BILDUNGSREFORM IM VISIER - AHS

gymnasium
Die Zeitschrift der
AHS-Gewerkschaft
65. jahrgang
januar/februar 2016
nr. 1
bildungsreform
im Visier
Gewerkschaft
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Öffentlicher Dienst
zugespitzt
inhalt
4
Wohin mit den Füßen?
Nun wurde also eine „Bildungsreform“ präsentiert, bei der u. a. in mit maximal 15 % begrenzten Modellregionen die Gesamtschule erprobt
werden soll. In einem ORF-Interview (18.11.2015)
erklärte der Wiener Bürgermeister, mit dieser
Lösung hätte man einen „Fuß in der Tür“, der
es den „Konservativen“ auf Dauer unmöglich
machen würde, ihre grundsätzliche Ablehnung
aufrecht zu erhalten. In zehn Jahren würde es in
Wien nur noch die Gesamtschule geben.
„Fuß in der Tür“ erinnert aber fatal an Zeiten, als
Vertreter noch an Wohnungstüren klopften, um
z. B. Zeitschriften oder diversen Hausrat zu verkaufen. Besonders aggressive „Werber“ setzten
manchmal tatsächlich ihren Fuß in die leicht
geöffnete Türe der überraschten Bewohner, die
sich, nur um den lästigen Besucher loszuwerden,
oft zu irgendeinem sinnlosen Kauf überreden
ließen. Ist es das, womit der Bürgermeister spekuliert?
Das Vertrauen in die Überredungskunst dürfte
aber nicht sehr groß sein, sonst würde man nicht
an die autoritär wirkende Maßnahme denken,
das derzeit geltende Recht der Schulpartner auf
Mitentscheidung abzuschaffen.
Übrigens: Was soll denn innerhalb der 15 % der
Standorte überhaupt erprobt werden? Dass
vielerorts zu viele Kinder die real existierende
Gesamtschule, die Volksschule, mit beträchtlichen Defiziten in der Beherrschung der elementaren Kulturtechniken verlassen, ist bekannt, in
der Regel aber nicht Schuld der dort Unterrichtenden. Das soll nun prolongiert werden?
Zweifel bestehen auch an der versprochenen
Evaluierung nach zehn Jahren. Zu lebendig ist
die Erinnerung an die hastige Einführung der
NMS, bei der man nicht einmal einen vierjährigen
Probe-Durchlauf abwartete.
Den für Schul- und Bildungspolitik Verantwortlichen sollten eigentlich Hamburg und Berlin warnende Beispiele sein. Dort zeigten nämlich die
von derartigen „Reformen“ unmittelbar Betroffenen, dass sie nicht bereit sind, sich etwas aufzwingen zu lassen – im Gegenteil: Sie setzten ihren Fuß
nicht „in die Tür“, sondern ließen ihn die Reformer,
metaphorisch gesprochen, anders spüren.
MP
2
gymnasium
top thema
potemkin mit
finanzierungsvorbehalt
Von Mag. Michael Zahradnik
4
landesleitung aktiv
Tag des Gymnasiums in
Niederösterreich
Von Mag. Eva Teimel
8
Tag der talente an
salzburgs gymnasien
Von Mag. Claudia Dörrich
9
gut zu wissen
Gehaltserhöhung 2016
Von Mag. Dr. Eckehard Quin
10
15
lehrer/in im krankenstand
– was ist zu beachten?
(Teil 2)
Von Mag. Georg Stockinger
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8
mehrdienstleistungen
(TEIL 2)
Von OStR Mag. Herbert Weiß
15
OFFENLEGUNG GEMÄSS
MEDIENGESETZ § 25
facts statt fakes
Von Mag. Gerhard Riegler
19
im fokus
Was können wir von
finnland lernen? (TEIL 3)
Von Mag. Gerhard Riegler
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service
22
menschen
Auszeichnungen
und ernennungen
22
aktuelle seite
Bildungsreform: „Sehr
gut“ Von Mag. Dr. Eckehard
Quin
23
nachgeschlagen
24
Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H.
der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7.
Unternehmens­gegenstand: Herstellung und Verbreitung literarischer
Werke aller Art. Geschäftsführung:
Otto Aiglsperger. Einziger Gesellschafter: Bildungs- und Presseverein
der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst. Sitz: Wien. Betriebsgegenstand: Herstellung und Verarbeitung
sowie Verlag literarischer Werke
aller Art. Die Blattlinie entspricht
jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
(Fassung gemäß Beschluss durch den
16. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind.
Redaktionsschluss
Redaktionsschluss für die
Nr. 2/2016: 19. Februar 2016
Beiträge bitte per E-Mail
an [email protected]
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
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Die am 17. November 2015 präsentierte „Bildungsreform“ enthält einige Überschriften,
unter denen durchaus Sinnvolles umgesetzt werden könnte. Allerdings bedarf es schon
eines gehörigen Ausmaßes an Chuzpe, die „Reform“ unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Anders formuliert: Der Ministerrat beschloss am 17. November, dass keine der in der
„Bildungsreform“ angekündigten Maßnahmen Mehrkosten verursachen darf. Kann mir
irgendjemand erklären, wie etwa ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr, dessen von
der Opposition geforderte Einführung übrigens erst einen Monat davor aus Kostengründen
abgelehnt worden war, kostenneutral umgesetzt werden soll?
