Ausschreibung Herren und Frauen für das Spieljahr 2015/16 Kreisspielausschuss Peine Hinweis über Platzgestellung verschiedener Vereine TSV Clauen/Soßmar TSV Marathon Peine PSG 04 Peine Vorwärts Peine SV Bosporus Peine SV TAKVA Peine SV Wacker Wense TSV Arminia Vöhrum 1. Mannschaft in Soßmar 1.u.2.Mannschaft u. Ü/40 Parkhausplatz Neustadtmühlendamm Goltzplatz Sportplatz Gunzelinplatz Alte Herren Schulsportanlage H.-W.-Kopf-Platz, 1 und 2.Herren am Krankenhaus Silberkampplatz Am Silberkamp TSV Rietze/Alvesse 1. Mannschaft und A-Jugend A-Platz, Am Hainwald 2..Mannschaften,Alte Herrenmannschaften, Ü40 und Ü50 und alle Juniorenmannschaften Berufsbildungszentrum in Vöhrum. Die Umkleidekabinen befinden sich im Sporthaus Arminia, Posener Str. 45. Besonderer Hinweis: Sportplätze, die sich im Privateigentum befinden, TVJ Abbensen, TB Bortfeld, TSV Fortuna Oberg, SV Neubrück, VfB Peine, TSV Wendeburg, und TSV Wendezelle. Diese Plätze fallen nicht unter allgemeine Platzsperrung durch Stadt und Gemeinde. Sportplätze, die sich im Privateigentum befinden, können witterungsbedingt nur. durch Schiedsrichter oder zur Anordnung Berechtigten für den Spielbetrieb gesperrt werden. Hinweis: Die Ergebnisse der Wochentagspiele sind sofort nach Spielschluss vom Platzverein in die vorgegebene Maske im Sportinformationssystem.(Spätestens 1 Stunden nach Spielende) Anfangzeit wie im DFBnet angesetzt. Siehe 9.13 dieser Ausschreibung Für die Durchführung der Spiele haben die Ordnungen und Satzungen des DFB und des NFV in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Gültigkeit. 1. Spielklassen Kreisliga = 16 Mannschaften 1.Kreisklasse . = 16 Mannschaften 2.Kreisklasse "Nord" = 14 Mannschaften 2.Kreisklasse "Süd" = 14 Mannschaften 3.Kreisklasse "Nord" = 10 Mannschaften 3.Kreisklasse "Süd" = 10 Mannschaften 3. Kreisklasse “Mitte = 10 Mannschaften Frauenkreisliga 7er 1 = 11 Mannschaften Altherren-Kreisliga = 9 Mannschaften Alth. 1.Kreiskl. Nord = 7 Mannschaften Alth. 1.Kreiskl. Süd = 7 Mannschaften Altherren 1.Kreisklasse "9er" Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 1 Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 2 Alte Herren (Kleinfeld) Ü/40 Staffel 3 Alte Herren (Kleinfeld) Ü/50 Staffel 1 = = = = = 8 Mannschaften 7 Mannschaften 7 Mannschaften 7 Mannschaften 10 Mannschaften 2. Mannschaftsbeiträge Nach § 12 (2b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzlichen Frist zu zahlen. 3. Abrechnung bei Entscheidungsspielen Die Abrechnung bei Entscheidungsspielen wird durch die Finanzordnung geregelt. 4. Auf- und Abstieg, Herren und Frauen Sollzahl für die Kreisliga, 1.Kreisklasse 16 Mannschaften der .2. Kreisklassen Nord u. Süd je Staffel beträgt für das Spieljahr 2016/2017 = Kann bis 14 Mannschaften. Sollte durch Auf- Abstieg oder bilden von Spielgemeinschaften die Sollzahl in der Kreisliga 16 Mannschaften, 1.Kreisklasse 16 Mannschaften und den 2. Kreisklassen Nord u. Süd unterschritten oder überschritten werden, wird bis zur Sollzahl von 14-16 Mannschaften durch mehr Aufsteiger aufgefüllt oder durch mehr Absteiger die Sollzahl von 14-16 Mannschaften erreicht,Die 3.Kreisklasse wird je nach Mannschaftsmeldung eingeteilt. Wobei sich der SpA ausdrücklich vorbehält, um und Eingruppierung von Mannschaften (endgültig) vorzunehmen. Spielgemeinschaften werden für Frauen-Herrenmannschaften für ein Spieljahr genehmigt und Können bis zur Kreisliga aufsteigen ein Aufstieg in den Bezirk ist nicht zulässig. Auch am Bezirkspokal können Sie nicht Teilnehmen. Sollte es zur Leistungssteigerung kommen oder ein Verein stellt alle Spieler wird die Spielgemeinschaft nicht verlängert. Entscheidung liegt beim Spielausschuss. Der angemeldete Verein im SIS DFB-Net bleibt bei Auflösung der Spielgemeinschaft in der Sportlichenklasse, der sich angeschlossene Verein wird bei Neuanmeldung in die unterste Spielklasse des Kreises eingestuft. Sollten mehr sportliche Absteiger aus dem Bezirk Braunschweig in den Kreis Peine kommen erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga, 1. Kreisklasse 2.Kreisklasse Nord u. Süd. Kreisliga Herren Der Kreismeister der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf. Die Abstiegsquote umfasst zwei Mannschaften. Kreisliga Frauen 11er Der Staffelsieger kann bei entsprechender Voraussetzung in die Bezirksliga (11er Mannschaften) aufsteigen. Alle gemeldeten Mannschaften spielen im Kreis Braunschweig Kreisliga Frauen 7er Es gibt keinen Auf - Absteiger. B- Juniorinnen des älteren Jahrgang können in Frauenmannschaften eingesetzt werden. Alles Weitere regelt der Anhang 1 der SpO des NfV. 1.-Kreisklasse Der Erste und Zweite der Staffel steigen in die Kreisliga auf. Die Abstiegsquote umfasst zwei Mannschaften. 2. Kreisklasse Nord und Süd Die beiden Staffelmeister steigen in die 1.Kreisklasse auf. Die Abstiegsquote umfasst drei Mannschaften von den Staffeln, der dritte Absteiger wird ermittelt 3. Kreisklasse Nord, Süd und Mitte Die drei Staffelmeister der 3. Kreisklassen steigen in die .2. Kreisklasse Nord u. Süd auf, Spielpläne Die Spielpläne werden für das Spieljahr 2015/2016 durch Ihr Vereinspostfach per Mail vom Spielausschuss (Versendedatum) versendet,danach sind die Spielpläne gültig, evt. Spielverlegungen nach Veröffentlichung durch den Spielausschuss können nur noch mit Einverständnis. des Gegners verlegt werden. (Siehe 9.1 dieser Ausschreibung) 5. Auf- und Abstieg für Alte Herren Sollzahl für die Kreisliga, 1. Kreisklassen je Staffel beträgt für das Spieljahr 2016/2017 = bis 12 Mannschaften. Sollte durch Auf- Abstieg oder bilden von Spielgemeinschaften die Sollzahl in der Kreisliga und den 1. Kreisklassen unterschritten werden, kann bis zur Sollzahl von 12 Mannschaften durch mehr Aufsteiger aufgefüllt, bis die Sollzahl von 12 = Mannschaften erreicht ist. Spielgemeinschaften werden für Altherrenmannschaften für ein Spieljahr genehmigt und können bis zur Kreisliga aufsteigen. Am Bezirkspokal können Sie nicht teilnehmen. Sollte es zur Leistungssteigerung kommen oder ein Verein stellt alle Spieler wird die Spielgemeinschaft nicht verlängert. Entscheidung liegt beim Spielausschuss. Der angemeldete Verein im DFB-NET bleibt bei Auflösung der Spielgemeinschaft in der Sportlichen Klasse, der sich angeschlossene Verein wird bei Neuanmeldung in die unterste Spielklasse des Kreises eingestuft. Sollzahl für Altherren-Kreisliga 12 Mannschaften. Sollte durch Zurückziehung von. Mannschaften oder dergl. die Sollzahl unterschritten werden, wird bis zur Sollstärke durch mehr Aufsteiger aufgefüllt Oder mit Überhang gespielt. Sollzahl für das Spieljahr 2015/2016 für Altherren 2.Kreisklasse bis12 