Ausschreibung Herren und Frauen für das Spieljahr 2015/16

Ausschreibung Herren und Frauen für das Spieljahr 2015/16
Kreisspielausschuss Peine
Hinweis über Platzgestellung verschiedener Vereine
TSV Clauen/Soßmar
TSV Marathon Peine
PSG 04 Peine
Vorwärts Peine
SV Bosporus Peine
SV TAKVA Peine
SV Wacker Wense
TSV Arminia Vöhrum
1. Mannschaft in Soßmar
1.u.2.Mannschaft u. Ü/40 Parkhausplatz Neustadtmühlendamm
Goltzplatz
Sportplatz Gunzelinplatz
Alte Herren Schulsportanlage H.-W.-Kopf-Platz, 1 und 2.Herren am Krankenhaus
Silberkampplatz Am Silberkamp
TSV Rietze/Alvesse
1. Mannschaft und A-Jugend A-Platz, Am Hainwald
2..Mannschaften,Alte Herrenmannschaften, Ü40 und Ü50
und alle Juniorenmannschaften Berufsbildungszentrum in Vöhrum.
Die Umkleidekabinen befinden sich im Sporthaus Arminia, Posener Str. 45.
Besonderer Hinweis:
Sportplätze, die sich im Privateigentum befinden, TVJ Abbensen, TB Bortfeld,
TSV Fortuna Oberg, SV Neubrück, VfB Peine, TSV Wendeburg, und TSV Wendezelle.
Diese Plätze fallen nicht unter allgemeine Platzsperrung durch Stadt und Gemeinde.
Sportplätze, die sich im Privateigentum befinden, können witterungsbedingt nur.
durch Schiedsrichter oder zur Anordnung Berechtigten für den Spielbetrieb gesperrt
werden.
Hinweis:
Die Ergebnisse der Wochentagspiele sind sofort nach Spielschluss vom Platzverein
in die vorgegebene Maske im Sportinformationssystem.(Spätestens 1 Stunden nach
Spielende) Anfangzeit wie im DFBnet angesetzt. Siehe 9.13 dieser Ausschreibung
Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnungen und Satzungen des DFB und
des NFV in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Gültigkeit.
1. Spielklassen
Kreisliga
=
16 Mannschaften
1.Kreisklasse .
=
16 Mannschaften
2.Kreisklasse "Nord" =
14 Mannschaften
2.Kreisklasse "Süd"
=
14 Mannschaften
3.Kreisklasse "Nord" =
10 Mannschaften
3.Kreisklasse "Süd"
=
10 Mannschaften
3. Kreisklasse “Mitte
=
10 Mannschaften
Frauenkreisliga 7er 1 =
11 Mannschaften
Altherren-Kreisliga
=
9 Mannschaften
Alth. 1.Kreiskl. Nord
=
7 Mannschaften
Alth. 1.Kreiskl. Süd
=
7 Mannschaften
Altherren 1.Kreisklasse "9er"
Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 1
Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 2
Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 3
Alte Herren (Kleinfeld) Ü/50 Staffel 1
=
=
=
=
=
8 Mannschaften
7 Mannschaften
7 Mannschaften
7 Mannschaften
10 Mannschaften
2. Mannschaftsbeiträge
Nach § 12 (2b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen
jährlichen Mannschaftsbeitrag.
Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag.
Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzlichen Frist zu
zahlen.
3. Abrechnung bei Entscheidungsspielen
Die Abrechnung bei Entscheidungsspielen wird durch die Finanzordnung geregelt.
4. Auf- und Abstieg, Herren und Frauen
Sollzahl für die Kreisliga, 1.Kreisklasse 16 Mannschaften der .2. Kreisklassen Nord u. Süd je Staffel beträgt
für das Spieljahr 2016/2017 = Kann bis 14 Mannschaften.
Sollte durch Auf- Abstieg oder bilden von Spielgemeinschaften die Sollzahl in der Kreisliga 16 Mannschaften,
1.Kreisklasse 16 Mannschaften und den 2. Kreisklassen Nord u. Süd unterschritten oder überschritten
werden, wird bis zur Sollzahl von 14-16 Mannschaften durch mehr Aufsteiger aufgefüllt oder durch mehr
Absteiger die Sollzahl von 14-16 Mannschaften erreicht,Die 3.Kreisklasse wird je nach Mannschaftsmeldung
eingeteilt.
Wobei sich der SpA ausdrücklich vorbehält, um und Eingruppierung von Mannschaften (endgültig)
vorzunehmen.
Spielgemeinschaften werden für Frauen-Herrenmannschaften für ein Spieljahr genehmigt und
Können bis zur Kreisliga aufsteigen ein Aufstieg in den Bezirk ist nicht zulässig.
Auch am Bezirkspokal können Sie nicht Teilnehmen.
Sollte es zur Leistungssteigerung kommen oder ein Verein stellt alle Spieler wird die Spielgemeinschaft nicht
verlängert. Entscheidung liegt beim Spielausschuss.
Der angemeldete Verein im SIS DFB-Net bleibt bei Auflösung der Spielgemeinschaft in der Sportlichenklasse,
der sich angeschlossene Verein wird bei Neuanmeldung in die unterste Spielklasse des Kreises eingestuft.
Sollten mehr sportliche Absteiger aus dem Bezirk Braunschweig in den Kreis Peine kommen erhöht sich die
Zahl der Absteiger aus der Kreisliga, 1. Kreisklasse 2.Kreisklasse Nord u. Süd.
Kreisliga Herren
Der Kreismeister der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf.
Die Abstiegsquote umfasst zwei Mannschaften.
Kreisliga Frauen 11er
Der Staffelsieger kann bei entsprechender Voraussetzung in die Bezirksliga (11er Mannschaften) aufsteigen.
Alle gemeldeten Mannschaften spielen im Kreis Braunschweig
Kreisliga Frauen 7er
Es gibt keinen Auf - Absteiger.
B- Juniorinnen des älteren Jahrgang können in Frauenmannschaften eingesetzt werden.
Alles Weitere regelt der Anhang 1 der SpO des NfV.
1.-Kreisklasse
Der Erste und Zweite der Staffel steigen in die Kreisliga auf. Die Abstiegsquote umfasst zwei Mannschaften.
2. Kreisklasse Nord und Süd
Die beiden Staffelmeister steigen in die 1.Kreisklasse auf.
Die Abstiegsquote umfasst drei Mannschaften von den Staffeln, der dritte Absteiger wird ermittelt
3. Kreisklasse Nord, Süd und Mitte
Die drei Staffelmeister der 3. Kreisklassen steigen in die .2. Kreisklasse Nord u. Süd auf,
Spielpläne
Die Spielpläne werden für das Spieljahr 2015/2016 durch Ihr Vereinspostfach per Mail vom Spielausschuss
(Versendedatum) versendet,danach sind die Spielpläne gültig,
evt. Spielverlegungen nach Veröffentlichung durch den Spielausschuss können nur noch mit Einverständnis.
des Gegners verlegt werden. (Siehe 9.1 dieser Ausschreibung)
5. Auf- und Abstieg für Alte Herren
Sollzahl für die Kreisliga, 1. Kreisklassen je Staffel beträgt für das Spieljahr 2016/2017 = bis 12 Mannschaften.
Sollte durch Auf- Abstieg oder bilden von Spielgemeinschaften die Sollzahl in der Kreisliga und den 1.
Kreisklassen unterschritten werden, kann bis zur Sollzahl von 12 Mannschaften durch mehr Aufsteiger
aufgefüllt, bis die Sollzahl von 12 = Mannschaften erreicht ist.
Spielgemeinschaften werden für Altherrenmannschaften für ein Spieljahr genehmigt und können bis zur
Kreisliga aufsteigen. Am Bezirkspokal können Sie nicht teilnehmen. Sollte es zur Leistungssteigerung
kommen oder ein Verein stellt alle Spieler wird die Spielgemeinschaft nicht verlängert. Entscheidung liegt
beim Spielausschuss.
Der angemeldete Verein im DFB-NET bleibt bei Auflösung der Spielgemeinschaft in der Sportlichen Klasse,
der sich angeschlossene Verein wird bei Neuanmeldung in die unterste Spielklasse des Kreises eingestuft.