Was von Modellregionen zur achtjährigen Volksschule zu halten ist, habe ich unmissverständlich kundgetan (siehe Aktuelle Seite). Abgesehen von der inakzeptablen Entmündigung der Schulpartner sind solche Modellregionen auch inhaltlich Nonsens. Eine
Gesamtschule ist dann und nur dann eine Gesamtschule, wenn sie alternativlos ist, also
wenn ausnahmslos alle SchülerInnen eines bestimmten Alters diese besuchen müssen. Eine
Modellregion mit Ausweichmöglichkeiten in Privatschulen oder Gegenden, in denen die
Schulpartner noch nicht entmündigt sind, kann per se keine Gesamtschule simulieren. Überdies meinte der Bildungswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann in einem Vortrag am
10. Dezember 2015: „Modellregionen: Also ich sage einmal zunächst, wissenschaftlich gibt
es für diese Modellregionen überhaupt keinen Bedarf. Es gibt eigentlich nichts zum Thema
Oberflächenstrukturen von Schulwesen und wie die wirken, was nicht in den letzten 60, 70
Jahren dutzendmale erforscht und beschrieben worden wäre.“
Die „erstmalige Evaluierung“ der „Schule der 6- bis 14-Jährigen“ ist für 2025 vorgesehen, und
wir alle wissen, wie solche Evaluierungen laufen: Die NMS sollte erprobt und evaluiert werden, damit die Politik danach eine Entscheidung über Einführung oder Einstellung der NMS
treffen könne. Gekommen ist es allerdings ganz anders. „Allen Warnungen der Wissenschafter und der Praxis zum Trotz wurde nicht auf die geplante Evaluation gewartet und die NMS
flächendeckend per Gesetz eingeführt“, schrieb der ehemalige BIFIE-Direktor DDr. Günter
Haider am 5. März 2015 im „Standard“. „Die Schuld liegt eindeutig bei den Regierungsparteien, […] die 2012 trotz aller Warnungen, trotz negativer Daten aus dem ersten NMS-Jahrgang […] die NMS für alle Hauptschulen per Gesetz eingeführt haben. Gleichzeitig hat die
Regierung 2012 auch die bis dahin gesetzlich vorgeschriebene Evaluation beerdigt.“
Die angekündigte Evaluierung ist wohl nur einmal mehr ein Feigenblatt, und Joachim Ringelnatz definierte treffend: „Das Feigenblatt ist das Blatt der Feigen.“
editorial
Die Redaktion wünscht
al l en Mitgl iedern
ein erf ol greiches,
gesun des Jahr 2016!
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft
impressum
gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt
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3
top thema
Mag. Michael Zahradnik,
stv. Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
POTEMKIN MIT
FINANZIERUNGSVORBEHALT
Seit 17. November kennt Österreich die „große Bildungsreform“. Naja, einige
Absichtserklärungen. Einige Überschriften. Vieles bleibt offen. Ganz sicher ist
nur eines: Kosten darf das Ganze nichts.
Der klarste Satz im „Vortrag an den Ministerrat“ lautet
nämlich: „Sämtliche im Bildungspaket vorgesehene
Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“
Da ist es wieder, was seit rund 20 Jahren in Österreich
als „Bildungsreform“ (miss)verstanden wird: Viel Blabla,
viel Einsparung. „Bildungsreform“ als euphemistisches
Synonym für „Sparpaket“. Gemessen an den radikalen
Stundenkürzungen der Gehrer’schen „Schülerentlas­
tungsverordnung“ oder der Schmied’schen Zumutung,
ohne Lohnausgleich 10 % mehr zu arbeiten, ist dieses
Maßnahmenpaket vergleichsweise weniger schmerzlich. Es gibt heikle Passagen, aber auch positive Ansätze.
E l e m e n ta r p ä d a g o g ik
„Mit einer umfassenden Reform der Bildungsbereiche
gibt die Bundesregierung eine nachhaltige Antwort auf
die Herausforderungen im Bildungs- und Schulwesen
von heute und morgen.“1 Eine kühne Ansage, die früh
ansetzen muss. Gut ist deshalb ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Besonders für ein Einwanderungsland wie Österreich ist eine möglichst frühe Sozialisation
(Sprache wie Werte) die wohl effizienteste Maßnahme,
um zu verhindern, dass Kinder aus bildungsfernen
Schichten den Anschluss verlieren. Denn laut PIRLSStudie schaffen rund 20 % der Volksschulabsolventen
die gewünschten Leseleistungen nicht.2 Diese Problemkohorte hat sich von 2006 auf 2011 noch vergrößert.
Für diese Verschlechterung der Leseleistungen kann
man meinetwegen je nach politischer Vorliebe die
4
gymnasium
verstärkte Zuwanderung, die deutlichen Einsparungen
im Schulwesen, didaktische Holzwege oder ein international unterentwickeltes Vorschulsystem verantwortlich
machen, allerdings nicht die Trennung in verschiedene
Schularten danach. Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr halte ich für eine gute Sache. Es stand
allerdings schon in der letzten Regierungserklärung.
Dann wurde es im Sommer aus Geldmangel wieder
abgeblasen und nun im Herbst in die „Bildungsreform“
hineingeschrieben. Mit Finanzierungsvorbehalt.
Andere Maßnahmen im Elementarbereich huldigen
vorwiegend dem Glauben daran, dass alles besser
würde, wenn es oft genug gewogen oder gemessen
würde. Die passenden Instrumente kriegen schöne
Namen wie „Bildungskompass“ und „durchgängiges
Portfolio-System“. (Wir kennen das auch an den AHS:
weniger Unterrichtsstunden, mehr standardisierte Tests.
Ich glaube der alten Bauernregel: „Vom Messen und
Wägen wird das Vieh net fetter“.)
Die „Opt-Out“-Möglichkeit vom Kindergarten befremdet nicht nur mich: „‚Unter vielen völligen Absurditäten
in dem Reformpapier ist das die absurdeste Geschichte’, sagt Heidemarie Lex-Nalis von der Elementarpädagogik-Plattform Educare. [...] Nach drei Monaten hätten sich die meisten Kinder gut eingewöhnt, sie dann
wieder aus einer Gruppe, in der sie ihren Platz gefunden haben, rauszureißen sei ’eine fachlich suspekte
Geschichte’. [...] Lex-Nalis hält generell nichts von dem
vorgelegten Reformpapier: ‚Man könnte das Ganze
unaufgeschnürt entsorgen. Es ist eine Ignoranz all dessen, was bisher im Kindergarten passiert.’ [...] Lex-Nalis
fordert mehr und universitär ausgebildete Pädagogen,
kleinere Gruppen und eine Überführung der Zuständigkeiten für die Kindergärten in das Bildungsministerium.“3
Was die Praktikerin Lex-Nalis hier feststellt, gilt für alle
Bereiche: Wir brauchen keine hübschen Neologismen
für Dinge, die wir längst tun, nicht mehr Tests oder mehr
Kontrollitis – wir bräuchten vielmehr die Ressourcen,
um das schöne Gerede auch in die Praxis umsetzen zu
können. Nur dann ist es nämlich wirkmächtig. Kästner
würde sagen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“
Wir haben hier Gutes-Tun mit Finanzierungsvorbehalt.
