vorsorgend voraus 18. PFS Ausbildungstag für Pensionskassenverantwortliche Montag, 9. November 2015 Kultur- und Kongresshaus Aarau Tagesprogramm 09.00 – 09.15 Uhr Eintreffen der Gäste Begrüssungskaffee und Gipfeli 09.15 – 09.30 Uhr Begrüssung und Einleitung Urs Ackermann, PFS 09.30 – 10.15 Uhr Stoppt die Umverteilung in der 2. Säule Peter Graf, Personalvorsorge Swissport 10.15 – 11.00 Uhr Spezialitäten der Vorsorge Liechtenstein gegenüber der Schweiz Philipp Fuchs, FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein 11.00 – 11.20 Uhr Pause 11.20 – 12.15 Uhr Aktualitäten aus der Aufsichtspraxis Martin Mayer, BVG und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) 12.15 – 13.30 Uhr Reichhaltiger Stehlunch 13.30 – 14.15 Uhr Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge Stefan Mächler, Swisslife 14.15 – 14.40 Uhr PK Index Amet Bekiri, PFS 14.40 – 15.00 Uhr Pause 15.00 – 15.30 Uhr Verwaltungssystem und IKS Peter Schneider, PK Softech 15.30 – 16.15 Uhr Hase und Igel: Die Altersvorsorge 2020 und weitere Weichenstellungen für die 2. Säule Kaspar Hohler, VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung ab 16.15 Uhr Verabschiedung und Ausklang des Anlasses Bei einem Glas Wein, Bier oder Mineral PFS Pension Fund Services AG 18. PFS Ausbildungstag in Aarau 9. November 2015 Stoppt die Umverteilung in der 2. Säule Peter Graf, StR Personalvorsorge Swissport / PVS www.pv-swissport.ch [email protected] 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 1 / 23 Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. Personalvorsorge Swissport / PVS Problem Umverteilung Umwandlungsfaktoren Erfahrungen 2013 Planung 2018 Fragen 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 2 / 23 1. Personalvorsorge Swissport / PVS 1.1 Stand der Stiftung am 30. September 2015 110.5% Deckungsgrad - 2.95% YTD Performance, JAN – SEP 2015 CHF 745 Mio. Vermögen, davon CHF 413 Mio. Vorsorgekapital Aktive, CHF 248 Mio. Rentendeckungskapital. 3‘492 Aktivversicherte, 535 Rentenbezüger (ohne Kinderrenten) Pensionierung mit 63 – AG zahlt "AHV-Bridge" (CHF 2350 / Mt.) bis 64 / 65 Rückversicherung Risiken Tod und Invalidität; Risikobeitrag: 2.5% (je 1.25% AN / AG) www.pv-swissport.ch (d / f / e) 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 3 / 23 1.2 Stiftungsrat Von links nach rechts: Cordula Hofmann, Sonja Eckerlin, Peter Graf, Margrit Coimbra, Ralf Müller, Eva-Maria Kerner 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 4 / 23 2. Problem Umverteilung 2.1 Kennzahlen seit 2004 3% 3.5% Verzinsung der Passiven Verzinsung der Aktiven 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 5 / 23 2.2 Generationenbilanz 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 6 / 23 2.3 Eigen konstruierte Sterbetafel «BVG 2015» 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 7 / 23 3. Umwandlungsfaktoren 3.1 Gesetzliche Vorgaben Art. 51a Aufgaben des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung 1 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung nimmt die Gesamtleitung der Vorsorgeeinrichtung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Vorsorgeeinrichtung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Es legt die Organisation der Vorsorgeeinrichtung fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. 2 Es nimmt die folgenden, unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben wahr: e. Festlegung der Höhe des technischen Zinssatzes und der übrigen technischen Grundlagen; 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 8 / 23 3.2 Zusammensetzung Umwandlungsfaktor(en) Der Umwandlungsfaktor (-Satz) ist weitgehend von folgenden Grössen abhängig: Lebenserwartung (Demographie) der Rentenbezüger STERBLICHKEIT Abzinsung der künftigen Rentenzahlungen TECHNISCHER ZINSSATZ Anwartschaftliche Hinterlassenenrenten HÖHE EHEGATTENRENTE Altersguthaben x Umwandlungssatz = lebenslängliche Rente Beispiel Verheiratet, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 5.56% = CHF 5'560 pro Jahr / CHF 463 pro Monat Beispiel Ledig, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 6.32% = CHF 6'320 pro Jahr / CHF 527 pro Monat 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 9 / 23 4. Erfahrungen 2013 4.1 Ausgangslage im Frühjahr 2011 Sterbetafel EVK 2000 – überhüpften damals BVG 2005 Lebenserwartung (gemäss BVG 2010) im Alter 63: Frauen 63 + 25.62 = 88.62 Jahre; Zunahme um 3.67 Jahre (15.5%) Männer 63 + 23.05 = 86.05 Jahre; Zunahme um 3.96 Jahre (17.2%) Technischer Zins 3.5 Prozent Referenzzinssatz der PK-Experten für Jahresabschluss 2010: 4.25% / 2011: 3.5% Anlageerträge seit 2004 im Durchschnitt 3.5% = Kosten nur teilweise gedeckt. Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2010 und 2011: 2% Bisherige, durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben unserer Aktiven: 2.2% Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis): 2% Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 2.5% Ehegattenrente: 80% Generationenbilanz: – CHF 6 Mio. zulasten der Aktiven 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 10 / 23 Bild vom Frühjahr 2011: 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 11 / 23 4.2 Erwägungen / Zielsetzung Verminderung Geldtransfer von den Aktiven zu den Rentnern Verminderung der Rückstellung für Pensionierungsverluste Kurz, die Kasse wieder ins Gleichgewicht bringen durch: Anpassung an aktuelle Sterblichkeit – möglichst mit Generationentafel Anpassung so moderat wie möglich Gewisse Dämpfung der Renteneinbussen Entscheid ca. 1½ Jahre vor Inkraftsetzung Grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner in Entscheidungsfindung Schnelle, umfassende Information der Destinatäre 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 12 / 23 4.3 Lösung per 1. Januar 2013 Entscheide vom 10. Mai 2011, Einführung am 1. Januar 2013: ‘BVG 2010 Grundlagen’ mit den Periodensterbetafeln anzuwenden Technischen Zinssatz von 3.5% auf 3.0% senken Ehegatten- / Lebenspartnerrente von 80% auf 70% senken Sonderregelung für Mitarbeitende mit Nachtstundenguthaben Reduktion Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis) von 2% auf 1.5% ab 2013 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 13 / 23 4.4 Was machten wir gut und richtig – was weniger gut? Gut: Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner Verwendeten konsequent neuste Grundlagen wie BVG 2010 Gewisse Dämpfung durch die Absenkung der Ehegatten- / Lebenspartnerrente Schonung