Sollzahl für Altherren-Kreisliga 12 Mannschaften. Sollte durch Zurückziehung von.
Mannschaften oder dergl. die Sollzahl unterschritten werden, wird bis zur Sollstärke durch mehr Aufsteiger
aufgefüllt Oder mit Überhang gespielt. Sollzahl für das Spieljahr 2015/2016 für Altherren 2.Kreisklasse bis12
Mannschaften, sollte durch Neuanmeldungen 12 Mannschaften überschritten werden, weitere Aufsteiger zur
Altherren-Kreisliga und 1.Kreisklasse
Gastspielererlaubnis § 9 Abs.2
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastspielerlaubnis für eine Altseniorenmannschaft beim Vors
Spielausschuss beantragt werde . Der § 9 (2) der NFV SpO regelt die Voraussetzung einer
Gastspielerlaubnis. Es werden Max. Alt Herren 11er , Max. 4 Spieler, 9er Max. 3 Spieler und Ü 40/50
Max. 3 Spieler pro Mannschaft zugelassen, davon dürfen nur Max. 3 Spieler aktiv an einen Pflichtspiel
teilnehmen.
Altherren Kreisliga:
Die Abstiegsquote umfasst 1 Mannschaft.
Altherren 1.Kreisklasse Nord-Süd:
Der Staffelmeister der 1.Altherren-Kreisklasse steigt in die Altherren-Kreisliga auf.
Die 1.Kreisklasse 9er kann nicht Aufsteigen
Wertung der Punktspiele für Herren, Frauen und Altherren.
Meisterschaft, Tabellenstand, Auf- und Abstieg entscheiden sich bei gleicher Punktzahl nach dem
Subtraktionsverfahren.
Sind Punktverhältnis und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser
platziert die mehr Tore erzielt hat.
Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.
Alte Herren
Die Spielzeit der Altherren-Mannschaften beträgt 2 x 35 Minuten.
Spielberechtigt sind nur Spieler, die am Spieltag das Alter von 32 Jahren besitzen.
Vereine, die mit jüngeren Spielern in dieser Spielklasse antreten, haben mit Punktverlust und einer
zusätzlichen Bestrafung gem. VS zu rechnen. Werden Spiele ausgetragen 9 er gegen 11 Mannschaften wird
von der Strafraumlinie (ortsveränderliches Tor) das Tor muss fest am Boden verankert werden, bis zum Tor
der anderen Spielhälfte gespielt, der Gegner darf nur mit 9 Spieler auflaufen. Es dürfen dann bis zu 13 Spieler
ständig ein- und ausgewechselt werden. Spielfeldbegrenzung, Tor und Strafraummarkierungen können durch
Linien, unterbrochene Linie oder Markierungskegel gekennzeichnet werden.
Nach dreimaligem Antreten mit jüngeren Spielern kann ein Ausschluss erfolgen.
Auswechseln von Spielern s. 6.2
Abweichend von der SpO § 10: Festspielen in einer höheren Mannschaft entfällt.
(Gilt nur für den Einsatz in Altherren-Mannschaften).
Spielen von einem Verein zwei Altherren-Mannschaften,so ist ein Austausch möglich.
Wartepflicht ist hier nach der SpO § 10 zu beachten.
6. Spielberichte
Hinweis: In der Serie 2015/2016 ist in der Herren Bei Pflicht und Freundschaftsspiele der OnlineSpielbericht(OSB) an zuwenden , die Pässe sind dann nicht mehr ein zuziehen, bei einem Feldverweis RK.
Der Verein ist verpflichtet,darauf zuachten,dass der vorgesperrte Spieler erst nach Ablauf der Sperrzeit wieder
eingesetzt wird.
Der Spielbericht muss spätesten 30 Minuten vor Spielbeginn von den Vereine freigegeben sein. Sollte ein
Schiedsrichter zum Spiel nicht erscheinen oder den Onlinespielbericht nicht durchführen können, so ist nach
der Vereinsfreigabe der “Button Nichtantritt“ Schiedsrichter zu betätigen, danach können ein oder beide
Vereinsvertreter die notwendigen Spieleingaben tätigen.
vor jeden Spiel ist eine Pass und Gesichtskontrolle zwingen erforderlich.
Ab der Rück- Serie 2015/2016 wird in der Ü 40/Ü50 und 7 er Frauen der Online-Spielbericht eingeführt.
6.1 Die Senioren - Spielberichtsformulare sind leserlich vom Heimverein mit allen geforderten Angaben.
ordnungsgemäß (verantwortlich ist der SR) auszufüllen. Bei Mannschaften mit Rückennummern muss die
Eintragung auf dem Spielbericht mit der Trikotnummer des Spielers identisch sein.
Das ausgefüllte Spielberichtsformular und die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter.15 Minuten vor
Spielbeginn zur Kontrolle vorzulegen, außerdem ein Freiumschlag mit der Anschrift des zuständigen
Staffelleiters. (S. Anschriftenverzeichnis) eine Pass und Gesichtskontrolle ist vor Spielbeginn zwingen
erforderlich.
6.2 Ein- und Auswechseln von Spielern
Bei Punkt- und Pokalspielen einschließlich Freundschaftsspielen (Turniere) von (Frauen, Herren und AltHerren) der 3.Kreisklasse bis zur Kreisliga können 14 Spieler von den Alten Herren (9er 13) 15 Spieler,
ständig ein- und ausgewechselt werden. Vor dem Spiel sollen alle Spieler in den Spielbericht eingetragen
werden, nachtragen ist zulässig. Nach dem Spiel sind unmittelbar alle Auswechselspeiler vom Verein in den
Spielbericht einzutragen. Eingewechselte Auswechselspieler werden mit einem Kreuz gekennzeichnet die
Pässe der nachgetragenen Spieler sind dem SR unaufgefordert vorzulegen.
Für alle Eintragungen auf dem Spielbericht ist der Mannschaftsführer verantwortlich. Das Ein- und
Auswechseln ist nur in einer Spielruhe (Spielunterbrechung) erlaubt. Das ausgefüllte Spielformular und ein
Freiumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters (s.Anschriftenverzeichnis) ist dem Schiedsrichter
vom Platzverein rechtzeitig vor dem Spiel zu übergeben.
6.3 Fehlender Pass
Spieler, die keinen Spielerpass zu einem Spiel vorlegen können oder deren Spielerpass nicht die Daten und
Erkennungsmerkmale gemäß § 4 (2) der SpO enthält, haben auf der Rückseite des Spielberichtes ihren
Spieleinsatz durch eigenhändige Unterschrift (Vor- u. Zunamen) und Angabe des Geburtsdatums zu
bestätigen.
Der Verein ist verantwortlich für die Richtigkeit der auf dem Spielerpass vorgenommenen
Eintragungen. Änderungen dürfen auf dem Spielerpass nicht vorgenommen werden.
Fotokopien der Spielerpässe werden nicht anerkannt.
Das Lichtbild muss die Identität mit dem Eigentümer des Spielerpasses nachweisen. Lichtbilder von
Jugendlichen und Kindern können nicht dem tatsächlichen Aussehen eines Herren- oder Altherrenspielers
entsprechen.
Sie sind auch unvollständig anzusehen, wie bei fehlendem Bild, Stempel und Unterschrift!
7.Schiedsrichterkosten
Die SR-Gebühren sind vom Platzverein (entfällt bei Schiedsrichterpoolung) auf der Sportanlage an den
Schiedsrichter auszuzahlen.
7.1 SR-Gebühren (Kreis Peine)
Kreisliga
1.Kreisklasse bis 3.Kreisklasse
Alte Herren
Frauenkreisliga -11
Endspiel
Junioren A-Jg.
Junioren B-Jg.
Junioren C-Jg.
20,00 €
17,00 €
14,00 €
14,00 €
14,00 €
15,00 €
13,00 €
12,00 €
Junioren D-Jg.