Mannschaften, sollte durch Neuanmeldungen 12 Mannschaften überschritten werden, weitere Aufsteiger zur Altherren-Kreisliga und 1.Kreisklasse Gastspielererlaubnis § 9 Abs.2 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastspielerlaubnis für eine Altseniorenmannschaft beim Vors Spielausschuss beantragt werde . Der § 9 (2) der NFV SpO regelt die Voraussetzung einer Gastspielerlaubnis. Es werden Max. Alt Herren 11er , Max. 4 Spieler, 9er Max. 3 Spieler und Ü 40/50 Max. 3 Spieler pro Mannschaft zugelassen, davon dürfen nur Max. 3 Spieler aktiv an einen Pflichtspiel teilnehmen. Altherren Kreisliga: Die Abstiegsquote umfasst 1 Mannschaft. Altherren 1.Kreisklasse Nord-Süd: Der Staffelmeister der 1.Altherren-Kreisklasse steigt in die Altherren-Kreisliga auf. Die 1.Kreisklasse 9er kann nicht Aufsteigen Wertung der Punktspiele für Herren, Frauen und Altherren. Meisterschaft, Tabellenstand, Auf- und Abstieg entscheiden sich bei gleicher Punktzahl nach dem Subtraktionsverfahren. Sind Punktverhältnis und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Alte Herren Die Spielzeit der Altherren-Mannschaften beträgt 2 x 35 Minuten. Spielberechtigt sind nur Spieler, die am Spieltag das Alter von 32 Jahren besitzen. Vereine, die mit jüngeren Spielern in dieser Spielklasse antreten, haben mit Punktverlust und einer zusätzlichen Bestrafung gem. VS zu rechnen. Werden Spiele ausgetragen 9 er gegen 11 Mannschaften wird von der Strafraumlinie (ortsveränderliches Tor) das Tor muss fest am Boden verankert werden, bis zum Tor der anderen Spielhälfte gespielt, der Gegner darf nur mit 9 Spieler auflaufen. Es dürfen dann bis zu 13 Spieler ständig ein- und ausgewechselt werden. Spielfeldbegrenzung, Tor und Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbrochene Linie oder Markierungskegel gekennzeichnet werden. Nach dreimaligem Antreten mit jüngeren Spielern kann ein Ausschluss erfolgen. Auswechseln von Spielern s. 6.2 Abweichend von der SpO § 10: Festspielen in einer höheren Mannschaft entfällt. (Gilt nur für den Einsatz in Altherren-Mannschaften). Spielen von einem Verein zwei Altherren-Mannschaften,so ist ein Austausch möglich. Wartepflicht ist hier nach der SpO § 10 zu beachten. 6. Spielberichte Hinweis: In der Serie 2015/2016 ist in der Herren Bei Pflicht und Freundschaftsspiele der OnlineSpielbericht(OSB) an zuwenden , die Pässe sind dann nicht mehr ein zuziehen, bei einem Feldverweis RK. Der Verein ist verpflichtet,darauf zuachten,dass der vorgesperrte Spieler erst nach Ablauf der Sperrzeit wieder eingesetzt wird. Der Spielbericht muss spätesten 30 Minuten vor Spielbeginn von den Vereine freigegeben sein. Sollte ein Schiedsrichter zum Spiel nicht erscheinen oder den Onlinespielbericht nicht durchführen können, so ist nach der Vereinsfreigabe der “Button Nichtantritt“ Schiedsrichter zu betätigen, danach können ein oder beide Vereinsvertreter die notwendigen Spieleingaben tätigen. vor jeden Spiel ist eine Pass und Gesichtskontrolle zwingen erforderlich. Ab der Rück- Serie 2015/2016 wird in der Ü 40/Ü50 und 7 er Frauen der Online-Spielbericht eingeführt. 6.1 Die Senioren - Spielberichtsformulare sind leserlich vom Heimverein mit allen geforderten Angaben. ordnungsgemäß (verantwortlich ist der SR) auszufüllen. Bei Mannschaften mit Rückennummern muss die Eintragung auf dem Spielbericht mit der Trikotnummer des Spielers identisch sein. Das ausgefüllte Spielberichtsformular und die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter.15 Minuten vor Spielbeginn zur Kontrolle vorzulegen, außerdem ein Freiumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters. (S. Anschriftenverzeichnis) eine Pass und Gesichtskontrolle ist vor Spielbeginn zwingen erforderlich. 6.2 Ein- und Auswechseln von Spielern Bei Punkt- und Pokalspielen einschließlich Freundschaftsspielen (Turniere) von (Frauen, Herren und AltHerren) der 3.Kreisklasse bis zur Kreisliga können 14 Spieler von den Alten Herren (9er 13) 15 Spieler, ständig ein- und ausgewechselt werden. Vor dem Spiel sollen alle Spieler in den Spielbericht eingetragen werden, nachtragen ist zulässig. Nach dem Spiel sind unmittelbar alle Auswechselspeiler vom Verein in den Spielbericht einzutragen. Eingewechselte Auswechselspieler werden mit einem Kreuz gekennzeichnet die Pässe der nachgetragenen Spieler sind dem SR unaufgefordert vorzulegen. Für alle Eintragungen auf dem Spielbericht ist der Mannschaftsführer verantwortlich. Das Ein- und Auswechseln ist nur in einer Spielruhe (Spielunterbrechung) erlaubt. Das ausgefüllte Spielformular und ein Freiumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters (s.Anschriftenverzeichnis) ist dem Schiedsrichter vom Platzverein rechtzeitig vor dem Spiel zu übergeben. 6.3 Fehlender Pass Spieler, die keinen Spielerpass zu einem Spiel vorlegen können oder deren Spielerpass nicht die Daten und Erkennungsmerkmale gemäß § 4 (2) der SpO enthält, haben auf der Rückseite des Spielberichtes ihren Spieleinsatz durch eigenhändige Unterschrift (Vor- u. Zunamen) und Angabe des Geburtsdatums zu bestätigen. Der Verein ist verantwortlich für die Richtigkeit der auf dem Spielerpass vorgenommenen Eintragungen. Änderungen dürfen auf dem Spielerpass nicht vorgenommen werden. Fotokopien der Spielerpässe werden nicht anerkannt. Das Lichtbild muss die Identität mit dem Eigentümer des Spielerpasses nachweisen. Lichtbilder von Jugendlichen und Kindern können nicht dem tatsächlichen Aussehen eines Herren- oder Altherrenspielers entsprechen. Sie sind auch unvollständig anzusehen, wie bei fehlendem Bild, Stempel und Unterschrift! 7.Schiedsrichterkosten Die SR-Gebühren sind vom Platzverein (entfällt bei Schiedsrichterpoolung) auf der Sportanlage an den Schiedsrichter auszuzahlen. 