Potemkinsche Fassaden ohne budgetäre Deckung.
Fotos: iStock
Auton o m i e
Im Vorfeld schien „Autonomie“ die Leitlinie dieser Bildungsreform zu sein. Nur verstand jeder etwas anderes
darunter. Für Landeshauptmänner war die „Verländerung“ der Höhepunkt an Autonomie. Die Ministerin sah
das anders. Den Eltern und SchülerInnen war das ziemlich wurst. Im Bund-Land-Zwist gibt es nun ein Remis mit
Innovationsblende: Die Landesschulräte heißen bald
„Bildungsdirektionen“. Das schnalzt die PISA-Punkte
sicher in die Höhe. Als Erfolg der Ministerin kann verbucht werden, dass ihr Ministerium künftig per Controlling wissen soll, wohin das Geld des Bundes eigentlich
fließt. Denn ob alles, was in den Ländern unter „Lehrer“
verbucht wird, auch in den Klassen ankommt, darf
bei deren undurchsichtigen Finanzgebarungen wohl
bezweifelt werden.
Autonomie soll „Bessere Lernergebnisse, effizienterer
Ressourceneinsatz durch autonome Gestaltung und
pädagogische Freiräume an den Schulen“4 bringen.
Ja, vieles sollte an den Schulen selbst geregelt und
bestimmt werden. Ich hätte gerne Anzeichen für Vertrauen in uns Lehrkräfte. (Also genau das Gegenteil
dessen, was uns bei der Zentralmatura blüht. Wenn mir
der Wortlaut dessen, was ich bei einer Klausur sagen
darf, vorgeschrieben wird, fühle ich mich depotenziert
und eben nicht wertgeschätzt.)
Nach 20 Jahren Gewerkschaftsarbeit blinkt bei mir sofort
ein Warnlamperl beim Begriff „Autonomie“. Schließlich
bedeutet seit 1995 „Autonomie“, dass unser Dienstgeber weniger zahlt, dafür dürfen wir uns aussuchen,
wofür wir das Geld nicht ausgeben. Besonders heikel
erscheint mir Autonomie, wenn die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung aufgeweicht wird. Ohne zusätzliche Ressourcen heißt das zwangsweise für irgendwen
größere Klassen. Dann kann ein Schulstandort zwar
autonom spezielle Förderkurse oder das Wahlfach
Chinesisch einführen – allerdings auf Kosten anderer
KollegInnen, die dafür (deutlich) größere Lerngruppen
zu betreuen hätten.
Besonders pikant finde ich die Ankündigung des schon
lange erwarteten schulischen Supportpersonals. Da
sind wir noch immer Schlusslicht. Ministerin Schmied
versuchte das zu schönen, indem sie bei keiner TalisStudie mehr mitmachte. Nun wird dieser Mangel mit
1 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015
2 Vgl. https://www.bifie.at/pirls (28.12.2015)
3 http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/4870210/Bildungsreform_
Viele-vollige-Absurditaeten (28.12.2015)
4 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015
5
neuem Handling bearbeitet: „Die Umwandlung und
Rückführung von pädagogischem Lehrpersonal in
Supportpersonal z. B. für pädagogische Assistenz wird
im Rahmen von max. 5 % ermöglicht.“5 Das muss man
sich auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben viel
zu wenig Supportpersonal an Österreichs Schulen.
Nicht einmal von den von BM Schmied angekündigten 150 Postlern hat es kaum 6 Jahre später einer
an unsere Schulen geschafft. Lisa Nimmervoll vom
STANDARD fragte die Ministerin: „Ist eine ‚Autonomie’
zur Umwandlung von bis zu fünf Prozent des pädagogischen Personals in Supportpersonal nicht zynisch?
Motto: Opfere Lehrerinnen und Lehrer, kaufe Schulpsychologen, die der Staat nicht finanziert?“6 Aber
Zynismus ist Heinisch-Hoseks Sache nicht, eher heiteres
Frohlocken: „Die Autonomie ist eine neue Freiheit, die
nicht mit Mangel zu tun hat, sondern mit Gestaltungsmöglichkeiten. Das finde ich großartig."7
Aber Freiheit muss auch ihre Grenzen haben, dachten sich die Reformer, und dabei dachten sie an die
„Modellregionen“.
Mit Verlaub, das ist Humbug. Ohne mich im Religionsstreit „Gesamtschule oder nicht“ auf eine der für
mich meist viel zu simpel argumentierenden Seiten zu
schlagen: So wird das nichts und kann das auch nichts
beweisen. Eine gemeinsame Schule wird es nicht sein.
Denn die Privatschulen sind ausgenommen und die
Fluchtmöglichkeiten für Unwillige (Schüler wie Lehrer)
sind speziell im großstädtischen Bereich vielfältig. Was
immer aus diesem Krampfversuch herausevaluiert wird,
wird von bescheidener Aussagekraft sein. Wie Frau
Ministerin selbst sagt: Wer nicht will, geht woanders hin.
Vom Rest aber auch viele („Gleichmäßige Verteilung
von Bundes- und Landeslehrerinnen und Landeslehrer
sowie der Schülerinnen und Schüler aller Leistungsspektren auf die Standorte der Modell-Regionen.“).
Dann wird der größere Teil der Lehrkräfte (egal welcher Schulart) seine Schule verlassen müssen (wegen
der Mischung)? Da kommt Bewegung rein, das ist
Veränderung – und Veränderung ist doch immer gut.