SRA
Fahrgeld pro KM
10,00 €
13,00 € einschließlich Fahrkosten
0,30 €
7.1 Erfüllung des Schiedsrichter-Soll § 11 (2+3) Anhang 2.1 Ziffer 12 SpO
Ab Spieljahr 2015/2016: Der Stichtag ist der 01.07.eines Spieljahr , für gemeldete Mannschaften
und Anerkennung( Kriterien) siehe Anhang 1 dieser Ausschreibung
7.2 Schiedsrichterpoolung Herren Kreisliga und 1.Kreisklasse
Die Aufwandsentschädigung und Fahrkostenabrechnung mit den Schiedsrichter, nur Meisterschaftsspiele
(Punktspiele)in der Kreisliga und 1.Kreisklasse erfolgen nach Eingang des Spielbericht durch den Kreis
Peine, auf das angegebene Konto.
Zu diesen Zweck zahlen die beteiligten Vereine im Spieljahr entsprechend ihrer Klassenzugehörigkeit für die
Kreisliga ,1.Kreisklasse jeweils eine Abschlagzahlung zum 01.08. und 07.02.ein
Die erste Abschlagszahlung ist am 01.August 2015 für 17 Spieltage und die zweite 07.Februar 2016 für 13
Spieltage
Die Beträge werden am 01.August 2015 für die Kreisliga in Höhe von 520,00 € und am 07.Februar 2016
Erfolgt die zweite Zahlung,der Betrag wird noch bekannt gegeben
Die Beträge werden am 01.August 2015 für die 1.Kreiskl.in Höhe von 280,00 € und am 07.Februar 2016
Erfolgt die zweite Zahlung der Betrag wird noch bekannt gegeben .
Auf das Konto des NFV Kreis Peine – Schiedsrichterpoolung
Volksbank Peine
Konto Nr.:903090501
BLZ
252 600 10
Iban: DE49252600100903090501
BIC: GENODEF1PEV
Die Endabrechnung mit den Vereinen erfolgt separat je Spielklasse zum Spieljahrende
Sollte ein Meisterschaftsspielausfallen und der/die Schiedsrichter sind angereist zahlt der bauende Verein den
1/2Aufwandentschädigungsssatz und das Fahrgeld vor Ort.
Hallen- und Feldturniere
Herren bis 2 Stunden wie Einzelspiel
Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50%
Über 4 Stunden Einzelspiel + 100%
Alte Herren bis 2 Stunden wie Einzelspiel
Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50%
Über 4 Stunden Einzelspiel + 100%
Frauen bis 2 Stunden wie Einzelspiel
Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50%
Über 4 Stunden Einzelspiel + 100%
Junioren bis 2 Stunden wie Einzelspiel
Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50%
Über 4 Stunden Einzelspiel + 100%
Für die vom Kreis-Juniorenausschuss angesetzten
Hallen- und Feldturniere gelten ebenfalls die vorgenannten Bedingungen.
Hallenpunktspiele Junioren = 12,00 € einschließlich Fahrgeld
Vergebliche Anreise bei allen Spielen - halber Spesensatz plus Fahrgeld Je Kilometer = 0,30 €
8.Feldverweise und Rechtssprechung
8.1 Bei Hinausstellung, Feldverweis auf Dauer von Spielern ist der betroffene Verein verpflichtet, dem
Schiedsrichter (Entfällt beim OSB) unaufgefordert nach Beendigung des Spiels die entsprechenden
Spielerpässe auszuhändigen Ein des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre
regeln die Bestimmungen § 16 (1) SpO und § 41 (1) RuVO. Die Bestrafung nach § 46 SpO in Verbindung mit
Anhang 2 SpO bleiben vorbehalten, sofern nicht eine Entscheidung des Kreissportgerichtes herbeizuführen
ist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine mündliche Verhandlung vor dem Kreissportgericht verlangt, so ist
dieses innerhalb von drei Tagen schriftl. Dem Spielausschussvorsitzenden mitzuteilen.
8.2 Gegen die Entscheidung des Kreisspielausschusses ist nach § 15 (1) SpO die gebührenfreie Anrufung
nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Kreissportgericht zulässig.
8.3 Für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe in Sachen § 15 (2) (Einspruch) u. § 16 RuVO (Protest) ist
ebenfalls das Kreissportgericht zuständig. Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird,
ist in dreifacher Ausfertigung an den Vors. Des Kreissportgerichtes (nicht per Einschreiben) einzureichen. Eine
weitere Durchschrift ist in allen Fällen dem Vors. Des Kreisspielausschusses zu zusenden
8.4 Auf die Beachtung der §§ 1, 5, 10, 11,12, 14-19 und 33 RuVO wird hingewiesen.
8.5 Regelung für Gelbe bzw. Gelb - Rote Karte (Nur in der Kreisliga Herren)
8.5.1 Verwarnung (Gelbe Karte)
Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste ausgetragene Meisterschaftsspiel
(im gleichen Wettbewerb gesperrt)Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf
weitere Verwarnungen,so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste
Spieljahr erfolgt nicht.
Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und sich bei
Unklarheiten (z.B. darüber welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der Staffelleitung in
Verbindung zu setzen.
8.5.2 Feld verweis nach zwei Verwarnungen (Gelb- Rote Karte)
Erhält ein Spieler in Einem Pflichtspiel eine Gelb – Rote Karte,so ist er für das nächste Spiel im (gleichen
Wettbewerb)gesperrt.
Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das nächste Pflichtspiel jeder anderen Mannschaft
des Vereins gesperrt. Längsten jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen.
8.6 Die Protestgebühr beträgt = 40,00 €
Verfahrensgebühren und Kosten werden im Falle, dass der Rechtsbehelf ohne Erfolg bleibt, nach Abschluss
des Verfahrens fällig.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Spielverlegungen
Spielverlegungen können in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag und mit schriftlicher
Zustimmung des Gegners durch den Staffelleiter genehmigt werden. Diese Anträge müssen
mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter vorliegen. Die Verwaltungskosten
für jede Spielverlegung betragen 10,- € und sind vom Antragsteller zu zahlen.
Falls die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten wird, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 20,- €. Der Antrag
auf Spielverlegung muss in jedem Fall vor dem angesetzten Spiel, spätesten 24 h vor dem Anpfiff, beim
Staffelleiter schriftlich vorliegen, andernfalls kann eine Spielwertung wegen Nichtantretens vorgenommen
werden.
Zum Schutze des Jugendspielbetriebes der Junioren/innen auf Kreisebene dürfen
Spielverlegungen von Herrenmannschaften auf Samstag und Dienstag von Vereinen oder Vereinen, die als
Mitglied einer Jugendspielgemeinschaft am Junioren-Spielbetrieb teilnehmen, nur mit Zustimmung der
betroffenen Jugendleitungen vorgenommen werden
Eigenmächtige Spielverlegungen werden mit einer Ordnungsstrafe für beide Vereine belegt.
9.2 Spielbetriebe über das Sportinformationssystem
Der Spielbetrieb wird über das Sportinformationssystem (DFB-Net) abgewickelt. Spielpläne, Neuansetzungen
und Verlegungen sind dementsprechend abzufragen. Bei Spielausfällen werden Neuansetzungen
grundsätzlich nur noch über das Sportinformationssystem getätigt. Die Vereine sind verpflichtet mindestens
einmal in jeder Kalenderwoche spätesten drei Tage vor dem angesetzten Spiel sich zu informieren.
Adressen: „www.dfbnet.org”
Unter Ihrer Vereinsmail werden Informationen und die Verwaltungsentscheide, (sie sind ohne Unterschrift
gültig) über den Spielbetrieb gesendet, jeder Verein ist verpflichtet alle drei Tage seine Mail. Abzurufen,
einmal in der Kalenderwoche seine E-Mail abzurufen.
Jede Art von Kommunikation zwischen Vereine des Kreises wird über das DFBnet-Postfach abgewickelt.
Daher ist es wichtig, alle (3) drei Tage ins System zu gehen. Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.)
sind im DFBnet-Meldebogen von den Vereinen stets aktuell zu halten. Unterlassungen gehen zulasten der
Vereine.
9.3 Bei Unbespielbarkeit des Platzes sind die Vorschriften des § 28 der SpO einzuhalten.
Wird ein kommunaler Sportplatz zur Vermeidung nachhaltiger Schädigung durch die Kommune gesperrt,
ist unter Beachtung der Vereinbarung zwischen DFB und dem Städtetag.
