Weitere Erläuterungen Anteil an der Einkommenssteuer, Gemeindefinanzausgleich, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer liegt nach dem Haushaltserlass bzw. der November-Steuerschätzung für das Jahr 2016 etwa bei 1.583.000 € und damit 51.200 € über dem Haushaltsansatz für 2015. Damit erreicht der Anteil an der Einkommenssteuer wieder dasselbe Niveau, wie vor der Absenkung der Schlüsselzahl im vorigen Jahr. Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen aus der Kommunalen Investitionspauschale und nach dem Familienleistungsausgleich (Gemeindefinanzausgleich) liegen im Jahr 2016 voraussichtlich 220.500 € unter dem Ansatz für 2015. Insgesamt sind aus diesen drei Zuweisungen 644.100 € Einnahmen zu erwarten. Der Rückgang ist vor allem durch den Rückgang der Schlüsselzuweisungen verursacht. Diese fallen wegen der hohen Steuereinnahmen im Jahr 2014 mit 2-jähriger Verzögerung um 234.500 € geringer aus. Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage Auf der Ausgabenseite müssen im Jahr 2016 ebenfalls wegen der hohen Steuereinnahmen in 2014 deutlich höhere Umlagen abgeführt werden. Die Finanzausgleichsumlage liegt bei 875.800 € und damit etwa 154.000 € höher als 2015. Bei der Kreisumlage wurde davon ausgegangen, dass vom Kreistag keine Erhöhung des Umlagefaktors beschlossen wird. Der Faktor wurde in der Berechnung bei 32,3 % belassen. Wegen der höheren Umlagebasis (= Steuerkraftsumme) erhöht sich die Umlage gegenüber dem Jahr 2015 trotzdem um 186.300 € auf 1.189.500 €. Bei Aufrechnung aller Umlagen und Allgemeinzuweisungen übersteigen die Einnahmen die Ausgaben um rd. 480.000 € (2015 waren die Einnahmen um rund 1.022.000 € höher). Gemeindesteuern Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden letztmals mit Wirkung vom 01.01.2001 auf 330 % und für die Gewerbesteuer auf 340 % angehoben. Diese Hebesätze wurden auch beim Entwurf des Haushaltsplanes 2016 berücksichtigt. Bei der Grundsteuer wird mit einem Gesamtaufkommen von 450.800 € gerechnet. Das Gewerbesteueraufkommen wird für 2016 auf 1.400.000 € geschätzt. Nach derzeitigem Stand betragen die Vorauszahlungen für 2016 voraussichtlich 1.250.000 €. Da bei einigen Betrieben auch noch Nachzahlungen für Vorjahre zu erwarten sind, erscheint ein Haushaltsansatz von 1.400.000 € erreichbar. Natürlich hängt dies immer auch von der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bzw. der Situation der örtlichen Betriebe und deren strategischen Entscheidungen ab. Die Gewerbesteuerumlage richtet sich nach den tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen. Der Umlagefaktor beträgt im kommenden Jahr 69/340. Im Jahr 2016 müssen damit etwa 20 % bzw. 284.100 € der Gewerbesteuereinnahmen direkt als Umlage abgeführt werden. Die Hundesteuer wird voraussichtlich 13.700 € betragen. Benutzungsgebühren Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2016 neu kalkuliert. Die Gebühr für das Schmutzwasser wird um 0,10 € auf 2,30 €/m³ gesenkt. Die Niederschlagswassergebühr wird zum 01.01.2016 um 0,01 € auf 0,29 €/m² versiegelte Fläche reduziert. Die Wassergebühr beträgt seit dem 01. Januar 2014 1,86 €/m³. Die aktuelle Kalkulation ergab, dass für das Jahr 2016 keine Anpassung der Gebühr erforderlich ist. Die Gebühr wird deshalb auf der bisherigen Höhe belassen. Die Kindergartengebühren wurden zum 01.09.2015 unter Berücksichtigung der verschiedenen Betreuungsformen und Altersklassen neu festgesetzt. Mit Eröffnung des neuen Kinderhauses bzw. zum neuen Kindergartenjahr sollen die Gebühren angepasst werden. Die Friedhofsgebühren wurden unter Einbeziehung neuer Bestattungsformen (Baumbestattungen) zum 01. Januar 2014 neu festgelegt. Personalkosten Die Personalkosten belaufen sich 2016 auf 1.731.100 €. Dies sind etwa 137.600 € mehr als im Jahr 2015veranschlagt waren. Der Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt beträgt 23,04 %. Die tariflichen Steigerungen wurden bei den Beschäftigten sowie bei den Beamten mit 2,5 % einkalkuliert. Für den Bereich des Kindergartenpersonals wurde von einer Erhöhung um 6 % ausgegangen. Hier sind die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen. Außerdem wurden Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen der Arbeitnehmer (z.B. Altersstufensteigerungen) sowie die Leistungsvergütung in Höhe von ca. 2 % eingerechnet. Im Rathaus wurde die derzeitige Personalsituation zu Grunde gelegt. Zwei Bedienstete werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 in den Ruhestand gehen. In der Gemeinschaftsschule wurden in den letzten Jahren die Stunden für die verschiedenen Betreuungsangebote aufgestockt (Kernzeitenbetreuung, Naturparkschule, Praktikantin, Vorschule, Küche