7.1 SR-Gebühren (Kreis Peine) Kreisliga 1.Kreisklasse bis 3.Kreisklasse Alte Herren Frauenkreisliga -11 Endspiel Junioren A-Jg. Junioren B-Jg. Junioren C-Jg. 20,00 € 17,00 € 14,00 € 14,00 € 14,00 € 15,00 € 13,00 € 12,00 € Junioren D-Jg. SRA Fahrgeld pro KM 10,00 € 13,00 € einschließlich Fahrkosten 0,30 € 7.1 Erfüllung des Schiedsrichter-Soll § 11 (2+3) Anhang 2.1 Ziffer 12 SpO Ab Spieljahr 2015/2016: Der Stichtag ist der 01.07.eines Spieljahr , für gemeldete Mannschaften und Anerkennung( Kriterien) siehe Anhang 1 dieser Ausschreibung 7.2 Schiedsrichterpoolung Herren Kreisliga und 1.Kreisklasse Die Aufwandsentschädigung und Fahrkostenabrechnung mit den Schiedsrichter, nur Meisterschaftsspiele (Punktspiele)in der Kreisliga und 1.Kreisklasse erfolgen nach Eingang des Spielbericht durch den Kreis Peine, auf das angegebene Konto. Zu diesen Zweck zahlen die beteiligten Vereine im Spieljahr entsprechend ihrer Klassenzugehörigkeit für die Kreisliga ,1.Kreisklasse jeweils eine Abschlagzahlung zum 01.08. und 07.02.ein Die erste Abschlagszahlung ist am 01.August 2015 für 17 Spieltage und die zweite 07.Februar 2016 für 13 Spieltage Die Beträge werden am 01.August 2015 für die Kreisliga in Höhe von 520,00 € und am 07.Februar 2016 Erfolgt die zweite Zahlung,der Betrag wird noch bekannt gegeben Die Beträge werden am 01.August 2015 für die 1.Kreiskl.in Höhe von 280,00 € und am 07.Februar 2016 Erfolgt die zweite Zahlung der Betrag wird noch bekannt gegeben . Auf das Konto des NFV Kreis Peine – Schiedsrichterpoolung Volksbank Peine Konto Nr.:903090501 BLZ 252 600 10 Iban: DE49252600100903090501 BIC: GENODEF1PEV Die Endabrechnung mit den Vereinen erfolgt separat je Spielklasse zum Spieljahrende Sollte ein Meisterschaftsspielausfallen und der/die Schiedsrichter sind angereist zahlt der bauende Verein den 1/2Aufwandentschädigungsssatz und das Fahrgeld vor Ort. Hallen- und Feldturniere Herren bis 2 Stunden wie Einzelspiel Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50% Über 4 Stunden Einzelspiel + 100% Alte Herren bis 2 Stunden wie Einzelspiel Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50% Über 4 Stunden Einzelspiel + 100% Frauen bis 2 Stunden wie Einzelspiel Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50% Über 4 Stunden Einzelspiel + 100% Junioren bis 2 Stunden wie Einzelspiel Bis 4 Stunden Einzelspiel + 50% Über 4 Stunden Einzelspiel + 100% Für die vom Kreis-Juniorenausschuss angesetzten Hallen- und Feldturniere gelten ebenfalls die vorgenannten Bedingungen. Hallenpunktspiele Junioren = 12,00 € einschließlich Fahrgeld Vergebliche Anreise bei allen Spielen - halber Spesensatz plus Fahrgeld Je Kilometer = 0,30 € 8.Feldverweise und Rechtssprechung 8.1 Bei Hinausstellung, Feldverweis auf Dauer von Spielern ist der betroffene Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter (Entfällt beim OSB) unaufgefordert nach Beendigung des Spiels die entsprechenden Spielerpässe auszuhändigen Ein des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt. Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen § 16 (1) SpO und § 41 (1) RuVO. Die Bestrafung nach § 46 SpO in Verbindung mit Anhang 2 SpO bleiben vorbehalten, sofern nicht eine Entscheidung des Kreissportgerichtes herbeizuführen ist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine mündliche Verhandlung vor dem Kreissportgericht verlangt, so ist dieses innerhalb von drei Tagen schriftl. Dem Spielausschussvorsitzenden mitzuteilen. 8.2 Gegen die Entscheidung des Kreisspielausschusses ist nach § 15 (1) SpO die gebührenfreie Anrufung nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Kreissportgericht zulässig. 8.3 Für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe in Sachen § 15 (2) (Einspruch) u. § 16 RuVO (Protest) ist ebenfalls das Kreissportgericht zuständig. Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in dreifacher Ausfertigung an den Vors. Des Kreissportgerichtes (nicht per Einschreiben) einzureichen. Eine weitere Durchschrift ist in allen Fällen dem Vors. Des Kreisspielausschusses zu zusenden 8.4 Auf die Beachtung der §§ 1, 5, 10, 11,12, 14-19 und 33 RuVO wird hingewiesen. 8.5 Regelung für Gelbe bzw. Gelb - Rote Karte (Nur in der Kreisliga Herren) 8.5.1 Verwarnung (Gelbe Karte) Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste ausgetragene Meisterschaftsspiel (im gleichen Wettbewerb gesperrt)Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen,so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. Es wird dringend empfohlen, den Spielbericht unmittelbar nach dem Spiel aufmerksam zu prüfen und sich bei Unklarheiten (z.B. darüber welcher Spieler eine Gelbe Karte erhalten hat) umgehend mit der Staffelleitung in Verbindung zu setzen. 8.5.2 Feld verweis nach zwei Verwarnungen (Gelb- Rote Karte) Erhält ein Spieler in Einem Pflichtspiel eine Gelb – Rote Karte,so ist er für das nächste Spiel im (gleichen Wettbewerb)gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das nächste Pflichtspiel jeder anderen Mannschaft des Vereins gesperrt. Längsten jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. 8.6 Die Protestgebühr beträgt = 40,00 € Verfahrensgebühren und Kosten werden im Falle, dass der Rechtsbehelf ohne Erfolg bleibt, nach Abschluss des Verfahrens fällig. 9. Allgemeine Bestimmungen 9.1 Spielverlegungen Spielverlegungen können in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des Gegners durch den Staffelleiter genehmigt werden. Diese Anträge müssen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter vorliegen. Die Verwaltungskosten für jede Spielverlegung betragen 10,- € und sind vom Antragsteller zu zahlen. Falls die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten wird, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 20,- €. Der Antrag auf Spielverlegung muss in jedem Fall vor dem angesetzten Spiel, spätesten 24 h vor dem Anpfiff, beim Staffelleiter schriftlich vorliegen, andernfalls kann eine Spielwertung wegen Nichtantretens vorgenommen werden. Zum Schutze des Jugendspielbetriebes der Junioren/innen auf Kreisebene dürfen Spielverlegungen von Herrenmannschaften auf Samstag und Dienstag von Vereinen oder Vereinen, die als Mitglied einer Jugendspielgemeinschaft am Junioren-Spielbetrieb teilnehmen, nur mit Zustimmung der betroffenen Jugendleitungen vorgenommen werden Eigenmächtige Spielverlegungen werden mit einer Ordnungsstrafe für beide Vereine belegt. 9.2 Spielbetriebe über das Sportinformationssystem Der Spielbetrieb wird über das Sportinformationssystem (DFB-Net) abgewickelt. Spielpläne, Neuansetzungen und Verlegungen sind dementsprechend abzufragen. Bei Spielausfällen werden Neuansetzungen grundsätzlich nur noch über das Sportinformationssystem getätigt. Die Vereine sind verpflichtet mindestens einmal in jeder Kalenderwoche spätesten drei Tage vor dem angesetzten Spiel sich zu informieren. Adressen: „www.dfbnet.org” Unter Ihrer Vereinsmail werden Informationen und die Verwaltungsentscheide, (sie sind ohne Unterschrift gültig) über den Spielbetrieb gesendet, jeder Verein ist verpflichtet alle drei Tage seine Mail. Abzurufen, einmal in der Kalenderwoche seine E-Mail abzurufen. Jede Art von Kommunikation zwischen Vereine des Kreises wird über das DFBnet-Postfach abgewickelt. Daher ist es wichtig, alle (3) drei Tage ins System zu gehen. Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.) sind im DFBnet-Meldebogen von den Vereinen stets aktuell zu halten. Unterlassungen gehen zulasten der Vereine. 