gymnasium Die Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft 65. jahrgang januar/februar 2016 nr. 1 bildungsreform im Visier Gewerkschaft Foto: iStock Öffentlicher Dienst zugespitzt inhalt 4 Wohin mit den Füßen? Nun wurde also eine „Bildungsreform“ präsentiert, bei der u. a. in mit maximal 15 % begrenzten Modellregionen die Gesamtschule erprobt werden soll. In einem ORF-Interview (18.11.2015) erklärte der Wiener Bürgermeister, mit dieser Lösung hätte man einen „Fuß in der Tür“, der es den „Konservativen“ auf Dauer unmöglich machen würde, ihre grundsätzliche Ablehnung aufrecht zu erhalten. In zehn Jahren würde es in Wien nur noch die Gesamtschule geben. „Fuß in der Tür“ erinnert aber fatal an Zeiten, als Vertreter noch an Wohnungstüren klopften, um z. B. Zeitschriften oder diversen Hausrat zu verkaufen. Besonders aggressive „Werber“ setzten manchmal tatsächlich ihren Fuß in die leicht geöffnete Türe der überraschten Bewohner, die sich, nur um den lästigen Besucher loszuwerden, oft zu irgendeinem sinnlosen Kauf überreden ließen. Ist es das, womit der Bürgermeister spekuliert? Das Vertrauen in die Überredungskunst dürfte aber nicht sehr groß sein, sonst würde man nicht an die autoritär wirkende Maßnahme denken, das derzeit geltende Recht der Schulpartner auf Mitentscheidung abzuschaffen. Übrigens: Was soll denn innerhalb der 15 % der Standorte überhaupt erprobt werden? Dass vielerorts zu viele Kinder die real existierende Gesamtschule, die Volksschule, mit beträchtlichen Defiziten in der Beherrschung der elementaren Kulturtechniken verlassen, ist bekannt, in der Regel aber nicht Schuld der dort Unterrichtenden. Das soll nun prolongiert werden? Zweifel bestehen auch an der versprochenen Evaluierung nach zehn Jahren. Zu lebendig ist die Erinnerung an die hastige Einführung der NMS, bei der man nicht einmal einen vierjährigen Probe-Durchlauf abwartete. Den für Schul- und Bildungspolitik Verantwortlichen sollten eigentlich Hamburg und Berlin warnende Beispiele sein. Dort zeigten nämlich die von derartigen „Reformen“ unmittelbar Betroffenen, dass sie nicht bereit sind, sich etwas aufzwingen zu lassen – im Gegenteil: Sie setzten ihren Fuß nicht „in die Tür“, sondern ließen ihn die Reformer, metaphorisch gesprochen, anders spüren. MP 2 gymnasium top thema potemkin mit finanzierungsvorbehalt Von Mag. Michael Zahradnik 4 landesleitung aktiv Tag des Gymnasiums in Niederösterreich Von Mag. Eva Teimel 8 Tag der talente an salzburgs gymnasien Von Mag. Claudia Dörrich 9 gut zu wissen Gehaltserhöhung 2016 Von Mag. Dr. Eckehard Quin 10 15 lehrer/in im krankenstand – was ist zu beachten? (Teil 2) Von Mag. Georg Stockinger 12 8 mehrdienstleistungen (TEIL 2) Von OStR Mag. Herbert Weiß 15 OFFENLEGUNG GEMÄSS MEDIENGESETZ § 25 facts statt fakes Von Mag. Gerhard Riegler 19 im fokus Was können wir von finnland lernen? (TEIL 3) Von Mag. Gerhard Riegler 20 service 22 menschen Auszeichnungen und ernennungen 22 aktuelle seite Bildungsreform: „Sehr gut“ Von Mag. Dr. Eckehard Quin 23 nachgeschlagen 24 Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H. der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Unternehmensgegenstand: Herstellung und Verbreitung literarischer Werke aller Art. Geschäftsführung: Otto Aiglsperger. Einziger Gesellschafter: Bildungs- und Presseverein der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Sitz: Wien. Betriebsgegenstand: Herstellung und Verarbeitung sowie Verlag literarischer Werke aller Art. Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 16. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind. Redaktionsschluss Redaktionsschluss für die Nr. 2/2016: 19. Februar 2016 Beiträge bitte per E-Mail an [email protected] Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Foto: iStock Die am 17. November 2015 präsentierte „Bildungsreform“ enthält einige Überschriften, unter denen durchaus Sinnvolles umgesetzt werden könnte. Allerdings bedarf es schon eines gehörigen Ausmaßes an Chuzpe, die „Reform“ unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Anders formuliert: Der Ministerrat beschloss am 17. November, dass keine der in der „Bildungsreform“ angekündigten Maßnahmen Mehrkosten verursachen darf. Kann mir irgendjemand erklären, wie etwa ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr, dessen von der Opposition geforderte Einführung übrigens erst einen Monat davor aus Kostengründen abgelehnt worden war, kostenneutral umgesetzt werden soll? Was von Modellregionen zur achtjährigen Volksschule zu halten ist, habe ich unmissverständlich kundgetan (siehe Aktuelle Seite). Abgesehen von der inakzeptablen Entmündigung der Schulpartner sind solche Modellregionen auch inhaltlich Nonsens. Eine Gesamtschule ist dann und nur dann eine Gesamtschule, wenn sie alternativlos ist, also wenn ausnahmslos alle SchülerInnen eines bestimmten Alters diese besuchen müssen. Eine Modellregion mit Ausweichmöglichkeiten in Privatschulen oder Gegenden, in denen die Schulpartner noch nicht entmündigt sind, kann per se keine Gesamtschule simulieren. Überdies meinte der Bildungswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann in einem Vortrag am 10. Dezember 2015: „Modellregionen: Also ich sage einmal zunächst, wissenschaftlich gibt es für diese Modellregionen überhaupt keinen Bedarf. Es gibt eigentlich nichts zum Thema Oberflächenstrukturen von Schulwesen und wie die wirken, was nicht in den letzten 60, 70 Jahren dutzendmale erforscht und beschrieben worden wäre.“ Die „erstmalige Evaluierung“ der „Schule der 6- bis 14-Jährigen“ ist für 2025 vorgesehen, und wir alle wissen, wie solche Evaluierungen laufen: Die NMS sollte erprobt und evaluiert werden, damit die Politik danach eine Entscheidung über Einführung oder Einstellung der NMS treffen könne. Gekommen ist es allerdings ganz anders. „Allen Warnungen der Wissenschafter und der Praxis zum Trotz wurde nicht auf die geplante Evaluation gewartet und die NMS flächendeckend per Gesetz eingeführt“, schrieb der ehemalige BIFIE-Direktor DDr. Günter Haider am 5. März 2015 im „Standard“. „Die Schuld liegt eindeutig bei den Regierungsparteien, […] die 2012 trotz aller Warnungen, trotz negativer Daten aus dem ersten NMS-Jahrgang […] die NMS für alle Hauptschulen per Gesetz eingeführt haben. Gleichzeitig hat die Regierung 2012 auch die bis dahin gesetzlich vorgeschriebene Evaluation beerdigt.“ Die angekündigte Evaluierung ist wohl nur einmal mehr ein Feigenblatt, und Joachim Ringelnatz definierte treffend: „Das Feigenblatt ist das Blatt der Feigen.“ editorial Die Redaktion wünscht al l en Mitgl iedern ein erf ol greiches, gesun des Jahr 2016! Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected]. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. 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November kennt Österreich die „große Bildungsreform“. Naja, einige Absichtserklärungen. Einige Überschriften. Vieles bleibt offen. Ganz sicher ist nur eines: Kosten darf das Ganze nichts. Der klarste Satz im „Vortrag an den Ministerrat“ lautet nämlich: „Sämtliche im Bildungspaket vorgesehene Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Da ist es wieder, was seit rund 20 Jahren in Österreich als „Bildungsreform“ (miss)verstanden wird: Viel Blabla, viel Einsparung. „Bildungsreform“ als euphemistisches Synonym für „Sparpaket“. Gemessen an den radikalen Stundenkürzungen der Gehrer’schen „Schülerentlas tungsverordnung“ oder der Schmied’schen Zumutung, ohne Lohnausgleich 10 % mehr zu arbeiten, ist dieses Maßnahmenpaket vergleichsweise weniger schmerzlich. Es gibt heikle Passagen, aber auch positive Ansätze. E l e m e n ta r p ä d a g o g ik „Mit einer umfassenden Reform der Bildungsbereiche gibt die Bundesregierung eine nachhaltige Antwort auf die Herausforderungen im Bildungs- und Schulwesen von heute und morgen.“1 Eine kühne Ansage, die früh ansetzen muss. Gut ist deshalb ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Besonders für ein Einwanderungsland wie Österreich ist eine möglichst frühe Sozialisation (Sprache wie Werte) die wohl effizienteste Maßnahme, um zu verhindern, dass Kinder aus bildungsfernen Schichten den Anschluss verlieren. Denn laut PIRLSStudie schaffen rund 20 % der Volksschulabsolventen die gewünschten Leseleistungen nicht.2 Diese Problemkohorte hat sich von 2006 auf 2011 noch vergrößert. Für diese Verschlechterung der Leseleistungen kann man meinetwegen je nach politischer Vorliebe die 4 gymnasium verstärkte Zuwanderung, die deutlichen Einsparungen im Schulwesen, didaktische Holzwege oder ein international unterentwickeltes Vorschulsystem verantwortlich machen, allerdings nicht die Trennung in verschiedene Schularten danach. Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr halte ich für eine gute Sache. Es stand allerdings schon in der letzten Regierungserklärung. Dann wurde es im Sommer aus Geldmangel wieder abgeblasen und nun im Herbst in die „Bildungsreform“ hineingeschrieben. Mit Finanzierungsvorbehalt. Andere Maßnahmen im Elementarbereich huldigen vorwiegend dem Glauben daran, dass alles besser würde, wenn es oft genug gewogen oder gemessen würde. Die passenden Instrumente kriegen schöne Namen wie „Bildungskompass“ und „durchgängiges Portfolio-System“. (Wir kennen das auch an den AHS: weniger Unterrichtsstunden, mehr standardisierte Tests. Ich glaube der alten Bauernregel: „Vom Messen und Wägen wird das Vieh net fetter“.) Die „Opt-Out“-Möglichkeit vom Kindergarten befremdet nicht nur mich: „‚Unter vielen völligen Absurditäten in dem Reformpapier ist das die absurdeste Geschichte’, sagt Heidemarie Lex-Nalis von der Elementarpädagogik-Plattform Educare. [...] Nach drei Monaten hätten sich die meisten Kinder gut eingewöhnt, sie dann wieder aus einer Gruppe, in der sie ihren Platz gefunden haben, rauszureißen sei ’eine fachlich suspekte Geschichte’. [...] Lex-Nalis hält generell nichts von dem vorgelegten Reformpapier: ‚Man könnte das Ganze unaufgeschnürt entsorgen. Es ist eine Ignoranz all dessen, was bisher im Kindergarten passiert.’ [...] Lex-Nalis fordert mehr und universitär ausgebildete Pädagogen, kleinere Gruppen und eine Überführung der Zuständigkeiten für die Kindergärten in das Bildungsministerium.