Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt

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Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt
Wiesbaden, 26. Mai 2015. Nach dem Ausmisten den Sperrmüll ins Auto laden und dabei im eingeschränkten Halteverbot stehen? Nicht länger als drei
Minuten – das meint laut einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24
rund die Hälfte der Deutschen. Doch wer sein Fahrzeug be- oder entlädt,
darf sich auch im eingeschränkten Halteverbot etwas mehr Zeit lassen.
„Das Ein- und Ausräumen des Autos ist ein Sonderfall“, sagt Andreas Tepe
von R+V24. „Allerdings ist dies kein Freibrief zum längeren Parken. Das
Laden sollte zügig passieren und nicht Stunden dauern.“
Nach drei Minuten wird aus Halten Parken – und im eingeschränkten Halteverbot
stehende Fahrer müssen den Platz wieder räumen. Anders sieht es beim Sperrmüll einladen, vor Urlauben mit viel Gepäck oder dem Ausladen der neuen
Waschmaschine aus. „Voraussetzung ist: Der Fahrer hat die aktuelle Verkehrslage im Blick und kann sein Fahrzeug jederzeit schnell wegfahren“, so Andreas
Tepe von R+V24. Zudem muss das Aus- und Einladen für mögliche Verkehrskontrollen erkennbar sein. „Wer ein gerade leergeräumtes Auto nicht direkt umparkt, riskiert möglicherweise einen Strafzettel.“
Sondergenehmigung für Umzüge
Falls vor der Haustür weder freie Parkplätze noch eingeschränkte Halteverbote
existieren: Für einen anstehenden großen Umzug können Betroffene in vielen
Städten bei den lokalen Behörden oder bei Umzugsunternehmen eine Sondergenehmigung einholen. Dann dürfen sie entweder selbst mobile Halteverbotsschilder aufstellen oder ausnahmsweise in einem absoluten Halteverbot stehen – sofern sie dadurch nicht den Verkehr gefährden. Ansonsten ist im absoluten Halteverbot aber jedes kurze Stehen, auch unter drei Minuten, weiterhin tabu.
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und gesetzlichen Vorschriften auf www.rv24.de
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-2201
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„Mehr Durchblick im Straßenverkehr“: Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig
auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will
Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die
R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges
Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu unter: www.rv24.de.
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