9.3 Bei Unbespielbarkeit des Platzes sind die Vorschriften des § 28 der SpO einzuhalten. Wird ein kommunaler Sportplatz zur Vermeidung nachhaltiger Schädigung durch die Kommune gesperrt, ist unter Beachtung der Vereinbarung zwischen DFB und dem Städtetag. Ein Protokoll anzufertigen unter Angaben der Gründe und dieses innerhalb von 10 Tagen dem Vorsitzenden des KSpAs zuständigen Staffelleiter vorzulegen. Die Entscheidung sollte stets am Spieltag und nicht früher als sechs Stunden vor der angesetzten Anstoßzeit erfolgen. Bei Spielflächen, die sich im Vereinseigentum befinden, in denen witterungsbedingt ein ordnungsgemäßer Spielablauf nicht gewährleistet ist oder die Gesundheit der Spieler Schaden nehmen würde, ist die Unbespielbarkeit des Platzes allein durch die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten ist unter Angaben der Gründe der spielleitenden Stelle innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Die Entscheidung ist stets am Spieltag vor Zunehmen und nicht früher als sechs Stunden vor der Anstoßzeit. In diesem Fällen sind sofort und fristgerecht 3 Std. vor Spielbeginn zu benachrichtigen: Spielgegner Schiedsrichteransetzer Schiedsrichter DFBnet Eingabe “Ausfall“ schaut frühstens 3 Std. vor Spielbeginn in den Spielplan “Ausfall“ schaut frühstens 3 Std. vor Spielbeginn in den Spielplan “Ausfall“ spätestens 3 Std. vor Spielbeginn Bei Unbespielbarkeit eines Platzes, der vom angesetzten Schiedsrichter vor Spielbeginn festgestellt wird, braucht im Spielformular von dem bauenden Verein nur der Spielberichtskopf ausgefüllt werden (also keine Spielereintragungen) Freiumschlag ist zu stellen. Eine Nichtbeachtung des § 28 SpO und dieser Ausschreibung wird bestraft und kann zum Punktverlust führen. Ist drei Tage vor dem Spiel bekannt, dass der Platz nicht zur Verfügung steht, ist nach § 23 (3) der SpO zu verfahren. 9.4 Bei Spielüberschneidungen ist der Platzverein verpflichtet, sich rechtzeitig beim Gegner um eine uhrzeitliche Verlegung zu bemühen. Wenn keine Einigung zustande kommt, ist sofort der Staffelleiter einzuschalten. Die Verlegung des Spieles ist unverzüglich dem Staffelleiter und der Presse mitzuteilen. Telefongespräche mit Schiedsrichteransetzer und Staffelleiter sind grundsätzlich, Vor 20,00 Uhr durchzuführen 9.5 Treten Mannschaften in gleicher Spielkleidung an, so muss die Heimmannschaft ihre Spieltracht wechseln. 9.6 § 30 Nichtantreten des Schiedsrichters: Abs.1: Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein verpflichtet, für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Verfügung, so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein Losentscheid. Abs.2: Steht weder ein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter. Schiedsrichter eines der beiden Vereine zur Verfügung so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine Person einigen, die dem Verband angehört. Stellen sich mehrere Sportkameraden zur Verfügung, so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein Losentscheid. § 38 Spielwertung in besonderen Fällen: Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn sie sich weigert, unter einem anerkannten Schiedsrichter zu spielen oder sich nicht auf einen anwesenden Schiedsrichter bzw. eine Verbandsperson einigen will. Bei Nichtaustragung des Spieles ist der Platzverein verpflichtet, innerhalb drei Tagen eine Meldung mit Stellungnahme an den zuständigen Staffelleiter zu senden. 9.7 Ein gebrauchsfähiger Sanitätskasten und eine Trage haben unbedingt zur Verfügung zu stehen. 9.8 Bier- und Alkoholverkauf unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. 9.9. Eintrittspreise (Richtpreise) Kreisliga, 1.Kreisklasse 2.Kreisklasse und 3.Kreisklasse = 3,00 € = 2,00 € 9.10 Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung wird in allen Fällen nur für ein Spieljahr erteilt. Antreten in genehmungspflichtiger Spielkleidung (Werbung) ohne Genehmigung wird nach der SpO I/11 pro Spiel bestraft. = 15,00 € im Wiederholungsfall doppelte Strafgebühr. 9.11 Vereinspokalturniere: Geplante Pokalturniere sind meldepflichtig und müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Turnier mit Ausschreibung versehen beim Vors. des Kreisspielausschusses vorliegen. Die Pokalturniere unterliegen der Sportgerichtsbarkeit des NFV Kreis Peine. Die während des Pokalturniers ermittelten Spielpaarungen sind unverzüglich dem Schiedsrichteransetzer mitzuteilen. Spielberichte sind innerhalb drei Tagen an den Vors. des Spielausschusses zu senden. 9.12 Freundschaftsspiele: Freundschaftsspiele sind mindestens 7 Tage vor dem Spiel schriftlich beim Vorsitzenden des Kreisspielausschusses anzufordern. Spielberichte werden online ausgefüllt 9.13 Meldungen der Spielergebnisse Die Spielergebnisse / Spielausfälle §28(1), (auch Wochentagspiele) sind sofort spätestens 1 Stunde nach Spielende von den Platzvereinen in die Ergebnismaske des Sportinformationssystems einzugeben. Bis spätestens 17:45 Uhr am Sonntag. Versäumnisse werden nach Ablauf der 60 Minuten gemäß § 27.6 in Verbindung mit Anhang 2-1/16 der SpO geahndet. Spielberichte sind von der Kreisliga und 1.Kreisklasse an die Braunschweiger Zeitung (Peiner Nachrichten) und der Peiner allgemeinen Zeitung durchzugeben. Peiner Nachrichten: Kreisliga Ruf-Nr.: 05171/50 83 13 1.Kreisklasse Tel.: 0 51 71/50 83 14 Peiner allgemeine Zeitung; Kreisliga Ruf-Nr.: 0 51 71/40 61 38 1.Kreisklasse Tel.: 0 51 71/ 40 61 32 9.14 Jeder Verein ist verpflichtet, seine Daten in der Homepage des NFV Kreis Peine auf Richtigkeit zu überprüfen. Fehlerhafte Veröffentlichungen oder Veränderungen sind unverzüglich dem Vorsitzenden des Spielausschusses mit zuteilen. http://www.nfv-kreis-peine.de/ 9.15 Spieler überprüfen im Kreis Peine nach § 10 SpO. Beim Antrag eines Spieler - Überprüfung hat der stellende Verein eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu zahlen, sollte die Überprüfung Negativ sein. 9.16. Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspiele der nächstniederen Mannschaften eingesetzt werden, wenn sie gem.§ 10 Abs. 2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinanderfolgende und ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft). Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für Spieler innen nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesen Fall findet die Regelung $ 10 Abs. 4 SpO Anwendung. 10. Schlussbemerkung: 10.1Nach Veröffentlichung der Spielpläne im SIS ist jeder Verein verpflichtet, die Spielpläne auf Spielüberschneidungen zu überprüfen, Überschneidungen sind unverzüglich dem Staffelleiter des Kreisspielausschusses schriftlich mitzuteilen, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Etwaige Änderungen (Anschriften oder Telefonnummern) müssen rechtzeitig allen Instanzen (VorstandSportgericht-, Schiedsrichterausschuss und Spielausschuss schriftlich mitgeteilt werden. Spieltechnische Angelegenheiten sind mit dem zuständigen Staffelleiter abzuklären. 