Gleich ob Hammerund Pochwerke, Knochenstampfen, Schneide- und Mehlmühlen oder die Förderung von Silber und
anderen Erzen unter Tage, die Wasserkraft spielte eine entscheidende Rolle und legte den
Grundstock für Sachsens Reichtum. Später kamen die ersten Fabriken, Spinnereien, Wirkereien,
Blaufarbenwerke hinzu, die zunehmend den durch Wasserkraft gewonnenen Strom für die
Produktion nutzten. Im Jahr 1929 gab es 3.513 Wasserkraftanlagen in Sachsen. Nach dem 2.
Weltkrieg verfielen viele dieser Anlagen, ihr Wert als nachhaltige und umweltfreundliche
Energieerzeugungsform wurde nicht mehr geschätzt. Erst nach 1990 kam es zu einer kleinen
Renaissance der Wasserkraftnutzung. Heute gibt es ca. noch 320 Wasserkraftanlagen in Sachsen.
Die Existenz der Wasserkraftanlagen in Sachsen steht mit der Einführung der
Wasserentnahmeabgabe auf dem Spiel. Kein mittelständischer Betrieb kann eine Abgabe bis
zu 25 % seiner Einnahmen, einschließlich der zum Teil fiktiven Erlöse durch Eigenverbrauch,
wirtschaftlich verkraften.
Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben in den letzten Jahren beträchtliche Investitionen
erbracht, um den ökologischen Anforderungen an eine heutige Wasserkraftnutzung Rechnung zu
tragen. Bei vielen alten Anlagen sind komplizierte Detaillösungen notwendig, um die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Lebewesen der Flüsse herzustellen und Maßnahmen zur größtmöglichen Schonung des Fischbestandes zu ergreifen. In Zukunft werden diese Anlagen aufgrund
der dann fehlenden finanziellen Mittel nicht mehr entsprechend ertüchtigt werden können.
Die Wasserentnahmeabgabe bewirkt das Gegenteil von dem, was sie vermeintlich erreichen sollte.
Die Nutzung der Wasserkraft wird partikulären Interessen der Anglerverbände geopfert.
Helfen Sie mit, dass die Nutzung der Wasserkraft auch eine Zukunft in Sachsen hat und
unterstützen Sie uns, einen interessengerechten Ausgleich herbeizuführen zwischen Tradition und
Zukunft und Ökologie und Ökonomie.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wasserkraftverband.de, www.wasserkraft-retten.de