der Mitarbeitenden mit Nachtstundenguthaben Gute Informationen, schriftlich wie mündlich Weniger gut: Periodentafel statt Generationentafel Keine Dämpfung bei den Ledigen – hier teils massive Renteneinbussen Gleichzeitige Reduktion 'Umwandlungsfaktoren' und 'Projektionszins' 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 14 / 23 4.5 Hinweise Auf unserer Homepage www.pv-swissport.ch finden Sie: Unter News / Informationsschreiben: 10.05.11 – Nr. 25 / Anpassung Umwandlungsfaktoren (Information Nr. 25 an die PVS-Versicherten, 6 Seiten) Unter Publikationen / Informationen: Destinatärinformation Mai 2011 (27 Folien) Und abgedruckt in Ihren Unterlagen - am Schluss meiner Präsentation: Artikel 'Senkung des Umwandlungssatzes in der Praxis' aus der Schweizer Personalvorsorge NOV 2012 (2 Seiten) 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 15 / 23 5. Planung 2018 5.1 Aus unserem Leitbild von 2013 Vision & Mission Die PVS schützt ihre Mitglieder durch bedarfsgerechte und überdurchschnittliche Vorsorgeleistungen, bietet hohe Sicherheit und schafft Vertrauen durch frühzeitige und klare Kommunikation. Werte (u.a.) Die PVS ist ihren Versicherten ein verlässlicher Partner in der Gestaltung ihrer Zukunft. Die PVS informiert ihre Versicherten offen, nachvollziehbar, vollständig und zeitgerecht. Ziele (u.a.) Aktive und Rentner sollen gleichermassen von den Kassenleistungen profitieren. Die PVS wendet aktuelle versicherungstechnische Grundlagen an und überprüft diese regelmässig. 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 16 / 23 5.2 Ausgangslage im Sommer 2015 Sterbetafel BVG 2010 / Periodentafel Aktuelle Grundlagen BVG 2015 werden im Dezember 2015 publiziert. Technischer Zins 3.0% Referenzzinssatz der PK-Experten für Jahresabschluss 2015: 2.75% Anlageerträge PVS seit 2004 im Durchschnitt 4.2% Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2015: 1.75% Bisherige, durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben unserer Aktiven: 2.3% Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis): 1.5% (seit 2013) Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 1.75% Ehegattenrente: 70% (BVG: min. 60%) Generationenbilanz: – CHF 12 Mio. zulasten der Aktiven 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 17 / 23 Bild vom Sommer 2015: Folie 11 – Bild vom Frühjahr 2011: 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 18 / 23 5.3 Erwägungen / Zielsetzung Generationenfairness – Reduktion der Umverteilung – Verminderung Geldtransfer von den Aktiven zu den Rentnern Verminderung der Rückstellungen für Pensionierungsverluste Anpassung so moderat wie möglich durch: Anpassung an aktuelle Sterblichkeit – möglichst mit Generationentafel Durchführung einer ALM-Studie Gewisse Dämpfung der Renteneinbussen Wiederum grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner in Entscheidungsfindung Entscheid gut 1 Jahr vor Inkraftsetzung Transparenz – Vertrauen schaffen – Schnelle, umfassende Information der Destinatäre 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 19 / 23 5.4 Lösungsvorschlag für 1. Januar 2018 ‘BVG 2015 Grundlagen’ mit den 'Generationen-Sterbetafeln' anwenden den technischen Zinssatz von 3.0% auf max. 2.5% senken die Ehegatten- / Lebenspartnerrente bei 70% belassen grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben Dämpfungsmassnahmen / Abfederung 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 20 / 23 5.5.a. Wie können Rentenkürzungen (teilweise) aufgefangen werden? Seitens Stiftung: Flexibilisierung der Pensionierung Verwendung von Stiftungsmitteln zu Gunsten des Versichertenkreises Reduktion der Höhe der Ehegattenrente Seitens Arbeitgeber: Höhere Beiträge des Arbeitgebers, z.B. erst ab Alter 45 Übergangsregelung mit Ausfinanzierung Renteneinbusse infolge tieferen Umwandlungssatzes Flexible Beschäftigung, bzw. Pensionierung 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 21 / 23 5.5.b. Wie können Rentenkürzungen (teilweise) aufgefangen werden? Seitens DestinatärIn: Persönliches Budget für den dritten Lebensabschnitt erstellen Selbstverantwortung zeigen, mehr sparen Zusätzliches Sparen mit bestehendem Wahlplan Pensionierung flexibilisiert gestalten Bei Teilzeitarbeit: Freiwilliges Aufzahlen des monatlichen Sparbeitrages Vorzeitige Pensionierung vor Einführung der neuen Umwandlungssätze Kapital- statt Rentenbezug Persönliche Einkäufe in die PK tätigen Rückzahlung von WEF und (anderen) Hypotheken 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 22 / 23 6. Fragen www.pv-swissport.ch (d / f / e) [email protected] 18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung 23 / 23 Kassenführung Personalvorsorge Swissport und Bayer Pensionskasse Schweiz Senkung des Umwandlungssatzes in der Praxis Eine Senkung des technischen Zinses und damit auch des Umwandlungs satzes sehen die meisten Pensionskassen als unumgänglich. Wie erfolgt die Umsetzung und wie ist die Reaktion der Versicherten auf die Ent scheide des Stiftungsrats? Die Stiftungsratspräsidenten der Personalvor sorge Swissport und der Bayer Pensionskasse Schweiz haben uns ihre Erfahrungen mitgeteilt. «Seit Bestehen der Pensionskasse war dies eine der umstrittensten Entscheidun gen. Die Emotionen gingen hoch, die Kom promissfindung erwies sich als schwierig. Dies nicht zuletzt aufgrund der Medien schlagzeilen rund um das Thema Renten klau», meint Peter Graf, Präsident des Stiftungsrats der Personalvorsorge Swissport. Anders erlebte dies Pascal Bürgin, Präsident des Stiftungsrats der Bayer Pen sionskasse Schweiz: «Der Stiftungsrat, der Experte sowie der Geschäftsführer waren sich rasch einig, dass wir diesen Schritt gehen müssen und der Umwand lungssatz von 6.8 Prozent gesenkt wer den muss. Vielmehr beschäftigten uns die Fragen, wie und in welchem Zeitrahmen wir die Herabsetzung des Umwandlungs satzes umsetzen.» Die Bayer Pensionskasse Schweiz startete im Finanzkrisenjahr 2008 aus ei ner Vollversicherung in die Autonomie. «Der Anstoss, den gegenwärtigen Um wandlungssatz zu überdenken, gaben uns im Wesentlichen die Erkenntnisse aus den neuen technischen Grundlagen BVG 2010», so Pascal Bürgin. Erleichtert wurde die gemeinsame Entscheidungs findung durch die Vorarbeit des Experten. Dieser zeigte die anfallende Quersubven tionierung der kommenden fünf Jahren bei gleichbleibendem Umwandlungssatz auf. Durch diese Transparenz war eine 2010, die effektiv erzielte Anlagerendite sowie die Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten seit der Gründung der Pensionskasse. Spekulationen über zukünftig anzunehmende Anlageerträge und steigende Lebenserwartung wurden nicht miteinbezogen. Das Ziel war, die Dis kussion zu entpolitisieren und auf eine sachliche Ebene zu bringen. In Kürze sachliche und faktenbezogene Diskussion im Stiftungsrat möglich. Bei der Personalvorsorge Swissport war die Stimmung der Arbeitnehmerver treter besonders zu Beginn der Diskussion sehr angespannt. «Die Mehrfachrolle, in der sich die Arbeitnehmervertreter befin den, ist nicht zu unterschätzen. Nebst Di rektbetroffenem ist man in dieser Position auch Vertreter der Arbeitskollegen und Verbandsbeauftragter. All diese Interessen unter einen Hut zu bringen ist nicht ein fach», betont Peter Graf. > Guter Führungs-Support ist für den Stiftungsrat äusserst wichtig > Eine Übergangsfrist gibt den Ver sicherten Zeit, auf Änderungen zu reagieren > Umfassende Information und klare Kommunikation sind unabdingbar Tatsächlich entpuppte sich diese Massnahme als Schlüssel zum Erfolg. Nach gut einem halben Jahr waren sich die Beteiligten einig. Die Personalvorsorge Swissport senkte den technischen Zins satz von 3.5 Prozent auf 3.0 Prozent und beschloss, den Umwandlungssatz per 1. Januar 2013 zu reduzieren. Bei den Ver heirateten konnte die Senkung, durch die Herabsetzung der anwartschaftlichen Ehe Die Entscheidung muss im Stiftungsrat erfolgen Aufgrund der schwierigen Ausgangs lage führte die Personalvorsorge Swissport ab November 2010 nebst drei Stiftungsratssitzungen zwei halbtägige Workshops sowie ein persönliches Ge spräch mit den Gewerkschaf ten durch. Autor Um auf die anfänglichen Bedenken der Arbeitnehmer Urs Ackermann vertreter eingehen zu können, Partner, PFS Pension Fund Services AG wurden für die Argumentatio nen nur definitive Zahlen aus der Vergangenheit berück sichtigt. Namentlich waren dies der statistisch ausgewie sene Anstieg der Lebenser wartung auf Basis der neuen technischen Grundlagen BVG 11· 12 1 Schweizer Personalvorsorge · Prévoyance Professionnelle Suisse Kassenführung «Eine umfassende Information und eine klare Kommunikation helfen, Fragen und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen» Peter Graf, Präsident des Stiftungsrats der Personalvorsorge Swissport gattenrente von 80 Prozent auf 70 Pro zent, etwas gemildert werden. Die Über gangsfrist von eineinhalb Jahren und eine Sonderregelung für Mitarbeitende mit Nachtstundenguthaben ermöglichten den Versicherten, die kurz vor dem Ruhestand stehen, sich frühzeitig und somit noch zu den bestehenden Konditionen pensionie ren zu lassen. «Es braucht einen starken Lead und klare Antworten auf Unsicherheiten und offene Fragen», so Peter Graf. «Und», fügt er hinzu, «Empfehlungen der Experten sind wegweisend und wichtig. Die Entscheidungen müssen schlussendlich aber im Stiftungsrat gefällt werden.» Dieser Meinung ist auch Pascal Bürgin: «Ein guter Führungs-Support unterstützt den Stiftungsrat sehr. Unser Experte so wie die Geschäftsstelle haben ausgezeich nete Arbeit geleistet.» Bei der Bayer Pensionskasse Schweiz wurde, nebst der Senkung des Umwand lungssatzes, intensiv über die Senkung des technischen Zinssatzes diskutiert. «Unser Experte sowie der Geschäftsführer hatten die schwierige Aufgabe, einen Vor schlag betreffend dieser Themen auszuar beiten und dem Stiftungsrat vorzulegen. Dabei sollten auch die aktuelle Anlagestra tegie und die Auswirkungen auf den Deckungsgrad berücksichtigt werden», erwähnt Pascal Bürgin. Der Stiftungsrat setzte sich im Rahmen von zwei Work shops intensiv mit den Vorschlägen aus einander, bis es schlussendlich zum Konsens kam. Dabei entschied die Bayer Pensions kasse Schweiz, am bisherigen techni schen Zins von 3.5 Prozent festzuhalten und lediglich den Umwandlungssatz zu senken. Dieser wird, beginnend anfangs Januar 2012, gestaffelt über fünf Jahre gesenkt. Damit möchte man die Auswir kungen für die Destinatäre in einem ver nünftigen Rahmen halten. Information an die Versicherten «Sicherheit, Transparenz und Ver trauen sind wichtige Werte einer Pensions kasse», davon ist Peter Graf überzeugt. «Wir haben deshalb versucht, unsere Des tinatäre umfangreich, wiederholt und über verschiedene Kanäle über die Änderungen zu informieren.» Die Personalvorsorge Swissport organisierte je eine Informati onsveranstaltung an den Standorten Zürich, Basel und Genf. Sie versandte In formationsschreiben an alle Destinatäre und erwähnte die Beschlüsse zudem aus führlich und nachvollziehbar im Jahres bericht sowie im Internet.1 Bei der Bayer Pensionskasse Schweiz beschränkte man die Information auf einen 1 www.pv-swissport.ch Kennzahlen per 31. Dezember 2011 Bayer Pensionskasse Schweiz Anzahl Versicherte/Rentner847/45 3448/345 Bilanzsumme 636 Mio. CHF 198 Mio. CHF Deckungsgrad99.7% 11·12 2 Personalvorsorge Swissport Schweizer Personalvorsorge · Prévoyance Professionnelle Suisse 102.6% «Der Anstoss, den gegen wärtigen Umwandlungssatz zu überdenken, gaben uns im Wesentlichen die Erkennt nisse aus den neuen techni schen Grundlagen BVG 2010» Pascal Bürgin, Präsident des Stiftungsrats der Bayer Pensionskasse Schweiz Brief an die Destinatäre. «Die Mitglieder haben mit grossem Verständnis reagiert, weshalb keine weiteren Massnahmen er forderlich waren.» Die Reaktionen der Versicherten sind allgemein unter den Erwartungen geblieben. «Eine umfassende Information und eine klare Kommunikation helfen, Fragen und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen», ist sich Peter Graf sicher. Blick in die Zukunft Auf die Frage, ob die Pensionskassen weitere Änderungen betreffend des Umwandlungssatzes planen, sind sich die beiden Präsidenten einig: Es gelte, die Entwicklung der technischen Grund lagen sowie der Anlageerträge weiter zu be obachten. Bestätigen sich die aktuellen Trends, wird der Stiftungsrat weitere Massnahmen prüfen. Stabilität und damit das Vertrauen der Versicherten in die P ensionskassen dürften dabei jedoch nicht ausser Acht gelassen werden. n Spezialitäten der Vorsorge Liechtenstein gegenüber der Schweiz Philipp Fuchs, Leiter Abteilung Recht, Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, Aarau, 9. November 2015 Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein 9. November 2015 Vorsorgestandort Liechtenstein (31.12.2014) • Total 24 Vorsorgeeinrichtungen, davon: 15 betriebseigene Einrichtungen 9 Sammelstiftungen • Betriebseigene Vorsorgeeinrichtungen/Aufteilung nach