Ein Protokoll anzufertigen unter Angaben der Gründe und dieses innerhalb von 10 Tagen dem Vorsitzenden
des KSpAs zuständigen Staffelleiter vorzulegen.
Die Entscheidung sollte stets am Spieltag und nicht früher als sechs Stunden vor der angesetzten Anstoßzeit
erfolgen.
Bei Spielflächen, die sich im Vereinseigentum befinden, in denen witterungsbedingt ein ordnungsgemäßer
Spielablauf nicht gewährleistet ist oder die Gesundheit der Spieler Schaden nehmen würde, ist die
Unbespielbarkeit des Platzes allein durch die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung
Berechtigten ist unter Angaben der Gründe der spielleitenden Stelle innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Die
Entscheidung ist stets am Spieltag vor Zunehmen und nicht früher als sechs Stunden vor der Anstoßzeit.
In diesem Fällen sind sofort und fristgerecht 3 Std. vor Spielbeginn zu benachrichtigen:




Spielgegner
Schiedsrichteransetzer
Schiedsrichter
DFBnet Eingabe “Ausfall“
schaut frühstens 3 Std. vor Spielbeginn in den Spielplan “Ausfall“
schaut frühstens 3 Std. vor Spielbeginn in den Spielplan “Ausfall“
spätestens 3 Std. vor Spielbeginn
Bei Unbespielbarkeit eines Platzes, der vom angesetzten Schiedsrichter vor Spielbeginn festgestellt wird,
braucht im Spielformular von dem bauenden Verein nur der Spielberichtskopf ausgefüllt werden (also keine
Spielereintragungen) Freiumschlag ist zu stellen. Eine Nichtbeachtung des § 28 SpO und dieser
Ausschreibung wird bestraft und kann zum Punktverlust führen. Ist drei Tage vor dem Spiel bekannt, dass der
Platz nicht zur Verfügung steht, ist nach § 23 (3) der SpO zu verfahren.
9.4 Bei Spielüberschneidungen ist der Platzverein verpflichtet, sich rechtzeitig beim Gegner um eine
uhrzeitliche Verlegung zu bemühen. Wenn keine Einigung zustande kommt, ist sofort der Staffelleiter
einzuschalten. Die Verlegung des Spieles ist unverzüglich dem Staffelleiter und der Presse mitzuteilen.
Telefongespräche mit Schiedsrichteransetzer und Staffelleiter sind grundsätzlich,
Vor 20,00 Uhr durchzuführen
9.5 Treten Mannschaften in gleicher Spielkleidung an, so muss die Heimmannschaft ihre
Spieltracht wechseln.
9.6 § 30 Nichtantreten des Schiedsrichters:
Abs.1: Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein verpflichtet,
für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur
Verfügung, so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein
Losentscheid.
Abs.2: Steht weder ein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter.
Schiedsrichter eines der beiden Vereine zur Verfügung so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine
Person einigen, die dem Verband angehört. Stellen sich mehrere Sportkameraden zur Verfügung,
so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein
Losentscheid.
§ 38 Spielwertung in besonderen Fällen:
Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn sie sich weigert,
unter einem anerkannten Schiedsrichter zu spielen oder sich nicht auf einen anwesenden Schiedsrichter bzw.
eine Verbandsperson einigen will. Bei Nichtaustragung des Spieles ist der Platzverein verpflichtet, innerhalb
drei Tagen eine Meldung mit Stellungnahme an den zuständigen Staffelleiter zu senden.
9.7 Ein gebrauchsfähiger Sanitätskasten und eine Trage haben unbedingt zur Verfügung zu stehen.
9.8 Bier- und Alkoholverkauf unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt.
9.9. Eintrittspreise (Richtpreise) Kreisliga, 1.Kreisklasse
2.Kreisklasse und 3.Kreisklasse
= 3,00 €
= 2,00 €
9.10 Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung bedarf der Genehmigung.
Die Genehmigung wird in allen Fällen nur für ein Spieljahr erteilt.
Antreten in genehmungspflichtiger Spielkleidung (Werbung) ohne Genehmigung
wird nach der SpO I/11 pro Spiel bestraft. = 15,00 €
im Wiederholungsfall doppelte Strafgebühr.
9.11 Vereinspokalturniere:
Geplante Pokalturniere sind meldepflichtig und müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Turnier
mit Ausschreibung versehen beim Vors. des Kreisspielausschusses vorliegen. Die Pokalturniere unterliegen
der Sportgerichtsbarkeit des NFV Kreis Peine. Die während des Pokalturniers ermittelten Spielpaarungen sind
unverzüglich dem Schiedsrichteransetzer mitzuteilen. Spielberichte sind innerhalb drei Tagen an den Vors.
des Spielausschusses zu senden.
9.12 Freundschaftsspiele:
Freundschaftsspiele sind mindestens 7 Tage vor dem Spiel schriftlich beim Vorsitzenden des
Kreisspielausschusses anzufordern. Spielberichte werden online ausgefüllt
9.13 Meldungen der Spielergebnisse
Die Spielergebnisse / Spielausfälle §28(1), (auch Wochentagspiele) sind sofort spätestens 1 Stunde nach
Spielende von den Platzvereinen in die Ergebnismaske des Sportinformationssystems einzugeben. Bis
spätestens 17:45 Uhr am Sonntag. Versäumnisse werden nach Ablauf der 60 Minuten gemäß § 27.6 in
Verbindung mit Anhang 2-1/16 der SpO geahndet. Spielberichte sind von der Kreisliga und 1.Kreisklasse an
die Braunschweiger Zeitung (Peiner Nachrichten) und der Peiner allgemeinen Zeitung durchzugeben.
Peiner Nachrichten: Kreisliga Ruf-Nr.: 05171/50 83 13
1.Kreisklasse Tel.: 0 51 71/50 83 14
Peiner allgemeine Zeitung; Kreisliga Ruf-Nr.: 0 51 71/40 61 38
1.Kreisklasse Tel.: 0 51 71/ 40 61 32
9.14 Jeder Verein ist verpflichtet, seine Daten in der Homepage des NFV Kreis Peine auf Richtigkeit zu
überprüfen. Fehlerhafte Veröffentlichungen oder Veränderungen sind unverzüglich dem Vorsitzenden des
Spielausschusses mit zuteilen. http://www.nfv-kreis-peine.de/
9.15 Spieler überprüfen im Kreis Peine nach § 10 SpO.
Beim Antrag eines Spieler - Überprüfung hat der stellende Verein eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00
€ zu zahlen, sollte die Überprüfung Negativ sein.
9.16. Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4
SpO für das Saisonende keine Anwendung.
Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspiele der nächstniederen Mannschaften eingesetzt werden,
wenn sie gem.§ 10 Abs. 2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinanderfolgende und
ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft).
Hinweis:
Diese Regelung gilt nicht für Spieler innen nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesen
Fall findet die Regelung $ 10 Abs. 4 SpO Anwendung.
10. Schlussbemerkung:
10.1Nach Veröffentlichung der Spielpläne im SIS ist jeder Verein verpflichtet, die Spielpläne auf
Spielüberschneidungen zu überprüfen, Überschneidungen sind unverzüglich dem Staffelleiter des
Kreisspielausschusses schriftlich mitzuteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann.
Etwaige Änderungen (Anschriften oder Telefonnummern) müssen rechtzeitig allen Instanzen (VorstandSportgericht-, Schiedsrichterausschuss und Spielausschuss schriftlich mitgeteilt werden. Spieltechnische
Angelegenheiten sind mit dem zuständigen Staffelleiter abzuklären.
10.2Verstöße gegen die Ordnungen und Satzungen des NFV und dieser Ausschreibung
werden entsprechend den Bestimmungen der SpO und RuVO geahndet.
