Finanzielle Auswirkungen der Massnahmen mit

Kleine Anfrage
Finanzielle Auswirkungen der Massnahmen mit genereller Betroffenheit auf
die natürlichen Personen in verschieden Einkommensklassen
Frage von
Landtagsabgeordneter Thomas Lageder
Antwort von
Regierungschef Adrian Hasler
Frage vom 02. März 2016
Seite 72 des Berichts und Antrags Nr. 8/2016 zeigt eine Tabelle, die die Auswirkungen der Massnahmenpakete I
bis III auf die natürlichen Personen darstellt. Die Tabelle gibt eine Übersicht über verschiedene
Vermögensklassen bis zu Einkommen von CHF 200'000. Aber nicht darüber hinaus. Mit dieser Kleinen Anfrage
soll die Tabelle vervollständigt werden. Hierzu meine Fragen:
1. Wie sind die Auswirkungen der Massnahmen für Einzelpersonen, Ehepaare ohne Kinder, Ehepaare mit zwei
Kindern und Alleinerziehende mit 2 Kindern mit einem Einkommen von CHF 300'000?
2. CHF 400'000?
3. CHF 500'000?
4. CHF 1 Mio.?
Antwort vom 04. März 2016
Analog zu den im Abschlussbericht zum Projekt zur Sanierung des Landeshaushalts ausgewiesenen
Betroffenenprofilen steigt die absolute Mehrbelastung in Abhängigkeit zu ihrem Einkommen in sämtlichen
Profilen weiter an. Dabei sind es die Massnahmen im Bereich der Vermögens­ und Erwerbssteuer, welche bei
steigenden Einkommen zu höheren Abgaben führen. Im Gegensatz dazu sind die Prämien für die obligatorische
Krankenkasse einkommensunabhängig und die Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie
der Nichtberufsunfallversicherung mit einer Einkommensobergrenze versehen, so dass sich diese Massnahmen
für hohe Einkommen relativ zu ihrem Einkommen geringer auswirken. Für die Betroffenenprofile ergeben sich
mit den zusätzlichen Einkommens­klassen die folgenden Auswirkungen:
Einzelpersonen
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Die absolute Mehrbelastung der generellen Massnahmen macht für Einkommen von CHF 300‘000 rund
CHF 3‘900 aus und geht bis zu CHF 19‘500 bei einem Einkommen von CHF 1.0 Mio. Auch in relativer
Betrachtung nimmt die Belastung nach einem Rückgang auf 1.2% bei einem Einkommen von CHF 200‘000 für
die weiteren Einkommensklassen wieder zu und beträgt bei einem Einkommen von CHF 1.0 Mio. 2.0%.
Ehepaar ohne Kinder
Bei Ehepaaren ohne Kinder beträgt die Mehrbelastung bei Einkommen von CHF 300‘000 rund CHF 3‘800 und
steigt bei Einkommen von CHF 1.0 Mio. auf rund CHF 16‘100. Relativ zum Einkommen nimmt die Belastung bei
steigendem Einkommen vorerst auf 1.0% ab, bevor sie für die Einkommensklasse von CHF 1.0 Mio. wieder auf
1.6% ansteigt.
Ehepaare mit zwei Kindern
Auch für Ehepaare mit zwei Kindern nimmt die absolute Mehrbelastung bei steigendem Einkommen zu und
beträgt für die Einkommensklassen von CHF 300‘000 bis CHF 1.0 Mio. zwischen CHF 3‘800 und CHF 15‘500. In
relativer Betrachtung nimmt die Belastung analog zum Ehepaar ohne Kinder bei steigendem Einkommen vorerst
auf 0.9% ab, bevor sie für die höchste Einkommensklasse auf 1.5% ansteigt.
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern ergeben sich für die Einkommensklassen CHF 300‘000 bis CHF 1.0 Mio.
Mehrbelastungen zwischen CHF 3‘100 und CHF 17‘200. Die relative Mehr­be­lastung geht bis zur
Einkommensklasse CHF 400‘000 auf 1.0% zurück, bevor sie wieder zunimmt und bei einem Einkommen von
CHF 1.0 Mio. 1.7% beträgt.
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