Branchen: 9 Industrie und Gewerbe 5 Finanzsektor 1 Gemeinde 9. November 2015 Vorsorgestandort Liechtenstein (31.12.2014) Marktaufteilung nach Versicherten 39‘840 Versicherte (4‘765 Rentner und 35‘075 aktiv Versicherte): • 60 % bei Sammelstiftungen • 30 % bei betriebseigenen Vorsorgeeinrichtungen 10‘308 Versicherte mit Wohnsitz Schweiz (914 Rentner und 9‘394 aktiv Versicherte) Vorsorgekapital und technische Rückstellungen • Total Vorsorgekapital und technische Rückstellungen: CHF 5.4 Mrd. (Vorjahr: CHF 5 Mrd.) • Vorsorgekapital: CHF 5.3 Mrd. Aktiv Versicherte: CHF 3.6 Mrd. Rentner: CHF 1.5 Mrd. 9. November 2015 Unterschiede zwischen Liechtenstein und der Schweiz (2. Säule) Liechtenstein Schweiz Rentenalter 64 Jahre für Männer und Frauen 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer Verzinsung Altersguthaben im Obligatorium Keine Vorschriften Durch Bundesrat festgelegt Mindestumwandlungssatz Keine Vorschriften Gesetzlich geregelt Invaliden- und Hinterlassenenleistungen Leistungsprimat Beitragsprimat 9. November 2015 Mindestumwandlungssatz • Vorsorgeeinrichtungen legen den Umwandlungssatz reglementarisch fest. • 2014 lag der durchschnittliche Umwandlungssatz im obligatorischen Teil bei 6.2 %. • Flankierende Massnahmen: Grundlagen zur Berechnung und Festlegung des Zinssatzes zur Berechnung der Altersguthaben sind reglementarisch festzulegen. Eine Senkung der anwartschaftlichen Leistungen ist den Versicherten 21 Monate im Voraus mitzuteilen und darf pro Jahr nicht mehr als 2% der Rente betragen. 9. November 2015 Verzinsung Altersguthaben im Obligatorium • Grundlagen zur Berechnung und Festlegung des Zinssatzes reglementarisch festgelegt. • 2014 wurde im Durchschnitt ein Jahreszins von 2.5% gutgeschrieben. Dies liegt 0.5 % über dem Jahreszins von 2013. 9. November 2015 9. November 2015 Revisionsbedarf • Veränderung des Vorsorgeumfeldes sowie der wirtschaftlichen Bedingungen. • Praxiserfahrung der FMA. • Erfordernis zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit der liechtensteinischen und schweizerischen Gesetzgebung. 9. November 2015 Revision der betrieblichen Personalvorsorge: die wichtigsten Elemente • Leistungsniveau erhöhen durch: Erhöhung der Altersgutschriften; Aufhebung des Freibetrages; Herabsetzung der Eintrittsschwelle; Früher einsetzender Versicherungsbeginn. • Verbesserung der Gesetzgebung in den Bereichen Governance und Transparenz (Strukturreform). 9. November 2015 Weitere Revisionspunkte • Personen mit mehreren Arbeitgebern besser absichern (vor allem Frauen betroffen). • Gesetzliche Verankerung bestimmter Grundsätze der betrieblichen Personalvorsorge (Kollektivität, Gleichbehandlung und Planmässigkeit). • Einführung der Bindungswirkung einer Entscheidung der staatlichen Invalidenversicherung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. 9. November 2015 Blick in die Schweiz 9. November 2015 Aktueller Stand der Revision • Grundzielsetzung: Festhalten an gesetzlich festgelegter Mindestvorsorge. • Notwendigkeit der Reform ist unbestritten. • Beratung im Parlament: Erste Lesung im Dezember 2015. • Inkrafttreten per 1. Januar 2017. 9. November 2015 Exkurs: Pensionsfonds • Einrichtungen, die in Liechtenstein oder von Liechtenstein aus die betriebliche Altersversorgung für ein oder mehrere Trägerunternehmen durchführen. • Klare Trennung zwischen Vorsorgeeinrichtungen gemäss Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) und Pensionsfonds gemäss Pensionsfondsgesetz (PFG). • Die obligatorische betriebliche Personalvorsorge muss weiterhin im Rahmen des BPVG durchgeführt werden. 9. November 2015 Aktualitäten aus der Aufsichtspraxis Martin Sebastian Mayer Geschäftsleiter BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau Schlossplatz 1 5001 Aarau Die Aufgaben der BVSA in der beruflichen Vorsorge Art. 62 Abs. 1BVG: Aufgaben der Aufsichtsbehörde Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen für berufliche Vorsorge, die Experten für berufliche Vorsorge sowie die Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere:1 a. die Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit den gesetzlichen Vorschriften prüft; b. von der Vorsorgeeinrichtung sowie von der Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dient, jährlich Berichterstattung fordern, namentlich über ihre Geschäftstätigkeit; c. Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt; d. die Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft. e. Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information gemäss den Artikeln 65a und 86b Absatz 2 beurteilen; dieses Verfahren ist für die Versicherten in der Regel kostenlos. Die Rolle der BVSA Das Spiel machen Sie – die BVSA ist der Schiedsrichter Der Rechtsdienst der BVSA MLaw Tamara Ordás, Rechtsanwältin lic. iur. Heinrich Tompa Die Arbeiten des Rechtsdienstes (Februar bis September 2015) 12.62% 40.76% 8.22% Fusionen, Liquidationen, Uebertragungen Aufsichtsübernahme, Sitzverlegungen, Neugründungen Beschwerden Urkundenänderungen, - Prüfungen Dienstleistungen Spezialpruefungen Anlagereglemente 14.04% Leistungsreglemente 9.27% 4.89% 9.10% 1.10% Andere Reglemente Die Anzahl beaufsichtigter Vorsorgeeinrichtungen in der BVSA nimmt ab: Liquidationen! 311 350 Registrierte 283 Nichtregistrierte 274 300 246 250 200 150 129 129 123 121 100 50 0 2011 2012 2013 2014 Dennoch… Per 31. Dezember 2014 waren zur Prüfung hängig • 108 Anlagereglemente • 52 Leistungsreglemente • 30 Organisationsreglemente • 31 Rückstellungsreglemente • 32 Teilliquidationsreglemente Bestimmungen zur Wahrnehmung der Stimmrechte bei Aktionärsversammlungen (VegüV) Reglementsprüfungen durch die BVSA • Übereinstimmung reglementarische Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften Art. 62 Abs. 1 Bst. a BVG Weisung • Aufhebung Schutz des «Guten Glaubens» Art. 50 Abs. 3 BVG Vollständigkeit • Sicherstellung, dass Experte Aufgaben nach Art. 52e Abs. 1 BVG wahrgenommen hat Art. 62 Abs. 1 BVG Aktenergänzung Die Rolle des Experten bei Reglementen • Überprüfung der Übereinstimmung der reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen mit dem Gesetz (Art. 52e Abs. 1 Bst. b) Einhaltung BVG-Minimalvorschriften Einhaltung FZG-Vorschriften Angemessenheit, Kollektivität, Gleichbehandlung, Planmässigkeit, Versicherungsprinzip Vorgehen bei der Reglementskontrolle • Hinweis auf fehlende Bestimmungen/Regelungen • Hinweis auf Bestimmungen, die der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung widersprechen • Hinweis auf missverständliche Bestimmungen/Formulierungen • Formfehler Für den Abschluss eines Leistungsreglements benötigt • Reglement rechtsgültig unterzeichnet oder alternativ mit Beschlussprotokoll • Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge (Original) • Keine Vorbehalte betreffend Gesetzeswidrigkeiten seitens der BVSA Was tut die BVSA bei Renitenz • Bemerkungen der BVSA werden ignoriert Bitte um Stellungnahme • Der BVSA wird mitgeteilt, dass Bemerkung nur zur Kenntnis genommen wird Sofern nicht schwerwiegend, keine Reaktion BVSA • Verantwortlicher nimmt Gespräch mit der BVSA auf Ausdiskutieren der Differenzen Aufsichtsmittel (Art. 62a BVG): Ultima Ratio • Weisung mit Verfügungscharakter • Gutachten anordnen • Entscheide Stiftungsrat aufheben • Kommissarischer Stiftungsrat einsetzen • Experten für berufliche Vorsorge abberufen oder ernennen Fallbeispiel • BVSA erhält Hinweis, dass mit der Einkaufstabelle der VE XY, die Angemessenheit gemäss Art. 1 BVV 2 nicht eingehalten ist. • Kontrollberechnung der BVSA selbst bestätigt den Hinweis • Expertenbestätigung für das Reglement samt Einkaufstabelle liegt aber vor Leistungsreglement: Was ist der BVSA wichtig? • Vollständigkeit: Möglichst wenig Verweise auf das Gesetz Transparenz gegenüber dem Versicherten als «schwächere» Person • Rechtssicherheit: Möglichst wenig Streitigkeiten zwischen Versicherten und Vorsorgeeinrichtung • Konsistenz mit Urkunde, Anschlussvereinbarungen und anderen Reglementen Typische Beanstandungen Leistungsreglement • «Die Aufnahme in die PK erfolgt gleichzeitig mit dem Beginn des Arbeitsvertrags» (Art. 10 BVG, 331a OR) • «Die Auszahlungen der Leistungen erfolgen ausschliesslich auf ein Schweizer Bankkonto.» (Art. 25d FZG) • «Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom 13.11.2010 und kann jederzeit vom Stiftungsrat geändert werden» (Art. 62 BVG) Beanstandungen Leistungsreglement (2) • «Das Todesfallkapital wird an den hinterlassenen Ehegatten ausgerichtet, bei dessen Fehlen an seine Kinder, bei deren Fehlen fällt das Kapital an die Stiftung zurück.» • «Die Renten werden nach den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse der Preisentwicklung angepasst, wobei der Stiftungsrat jährlich darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang dies möglich ist.» Andere typische Bemerkungen zum Leistungsreglement • «Atypische» Arbeitnehmer werden vergessen (Art. 1k BVV2) • Provisorische Weiterversicherung fehlt (Art. 26a BVG) • Informationspflichten an austretende Versichere fehlt (Art. 8 FZG) • Widersprüche Urkunde-Reglement bei der Organisation • Fehlende zwingende Aufgaben des Stiftungsrats fehlen bei deren Auflistung gemäss Art. 51a Abs. 2 BVG Anlagereglemente und VegüV Pro Memoria: Art. 27 VegüV Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG unterstellt sind, müssen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Reglemente und ihre Organisation den Artikeln 22 und 23 anpassen. • Stimmpflicht • Offenlegungspflicht Typische Beanstandungen im Zusammenhang mit VegüV • «Das Stimmrecht wird nach Möglichkeit ausgeübt» • «Das Stimmrecht wird grundsätzlich ausgeübt.» • «Der Stiftungsrat nimmt bei der Stimmrechtsausübung das Interesse der Aktionäre war.» • «Der Stiftungsrat stimmt normalerweise im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates» Das Interesse der Versicherten steht über allem. Keine Abweichung möglich! Typische Beanstandungen im Zusammenhang mit VegüV (2) Offenlegung: • Offenlegung muss geregelt werden • Offenlegung: z. B. Internet oder Anhang der jährlichen Berichterstattung • Im Anhang der jährlichen Berichterstattung mindestens Verweis wo und wie Offenlegung erfolgt ist Andere typische Beanstandungen bei Anlagereglementen • Reglementarische Grundlage für Erweiterung der Anlagemöglichkeiten Art. 50 Abs. 4 BVV2 fehlt • Fehlende Einzelbegrenzungen Art. 54, 54a und 54b BVV2 • Seit 1. Juli 2015: Keine Anlagen mit Nachschusspflicht (Ausnahme Immobilien) • Regelung der ungesicherten Anlagen beim Arbeitgeber, dazu gehören auch Immobilien, die dem Arbeitgeber zu über 50 % als Geschäftsliegenschaft dienen (Art. 57 BVV2) Rückstellungsreglemente • BVSA verlangt Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge • Rückstellungen, die im Jahresbericht gebildet werden, müssen definiert werden • BVSA verlangt keinen genauen Algorithmus, sondern Beschreibung, wie Rückstellung gebildet wird • Bitte keine Quod-Libet-Rückstellungen Zusammenfassung • Gesetzesänderungen, Umstrukturierung und Aufbau der BVSA haben bei der Reglementskontrolle zu einem Rückstand geführt • Rückstand wird gegenwärtig aufgeholt • Reglemente sind jedoch mit Beschluss des Stiftungsrats in Kraft (Ausnahme Teilliquidationsreglemente) • BVSA nimmt bei der Prüfung eine Rechtskontrolle vor Es gibt viel zu tun, die BVSA packt’s an! Danke für Ihre Aufmerksamkeit Nutzen Sie die Gelegenheit für Fragen Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge 09.11.2015 Agenda Die Rolle und Bedeutung von Lebensversicherer im Schweizer Vorsorgesystem Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge Dynamisches ALM zur Sicherung der Zinsmarge Antwort Versicherer Fazit 2 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Vorsorgemarkt Schweiz Grössenordnung und geschätzte Verteilung des Kapitals, 2014, in Mrd., % gerundet 1,176 3. Säule Banken 53 Mrd. 156 21% 34,0% 66,0% 3a-Konten (ohne Fonds) Versicherungen 103 Mrd. 3a+3b-Policen Total 289 Mrd., d.h. 25% 2. Säule Banken 83 Mrd. 8,5% 975 Anlagestiftungen, Freizügigkeitskonti Versicherungen 186 Mrd. 19.0% Anlagestiftungen 72,5% 1. Säule 45 Autonome Pensionskassen 707 Mrd.