18. PFS Ausbildungstag - PFS Pension Fund Services AG

vorsorgend voraus
18. PFS Ausbildungstag
für Pensionskassenverantwortliche
Montag, 9. November 2015
Kultur- und Kongresshaus Aarau
Tagesprogramm
09.00 – 09.15 Uhr
Eintreffen der Gäste
Begrüssungskaffee und Gipfeli
09.15 – 09.30 Uhr
Begrüssung und Einleitung
Urs Ackermann, PFS
09.30 – 10.15 Uhr
Stoppt die Umverteilung in der 2. Säule
Peter Graf, Personalvorsorge Swissport
10.15 – 11.00 Uhr
Spezialitäten der Vorsorge Liechtenstein
gegenüber der Schweiz
Philipp Fuchs, FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
11.00 – 11.20 Uhr
Pause
11.20 – 12.15 Uhr
Aktualitäten aus der Aufsichtspraxis
Martin Mayer, BVG und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA)
12.15 – 13.30 Uhr
Reichhaltiger Stehlunch
13.30 – 14.15 Uhr
Herausforderungen für Lebensversicherer
in der beruflichen Vorsorge
Stefan Mächler, Swisslife
14.15 – 14.40 Uhr
PK Index
Amet Bekiri, PFS
14.40 – 15.00 Uhr
Pause
15.00 – 15.30 Uhr
Verwaltungssystem und IKS
Peter Schneider, PK Softech
15.30 – 16.15 Uhr
Hase und Igel: Die Altersvorsorge 2020 und weitere
Weichenstellungen für die 2. Säule
Kaspar Hohler, VPS Verlag Personalvorsorge
und Sozialversicherung
ab 16.15 Uhr
Verabschiedung und Ausklang des Anlasses
Bei einem Glas Wein, Bier oder Mineral
PFS Pension Fund Services AG
18. PFS Ausbildungstag in Aarau
9. November 2015
Stoppt die Umverteilung in der 2. Säule
Peter Graf, StR Personalvorsorge Swissport / PVS
www.pv-swissport.ch
[email protected]
18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung
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Agenda
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Personalvorsorge Swissport / PVS
Problem Umverteilung
Umwandlungsfaktoren
Erfahrungen 2013
Planung 2018
Fragen
18. PFS Ausbildungstag – Stoppt die Umverteilung
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1. Personalvorsorge Swissport / PVS
1.1 Stand der Stiftung am 30. September 2015

110.5% Deckungsgrad

- 2.95% YTD Performance, JAN – SEP 2015

CHF 745 Mio. Vermögen, davon
CHF 413 Mio. Vorsorgekapital Aktive,
CHF 248 Mio. Rentendeckungskapital.

3‘492 Aktivversicherte,
535 Rentenbezüger (ohne Kinderrenten)
Pensionierung mit 63 – AG zahlt "AHV-Bridge" (CHF 2350 / Mt.) bis 64 / 65
Rückversicherung Risiken Tod und Invalidität; Risikobeitrag: 2.5% (je 1.25% AN / AG)
www.pv-swissport.ch (d / f / e)
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1.2 Stiftungsrat
Von links nach rechts: Cordula Hofmann, Sonja Eckerlin, Peter Graf, Margrit Coimbra,
Ralf Müller, Eva-Maria Kerner
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2. Problem Umverteilung
2.1 Kennzahlen seit 2004
3%
3.5% Verzinsung der Passiven
Verzinsung der Aktiven
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2.2 Generationenbilanz
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2.3 Eigen konstruierte Sterbetafel «BVG 2015»
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3. Umwandlungsfaktoren
3.1 Gesetzliche Vorgaben
Art. 51a Aufgaben des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung
1 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung nimmt die Gesamtleitung der
Vorsorgeeinrichtung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben,
bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Vorsorgeeinrichtung sowie
die Mittel zu deren Erfüllung. Es legt die Organisation der Vorsorgeeinrichtung
fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung.
2 Es nimmt die folgenden, unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben wahr:
e. Festlegung der Höhe des technischen Zinssatzes und der übrigen technischen
Grundlagen;
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3.2 Zusammensetzung Umwandlungsfaktor(en)
Der Umwandlungsfaktor (-Satz) ist weitgehend von folgenden Grössen
abhängig:
 Lebenserwartung (Demographie) der Rentenbezüger  STERBLICHKEIT
 Abzinsung der künftigen Rentenzahlungen  TECHNISCHER ZINSSATZ
 Anwartschaftliche Hinterlassenenrenten  HÖHE EHEGATTENRENTE
Altersguthaben x Umwandlungssatz = lebenslängliche Rente
Beispiel Verheiratet, Pensionierung mit 63:
CHF 100'000 x 5.56% = CHF 5'560 pro Jahr / CHF 463 pro Monat
Beispiel Ledig, Pensionierung mit 63:
CHF 100'000 x 6.32% = CHF 6'320 pro Jahr / CHF 527 pro Monat
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4. Erfahrungen 2013
4.1 Ausgangslage im Frühjahr 2011
Sterbetafel EVK 2000 – überhüpften damals BVG 2005
Lebenserwartung (gemäss BVG 2010) im Alter 63:
Frauen
63 + 25.62 = 88.62 Jahre; Zunahme um 3.67 Jahre (15.5%)
Männer
63 + 23.05 = 86.05 Jahre; Zunahme um 3.96 Jahre (17.2%)
Technischer Zins 3.5 Prozent
Referenzzinssatz der PK-Experten für Jahresabschluss 2010: 4.25% / 2011: 3.5%
Anlageerträge seit 2004 im Durchschnitt 3.5% = Kosten nur teilweise gedeckt.
Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2010 und 2011: 2%
Bisherige, durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben unserer Aktiven: 2.2%
Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis): 2%
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 2.5%
Ehegattenrente: 80%
Generationenbilanz: – CHF 6 Mio. zulasten der Aktiven
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Bild vom Frühjahr 2011:
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4.2 Erwägungen / Zielsetzung



Verminderung Geldtransfer von den Aktiven zu den Rentnern
Verminderung der Rückstellung für Pensionierungsverluste
Kurz, die Kasse wieder ins Gleichgewicht bringen
durch:







Anpassung an aktuelle Sterblichkeit – möglichst mit Generationentafel
Anpassung so moderat wie möglich
Gewisse Dämpfung der Renteneinbussen
Entscheid ca. 1½ Jahre vor Inkraftsetzung
Grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben
Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner in
Entscheidungsfindung
Schnelle, umfassende Information der Destinatäre
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4.3 Lösung per 1. Januar 2013
Entscheide vom 10. Mai 2011, Einführung am 1. Januar 2013:





‘BVG 2010 Grundlagen’ mit den Periodensterbetafeln anzuwenden
Technischen Zinssatz von 3.5% auf 3.0% senken
Ehegatten- / Lebenspartnerrente von 80% auf 70% senken
Sonderregelung für Mitarbeitende mit Nachtstundenguthaben
Reduktion Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis) von
2% auf 1.5% ab 2013
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4.4 Was machten wir gut und richtig – was weniger gut?
Gut:





Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner
Verwendeten konsequent neuste Grundlagen wie BVG 2010
Gewisse Dämpfung durch die Absenkung der Ehegatten- / Lebenspartnerrente
Schonung der Mitarbeitenden mit Nachtstundenguthaben
Gute Informationen, schriftlich wie mündlich
Weniger gut:



Periodentafel statt Generationentafel
Keine Dämpfung bei den Ledigen – hier teils massive Renteneinbussen
Gleichzeitige Reduktion 'Umwandlungsfaktoren' und 'Projektionszins'
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4.5 Hinweise
Auf unserer Homepage www.pv-swissport.ch finden Sie:
Unter News / Informationsschreiben:
10.05.11 – Nr. 25 / Anpassung Umwandlungsfaktoren
(Information Nr. 25 an die PVS-Versicherten, 6 Seiten)
Unter Publikationen / Informationen:
Destinatärinformation Mai 2011 (27 Folien)
Und abgedruckt in Ihren Unterlagen - am Schluss meiner Präsentation:
Artikel 'Senkung des Umwandlungssatzes in der Praxis' aus der Schweizer
Personalvorsorge NOV 2012 (2 Seiten)
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5. Planung 2018
5.1 Aus unserem Leitbild von 2013
Vision & Mission
 Die PVS schützt ihre Mitglieder durch bedarfsgerechte und überdurchschnittliche
Vorsorgeleistungen,
 bietet hohe Sicherheit und schafft Vertrauen durch frühzeitige und klare
Kommunikation.
Werte (u.a.)
 Die PVS ist ihren Versicherten ein verlässlicher Partner in der Gestaltung ihrer
Zukunft.
 Die PVS informiert ihre Versicherten offen, nachvollziehbar, vollständig und
zeitgerecht.
Ziele (u.a.)
 Aktive und Rentner sollen gleichermassen von den Kassenleistungen profitieren.
 Die PVS wendet aktuelle versicherungstechnische Grundlagen an und überprüft
diese regelmässig.
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5.2 Ausgangslage im Sommer 2015
Sterbetafel BVG 2010 / Periodentafel
Aktuelle Grundlagen BVG 2015 werden im Dezember 2015 publiziert.
Technischer Zins 3.0%
Referenzzinssatz der PK-Experten für Jahresabschluss 2015: 2.75%
Anlageerträge PVS seit 2004 im Durchschnitt 4.2%
Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2015: 1.75%
Bisherige, durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben unserer Aktiven: 2.3%
Projektionszins (auf dem Versicherungsausweis): 1.5% (seit 2013)
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 1.75%
Ehegattenrente: 70% (BVG: min. 60%)
Generationenbilanz: – CHF 12 Mio. zulasten der Aktiven
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Bild vom Sommer 2015:
Folie 11 – Bild vom Frühjahr 2011:
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5.3 Erwägungen / Zielsetzung



Generationenfairness – Reduktion der Umverteilung – Verminderung
Geldtransfer von den Aktiven zu den Rentnern
Verminderung der Rückstellungen für Pensionierungsverluste
Anpassung so moderat wie möglich
durch:







Anpassung an aktuelle Sterblichkeit – möglichst mit Generationentafel
Durchführung einer ALM-Studie
Gewisse Dämpfung der Renteneinbussen
Wiederum grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben
Einbezug der Stifterfirma, Personaldienste und Sozialpartner in
Entscheidungsfindung
Entscheid gut 1 Jahr vor Inkraftsetzung
Transparenz – Vertrauen schaffen – Schnelle, umfassende Information der
Destinatäre
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5.4 Lösungsvorschlag für 1. Januar 2018

‘BVG 2015 Grundlagen’ mit den 'Generationen-Sterbetafeln' anwenden

den technischen Zinssatz von 3.0% auf max. 2.5% senken

die Ehegatten- / Lebenspartnerrente bei 70% belassen

grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben

Dämpfungsmassnahmen / Abfederung
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5.5.a. Wie können Rentenkürzungen (teilweise) aufgefangen werden?
Seitens Stiftung:
 Flexibilisierung der Pensionierung


Verwendung von Stiftungsmitteln zu Gunsten des Versichertenkreises
Reduktion der Höhe der Ehegattenrente
Seitens Arbeitgeber:
 Höhere Beiträge des Arbeitgebers, z.B. erst ab Alter 45

Übergangsregelung mit Ausfinanzierung Renteneinbusse infolge
tieferen Umwandlungssatzes

Flexible Beschäftigung, bzw. Pensionierung
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5.5.b. Wie können Rentenkürzungen (teilweise) aufgefangen werden?
Seitens DestinatärIn:
 Persönliches Budget für den dritten Lebensabschnitt erstellen