10.2Verstöße gegen die Ordnungen und Satzungen des NFV und dieser Ausschreibung werden entsprechend den Bestimmungen der SpO und RuVO geahndet. 10.3 Besonderer Hinweis; s. SpO Anhang 2/1 - (8) Nichtantreten: Kreisliga 100,00 € 1.Kreisklasse 75,00 € 2.Kreisklasse 50,00 € 3.Kreisklasse 40,00 € Alte Herren 30,00 € Ü40/Ü50 25,00 € Nichtantreten an den letzten drei Spieltagen, je Spieltag, doppelte Strafgebühr, bei der Altherren und Ü 40/50 die dreifache Strafgebühr Außerdem ist das Spiel mit 3.Pkt. und 5 Toren für den Gegner gewertet. (Nichtantreten 5 Gegentore). 10.4 Alle Forderungen (Ordnungsgebühren usw.) werden durch den NFV-Kreisschatzmeister eingezogen. 10.5 Gegen diese Ausschreibung ist der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gem. §§ 27,51 (2) SpO und § 15 (1) RuVO, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Veröffentlichung im SIS möglich. Die Anrufungsfrist beginnt mit der Einstellung dieser Ausschreibung in die Datenbank des Sportinformations- sytem. www.nfv.de Ausschreibung Frauenkreisliga 7er 1. In der Serie 2015/2016 können B-Juniorinnen des älteren Jahrgang in Frauenmannschaften eingesetzt werden,.Alles Weitere regelt der Anhang 1 der SpO des NfV. 2. Bei einer 7er-Mannschaft können 11 Spielerinnen eingesetzt werden, von denen 1 Torwart und 6 Feldspieler auf dem Spielfeld sein dürfen. Bei Spielbeginn müssen mindestens 1 Torwart und 4 Feldspieler auf dem Spielfeld sein. 3. Auswechselungen dürfen nur während einer Spielunterbrechung von der Seitenlinie (Mittellinie) vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden können. 4. Die Spiele der 7er werden auf Kleinfeld ausgetragen (Größenmaße halbes Spielfeld eines normalen Sportplatzes). Die Kleinfeldtore haben die Maße 5 m x 2 m. Die Markierungen des Kleinfeldes hat entsprechend zu erfolgen. Der Strafstoßpunkt (9 m) sowie die Strafräume (12 x 12 m) müssen gekennzeichnet sein. Die Außenlinien sollten mit Fahnen markiert werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten. Gespielt wird mit Abseits. 5. Beim Abstoß bzw. Abwurf darf der Ball über die Mittellinie gespielt werden. 6. Bei Freistößen haben gegnerische Spieler einen Abstand von 7 m einzuhalten. Alle Freistöße sind indirekt. 7. Feldverweise siehe SpO § 16 gelb/rote Karte; diese bezieht sich auf die Restzeit des jeweiligen Spieles (Matchstrafe). 8. Die Spielerpässe sollen vor dem Spiel kontrolliert werden. Die gegnerische Mannschaftsführerin ist berechtigt, sich die Spielerpässe vorlegen zu lassen. Durch ihre Unterschrift auf dem Spielformular bescheinigen die Mannschaftsführerin die Passkontrolle. 9. Schiedsrichter stellt grundsätzlich der Heimverein. 10. ab der Rückserie wird der Onlinespielbericht eingeführt Das Spielformular ist ordnungsgemäß auszufüllen und vom Platzverein den Staffelleiter innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Für die Ausfüllung und Versendung ist der Heimverein verantwortlich. Spielausfälle oder Nichtantreten sind den Staffelleiter sofort zu melden.§ 28 (1) 11. Der Spieltag ist Freitag, Verlegungen nur mit Zustimmung des Gegners, in schriftlicher Form. Kosten pro Verlegung 10,00 € 12. Nichtbeachten der Nr.10 und 11 dieser Ausschreibung ziehen Bestrafung nach sich 13 . Ansonsten gelten die Regeln der Spielordnung des NFV. Hinweis: Bei Unbespielbarkeit des Platzes sollte beim Gegner gespielt werden. Ausschreibung für Kreispokal Frauen Alle erste Mannschaften Frauen 11. und 7. Die im Kreis spielen,ist es eine Pflicht an diesem Kreispokal teil zunehmen Es wird auf Groß/Kleinfeld gespielt, spielen 11 und 7 gegen einander,reduziert sich 11 Mannschaft auf 7 Spielerinnen es dürfen 10/14 Spielerinnen eingesetzt werden. gespielt wird in einer KO- Pokalrunde 1 Der Pokalsieger erhält einen Pokal und Ball zum Verbleib 2.Verzichtsleistung ist nicht zulässig und wird nach der SpO Anhang 2 geahndet. 3. Die 7er Mannschaft hat Heimrecht 4.Besteht nach regulärer (2 x 45 min) Spielzeit Torgleichheit,findet sofort eine Neunmeterschießen bekannten NFV Richtlinien statt. nach den 5. Die Schiedsrichter stellt der Heimverein, die kosten teilen sich beide Mannschaften. 6. Spielberichte innerhalb drei Tagen an Günter Brand,Habichtweg 7, 31228 Peine 7. Die Spieltage werden auf Dienstag gelegt 8. Ergebnisse sind durch den Platzverein meldepflichtig DFBnet 9. Das Endspiel findet vor den Herrenkreispokal statt 10. Maßgebend für die Durchführung der Kreispokal ist die NFV Satzung und diese Ausschreibung Ausschreibung Volksbank-Peine-Cup der Frauen Hallenkreismeisterschaft 1. Ausrichter ist der NFV Kreis Peine 2. Der Pokal geht nach dreimaligem Gewinn in Folge oder nach fünfmaligem Gewinn außer der Reihe in den Besitz der betreffenden Mannschaften über. Andernfalls ist jeder Pokalsieger verpflichtet, den Wanderpokal vier Wochen vor dem nächsten Hallenturnier unaufgefordert beim Pokalleiter zurückzugeben. 3. Teilnehmen können nur erste Frauenmannschaften aus dem Kreis Peine von der Kreisliga 7er bis 11. Und die Mannschaften aus dem Bezirk zurzeit 3 Mannschaften sofern sie nach Abschluss der Halbserie unabhängig von der Anzahl der Spiele, einen Tabellenplatz in der 11.Kreisliga die ersten 4 Mannschaften und aus der 7er Kreisliga die ersten 3 Mannschaften. 4. Gespielt wird in Turnierform an einem Tag in zwei Gruppen mit Halbfinale und Spiel um den Dritten Platz sowie das Endspiel. Es wird mit 10 Mannschaften gespielt Sollte diese Anzahl aufgrund der unter 3. Genannten Kriterien nicht erreicht werden, sind die nächstplatzierten Mannschaften – beginnen mit der 11. Kreisliga – qualifiziert. 5. Es wird ein Startgeld von 10,00 € pro Mannschaft gezahlt. Alle Teilnehmer erhalten einen Ball. Die VolksbankPeine stellt sich weiter als Sponsor für dieses Turnier zur Verfügung. Sie stiftet, einen Wanderpokal und interessante Geldpreise. 6. Gespielt wird nach den Hallenregeln des NFV Kreis Peine und dieser Ausschreibung Die Vereine dürfen nur Spielerinnen einsetzen, die eine Ordnungsgemäße Spielberechtigung für den Verein besitzen. Das Spielformular und die Pässe sind vor dem Turnier bei der Turnierleitung abzugeben. Die Turnierleitung übt das Hausrecht aus, sie entscheidet vor Ort über Eisprüche und Proteste. Ihre Weisung ist Folge zu leisten. Alle Räume sind am Schluss der Veranstaltung sauber zu verlassen, die Vereine haften für Ihre Vereinsangehörigen verursachten Schäden, sollte der Verursachen nicht zu ermittel sein, werden die Kosten auf alle teilnehmenden Vereine umgelegt. Für abhanden bekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. A u s s c h r e i b u n g - Seniorenliga - Ü40 / Ü50 1. An den Spielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die das 40./50. Lebensjahr vollendet haben und einen gültigen Spielerpass besitzen. 