* AHV Kapitalkonto 2014 Quellen: Finma: Total der versicherungstechnischen Rückstellungen (AL14K), Offenlegung, SNB: Freizügigkeitskonti und 3a-Konti, (ohne Fondswerte), BSV Passiven Schätzung 2014, KGAST Anlagestiftungen Banken und Versicherungen, Kapitalkonto AHV, Marketing Unternehmenskunden CH/MU * Geschätzter Wert 3 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Vorsorge in der Schweiz: 3-Säulen Konzept Bewährt seit der Einführung 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Sicherung des gewohnten Lebensstandards Individuelle Ergänzung und Zusatzbedarf AHV / IV Ergänzungsleistungen (EL) Obligatorische Vorsorge (BVG/UVG) Umlageverfahren 4 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Überobligatorische Vorsorge Kapitaldeckungsverfahren Gebundene Vorsorge (3a) Freie Vorsorge (3b) Privates Vermögen Das Schweizer Vorsorgesystem schneidet international sehr gut ab… Melbourne Mercer Global Pension Index Land Index-Wert Denmark 82.4 Australia 79.9 Netherlands 79.2 Schweiz 73.9 Sweden 73.4 Canada 69.1 Chile 68.2 UK 67.6 Singapore 65.9 Germany 62.2 USA 57.9 France 57.5 China 49.0 India 43.5 Quelle: Melbourne Mercer Global Pension Index (2014) 5 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Zusammensetzung des durchschnittlichen Alterseinkommens 10% 5% 5% 10% 10% 26% 20% 25% 40% 32% 85% 75% 65% 50% Deutschland Italien 42% Grossbri- Frankreich Schweiz tannien 3. Säule 2. Säule Quellen: Deutsches Institut für Altersvorsorge; CSFB; CEA; www.ihrevorsorge.de, AHV 1.Säule …trotzdem drei aktuelle Herausforderungen für die Vorsorge Ökonomische Rahmenbedingungen Demografische Entwicklung Politische & regulatorische Vorgaben I 6 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 II III 1. Ökonomische Rahmenbedingungen Zinsumfeld in Prozent 6 Rendite einer Bundesobligation mit Laufzeit 10 Jahre BVG-Mindestzinssatz 5 Technischer Zinssatz EV 4 3 2 1 0 1995 2000 -1 7 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 2005 2010 2015 Asset & Liability Management „ALM“ Integrierte Sicht auf Assets und Liabilities ist essentiell um das ökonomische Kapital zu schützen Auswirkung tiefer Zinsen Asset Duration: Sensitivität auf moderate Änderungen des Zinssatzes Duration wird über Laufzeiten von Obligationen und anderen Fixed Income Instrumenten sowie Derivate gesteuert Ökonomische Bilanz Assets Liability Duration: Sensitivität auf moderate Änderungen des Zinssatzes Bonds and loans Bond Duration reagiert mässig auf Zinsänderungen Liabilities Ökonomisches Nettokapital Duration hängt von bestehenden Produkten sowie deren Garantien und Optionalitäten ab Liability Duration reagiert stark auf Zinsänderungen Verpflichtungen steigen mehr als Assets bei sinkenden Zinsen (Konvexitätseffekt) Dynamisches ALM wird angewendet, um das Zinssatzänderungsrisiko auf das ökonomische Kapital zu mitigieren 8 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Asset Allokation angepasst um die Rendite zu stärken und das Risiko im ALM Kontext zu reduzieren CHF Millionen (Fair Value Basis), Versicherungsportfolio eigenes Risiko 112 658 Aktien Alternative Investments Liegenschaften 7% 4% 10% 149 957 1% 3% 14% 13% Hypotheken und Darlehen 21% 31% Staatsanleihen und Supranational 35% Unternehmensanleihen 17% 37% Barmittel und anderes Netto Aktienquote 6% 2% 31.12.06 31.12.14 7.0% 1.9% 9 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 SAA Anpassungen Erhöhung von Unternehmensanleihen sowie Liegenschaften zu Lasten von Aktien, Hedge Fonds sowie Darlehen Barmittel durch verbessertes Liquiditätsmanagement mittels Repo Transaktionen reduziert Asset Duration verlängert und Duration Gap seit 2007 unter 1 gehalten Fremdwährungs- und Aktienrisiken abgesichert Stringentes Duration Management und stabile Erträge in der Tiefzinsphase ermöglichen … Versicherungsportfolio, eigenes Risiko 4.8% German Government bond (10 J.) 4.1% 4.1% 3.9% 4.1% 3.8% 3.8% 3.8% 3.7% 3.5% 3.9% 3.8% 3.4% 3.3% Swiss Government bond (10 J.) Effizienter Erhalt des Kapitalkonsums 0.3% Direkte Rendite Netto Rendite Duration Gap unter 1 Jahr gehalten 6.3 Substanzielle Verlängerung der Asset Duration 6.2 Duration gap 1 Relative Zinssensitivität reduziert 0.8 0.6 0.4 0.2 0.8 0.9 0.9 0.6 0.5 0.7 0.8 0.4 0 YE 31.12.14 10 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Reduktion der durchschnittlichen technischen Zinsen und sichern somit die Zinsmarge Statutarische Basis 3.00% 2.90% 2.66% 2.60% 2.55% 2.35% 2.12% 01.01.2007 01.01.2008 01.01.2009 01.01.2010 11 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 2.04% 01.01.2014 1.93% 01.01.2015 2. Alterungsprozess der Bevölkerung Stellt hohe Anforderungen an die Finanzierung des Systems 8 Mio. 65-jährig und älter 6 Mio. 4 Mio. 20 bis 64- jährig 2 Mio. unter 20-jährig 1900 1920 1940 1960 1980 2015 2050 Finanzierung eines AHV-Rentners durch Anzahl Berufstätige: ? 1950 12 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 1990 2040 3. Politische Rahmenbedingungen Drei relevante Faktoren Umwandlungssatz Kapitalmarktrendite Mindestverzinsung Ansparphase Verzehrphase 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 Die Finanzkrise hat die Anforderungen des Regulators an Risikomanagement und Solvenz Vorschriften erhöht. 13 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Lücke 85 90 Zunehmende Regulierungsdichte BVG (Strukturreform) Anzahl Artikel ? BVG Revision 400 FZG/WEF 300 BVG 200 100 Fabrikgesetz 1877 ZGB OR 1955 1985 1995 2005/2006 2011 Immer mehr und umfangreichere neue Gesetze und Verordnungen werden in zunehmend kürzeren Abständen eingeführt. 14 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 2015 Antwort Lebensversicherer A Überprüfung und Anpassung der Konditionen Regelmässig konsequente Umsetzung von Massnahmen B Erweiterung des Angebotes / Geschäftsmodells Vollsortimenter-Angebot in der 2. und 3. Säule C Weiterentwicklung der Organisation Transformation und Fokus auf Kundenorientierung 15 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 A) Überprüfung und Anpassung Konditionen Zielsetzungen Versicherer: Sicherheit und Stabilität für die Kunden und solide Erträge für den Investor Realität akzeptieren Gegenwart sichern Zukunft beeinflussen Langfristige Sicherstellung der finanziellen Stabilität Ertrag vor Wachstum Qualität vor Quantität 1. Kürzung Überschüsse 2. 16 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Produktanpassungen Neugeschäft 3. Neupositionierung im Vorsorgemarkt B ) Vollsortimenter-Angebot 2. Säule Vorsorge Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Unternehmenskunden Marktleistungsbereiche Anlage Risiko Beratung Durchführung Produkte Vollversicherung Teilautonome Lösungen Kleine und mittlere Unternehmen 17 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Bausteine / Lösungen Grossunternehmen und Pensionskassen Swiss Life als Asset Manager für Vorsorgeeinrichtungen Drittparteiengeschäft nach Assetklassen CHF Milliarden +176% 33.7 22% 7% Balanced 35% EQ / Infrastr. FI / MM 12.2 34% RE 12% 36% 51% 3% 31.12.2010 18 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 31.12.2014 Das Drittparteiengeschäft verzeichnete in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum. Insbesondere bei den Kernkompetenzen: Liegenschaften Aktive Fixed Income Strategien B ) Vollsortimenter-Angebot 3. Säule Vorsorge Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Privatkunden Situation bei tiefen Zinsen und kleinen Zinsmargen Traditionelle Produkte Garantierte Verzinsung Moderne Produkte Wählbare Garantie und Kapitalmarktpartizipation 19 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 C) Weiterentwicklung Swiss Life Schweiz Emotions- und Beziehungsebene Inspirierende Vision - Zukunft …zu einem Anbieter von umfassenden Vorsorgeund Finanzlösungen Wachstum durch neue Business Modelle und Kundenorientierung Situation - Heute Von einem reinen Lebensversicherer… 20 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 Ökonomische Rahmenbedingungen Demografische Entwicklung Politische Rahmenbedingungen Sachebene Fazit Die Schweiz verfügt über ein sehr solides, gut ausfinanziertes Vorsorgesystem basierend auf drei Säulen: 1. 