Selbstverantwortung zeigen, mehr sparen
Zusätzliches Sparen mit bestehendem Wahlplan
Pensionierung flexibilisiert gestalten
Bei Teilzeitarbeit: Freiwilliges Aufzahlen des monatlichen Sparbeitrages
Vorzeitige Pensionierung vor Einführung der neuen Umwandlungssätze
Kapital- statt Rentenbezug
Persönliche Einkäufe in die PK tätigen
Rückzahlung von WEF und (anderen) Hypotheken
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6. Fragen
www.pv-swissport.ch (d / f / e)
[email protected]
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Kassenführung
Personalvorsorge Swissport und Bayer Pensionskasse Schweiz
Senkung des Umwandlungssatzes in der Praxis
Eine Senkung des technischen Zinses und damit auch des Umwandlungs­
satzes sehen die meisten Pensionskassen als unumgänglich. Wie erfolgt
die Umsetzung und wie ist die Reaktion der Versicherten auf die Ent­
scheide des Stiftungsrats? Die Stiftungsratspräsidenten der Personalvor­
sorge Swissport und der Bayer Pensionskasse Schweiz haben uns ihre
Erfahrungen mitgeteilt.
«Seit Bestehen der Pensionskasse war
dies eine der umstrittensten Entscheidun­
gen. Die Emotionen gingen hoch, die Kom­
promissfindung erwies sich als schwierig.
Dies nicht zuletzt aufgrund der Medien­
schlagzeilen rund um das Thema Renten­
klau», meint Peter Graf, Präsident des
Stiftungsrats der Personalvorsorge
Swissport.
Anders erlebte dies Pascal Bürgin,
Präsident des Stiftungsrats der Bayer Pen­
sionskasse Schweiz: «Der Stiftungsrat,
der Experte sowie der Geschäftsführer
waren sich rasch einig, dass wir diesen
Schritt gehen müssen und der Umwand­
lungssatz von 6.8 Prozent gesenkt wer­
den muss. Vielmehr beschäftigten uns die
Fragen, wie und in welchem Zeitrahmen
wir die Herabsetzung des Umwandlungs­
satzes umsetzen.»
Die Bayer Pensionskasse Schweiz
startete im Finanzkrisenjahr 2008 aus ei­
ner Vollversicherung in die Autonomie.
«Der Anstoss, den gegenwärtigen Um­
wandlungssatz zu überdenken, gaben uns
im Wesentlichen die Erkenntnisse aus den
neuen technischen Grundlagen BVG
2010», so Pascal Bürgin. Erleichtert
wurde die gemeinsame Entscheidungs­
findung durch die Vorarbeit des Experten.
Dieser zeigte die anfallende Quersubven­
tionierung der kommenden fünf Jahren
bei gleichbleibendem Umwandlungssatz
auf. Durch diese Transparenz war eine
2010, die effektiv erzielte Anlagerendite
sowie die Verzinsung der Altersguthaben
der aktiv Versicherten seit der Gründung
der Pensionskasse. Spekulationen über
zukünftig anzunehmende Anlageerträge
und steigende Lebenserwartung wurden
nicht miteinbezogen. Das Ziel war, die Dis­
kussion zu entpolitisieren und auf eine
sachliche Ebene zu bringen.
In Kürze
sachliche und faktenbezogene Diskussion
im Stiftungsrat möglich.
Bei der Personalvorsorge Swissport
war die Stimmung der Arbeitnehmerver­
treter besonders zu Beginn der Diskussion
sehr angespannt. «Die Mehrfachrolle, in
der sich die Arbeitnehmervertreter befin­
den, ist nicht zu unterschätzen. Nebst Di­
rektbetroffenem ist man in dieser Position
auch Vertreter der Arbeitskollegen und
Verbandsbeauftragter. All diese Interessen
unter einen Hut zu bringen ist nicht ein­
fach», betont Peter Graf.
> Guter Führungs-Support ist für
den Stiftungsrat äusserst wichtig
> Eine Übergangsfrist gibt den Ver­
sicherten Zeit, auf Änderungen
zu reagieren
> Umfassende Information
und klare Kommunikation sind
unabdingbar
Tatsächlich entpuppte sich diese
Massnahme als Schlüssel zum Erfolg.
Nach gut einem halben Jahr waren sich die
Beteiligten einig. Die Personalvorsorge
Swissport senkte den technischen Zins­
satz von 3.5 Prozent auf 3.0 Prozent und
beschloss, den Umwandlungssatz per
1. Januar 2013 zu reduzieren. Bei den Ver­
heirateten konnte die Senkung, durch die
Herabsetzung der anwartschaftlichen Ehe­
Die Entscheidung muss im
Stiftungsrat erfolgen
Aufgrund der schwierigen Ausgangs­
lage führte die Personalvorsorge
Swissport ab November 2010 nebst drei
Stiftungsratssitzungen zwei halbtägige
Workshops sowie ein persönliches Ge­
spräch mit den Gewerkschaf­
ten durch.
Autor
Um auf die anfänglichen
Bedenken der Arbeitnehmer­
Urs Ackermann
vertreter eingehen zu können,
Partner, PFS Pension
Fund Services AG
wurden für die Argumentatio­
nen nur definitive Zahlen aus
der Vergangenheit berück­
sichtigt. Namentlich waren
dies der statistisch ausgewie­
sene Anstieg der Lebenser­
wartung auf Basis der neuen
technischen Grundlagen BVG
11· 12
1
Schweizer Personalvorsorge · Prévoyance Professionnelle Suisse
Kassenführung
«Eine umfassende
Information und eine
klare Kommunikation
helfen, Fragen und
Missver­ständ­nisse aus
dem Weg zu räumen»
Peter Graf, Präsident des Stiftungsrats
der Personalvorsorge Swissport
gattenrente von 80 Prozent auf 70 Pro­
zent, etwas gemildert werden. Die Über­
gangsfrist von eineinhalb Jahren und eine
Sonderregelung für Mitarbeitende mit
Nachtstundenguthaben ermöglichten den
Versicherten, die kurz vor dem Ruhestand
stehen, sich frühzeitig und somit noch zu
den bestehenden Konditionen pensionie­
ren zu lassen.
«Es braucht einen starken Lead
und klare Antworten auf Unsicherheiten
und offene Fragen», so Peter Graf.
«Und», fügt er hinzu, «Empfehlungen
der Experten sind wegweisend und
wichtig. Die Entscheidungen müssen
­
schlussendlich aber im Stiftungsrat
­gefällt werden.»
Dieser Meinung ist auch Pascal Bürgin:
«Ein guter Führungs-Support unterstützt
den Stiftungsrat sehr. Unser Experte so­
wie die Geschäftsstelle haben ausgezeich­
nete Arbeit geleistet.»
Bei der Bayer Pensionskasse Schweiz
wurde, nebst der Senkung des Umwand­
lungssatzes, intensiv über die Senkung
des technischen Zinssatzes diskutiert.
«Unser Experte sowie der Geschäftsführer
hatten die schwierige Aufgabe, einen Vor­
schlag betreffend dieser Themen auszuar­
beiten und dem Stiftungsrat vorzulegen.
Dabei sollten auch die aktuelle Anlagestra­
tegie und die Auswirkungen auf den
Deckungsgrad berücksichtigt werden»,
­
erwähnt Pascal Bürgin. Der Stiftungsrat
setzte sich im Rahmen von zwei Work­
shops intensiv mit den Vorschlägen aus­
einander, bis es schlussendlich zum
­Konsens kam.
Dabei entschied die Bayer Pensions­
kasse Schweiz, am bisherigen techni­
schen Zins von 3.5 Prozent festzuhalten
und lediglich den Umwandlungssatz zu
senken. Dieser wird, beginnend anfangs
Januar 2012, gestaffelt über fünf Jahre
gesenkt. Damit möchte man die Auswir­
kungen für die Destinatäre in einem ver­
nünftigen Rahmen halten.
Information an die Versicherten
«Sicherheit, Transparenz und Ver­
trauen sind wichtige Werte einer Pensions­
kasse», davon ist Peter Graf überzeugt.
«Wir haben deshalb versucht, unsere Des­
tinatäre umfangreich, wiederholt und über
verschiedene Kanäle über die Änderungen
zu informieren.» Die Personalvorsorge
Swissport organisierte je eine Informati­
onsveranstaltung an den Standorten
­Zürich, Basel und Genf. Sie versandte In­
formationsschreiben an alle Destinatäre
und erwähnte die Beschlüsse zudem aus­
führlich und nachvollziehbar im Jahres­
bericht sowie im Internet.1
Bei der Bayer Pensionskasse Schweiz
beschränkte man die Information auf einen
1
www.pv-swissport.ch
Kennzahlen per 31. Dezember 2011
Bayer Pensionskasse Schweiz
Anzahl
Versicherte/Rentner847/45
3448/345
Bilanzsumme
636 Mio. CHF
198 Mio. CHF
Deckungsgrad99.7%
11·12
2
Personalvorsorge
Swissport
Schweizer Personalvorsorge · Prévoyance Professionnelle Suisse
102.6%
«Der Anstoss, den gegen­
wärtigen Umwandlungssatz
zu überdenken, gaben uns im
Wesentlichen die Erkennt­
nisse aus den neuen techni­
schen Grundlagen BVG 2010»
Pascal Bürgin, Präsident des Stiftungsrats
der Bayer Pensionskasse Schweiz
Brief an die Destinatäre. «Die Mitglieder
haben mit grossem Verständnis reagiert,
weshalb keine weiteren Massnahmen er­
forderlich waren.»
Die Reaktionen der Versicherten
sind allgemein unter den Erwartungen
­geblieben. «Eine umfassende Information
und eine klare Kommunikation helfen,
­Fragen und Missverständnisse aus dem
Weg zu räumen», ist sich Peter Graf­
sicher.
Blick in die Zukunft
Auf die Frage, ob die Pensionskassen
weitere Änderungen betreffend des
­Umwandlungssatzes planen, sind sich
die beiden Präsidenten einig: Es gelte,
die ­Entwicklung der technischen Grund­
lagen sowie der Anlageerträge weiter
zu be­
obachten. Bestätigen sich die
aktuellen Trends, wird der Stiftungsrat
­
weitere Massnahmen prüfen. Stabilität
und damit das Vertrauen der Versicherten
in die P
­ensionskassen dürften dabei
jedoch nicht ausser Acht gelassen
­
­werden.  n
Spezialitäten der Vorsorge Liechtenstein
gegenüber der Schweiz
Philipp Fuchs, Leiter Abteilung Recht, Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen,
Aarau, 9. November 2015
Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein
9. November 2015
Vorsorgestandort Liechtenstein (31.12.2014)
• Total 24 Vorsorgeeinrichtungen, davon:
 15 betriebseigene Einrichtungen
 9 Sammelstiftungen
• Betriebseigene Vorsorgeeinrichtungen/Aufteilung nach Branchen:
 9 Industrie und Gewerbe
 5 Finanzsektor
 1 Gemeinde
9. November 2015
Vorsorgestandort Liechtenstein (31.12.2014)
Marktaufteilung nach Versicherten
39‘840 Versicherte (4‘765 Rentner und 35‘075 aktiv Versicherte):
• 60 % bei Sammelstiftungen
• 30 % bei betriebseigenen Vorsorgeeinrichtungen
10‘308 Versicherte mit Wohnsitz Schweiz (914 Rentner und 9‘394 aktiv
Versicherte)
Vorsorgekapital und technische Rückstellungen
• Total Vorsorgekapital und technische Rückstellungen:
CHF 5.4 Mrd. (Vorjahr: CHF 5 Mrd.)
• Vorsorgekapital: CHF 5.3 Mrd.
 Aktiv Versicherte: CHF 3.6 Mrd.
 Rentner: CHF 1.5 Mrd.
9. November 2015
Unterschiede zwischen Liechtenstein
und der Schweiz (2. Säule)
Liechtenstein
Schweiz
Rentenalter
64 Jahre für Männer und
Frauen
64 Jahre für Frauen und
65 Jahre für Männer
Verzinsung
Altersguthaben im
Obligatorium
Keine Vorschriften
Durch Bundesrat
festgelegt
Mindestumwandlungssatz
Keine Vorschriften
Gesetzlich geregelt
Invaliden- und
Hinterlassenenleistungen
Leistungsprimat
Beitragsprimat
9. November 2015
Mindestumwandlungssatz
• Vorsorgeeinrichtungen legen den Umwandlungssatz reglementarisch
fest.
• 2014 lag der durchschnittliche Umwandlungssatz im obligatorischen
Teil bei 6.2 %.
• Flankierende Massnahmen:
 Grundlagen zur Berechnung und Festlegung des Zinssatzes zur
Berechnung der Altersguthaben sind reglementarisch festzulegen.
 Eine Senkung der anwartschaftlichen Leistungen ist den Versicherten 21
Monate im Voraus mitzuteilen und darf pro Jahr nicht mehr als 2% der
Rente betragen.
9. November 2015
Verzinsung Altersguthaben im
Obligatorium
• Grundlagen zur Berechnung und Festlegung des Zinssatzes
reglementarisch festgelegt.
• 2014 wurde im Durchschnitt ein Jahreszins von 2.5%
gutgeschrieben. Dies liegt 0.5 % über dem Jahreszins von 2013.
9. November 2015
9. November 2015
Revisionsbedarf
• Veränderung des Vorsorgeumfeldes sowie der wirtschaftlichen
Bedingungen.
• Praxiserfahrung der FMA.
• Erfordernis zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit der
liechtensteinischen und schweizerischen Gesetzgebung.
9. November 2015
Revision der betrieblichen Personalvorsorge:
die wichtigsten Elemente
• Leistungsniveau erhöhen durch:




Erhöhung der Altersgutschriften;
Aufhebung des Freibetrages;
Herabsetzung der Eintrittsschwelle;
Früher einsetzender Versicherungsbeginn.
• Verbesserung der Gesetzgebung in den Bereichen Governance und
Transparenz (Strukturreform).
9. November 2015
Weitere Revisionspunkte
• Personen mit mehreren Arbeitgebern besser absichern (vor allem
Frauen betroffen).
• Gesetzliche Verankerung bestimmter Grundsätze der betrieblichen
Personalvorsorge (Kollektivität, Gleichbehandlung und
Planmässigkeit).
• Einführung der Bindungswirkung einer Entscheidung der staatlichen
Invalidenversicherung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung.
9. November 2015
Blick in die Schweiz
9. November 2015
Aktueller Stand der Revision
• Grundzielsetzung: Festhalten an gesetzlich festgelegter
Mindestvorsorge.
• Notwendigkeit der Reform ist unbestritten.
• Beratung im Parlament: Erste Lesung im Dezember 2015.
• Inkrafttreten per 1. Januar 2017.
9. November 2015
Exkurs: Pensionsfonds
• Einrichtungen, die in Liechtenstein oder von Liechtenstein aus die
betriebliche Altersversorgung für ein oder mehrere
Trägerunternehmen durchführen.
• Klare Trennung zwischen Vorsorgeeinrichtungen gemäss Gesetz
über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) und Pensionsfonds
gemäss Pensionsfondsgesetz (PFG).
• Die obligatorische betriebliche Personalvorsorge muss weiterhin im
Rahmen des BPVG durchgeführt werden.
9. November 2015
Aktualitäten aus der Aufsichtspraxis
Martin Sebastian Mayer
Geschäftsleiter
BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau
Schlossplatz 1
5001 Aarau
Die Aufgaben der BVSA in der beruflichen
Vorsorge
Art. 62 Abs. 1BVG: Aufgaben der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen für
berufliche Vorsorge, die Experten für berufliche Vorsorge sowie die Einrichtungen, die nach ihrem
Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das
Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere:1
a. die Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen der
Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge
dienen, mit den gesetzlichen Vorschriften prüft;
b. von der Vorsorgeeinrichtung sowie von der Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen
Vorsorge dient, jährlich Berichterstattung fordern, namentlich über ihre Geschäftstätigkeit;
c. Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt;
d. die Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft.
e. Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information gemäss den Artikeln
65a und 86b Absatz 2 beurteilen; dieses Verfahren ist für die Versicherten in der Regel kostenlos.
Die Rolle der BVSA
Das Spiel machen Sie –
die BVSA ist der Schiedsrichter
Der Rechtsdienst der BVSA
MLaw Tamara Ordás, Rechtsanwältin
lic. iur. Heinrich Tompa
Die Arbeiten des Rechtsdienstes
(Februar bis September 2015)
12.62%
40.76%
8.22%
Fusionen, Liquidationen,
Uebertragungen
Aufsichtsübernahme,
Sitzverlegungen, Neugründungen
Beschwerden
Urkundenänderungen, - Prüfungen
Dienstleistungen Spezialpruefungen
Anlagereglemente
14.04%
Leistungsreglemente
9.27%
4.89%
9.10%
1.10%
Andere Reglemente
Die Anzahl beaufsichtigter Vorsorgeeinrichtungen in der BVSA nimmt ab: Liquidationen!
311
350
Registrierte
283
Nichtregistrierte
274
300
246
250
200
150
129
129
123
121
100
50
0
2011
2012
2013
2014
Dennoch…
Per 31. Dezember 2014 waren zur Prüfung hängig
• 108 Anlagereglemente
• 52 Leistungsreglemente
• 30 Organisationsreglemente
• 31 Rückstellungsreglemente
• 32 Teilliquidationsreglemente
 Bestimmungen zur Wahrnehmung der Stimmrechte bei
Aktionärsversammlungen (VegüV)
Reglementsprüfungen durch die BVSA
• Übereinstimmung reglementarische Bestimmungen mit
den gesetzlichen Vorschriften 
Art. 62 Abs. 1 Bst. a BVG  Weisung
• Aufhebung Schutz des «Guten Glaubens» 
Art. 50 Abs. 3 BVG  Vollständigkeit
• Sicherstellung, dass Experte Aufgaben nach Art. 52e
Abs. 1 BVG wahrgenommen hat 
Art. 62 Abs. 1 BVG  Aktenergänzung
Die Rolle des Experten bei Reglementen
• Überprüfung der Übereinstimmung der
reglementarischen versicherungstechnischen
Bestimmungen mit dem Gesetz (Art. 52e Abs. 1 Bst. b)
 Einhaltung BVG-Minimalvorschriften
 Einhaltung FZG-Vorschriften
 Angemessenheit, Kollektivität,
Gleichbehandlung, Planmässigkeit,
Versicherungsprinzip
Vorgehen bei der Reglementskontrolle
• Hinweis auf fehlende Bestimmungen/Regelungen
• Hinweis auf Bestimmungen, die der Gesetzgebung oder
der Rechtsprechung widersprechen
• Hinweis auf missverständliche
Bestimmungen/Formulierungen
• Formfehler
Für den Abschluss eines Leistungsreglements
benötigt
• Reglement rechtsgültig unterzeichnet oder alternativ
mit Beschlussprotokoll
• Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge
(Original)
• Keine Vorbehalte betreffend Gesetzeswidrigkeiten
seitens der BVSA
Was tut die BVSA bei
Renitenz
• Bemerkungen der BVSA werden
ignoriert
 Bitte um Stellungnahme
• Der BVSA wird mitgeteilt, dass
Bemerkung nur zur Kenntnis genommen wird
 Sofern nicht schwerwiegend, keine Reaktion BVSA
• Verantwortlicher nimmt Gespräch mit der BVSA auf
 Ausdiskutieren der Differenzen
Aufsichtsmittel (Art. 62a BVG): Ultima Ratio
• Weisung mit
Verfügungscharakter
• Gutachten anordnen
• Entscheide Stiftungsrat
aufheben
• Kommissarischer Stiftungsrat einsetzen
• Experten für berufliche Vorsorge abberufen oder
ernennen
Fallbeispiel
• BVSA erhält Hinweis, dass mit der Einkaufstabelle der VE
XY, die Angemessenheit gemäss Art. 1 BVV 2 nicht
eingehalten ist.
• Kontrollberechnung der BVSA selbst bestätigt den
Hinweis
• Expertenbestätigung für das Reglement samt
Einkaufstabelle liegt aber vor
Leistungsreglement:
Was ist der BVSA wichtig?
• Vollständigkeit: Möglichst wenig Verweise auf das
Gesetz
 Transparenz gegenüber dem Versicherten als
«schwächere» Person
• Rechtssicherheit: Möglichst wenig Streitigkeiten
zwischen Versicherten und Vorsorgeeinrichtung
• Konsistenz mit Urkunde, Anschlussvereinbarungen und
anderen Reglementen
Typische Beanstandungen Leistungsreglement
• «Die Aufnahme in die PK erfolgt gleichzeitig mit dem
Beginn des Arbeitsvertrags» (Art. 10 BVG, 331a OR)
• «Die Auszahlungen der Leistungen erfolgen