10.3 Besonderer Hinweis; s. SpO Anhang 2/1 - (8)
Nichtantreten: Kreisliga
100,00 €
1.Kreisklasse
75,00 €
2.Kreisklasse
50,00 €
3.Kreisklasse
40,00 €
Alte Herren
30,00 €
Ü40/Ü50
25,00 €
Nichtantreten an den letzten drei Spieltagen, je Spieltag, doppelte Strafgebühr, bei der Altherren und Ü 40/50
die dreifache Strafgebühr
Außerdem ist das Spiel mit 3.Pkt. und 5 Toren für den Gegner gewertet.
(Nichtantreten 5 Gegentore).
10.4 Alle Forderungen (Ordnungsgebühren usw.) werden durch den NFV-Kreisschatzmeister eingezogen.
10.5 Gegen diese Ausschreibung ist der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gem. §§ 27,51 (2) SpO
und § 15 (1) RuVO, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Veröffentlichung im SIS möglich. Die Anrufungsfrist
beginnt mit der Einstellung dieser Ausschreibung in die Datenbank des
Sportinformations- sytem. www.nfv.de
Ausschreibung Frauenkreisliga 7er
1. In der Serie 2015/2016 können B-Juniorinnen des älteren Jahrgang in Frauenmannschaften eingesetzt
werden,.Alles Weitere regelt der Anhang 1 der SpO des NfV.
2. Bei einer 7er-Mannschaft können 11 Spielerinnen eingesetzt werden, von denen
1 Torwart und 6 Feldspieler auf dem Spielfeld sein dürfen. Bei Spielbeginn
müssen mindestens 1 Torwart und 4 Feldspieler auf dem Spielfeld sein.
3. Auswechselungen dürfen nur während einer Spielunterbrechung von der
Seitenlinie (Mittellinie) vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte
Spieler wieder eingewechselt werden können.
4. Die Spiele der 7er werden auf Kleinfeld ausgetragen (Größenmaße halbes
Spielfeld eines normalen Sportplatzes). Die Kleinfeldtore haben die Maße 5 m x
2 m. Die Markierungen des Kleinfeldes hat entsprechend zu erfolgen. Der
Strafstoßpunkt (9 m) sowie die Strafräume (12 x 12 m) müssen gekennzeichnet
sein. Die Außenlinien sollten mit Fahnen markiert werden.
Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten. Gespielt wird mit Abseits.
5. Beim Abstoß bzw. Abwurf darf der Ball über die Mittellinie gespielt werden.
6. Bei Freistößen haben gegnerische Spieler einen Abstand von 7 m einzuhalten.
Alle Freistöße sind indirekt.
7. Feldverweise siehe SpO § 16 gelb/rote Karte; diese bezieht sich auf die
Restzeit des jeweiligen Spieles (Matchstrafe).
8. Die Spielerpässe sollen vor dem Spiel kontrolliert werden. Die gegnerische
Mannschaftsführerin ist berechtigt, sich die Spielerpässe vorlegen zu lassen.
Durch ihre Unterschrift auf dem Spielformular bescheinigen die
Mannschaftsführerin die Passkontrolle.
9. Schiedsrichter stellt grundsätzlich der Heimverein.
10. ab der Rückserie wird der Onlinespielbericht eingeführt Das Spielformular ist ordnungsgemäß auszufüllen und
vom Platzverein den
Staffelleiter innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Für die Ausfüllung und
Versendung ist der Heimverein verantwortlich. Spielausfälle oder Nichtantreten
sind den Staffelleiter sofort zu melden.§ 28 (1)
11. Der Spieltag ist Freitag, Verlegungen nur mit Zustimmung des Gegners, in schriftlicher Form.
Kosten pro Verlegung 10,00 €
12. Nichtbeachten der Nr.10 und 11 dieser Ausschreibung ziehen Bestrafung nach
sich
13 . Ansonsten gelten die Regeln der Spielordnung des NFV.
Hinweis: Bei Unbespielbarkeit des Platzes sollte beim Gegner gespielt werden.
Ausschreibung für Kreispokal Frauen
Alle erste Mannschaften Frauen 11. und 7. Die im Kreis spielen,ist es eine Pflicht an diesem Kreispokal teil zunehmen
Es wird auf Groß/Kleinfeld gespielt, spielen 11 und 7 gegen einander,reduziert sich 11 Mannschaft auf 7 Spielerinnen
es dürfen 10/14 Spielerinnen eingesetzt werden. gespielt wird in einer KO- Pokalrunde
1 Der Pokalsieger erhält einen Pokal und Ball zum Verbleib
2.Verzichtsleistung ist nicht zulässig und wird nach der SpO Anhang 2 geahndet.
3. Die 7er Mannschaft hat Heimrecht
4.Besteht nach regulärer (2 x 45 min) Spielzeit Torgleichheit,findet sofort eine Neunmeterschießen
bekannten NFV Richtlinien statt.
nach den
5. Die Schiedsrichter stellt der Heimverein, die kosten teilen sich beide Mannschaften.
6. Spielberichte innerhalb drei Tagen an
Günter Brand,Habichtweg 7, 31228 Peine
7. Die Spieltage werden auf Dienstag gelegt
8. Ergebnisse sind durch den Platzverein meldepflichtig DFBnet
9. Das Endspiel findet vor den Herrenkreispokal statt
10. Maßgebend für die Durchführung der Kreispokal ist die NFV Satzung und diese Ausschreibung
Ausschreibung Volksbank-Peine-Cup der Frauen Hallenkreismeisterschaft
1. Ausrichter ist der NFV Kreis Peine
2. Der Pokal geht nach dreimaligem Gewinn in Folge oder nach fünfmaligem Gewinn außer der Reihe in den
Besitz der betreffenden Mannschaften über. Andernfalls ist jeder Pokalsieger verpflichtet, den Wanderpokal
vier Wochen vor dem nächsten Hallenturnier unaufgefordert beim Pokalleiter zurückzugeben.
3. Teilnehmen können nur erste Frauenmannschaften aus dem Kreis Peine von der Kreisliga 7er bis 11. Und die
Mannschaften aus dem Bezirk zurzeit 3 Mannschaften sofern sie nach Abschluss der Halbserie unabhängig
von der Anzahl der Spiele, einen Tabellenplatz in der 11.Kreisliga die ersten 4 Mannschaften und aus der 7er
Kreisliga die ersten 3 Mannschaften.
4. Gespielt wird in Turnierform an einem Tag in zwei Gruppen mit Halbfinale und Spiel um den Dritten Platz
sowie das Endspiel. Es wird mit 10 Mannschaften gespielt Sollte diese Anzahl aufgrund der unter 3.
Genannten Kriterien nicht erreicht werden, sind die nächstplatzierten Mannschaften – beginnen mit der 11.
Kreisliga – qualifiziert.
5. Es wird ein Startgeld von 10,00 € pro Mannschaft gezahlt. Alle Teilnehmer erhalten einen Ball. Die VolksbankPeine stellt sich weiter als Sponsor für dieses Turnier zur Verfügung. Sie stiftet, einen Wanderpokal und
interessante Geldpreise.
6. Gespielt wird nach den Hallenregeln des NFV Kreis Peine und dieser Ausschreibung Die Vereine dürfen nur
Spielerinnen einsetzen, die eine Ordnungsgemäße Spielberechtigung für den Verein besitzen. Das
Spielformular und die Pässe sind vor dem Turnier bei der Turnierleitung abzugeben.
Die Turnierleitung übt das Hausrecht aus, sie entscheidet vor Ort über Eisprüche und Proteste. Ihre Weisung
ist Folge zu leisten.
Alle Räume sind am Schluss der Veranstaltung sauber zu verlassen, die Vereine haften für Ihre
Vereinsangehörigen verursachten Schäden, sollte der Verursachen nicht zu ermittel sein, werden die Kosten
auf alle teilnehmenden Vereine umgelegt. Für abhanden bekommene Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.
A u s s c h r e i b u n g - Seniorenliga - Ü40 / Ü50
1. An den Spielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die das 40./50. Lebensjahr
vollendet haben und einen gültigen Spielerpass besitzen.
2. Bei einer 7er-Mannschaft können 10 Spieler eingesetzt werden, von denen 1
Torwart und 6 Feldspieler auf dem Spielfeld sein dürfen. Bei Spielbeginn
müssen mindestens 1 Torwart und 4 Feldspieler auf dem Spielfeld sein.