“3 Was die Praktikerin Lex-Nalis hier feststellt, gilt für alle Bereiche: Wir brauchen keine hübschen Neologismen für Dinge, die wir längst tun, nicht mehr Tests oder mehr Kontrollitis – wir bräuchten vielmehr die Ressourcen, um das schöne Gerede auch in die Praxis umsetzen zu können. Nur dann ist es nämlich wirkmächtig. Kästner würde sagen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Wir haben hier Gutes-Tun mit Finanzierungsvorbehalt. Potemkinsche Fassaden ohne budgetäre Deckung. Fotos: iStock Auton o m i e Im Vorfeld schien „Autonomie“ die Leitlinie dieser Bildungsreform zu sein. Nur verstand jeder etwas anderes darunter. Für Landeshauptmänner war die „Verländerung“ der Höhepunkt an Autonomie. Die Ministerin sah das anders. Den Eltern und SchülerInnen war das ziemlich wurst. Im Bund-Land-Zwist gibt es nun ein Remis mit Innovationsblende: Die Landesschulräte heißen bald „Bildungsdirektionen“. Das schnalzt die PISA-Punkte sicher in die Höhe. Als Erfolg der Ministerin kann verbucht werden, dass ihr Ministerium künftig per Controlling wissen soll, wohin das Geld des Bundes eigentlich fließt. Denn ob alles, was in den Ländern unter „Lehrer“ verbucht wird, auch in den Klassen ankommt, darf bei deren undurchsichtigen Finanzgebarungen wohl bezweifelt werden. Autonomie soll „Bessere Lernergebnisse, effizienterer Ressourceneinsatz durch autonome Gestaltung und pädagogische Freiräume an den Schulen“4 bringen. Ja, vieles sollte an den Schulen selbst geregelt und bestimmt werden. Ich hätte gerne Anzeichen für Vertrauen in uns Lehrkräfte. (Also genau das Gegenteil dessen, was uns bei der Zentralmatura blüht. Wenn mir der Wortlaut dessen, was ich bei einer Klausur sagen darf, vorgeschrieben wird, fühle ich mich depotenziert und eben nicht wertgeschätzt.) Nach 20 Jahren Gewerkschaftsarbeit blinkt bei mir sofort ein Warnlamperl beim Begriff „Autonomie“. Schließlich bedeutet seit 1995 „Autonomie“, dass unser Dienstgeber weniger zahlt, dafür dürfen wir uns aussuchen, wofür wir das Geld nicht ausgeben. Besonders heikel erscheint mir Autonomie, wenn die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung aufgeweicht wird. Ohne zusätzliche Ressourcen heißt das zwangsweise für irgendwen größere Klassen. Dann kann ein Schulstandort zwar autonom spezielle Förderkurse oder das Wahlfach Chinesisch einführen – allerdings auf Kosten anderer KollegInnen, die dafür (deutlich) größere Lerngruppen zu betreuen hätten. Besonders pikant finde ich die Ankündigung des schon lange erwarteten schulischen Supportpersonals. Da sind wir noch immer Schlusslicht. Ministerin Schmied versuchte das zu schönen, indem sie bei keiner TalisStudie mehr mitmachte. Nun wird dieser Mangel mit 1 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015 2 Vgl. https://www.bifie.at/pirls (28.12.2015) 3 http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/4870210/Bildungsreform_ Viele-vollige-Absurditaeten (28.12.2015) 4 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015 5 neuem Handling bearbeitet: „Die Umwandlung und Rückführung von pädagogischem Lehrpersonal in Supportpersonal z. B. für pädagogische Assistenz wird im Rahmen von max. 5 % ermöglicht.“5 Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben viel zu wenig Supportpersonal an Österreichs Schulen. Nicht einmal von den von BM Schmied angekündigten 150 Postlern hat es kaum 6 Jahre später einer an unsere Schulen geschafft. Lisa Nimmervoll vom STANDARD fragte die Ministerin: „Ist eine ‚Autonomie’ zur Umwandlung von bis zu fünf Prozent des pädagogischen Personals in Supportpersonal nicht zynisch? Motto: Opfere Lehrerinnen und Lehrer, kaufe Schulpsychologen, die der Staat nicht finanziert?“6 Aber Zynismus ist Heinisch-Hoseks Sache nicht, eher heiteres Frohlocken: „Die Autonomie ist eine neue Freiheit, die nicht mit Mangel zu tun hat, sondern mit Gestaltungsmöglichkeiten. Das finde ich großartig."7 Aber Freiheit muss auch ihre Grenzen haben, dachten sich die Reformer, und dabei dachten sie an die „Modellregionen“. Mit Verlaub, das ist Humbug. Ohne mich im Religionsstreit „Gesamtschule oder nicht“ auf eine der für mich meist viel zu simpel argumentierenden Seiten zu schlagen: So wird das nichts und kann das auch nichts beweisen. Eine gemeinsame Schule wird es nicht sein. Denn die Privatschulen sind ausgenommen und die Fluchtmöglichkeiten für Unwillige (Schüler wie Lehrer) sind speziell im großstädtischen Bereich vielfältig. Was immer aus diesem Krampfversuch herausevaluiert wird, wird von bescheidener Aussagekraft sein. Wie Frau Ministerin selbst sagt: Wer nicht will, geht woanders hin. Vom Rest aber auch viele („Gleichmäßige Verteilung von Bundes- und Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie der Schülerinnen und Schüler aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen.“). Dann wird der größere Teil der Lehrkräfte (egal welcher Schulart) seine Schule verlassen müssen (wegen der Mischung)? Da kommt Bewegung rein, das ist Veränderung – und Veränderung ist doch immer gut. Oder? (Kommt bloß nicht mit Klimawandel, sinkendem Lebensstandard, steigenden Arbeitslosenzahlen und dergleichen: Es geht nicht um Verbesserung oder InhalM o d e l l r e g io ne n te, es geht darum, irgendetwas anders zu machen. So Unter diesem Kürzel versteckt sich die Glaubensfrage sieht heutzutage symbolische Bildungspolitik aus: Man „Gesamtschule unbedingt“ oder „ja nicht“. Was soll nun hat kein Geld für irgendwas, schlägt aber Pfauenräder in den „Modellregionen“ stattfinden? Laut Bildungsre- an Begriffen und macht aus theoretischen Wolkenformkommission: „Ziel ist eine Schule, in der alle Schü- schlössern billigste Reihenhäuser der Praxis. Der Ertrag lerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen solcher Innovationen ist für die derzeit politisch Aktiven Fähigkeiten sich bestmöglich entwickeln können. Dazu völlig irrelevant – denn wenn die Ergebnisse sichtbar braucht es unterstützende pädagogische, personel- werden, ist keiner der heute “Verantwortlichen“ mehr le und organisatorische Rahmenbedingungen. Hierzu in seinem Amt. Es trägt dann keiner der Verursacher zählen Maßnahmen der innerer Differenzierung und mehr irgendeine Verantwortung. Nur die Betroffenen Individualisierung, ebenso wie eine gute Durchmischung die Folgen.) aller Kinder einer gemeinsamen Alterskohorte. Neue Wer das für billige Polemik hält, den bitte ich, folgende Mittelschule, AHS-Unterstufe, Sonderschule sind Teil der Passagen im Reformpapier anders als ich zu interpreRegion, ebenso können Volksschule und Kindergärten tieren: bzw. –tagesstätten daran teilnehmen.“8 So weit, so • „Unterstützungspersonal und/oder multiprofessionelle unklar. Die Länder sollen die Möglichkeit zur Schaffung Teams entlasten die Lehrpersonen. Umschichtung von Modellregionen für eine gemeinsame Schule der von Lehrpersonal in Unterstützungspersonal ist mögSechs- bis 14-Jährigen erhalten. „Konkrete Modelle lich“10: geht autonom, indem man Lehrerwerteinheiten „umwandelt“. müssen vor Ort entwickelt werden. [...] Lehrerinnen und Lehrer, die bei einem solchen Gesamtschulmodell nicht • „Pädagogisches inklusives Konzept mit: Stärkenorientierung (Ausgangsebene sind immer die Stärken der mitmachen wollen, ‚müssen sich dann versetzen lassen’, Schülerinnen und Schüler), Systematischer Einbezug sagt Heinisch-Hosek. Für Eltern wiederum würde das aufder Eltern in die Bildungsarbeit, Individualisierung grund der freien Schulwahl in Österreich bedeuten, dass des Lernens der Schülerinnen und Schüler, Inklusion sie für ihr Kind eine andere Schule wählen.“9 Das bedeutet: Jedes Bundesland, das das will, kann (optional), Innere Differenzierung, Kompetenzorien15 % der Schulen bzw. der SchülerInnen zu einer „Modelltierung, Berufsorientierung“11: ist der übliche „Schlagschaum“ solcher Bildungsreformen: viele Schlagregion“ erklären. Die Betroffenen (Eltern, LehrerInnen, wörter, die gut klingen, aber nicht wirklich greifbar SchülerInnen) werden nicht mehr gefragt, ob sie das oder zumindest weitestgehend interpretierbar sind. auch wollen (soviel zum wechselhaften Verständnis von Da sind sie wieder, alle diese Bullshit-Bingo-Favoriten Autonomie). Wie diese gemeinsame Schule beschaffen wie „kompetenzorientiert“, „individualisiert“, „systesein soll – man weiß es nicht. Föderalistisch unterschiedmisch“, „prozesshaft“ …. Hier ist jeder große Begriff lich, aber super halt. Und verpflichtend. Außer für die billig. (warum - siehe unten). Privatschulen. 66 bede u t u n g i m kl ar t e x t Wenn ich all den schmückenden Schmonzes weglasse, stellt sich mir zum Thema „Modellregionen“ Folgendes dar: Mehr Geld gibt es nicht. Die Betroffenen werden nicht gefragt. Um zu mischen, werden zumindest die meisten Lehrkräfte ihren derzeitigen Arbeitsplatz wechseln müssen. Eltern, die ihre Kinder in der Schulart ihrer Wahl anmelden wollen, wissen nicht, ob diese Schule in ein, zwei Jahren noch das ist, was sie sich gewünscht haben. Wenn das so durchgezogen wird, muss man kein großer Prophet sein, um vorherzusagen: Hier wird viel Unmut produziert werden, aber keine Gleichheit. Und auch keine Verbesserung der Bildungsqualität. Hier erhalten vielleicht die Länderkaiser mehr Zugriff auch auf die Unterstufen der Bundesschulen. ABER: Noch ist keineswegs sicher, dass dieses Gleichheits-Placebo kommt. Denn dafür benötigt man im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit. Und die ist noch keineswegs sicher. Wer übrigens die Gesamtschulfrage jenseits der parareligiösen Standpunkte „nur gemeinsam“ oder „nur gegliedert“ diskutieren möchte, der kann wertvolle Anregungen und wissenschaftliche Befunde bei Univ. Prof. Stefan Hopmann erhalten. In einem Vortrag bei der „Weis(s)en Wirtschaft“14 zerlegt er auf beiden Seiten die Hoffnungen, Schulstruktur wäre wesentlich imstande, mehr Gleichheit herzustellen. Er plädiert dafür, die „Simpelgleichungen“, Gesamtschule wäre automatisch mehr Gleichheit und gegliedertes System wäre automatisch mehr Leistung, zu überwinden, da diese empirisch einfach nicht zu beweisen wären. Sehr hübsch finde ich auch Hopmanns Befund über Österreich, das eher „trotz“ als „wegen“ funktioniert. Die Schulen pflegen laut ihm hier eine „Kultur des kontrollierten Regelverstoßes – die machen so lange vernünftige Arbeit, solange keiner kommt und meckert.