ausschliesslich auf ein Schweizer Bankkonto.»
(Art. 25d FZG)
• «Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom
13.11.2010 und kann jederzeit vom Stiftungsrat geändert
werden» (Art. 62 BVG)
Beanstandungen Leistungsreglement (2)
• «Das Todesfallkapital wird an den hinterlassenen
Ehegatten ausgerichtet, bei dessen Fehlen
an seine Kinder, bei deren Fehlen fällt das Kapital an die
Stiftung zurück.»
• «Die Renten werden nach den finanziellen Möglichkeiten
der Pensionskasse der Preisentwicklung angepasst,
wobei der Stiftungsrat jährlich darüber entscheidet, ob
und in welchem Umfang dies möglich ist.»
Andere typische Bemerkungen zum
Leistungsreglement
• «Atypische» Arbeitnehmer werden vergessen
(Art. 1k BVV2)
• Provisorische Weiterversicherung fehlt (Art. 26a BVG)
• Informationspflichten an austretende Versichere fehlt
(Art. 8 FZG)
• Widersprüche Urkunde-Reglement bei der Organisation
• Fehlende zwingende Aufgaben des Stiftungsrats fehlen
bei deren Auflistung gemäss Art. 51a Abs. 2 BVG
Anlagereglemente und VegüV
Pro Memoria: Art. 27 VegüV
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG unterstellt sind,
müssen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieser
Verordnung ihre Reglemente und ihre Organisation
den Artikeln 22 und 23 anpassen.
• Stimmpflicht
• Offenlegungspflicht
Typische Beanstandungen im Zusammenhang
mit VegüV
• «Das Stimmrecht wird nach Möglichkeit ausgeübt»
• «Das Stimmrecht wird grundsätzlich ausgeübt.»
• «Der Stiftungsrat nimmt bei der Stimmrechtsausübung
das Interesse der Aktionäre war.»
• «Der Stiftungsrat stimmt normalerweise im Sinne der
Anträge des Verwaltungsrates»
 Das Interesse der Versicherten steht über allem.
Keine Abweichung möglich!
Typische Beanstandungen im Zusammenhang
mit VegüV (2)
Offenlegung:
• Offenlegung muss geregelt werden
• Offenlegung: z. B. Internet oder Anhang der jährlichen
Berichterstattung
• Im Anhang der jährlichen Berichterstattung mindestens
Verweis wo und wie Offenlegung erfolgt ist
Andere typische Beanstandungen bei
Anlagereglementen
• Reglementarische Grundlage für Erweiterung der
Anlagemöglichkeiten Art. 50 Abs. 4 BVV2 fehlt
• Fehlende Einzelbegrenzungen Art. 54, 54a und 54b
BVV2
• Seit 1. Juli 2015: Keine Anlagen mit Nachschusspflicht
(Ausnahme Immobilien)
• Regelung der ungesicherten Anlagen beim Arbeitgeber,
dazu gehören auch Immobilien, die dem Arbeitgeber zu
über 50 % als Geschäftsliegenschaft dienen
(Art. 57 BVV2)
Rückstellungsreglemente
• BVSA verlangt Bestätigung des Experten für berufliche
Vorsorge
• Rückstellungen, die im Jahresbericht gebildet werden,
müssen definiert werden
• BVSA verlangt keinen genauen Algorithmus, sondern
Beschreibung, wie Rückstellung gebildet wird
• Bitte keine Quod-Libet-Rückstellungen
Zusammenfassung
• Gesetzesänderungen, Umstrukturierung und Aufbau der
BVSA haben bei der Reglementskontrolle zu einem
Rückstand geführt
• Rückstand wird gegenwärtig aufgeholt
• Reglemente sind jedoch mit Beschluss des Stiftungsrats
in Kraft (Ausnahme Teilliquidationsreglemente)
• BVSA nimmt bei der Prüfung eine Rechtskontrolle vor
 Es gibt viel zu tun, die BVSA packt’s an!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Nutzen Sie die Gelegenheit für Fragen
Herausforderungen für
Lebensversicherer in der
beruflichen Vorsorge
09.11.2015
Agenda
 Die Rolle und Bedeutung von Lebensversicherer im
Schweizer Vorsorgesystem
 Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen
Vorsorge
 Dynamisches ALM zur Sicherung der Zinsmarge
 Antwort Versicherer
 Fazit
2 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Vorsorgemarkt Schweiz
Grössenordnung und geschätzte Verteilung des Kapitals, 2014, in Mrd., % gerundet
1,176
3. Säule
Banken 53 Mrd.
156
21%
34,0%
66,0%
3a-Konten (ohne Fonds)
Versicherungen 103 Mrd.
3a+3b-Policen
Total 289 Mrd., d.h. 25%
2. Säule
Banken 83 Mrd.
8,5%
975
Anlagestiftungen, Freizügigkeitskonti
Versicherungen 186 Mrd.
19.0%
Anlagestiftungen
72,5%
1. Säule
45
Autonome
Pensionskassen 707 Mrd.*
AHV
Kapitalkonto
2014
Quellen: Finma: Total der versicherungstechnischen Rückstellungen (AL14K), Offenlegung, SNB: Freizügigkeitskonti und 3a-Konti, (ohne Fondswerte), BSV Passiven Schätzung 2014, KGAST
Anlagestiftungen Banken und Versicherungen, Kapitalkonto AHV, Marketing Unternehmenskunden CH/MU
* Geschätzter Wert
3 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Vorsorge in der Schweiz: 3-Säulen Konzept
Bewährt seit der Einführung
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Private Vorsorge
Existenzsicherung
Sicherung des
gewohnten
Lebensstandards
Individuelle
Ergänzung und
Zusatzbedarf
AHV / IV
Ergänzungsleistungen
(EL)
Obligatorische
Vorsorge
(BVG/UVG)
Umlageverfahren
4 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Überobligatorische
Vorsorge
Kapitaldeckungsverfahren
Gebundene
Vorsorge (3a)
Freie Vorsorge
(3b)
Privates Vermögen
Das Schweizer Vorsorgesystem schneidet
international sehr gut ab…
Melbourne Mercer
Global Pension Index
Land
Index-Wert
Denmark
82.4
Australia
79.9
Netherlands
79.2
Schweiz
73.9
Sweden
73.4
Canada
69.1
Chile
68.2
UK
67.6
Singapore
65.9
Germany
62.2
USA
57.9
France
57.5
China
49.0
India
43.5
Quelle: Melbourne Mercer Global Pension Index (2014)
5 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Zusammensetzung des
durchschnittlichen Alterseinkommens
10%
5%
5%
10%
10%
26%
20%
25%
40%
32%
85%
75%
65%
50%
Deutschland
Italien
42%
Grossbri- Frankreich Schweiz
tannien
3. Säule
2. Säule
Quellen: Deutsches Institut für Altersvorsorge; CSFB; CEA; www.ihrevorsorge.de, AHV
1.Säule
…trotzdem drei aktuelle Herausforderungen
für die Vorsorge
Ökonomische
Rahmenbedingungen
Demografische
Entwicklung
Politische & regulatorische Vorgaben
I
6 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
II
III
1. Ökonomische Rahmenbedingungen
Zinsumfeld
in Prozent
6
Rendite einer Bundesobligation mit Laufzeit 10 Jahre
BVG-Mindestzinssatz
5
Technischer Zinssatz EV
4
3
2
1
0
1995
2000
-1
7 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
2005
2010
2015
Asset & Liability Management „ALM“
Integrierte Sicht auf Assets und Liabilities ist essentiell um das ökonomische
Kapital zu schützen
Auswirkung
tiefer Zinsen

