Anlage U Firmenstempel zum Auftrag der Firma: Unterstützungskasse Die wichtigsten Fragen – bitte in jedem Fall beantworten Falls Antworten fehlen, gehen wir davon aus, dass die Vorgehensweise des Vorjahres beibehalten werden kann. Trotzdem sollten die folgenden Fragen in jedem Fall sehr sorgfältig beantwortet werden. Bewertete Verpflichtungen: Satzung und Leistungsplan sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Satzung oder Leistungsplan wurden geändert. (Bitte Kopien beifügen.) Der Kreis der bewerteten Verpflichtungen hat sich durch Veräußerung von Betrieben, durch Versetzungen, durch Wechsel des Durchführungsweges oder durch andere Ereignisse verändert. (Bitte Erläuterungen beifügen.) Für die Berechnung des steuerlich zulässigen Kassenvermögens: lebenslänglich laufende Leistungen (betriebliche Altersversorgung, auch als Kapital) Summe der im Wirtschaftsjahr gewährten Leistungen: ____________________ € Tatsächliches Kassenvermögen zum Bilanzstichtag: ____________________ € nicht lebenslänglich laufende Leistungen (z. B. Zuschüsse zu Zahnersatz und Brillen) Lohn- und Gehaltssumme des letzten Wirtschaftsjahres vor dem Bilanzstichtag: ____________________ € Lohn- und Gehaltssumme des vorletzten Wirtschaftsjahres vor dem Bilanzstichtag: ____________________ € Lohn- und Gehaltssumme des vorvorletzten Wirtschaftsjahres vor dem Bilanzstichtag: ____________________ € Summe der in den letzten 10 Wirtschaftsjahren gewährten nicht lebenslänglich laufenden Leistungen: ____________________ € Für die Berechnung der steuerlich zulässigen Zuwendungen zusätzlich erforderlich: Im Wirtschaftsjahr bereits getätigte Zuwendungen: ____________________ € Abfindungen oder Entgelte für die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen im Wirtschaftsjahr: ____________________ € Änderungen im Auftragsumfang U_20150626 Der Auftragsumfang ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Folgende Berechnungen sind durchzuführen: Bewertung für den handelsrechtlichen Jahresabschluss oder Anhang (Lastwert) Ermittlung des steuerlich zulässigen Kassenvermögens Ermittlung der steuerlich zulässigen Zuwendungen Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage für den PSV ________________________________________________________________ Anlage U Seite 2 Bewertung für die Handelsbilanz Bewertungsverfahren und –prämissen sind unverändert bzw. wie im Vorjahr festzustellen Die Bewertungsprämissen haben sich geändert. Sie sind nun wie folgt anzusetzen: Verfahren und Prämissen sind bereits in Anlage P vorgegeben und für U-KassenVerpflichtungen zu übernehmen (dann sind hier keine weiteren Angaben erforderlich) Bewertungsverfahren Bewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode (analog IAS 19) Bewertungen mit einem abweichenden Verfahren (ist abzustimmen) Bewertungsprämissen Rechnungszins wird anhand der Veröffentlichung der Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Unterstellung einer pauschalen Laufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren festgelegt. Rechnungszins wird anhand der Veröffentlichung der Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung und der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtungen festgelegt. Bezügedynamik:_____% Rentendynamik:_____% Fluktuation:_____% Falls im Falle der erstmaligen Bewertung keine Angabe erfolgt, führen wir die Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode durch und unterstellen durchschnittliche Sätze für Dynamik und Fluktuation. Festlegung des rechnungsmäßigen Pensionsalters: Das erwartete Pensionsalter wird zum Vorjahr unverändert angesetzt. Das erwartete Pensionsalter soll, abweichend zum Vorjahr, folgendermaßen festgelegt werden: Es wird erwartet, dass alle Versorgungsberechtigten die Altersleistungen zum frühestmöglichen Pensionsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung (langfristig Alter 63, bei Schwerbehinderten Alter 62) in Anspruch nehmen. Wegen der Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung wird erwartet, dass die Versorgungsleistungen erst zum hier genannten Alter in Anspruch genommen werden: Männer:____ Jahre Frauen:____ Jahre Schwerbehinderte:____ Jahre Es wird erwartet, dass alle Versorgungsberechtigten die Altersleistungen zu dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen, zu dem sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne jegliche Abschläge erhalten können (langfristig Alter 67, bei Schwerbehinderten Alter 65). Für bestimmte Personenkreise soll ein abweichendes Pensionsalter angesetzt werden. (Bitte in einer Anlage darstellen.) Änderungen bei der Festlegung des rechnungsmäßigen Pensionsalters sollte mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden. Von der Unterstützungskasse gewährte Leistungen im aktuellen Geschäftsjahr: ______ (bei Gruppen-Unterstützungskassen nach Leistungsempfängern der Trägerunternehmen aufgeschlüsselt) Sonstige Vorgaben Alle sonstigen Vorgaben sollen dem Vorjahr entsprechen. Es sind Änderungen im Auftragsumfang, in den Bewertungsvorgaben oder zu sonstigen Punkten zu berücksichtigen. (Bitte in Anlage erläutern.) U_20150626 Sonstige Hinweise (bitte ergänzen)
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