Reglement - liebrueti.ch

Flohmarktreglement 2016
Der Flohmarkt ist eine Veranstaltung der Besitzer der Liebrüti. Er wird auf zwei Ebenen im
Einkaufszentrum und im grossen Liebrütisaal an folgenden Daten durchgeführt.
Daten 2016: 30.1.16 / 27.2.16 / 30.4.16 / 28.5.16 / 24.9.16 / 29.10.16 / 26.11.16
Angebot:
Der Flohmarkt ist ein Gebrauchtwaren-, Antiquitäten- und Neuwarenmarkt. Der Verkauf von alkoholischen
Getränken ist untersagt, Lebensmittel dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Organisatorin verkauft
werden. Motorfahrzeuge jeglicher Art dürfen weder vorgeführt noch verkauft werden. Das Feilbieten
einsatzfähiger Waffen und Munition ist untersagt.
Teilnahme:
Grundsätzlich ist jedermann zugelassen. Über die Teilnahme entscheidet ausschliesslich die
Organisatorin. Verstösse gegen das Reglement können zum sofortigen Ausschluss ohne Ersatz
von bereits bezahlten Standgebühren führen!
Haftung:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Anmeldung: Schriftlich an die Organisatorin:
Sylvia Kullmann, Auf der Schanz 61, 4303 Kaiseraugst oder [email protected]
Flohmarktteilnehmer/innen müssen sich mit dem vollständig ausgefüllten, offiziellen Anmeldetalon
anmelden.
Die Standzuteilung (Marktstände, Tische) erfolgt in der Reihenfolge der Eingangsdaten der Anmeldungen.
Standvergabe:
Die Standortplätze werden bereits vor dem Flohmarkt vergeben und wenn möglich für das ganze Jahr
beibehalten. Mit der Rechnung erhalten Sie Ihre Standnummer mit Standort-Plan, die Anmeldung ist
verbindlich.
Stände:
Marktstand (1 m x 3 m)
Tisch (0,8 m x 2,2 m)
CHF 47.00
CHF 37.00
bei gleichzeitiger Buchung von 5 bis 7 Flohmärkten und Bezahlung des Totalbetrages vor dem ersten
gebuchten Markt, gibt es auf den Tischpreis einen Rabatt von CHF 2.-- pro Flohmarkt
Ohne Erlaubnis der Organisatorin dürfen keine zusätzlichen Tische oder Kleiderständer aufgestellt
werden. Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn durch den Kleiderständer keine Standnachbarn oder
Besucher behindert werden. Wir bitten um Rücksichtnahme.
Stühle
In der Standmiete ist 1 Stuhl inbegriffen. Der Gebrauch eines weiteren Stuhls muss bei der Organisatorin
am Stand gemeldet und eine Gebühr von CHF 5.-- bar bezahlt werden. Die Stühle sind am Schluss
wieder zurückzustellen! Es dürfen selbstverständlich eigene Stühle mitgebracht werden.
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Bestätigung der Teilnahme
Die Rechnung gilt als Bestätigung. Die Reservation des in der Rechnung aufgeführten Standes ist
definitiv, wenn die Überweisung der gesamten Standgebühr bis spätestens 20 Tage vor dem ersten
angemeldeten Flohmarkt eingegangen ist.
Abmeldungen:
Falls Sie aus irgendwelchen Gründen nicht teilnehmen können, dürfen Sie den von Ihnen bezahlten
Platz selbst weitergeben. Ihre Einzahlung wird nicht zurückerstattet! Stände die am Markttag bis 8.30
Uhr nicht bezogen wurden, können durch die Organisatorin unwiderruflich weitergegeben werden. Wer
seinen Stand nicht bezieht, erhält kein Geld zurück und auch keinen Ersatztermin.
Standeinrichtung:
Ab 7.00 bis 8.30 Uhr kann über die Einstellhalle oder den Dorfplatz beim Schulhaus die Warenanlieferung
vorgenommen werden. Nach dem Ausladen müssen die Autos so schnell wie möglich auf einem der
Besucherparkplätze der Liebrüti parkiert werden. Einkaufswägeli sind Eigentum der Geschäfte und
dürfen nicht beim Stand zurückbehalten werden.
Parkverbot
Auf dem Dorfplatz beim Schulhaus (hinter dem Einkaufszentrum) und vor den Fenstern des EKZ (Rampe
und Vorplatz) gilt ab 9.00 bis 15.30 Uhr absolutes Fahr- und Parkverbot (bei Polizeikontrolle beträgt die
Busse für Fahrverbot CHF 100.-- und für Parkverbot CHF 40.--). Die Einstellhalle ist unbedingt Ihren
Kunden/innen zu überlassen, denn ohne Parkplätze keine Besucher!
Marktdauer: 9.00 – 16.00 Uhr
Tische und Marktstände müssen um 08.30 belegt sein und bis ca. 16.45 Uhr vollständig abgeräumt und
bei Bedarf gereinigt sein. Der Stand darf nicht vor 15.30 Uhr geräumt werden. In Ausnahmefällen muss
die
Organisation
informiert
werden.
Stellt
die
Organisatorin
fest,
dass
bestimmte
Flohmarktteilnehmer/innen wiederholt ihren Stand zu früh räumen, kann sie diese von weiteren
Flohmärkten ausschliessen (ohne Rückerstattung allfälliger bereits bezahlter Gebühren).
Abfallentsorgung
Abfall jeglicher Art muss mitgenommen und auf eigene Kosten entsorgt werden. Auch
Gegenstände, die mit der Beschriftung „Gratis“ bei den Abfallkübeln aufgestellt wurden, müssen
am Ende des Marktes von den Besitzern wieder eingesammelt und mitgenommen werden.
Fehlbare Flohmarktteilnehmer können von der Organisation ohne Ersatz von bereits bezahlten
Standgebühren vom Flohmarkt ausgeschlossen werden.
10.11.15/SK
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