Asset Duration: Sensitivität
auf moderate Änderungen
des Zinssatzes

Duration wird über Laufzeiten
von Obligationen und
anderen Fixed Income
Instrumenten sowie Derivate
gesteuert

Ökonomische Bilanz
Assets
 Liability Duration: Sensitivität
auf moderate Änderungen
des Zinssatzes
Bonds
and
loans
Bond Duration reagiert
mässig auf Zinsänderungen


Liabilities
Ökonomisches
Nettokapital
 Duration hängt von
bestehenden Produkten
sowie deren Garantien und
Optionalitäten ab
 Liability Duration reagiert
stark auf Zinsänderungen
Verpflichtungen steigen mehr als Assets bei sinkenden Zinsen (Konvexitätseffekt)
Dynamisches ALM wird angewendet, um das Zinssatzänderungsrisiko auf das
ökonomische Kapital zu mitigieren
8 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Asset Allokation angepasst um die Rendite zu stärken
und das Risiko im ALM Kontext zu reduzieren
CHF Millionen (Fair Value Basis), Versicherungsportfolio eigenes Risiko
112 658
Aktien
Alternative Investments
Liegenschaften
7%
4%
10%
149 957
1%
3%
14%
13%
Hypotheken
und Darlehen
21%
31%
Staatsanleihen und
Supranational
35%
Unternehmensanleihen
17%
37%
Barmittel und anderes
Netto Aktienquote
6%
2%
31.12.06
31.12.14
7.0%
1.9%
9 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
SAA Anpassungen
 Erhöhung von Unternehmensanleihen sowie
Liegenschaften zu Lasten von Aktien, Hedge Fonds
sowie Darlehen
 Barmittel durch verbessertes Liquiditätsmanagement
mittels Repo Transaktionen reduziert
 Asset Duration verlängert und Duration Gap seit 2007
unter 1 gehalten
 Fremdwährungs- und Aktienrisiken abgesichert
Stringentes Duration Management und stabile Erträge
in der Tiefzinsphase ermöglichen …
Versicherungsportfolio, eigenes Risiko
4.8%
German
Government
bond (10 J.)
4.1%
4.1%
3.9%
4.1%
3.8%
3.8%
3.8%
3.7%
3.5%
3.9%
3.8%
3.4%
3.3%
Swiss
Government
bond (10 J.)
 Effizienter Erhalt
des Kapitalkonsums
0.3%
Direkte
Rendite
Netto
Rendite
 Duration Gap unter
1 Jahr gehalten
6.3
 Substanzielle
Verlängerung der
Asset Duration
6.2
Duration
gap
1
 Relative Zinssensitivität reduziert
0.8
0.6
0.4
0.2
0.8
0.9
0.9
0.6
0.5
0.7
0.8
0.4
0
YE 31.12.14
10 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Reduktion der durchschnittlichen technischen Zinsen und
sichern somit die Zinsmarge
Statutarische Basis
3.00%
2.90%
2.66%
2.60%
2.55%
2.35%
2.12%
01.01.2007
01.01.2008
01.01.2009
01.01.2010
11 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
01.01.2011
01.01.2012
01.01.2013
2.04%
01.01.2014
1.93%
01.01.2015
2. Alterungsprozess der Bevölkerung
Stellt hohe Anforderungen an die Finanzierung des Systems
8 Mio.
65-jährig und älter
6 Mio.
4 Mio.
20 bis 64- jährig
2 Mio.
unter 20-jährig
1900
1920
1940
1960
1980
2015
2050
Finanzierung eines AHV-Rentners durch Anzahl Berufstätige:
?
1950
12 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
1990
2040
3. Politische Rahmenbedingungen
Drei relevante Faktoren
Umwandlungssatz
Kapitalmarktrendite
Mindestverzinsung
Ansparphase Verzehrphase
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Die Finanzkrise hat die Anforderungen des Regulators an
Risikomanagement und Solvenz Vorschriften erhöht.
13 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Lücke
85
90
Zunehmende Regulierungsdichte
BVG
(Strukturreform)
Anzahl
Artikel
?
BVG
Revision
400
FZG/WEF
300
BVG
200
100
Fabrikgesetz
1877
ZGB
OR
1955
1985
1995
2005/2006
2011
Immer mehr und umfangreichere neue Gesetze und Verordnungen werden
in zunehmend kürzeren Abständen eingeführt.
14 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
2015
Antwort Lebensversicherer
A
Überprüfung und Anpassung der Konditionen
Regelmässig konsequente Umsetzung von Massnahmen
B
Erweiterung des Angebotes / Geschäftsmodells
Vollsortimenter-Angebot in der 2. und 3. Säule
C
Weiterentwicklung der Organisation
Transformation und Fokus auf Kundenorientierung
15 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
A) Überprüfung und Anpassung Konditionen
Zielsetzungen Versicherer:
 Sicherheit und Stabilität für die Kunden und
 solide Erträge für den Investor
Realität akzeptieren
Gegenwart sichern
Zukunft beeinflussen
Langfristige Sicherstellung
der finanziellen Stabilität
Ertrag vor Wachstum
Qualität vor Quantität
1.
Kürzung Überschüsse
2.
16 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Produktanpassungen
Neugeschäft
3.
Neupositionierung im
Vorsorgemarkt
B ) Vollsortimenter-Angebot 2. Säule
Vorsorge Schweiz
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Private Vorsorge
Unternehmenskunden
Marktleistungsbereiche
Anlage
Risiko
Beratung
Durchführung
Produkte
Vollversicherung
Teilautonome
Lösungen
Kleine und mittlere
Unternehmen
17 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Bausteine / Lösungen
Grossunternehmen
und Pensionskassen
Swiss Life als Asset Manager für
Vorsorgeeinrichtungen
Drittparteiengeschäft nach Assetklassen
CHF Milliarden
+176%
33.7
22%
7%
Balanced
35%
EQ / Infrastr.
FI / MM
12.2
34%
RE
12%
36%
51%
3%
31.12.2010
18 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
31.12.2014
Das Drittparteiengeschäft
verzeichnete in den letzten
Jahren ein rasantes
Wachstum.
Insbesondere bei den
Kernkompetenzen:
 Liegenschaften
 Aktive Fixed Income
Strategien
B ) Vollsortimenter-Angebot 3. Säule
Vorsorge Schweiz
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Private Vorsorge
Privatkunden
Situation bei tiefen Zinsen und kleinen Zinsmargen
Traditionelle Produkte
Garantierte Verzinsung
Moderne Produkte
Wählbare Garantie und
Kapitalmarktpartizipation
19 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
C) Weiterentwicklung Swiss Life Schweiz
Emotions- und
Beziehungsebene
Inspirierende Vision - Zukunft
…zu einem Anbieter von
umfassenden Vorsorgeund Finanzlösungen
Wachstum durch
neue Business Modelle
und Kundenorientierung
Situation - Heute
Von einem reinen
Lebensversicherer…
20 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
Ökonomische
Rahmenbedingungen
Demografische
Entwicklung
Politische
Rahmenbedingungen
Sachebene
Fazit