Gastspielererlaubnis § 9 Abs.2
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastspielerlaubnis für eine Altseniorenmannschaft
beim Vors. Spielausschuss beantragt werde . Der § 9 (2) der NFV SpO regelt die Voraussetzung
einer Gastspielerlaubnis. Es werden bei der, Ü 40/50 Max. 3 Spieler pro Mannschaft zugelassen,
davon dürfen Max. 3 Spieler aktiv an einen Pflichtspiel teilnehmen. Der Gastspieler ist auf dem
Spielformular mit einen „G“ zu kennzeichnen. Die Bescheinigung ist als Anlage im Spielerpass
vermerkt, siehe § 9 (3) der SpO.
3. Auswechselungen dürfen nur während einer Spielunterbrechung von der
Seitenlinie (Mittellinie) vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte
Spieler wieder eingewechselt werden können.
4. Die Spiele werden auf Kleinfeld ausgetragen (Größenmaße halbes Spielfeld
eines normalen Sportplatzes). Die Kleinfeldtore haben die Maße 5 m x 2 m. Die
Markierungen des Kleinfeldes hat entsprechend zu erfolgen. Der Strafstoßpunkt
(9 m) sowie die Strafräume (12 x 12 m) müssen gekennzeichnet sein. Die
Außenlinien sollten mit Fahnen(Hütchen) markiert werden.
5. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Gespielt wird ohne Abseits.
6. Beim Abstoß bzw. Abwurf darf der Ball nicht über die Mittellinie gespielt werden.
Geschieht dieses, ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Mittellinie für
den Gegner fortzusetzen.
7. Bei Freistößen haben gegnerische Spieler einen Abstand von 7 m einzuhalten.
Alle Freistöße sind indirekt, außer beim Strafstoß.
8. Feldverweise siehe SpO § 16 gelb/rote Karte; diese bezieht sich auf die
Restzeit des jeweiligen Spieles (Matchstrafe).
9. Die Spielerpässe sollen vor dem Spiel kontrolliert werden. Der gegnerische
Mannschaftsführer ist berechtigt, sich die Spielerpässe vorlegen zu lassen.
Durch ihre Unterschrift auf dem Spielformular bescheinigen die
Mannschaftsführer die Passkontrolle.
10. Schiedsrichter stellt grundsätzlich der Heimverein.
11. ab der Rückserie wird der Onlinespielbericht eingeführt Das Spielformular ist ordnungsgemäß
auszufüllen und vom Platzverein dem
Staffelleiter innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Für die Ausfüllung und
Versendung ist der Heimverein verantwortlich. Spielausfälle oder Nichtantreten
sind dem Staffelleiter sofort zu melden.
12. Spielverlegungen müssen mindestens 7 Tage vor dem Spiel dem Staffelleiter
schriftlich vorliegen. Bei Nichtbeachtung wird das Spiel für den Gegner gewertet.
13. Eine Nichtbeachtung der Nummer 11) und 12) dieser Ausschreibung ziehen
Bestrafungen nach sich:
Nr. 11 Nicht ordnungsgemäße Ausfüllung des Spielformulars 5 €
Nr. 12 Spielverlegung ohne Information der spielleitenden Stelle 10 €
14. Ansonsten gelten die Regeln der Spielordnung des NFV.
Hinweis: Bei Unbespielbarkeit des Platzes sollte beim Gegner gespielt werden.
Ausschreibung Für den Volksbank Peine Pokal Herren
1.Sämtliche 1.Mannschaften der auf Kreisebene spielenden Vereine, nehmen am
Volksbank Peine - Pokal teil.
2.Pokalsieger erhält einen Wanderpokal, der nach dreimaligen Gewinn in Folge nach.5-maligem
Gewinn außer der Reihe in den Besitz der Mannschaft über geht.
3.Kreispokalsieger aus diesem Wettbewerb nimmt am Bezirkspokal des NFV Bezirk Braunschweig
teil.
4.Verzichtleistungen oder Nichtantreten ist nicht zulässig und wird nach der SpO Anh. 2 geahndet.
5.Der in einer tieferen Klasse spielende Gegner hat Heimrecht. Bei Gleicher
Klasse entscheidet die 1. Auslosungszahl über Heimrecht.
Auf Heimrecht kann verzichtet werden.
6.Besteht nach regulärer Spielzeit Torgleichheit, findet ein Elfmeterschießen nach den bekannten
NFV-Richtlinien statt.
7.Evtl.Wünsche auf Anstoßzeiten sind dem Schiedsrichteransetzer und Pokalleiter rechtzeitig
zumelden.
8.Spielberichte sind Online (OSB)auszufüllen die Pässe werden nicht eingezogen bei einer
Roten Karte.
9.Pokalspielergebnisse sind durch den Platzverein sofort oder bis späteste 1.Std.nach dem Spiel
in das DFB-Net zu melden Spielberichte sind an die Zeitung melden
a)PAZ Telefon 05171 40 61 34
b)PN Telefon 05171 50 83 13
10.Eintrittspreise
1.und 2.Rund Erwachsen 1.50 €
Jugendliche Zahlen bei allen Spielen 1,00 €
Ab dritte Runde Erwachsene 2,00 € Endspiel 2,50 €
Sonderermäßigung für Vereinsmitglieder ist nicht statthaft.
11.Abrechnung bei Vorrundenspielen: Nach Abzug der Schiedsrichterkosten teilen sich beide
Teams die Einnahme.
12.Das Endspiel findet am nächsten Wochenende nach Beendigung der Punktspiele statt.
An diesem Tage ist ab 13:00 Uhr Spielverbot für alle Herrenmannschaften des NFV Kreis Peine.
Endspielort bestimmt der KSpA. Sollte nach 90 Minuten noch keine Entscheidung.
Gefallen sein, findet sofort ein Elfmeterschießen nach den bekannten NFV
Richtlinien statt.
13 Maßgebend für die Durchführung dieser Kreispokalspiele ist die NFV Satzung und diese
Ausschreibung.
Kreisliga
Rahmenterminkalender 2015/2016 Kreis Peine
Termin und Uhrzeit
1.Kreisklasse
14.Staffel
Tag
Datum
Uhzeit
Härke 16 M
Mi
05. Aug
19:00
1.Sp.
So
09. Aug
15:00
Auslosung
Di
11. Aug
19:00
Härke 8 M
Mi
12. Aug
19:00
2.Sp
So
16. Aug
15:00
Härke 4 M
Mi
19. Aug
19:00
Pokal 1 Runde/32
Do 20. Aug
18:30
3.Sp.
So
23. Aug
15:00
Pokal 2 Runde/16
Do 27. Aug
18:30
4.Sp
So
30. Aug
15:00
Härke-Endspiel
Mi
02. Sep
19:00
Nachholspieltag
Do 03. Sep
5.Sp
So
Kreispokal
Qualifizierung
12.Staffel
Kreispokal
Sporthaus TSV Rot Weiß Schwicheldt
1.Sp.
1.Sp.
1.Sp.
2.Sp.
2.Sp.
2.Sp.
3.Sp.
3.Sp
3.Sp.
18:30
4.Sp
4.Sp.
06. Sep
15:00
5.Sp.
5.Sp.
Nachholspieltag
4.Sp.
6.Sp.
Do 10. Sep
18:00
7.Sp.
So
8.Sp
So
9.Sp
So
Nachholspieltag
So
10.Sp
So
11.Sp
So
12.Sp
So
13.Sp
So
14.Sp
So
15.Sp
So
16.Sp
So
17.Sp
So
Nachholspieltag
So
18.Sp
So
5.Sp.
6.Sp.
20. Sep
15:00
7.Sp.
7.Sp.
7.Sp.
27. Sep
15:00
8.Sp
8.Sp.
9.Sp.
Nachholspieltag
04. Okt
14:30
9.Sp
8.Sp.
11. Okt
14:30
10.Sp.
10.Sp.
9.Sp.
18. Okt
14:30
11.Sp
11.Sp.
10.Sp.
25. Okt
14:00
12.Sp.
12.Sp.
11.Sp.
