Kleine Anfrage Finanzielle Auswirkungen der Massnahmen mit genereller Betroffenheit auf die natürlichen Personen in verschieden Einkommensklassen Frage von Landtagsabgeordneter Thomas Lageder Antwort von Regierungschef Adrian Hasler Frage vom 02. März 2016 Seite 72 des Berichts und Antrags Nr. 8/2016 zeigt eine Tabelle, die die Auswirkungen der Massnahmenpakete I bis III auf die natürlichen Personen darstellt. Die Tabelle gibt eine Übersicht über verschiedene Vermögensklassen bis zu Einkommen von CHF 200'000. Aber nicht darüber hinaus. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Tabelle vervollständigt werden. Hierzu meine Fragen: 1. Wie sind die Auswirkungen der Massnahmen für Einzelpersonen, Ehepaare ohne Kinder, Ehepaare mit zwei Kindern und Alleinerziehende mit 2 Kindern mit einem Einkommen von CHF 300'000? 2. CHF 400'000? 3. CHF 500'000? 4. CHF 1 Mio.? Antwort vom 04. März 2016 Analog zu den im Abschlussbericht zum Projekt zur Sanierung des Landeshaushalts ausgewiesenen Betroffenenprofilen steigt die absolute Mehrbelastung in Abhängigkeit zu ihrem Einkommen in sämtlichen Profilen weiter an. Dabei sind es die Massnahmen im Bereich der Vermögens und Erwerbssteuer, welche bei steigenden Einkommen zu höheren Abgaben führen. Im Gegensatz dazu sind die Prämien für die obligatorische Krankenkasse einkommensunabhängig und die Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der Nichtberufsunfallversicherung mit einer Einkommensobergrenze versehen, so dass sich diese Massnahmen für hohe Einkommen relativ zu ihrem Einkommen geringer auswirken. Für die Betroffenenprofile ergeben sich mit den zusätzlichen Einkommensklassen die folgenden Auswirkungen: Einzelpersonen http://www.landtag.li 1 von 2 Die absolute Mehrbelastung der generellen Massnahmen macht für Einkommen von CHF 300‘000 rund CHF 3‘900 aus und geht bis zu CHF 19‘500 bei einem Einkommen von CHF 1.0 Mio. Auch in relativer Betrachtung nimmt die Belastung nach einem Rückgang auf 1.2% bei einem Einkommen von CHF 200‘000 für die weiteren Einkommensklassen wieder zu und beträgt bei einem Einkommen von CHF 1.0 Mio. 2.0%. Ehepaar ohne Kinder Bei Ehepaaren ohne Kinder beträgt die Mehrbelastung bei Einkommen von CHF 300‘000 rund CHF 3‘800 und steigt bei Einkommen von CHF 1.0 Mio. auf rund CHF 16‘100. Relativ zum Einkommen nimmt die Belastung bei steigendem Einkommen vorerst auf 1.0% ab, bevor sie für die Einkommensklasse von CHF 1.0 Mio. wieder auf 1.6% ansteigt. Ehepaare mit zwei Kindern Auch für Ehepaare mit zwei Kindern nimmt die absolute Mehrbelastung bei steigendem Einkommen zu und beträgt für die Einkommensklassen von CHF 300‘000 bis CHF 1.0 Mio. zwischen CHF 3‘800 und CHF 15‘500. In relativer Betrachtung nimmt die Belastung analog zum Ehepaar ohne Kinder bei steigendem Einkommen vorerst auf 0.9% ab, bevor sie für die höchste Einkommensklasse auf 1.5% ansteigt. Alleinerziehende Für Alleinerziehende mit zwei Kindern ergeben sich für die Einkommensklassen CHF 300‘000 bis CHF 1.0 Mio. Mehrbelastungen zwischen CHF 3‘100 und CHF 17‘200. Die relative Mehrbelastung geht bis zur Einkommensklasse CHF 400‘000 auf 1.0% zurück, bevor sie wieder zunimmt und bei einem Einkommen von CHF 1.0 Mio. 1.7% beträgt. http://www.landtag.li 2 von 2
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