Oder? (Kommt bloß nicht mit Klimawandel, sinkendem
Lebensstandard, steigenden Arbeitslosenzahlen und
dergleichen: Es geht nicht um Verbesserung oder InhalM o d e l l r e g io ne n
te, es geht darum, irgendetwas anders zu machen. So
Unter diesem Kürzel versteckt sich die Glaubensfrage sieht heutzutage symbolische Bildungspolitik aus: Man
„Gesamtschule unbedingt“ oder „ja nicht“. Was soll nun hat kein Geld für irgendwas, schlägt aber Pfauenräder
in den „Modellregionen“ stattfinden? Laut Bildungsre- an Begriffen und macht aus theoretischen Wolkenformkommission: „Ziel ist eine Schule, in der alle Schü- schlössern billigste Reihenhäuser der Praxis. Der Ertrag
lerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen solcher Innovationen ist für die derzeit politisch Aktiven
Fähigkeiten sich bestmöglich entwickeln können. Dazu völlig irrelevant – denn wenn die Ergebnisse sichtbar
braucht es unterstützende pädagogische, personel- werden, ist keiner der heute “Verantwortlichen“ mehr
le und organisatorische Rahmenbedingungen. Hierzu in seinem Amt. Es trägt dann keiner der Verursacher
zählen Maßnahmen der innerer Differenzierung und mehr irgendeine Verantwortung. Nur die Betroffenen
Individualisierung, ebenso wie eine gute Durchmischung die Folgen.)
aller Kinder einer gemeinsamen Alterskohorte. Neue Wer das für billige Polemik hält, den bitte ich, folgende
Mittelschule, AHS-Unterstufe, Sonderschule sind Teil der Passagen im Reformpapier anders als ich zu interpreRegion, ebenso können Volksschule und Kindergärten tieren:
bzw. –tagesstätten daran teilnehmen.“8 So weit, so • „Unterstützungspersonal und/oder multiprofessionelle
unklar. Die Länder sollen die Möglichkeit zur Schaffung
Teams entlasten die Lehrpersonen. Umschichtung
von Modellregionen für eine gemeinsame Schule der
von Lehrpersonal in Unterstützungspersonal ist mögSechs- bis 14-Jährigen erhalten. „Konkrete Modelle
lich“10: geht autonom, indem man Lehrerwerteinheiten „umwandelt“.
müssen vor Ort entwickelt werden. [...] Lehrerinnen und
Lehrer, die bei einem solchen Gesamtschulmodell nicht • „Pädagogisches inklusives Konzept mit: Stärkenorientierung (Ausgangsebene sind immer die Stärken der
mitmachen wollen, ‚müssen sich dann versetzen lassen’,
Schülerinnen und Schüler), Systematischer Einbezug
sagt Heinisch-Hosek. Für Eltern wiederum würde das aufder Eltern in die Bildungsarbeit, Individualisierung
grund der freien Schulwahl in Österreich bedeuten, dass
des Lernens der Schülerinnen und Schüler, Inklusion
sie für ihr Kind eine andere Schule wählen.“9
Das bedeutet: Jedes Bundesland, das das will, kann­
(optional), Innere Differenzierung, Kompetenzorien15 % der Schulen bzw. der SchülerInnen zu einer „Modelltierung, Berufsorientierung“11: ist der übliche „Schlagschaum“ solcher Bildungsreformen: viele Schlagregion“ erklären. Die Betroffenen (Eltern, LehrerInnen,
wörter, die gut klingen, aber nicht wirklich greifbar
SchülerInnen) werden nicht mehr gefragt, ob sie das
oder zumindest weitestgehend interpretierbar sind.
auch wollen (soviel zum wechselhaften Verständnis von
Da sind sie wieder, alle diese Bullshit-Bingo-Favoriten
Autonomie). Wie diese gemeinsame Schule beschaffen
wie „kompetenzorientiert“, „individualisiert“, „systesein soll – man weiß es nicht. Föderalistisch unterschiedmisch“, „prozesshaft“ …. Hier ist jeder große Begriff
lich, aber super halt. Und verpflichtend. Außer für die
billig. (warum - siehe unten).
Privatschulen.
66
bede u t u n g i m kl ar t e x t
Wenn ich all den schmückenden Schmonzes weglasse,
stellt sich mir zum Thema „Modellregionen“ Folgendes
dar: Mehr Geld gibt es nicht. Die Betroffenen werden
nicht gefragt. Um zu mischen, werden zumindest die
meisten Lehrkräfte ihren derzeitigen Arbeitsplatz wechseln müssen. Eltern, die ihre Kinder in der Schulart ihrer
Wahl anmelden wollen, wissen nicht, ob diese Schule
in ein, zwei Jahren noch das ist, was sie sich gewünscht
haben. Wenn das so durchgezogen wird, muss man
kein großer Prophet sein, um vorherzusagen: Hier wird
viel Unmut produziert werden, aber keine Gleichheit.
Und auch keine Verbesserung der Bildungsqualität. Hier
erhalten vielleicht die Länderkaiser mehr Zugriff auch
auf die Unterstufen der Bundesschulen.
ABER: Noch ist keineswegs sicher, dass dieses Gleichheits-Placebo kommt. Denn dafür benötigt man im
Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit. Und die ist noch
keineswegs sicher.
Wer übrigens die Gesamtschulfrage jenseits der parareligiösen Standpunkte „nur gemeinsam“ oder „nur
gegliedert“ diskutieren möchte, der kann wertvolle
Anregungen und wissenschaftliche Befunde bei Univ.
Prof. Stefan Hopmann erhalten. In einem Vortrag bei der­
„Weis(s)en Wirtschaft“14 zerlegt er auf beiden Seiten
die Hoffnungen, Schulstruktur wäre wesentlich imstande, mehr Gleichheit herzustellen. Er plädiert dafür, die
„Simpelgleichungen“, Gesamtschule wäre automatisch mehr Gleichheit und gegliedertes System wäre
automatisch mehr Leistung, zu überwinden, da diese
empirisch einfach nicht zu beweisen wären.