“15 Das ist eine meines Erachtens treffende Beschreibung insbesondere der österreichischen Bildungspolitik der letzten 20 Jahre. Die Schulen funktionieren seit den 90er Jahren mit ihren permanenten Sparpaketen eher „trotz“ als „wegen“ einer „hilfreichen“ Bildungspolitik. Als Lehrkraft erlebte man diese Bildungspolitik weitgehend als weniger staatliche Ressourcen, dafür mehr staatliche Belästigungen. Weniger Unterrichtsstunden, dafür eine umständlicher zu bedienende Verwaltungssoftware. Bei der Zentralmatura weniger Vorbereitungsstunden, dafür ellenlange Auflagen, die das Erstellen der (auch bei nur einer Kandidatin sehr vielen) Maturafragen für die mündliche Prüfung sehr viel zeitaufwändiger machen. Ob sich all dieser Aufwand für die Schüler und Schülerinnen lohnt? Glaubt man Hopmann: eher nicht. Weder Zentralmatura noch Ganztagsschule würden empirisch belegt mehr Chancengleichheit schaffen. Auch nicht mehr Qualität. Dafür aber eine Reihe von Kollateralschäden, wie teaching to the test, Marginalsierungen von Prüfungen durch diverse „multiple choice“-Strategien (ich kann zwar die Kreuze richtig setzen, habe aber den Gesamttext inhaltlich nicht verstanden) bis hin zu noch verstärkter Segregation nach sozialer Herkunft. Und genau in dieser nicht umwerfenden Tradition österreichischer Bildungsreformen sehe ich auch diesen derzeit letzten Versuch, am Bildungswesen etwas zu verbessern, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Er wird und kann nicht viel bringen, weder in puncto „excellence“ noch in puncto „equity“. Den Landesfürsten ist zu raten, bei den Modellregionen auf Freiwilligkeit zu bauen. Mit Zwang wird man sich nichts anderes einhandeln als Schwierigkeiten und Missmut. Interessant wird, ob die vorgesehenen Innovationen, die zweifelsohne Kosten verursachen, vom zweiten Pflichtkindergartenjahr bis zum versprochenen Breitbandinternet und Gratis-WLAN für alle Schulen, wirklich kommen und nicht nur versprochen wurden. Die angekündigte Reform ist derzeit eine Absichtserklärung ohne Mehrheit im Parlament. Was davon umgesetzt wird, wird sich erst weisen. Wichtiger wäre, die chronische Unterdotierung des Bildungsbudgets zu beenden. Und die immer wieder aufkommende „Reformidee“ einer Lehrpflichterhöhung. Denn wir Lehrerinnen und Lehrer schaffen vieles „trotz“. Wir können dank unserer Kultur der kontrollierten Regelverstöße auch in schwierigen Zeiten einiges stemmen. Auch die Flüchtlingswelle – wir lassen diese Kinder und Jugendlichen nicht im Regen stehen. Aber auch unsere Geduld ist nicht grenzenlos. Wie Hopmann richtig bemerkte: Wir machen gute, vernünftige Arbeit, wir leisten Enormes – solange keiner kommt und meckert. n top thema • „Beratende Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner“12: ist die euphemistische Umschreibung von „Mitbestimmen dürfen die Betroffenen nicht, ihre folgenlosen Proteste nennen wir zynisch ‚beratende Einbindung’“. • Aber das Wichtigste kommt stets zum Schluss. So lauten die beiden wichtigsten Sätze dieses Reformkapitels: „Für die gesamte Modellregion werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Erstmalige Evaluierung 2025.“13 Heißt von Seiten der Bildungspolitiker: null Schmuck von uns, null Verantwortung für uns. 5 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015 6 http://derstandard.at/2000026211118/Gesamtschulregion-Lehrer-muessensich-versetzen-lassen (28.12.2015) 7 Ebenda 8 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015 9 http://derstandard.at/2000026211118/Gesamtschulregion-Lehrer-muessensich-versetzen-lassen (28.12.2015) 10 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015 11 Ebenda 12 Ebenda 13 Ebenda 14 Nachzusehen unter dem Link http://www.weissewirtschaft.at/bildungsreform-2015-fortschritt-oder-rueckschritt/ (28.12.2015) 15 Ebenda 7 landesleitung aktiv Von Mag. Eva Teimel, Vorsitzende der Landesleitung Niederösterreich e-mail: [email protected] Links: Aktivitäten zum Tag des Gymnasiums in der Fußgängerzone von Baden Oben: Dir. Mag. Herbert Kefeder vom BRG Krems Ringstraße, Univ. Prof. Alfred Schirlbauer, Mag. Gerhard Riegler, Mag. Eva Teimel, LSI OStR Mag. Wolfgang Schüpany, Mag. Johann Heuras, Dir. Mag. Isabella Zins, Dir. Mag. Josef Kirchner vom BORG Krems und Fachinspektor für Musik Mag. Andreas Gruber (v.l.n.r.) Tag des Gymnasiums in Niederösterreich Am 13. November 2015 fand bereits zum vierten Mal der Tag des Gymnasiums statt. Auch heuer war er wieder ein voller Erfolg! Zur Einstimmung auf den Tag des Gymnasiums luden AHS-Gewerkschaft und Direktorenverband NÖ heuer nach Krems. Viele Freunde der gymnasialen Bildung waren ins BORG Krems gekommen, um den Festvortrag des Bildungswissenschafters Univ. Prof. Dr. Alfred Schirlbauer über das „Gymnasium als Paradeinstitution des Bildungswesens“ zu hören. In ihrer Begrüßung kritisierte die Direktorensprecherin der niederösterreichischen Gymnasien, Mag. Isabella Zins, die aktuellen Bestrebungen einiger Landeshauptleute, die Unterstufe des Gymnasiums abzuschaffen und gegen den Wunsch und ohne Zustimmung der SchulpartnerInnen Gesamtschul-Modellregionen einzuführen. Ehrengast Landesschulratspräsident Mag. Johann Heuras, studierter Mathematiker, lehnte dies für Niederösterreich kategorisch ab und betonte, welch hohen Stellenwert die gymnasiale Bildung in Niederös terreich genießt. Mag. Eva Teimel, Vorsitzende der AHS-Gewerkschaft NÖ, gab einen Überblick über die Marke Gymnasium und die Aktivitäten an den 60 Gymnasien. Sie freute sich über die Übernahme der niederösterreichischen Idee in den anderen Bundesländern. Prof. Schirlbauer legte ein klares Bekenntnis 8 gymnasium zum Gymnasium ab. Die dort unterrichteten Fächer seien Produkte einer jahrhundertelangen Tradition und nicht beliebig austauschbar. Nirgends werde auf die (klassische) Sprachbildung so viel Wert gelegt wie im Gymnasium. Auf pointierte und humorige Weise zeigte Prof. Schirlbauer die Irrtümer und fatalen Folgen der Gesamtschulidee auf und warnte davor, das Gymnasium in den Privatschulsektor zu verbannen. Nur mehr Großindustrielle (ihrerseits Verfechter der Gesamtschule für alle anderen) könnten sich dann noch gymnasiale Bildung für ihre Kinder leisten. Prof. Schirlbauer sprach dem Publikum aus der Seele. Am Tag des Gymnasiums selbst (13. November) öffneten alle Gymnasien in NÖ ihre Türen, um der Öffentlichkeit die jeweiligen Stärken zu zeigen. Die Bandbreite der Aktivitäten reichte von Tagen der offenen Tür über Vorträge von erfolgreichen AHS-AbsolventInnen bis hin zu Aktivitäten in der Öffentlichkeit, um die Vielfalt der gymnasialen Bildung klarzumachen. Der Tag des Gymnasiums war auch heuer wieder ein voller Erfolg und hat gezeigt, dass das Gymnasium ein unverzichtbarer Baustein in der vielfältigen (nieder-)österreichischen Bildungslandschaft ist! n landesleitung aktiv Von Mag. Claudia Dörrich Vorsitzende der Landesleitung Salzburg [email protected] Tag der Talente an Salzburgs Gymnasien Protalente Salzburg lud in Kooperation mit dem Landesschulrat und dem Raiffeisenverband Salzburg am 13.11.2015 zu Foto: LMZ Franz Neumayr/SB einer Konferenz ins Schloss Leopoldskron. Protalente als Verein in Kooperation mit dem Raiffeisenverband lässt seit mehr als 28 Jahren nichts unversucht, um die Talente begabter Salzburger SchülerInnen zu fördern. Die Veranstaltung richtete den Fokus auf die bestmögliche Förderung unserer Talente an den AHS in Stadt und Land Salzburg und soll Theorie und Praxis der Begabtenförderung miteinander verbinden. Erfreulicherweise war die Veranstaltung noch vor dem Anmeldeschluss restlos überbucht. Unter den TeilnehmerInnen befanden sich neben namhaften BildungsexpertInnen alle AHS-DirektorInnen des Landes Salzburg, wobei viele im Team mit den Verantwortlichen für Begabtenförderung am jeweiligen Standort anreisten, um Erfahrungen für die Weiterentwicklung an der Schule zu sammeln. Neben der „Hausherrin“ Claire Shine (Salzburg Global Seminar) gab es auch ein Eröffnungs-Statement des Salzburger Landeshauptmannes Dr. Wilfried Haslauer. Prof. Albert Zieglers Hauptvortrag „Bildungs- und Lernkapital“ beleuchtete die gezielte Förderung herausragender Begabungen als eine zentrale Aufgabe des Gymnasiums. Leistung ohne Übung sei nicht vorstellbar. Im Leistungssport oder im musischen Bereich ist dies längst anerkannt. Weiters gab es Videobotschaften von sechs ehemaligen GymnasiastInnen (im Alter zwischen 20 und 30 Jahren) mit ihren persönlichen Reflexionen zur Schulzeit in Salzburg und ihrer weiteren künstlerischen oder wissenschaftlichen Karriere. Diese „Rising Stars“ sind u. a. in der internationalen IT-Branche, dem CERN Atomforschungszentrum und Google in Dublin ange- siedelt. Neben den etablierten Projekten Pluskurse (www.pluskurse.at) mit Kursen für jährlich 300 Salzburger SchülerInnen und der internationalen EU-Regio Sommerakademie (www.protalente-salzburg.at) ist allen Beteiligten wichtig, dass an den Schulen begabungsfördernde Maßnahmen gesetzt und Projekte in das Schulprogramm integriert werden. n LH Dr. Wilfried Haslauer, Michael Porenta vom Raiffeisenverband Salzburg, Physikstudentin Bianca Neureiter, Landesschulratspräsident Prof. Mag. Johannes Plötzeneder und Obmann des Vereins Protalente Gerhard Schäffer (v.l.n.r.) 9 gut zu wissen Gehaltserhöhung 2016 Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft [email protected] Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste endeten am 11. November 2015 mit folgendem Ergebnis: „Ab 1. Jänner 2016 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016) die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes […] die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 1,3 % erhöht. Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, sowie die Überleitungsbeträge werden ab 1. Jänner 2016 um 1,3 % erhöht.