Sicher zu Energie vom Dach - Vorstellung SUVA-Merkblatt

suva pro
sicher arbeiten
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"Sicher zu Energie vom Dach"
Roland Richli / Suva, Abteilung Arbeitssicherheit, Bereich Bau
[email protected]
26. Januar 2016
Agenda
• Das Merkblatt ist da!
• Zielgruppe
• Ausgangslage – Unfälle
• Lebenswichtige Regeln - Sicherheitscharta
• Rechtliche Grundlagen – Stand der Technik
• Weitere Informationen
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Das Merkblatt ist da…..!!!!
Merkblatt "Sicher zu Energie vom Dach – Montage und
Instandhaltung von Solaranlagen"
Zu bestellen unter:
www.suva.ch/waswo
Bestellnummer 44095
Definiert den Stand der Technik
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Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit
Verbände
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Zielgruppe des Merkblattes
- Montagefirmen
- Firmen Instandhaltung Dach
- Planer
- Bauleiter
- Werkeigentümer
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Schwere Absturzunfälle (1)
Sturz durch Lichtband bei Montage
Solaranlage:
- Absturzhöhe ca. 8.0m
 Schwerste Verletzungen
(Pflegefall lebenslänglich)
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Schwere Absturzunfälle (2)
Sturz bei Montage Solaranlage:
- Absturzhöhe ca. 2.5m und 3.5m
 Schwere Verletzungen
Holzstangengerüst: entspricht nicht mehr dem Stand der Technik
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Schwere Absturzunfälle (3)
Sturz durch Wellplattendach:
Absturzhöhe 5.6m:
- Massaufnahme für Solaranlage
- Vorgesetzter (Firmeninhaber)

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Schwere Unfälle am Arbeitsplatz Fokus 10 Jahre
Elektrizität
Lehrlinge
Stapler
32†
31†
28†
62 IV
43 IV
229†
260 IV
Leitern
3760 IV
Absturz
BU
37†
1340 IV
Lebenswichtige
Regeln
Forstarbeiten
98†
38†
ca.1000
IV
140 IV
Instandhaltung
48 †
Gerüste
1020 IV
51†
55†
310 IV
4040 IV
Kraneinsatz
Stolpern
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Unfallereignisse
Durchschnittliche Kosten (Unfallversicherung)
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LWR für Arbeiten auf Dächern u.
an Fassaden
Lebenswichtige
Regeln
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Lebenswichtige Regeln (LWR)
für Arbeiten mit Anseilschutz
Lebenswichtige
Regeln
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www.sicherheits-charta.ch
Lebenswichtige
Regeln
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Setzen Sie auch mit Ihrem Betrieb ein Zeichen und treten
Sie der
Sicherheits-Charta bei!
www.sicherheits-charta.ch
Lebenswichtige
Regeln
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Gesetzliche Grundlagen (1)
Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82
1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von
Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu
treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand
der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen
angemessen sind.
Strafgesetzbuch (StGB) Art. 229:
Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde
1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines
Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde ausser
acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von
Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Gesetzliche Grundlagen (2)
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Art. 3  Planung von Arbeiten
Verordnung über Verhütung von Unfällen (VUV) Art.5
• Kollektivschutz hat gegenüber Individualschutz immer
Vorrang (PSAgA, Anseilschutz) d.h. er ist gesetzlich
vorgeschrieben
ausser wenn technisch nicht möglich oder wenn weniger als
2 Personenarbeitstage
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Gesetzliche Grundlagen (3)
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Art. 28:
Massnahmen ab 3.0m Absturzhöhe
Art. 29:
Seitenschutz, Spenglergang,
Fassadengerüst,…d.h. Kollektivschutz
Art. 32:
Bei Arbeiten, die gesamthaft pro Dach
weniger als 2 Personenarbeitstage
dauern Seilsicherung
Art. 35:
Bei nicht durchbruchsicheren
Dachflächen Laufstege, Fanggerüste,
Auffangnetze erstellen.
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Gesetzliche Grundlagen (4)
Obligationenrecht (OR)
Art. 58: Haftung des Werkeigentümers
1
Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen
Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von
fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter
Unterhaltung verursachen.
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Anordnungen Flachdach Beispiele
Für die sichere Instandhaltung
Omega-Form
H-Form
I-Form
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Anordnungen geneigtes Dach Beispiele
Seil-/ Schienensystem auf First
und Sicherheitsdachhaken
Schienensicherungssystem
Auch temporäre Lösung
möglich: Bsp.
Industrieschleuder
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Montagedokumentation
Sicherheitskonzept
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PSA gegen Absturz
-
Ausbildung mind. ein Tag mit Nachweis
Nur an nachweislich geprüften Anschlagsystemen
Bei Auffangsystemen keine Alleinarbeit
Rettung mit eigenen Mitteln innerhalb 10 – 20 Minuten
www.absturzrisiko.ch (Stand der Technik)
Konforme Produkte (Anschlageinrichtungen) haben…:
- Montage- und Verwendungsanleitung des Herstellers
- Konformitäts- oder Leistungserklärung
- Baumusterbescheinigung, ETA-Bewertung od. ETAZulassung einer akkreditierten Prüfstelle
- Dauerhafte Kennzeichnung auf Anschlageinrichtung
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Direktlinks
www.suva.ch/solar
www.suva.ch/bau
www.suva.ch/psaga
www.suva.ch/oblicht
www.suva.ch/dach
www.suva.ch/anschlageinrichtungen
www.suva.ch/regeln
www.suva.ch/sitech-bau
www.absturzrisiko.ch
www.sicherheits-charta.ch
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Danke für die Aufmerksamkeit!
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Dächer werden häufiger begangen!
Massnahmen gegen Absturz müssen geplant werden!
Kollektivschutzmassnahmen haben Vorrang!
Anschlageinrichtungen sind zu planen und zu
dokumentieren!
o Personen die PSAgA benutzen müssen geschult sein!
o Bei Gefahr muss man Stopp sagen!
Roland Richli
Arbeitssicherheit
Bereich Bau, ALB
Rösslimattstr. 39
6002 Luzern
[email protected]
+41 41 419 57 67 Seite 25
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Regelmässige Überprüfungen
Hinweise aus der Norm SN EN 795:2012
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Häufigkeit der Kontrollen
 Grundsatz: Herstellerangaben beachten
 Gemäss SN EN 517 "Sicherheitsdachhaken" und SN EN
365 "PSA gegen Absturz" ist jährliche Kontrolle notwendig.
 Es macht jedoch keinen Sinn, dass Anschlagsysteme alle
12 Monate geprüft werden, wenn sie nur alle 5 Jahre
verwendet werden müssten.
 Vor jeden Benutzung ist durch den Benutzer eine
Sichtkontrolle durchzuführen.
 (Hinweis: Bei Seilsystemen ist insbesondere auch
Seilspannung zu beachten)
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Kontrolle durch…:
 Gemäss Norm darf eine sachkundige Person Kontrolle
durchführen. D.h. es muss entspr. Fachwissen vorhanden
sein.
 Der Hersteller definiert, was er unter einer sachkundigen
Person versteht.
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