2. Bei einer 7er-Mannschaft können 10 Spieler eingesetzt werden, von denen 1 Torwart und 6 Feldspieler auf dem Spielfeld sein dürfen. Bei Spielbeginn müssen mindestens 1 Torwart und 4 Feldspieler auf dem Spielfeld sein. Gastspielererlaubnis § 9 Abs.2 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastspielerlaubnis für eine Altseniorenmannschaft beim Vors. Spielausschuss beantragt werde . Der § 9 (2) der NFV SpO regelt die Voraussetzung einer Gastspielerlaubnis. Es werden bei der, Ü 40/50 Max. 3 Spieler pro Mannschaft zugelassen, davon dürfen Max. 3 Spieler aktiv an einen Pflichtspiel teilnehmen. Der Gastspieler ist auf dem Spielformular mit einen „G“ zu kennzeichnen. Die Bescheinigung ist als Anlage im Spielerpass vermerkt, siehe § 9 (3) der SpO. 3. Auswechselungen dürfen nur während einer Spielunterbrechung von der Seitenlinie (Mittellinie) vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden können. 4. Die Spiele werden auf Kleinfeld ausgetragen (Größenmaße halbes Spielfeld eines normalen Sportplatzes). Die Kleinfeldtore haben die Maße 5 m x 2 m. Die Markierungen des Kleinfeldes hat entsprechend zu erfolgen. Der Strafstoßpunkt (9 m) sowie die Strafräume (12 x 12 m) müssen gekennzeichnet sein. Die Außenlinien sollten mit Fahnen(Hütchen) markiert werden. 5. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Gespielt wird ohne Abseits. 6. Beim Abstoß bzw. Abwurf darf der Ball nicht über die Mittellinie gespielt werden. Geschieht dieses, ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Mittellinie für den Gegner fortzusetzen. 7. Bei Freistößen haben gegnerische Spieler einen Abstand von 7 m einzuhalten. Alle Freistöße sind indirekt, außer beim Strafstoß. 8. Feldverweise siehe SpO § 16 gelb/rote Karte; diese bezieht sich auf die Restzeit des jeweiligen Spieles (Matchstrafe). 9. Die Spielerpässe sollen vor dem Spiel kontrolliert werden. Der gegnerische Mannschaftsführer ist berechtigt, sich die Spielerpässe vorlegen zu lassen. Durch ihre Unterschrift auf dem Spielformular bescheinigen die Mannschaftsführer die Passkontrolle. 10. Schiedsrichter stellt grundsätzlich der Heimverein. 11. ab der Rückserie wird der Onlinespielbericht eingeführt Das Spielformular ist ordnungsgemäß auszufüllen und vom Platzverein dem Staffelleiter innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Für die Ausfüllung und Versendung ist der Heimverein verantwortlich. Spielausfälle oder Nichtantreten sind dem Staffelleiter sofort zu melden. 12. Spielverlegungen müssen mindestens 7 Tage vor dem Spiel dem Staffelleiter schriftlich vorliegen. Bei Nichtbeachtung wird das Spiel für den Gegner gewertet. 13. Eine Nichtbeachtung der Nummer 11) und 12) dieser Ausschreibung ziehen Bestrafungen nach sich: Nr. 11 Nicht ordnungsgemäße Ausfüllung des Spielformulars 5 € Nr. 12 Spielverlegung ohne Information der spielleitenden Stelle 10 € 14. Ansonsten gelten die Regeln der Spielordnung des NFV. Hinweis: Bei Unbespielbarkeit des Platzes sollte beim Gegner gespielt werden. Ausschreibung Für den Volksbank Peine Pokal Herren 1.Sämtliche 1.Mannschaften der auf Kreisebene spielenden Vereine, nehmen am Volksbank Peine - Pokal teil. 2.Pokalsieger erhält einen Wanderpokal, der nach dreimaligen Gewinn in Folge nach.5-maligem Gewinn außer der Reihe in den Besitz der Mannschaft über geht. 3.Kreispokalsieger aus diesem Wettbewerb nimmt am Bezirkspokal des NFV Bezirk Braunschweig teil. 4.Verzichtleistungen oder Nichtantreten ist nicht zulässig und wird nach der SpO Anh. 2 geahndet. 5.Der in einer tieferen Klasse spielende Gegner hat Heimrecht. Bei Gleicher Klasse entscheidet die 1. Auslosungszahl über Heimrecht. Auf Heimrecht kann verzichtet werden. 6.Besteht nach regulärer Spielzeit Torgleichheit, findet ein Elfmeterschießen nach den bekannten NFV-Richtlinien statt. 7.Evtl.Wünsche auf Anstoßzeiten sind dem Schiedsrichteransetzer und Pokalleiter rechtzeitig zumelden. 8.Spielberichte sind Online (OSB)auszufüllen die Pässe werden nicht eingezogen bei einer Roten Karte. 9.Pokalspielergebnisse sind durch den Platzverein sofort oder bis späteste 1.Std.nach dem Spiel in das DFB-Net zu melden Spielberichte sind an die Zeitung melden a)PAZ Telefon 05171 40 61 34 b)PN Telefon 05171 50 83 13 10.Eintrittspreise 1.und 2.Rund Erwachsen 1.50 € Jugendliche Zahlen bei allen Spielen 1,00 € Ab dritte Runde Erwachsene 2,00 € Endspiel 2,50 € Sonderermäßigung für Vereinsmitglieder ist nicht statthaft. 11.Abrechnung bei Vorrundenspielen: Nach Abzug der Schiedsrichterkosten teilen sich beide Teams die Einnahme. 12.Das Endspiel findet am nächsten Wochenende nach Beendigung der Punktspiele statt. An diesem Tage ist ab 13:00 Uhr Spielverbot für alle Herrenmannschaften des NFV Kreis Peine. Endspielort bestimmt der KSpA. Sollte nach 90 Minuten noch keine Entscheidung. Gefallen sein, findet sofort ein Elfmeterschießen nach den bekannten NFV Richtlinien statt. 13 Maßgebend für die Durchführung dieser Kreispokalspiele ist die NFV Satzung und diese Ausschreibung. Kreisliga Rahmenterminkalender 2015/2016 Kreis Peine Termin und Uhrzeit 1.Kreisklasse 14.Staffel Tag Datum Uhzeit Härke 16 M Mi 05. Aug 19:00 1.Sp. So 09. Aug 15:00 Auslosung Di 11. Aug 19:00 Härke 8 M Mi 12. Aug 19:00 2.Sp So 16. Aug 15:00 Härke 4 M Mi 19. Aug 19:00 Pokal 1 Runde/32 Do 20. Aug 18:30 3.Sp. So 23. Aug 15:00 Pokal 2 Runde/16 Do 27. Aug 18:30 4.Sp So 30. Aug 15:00 Härke-Endspiel Mi 02. Sep 19:00 Nachholspieltag Do 03. Sep 5.Sp So Kreispokal Qualifizierung 12.Staffel Kreispokal Sporthaus TSV Rot Weiß Schwicheldt 1.Sp. 1.Sp. 1.Sp. 2.Sp. 2.Sp. 2.Sp. 3.Sp. 3.Sp 3.Sp. 18:30 4.Sp 4.Sp. 06. Sep 15:00 5.Sp. 5.Sp. Nachholspieltag 4.Sp. 6.Sp. Do 10. Sep 18:00 7.Sp. So 8.Sp So 9.Sp So Nachholspieltag So 10.Sp So 11.Sp So 12.Sp So 13.Sp So 14.Sp So 15.Sp So 16.Sp So 17.Sp So Nachholspieltag So 18.Sp So 5.Sp. 6.Sp. 20. Sep 15:00 7.Sp. 7.Sp. 7.Sp. 27. Sep 15:00 8.Sp 8.Sp. 9.Sp. Nachholspieltag 04. Okt 14:30 9.Sp 8.Sp. 11. Okt 14:30 10.Sp. 10.Sp. 9.Sp. 18. Okt 14:30 11.Sp 11.Sp. 10.Sp. 25. Okt 14:00 12.Sp. 12.Sp. 11.Sp. 01. Nov 14:00 13.Sp 13.Sp. Nachholspieltag 08. Nov 14:00 14-Sp. 14.Sp. Nachholspieltag 15. Nov 14:00 15.Sp. 13.Sp. Nachholspieltag 22. Nov 14:00 16.Sp. 14.Sp. Nachholspieltag 29. Nov 14:00 17.Sp. Nachholspieltag 06. Dez 14:00 Winterpause vom 07.12.2015 bis 28.02.2016 