“ 1 Es handelt sich um den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aktuellsten von der Statistik Austria veröffentlichten Wert vom November 2015. Dieser Abschluss ist in Anbetracht der Budgetlage ein gewerkschaftlicher Erfolg, beträgt doch die Inflationsrate lediglich 0,6 %.1 Die neu e n G e h a lt stab e ll e n, g ü lt ig a b 1. J ä n ner 2 0 1 6 , im Detail : VertragslehrerInnen Entlohnungsschema I L Beamtete LehrerInnen Entlohnungsgruppe Verwendungsgruppe Gehaltsstufe L3 L 2b 1 L 2a 1 L 2a 2 L1 L PH Euro 10 1 1.618,8 1.792,0 1.989,5 2.123,2 2.382,6 2.477,8 2 1.644,1 1.822,4 2.045,2 2.184,0 2.468,7 2.529,5 3 1.668,4 1.853,8 2.102,0 2.244,8 2.598,3 2.733,1 4 1.693,7 1.886,2 2.172,9 2.319,8 2.783,7 2.937,7 5 1.724,1 1.961,2 2.287,4 2.448,4 2.970,1 3.142,3 6 1.773,8 2.051,3 2.405,9 2.594,3 3.157,5 3.348,0 7 1.834,5 2.141,5 2.527,4 2.746,2 3.343,9 3.554,6 8 1.898,4 2.233,7 2.662,2 2.915,4 3.531,3 3.761,3 9 1.966,2 2.323,8 2.797,9 3.083,6 3.719,7 3.967,9 10 2.036,1 2.416,0 2.931,6 3.252,7 3.908,2 4.173,6 11 2.107,0 2.532,5 3.066,4 3.421,9 4.095,6 4.381,2 12 2.176,9 2.657,1 3.201,1 3.592,1 4.283,0 4.586,9 13 2.246,8 2.781,7 3.336,8 3.763,3 4.471,4 4.793,5 14 2.331,9 2.906,3 3.468,5 3.928,4 4.658,8 5.017,4 15 2.428,2 3.021,8 3.590,1 4.082,4 4.866,5 5.290,9 16 2.525,4 3.135,2 3.684,3 4.200,9 5.060,9 5.566,4 17 2.574,0 3.164,6 - - - 5.773,1 daz 72,9 130,7 46,6 59,8 98,3 103,3 DAZ 145,9 173,2 188,4 238,1 392,0 413,3 Entlohnungsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 l ph 2.582,1 2.634,8 2.847,5 3.060,3 3.274,0 3.487,8 3.703,5 3.919,3 4.134,1 4.350,8 4.568,6 4.785,4 5.001,2 5.239,2 5.538,1 5.825,8 6.112,4 6.327,2 - l1 2.432,2 2.509,2 2.614,6 2.794,9 2.983,3 3.169,7 3.353,0 3.542,5 3.731,9 3.908,2 4.095,6 4.283,0 4.471,4 4.657,8 4.854,3 5.032,6 5.120,7 5.388,1 - l 2a 2 l 2a 1 Euro 2.210,4 2.069,6 2.274,2 2.127,3 2.336,0 2.186,1 2.415,0 2.259,0 2.548,7 2.378,5 2.700,7 2.501,1 2.859,7 2.628,7 3.034,9 2.767,5 3.211,2 2.908,3 3.389,5 3.051,2 3.567,8 3.192,0 3.746,1 3.334,8 3.924,4 3.477,6 4.097,6 3.616,4 4.258,7 3.743,0 4.428,8 3.876,8 4.601,0 4.014,5 4.724,6 4.111,8 - l 2b 1 1.853,8 1.887,2 1.921,7 1.958,1 2.037,1 2.133,4 2.229,6 2.323,8 2.419,0 2.515,3 2.635,8 2.766,5 2.897,2 3.026,8 3.147,4 3.265,9 3.393,6 3.515,1 3.543,5 l3 1.663,3 1.690,7 1.717,0 1.743,4 1.778,8 1.832,5 1.899,4 1.970,3 2.044,2 2.117,2 2.191,1 2.264,1 2.339,0 2.427,1 2.528,4 2.629,7 2.729,0 2.830,3 2.881,0 VertragslehrerInnen Entlohnungsschema II L Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe Entlohnungsgruppe l ph I II III IV IVa IVb V l1 l 2a 2 l 2a 1 l 2b 1 l3 LeiterInnen von Unterrichtsanstalten für jede Jahreswochenstunde Euro 2.347,2 1.800,0 1.704,0 1.618,8 1.407,6 1.473,6 1.507,2 1.350,0 1.191,6 1.114,8 982,8 900,0 VertragslehrerInnen Entlohnungsgruppe pd Entlohnungsstufe Euro Verweildauer in Jahren 1 2.545,7 3,5 2 2.900,2 5 3 3.255,8 5 4 3.611,3 6 5 3.966,9 6 6 4.322,5 6 7 4.542,3 Fächervergütung (neues Lehrerdienstrecht) Lehrverpflichmonatlich pro Wochenstunde (Euro) tungsgruppe Unterstufe Oberstufe I und II 25,3 32,4 III 13,2 Erzieherzulage in der Dienstzulagenstufe Dienstzulagengruppe 1 2 3 Euro L PH L1 L 2a 2 l 2a 1 l 2b 1 L3 I 885,4 946,1 1.004,9 II 796,2 851,9 904,6 III 708,1 756,7 803,3 IV 618,9 662,5 704,0 V 531,8 567,3 602,7 I 790,1 843,8 895,5 II 710,1 760,8 806,3 III 631,1 675,7 717,2 IV 552,1 590,6 628,1 V 474,1 506,5 537,9 I 361,6 391 420,4 II 296,8 320,1 344,4 III 238,1 256,3 274,5 IV 199,6 213,7 228,9 V 166,1 178,3 190,4 I 281,6 306,9 331,3 II 237,0 257,3 274,5 III 198,5 213,7 228,9 IV 165,1 179,3 190,4 V 119,5 128,7 136,8 I 222,9 227,9 242,1 II 165,1 171,2 183,4 III 155,0 159,0 168,2 IV 111,4 114,5 121,6 V 78,0 80,0 84,1 VI 54,7 56,7 61,8 SchulaufsichtsbeamtInnen Zulagenstufe Verwendungsgruppe Verwendungsgruppe 1 2 3 4 5 L1 465,0 510,6 588,6 665,5 742,5 L 2a 415,3 448,8 508,5 580,4 653,4 1 4.283,0 3.354,0 L 2b 337,3 386,0 438,6 453,8 481,2 2 4.497,7 3.508,0 L3 296,8 311,0 339,4 369,7 401,1 3 4.713,5 3.663,0 4 4.929,3 3.817,0 FachinspektorInnen neu 5 5.145,0 3.971,0 Gehaltsstufe 6 5.360,8 4.230,3 7 5.575,6 4.488,6 8 5.838,9 4.746,9 SchulaufsichtsbeamtInnen neu Gehaltsstufe Verwendungsgruppe SI 1 SI 2 Verwendungsgruppe FI 1 Euro FI 2 Euro Gehaltsstufe S1 S2 Euro 1 6.103,3 5.116,7 1 4.891,8 4.115,8 9 6.141,8 5.005,2 2 6.672,6 5.763,0 2 5.355,7 4.622,3 10 6.444,7 5.263,5 3 7.394,9 6.311,0 3 5.933,1 5.064,0 DAZ 454,35 387,45 11 gut zu wissen Von Mag. georg stockinger, Dienstrechtsreferent der AHS-Gewerkschaft [email protected] LehrerIn im Krankenstand – Was ist zu beachten? Teil 2: Welche Folgen hat ein Krankenstand für BeamtInnen bzw. für VertragslehrerInnen? eine andere halbjährliche Abwesenheit hinter sich hat oder ein halbes Jahr keinen einzigen Krankenstandstag Während einer Dienstverhinderung durch Erkrankung oder Arztbesuch in der Dienstzeit gehabt hat)2. Alle oder Unfall erhält die BeamtIn1 zunächst den vollen weiteren Dienstverhinderungen, die innerhalb dieser Monatsbezug inklusive Zulagen und Sonderzahlungen Sechsmonatsfrist beginnen, gelten als Fortsetzung der („13. und 14. Gehalt“), aber ohne Nebengebühren (ersten) Dienstverhinderung und lösen daher ihrerseits (z. B. Mehrdienstleistungen). Ab dem 182. Kalendertag keine Sechsmonatsfrist aus. Das erfolgt erst mit jener im Krankenstand wird der Monatsbezug der BeamtIn Dienstverhinderung, die als erste nach der laufenden auf 80 % des Ausmaßes gekürzt, das ihr ohne die Dienst- Sechsmonatsfrist beginnt. verhinderung gebührt hätte. Der Minderungsbetrag Die Gehaltskürzung gilt nicht während eines Beschäfvon 20 % auf den vollen Monatsbezug wird aber durch tigungsverbotes nach MSchG. Dieses beendet alle Einrechnung der sonstigen entfallenen Geldleistungen genannten Fristenläufe. (z. B. Fixbetrag für Klassenvorstand, Kustodiat, MDL) ver- Abgesehen von der Gehaltskürzung hat eine BeamtIn ringert (Erl. BMöLSGZ.921.418-III/A/a/01 vom 19.1.2001). keine weiteren dienstrechtlichen Folgen zu befürchten, Bei einem Dienstunfall besteht ungeachtet der Krank- insbesondere keine Entlassung wie vertragsbediens tete KollegInnen. Allerdings ist die KollegIn bei Vorheitsdauer Anspruch auf volle Bezüge. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wiedereintritt liegen eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens des Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch wegen dauernder Dienstunfähigkeit von Amts wegen Krankheit oder infolge desselben Unfalles (ausgenom- in den Ruhestand zu versetzen. Bei Wiedererlangung men Dienstunfall) ein, so gilt diese als Fortsetzung der der Dienstfähigkeit kann sie aus dienstlichen Gründen wieder in den Dienststand versetzt werden. früheren Dienstverhinderung. Den Lauf dieser Sechsmonatsfrist löst nach der gängigen Praxis also jede „erste“ krankheitsbedingte Dienst- Die hier geschilderte Regelung hat in der Praxis leider verhinderung (unabhängig von ihrer Dauer) aus. Sie einen stark zufälligen Charakter. So würde im letzten beginnt mit dem Tag des Wiederantritts des Diens Beispiel ein Wegfall der ersten Dienstverhinderung (28.9. tes nach einer (ersten) Dienstverhinderung. Welche – 12.10.15 etwa durch die Fortsetzung eines alten Krandies ist, ermittelt das Schulverwaltungsprogramm UNTIS kenstands aus dem Vorjahr) bewirken, dass der neue automatisch (die händische Berechnung ist etwas Zusammenrechnungszeitraum erst mit dem 14.03.16 mühsam, sofern man nicht gerade neu angestellt beginnen und daher bis 13.09.16 andauern würde. wurde, ein Beschäftigungsverbot nach MSchG bzw. Die Dienstverhinderung im Herbst (12.09. – 16.11.16) würde somit zur Fortsetzung des Krankenstandes vom 1 Personenbezogene Bezeichnungen werden in der Regel in ihrer weibliFrühjahr. Das hätte paradoxerweise trotz der um 15 chen Form mit „Binnen-I“ gehalten und umfassen gleichermaßen PersoTage kürzeren Dienstverhinderung eine Verlängerung nen weiblichen und männlichen Geschlechts. 2 Die persönlichen Krankenstandstage findet man im Portal Austria unter der Bezugskürzung um weitere 51 Tage auf insgesamt SAP Web Zugang - MitarbeiterIn - Stammdatenauswertung - Abwesenheiten & Alle Daten 65 Tage zur Folge. D a u e r u n d F o l g e n d e s Kra nk e ns ta n ds f ür B e a m t I n n e n (§ 1 3 c G e h G , § 1 4 BDG ) 12 gymnasium Berechnungsbeispiele 1) von 28.09.15 09.03.16 09.03.16 bis 08.03.16 Tage 163 08.09.16 163 12.09.16 16.11.16 66 bis 12.10.15 Tage 15 12.04.16 13.03.16 91 17.11.16 2) von 28.09.15 13.10.15 13.10.15 14.12.15 14.03.16 12.04.16 106 3) 12.09.16 17.11.16 16.11.16 66 von 28.09.15 13.10.15 13.10.15 14.12.15 14.03.16 bis 12.10.15 Tage 15 12.04.16 13.03.16 91 07.04.16 05.07.16 90 06.07.16 12.04.16 196 12.09.16 17.11.16 16.11.16 66 1. Dienstverhinderung Gesund Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate) Krankenstandstage (Schaltjahr!): KEINE Gehaltskürzung, da die Dauer unter 182 Tagen liegt Neuerliche Dienstverhinderung, da der Krankenstand (in diesem Fall ab Schuljahresbeginn) erst nach dem Ende des vorigen Zusammenrechnungszeitraum beginnt Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes 1. Dienstverhinderung Gesund Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate) 2. Dienstverhinderung Gesund Ende des Zusammenrechnungszeitraumes Krankenstandstage insgesamt - Keine Gehaltskürzung, da die Dauer unter 182 Tagen liegt. Neuerliche Dienstverhinderung Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes 1. Dienstverhinderung Gesund Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate) 2. Dienstverhinderung Gesund 3. Dienstverhinderung. Eine Gesundmeldung während der Hauptferien ist mit Ausnahme von Krankenhausaufenthalten o. Ä. (automatische Krankmeldung) möglich! Gesund Zwar Ende des Zusammenrechnungszeitraums – da aber der Krankenstand andauert, wird dieser fortgesetzt Krankenstandstage insgesamt - Das Gehalt wird für 14 Tage auf 80 % des Monatsbezugs (der vor dem Krankenstand bezogen wurde) gekürzt, da die Dauer über 182 Tagen liegt. Neuerliche Dienstverhinderung Anmerkung: Bei durchgehender Erkrankung während der Hauptferien würde der Krankenstand 330 Tage dauern und das Gehalt würde daher für insgesamt 148 Tage gekürzt! Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes Umgekehrt würde im selben Fall aber ein Dienstantritt mit Freitag, den 11.03.16 die gesamte Bezugskürzung verhindern: Ende des Zusammenrechnungszeitraums mit 10.09.16 – daher keine Zusammenrechnung der Dienstverhinderung von 179 Tagen mit den 66 Tagen ab 12.09.16. Autom at i si e r t e V e rre c h nu n g u nd f ik t iv e r Diensta n t r i t t Das im Schulbereich verwendete Lohnverrechnungsprogramm SAP führt eine Kürzung der Bezüge (bzw. für Vertragsbedienstete auch eine mögliche Einstellung derselben) automatisiert nach Einspielung der Abwesenheiten aus UNTIS durch. Daher ist eine korrekte Erfassung insbesondere der Dienstantritte (Gesundmeldungen) in UNTIS besonders wichtig. So begründen zwei Dienstverhinderungen durch Krankheit am Freitag und am darauffolgenden Montag wie oben ausgeführt noch nicht die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die vier Kalendertage zählen aber gemeinsam als 4 (!) Entfallstage! Auch ein(e) Erkrankung/Unfall während eines Tages (also etwa ab der 3. Stunde) zählt dienstrechtlich nicht als Entfallstag (Überstundeneinstellung …), sehr wohl aber als Krankenstandstag. Bei Dienstverhinderung durch Krankheit ist ein „fiktiver Dienstantritt“ möglich, wenn der tatsächliche Dienstantritt erst am ersten Schultag nach unterrichtsfreien Tagen oder Feiertagen erfolgen kann, die Dienstfähigkeit aber schon zu einem früheren Zeitpunkt gegeben war. Die LehrerIn kann das Datum der Beendigung der Dienstverhinderung (schriftlich) erklären, wenn keine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden muss, oder eine ärztliche Gesundmeldung vorlegen. Dieselbe Wirkung 13 tritt ein, wenn die ärztliche Bestätigung von vornherein zur unterrichtsfreien Zeit endet (also etwa am Wochenende oder in den Ferien). Die SchulleiterIn hat dann die Meldung über die Beendigung der Dienstverhinderung mit dem Tag des fiktiven Dienstantrittes zu erstatten. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme glaubhaft zu machen ist, etwa indem einem fiktiven Dienstantritt der tatsächliche folgt. So kann z. B. nicht an jedem Wochenende ein fiktiver Dienstantritt gemeldet werden, um am darauffolgenden Montag wieder „neu“ zu erkranken. In diesem Fall zählt eine Gesundmeldung jedenfalls nicht als Dienstantritt! D a u e r u n d F o l g e n d e s Kra nk e ns ta n ds f ür V e r t r a g sb e d ie n s t e t e (§§ 2 4 u n d 91 a VBG) Ist eine Vertragsbedienstete nach Dienstantritt durch Unfall oder frühestens 14 Tage nach Dienstantritt durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, behält sie den Anspruch auf das Monatsentgelt und den Kinderzuschuss abhängig von ihrer Dienstzeit. Darüber hinaus halbiert sich der Bezug und es ist bei der Gebietskrankenkasse oder der BVA Krankengeld zu beanspruchen. Das Krankengeld ist ein Zuschuss, der nach dem Bruttoverdienst des vergangenen Monats für maximal 52 Wochen bemessen wird. Für den Zeitraum, in dem die VertragslehrerIn das gekürzte Gehalt bezieht, bekommt sie das Krankengeld zu 50 %, anschließend zu 100 % (siehe Tabelle unten). Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder infolge desselben Unfalls innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung analog zur oben ausgeführten Regelung für BeamtInnen. Nach einjährigem Krankenstand (bzw. bei IIL-LehrerInnen mit dem Ende der Gehaltsfortzahlung) endet das Dienstverhältnis von VertragslehrerInnen. Der Dienstgeber hat den Umstand des Endens des Dienstverhältnisses spätestens drei Monate vor dem Inkrafttreten nachweislich – sowohl dem Dienstnehmer als auch der zuständigen Personalvertretung (!) – bekannt zu geben. In besonderen Fällen kann auch eine Verlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart werden Dauer des Dienstverhältnisses mindestens 14 Tage mindestens 5 Jahre mindestens 10 Jahre 14 gymnasium (§ 24 Abs. 9 VBG). Ausgenommen von dieser Befristung sind Krankenstände als Folge von Dienstunfällen. Wird eine IL-LehrerIn oder eine Vertragsbedienstete pd nach wenigstens einmonatiger Dienstleistung durch andere wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden an der Dienstleistung verhindert, so gebührt ihr das Monatsentgelt für die ersten 15 Kalendertage in voller Höhe, für weitere 15 Kalendertage in halber Höhe. Der Kinderzuschuss wird nicht gekürzt. Regel un gen f ür Vertragsl ehrerI n n en IIL Für IIL-LehrerInnen gelten bezüglich Gehaltskürzung und Beendigung des Dienstverhältnisses dieselben Fristen wie für IL-LehrerInnen in den ersten 5 Dienstjahren. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch die Frist verdoppelt werden, wenn die weitere Verwendung der IIL-LehrerIn infolge ihrer besonderen Eignung für die ihr übertragenen Pflichten oder mangels einer anderen BewerberIn unbedingt nötig ist. Im Falle der Bezugskürzung ist die Gewährung des Krankengelds in derselben Form wie bei den IL-VertragslehrerInnen zu beanspruchen. Die Leistungen des Dienstgebers werden im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses (Ablauf des Vertrages) eingestellt. Dien stbef reiun g f ür Kurauf en thalte (§ 7 9 BDG / § 2 4 a VBG ) Diese erfolgt auf Antrag der DienstnehmerIn unter gewissen Auflagen, sofern ein Sozialversicherungsträger oder ein Bundessozialamt die Kosten trägt oder einen Kurkostenbeitrag leistet. Bei der Zeiteinteilung ist auf zwingende dienstliche Gründe Rücksicht zu nehmen. Diese Regelung wird von den LSR/SSR sehr unterschiedlich ausgelegt! Allgemein üblich ist, dass Kuren zumindest zum (Groß-) Teil während der Hauptferien stattfinden: Ausnahmen sind üblich, falls es sich um einen aus medizinischer Sicht unmittelbar oder in nächster Zeit notwendigen Aufenthalt handelt und keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen (vgl. VwGH, 27.9.1990, Zl.89/12/0225). REHA-Aufenthalte sind im Unterschied zur Kur unabhängig von ihrem Zeitpunkt zu genehmigen. Ein Kuraufenthalt gilt als eine durch Krankheit verursachte Abwesenheit vom Dienst. n Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage weitere 42 Kalendertage darüber bis 91 Kalendertage weitere 91 Kalendertage darüber bis 182 Kalendertage weitere 182 Kalendertage darüber Ansprüche § 24 VBG volles Gehalt + Kinderzulage halbes Gehalt + Kinderzulage Einstellung der Bezüge volles Gehalt + Kinderzulage halbes Gehalt + Kinderzulage Einstellung der Bezüge volles Gehalt + Kinderzulage halbes Gehalt + Kinderzulage Einstellung der Bezüge gut zu wissen Mehrdienstleistungen Foto: Stockbyte OSTR Mag. Herbert Weiss, Vorsitzender-Stellvertreter und Besoldungsreferent [email protected] Teil 2: Dieser Teil des Artikels befasst sich mit den Regelungen für Dauermehrdienstleistungen. Im ersten Teil des Artikels bin ich auf die Einzelmehrdienstleistungen und die Abgrenzung zu den Dauermehrdienstleistungen eingegangen. Dabei habe ich auch auf die sogenannten U-Supplierungen hingewiesen und erwähnt, dass deren rechtswidrige Eingabe (anstelle einer dem Lehrer1 zustehenden Änderung der Lehrfächerverteilung) negative finanzielle Auswirkungen für die betroffene Lehrperson bringen kann. Das ergibt sich daraus, dass Dauermehrdienstleistungen über das gesamte Unterrichtsjahr mit Ausnahme bestimmter Ferialzeiten durchgehend und ohne Gegenrechnung bezahlt werden. Für bestimmte Anlassfälle, die zu einem ganztägigen Entfall der für einen Lehrer (laut Diensteinteilung) für diesen Tag vorgesehenen Tätigkeiten (Unterricht, Erziehertätigkeit und Aufsichtsführung, Tätigkeit in ganztägigen 1P ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. 15 Schulformen) führen, ist eine anteilsmäßige Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung vorgesehen. Diese Gründe werden in diesem Teil des Artikels ausführlich beschrieben. Ich zitiere jene Absätze des § 61 GehG, die sich auf die Dauermehrdienstleistungen beziehen. Nach § 91 Abs. 1 VBG sind diese Regelungen auch auf Vertragslehrer anzuwenden. 1.) „Überschreitet der Lehrer durch 1. dauernde Unterrichtserteilung, 2. Einrechnung von Nebenleistungen […] 3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung […] und 4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen […] das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt ihm […] hiefür eine besondere Vergütung. Im Vertretungsfall ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.“ (§ 61 Abs. 1 GehG) 2.) „Die Vergütung beträgt für jede Unterrichtsstunde einer zwanzigstündigen Lehrverpflichtung, mit der das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung in der betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) überschritten wird, 1,30 % des Gehaltes des Lehrers.“ (§ 61 Abs. 2 GehG) 3.) „Abweichend von Abs. 8 [Anm.: Dieser bezieht sich auf Einzelmehrdienstleistungen] gebührt in Fällen, in denen pro Tag mehr als drei Vertretungsstunden in Form eines Blockunterrichts (einschließlich der dafür notwendigen Vor- und Nachbereitung) durch einen für den betreffenden Unterrichtsgegenstand unterrichtsberechtigten Lehrer gehalten werden, nicht die Vergütung gemäß Abs. 8, sondern die Vergütung gemäß Abs. 1 bis 4 [Anm.: Das heißt im Klartext, dass diese Stunden als Dauermehrdienstleistungen abzugelten sind.].“ (§ 61 Abs. 8b GehG) 4.) „Auf einen Lehrer, dessen Lehrverpflichtung […] herabgesetzt worden ist oder der eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz oder nach dem Väterkarenzgesetz in Anspruch nimmt, sind die Abs. 1 bis 11 [Anm.: Diese beziehen sich generell auf Mehrdienstleistungen] mit folgenden Abweichungen anzuwenden: 1. Die herabgesetzte Lehrverpflichtung des Lehrers gilt als wöchentliche Lehrverpflichtung im Sinne des Abs. 1. 2. Für Zeiten, mit denen der Lehrer lediglich das Ausmaß der herabgesetzten – und nicht einer vollen – Lehrverpflichtung überschreitet, tritt an Stelle der im Abs. 2 angeführten Vergütung eine Vergütung von 1,2 % des Gehaltes des Lehrers.“ (§ 61 Abs. 12 GehG) 16 gymnasium 5.) „Einem Vertragslehrer des Entlohnungsschemas IIL gebührt für jede gemäß § 61 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 zu bezahlende Stunde einer solchen Vertretung 1,92 vH der für eine entsprechende Jahreswochenstunde gebührenden Jahresentlohnung.