und Ganztagesbetreuung). Die Personalkosten wurden auf dem jetzigen Personalstand berechnet. Durch den Bezug des Neubaus können die Außenstellen (Feuerwehrhaus, evang. Gemeindesaal) geschlossen werden, weshalb sich beim Reinigungspersonal wohl kein zusätzlicher Bedarf ergibt. Dies muss aber noch genauer geprüft werden. Dasselbe gilt für den Bereich der Küche und Betreuung der Schüler. Durch die Inbetriebnahme des Kinderhauses wird das Personal des evangelischen Kindergartens von der Gemeinde übernommen. Der genaue Personalbedarf im Kinderhaus kann erst nach Entscheidung über die verschiedenen Gruppenformen und Betreuungszeiten ermittelt werden. Für den Haushalt wurde ein künftiger Personalbedarf von 12,5 Stellen prognostiziert. Im Jahr 2016 wird vorläufig mit einem Personalaufwand von 550.000 € gerechnet (Vorjahresansatz 398.000 €). Sach- und Betriebsausgaben Die Sachkosten belaufen sich 2016 auf 1.384.700 €. Sie liegen damit etwa 117.400 € über dem Wert von 2015. Zuführung an den Vermögenshaushalt, Netto-Investitionsrate 2010 konnte der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Mönchweiler in Folge der Wirtschafts- und Bankenkrise gerade noch ausgeglichen werden. In den Jahren 2011 bis 2015 konnten durch hohe Gewerbesteuereinnahmen und die zeitverzögerte Ausgleichswirkung des Kommunalen Finanzausgleichs überdurchschnittliche Rechnungsergebnisse erzielt werden. Die geringen Steuereinnahmen 2009 und 2010 führten mit 2-jähriger Verzögerung zu höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen und zu geringeren Ausgaben bei der Kreisumlage sowie der Finanzausgleichsumlage. Die Netto-Investitionsraten betrugen in diesen Jahren zwischen 1,4 Mio € und 1,8 Mio €. Dieselbe Systematik hat nun aber den gegenteiligen Effekt. Die relativ hohen Steuereinnahmen in 2012 bis 2014 führen in den Jahren 2016 und 2017 zu geringeren Einnahmen und hohen Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs sowie der Kreisumlage. Im Jahr 2016 kann voraussichtlich nur noch eine Nettoinvestitionsrate von 437.700 € erzielt werden. Die Netto-Investitionsraten werden in den kommenden Jahren aber auch wegen der teilweise im nächsten Jahr bereits in Betrieb gehenden Investitionen und den dadurch verursachten Folgekosten (Personal, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude) voraussichtlich deutlich geringer ausfallen. In den Folgejahren kann nur noch mit Investitionsraten von 600.000 – 800.000 € gerechnet werden. Allgemeine Rücklage In der Allgemeinen Rücklage befinden sich zum Jahresbeginn 2016 voraussichtlich etwa 4.951.000 €. Im Jahr 2016 müssen zur Finanzierung der laufenden Investitionen 2.416.300 € entnommen werden. Weitere Entnahmen sind in den Folgejahren erforderlich. Im Jahr 2019 wird die Allgemeine Rücklage dann bis auf den gesetzlichen Mindestumfang von 160.000 € verbraucht sein. Verschuldung In den letzten 10 Jahren ist es gelungen, die Schulden komplett abzubauen. Zum 01.01.2016 ist die Gemeinde Mönchweiler schuldenfrei. Ausblick Die Gemeinde Mönchweiler hat durch den Verkauf von Baugrundstücken sowie durch gute Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Jahren eine beträchtliche Rücklage ansammeln können. Die drei laufenden Hochbaumaßnahmen (Schulerweiterung, Kinderhaus, Betreutes Wohnen) mit einem Gesamtvolumen von über 10 Mio. EURO sind deshalb ohne neue Verschuldung finanzierbar. Im Investitionsprogramm bis 2019 konnten bereits wieder mehrere größere Maßnahmen eingeplant werden. Hierzu zählen u.a. die Erschließung des Baugebietes Bockschlor, eine nochmalige Erweiterung der Gemeinschaftsschule, die Sanierung des Rathauses und der Bau von Radwegen. Trotzdem würde sich die Verschuldung zum Jahresende 2019 mit 463.000 € noch in vertretbarem Rahmen halten. Natürlich stehen die voraussichtlichen Baukosten und der genaue Bedarf für diese Projekte noch nicht fest. Ebenso könnten auch noch andere Maßnahmen in der Priorität in den nächsten Jahren in den Vordergrund rücken, die bisher noch nicht eingeplant sind. Weiterhin ist zu beachten, dass diese Entwicklung auch nur möglich ist, wenn sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verschlechtern. Wäre dies der Fall, so hätte dies auch starken Einfluss auf den Haushalt der Gemeinde Mönchweiler. Da die Ertragslage des Verwaltungshaushaltes durch die Investitionen bereits deutlich zurückgeht und die laufenden Ausgaben im Unterhaltungsbereich im Bedarfsfall nur äußerst mühsam und relativ gering beeinflusst werden können, müssen Investitionsentscheidungen und dauerhafte Belastungen des Haushalts z.B. im personellen Bereich gut überlegt werden.
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