Sehr hübsch finde ich auch Hopmanns Befund über
Österreich, das eher „trotz“ als „wegen“ funktioniert. Die
Schulen pflegen laut ihm hier eine „Kultur des kontrollierten Regelverstoßes – die machen so lange vernünftige
Arbeit, solange keiner kommt und meckert.“15
Das ist eine meines Erachtens treffende Beschreibung
insbesondere der österreichischen Bildungspolitik der
letzten 20 Jahre. Die Schulen funktionieren seit den 90er
Jahren mit ihren permanenten Sparpaketen eher „trotz“
als „wegen“ einer „hilfreichen“ Bildungspolitik. Als Lehrkraft erlebte man diese Bildungspolitik weitgehend als
weniger staatliche Ressourcen, dafür mehr staatliche
Belästigungen. Weniger Unterrichtsstunden, dafür eine
umständlicher zu bedienende Verwaltungssoftware. Bei
der Zentralmatura weniger Vorbereitungsstunden, dafür
ellenlange Auflagen, die das Erstellen der (auch bei
nur einer Kandidatin sehr vielen) Maturafragen für die
mündliche Prüfung sehr viel zeitaufwändiger machen.
Ob sich all dieser Aufwand für die Schüler und Schülerinnen lohnt? Glaubt man Hopmann: eher nicht. Weder
Zentralmatura noch Ganztagsschule würden empirisch
belegt mehr Chancengleichheit schaffen. Auch nicht
mehr Qualität. Dafür aber eine Reihe von Kollateralschäden, wie teaching to the test, Marginalsierungen
von Prüfungen durch diverse „multiple choice“-Strategien (ich kann zwar die Kreuze richtig setzen, habe aber
den Gesamttext inhaltlich nicht verstanden) bis hin zu
noch verstärkter Segregation nach sozialer Herkunft.
Und genau in dieser nicht umwerfenden Tradition
österreichischer Bildungsreformen sehe ich auch diesen
derzeit letzten Versuch, am Bildungswesen etwas zu verbessern, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Er wird und
kann nicht viel bringen, weder in puncto „excellence“
noch in puncto „equity“. Den Landesfürsten ist zu raten,
bei den Modellregionen auf Freiwilligkeit zu bauen. Mit
Zwang wird man sich nichts anderes einhandeln als
Schwierigkeiten und Missmut. Interessant wird, ob die
vorgesehenen Innovationen, die zweifelsohne Kosten
verursachen, vom zweiten Pflichtkindergartenjahr bis
zum versprochenen Breitbandinternet und Gratis-WLAN
für alle Schulen, wirklich kommen und nicht nur versprochen wurden. Die angekündigte Reform ist derzeit eine
Absichtserklärung ohne Mehrheit im Parlament. Was
davon umgesetzt wird, wird sich erst weisen. Wichtiger
wäre, die chronische Unterdotierung des Bildungsbudgets zu beenden. Und die immer wieder aufkommende
„Reformidee“ einer Lehrpflichterhöhung. Denn wir Lehrerinnen und Lehrer schaffen vieles „trotz“. Wir können
dank unserer Kultur der kontrollierten Regelverstöße
auch in schwierigen Zeiten einiges stemmen. Auch die
Flüchtlingswelle – wir lassen diese Kinder und Jugendlichen nicht im Regen stehen. Aber auch unsere Geduld
ist nicht grenzenlos. Wie Hopmann richtig bemerkte: Wir
machen gute, vernünftige Arbeit, wir leisten Enormes –
solange keiner kommt und meckert.
n
top thema
• „Beratende Einbindung der Schulpartnerinnen und
Schulpartner“12: ist die euphemistische Umschreibung von „Mitbestimmen dürfen die Betroffenen
nicht, ihre folgenlosen Proteste nennen wir zynisch
‚beratende Einbindung’“.
• Aber das Wichtigste kommt stets zum Schluss. So
lauten die beiden wichtigsten Sätze dieses Reformkapitels: „Für die gesamte Modellregion werden
keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund zur
Verfügung gestellt. Erstmalige Evaluierung 2025.“13
Heißt von Seiten der Bildungspolitiker: null Schmuck
von uns, null Verantwortung für uns.
5 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015
6 http://derstandard.at/2000026211118/Gesamtschulregion-Lehrer-muessensich-versetzen-lassen (28.12.2015)
7 Ebenda
8 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015
9 http://derstandard.at/2000026211118/Gesamtschulregion-Lehrer-muessensich-versetzen-lassen (28.12.2015)
10 Vortrag an den Ministerrat 17.11.2015
11 Ebenda
12 Ebenda
13 Ebenda
14 Nachzusehen unter dem Link http://www.weissewirtschaft.at/bildungsreform-2015-fortschritt-oder-rueckschritt/ (28.12.2015)
15 Ebenda
7
landesleitung
aktiv
Von Mag. Eva Teimel,
Vorsitzende der Landesleitung Niederösterreich
e-mail: [email protected]
Links: Aktivitäten zum Tag des Gymnasiums in der Fußgängerzone
von Baden
Oben: Dir. Mag. Herbert Kefeder vom BRG Krems Ringstraße, Univ.
Prof. Alfred Schirlbauer, Mag. Gerhard Riegler, Mag. Eva Teimel,
LSI OStR Mag. Wolfgang Schüpany, Mag. Johann Heuras, Dir. Mag.
Isabella Zins, Dir. Mag. Josef Kirchner vom BORG Krems und Fachinspektor für Musik Mag. Andreas Gruber (v.l.n.r.)
Tag des Gymnasiums in Niederösterreich
Am 13. November 2015 fand bereits zum vierten Mal der Tag des Gymnasiums statt.
Auch heuer war er wieder ein voller Erfolg!
Zur Einstimmung auf den Tag des Gymnasiums luden
AHS-Gewerkschaft und Direktorenverband NÖ heuer
nach Krems. Viele Freunde der gymnasialen Bildung
waren ins BORG Krems gekommen, um den Festvortrag des Bildungswissenschafters Univ. Prof. Dr.