Die Schweiz verfügt über ein sehr solides,
gut ausfinanziertes Vorsorgesystem basierend auf drei Säulen:
1.
2.
3.
Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge
Private Vorsorge
Unsere Vorsorge steht vor drei wesentlichen Herausforderungen:




Ökonomie
Demografie
Politik
Unsere Antwort auf die Herausforderungen lauten:

A)
B)
C)
Anpassung der Konditionen
Erweiterung des Angebotes / Geschäftsmodells
Fokussierte Weiterentwicklung der Organisation
21 | Herausforderungen für Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge | 09.11.2015
So fängt Zukunft an.
Verwaltungssystem und IKS
Peter Schneider - PK Softech AG
18. PFS Ausbildungstag, 9. November 2015
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
PK Softech AG – Wer sind wir ?
Gründung der PK Softech AG im Jahr 2004 als Aktiengesellschaft
Ausschliesslich im Besitz der Gründungsmitglieder
Standort Münchenstein (BL) – wir entwickeln ausschliesslich in der Schweiz
Momentan 20 Mitarbeiter/innen
Entwicklung, Einführung und Support von Softwaresystemen in der
beruflichen Vorsorge
Kunden: Pensionskassen, Sammelstiftungen, Verwaltungsadministrationen,
Pensionskassen-Experten
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
PK Softech AG – Wer sind wir ?
Kennzahlen
Vorsorgestiftungen
> 150
Vorsorgepläne
> 1’000
Versicherte (Aktive und Rentner)
> 675’000
Marktanteil A
ca. 14%
Aktive/Rentner in der beruflichen Vorsorge
ca. 4’900’000 gem. Pensionskassen-Statistik 2013
Marktanteil B
ca. 23%
Aktive/Rentner in der beruflichen Vorsorge ohne Lebensversicherer
ca. 2’950’000 gem. Offenlegungsbericht FINMA 2013
Rentenzahlungen 2014
ca. 3.7 Mrd.
Beitragsrechnungen 2014
ca. 3.8 Mrd.
Eintritte 2014
ca. 80’000
Austritte 2014 (FZ-Austritte, Pensionierungen, Todesfälle)
ca. 92’000
Summe Altersguthaben per 31.12.2014
> 50 Mrd.
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Einführung PK/S bei der PFS AG
Projektbeginn Herbst 2008
Installation PK/S in IT-Umgebung PFS
Schnittstellen zu weiteren Systemen
Personalsysteme
Archivsystem
Finanzbuchhaltung
Migration von zwei Neukunden zum 01.01.2009
Ausbildung PFS (Super-User + Anwender)
Migration der weiteren Pensionskassen und der Sammelstiftung von
2009 – 2012 in mehreren Etappen
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Ausbildung des Informatik-Teams der PFS
Durch fundierte Ausbildung des Informatik-Teams der PFS kann dieses
folgende Tätigkeiten selbstständig durchführen:
Betrieb der Applikation in der IT-Umgebung der PFS
Anpassung der reglementarischen Grundlagen (Vorsorgepläne) der
Kunden der PFS
Verarbeitung der Mutationen und der Schnittstellen zu Um-Systemen
Steuerung der Dokumente aus PK/S inkl. Design der Belege
Einführung neuer Pensionskassen
Der 2nd bzw. 3rd Level-Support für PK/S wird durch die PK Softech AG
gewährleistet.
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Funktionsumfang PK/S
Verwaltung der Personendaten, Lohndaten und der
versicherungstechnischen Werte (Altersguthaben)
Berechnung der versicherungstechnischen Werte inkl. Schattenrechnung
Koordination
Beiträge
Leistungen
Steuerung der Geschäftsprozesse
Eintritte
Austritte
Lohnmutationen
Einkäufe
Auszahlungen von WEF/Scheidung und Kapitalbezügen
unbezahlter Urlaub
etc.
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Funktionsumfang PK/S
Erstellung div. Dokumente
Vorsorgeausweise
Rentensteuermeldungen
Offerten
Korrespondenz
etc.
Erstellung von Statistiken und Auswertungen
Management Information-System MIS
Abrechnungen Sicherheitsfond BVG, Pensionskassenstatistik
Datenbasis für PK-Experten und Rückversicherer
etc.
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Funktionsumfang PK/S
Verwaltung der Personendaten, Begünstigten, Renten, Zahladressen
Steuerung der Geschäftsprozesse
Invalidierung
Todesfall
Pensionierung
Lebensbescheinigung
Überentschädigungsberechnungen
Rentenauszahlungen
Rentenerhöhungen
Aktive und Rentner werden in einem System geführt!
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Unterstützung des IKS bei der PFS
Prinzipien Internes Kontrollsystem (IKS)
Transparenz
4-Augen-Prinzip / 6-Augen-Prinzip
Funktionstrennung
Mindestinformationen
Unternehmensinterne Kontrollmassnahmen
Manuelle Kontrollen
Automatische (systemunterstützte) Kontrollen
Checklisten
Prüfungen/Validierungen
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Beispiel Risiko-Kontroll-Matrix
Prozesskontrollen / Pendenzen
Automatische Pendenzengenerierung und Prozesskontrollen/ -validierungen
als Basis für Prozesssteuerungen (Workflows)
Beispiele Pendenzen
«fehlende Freizügigkeitsleistung»
«Gesundheitsprüfung»
Freigabemechanismus bei Auszahlungen (Freigabe erforderlich)
Validierungen
Maximaler Einkauf
Maximaler WEF
Sperrfristen
Arbeiten mit Pendenzen
Überwachung/Wiedervorlage/Fälligkeiten
Zuweisung an anderen Mitarbeiter
Automatische und manuelle Terminierung
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Prozesskontrollen mit Checklisten
Checkliste bei Verarbeitung des Geschäftsprozesses Bezug Wohneigentum
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Schnittstellen zu Behörden, Ämtern, etc.
Schnittstelle ESTV: Meldung von WEF-Bezügen, Kapitalbezügen und
Rentenmeldungen
Schnittstelle ZAS: UPI-Schnittstelle für Lebensbestätigungen
Sicherheitsfond BVG, PK-Statistik
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
[email protected]
www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Herausforderungen für den Betrieb
der Software
Quelle: PK-Statistik 2013
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Herausforderungen für den Betrieb
der Software
PK/S ist ein Standardsystem
Individuelle PK-Systeme (Eigenlösungen) werden zunehmend durch
Standard-Systeme abgelöst
Anzahl Stiftungen/Pensionskassen bei der PFS
18 Stiftungen und eine Sammelstiftung
>300 Firmen/Arbeitgeber/Gruppen
46 Vorsorgepläne (Beitragsprimate und Leistungsprimate) mit über
350 Unterkategorien (Varianten)
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Beispiele für Varianten bei der PFS
Modelle für Monatslohn/Stundenlohn
Jahrgangsabhängige Modelle
Externe Versicherte
Wahlvarianten für Sparbeiträge Arbeitnehmer
Finanzierung nach Standort Arbeitgeber
Leistungen nach Position, Abteilung oder Funktionsstufe