“ (§ 91 Abs. 3 VBG) Im Hinblick auf die Entlohnung nach vertraglichen Jahreswochenstunden hat der IIL-Lehrer auch bei Entfall aller für ihn an einem Tag dienstplanmäßig vorgesehenen Tätigkeiten in einer Woche Anspruch auf das ihm vertragsgemäß zustehende Entgelt. Ein stel l un g der Vergütun g von Mehrdien stl eistun gen Da mir die Bestimmungen über die Einstellung der Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen im § 61 GehG für Laien schwer verständlich erscheinen, beziehe ich mich im Folgenden auf Erläuterungen des BMUKK bzw. der Landesschulräte. Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen ist für die Tage einzustellen, an denen der am betreffenden Tag gemäß der Diensteinteilung vorgesehene Unterricht zur Gänze unterbleibt. Dem Unterricht gleichgestellt sind die Beaufsichtigung von Schülern auf Grund einer Einrechnung, die Erziehertätigkeit und Aufsichtsführung sowie die Tätigkeit in ganztägigen Schulformen (§ 61 Abs. 5 GehG), sodass – wenn in den folgenden Ausführungen der Begriff „Unterricht“ (bzw. „unterrichten“) angesprochen wird – auch die oben genannten Tätigkeiten dem Unterricht gleichstehen. Hingegen kommt der Wahrnehmung einer in die Lehrverpflichtung eingerechneten administrativen Tätigkeit in Bezug auf die Einstellung von Mehrdienstleistungen keine Bedeutung zu. Eine tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung ist daher z. B. auch dann vorzunehmen, wenn dem Lehrer an einem Tag der gesamte Unterricht entfallen ist, er jedoch am betreffenden Tag in der Schulbibliothek gearbeitet hat. 1. Entfall des vorgesehenen Unterrichtes Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen ist für die Tage einzustellen, an denen der Unterricht zur Gänze unterbleibt (z. B. anlässlich einer Erkrankung, eines Arztbesuches, eines Sonderurlaubes, einer Behördenladung, eines Pflegeurlaubes, einer Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung, religiösen Übungen, Schulinformationsmessen, Praxiswochen, Stundenplanerstellung, Jahresberichterstellung, Tagen der offenen Tür, Schulfesten bzw. Zeiten der Vorbereitung etc.). Die Einstellung ist je Abwesenheitstag mit einem Sechstel (für Lehrer, die gemäß Diensteinteilung an sechs Werktagen der 2. Einstellung für mindestens einwöchige Ferialzeiten sowie am Pfingstdienstag In § 61 Abs. 6 GehG werden die Tage festgelegt, an denen Mehrdienstleistungen generell nicht gebühren, nämlich an mindestens eine Woche dauernden Ferialzeiten sowie am Allerseelentag, am jeweiligen Festtag des Landespatrons und am Dienstag nach Pfingsten. Als mindestens eine Woche dauernde Ferialzeiten gelten • Weihnachtsferien (24.12. bis 6.1.) • Montag bis Samstag der Semesterferien • Osterferien (Samstag vor Palmsonntag bis einschließlich Osterdienstag) • Sommerferien 3. Ausnahmen von der Einstellung Ein Entfall des Unterrichtes führt bei Vorliegen nachfolgender Anlassfälle zu keiner Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung: a) Hinsichtlich der im Schulzeitgesetz als schulfrei genannten Tage mit Ausnahme der oben genannten Ferialzeiten sowie des Pfingstdienstages: • Sonntage • v erbleibende gesetzliche Feiertage, nämlich Nationalfeiertag, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam • Samstage, die unmittelbar auf einen der oben erwähnten schulfreien Tage folgen • Pfingstsamstag • der 23. Dezember, sofern er auf einen Montag fällt • der 23. Dezember sowie der 7. Jänner, wenn sie von der Schulbehörde schulfrei erklärt werden Beispiel: Kann ein Lehrer den für ihn während des Unterrichtsjahres am Donnerstag vorgesehenen Unterricht wegen eines Donnerstag-Feiertages (z. B. Fronleichnam) oder z. B. den für Sonntag vorgesehenen Erzieherdienst nicht halten, so ist diesbezüglich auf Grund der generellen Herausnahme des Fronleichnamstages sowie der Sonntage eine aliquote (1/5 bzw. 1/6) Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung nicht vorzunehmen. b) Die zur Verwirklichung der Fünftagewoche schulfrei erklärten Samstage. c) An einem nach der Diensteinteilung für den Lehrer regelmäßig unterrichtsfreien Wochentag. Beispiel: Für Lehrer mit einem am Dienstag regelmäßig unterrichtsfreien Tag hat die für Pfingstdienstag ansonsten vorgesehene anteilige Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung zu unterbleiben. d) An einem einzelnen, aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens schulfrei erklärten Tag gemäß § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes. Ein solcher einzelner, aus Anlass des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens schulfrei erklärter Tag liegt dann nicht mehr vor, wenn zwei schulautonom freie Tage unmittelbar aufeinanderfolgen, jedoch schon, wenn sie durch einen Sonntag oder einen Feiertag getrennt sind. e) An Tagen, an denen der Lehrer an einem Lehrausgang, an einer eintägigen Schulveranstaltung oder eintägigen schulbezogenen Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung führt hingegen zu einer tageweisen Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung (mit je 1/5 bzw. 1/6). Bei der Teilnahme an einer mehr als eintägigen Schulveranstaltung ist diese hingegen am regelmäßig unterrichtsfreien Wochentag nicht einzustellen. Beispiel: Ein Lehrer nimmt am Montag und Dienstag an einer zweitägigen Schulveranstaltung teil. Der Montag ist für den Lehrer zugleich der unterrichtsfreie Tag. Die Dauermehrdienstleistungen werden nur für Dienstag, und zwar mit 1/5 bzw. 1/6, eingestellt. gut zu wissen Woche zu unterrichten haben) des für dauernde Mehrdienstleistungen wöchentlich vorgesehenen Vergütungsbetrages vorzunehmen, in allen übrigen Fällen (mit einer an weniger als sechs Tagen zu erbringenden Unterrichtstätigkeit) je Abwesenheitstag mit einem Fünftel. Eine tageweise Einstellung hat nicht zu erfolgen, wenn einem Lehrer zwar an einem Tag ein Teil des vorgesehenen Unterrichtes entfällt, er am betreffenden Tag jedoch mindestens eine Unterrichtsstunde gehalten hat. Dies gilt auch dann, wenn dem Lehrer zwar am betreffenden Tag alle Unterrichtsstunden laut „normalem“ Stundenplan entfallen sind, er jedoch am selben Tag eine Einzelsupplierstunde geleistet hat. Beispiel: Für den Lehrer ist laut Dienstplan für Dienstag nur die zweite Stunde in der Klasse 4B vorgesehen. Der Unterricht in der 4B entfällt, da die Klasse aufgrund einer Schulveranstaltung abwesend ist. Variante 1: Der Lehrer suppliert in der zweiten Stunde in einer anderen Klasse (= „Statt-Stunde“). Variante 2: Der Lehrer suppliert in der ersten Stunde in einer anderen Klasse. Da der Lehrer in beiden Fällen am betreffenden Tag eine Stunde unterrichtet hat, tritt eine tageweise Einstellung nicht ein. Bei der zweiten Variante besteht zudem u. U. ein Abgeltungsanspruch als Einzelmehrdienstleistung. Genauere Informationen dazu können Sie dem ersten Teil des Artikels entnehmen. 17 f) An bis zu drei Tagen in jedem Schuljahr, an denen der Lehrer Veranstaltungen der institutionellen Fortoder Weiterbildung besucht, und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um drei einzelne Tage oder um bis zu drei zusammenhängende Tage in einer Woche handelt. Als institutionalisierte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gelten alle von Bundeseinrichtungen angebotenen Bildungsveranstaltungen (insbesondere Pädagogische Hochschulen, Verwaltungsakademie des Bundes), die von privaten Pädagogischen Hochschulen angebotenen Veranstaltungen sowie alle durch das Bildungsministerium oder von einer der Schulbehörden des Bundes oder der Länder hierzu autorisierte Veranstaltungen. Dazu gehören die seitens der Gewerkschaft angebotenen einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen, gegebenenfalls aber auch die in Einzelfällen durch eine der oben genannten Behörden für geeignet erklärten privaten Fortbildungsveranstaltungen. Der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung an einem dienstfreien Tag zählt mangels eines Entfalls von Unterricht nicht zum „Fortbildungskontingent“ von bis zu drei Tagen. g) Auf Grund eines Dienstauftrages Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verhindert auch ein Dienstauftrag die tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung. Diese Voraussetzungen sind, dass der Dienstauftrag zur Erfüllung einer Tätigkeit erfolgt, die im gesamtschulischen Interesse liegt, weder zu den lehramtlichen Pflichten zählt noch der einer fünf Tage pro Schuljahr überschreitenden Fort- oder Weiterbildung oder einer sonstigen Ausbildung dient, und nicht zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist. Die Erteilung eines Dienstauftrages ist grundsätzlich der Dienstbehörde vorbehalten. Ein gesamtschulisches Interesse ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit des Lehrers im Interesse der Dienstbehörde liegt (wie z. B. bei Tätigkeiten in einer Lehrplankommission oder Besprechungen bei der Dienstbehörde betreffend die Durchführung der Schulbuchaktion). 4. Einstellung bei Unterbleiben des Unterrichts während einer gesamten Woche Unterrichtet ein Lehrer während der gesamten Kalenderwoche nicht, so erfolgt die Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung mit Ausnahme der oben genannten, von der Einstellung ausgenommenen Tage (bzw. gegebenenfalls einer gesamten Woche, sofern ein Lehrer die ihm für die Teilnahme zustehenden drei Tage in einer Woche absolviert) für die gesamte Kalenderwoche. 