Alfred Schirlbauer über das „Gymnasium als Paradeinstitution des Bildungswesens“ zu hören. In ihrer
Begrüßung kritisierte die Direktorensprecherin der
niederösterreichischen Gymnasien, Mag. Isabella Zins,
die aktuellen Bestrebungen einiger Landeshauptleute, die Unterstufe des Gymnasiums abzuschaffen und
gegen den Wunsch und ohne Zustimmung der SchulpartnerInnen Gesamtschul-Modellregionen einzuführen. Ehrengast Landesschulratspräsident Mag. Johann
Heuras, studierter Mathematiker, lehnte dies für Niederösterreich kategorisch ab und betonte, welch
hohen Stellenwert die gymnasiale Bildung in Niederös­
terreich genießt. Mag. Eva Teimel, Vorsitzende der
AHS-Gewerkschaft NÖ, gab einen Überblick über
die Marke Gymnasium und die Aktivitäten an den 60
Gymnasien. Sie freute sich über die Übernahme der
niederösterreichischen Idee in den anderen Bundesländern. Prof. Schirlbauer legte ein klares Bekenntnis
8
gymnasium
zum Gymnasium ab. Die dort unterrichteten Fächer
seien Produkte einer jahrhundertelangen Tradition
und nicht beliebig austauschbar. Nirgends werde auf
die (klassische) Sprachbildung so viel Wert gelegt wie
im Gymnasium. Auf pointierte und humorige Weise
zeigte Prof. Schirlbauer die Irrtümer und fatalen Folgen der Gesamtschulidee auf und warnte davor, das
Gymnasium in den Privatschulsektor zu verbannen.
Nur mehr Großindustrielle (ihrerseits Verfechter der
Gesamtschule für alle anderen) könnten sich dann
noch gymnasiale Bildung für ihre Kinder leisten. Prof.
Schirlbauer sprach dem Publikum aus der Seele.
Am Tag des Gymnasiums selbst (13. November) öffneten alle Gymnasien in NÖ ihre Türen, um der Öffentlichkeit die jeweiligen Stärken zu zeigen. Die Bandbreite der Aktivitäten reichte von Tagen der offenen Tür
über Vorträge von erfolgreichen AHS-AbsolventInnen
bis hin zu Aktivitäten in der Öffentlichkeit, um die
Vielfalt der gymnasialen Bildung klarzumachen. Der
Tag des Gymnasiums war auch heuer wieder ein
voller Erfolg und hat gezeigt, dass das Gymnasium ein unverzichtbarer Baustein in der vielfältigen
(nieder-)österreichischen Bildungslandschaft ist! n
landesleitung
aktiv
Von Mag. Claudia Dörrich
Vorsitzende der
Landesleitung Salzburg
[email protected]
Tag der Talente an
Salzburgs Gymnasien
Protalente Salzburg lud in Kooperation mit dem Landesschulrat und dem Raiffeisenverband Salzburg am 13.11.2015 zu
Foto: LMZ Franz Neumayr/SB
einer Konferenz ins Schloss Leopoldskron.
Protalente als Verein in Kooperation mit dem Raiffeisenverband lässt seit mehr als 28 Jahren nichts unversucht, um die Talente begabter Salzburger SchülerInnen zu fördern.
Die Veranstaltung richtete den Fokus auf die bestmögliche Förderung unserer Talente an den AHS in
Stadt und Land Salzburg und soll Theorie und Praxis
der Begabtenförderung miteinander verbinden.
Erfreulicherweise war die Veranstaltung noch vor
dem Anmeldeschluss restlos überbucht. Unter den
TeilnehmerInnen befanden sich neben namhaften BildungsexpertInnen alle AHS-DirektorInnen des Landes
Salzburg, wobei viele im Team mit den Verantwortlichen für Begabtenförderung am jeweiligen Standort
anreisten, um Erfahrungen für die Weiterentwicklung
an der Schule zu sammeln.
Neben der „Hausherrin“ Claire Shine (Salzburg Global
Seminar) gab es auch ein Eröffnungs-Statement des
Salzburger Landeshauptmannes Dr. Wilfried Haslauer. Prof. Albert Zieglers Hauptvortrag „Bildungs- und
Lernkapital“ beleuchtete die gezielte Förderung herausragender Begabungen als eine zentrale Aufgabe
des Gymnasiums. Leistung ohne Übung sei nicht vorstellbar. Im Leistungssport oder im musischen Bereich
ist dies längst anerkannt.
Weiters gab es Videobotschaften von sechs ehemaligen GymnasiastInnen (im Alter zwischen 20 und 30
Jahren) mit ihren persönlichen Reflexionen zur Schulzeit in Salzburg und ihrer weiteren künstlerischen oder
wissenschaftlichen Karriere. Diese „Rising Stars“ sind­
u. a. in der internationalen IT-Branche, dem CERN
Atomforschungszentrum und Google in Dublin ange-
siedelt. Neben den etablierten Projekten Pluskurse
(www.pluskurse.at) mit Kursen für jährlich 300 Salzburger SchülerInnen und der internationalen EU-Regio
Sommerakademie (www.protalente-salzburg.at) ist
allen Beteiligten wichtig, dass an den Schulen begabungsfördernde Maßnahmen gesetzt und Projekte in
das Schulprogramm integriert werden. n
LH Dr. Wilfried Haslauer, Michael Porenta vom Raiffeisenverband
Salzburg, Physikstudentin Bianca Neureiter, Landesschulratspräsident Prof. Mag. Johannes Plötzeneder und Obmann des Vereins
Protalente Gerhard Schäffer (v.l.n.r.)
9
gut zu wissen
Gehaltserhöhung 2016
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der
öffentlichen Dienste endeten am 11. November 2015 mit folgendem Ergebnis:
„Ab 1. Jänner 2016 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016) die Gehälter der
Beamtinnen und Beamten des Dienststandes […] die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der
Valorisierung vorgesehen ist, um 1,3 % erhöht.
Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit
Ausnahme des Kinderzuschusses, sowie die Überleitungsbeträge werden ab 1. Jänner
2016 um 1,3 % erhöht.“
1 Es handelt sich um den zum
Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aktuellsten von der Statistik
Austria veröffentlichten Wert
vom November 2015.