2. 3. Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Unsere Vorsorge steht vor drei wesentlichen Herausforderungen: Ökonomie Demografie Politik Unsere Antwort auf die Herausforderungen lauten: A) B) C) Anpassung der Konditionen Erweiterung des Angebotes / Geschäftsmodells Fokussierte Weiterentwicklung der Organisation 21 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015 So fängt Zukunft an. Verwaltungssystem und IKS Peter Schneider - PK Softech AG 18. PFS Ausbildungstag, 9. November 2015 [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 PK Softech AG – Wer sind wir ? Gründung der PK Softech AG im Jahr 2004 als Aktiengesellschaft Ausschliesslich im Besitz der Gründungsmitglieder Standort Münchenstein (BL) – wir entwickeln ausschliesslich in der Schweiz Momentan 20 Mitarbeiter/innen Entwicklung, Einführung und Support von Softwaresystemen in der beruflichen Vorsorge Kunden: Pensionskassen, Sammelstiftungen, Verwaltungsadministrationen, Pensionskassen-Experten PFS Ausbildungstag - 9. November 15 PK Softech AG – Wer sind wir ? Kennzahlen Vorsorgestiftungen > 150 Vorsorgepläne > 1’000 Versicherte (Aktive und Rentner) > 675’000 Marktanteil A ca. 14% Aktive/Rentner in der beruflichen Vorsorge ca. 4’900’000 gem. Pensionskassen-Statistik 2013 Marktanteil B ca. 23% Aktive/Rentner in der beruflichen Vorsorge ohne Lebensversicherer ca. 2’950’000 gem. Offenlegungsbericht FINMA 2013 Rentenzahlungen 2014 ca. 3.7 Mrd. Beitragsrechnungen 2014 ca. 3.8 Mrd. Eintritte 2014 ca. 80’000 Austritte 2014 (FZ-Austritte, Pensionierungen, Todesfälle) ca. 92’000 Summe Altersguthaben per 31.12.2014 > 50 Mrd. PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Einführung PK/S bei der PFS AG Projektbeginn Herbst 2008 Installation PK/S in IT-Umgebung PFS Schnittstellen zu weiteren Systemen Personalsysteme Archivsystem Finanzbuchhaltung Migration von zwei Neukunden zum 01.01.2009 Ausbildung PFS (Super-User + Anwender) Migration der weiteren Pensionskassen und der Sammelstiftung von 2009 – 2012 in mehreren Etappen PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Ausbildung des Informatik-Teams der PFS Durch fundierte Ausbildung des Informatik-Teams der PFS kann dieses folgende Tätigkeiten selbstständig durchführen: Betrieb der Applikation in der IT-Umgebung der PFS Anpassung der reglementarischen Grundlagen (Vorsorgepläne) der Kunden der PFS Verarbeitung der Mutationen und der Schnittstellen zu Um-Systemen Steuerung der Dokumente aus PK/S inkl. Design der Belege Einführung neuer Pensionskassen Der 2nd bzw. 3rd Level-Support für PK/S wird durch die PK Softech AG gewährleistet. PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Funktionsumfang PK/S Verwaltung der Personendaten, Lohndaten und der versicherungstechnischen Werte (Altersguthaben) Berechnung der versicherungstechnischen Werte inkl. Schattenrechnung Koordination Beiträge Leistungen Steuerung der Geschäftsprozesse Eintritte Austritte Lohnmutationen Einkäufe Auszahlungen von WEF/Scheidung und Kapitalbezügen unbezahlter Urlaub etc. PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Funktionsumfang PK/S Erstellung div. Dokumente Vorsorgeausweise Rentensteuermeldungen Offerten Korrespondenz etc. Erstellung von Statistiken und Auswertungen Management Information-System MIS Abrechnungen Sicherheitsfond BVG, Pensionskassenstatistik Datenbasis für PK-Experten und Rückversicherer etc. PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Funktionsumfang PK/S Verwaltung der Personendaten, Begünstigten, Renten, Zahladressen Steuerung der Geschäftsprozesse Invalidierung Todesfall Pensionierung Lebensbescheinigung Überentschädigungsberechnungen Rentenauszahlungen Rentenerhöhungen Aktive und Rentner werden in einem System geführt! PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Unterstützung des IKS bei der PFS Prinzipien Internes Kontrollsystem (IKS) Transparenz 4-Augen-Prinzip / 6-Augen-Prinzip Funktionstrennung Mindestinformationen Unternehmensinterne Kontrollmassnahmen Manuelle Kontrollen Automatische (systemunterstützte) Kontrollen Checklisten Prüfungen/Validierungen PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Beispiel Risiko-Kontroll-Matrix Prozesskontrollen / Pendenzen Automatische Pendenzengenerierung und Prozesskontrollen/ -validierungen als Basis für Prozesssteuerungen (Workflows) Beispiele Pendenzen «fehlende Freizügigkeitsleistung» «Gesundheitsprüfung» Freigabemechanismus bei Auszahlungen (Freigabe erforderlich) Validierungen Maximaler Einkauf Maximaler WEF Sperrfristen Arbeiten mit Pendenzen Überwachung/Wiedervorlage/Fälligkeiten Zuweisung an anderen Mitarbeiter Automatische und manuelle Terminierung PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Prozesskontrollen mit Checklisten Checkliste bei Verarbeitung des Geschäftsprozesses Bezug Wohneigentum PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Schnittstellen zu Behörden, Ämtern, etc. Schnittstelle ESTV: Meldung von WEF-Bezügen, Kapitalbezügen und Rentenmeldungen Schnittstelle ZAS: UPI-Schnittstelle für Lebensbestätigungen Sicherheitsfond BVG, PK-Statistik PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Herausforderungen für den Betrieb der Software Quelle: PK-Statistik 2013 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Herausforderungen für den Betrieb der Software PK/S ist ein Standardsystem Individuelle PK-Systeme (Eigenlösungen) werden zunehmend durch Standard-Systeme abgelöst Anzahl Stiftungen/Pensionskassen bei der PFS 18 Stiftungen und eine Sammelstiftung >300 Firmen/Arbeitgeber/Gruppen 46 Vorsorgepläne (Beitragsprimate und