18 gymnasium 5. Stundentausch Ein Stundentausch ist bei Herstellung des Einvernehmens mit dem Leiter grundsätzlich möglich. Die durch einen Stundentausch zu einem anderen Zeitpunkt unterrichtete Stunde gilt im Rahmen der bestehenden Diensteinteilung als erbracht. Die verlegten bzw. getauschten Stunden müssen innerhalb des Zeitraumes von nicht mehr als drei Wochen vor oder nach dem für die Abhaltung ursprünglich vorgesehenen Tag eingebracht werden. Sind von einem Stundentausch bzw. einer Stundenverlegung alle am betreffenden Tag ursprünglich festgesetzten Unterrichtsstunden eines Lehrers betroffen und wird daher am betreffenden Tag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten, so findet die wegen des gänzlichen Entfalls des Unterrichtes für den betreffenden Tag laut GehG vorgesehene (tageweise) Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung statt, wenn die Einbringung aller im Rahmen des Stundentausches bzw. der Stundenverlegung vorgesehenen Stunden unterblieben ist. Das heißt im Klartext, dass es nicht genügt, eine Stunde für den betreffenden Tag einzubringen, um die Einstellung der Vergütung zu verhindern. Eine Stunde wirkt sich nach den obigen Ausführungen nur dann aus, wenn sie auch am betreffenden Tag gehalten wird. 6. Dienstnehmervertretung Personalvertretern steht die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten notwendige freie Zeit zu, die Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten hat möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes zu erfolgen. Einem Personalvertreter darf aufgrund einer zeitgleich mit einer Unterrichtsstunde auszuübenden Personalvertretungstätigkeit besoldungsrechtlich kein Nachteil erwachsen. Fällt für einen Personalvertreter aufgrund der Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter an einem Tag der gesamte Unterricht aus, so ist eine tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung nicht vorzunehmen. Personalvertreter und Mitglieder der Landes- sowie Bundesleitungen der GÖD sind in der Ausübung ihrer Funktion (z. B. Teilnahme an Sitzungen als PV-Organ, Besprechungen mit dem Dienstgeber, Schulungen …) gleichgestellt, und zwar so, dass es zu keinem Entfall der Mehrdienstleistungen während dieser Tätigkeiten kommen darf. Auf die Regelungen für die Abgeltung von Mehrdienstleistungen von Kollegen im neuen Lehrerdienst recht werde ich im dritten Teil des Artikels in der nächsten Ausgabe eingehen. (Fortsetzung folgt.) n facts statt fakes „Wir haben mittlerweile das zweitteuerste Schulsystem der Europäischen Union mit der Tendenz, dass es unfinanzierbar wird. [...] Das heißt einfach, dass dieses System in den Kosten explodiert und in der Qualität aber sinkt.“ (Dr. Andreas Salcher, „Bildungsexperte“, €co, ORF 2 am 17. September 2015) Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung [email protected] fakt ist … A n t e il d e r B ild u n g s ausgaben am BIP (Stand 2 0 1 2 ): 10 8,6 8 Prozent Die Kosten des österreichischen Bildungswesens liegen um Welten unter denen der Gesamtschulstaaten in Europas hohem Norden und sogar deutlich unter dem OECD-Mittelwert. Quelle: OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2015: OECD Indicators (2015), Chart B2.1.+ Table C2.3. 7,2 7,0 7,0 5,9 6 OECD-Mittelwert: 6,2 % 5,4 5,2 4 2 0 NorwegenSchwedenFinnlandSüdkoreaNiederlandeÖsterreichDeutschland fakt ist … I nv e s t it io ne n in d a s Schulw esen al s An teil am BIP (S ta n d 2 0 1 2 ): 5 4,6 3,9 4 Prozent Betrachtet man ausschließlich die Investitionen ins Schulwesen, zu denen der „Bildungsexperte“ Salcher seine abenteuerliche Behauptung aufstellte, bleibt Österreich auf den OECDMittelwert um 15 Prozent zurück. Quelle: OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2015 – OECD Indicators (2015), Table B2.2. 3,7 3,8 OECD-Mittelwert: 3,7 % 3,7 3,1 3 3,1 2 1 0 NorwegenFinnlandSüdkoreaNiederlandeSchwedenDeutschlandÖsterreich fakt ist … Quelle: OECD (Hrsg.), Government at a Glance 2015 (2015), S. 73 16,3 16 14 Prozent Sollte aber Herr Salcher nicht den Anteil der Inves titionen ins Schulwesen als Anteil am BIP, sondern den Anteil aller öffentlichen Ausgaben für das Bildungswesen an allen öffentlichen Ausgaben meinen, ist seine Aussage noch weiter von der Wahrheit entfernt. Ö f f e nt lic h e A u s g a b e n f ür das Bil dun gsw esen al s An teil al l er ö f f e nt lic h e n A u s g a ben (Stand 2 0 1 3 ): 12 10 12,4 OECD-Mittelwert: 12,5 % 11,8 11,1 11,2 9,8 9,7 8 0 SüdkoreaSchwedenNiederlandeNorwegenFinnlandÖsterreichDeutschland 19 im fokus Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung [email protected] Was können wir von Finnland lernen? Teil 3: Fairness statt Gleichbehandlung Eine besondere Stärke des finnischen Schulwesens ist das schnelle und intensive Eingehen auf besondere Bedürfnisse. Die Selbstverständlichkeit, mit der man sich „special needs“ junger Menschen annimmt, und die dafür zur Verfügung stehenden Strukturen sind meiner Meinung nach vorbildlich. Diesbezüglich könnte und sollte Österreich sehr viel von Finnland lernen. Während Österreichs Schulpolitik glaubt, den individuellen, höchst unterschiedlichen Bedürfnissen junger Menschen durch Gleichbehandlung gerecht werden zu können, und damit jungen Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, Chancen raubt, versucht Finnland, deren Schwächen und Handicaps möglichst früh zu erkennen und ihnen durch eine reiche Palette besonderer Fördermaßnahmen zu begegnen. In Finnland ist man sich auf Basis bildungswissenschaftlicher Forschung dessen bewusst, dass der spätere Schulerfolg bereits im Alter von vier Jahren weitgehend determiniert ist, und richtet sein Handeln danach aus. „At two-and-half Finnish children are tested for emergent cognitive problems, and by the time they reach pre-school, at age six, their teachers will be able to anticipate learning difficulties on the basis of a rich battery of further tests.“1 Während in den meisten Staaten Europas die Politik den Empfehlungen der OECD gehorcht und danach trachtet, möglichst alle Kinder möglichst früh in elementarpädagogische Einrichtungen zu bekommen – in Norwegen besuchen bereits 90 Prozent der Zweijährigen eine Kinderkrippe2 –, geht Finnland seinen eigenen Weg. Finnland setzt schon im vorschulischen Alter auf Vielfalt und Qualität anstelle von Quantität 20 gymnasium und Gleichbehandlung. Exemplarisch dafür ein Blick auf die 4-Jährigen: Anteil der 4-Jährigen, die einen Kindergarten besuchen (Stand: 2013):3 100 OECD-Mittelwert 85% 80 60 91 % 75 % 40 20 ÖsterreichFinnland Obwohl also viele Kinder erst relativ spät in den Kindergarten kommen, gelingt Finnland, was wenigen Staaten gelingt: nämlich Kindern, die einen besonderen Bedarf an Förderung aufweisen, um fit für den Schuleintritt zu werden, institutionelle vorschulische Förderung in einem besonderen Ausmaß zuteilwerden zu lassen. Als Beispiel seien Kinder mit Migrationshintergrund genannt: Anteil der 3- bis 6-Jährigen, die keinen Kindergarten besuchen (Stand 2013):4 Finnland EU-Mittelwert Österreich Kinder ohne mit Migrationshintergrund 29 % 10 % 13 % 16 % 8% 12 % „Special education is an important part of education and care in Finland. It refers to designed educational and psychological services within the education sector for those with special needs.“5 Finnlands Erfolg bei PISA und der noch größere bei PIRLS und TIMSS, den entsprechenden Tests für 10-Jährige, ist zu einem hohen Teil auf den erfolgreichen Umgang mit Handicaps zurückzuführen. „It is the bottom quintile of Finnish students who outperform the most, and thereby raises the mean to the top of the international league tables.“6 „A significant part of the Finnish success in primary and secondary schooling is owed to special education teachers.“7 Keine Lehrkraft ist in Finnlands Schulwesen so angesehen wie die, die für „special needs“ zuständig ist. Der Begriff „special needs“ umfasst viel mehr als das, was man in Österreich unter „sonderpädagogischem Förderbedarf“ versteht. Im Lauf eines Jahres erhalten etwa 30 Prozent der SchülerInnen „special education services“. „A majority (22 percent) receives part-time assistance for minor learning difficulties, while the remaining 8 percent receive full-time special education in segregated classrooms.”8 „There are two main pathways in special education in the Finnish comprehensive school. The first path sees the student included in a regular class and provided with part-time special education in small groups. […] The second pathway is to provide permanent special education in a special group or class in the student’s own school or, in some cases, in a separate institution.“9 „Schools and teachers are responsible for identifying those who may be falling behind. These students receive additional support, such as remedial instruction.“10 Es ist die Aufgabe der LehrerInnen, individuelle Schwächen zu erkennen und zu kommunizieren. Für deren Behebung gibt es an jeder Schule – anders als in Österreich, wo man glaubt, die Lehrkraft könne dies so nebenbei auch erledigen – ein vielfältiges Team von Supportkräften. Diese SpezialistInnen sind dafür verantwortlich, die für das jeweilige Kind optimale sonderpädagogische Förderung in die Wege zu leiten. „Every school has a special teacher and pupil support group who support the classroom teacher and intervene early on if any child shows signs of falling behind.“11 „Kränkelt ein Kind, wendet es sich an die Schulschwes ter, die auch für seelische Nöte ansprechbar ist. Um Mobbing und Schwänzen kümmert sich ein Sozialpädagoge, um Lernschwierigkeiten ein Psychologe. Das entlastet Lehrer, entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, ihre Schüler aufmerksam zu beobachten und den ersten Schritt zu tun, falls es Probleme gibt.“12 Dass ein gemeinsamer Unterricht aller insbesondere Kindern mit Handicaps nicht gerecht werden kann, wurde in Finnland nach Einführung der Gesamtschule bald erkannt. Erste Maßnahmen wurden schnell gesetzt. Seit den frühen 90er-Jahren aber erlebte Finnlands umfang- reiches und vielfältiges System sonderpädagogischer Förderung ein geradezu „explosives“ Wachstum.13 „Up to half of those students who complete their compulsory education at the age of 16 have been in special education at some point in their schooling.“14 Am jungen Menschen und seinen besonderen Bedürfnissen orientiert, interpretiert man in Finnland „Inklusion“ völlig anders, als wir es aus der österreichischen schulpolitischen Debatte gewohnt sind: „Everyone has the right to a basic education free of charge and equal opportunity to receive other than basic education according to his or her capabilities and needs.“15 Die Sonderpädagogik ist ein, vielleicht sogar das Asset des finnischen Schulwesens: „The systematic attention given to children who are identified as having ‚learning needs’ is a key feature of Finland’s success in international rankings, and it is premised on the idea that individual pupils who are struggling need to be identified early and given appropriate support to improve.