Dieser Abschluss ist in Anbetracht der Budgetlage ein gewerkschaftlicher Erfolg,
beträgt doch die Inflationsrate lediglich 0,6 %.1
Die neu e n G e h a lt stab e ll e n, g ü lt ig a b 1. J ä n ner 2 0 1 6 , im Detail :
VertragslehrerInnen Entlohnungsschema I L
Beamtete LehrerInnen
Entlohnungsgruppe
Verwendungsgruppe
Gehaltsstufe
L3
L 2b 1
L 2a 1
L 2a 2
L1
L PH
Euro
10
1
1.618,8
1.792,0
1.989,5
2.123,2
2.382,6
2.477,8
2
1.644,1
1.822,4
2.045,2
2.184,0
2.468,7
2.529,5
3
1.668,4
1.853,8
2.102,0
2.244,8
2.598,3
2.733,1
4
1.693,7
1.886,2
2.172,9
2.319,8
2.783,7
2.937,7
5
1.724,1
1.961,2
2.287,4
2.448,4
2.970,1
3.142,3
6
1.773,8
2.051,3
2.405,9
2.594,3
3.157,5
3.348,0
7
1.834,5
2.141,5
2.527,4
2.746,2
3.343,9
3.554,6
8
1.898,4
2.233,7
2.662,2
2.915,4
3.531,3
3.761,3
9
1.966,2
2.323,8
2.797,9
3.083,6
3.719,7
3.967,9
10
2.036,1
2.416,0
2.931,6
3.252,7
3.908,2
4.173,6
11
2.107,0
2.532,5
3.066,4
3.421,9
4.095,6
4.381,2
12
2.176,9
2.657,1
3.201,1
3.592,1
4.283,0
4.586,9
13
2.246,8
2.781,7
3.336,8
3.763,3
4.471,4
4.793,5
14
2.331,9
2.906,3
3.468,5
3.928,4
4.658,8
5.017,4
15
2.428,2
3.021,8
3.590,1
4.082,4
4.866,5
5.290,9
16
2.525,4
3.135,2
3.684,3
4.200,9
5.060,9
5.566,4
17
2.574,0
3.164,6
-
-
-
5.773,1
daz
72,9
130,7
46,6
59,8
98,3
103,3
DAZ
145,9
173,2
188,4
238,1
392,0
413,3
Entlohnungsstufe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
l ph
2.582,1
2.634,8
2.847,5
3.060,3
3.274,0
3.487,8
3.703,5
3.919,3
4.134,1
4.350,8
4.568,6
4.785,4
5.001,2
5.239,2
5.538,1
5.825,8
6.112,4
6.327,2
-
l1
2.432,2
2.509,2
2.614,6
2.794,9
2.983,3
3.169,7
3.353,0
3.542,5
3.731,9
3.908,2
4.095,6
4.283,0
4.471,4
4.657,8
4.854,3
5.032,6
5.120,7
5.388,1
-
l 2a 2
l 2a 1
Euro
2.210,4
2.069,6
2.274,2
2.127,3
2.336,0
2.186,1
2.415,0
2.259,0
2.548,7
2.378,5
2.700,7
2.501,1
2.859,7
2.628,7
3.034,9
2.767,5
3.211,2
2.908,3
3.389,5
3.051,2
3.567,8
3.192,0
3.746,1
3.334,8
3.924,4
3.477,6
4.097,6
3.616,4
4.258,7
3.743,0
4.428,8
3.876,8
4.601,0
4.014,5
4.724,6
4.111,8
-
l 2b 1
1.853,8
1.887,2
1.921,7
1.958,1
2.037,1
2.133,4
2.229,6
2.323,8
2.419,0
2.515,3
2.635,8
2.766,5
2.897,2
3.026,8
3.147,4
3.265,9
3.393,6
3.515,1
3.543,5
l3
1.663,3
1.690,7
1.717,0
1.743,4
1.778,8
1.832,5
1.899,4
1.970,3
2.044,2
2.117,2
2.191,1
2.264,1
2.339,0
2.427,1
2.528,4
2.629,7
2.729,0
2.830,3
2.881,0
VertragslehrerInnen Entlohnungsschema II L
Unterrichtsgegenstände
der Lehrverpflichtungsgruppe
Entlohnungsgruppe
l ph
I
II
III
IV
IVa
IVb
V
l1
l 2a 2
l 2a 1
l 2b 1
l3
LeiterInnen von Unterrichtsanstalten
für jede Jahreswochenstunde
Euro
2.347,2
1.800,0
1.704,0
1.618,8
1.407,6
1.473,6
1.507,2
1.350,0
1.191,6
1.114,8
982,8
900,0
VertragslehrerInnen Entlohnungsgruppe pd
Entlohnungsstufe
Euro
Verweildauer in Jahren
1
2.545,7
3,5
2
2.900,2
5
3
3.255,8
5
4
3.611,3
6
5
3.966,9
6
6
4.322,5
6
7
4.542,3
Fächervergütung (neues Lehrerdienstrecht)
Lehrverpflichmonatlich pro Wochenstunde (Euro)
tungsgruppe
Unterstufe
Oberstufe
I und II
25,3
32,4
III
13,2
Erzieherzulage
in der Dienstzulagenstufe
Dienstzulagengruppe
1
2
3
Euro
L PH
L1
L 2a 2
l 2a 1
l 2b 1
L3
I
885,4
946,1
1.004,9
II
796,2
851,9
904,6
III
708,1
756,7
803,3
IV
618,9
662,5
704,0
V
531,8
567,3
602,7
I
790,1
843,8
895,5
II
710,1
760,8
806,3
III
631,1
675,7
717,2
IV
552,1
590,6
628,1
V
474,1
506,5
537,9
I
361,6
391
420,4
II
296,8
320,1
344,4
III
238,1
256,3
274,5
IV
199,6
213,7
228,9
V
166,1
178,3
190,4
I
281,6
306,9
331,3
II
237,0
257,3
274,5
III
198,5
213,7
228,9
IV
165,1
179,3
190,4
V
119,5
128,7
136,8
I
222,9
227,9
242,1
II
165,1
171,2
183,4
III
155,0
159,0
168,2
IV
111,4
114,5
121,6
V
78,0
80,0
84,1
VI
54,7
56,7
61,8
SchulaufsichtsbeamtInnen
Zulagenstufe
Verwendungsgruppe
Verwendungsgruppe
1
2
3
4
5
L1
465,0
510,6
588,6
665,5
742,5
L 2a
415,3
448,8
508,5
580,4
653,4
1
4.283,0
3.354,0
L 2b
337,3
386,0
438,6
453,8
481,2
2
4.497,7
3.508,0
L3
296,8
311,0
339,4
369,7
401,1
3
4.713,5
3.663,0
4
4.929,3
3.817,0
FachinspektorInnen neu
5
5.145,0
3.971,0
Gehaltsstufe
6
5.360,8
4.230,3
7
5.575,6
4.488,6
8
5.838,9
4.746,9
SchulaufsichtsbeamtInnen neu
Gehaltsstufe
Verwendungsgruppe
SI 1
SI 2
Verwendungsgruppe
FI 1
Euro
FI 2
Euro
Gehaltsstufe
S1
S2
Euro
1
6.103,3
5.116,7
1
4.891,8
4.115,8
9
6.141,8
5.005,2
2
6.672,6
5.763,0
2
5.355,7
4.622,3
10
6.444,7
5.263,5
3
7.394,9
6.311,0
3
5.933,1
5.064,0
DAZ
454,35
387,45
11
gut zu wissen
Von Mag. georg stockinger,
Dienstrechtsreferent der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
LehrerIn im Krankenstand –
Was ist zu beachten?