Leistungsprimate) mit über 350 Unterkategorien (Varianten) PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Beispiele für Varianten bei der PFS Modelle für Monatslohn/Stundenlohn Jahrgangsabhängige Modelle Externe Versicherte Wahlvarianten für Sparbeiträge Arbeitnehmer Finanzierung nach Standort Arbeitgeber Leistungen nach Position, Abteilung oder Funktionsstufe Modelle für vorzeitige bzw. nachzeitige Pensionierungen Umsetzung von Übergangsbestimmungen (flankierende Massnahmen) Besitzstandslösungen (Leistungen) Tarife für verschiedene Dienstjahre Lösungen für Auszubildende Prozesse für befristete/unbefristete Arbeitsverhältnisse PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Herausforderungen für den Betrieb der Software Abhängigkeiten von Drittsystemen (Windows, Office, Personalsysteme, Finanzbuchhaltung, Archivsystem) Variantenvielfalt im überobligatorischen Bereich Regulierungsdichte Gesetzgebung BVG (Schattenrechnung und Überobligatorium), Freizügigkeitsgesetzt, Steuerliche Gesetzgebung, Bilaterale Abkommen (z.B. mit EU), etc. Komplexität nimmt zu (Revision Scheidungsrecht, Altersvorsorge 2020, Meldepflichten (Sicherheitsfonds BVG, Pensionskassenstatistik, OAK, Steuermeldungen) PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Herausforderungen für den Betrieb der Software PK/S bietet grösstmögliche Flexibilität Grosser Gestaltungsspielraum im Bereich des Überobligatorium Unterstützung der unterschiedlichsten Varianten in einer SoftwareUmgebung Kurzfristige Anpassungen des Systems aufgrund von Anpassung der AHV-Grenzbeträge, Zinsentwicklung Abbildung von flankierenden Massnahmen aufgrund der Senkung der technischen Zinssätze Erweiterung der Einkaufsmöglichkeiten in Bezug auf die vorzeitigen Pensionierungen und der Vorfinanzierung von Überbrückungsrenten PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Erwartungen / Wünsche an die Stiftungsräte bzw. Geschäftsführer Standardisierung Abstimmung mit anderen Stiftungen Berücksichtigung zeitlicher Abhängigkeiten Kommunikation mit betroffenen Stellen PFS Ausbildungstag - 9. November 15 AGENDA Vorstellung der PK Softech AG PK/S bei der PFS AG Unterstützung des IKS bei der PFS Herausforderungen für den Betrieb der Software Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer Die nächsten Ziele und Projekte [email protected] www.pksoftech.ch Tel. 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Die nächsten Ziele und Projekte Individuelle Wahl der Anlagestrategie (1E-Stiftungen) SWISSDEC (ELM-Standard) IncaMail (Schweizer Post) Docsafe (Swisscom) Informationen/Simulationen über das Internet Weitere Herausforderungen Revision Scheidungsrecht Altersvorsorge 2020 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 PK/S.Live: Simulationen über das Internet 24 x 7: Zugriff für die Versicherten auf ihre anonymisierten Daten über das Internet Möglichkeit verschiedener Simulationen: Vorsorgeausweis Einkauf Vorbezug Wohneigentum / Scheidungsauszahlung Pensionierung Lohnentwicklung/Zinsentwicklung PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Weitere Herausforderungen Digitalisierung von Prozessen Harmonisierung Zahlungsverkehr PAIN Revision Scheidungsrecht Vorsorgeausgleich nach Eintritt Vorsorgefall Teilung der Altersrenten bei Scheidung -> versicherungstechnische Umrechnung des Rentenanteils in eine lebenslange Rente Meldepflichte an Gerichte und die Zentralstelle (evtl. Schnittstelle) Altersvorsorge 2020 Anpassung Referenzalter 65/65 Flexibilisierung Rentenbezug Senkung UWS (Übergangsregelungen) PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Vielen Dank für Ihr Interesse! Grabenackerstrasse 11 CH-4142 Münchenstein [email protected] www.pksoftech.ch 061 560 77 88 PFS Ausbildungstag - 9. November 15 Hase und Igel Die Altersvorsorge 2020 und weitere Weichenstellungen für die 2. Säule Kaspar Hohler Chefredaktor «Schweizer Personalvorsorge» Die Protagonisten Altersvorsorge 2020 (1) Kernelemente der Ständeratslösung • Das Referenzalter beträgt nach einer dreijährigen Übergangsfrist für Männer wie Frauen 65 Jahre • Der Rentenbezug ist (auch teilweise) zwischen 62 und 70 Jahren möglich • Der BVG-Mindestumwandlungssatz wird von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt • Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken und des Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent. 0.3 zusätzliche Lohnprozente zur Finanzierung • Der BVG-Koordinationsabzug soll leicht sinken, die Altersgutschriftensätze werden für 35- bis 54-Jährige um 1 Prozentpunkt erhöht und Beiträge an die Pensionskassen werden künftig bereits ab 20 statt 24 Jahren entrichtet • Über 50-Jährige erhalten bei Inkrafttreten der Reform vom Sicherheitsfonds eine Einmaleinlage • Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt in drei Schritten zugunsten der AHV Altersvorsorge 2020 (2) Was hat es nicht durch den Ständerat geschafft? • Erleichterter vorzeitiger Altersrücktritt für Personen mit tiefem Einkommen • Abschaffung des Koordinationsabzugs • Erhöhung der Mindestquote im BVG für Lebensversicherer von 90 auf 92 Prozent • Einschränkung von AHV-Witwenrenten • AHV-Schuldenbremse • Reduktion des Bundesbeitrags an die AHV von 19.55 auf 18 Prozent Zinsniveau Rendite 10-jähriger Bundesobligationen 1995 2000 2005 2010 2015 2020 4.56 Prozent 3.95 Prozent 1.95 Prozent 1.37 Prozent –0.10 Prozent ? Quelle: Schweizerische Nationalbank (SNB) Demografie Durchschnittliche Lebensdauer im Alter 65 Jahrgang Männer Frauen 1900 13.6 17.5 1920 16.2 20.5 1940 20.1 23.3 1960 22.8 25.5 1980 24.5 27.0 2000 25.8 28.2 Quelle: BFS / Jacques Menthonnex Individualisierung Wahl der Anlagestrategie (Motion Stahl) Personen mit einem Jahreslohn von über 126 900 Franken können für die Versicherung dieses (überobligatorischen) Lohnteils unter verschiedenen Anlagestrategien wählen, wobei mindestens eine risikoarm sein muss. Sie erhalten im Freizügigkeitsfall nur das effektiv vorhandene Altersguthaben (Änderung Art. 17 FZG). Wenn eine solche Lösung angeboten wird, muss dafür eine eigene Vorsorgeeinrichtung gegründet werden. Weitere Wahlmöglichkeiten • Unterschiedliche Beitragshöhe für Arbeitnehmer • Flexible, stufenweise Pensionierung • Leistungsgestaltung bei Pensionierung Bilanz Gewinnt der Hase… … oder der Igel? PFS Pension Fund Services AG Sägereistrasse 20 CH-8152 Glattbrugg T +41 43 210 18 18 F +41 43 210 18 19 [email protected] www.pfs.ch
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