Modelle für vorzeitige bzw. nachzeitige Pensionierungen
Umsetzung von Übergangsbestimmungen (flankierende Massnahmen)
Besitzstandslösungen (Leistungen)
Tarife für verschiedene Dienstjahre
Lösungen für Auszubildende
Prozesse für befristete/unbefristete Arbeitsverhältnisse
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Herausforderungen für den Betrieb
der Software
Abhängigkeiten von Drittsystemen (Windows, Office, Personalsysteme,
Finanzbuchhaltung, Archivsystem)
Variantenvielfalt im überobligatorischen Bereich
Regulierungsdichte
Gesetzgebung BVG (Schattenrechnung und Überobligatorium),
Freizügigkeitsgesetzt, Steuerliche Gesetzgebung, Bilaterale Abkommen
(z.B. mit EU), etc.
Komplexität nimmt zu (Revision Scheidungsrecht, Altersvorsorge 2020,
Meldepflichten (Sicherheitsfonds BVG, Pensionskassenstatistik, OAK,
Steuermeldungen)
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Herausforderungen für den Betrieb
der Software
PK/S bietet grösstmögliche Flexibilität
Grosser Gestaltungsspielraum im Bereich des Überobligatorium
Unterstützung der unterschiedlichsten Varianten in einer SoftwareUmgebung
Kurzfristige Anpassungen des Systems aufgrund von Anpassung der
AHV-Grenzbeträge, Zinsentwicklung
Abbildung von flankierenden Massnahmen aufgrund der Senkung der
technischen Zinssätze
Erweiterung der Einkaufsmöglichkeiten in Bezug auf die vorzeitigen
Pensionierungen und der Vorfinanzierung von Überbrückungsrenten
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AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
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www.pksoftech.ch
Tel. 061 560 77 88
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Erwartungen / Wünsche an die
Stiftungsräte bzw. Geschäftsführer
Standardisierung
Abstimmung mit anderen Stiftungen
Berücksichtigung zeitlicher Abhängigkeiten
Kommunikation mit betroffenen Stellen
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AGENDA
Vorstellung der PK Softech AG
PK/S bei der PFS AG
Unterstützung des IKS bei der PFS
Herausforderungen für den Betrieb der Software
Erwartungen an die Stiftungsräte/Geschäftsführer
Die nächsten Ziele und Projekte
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Tel. 061 560 77 88
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Die nächsten Ziele und Projekte
Individuelle Wahl der Anlagestrategie (1E-Stiftungen)
SWISSDEC (ELM-Standard)
IncaMail (Schweizer Post)
Docsafe (Swisscom)
Informationen/Simulationen über das Internet
Weitere Herausforderungen
Revision Scheidungsrecht
Altersvorsorge 2020
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
PK/S.Live: Simulationen über das Internet
24 x 7: Zugriff für die Versicherten auf ihre anonymisierten Daten über das Internet
Möglichkeit verschiedener Simulationen:
Vorsorgeausweis
Einkauf
Vorbezug Wohneigentum / Scheidungsauszahlung
Pensionierung
Lohnentwicklung/Zinsentwicklung
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Weitere Herausforderungen
Digitalisierung von Prozessen
Harmonisierung Zahlungsverkehr PAIN
Revision Scheidungsrecht
Vorsorgeausgleich nach Eintritt Vorsorgefall
Teilung der Altersrenten bei Scheidung -> versicherungstechnische
Umrechnung des Rentenanteils in eine lebenslange Rente
Meldepflichte an Gerichte und die Zentralstelle (evtl. Schnittstelle)
Altersvorsorge 2020
Anpassung Referenzalter 65/65
Flexibilisierung Rentenbezug
Senkung UWS (Übergangsregelungen)
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Grabenackerstrasse 11
CH-4142 Münchenstein
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061 560 77 88
PFS Ausbildungstag - 9. November 15
Hase und Igel
Die Altersvorsorge 2020 und
weitere Weichenstellungen für
die 2. Säule
Kaspar Hohler
Chefredaktor «Schweizer Personalvorsorge»
Die Protagonisten
Altersvorsorge 2020 (1)
Kernelemente der Ständeratslösung
• Das Referenzalter beträgt nach einer dreijährigen Übergangsfrist für Männer
wie Frauen 65 Jahre
• Der Rentenbezug ist (auch teilweise) zwischen 62 und 70 Jahren möglich
• Der BVG-Mindestumwandlungssatz wird von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt
• Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken und des Plafonds für Ehepaare
von 150 auf 155 Prozent. 0.3 zusätzliche Lohnprozente zur Finanzierung
• Der BVG-Koordinationsabzug soll leicht sinken, die Altersgutschriftensätze
werden für 35- bis 54-Jährige um 1 Prozentpunkt erhöht und Beiträge an die
Pensionskassen werden künftig bereits ab 20 statt 24 Jahren entrichtet
• Über 50-Jährige erhalten bei Inkrafttreten der Reform vom Sicherheitsfonds
eine Einmaleinlage
• Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt in drei Schritten
zugunsten der AHV
Altersvorsorge 2020 (2)
Was hat es nicht durch den Ständerat geschafft?
• Erleichterter vorzeitiger Altersrücktritt für Personen mit tiefem Einkommen
• Abschaffung des Koordinationsabzugs
• Erhöhung der Mindestquote im BVG für Lebensversicherer von 90 auf 92
Prozent
• Einschränkung von AHV-Witwenrenten
• AHV-Schuldenbremse
• Reduktion des Bundesbeitrags an die AHV von 19.55 auf 18 Prozent
Zinsniveau
Rendite 10-jähriger Bundesobligationen
1995
2000
2005
2010
2015
2020
4.56 Prozent
3.95 Prozent
1.95 Prozent
1.37 Prozent
–0.10 Prozent
?
Quelle: Schweizerische Nationalbank (SNB)
Demografie
Durchschnittliche Lebensdauer im Alter 65
Jahrgang
Männer
Frauen
1900
13.6
17.5
1920
16.2
20.5
1940
20.1
23.3
1960
22.8
25.5
1980
24.5
27.0
2000
25.8
28.2
Quelle: BFS / Jacques Menthonnex
Individualisierung
Wahl der Anlagestrategie (Motion Stahl)
Personen mit einem Jahreslohn von über 126 900 Franken können für die
Versicherung dieses (überobligatorischen) Lohnteils unter verschiedenen
Anlagestrategien wählen, wobei mindestens eine risikoarm sein muss. Sie
erhalten im Freizügigkeitsfall nur das effektiv vorhandene Altersguthaben
(Änderung Art. 17 FZG). Wenn eine solche Lösung angeboten wird, muss
dafür eine eigene Vorsorgeeinrichtung gegründet werden.
Weitere Wahlmöglichkeiten
• Unterschiedliche Beitragshöhe für Arbeitnehmer
• Flexible, stufenweise Pensionierung
• Leistungsgestaltung bei Pensionierung
Bilanz
Gewinnt der Hase…
… oder der Igel?
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