Nachholspieltag 06. Mrz 15:00 18.Sp 15.Sp. Nachholspieltag 13. Mrz 15:00 19.Sp. 16.Sp. 12.Sp. 20. Mrz 15:00 20.Sp. 17.Sp. 13. Sep 15:00 6.Sp. 19.Sp So 20.Sp Nachholspieltag Nachholspieltag So Sa 26. Mrz Mo 28. Mrz 16:00 15:00 Nachholspieltag Nachholspieltag 21.Sp So 03. Apr 15:00 21.Sp. 22.Sp So 10. Apr 15:00 22.Sp. Nachholspieltag Do 14. Apr 18:30 Nachholspieltag 23.Sp So 17. Apr 15:00 23.Sp. 24.Sp So 24. Apr 15:00 24.Sp 25.Sp So 01. Mai 15:00 25.Sp. Nachholspieltag Do 05. Mai 15:00 Nachholspieltag 6.Sp. Nachholspieltag Nachholspieltag 13.Sp. 14.Sp. 19.Sp. Nachholspieltag 15.Sp. 20.Sp. 16.Sp. 21.Sp. 17.Sp 22.Sp. Nachholspieltag 18.Sp. 26.Sp So 08. Mai 15:00 26.Sp. Pokal 3 Runde/8 So 08. Mai 15:00 Pokal 3 Runde/8 Nachholspieltag Do 12. Mai 15:00 Nachholspieltag Nachholspieltag Fr 13. Mai 19:00 Nachholspieltag Nachholspieltag Sa 14. Mai 16:00 Nachholspieltag Nachholspieltag Mo 16. Mai 15:00 Nachholspieltag 27.Sp So 22. Mai 15:00 27.Sp. Pokal 4 Runde/4 Do 26. Mai 19:00 Pokal 4 Runde/4 28.Sp So 29. Mai 15:00 28.Sp. 29.Sp So 05. Jun 15:00 29.Sp 30.Sp Pokalendspiele So Sa 12. Jun 18. Jun 15:00 14:00/17:00 30.Sp. 23.Sp. 18.Sp. Nachholspieltag Nachholspieltag Nachholspieltag Nachholspieltag Nachholspieltag Nachholspieltag 19.Sp. Nachholspieltag Nachholspieltag 20.Sp 24.Sp. 21.Sp. 25.Sp. 22.Sp 26.Sp. Hallen-Fußball-Regeln 1. Allgemeines Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichung vorsehen, nach den Fußball-Regeln und Durchführungsbestimmungen sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und der Mitgliedsverbände ausgetragen. Der Veranstalter bestimmt unter Rücksicht der Hallenmaße, bis zu welcher Höhe der Ball gespielt werden darf. Wird der Ball gegen die Hallendecke oder ein über dem Spielfeld angebrachtes Gerät geschossen, ist dieser Verstoß mit einem indirekten Freistoß an der Stelle zu ahnden, die unterhalb des Punktes liegt, wo die Hallendecke bzw. das Gerät berührt worden ist. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Ein Tor kann nur erzielt werden, wenn der Ball in der Hälfte des Gegners gespielt oder berührt wurde Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 3m vom Ball entfernt sein. Der Torwart: verlässt der TW den Torraum, ist er Feldspieler und darf auch Tore schießen. Außerhalb des Strafraums angenommene Bälle darf er wie jeder Feldspieler auch über die Mittellinie spielen. 2. Spielfortsetzungen 2.1 Freistoß Alle Freistöße sind indirekt auszuführen, innerhalb des Strafraumes und der gestrichelte Linie verwirkte indirekte Freistöße für die angreifende Mannschaft sind auf der gestrichelten Linie von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten liegt. 2.2 Strafstoß Der Strafstoß darf mit Anlauf ausgeführt werden. Der Anlauf ist auf 3m begrenzt. Der Ball wird auf die Strafstoßmarke gelegt: 7m bei Torgröße 3m x 2m, 9m bei Torgröße 5m x 2m (gestrichelte Linie). Der ausführende Spieler muss klar zu erkennen sein. Der TW der verteidigenden Mannschaft muss mit Blick zum Schützen auf seiner Torlinie zwischen den Pfosten bleiben, bis der Ball im Spiel ist. Alle anderen Spieler müssen innerhalb des Spielfeldes, außerhalb des Strafraums (bei 7m die durchgezogene Linie, bei 9m die gestrichelte Linie) und mindestens 3m vom Ball entfernt sein. Der SR darf den Pfiff zur Ausführung erst geben, wenn alle Spieler ihre Position in Übereinstimmung mit der Regel eingenommen haben. 2.3 Einwurf Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen. 2.4 Torabstoß Hat der Ball die Torauslinie oder Torbande überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder Abstoß wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Straf- bzw. Torraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Straf- bzw. Torraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt der Abstoß oder Abwurf über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt oder der Ball den Boden berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert mit den Händen gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung. 2.5 Eckstoß Überschreitet der Ball die Torlinie oder Torbande – mit Ausnahme des Teiles zwischen den Torpfosten und unter der Querlatte- nachdem er zuletzt von einen Spieler der verteidigenden Mannschaft (einschließlich Torwart) berührt oder gespielt wurde, so ist von einem Spieler der angreifenden Mannschaft ein Eckstoß auszuführen. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden. 3. Zuspiel zum Torwart Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Dies gilt auch, nachdem er den Ball direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat. Wenn der Torwart den Ball länger als 5 bis 6 Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als 5 bis 6 Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraumes mit dem Fuß angenommen hat. 4. Verwarnungen und Feldverweise Der SR kann einen Spieler einmal während eines Spiels für die Dauer von 2 Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Beim Feldverweis auf Zeit hat die betreffende Mannschaft das Spiel 2 Min in Unterzahl zu bestreiten. Die Zeitstrafe erlischt nach Spielende. Die Mannschaft des des Feldes (RK) verwiesenen Spielers hat das Spiel in Unterzahl zu beenden. Bei Feldverweis mit der Roten Karte scheidet der betroffene Spieler aus dem Turnier aus und ist der Spiel leitenden Stelle mit Vorlage des Spielerpasses zu melden. 5. Besondere Hinweise: a) Alle Turniere werden nach den Richtlinien des NFV sowie dieser Ausschreibung durchgeführt. b) Für die Durchführung vereinseigener Turniere ist eine Turnierleitung zu bilden. Spielzeiten sind durch die Spielleitung festzusetzen. In einem Spiel ausgesprochene Zeitstrafen werden von der Spielleitung festgehalten. c) Bei allen Spielen und Turnieren sind grundsätzlich nur zugelassene Schiedsrichter einzusetzen. Diese sind rechtzeitig beim Schiedsrichteransetzer anzufordern. d) Das Bandenspiel ist erlaubt, diese sollte jedoch nicht unter 1 m hoch sein. Strafraum bzw. Torraum ist der 6m Kreis (geschlossene Linie). e) Eine Mannschaft besteht aus höchstens10 Spielern, die Mannschaftsstärke beträgt 1 TW und 4 Feldspieler. Bei Beginn müssen mindestens der Torwart und zwei Feldspieler auf dem Spielfeld sein. Verringert sich die Zahl der Spieler einer Mannschaft durch Feldverweise auf weniger als 2 Feldspieler, so ist das Spiel abzubrechen und mit 3 Punkten 5:0 Toren für den Gegner zu werten. f) Es darf beliebig oft ausgewechselt werden. Ein fliegender Wechsel ist gestattet, darf aber nur in der eigenen Spielhälfte durchgeführt werden. Der neue Spieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn der herausgehende Spieler das Spielfeld verlassen hat. Bei Verstößen erfolgt die Spielfortsetzung mit einem indirekten Freistoß dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. g) Für die Ausrüstung der Spieler gelten mit Ausnahme der Schuhe die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen. Schienbeinschoner müssen getragen werden Die Spieler dürfen nur mit Hallenschuhen spielen. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen anderer Spieler entstehen können und sie dürfen keine Stollen und Absätze tragen. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. h) Zur Teilnahme am 7m- bzw. 9m-Schießen zur Spielentscheidung sind von jeder Mannschaft 5 Spieler zu bestimmen. Spieler, die zum Zeitpunkt des Spielendes auf Zeit des Feldes verwiesen waren, dürfen nicht teilnehmen. Es schießen vorerst von jeder Mannschaft 3 Spieler, ist das Spiel bis dahin noch nicht entschieden, schießt jeweils ein weiterer Spieler. Gez. Günter Brand Vorsitzender des Kreisspielausschusses Anlage 1 Kriterien über Zuordnung der Schiedsrichter/-innen zu ihrem Verein gemäß NFV- Satzung und - Ordnungen 1. Grundsätzlich hat jeder Verein bei Meldung seiner am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu melden, die den Voraussetzungen der Schiedsrichter-Ordnung (SRO) entsprechen müssen (§ 11 Abs. 2, 3 Spielordnung). 2. Der Kreis-Schiedsrichterausschuss ist für das Befinden der An- oder Aberkennung der Befähigung als Schiedsrichter zuständig. Er erfasst alle bestätigten Schiedsrichter (SR) und Jung-Schiedsrichter (JSR) und führt darüber einen Nachweis. Er überwacht die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls durch die Vereine (§ 2 Abs. 3 b, c, d SRO). 3. Die Anerkennung mit Befähigung eines Schiedsrichters setzt die Mitgliedschaft in einem Verbandsverein des Kreises Peine voraus. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Schiedsrichter als Jung -SR, mit Vollendung des 16. Lebensjahres als Herren - SR eingesetzt werden. Er kann als SR erst anerkannt werden, wenn er nach Ablegung seiner Anwärterprüfung mindestens drei Spiele geleitet oder dreimal als SRAssistent fungiert hat und ihm ein SR-Ausweis ausgestellt wurde (§ 3 SRO). Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 5-9 SRO. 4. Jung-Schiedsrichter ist, wer das 14., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Sie werden mit Spielleitungen im Juniorenbereich betraut. Sie können im Herren- und Frauenbereich als SR-Assistenten angesetzt werden (§ 10, Abs. 1, 4 SRO). Mit Vollendung des 16., spätestens aber mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Jung- Schiedsrichter ohne besondere Prüfung als Schiedsrichter übernommen und anerkannt (§ 12 Abs. 1 SRO). 5. Zur Schiedsrichter-Fortbildung haben alle SR an den regelmäßigen Lehrveranstaltungen des Kreises teilzunehmen. Einmal in jedem Jahr müssen die aktiven SR eine Leistungsprüfung ablegen (§ 17, Abs. 1, 2 SRO). Es handelt sich um eine Pflichtteilnahme. Nur eine zu akzeptierende Entschuldigung entbindet von der Teilnahme. Ausnahmen: Lebensältere SR, sich um das SR-Wesen verdient gemachte, aber hin und wieder aktive SR, nehmen ebenfalls teil, ohne die Prüfung ablegen zu müssen. 5.1 Schiedsrichterbeobachter müssen an einem jährlichen Beobachterlehrgang teilnehmen, entweder auf Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene. 5.2 Der Kreis- SR-Ausschuss bietet im Jahr insgesamt 10 Pflicht-Lehrabende und diverse Lehrveranstaltungen an. Ein für seinen Verein anzurechnender SR muss mindestens an 4 Pflicht-Lehrabenden (mind. 1 Teilnahme pro Halbserie) anwesend sein. Dieses gilt auch für SR-Beobachter. 6. Ein Schiedsrichter hat während einer Spielzeit mindestens 15 Spiele (Meisterschaftsbzw. Freundschaftsspiele oder Spielleitungen in der Halle als Spieltag) zu leiten, davon mindestens acht Spiele in einer Halbserie. Hierbei werden Einsätze als SR-Assistenten angerechnet. 6.1 Ein Schiedsrichter-Beobachter hat während einer Spielzeit mindestens zehn SR – Beobachtungen durchzuführen. Ausnahme: Er ist als aktiver SR oder Funktionsträger i.S. von Ziffer 7. 7. Schiedsrichter-Beobachter oder Funktionsträger im NFV- Kreis, - Bezirk, -Verband, die passive Schiedsrichter sind, werden aufgrund ihrer ehrenamtlichen, zeit- und arbeitsintensive Tätigkeit z.B. im Verband, Ausschüssen, Sportgericht, als für ihren Verein anzurechnende Schiedsrichter anerkannt. Anzuerkennen sind auch Ehrenvorsitzende / Ehrenmitglieder des NFV Kreis Peine, die auf der Schiedsrichterliste als passive Schiedsrichter geführt werden. 8. Diese Kriterien sind für Schiedsrichter und Vereine bindend. Bei individuellen Abweichungen von diesen Kriterien, durch z.B. Krankheiten, bei Vorfällen beruflicher oder familiärer Art pp., entscheidet der Schiedsrichter-Ausschuss über Anerkennung des betreffenden SRs für seinen Verein. 8.1 Nichtanrechnung auf das SR-Soll: SR, die sich während einer laufenden Spielzeit abmelden, bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen oder von der SR-Liste gestrichen werden, SR, die im laufenden Spieljahr in einen anderen Kreisverband bzw. Landesverband wechseln. 9. Die Überprüfung der Erfüllung dieser Kriterien, die eine Anerkennung für den Verein voraussetzen, erfolgt nach Ablauf eines Spieljahres durch den SR- Ausschuss. 10. Vereine, die gegen die Ausführungen des § 11 Abs. 2 der Spielordnung verstoßen, werden nach Ablauf einer Spielzeit pro fehlenden Schiedsrichter wie folgt bestraft (Strafbestimmungen als Bestandteil der SpO, Anhang Abs. 12) Gewertet werden Herren- und Altherrenmannschaften 11er und 9er, (ohne Ü40-/ Ü 50 - Mannschaften); A-, B-, C-11er // 9er und D-Junioren 11er Mannschaften, Frauenteams: Vereine bis Kreisliga: 100,00 € Vereine bis Landesliga 200,00 € Vereine ab Oberliga Niedersachsen: 300,00 € Diese Beträge werden für die jeweils auf der betreffenden Ebene angesiedelten Mannschaft erhoben, für die kein SR gestellt wird. Grundlage für eine Bestrafung sind die zu Beginn einer Spielserie gemeldeten und zum Spielbetrieb zugelassenen Mannschaften, zu deren Spiele SR/-innen oder SR Assistenten vom SR-Ausschuss angesetzt werden. 11. Vereine mit einem Übersoll an Schiedsrichtern erhalten zweckgebunden für jeden Schiedsrichter über dem Soll 100,00 € ausgezahlt. Diese Auszahlungssummen sind dem Topf der eingehenden Strafen der Vereine (obige Ziff. 10) zu entnehmen. Sollten keine Strafgelder der Vereine mehr eingehen, weil keine diesbezügliche Verstöße mehr vorliegen, können auch keine Gelder für ein Übersoll an Schiedsrichtern ausgezahlt werden. 12. Gültigkeit Diese Ausschreibung tritt am 01.07.2005 in Kraft. gez. Josef F. Hanke, Kreisvorsitzender
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