01. Nov
14:00
13.Sp
13.Sp.
Nachholspieltag
08. Nov
14:00
14-Sp.
14.Sp.
Nachholspieltag
15. Nov
14:00
15.Sp.
13.Sp.
Nachholspieltag
22. Nov
14:00
16.Sp.
14.Sp.
Nachholspieltag
29. Nov
14:00
17.Sp.
Nachholspieltag
06. Dez
14:00
Winterpause vom 07.12.2015 bis 28.02.2016
Nachholspieltag
06. Mrz
15:00
18.Sp
15.Sp.
Nachholspieltag
13. Mrz
15:00
19.Sp.
16.Sp.
12.Sp.
20. Mrz
15:00
20.Sp.
17.Sp.
13. Sep
15:00
6.Sp.
19.Sp
So
20.Sp
Nachholspieltag
Nachholspieltag
So
Sa 26. Mrz
Mo 28. Mrz
16:00
15:00
Nachholspieltag
Nachholspieltag
21.Sp
So
03. Apr
15:00
21.Sp.
22.Sp
So
10. Apr
15:00
22.Sp.
Nachholspieltag
Do
14. Apr
18:30
Nachholspieltag
23.Sp
So
17. Apr
15:00
23.Sp.
24.Sp
So
24. Apr
15:00
24.Sp
25.Sp
So
01. Mai
15:00
25.Sp.
Nachholspieltag
Do
05. Mai
15:00
Nachholspieltag
6.Sp.
Nachholspieltag
Nachholspieltag
13.Sp.
14.Sp.
19.Sp.
Nachholspieltag
15.Sp.
20.Sp.
16.Sp.
21.Sp.
17.Sp
22.Sp.
Nachholspieltag
18.Sp.
26.Sp
So
08. Mai
15:00
26.Sp.
Pokal 3 Runde/8
So
08. Mai
15:00
Pokal 3 Runde/8
Nachholspieltag
Do
12. Mai
15:00
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Fr
13. Mai
19:00
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Sa
14. Mai
16:00
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Mo
16. Mai
15:00
Nachholspieltag
27.Sp
So
22. Mai
15:00
27.Sp.
Pokal 4 Runde/4
Do
26. Mai
19:00
Pokal 4 Runde/4
28.Sp
So
29. Mai
15:00
28.Sp.
29.Sp
So
05. Jun
15:00
29.Sp
30.Sp
Pokalendspiele
So
Sa
12. Jun
18. Jun
15:00
14:00/17:00
30.Sp.
23.Sp.
18.Sp.
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Nachholspieltag
Nachholspieltag
19.Sp.
Nachholspieltag
Nachholspieltag
20.Sp
24.Sp.
21.Sp.
25.Sp.
22.Sp
26.Sp.
Hallen-Fußball-Regeln
1. Allgemeines
Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichung vorsehen, nach den
Fußball-Regeln und Durchführungsbestimmungen sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB
und der Mitgliedsverbände ausgetragen.
Der Veranstalter bestimmt unter Rücksicht der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt
werden darf.
Wird der Ball gegen die Hallendecke oder ein über dem Spielfeld angebrachtes Gerät geschossen,
ist dieser Verstoß mit einem indirekten Freistoß an der Stelle zu ahnden, die unterhalb des
Punktes liegt, wo die Hallendecke bzw. das Gerät berührt worden ist.
Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Ein Tor kann nur erzielt werden, wenn der Ball in der Hälfte des Gegners gespielt oder berührt wurde
Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3m vom Ball
entfernt sein.
Der Torwart: verlässt der TW den Torraum, ist er Feldspieler und darf auch Tore schießen.
Außerhalb des Strafraums angenommene Bälle darf er wie jeder Feldspieler auch über die
Mittellinie spielen.
2. Spielfortsetzungen
2.1 Freistoß
Alle Freistöße sind indirekt auszuführen, innerhalb des Strafraumes und der gestrichelte Linie
verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der gestrichelten Linie von
dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten liegt.
2.2 Strafstoß
Der Strafstoß darf mit Anlauf ausgeführt werden. Der Anlauf ist auf 3m begrenzt. Der Ball wird auf die
Strafstoßmarke gelegt: 7m bei Torgröße 3m x 2m, 9m bei Torgröße 5m x 2m (gestrichelte Linie). Der
ausführende Spieler muss klar zu erkennen sein. Der TW der verteidigenden Mannschaft muss mit
Blick zum Schützen auf seiner Torlinie zwischen den Pfosten bleiben, bis der Ball im Spiel ist. Alle
anderen Spieler müssen innerhalb des Spielfeldes, außerhalb des Strafraums (bei 7m die
durchgezogene Linie, bei 9m die gestrichelte Linie) und mindestens 3m vom Ball entfernt sein.
Der SR darf den Pfiff zur Ausführung erst geben, wenn alle Spieler ihre Position in
Übereinstimmung mit der Regel eingenommen haben.
2.3 Einwurf
Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen.
2.4 Torabstoß
Hat der Ball die Torauslinie oder Torbande überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer
berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder Abstoß wieder ins Spiel
bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat. Kein
gegnerischer Spieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist.
Erfolgt der Abstoß oder Abwurf über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler
den Ball berührt oder der Ball den Boden berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die
gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen
für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert mit den Händen gehalten
hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
2.5 Eckstoß
Überschreitet der Ball die Torlinie oder Torbande – mit Ausnahme des Teiles zwischen den
Torpfosten und unter der Querlatte- nachdem er zuletzt von einen Spieler der verteidigenden
Mannschaft (einschließlich Torwart) berührt oder gespielt wurde, so ist von einem Spieler der
angreifenden Mannschaft ein Eckstoß auszuführen. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt
werden.
3. Zuspiel zum Torwart
Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem
untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu
verhängen. Dies gilt auch, nachdem er den Ball direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten
hat.
Wenn der Torwart den Ball länger als 5 bis 6 Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter
dies als Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter
Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als 5 bis 6 Sekunden mit
dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den
Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraumes mit dem Fuß angenommen
hat.
4. Verwarnungen und Feldverweise
Der SR kann einen Spieler einmal während eines Spiels für die Dauer von 2 Minuten des
Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein
Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf
Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen
werden.
Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Beim Feldverweis auf Zeit hat die
betreffende Mannschaft das Spiel 2 Min in Unterzahl zu bestreiten. Die Zeitstrafe erlischt nach
Spielende. Die Mannschaft des des Feldes (RK) verwiesenen Spielers hat das Spiel in Unterzahl zu
beenden. Bei Feldverweis mit der Roten Karte scheidet der betroffene Spieler aus dem Turnier aus
und ist der Spiel leitenden Stelle mit Vorlage des Spielerpasses zu melden.
5. Besondere Hinweise:
a) Alle Turniere werden nach den Richtlinien des NFV sowie dieser Ausschreibung durchgeführt.
b) Für die Durchführung vereinseigener Turniere ist eine Turnierleitung zu bilden. Spielzeiten
sind durch die Spielleitung festzusetzen. In einem Spiel ausgesprochene Zeitstrafen werden
von der Spielleitung festgehalten.
c) Bei allen Spielen und Turnieren sind grundsätzlich nur zugelassene Schiedsrichter
einzusetzen. Diese sind rechtzeitig beim Schiedsrichteransetzer anzufordern.
d) Das Bandenspiel ist erlaubt, diese sollte jedoch nicht unter 1 m hoch sein. Strafraum bzw.