“16 Zwei Flugstunden südlich Finnlands schwingt Österreichs Schulpolitik die Finnland-Keule, zerschlägt mit ihr die eigenständige und hochspezialisierte Ausbildung von SonderpädagogInnen, sagt der Sonderschule den Kampf an und glaubt, sie durch „inklusiven Unterricht“ ersetzen zu können. Es ist erschütternd, wie es Österreichs Schulpolitik gelingt, gegen jede Evidenz gerade auf Kosten der Schwachen zu argumentieren und zu agieren. Was Finnland geschafft hat, ist eine „redefinition in the very idea of social justice: a shift away from understanding fairness or equality as treating all in the same way, and towards an understanding of equality as an obligation to give due regard to the needs of each, and so enable all to flourish.“17 Es ist perfid, dass Finnlands PISA-Erfolg (nicht nur) in Österreich als Argument für eine Vereinheitlichung des Unterrichts missbraucht wurde und noch immer wird. n (Fortsetzung folgt.) 1U niv.-Prof. Dr. Charles Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State: Lessons from Special Education in Finland (2010), S. 5 2 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2015: OECD Indicators (2015), S. 333 3 ibidem 4 OECD (Hrsg.), Indicators of Immigrant Integration 2015 - Settling In (2015), S. 241 5 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, A Model Lesson – Finland Shows Us What Equal Opportunity Looks Like; in: American Educator (Frühjahr 2012), S. 24 6 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State, S. 3 7 ibidem, S. 6 8 ibidem, S. 28 9 Sahlberg, A Model Lesson, S. 24 10 OECD (Hrsg.), Education Policy Outlook: Finland (2013), S. 7 11 Asia Society (Hrsg.), Improving Teacher Quality Around the World: The International Summit on the Teaching Profession (2011), S. 8 12 Christine Eichel, Deutschland, deine Lehrer - Warum sich die Zukunft unserer Kinder im Klassenzimmer entscheidet (2014), S. 397 13 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State, S. 32 14 Sahlberg, A Model Lesson, S. 24 15 Ministry of Social Affairs and Health (Hrsg.), A Strong Basis for Inclusion and Equality: Finland’s Disability Policy Programme VAMPO 2010-2015 (2012), S. 41 16 Jonathan Clifton u.a., Closing the Attainment Gap in England’s Secondary Schools (2012), S. 24 17 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State, S. 12 21 service menschen Mag. Verena Hofer, Pressereferentin der AHS Gewerkschaft [email protected] 2. GÖD Schul-Trophy Schulklassen, aufgepasst! Am 9. April 2016 treffen sich sport liche SchülerInnen und LehrerInnen zur GÖD SchulTrophy bei den Coca-Cola 4.2. Kinder- und Jugendläufen. Die Teams bestehen aus mindestens zehn Läufern plus LehrerIn (ab 20 Läufern 2 LehrerIn nen), die gemeinsam die Distanz von vier Kilometern in A n griff nehmen. Mitmachen können Mädchen und Burschen der Jahrgänge 1998 bis 2006. Es wird die Schnelligkeit jedes Einzelnen sowie des Teams gewertet. Im GÖD-Hospitality-Bereich des Vienna City Marathons am Rathausplatz werden nicht nur die drei schnellsten Teams prämiert, sondern auch alle GÖD-Nachwuchsläufer kulinarisch verpflegt. Termin: 9. April 2016, Start um 17.00 Uhr, Landstraßer Hauptstraße, Höhe Herz-Jesu-Krankenhaus (Anfahrt U3 Kardinal-Nagl-Platz), Ziel: Burgtheater. Nenngeld: € 10,– pro SchülerIn. Das Nenngeld der begleitenden LehrerInnen trägt die GÖD. Anmeldung und Information: Bitte verwenden Sie zur Anmeldung für die GÖD Schul-Trophy das dafür vorgesehene Anmeldeformular auf der Internetseite des Veranstalters: www.vienna-marathon.com. Auszeichnungen und Ernennungen DER BUNDESPRÄSIDENT HAT verliehen: DEN TITEL OBERSTUDIENRAT Mag. et Dr. Rainer Gögele Prof. am BRG/BORG Dornbirn DIE BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FRAUEN HAT BESTELLT: Prof. Dipl.-Ing. MMag. Manfred Kienesberger zum Direktor des BRG Schloss Wagrain in Vöcklabruck Die Bundesleitung gratuliert ihren Mitgliedern! Bitte geben Sie zur Erhaltung Ihrer Ansprüche Än derun gen Ihrer Adresse, Ihres Namen s oder Karen zurl aube möglichst rasch unserem Büro bekannt. Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien Bei Karenzurlauben bitten wir um Angabe der Art (bezahlt oder unbezahlt), der voraussichtlichen Dauer und des voraussichtlichen Geburtstermines. Service für unsere Mitglieder H a b e n S ie Fr agen ? Brauchen Sie Hil f e? Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected] In allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gern oder suchen für Sie eine Lösung! Anfragen können nur unter Angabe der Mitgliedsnummer behandelt werden! Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien 22 gymnasium aktuelle seite Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft [email protected] Bildungsreform: „Sehr gut“ Die Note für eine Diplomarbeit oder Vorwissenschaftliche Arbeit wird maßgeblich dadurch bestimmt, wie sehr sie dem vorher festgelegten Erwartungshorizont gerecht wird. Die „Presse“ führte vor der Präsentation der „Bildungsreform“ eine Online-Umfrage durch, um die Erwartungshaltung der Leser1 zu erheben. 20 % meinten, die Reform werde die Schule nicht besser machen, 71 % erwarteten sich ein Desaster.2 Liest man die Kommentare nach der Präsentation der „Bildungsreform“, könnte man daher das Fazit ziehen: Erwartungshorizont erfüllt, „Sehr gut“. Seit am 24. November ruchbar wurde, dass die Tiroler Landesregierung die Umwandlung von Osttirol zu einer „Modellregion“ plant, ist dort, wie nicht anders zu erwarten, Feuer am Dach. Hinter dem harmlosen Namen „Modellregion“ verbirgt sich nämlich laut Reformpapier die Einführung einer „Schule der 6- bis 14-Jährigen“, also einer neuen achtjährigen Volksschule. Es gäbe dann in ganz Osttirol keine „normalen“ Volksschulen, keine Hauptschulen, keine Neuen Mittelschulen, keine Gymnasien und keine Sonderschulen mehr, nicht mehr deren besondere Möglichkeiten der Förderung und Forderung ihrer Schüler, sondern ausschließlich die neuen Eintopfschulen, auf die die Schüler möglichst gleichmäßig verteilt werden – und zwar so, dass möglichst heterogene Schülergruppen entstehen. Da das niemals die Zustimmung der betroffenen Eltern, Schüler und Lehrer finden würde, möchten die Regierungsparteien die Schulpartner entmündigen. Gesamtschulen wären ja schon nach derzeitiger Rechtslage möglich, allerdings nur dann, wenn die Betroffenen es wollen. Nordwestlich der Gailtaler Alpen findet man das Vorhaben der Regierung – im Gegensatz zu Staatssekretär Mahrer – alles andere als „fast geil“.3 Die Schulpartner auf Bundesebene4 und auf Tiroler Landesebene5 protestieren heftig. Ich habe meine Mei- nung zu diesem Vorgehen bereits am Tag der Präsentation der „Bildungsreform“ unmissverständlich in einer Presseaussendung6 kundgetan und tags darauf im Ö1-Mittagsjournal gesagt: „Sie brauchen eine solche Modellregion, wie das euphemistisch heißt, nur, wenn Sie das umsetzen möchten gegen den Willen der Betroffenen, also das heißt, wenn Sie eine Region schaffen, wo Sie den Menschen das derzeit bestehende Mitbestimmungsrecht entziehen, weil Sie wissen, dass die Betroffenen es nicht wollen. Und das ist mehr eine Schulreform à la Nordkorea als eine, die einer westlichen Demokratie würdig ist.“7 Und dafür lasse ich mich auch gerne vom Staatssekretär als „Nordkorea-Freund“ bezeichnen8 oder vom „Bildungsexperten“ Salcher „nach Nordkorea schicken“9. Wer sich an den Rechten der Schulpartner, an der Wahlfreiheit der Eltern und Schüler und am differenzierten Bildungsangebot inklusive der Langform des Gymnasiums vergreift, wird dafür politisch die Zeche zahlen müssen. n 1P ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. 2 Was erwarten Sie von der Bildungsreform, die am 17. November präsentiert werden soll? In: Presse online vom 16. November 2015. 3 Der ORF machte dazu eine Online-Umfrage. 84,5 % lehnen eine Modellregion Osttirol ab. Siehe http://tirol.orf.at/news/stories/2744042/. 4 Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss: Entmündigung der Schulpartner inakzeptabel. OTS-Aussendung vom 20. November 2015. 5 T iroler Schulpartner: Entmündigung inakzeptabel! Presseaussendung vom 22. November 2015. 6 A HS-Quin: 15 Prozent Nordkorea. Presseaussendung vom 17. November 2015, https://quinecke.wordpress.com/ots/. 7 I nterview im Ö1-Mittagsjournal vom 18. November 2015, https://www.youtube.com/watch?v=9EhhcWMVnFE. 8 Zit. n. Lisa Nimmervoll, „Lehrer, die das nicht wollen, müssen sich versetzen lassen“. In: Standard online vom 23. November 2015. 9 Siehe Julia Neuhauser, Gesamtschulgegner gelten als „finstere Reaktionäre“. In: Presse online vom 24. November 2015. 23 „Das Zillertal ist das Versuchslabor der Tiroler Landesregierung. Sieben Neue Mittelschulen gibt es hier. Seit vergangenem Schuljahr probt man in ihnen offiziell die gemeinsame Schule für alle Zehn-bis 14-Jährigen.“ Tiroler Tageszeitung online am 17. November 2015 „Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler berichten von mehr Überforderung und mehr Frustration durch den Unterricht, sind häufiger Täter und/oder Opfer von Gewalt und zeigen mehr abweichendes Verhalten.“ nachgeschlagen Fotos: Minerva Studio / Stefan Gräf - Fotolia.com Evaluation der Neuen Mittelschule (Salzburg und Linz 2015), S. 236 „Überproportional viele Schülerinnen und Schüler geben in der NMS explizit an, dass sie keine positiven Schulerfahrungen zu berichten hätten; in diesem Punkt unterscheiden sie sich stark von der AHS, wo dieser Schüleranteil deutlich unter der statistischen Erwartung liegt.“ Evaluation der Neuen Mittelschule (Salzburg und Linz 2015), S. 458 „Eine relative Verbesserung der Situation der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler lässt sich mit diesen Ergebnissen nicht argumentieren; die Ergebnisse weisen vielmehr überwiegend in die umgekehrte Richtung.“ Evaluation der Neuen Mittelschule (Salzburg und Linz 2015), S. 151 „Als unerwünschte Effekte erweisen sich partielle Überforderung von Leistungsschwächeren sowie partielle Unterforderung von Leistungsstärkeren – mit einer Tendenz zur Nivellierung des Anforderungsniveaus und der Leistungsbeurteilungskriterien nach unten.“ Evaluation der Neuen Mittelschule (Salzburg und Linz 2015), S. 436 P.b.b. • GZ 03Z035306M • Teinfaltstraße 7, 1010 Wien • nicht retournieren Ein Ersuchen an den Briefträger: Falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit. 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