Torraum ist der 6m Kreis (geschlossene Linie).
e) Eine Mannschaft besteht aus höchstens10 Spielern, die Mannschaftsstärke beträgt 1 TW und
4 Feldspieler. Bei Beginn müssen mindestens der Torwart und zwei Feldspieler auf dem
Spielfeld sein. Verringert sich die Zahl der Spieler einer Mannschaft durch Feldverweise auf
weniger als 2 Feldspieler, so ist das Spiel abzubrechen und mit 3 Punkten 5:0 Toren für den
Gegner zu werten.
f) Es darf beliebig oft ausgewechselt werden. Ein fliegender Wechsel ist gestattet, darf aber nur
in der eigenen Spielhälfte durchgeführt werden. Der neue Spieler darf das Spielfeld erst
betreten, wenn der herausgehende Spieler das Spielfeld verlassen hat. Bei Verstößen erfolgt
die Spielfortsetzung mit einem indirekten Freistoß dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung
war.
g) Für die Ausrüstung der Spieler gelten mit Ausnahme der Schuhe die gleichen Bestimmungen
wie bei anderen Fußballspielen. Schienbeinschoner müssen getragen werden Die Spieler
dürfen nur mit Hallenschuhen spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine
Verletzungen anderer Spieler entstehen können und sie dürfen keine Stollen und Absätze
tragen. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.
h) Zur Teilnahme am 7m- bzw. 9m-Schießen zur Spielentscheidung sind von jeder Mannschaft 5
Spieler zu bestimmen. Spieler, die zum Zeitpunkt des Spielendes auf Zeit des Feldes
verwiesen waren, dürfen nicht teilnehmen. Es schießen vorerst von jeder Mannschaft 3
Spieler, ist das Spiel bis dahin noch nicht entschieden, schießt jeweils ein weiterer Spieler.
Gez. Günter Brand
Vorsitzender des Kreisspielausschusses
Anlage 1
Kriterien über Zuordnung der Schiedsrichter/-innen zu ihrem Verein gemäß
NFV- Satzung und - Ordnungen
1. Grundsätzlich hat jeder Verein bei Meldung seiner am Spielbetrieb teilnehmenden
Mannschaften die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu melden, die den
Voraussetzungen der Schiedsrichter-Ordnung (SRO) entsprechen müssen (§ 11
Abs. 2, 3 Spielordnung).
2. Der Kreis-Schiedsrichterausschuss ist für das Befinden der An- oder Aberkennung
der Befähigung als Schiedsrichter zuständig. Er erfasst alle bestätigten Schiedsrichter
(SR) und Jung-Schiedsrichter (JSR) und führt darüber einen Nachweis. Er überwacht die
Erfüllung des Schiedsrichter-Solls durch die Vereine (§ 2 Abs. 3 b, c, d SRO).
3. Die Anerkennung mit Befähigung eines Schiedsrichters setzt die Mitgliedschaft in
einem Verbandsverein des Kreises Peine voraus. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres
kann der Schiedsrichter als Jung -SR, mit Vollendung des 16. Lebensjahres als
Herren - SR eingesetzt werden. Er kann als SR erst anerkannt werden, wenn er nach
Ablegung seiner Anwärterprüfung mindestens drei Spiele geleitet oder dreimal als SRAssistent fungiert hat und ihm ein SR-Ausweis ausgestellt wurde (§ 3 SRO). Rechte und
Pflichten ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 5-9 SRO.
4. Jung-Schiedsrichter ist, wer das 14., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Sie werden mit Spielleitungen im Juniorenbereich betraut. Sie können im Herren- und
Frauenbereich als SR-Assistenten angesetzt werden (§ 10, Abs. 1, 4 SRO). Mit Vollendung
des 16., spätestens aber mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Jung- Schiedsrichter
ohne besondere Prüfung als Schiedsrichter übernommen und anerkannt (§ 12 Abs. 1 SRO).
5. Zur Schiedsrichter-Fortbildung haben alle SR an den regelmäßigen
Lehrveranstaltungen des Kreises teilzunehmen. Einmal in jedem Jahr müssen die aktiven
SR eine Leistungsprüfung ablegen (§ 17, Abs. 1, 2 SRO). Es handelt sich um eine
Pflichtteilnahme. Nur eine zu akzeptierende Entschuldigung entbindet von der Teilnahme.
Ausnahmen:
Lebensältere SR, sich um das SR-Wesen verdient gemachte, aber hin und wieder aktive
SR, nehmen ebenfalls teil, ohne die Prüfung ablegen zu müssen.
5.1 Schiedsrichterbeobachter müssen an einem jährlichen Beobachterlehrgang
teilnehmen, entweder auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene.
5.2 Der Kreis- SR-Ausschuss bietet im Jahr insgesamt 10 Pflicht-Lehrabende und
diverse Lehrveranstaltungen an. Ein für seinen Verein anzurechnender SR muss
mindestens an 4 Pflicht-Lehrabenden (mind. 1 Teilnahme pro Halbserie) anwesend sein.
Dieses gilt auch für SR-Beobachter.
6. Ein Schiedsrichter hat während einer Spielzeit mindestens 15 Spiele (Meisterschaftsbzw.
Freundschaftsspiele oder Spielleitungen in der Halle als Spieltag) zu leiten, davon
mindestens acht Spiele in einer Halbserie. Hierbei werden Einsätze als SR-Assistenten
angerechnet.
6.1 Ein Schiedsrichter-Beobachter hat während einer Spielzeit mindestens zehn SR –
Beobachtungen durchzuführen. Ausnahme: Er ist als aktiver SR oder Funktionsträger i.S.
von Ziffer 7.
7. Schiedsrichter-Beobachter oder Funktionsträger im NFV- Kreis, - Bezirk, -Verband,
die passive Schiedsrichter sind, werden aufgrund ihrer ehrenamtlichen, zeit- und
arbeitsintensive Tätigkeit z.B. im Verband, Ausschüssen, Sportgericht, als für ihren
Verein anzurechnende Schiedsrichter anerkannt. Anzuerkennen sind auch Ehrenvorsitzende /
Ehrenmitglieder des NFV Kreis Peine, die auf der Schiedsrichterliste als passive
Schiedsrichter geführt werden.
8. Diese Kriterien sind für Schiedsrichter und Vereine bindend. Bei individuellen
Abweichungen von diesen Kriterien, durch z.B. Krankheiten, bei Vorfällen beruflicher oder
familiärer Art pp., entscheidet der Schiedsrichter-Ausschuss über Anerkennung des
betreffenden SRs für seinen Verein.
8.1 Nichtanrechnung auf das SR-Soll:
SR, die sich während einer laufenden Spielzeit abmelden, bzw. nicht mehr zur Verfügung
stehen oder von der SR-Liste gestrichen werden,
SR, die im laufenden Spieljahr in einen anderen Kreisverband bzw. Landesverband
wechseln.
9. Die Überprüfung der Erfüllung dieser Kriterien, die eine Anerkennung für den Verein
voraussetzen, erfolgt nach Ablauf eines Spieljahres durch den SR- Ausschuss.
10. Vereine, die gegen die Ausführungen des § 11 Abs. 2 der Spielordnung verstoßen,
werden nach Ablauf einer Spielzeit pro fehlenden Schiedsrichter wie folgt bestraft
(Strafbestimmungen als Bestandteil der SpO, Anhang Abs. 12)
Gewertet werden Herren- und Altherrenmannschaften 11er und 9er,
(ohne Ü40-/ Ü 50 - Mannschaften); A-, B-, C-11er // 9er und D-Junioren 11er
Mannschaften, Frauenteams:
Vereine bis Kreisliga: 100,00 €
Vereine bis Landesliga 200,00 €
Vereine ab Oberliga Niedersachsen: 300,00 €
Diese Beträge werden für die jeweils auf der betreffenden Ebene angesiedelten
Mannschaft erhoben, für die kein SR gestellt wird.
Grundlage für eine Bestrafung sind die zu Beginn einer Spielserie gemeldeten und zum
Spielbetrieb zugelassenen Mannschaften, zu deren Spiele SR/-innen oder SR
Assistenten vom SR-Ausschuss angesetzt werden.
11. Vereine mit einem Übersoll an Schiedsrichtern erhalten zweckgebunden für jeden
Schiedsrichter über dem Soll 100,00 € ausgezahlt.
Diese Auszahlungssummen sind dem Topf der eingehenden Strafen der Vereine (obige
Ziff. 10) zu entnehmen. Sollten keine Strafgelder der Vereine mehr eingehen, weil keine
diesbezügliche Verstöße mehr vorliegen, können auch keine Gelder für ein Übersoll an
Schiedsrichtern ausgezahlt werden.
12. Gültigkeit
Diese Ausschreibung tritt am 01.07.2005 in Kraft.
gez. Josef F. Hanke, Kreisvorsitzender