Teil 2: Welche Folgen hat ein Krankenstand für BeamtInnen bzw. für
VertragslehrerInnen?
eine andere halbjährliche Abwesenheit hinter sich hat
oder ein halbes Jahr keinen einzigen Krankenstandstag
Während einer Dienstverhinderung durch Erkrankung oder Arztbesuch in der Dienstzeit gehabt hat)2. Alle
oder Unfall erhält die BeamtIn1 zunächst den vollen weiteren Dienstverhinderungen, die innerhalb dieser
Monatsbezug inklusive Zulagen und Sonderzahlungen Sechsmonatsfrist beginnen, gelten als Fortsetzung der
(„13. und 14. Gehalt“), aber ohne Nebengebühren­ (ersten) Dienstverhinderung und lösen daher ihrerseits
(z. B. Mehrdienstleistungen). Ab dem 182. Kalendertag keine Sechsmonatsfrist aus. Das erfolgt erst mit jener
im Krankenstand wird der Monatsbezug der BeamtIn Dienstverhinderung, die als erste nach der laufenden
auf 80 % des Ausmaßes gekürzt, das ihr ohne die Dienst- Sechsmonatsfrist beginnt.
verhinderung gebührt hätte. Der Minderungsbetrag Die Gehaltskürzung gilt nicht während eines Beschäfvon 20 % auf den vollen Monatsbezug wird aber durch tigungsverbotes nach MSchG. Dieses beendet alle
Einrechnung der sonstigen entfallenen Geldleistungen genannten Fristenläufe.
(z. B. Fixbetrag für Klassenvorstand, Kustodiat, MDL) ver- Abgesehen von der Gehaltskürzung hat eine BeamtIn
ringert (Erl. BMöLSGZ.921.418-III/A/a/01 vom 19.1.2001). keine weiteren dienstrechtlichen Folgen zu befürchten,
Bei einem Dienstunfall besteht ungeachtet der Krank- insbesondere keine Entlassung wie vertragsbediens­
tete KollegInnen. Allerdings ist die KollegIn bei Vorheitsdauer Anspruch auf volle Bezüge.
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Wiedereintritt liegen eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens
des Dienstes abermals eine Dienstverhinderung durch wegen dauernder Dienstunfähigkeit von Amts wegen
Krankheit oder infolge desselben Unfalles (ausgenom- in den Ruhestand zu versetzen. Bei Wiedererlangung
men Dienstunfall) ein, so gilt diese als Fortsetzung der der Dienstfähigkeit kann sie aus dienstlichen Gründen
wieder in den Dienststand versetzt werden.
früheren Dienstverhinderung.
Den Lauf dieser Sechsmonatsfrist löst nach der gängigen Praxis also jede „erste“ krankheitsbedingte Dienst- Die hier geschilderte Regelung hat in der Praxis leider
verhinderung (unabhängig von ihrer Dauer) aus. Sie einen stark zufälligen Charakter. So würde im letzten
beginnt mit dem Tag des Wiederantritts des Diens­ Beispiel ein Wegfall der ersten Dienstverhinderung (28.9.
tes nach einer (ersten) Dienstverhinderung. Welche – 12.10.15 etwa durch die Fortsetzung eines alten Krandies ist, ermittelt das Schulverwaltungsprogramm UNTIS kenstands aus dem Vorjahr) bewirken, dass der neue
automatisch (die händische Berechnung ist etwas Zusammenrechnungszeitraum erst mit dem 14.03.16
mühsam, sofern man nicht gerade neu angestellt beginnen und daher bis 13.09.16 andauern würde.
wurde, ein Beschäftigungsverbot nach MSchG bzw. Die Dienstverhinderung im Herbst (12.09. – 16.11.16)
würde somit zur Fortsetzung des Krankenstandes vom
1 Personenbezogene Bezeichnungen werden in der Regel in ihrer weibliFrühjahr. Das hätte paradoxerweise trotz der um 15
chen Form mit „Binnen-I“ gehalten und umfassen gleichermaßen PersoTage kürzeren Dienstverhinderung eine Verlängerung
nen weiblichen und männlichen Geschlechts.
2 Die persönlichen Krankenstandstage findet man im Portal Austria unter
der Bezugskürzung um weitere 51 Tage auf insgesamt
SAP Web Zugang - MitarbeiterIn - Stammdatenauswertung - Abwesenheiten & Alle Daten
65 Tage zur Folge.
D a u e r u n d F o l g e n d e s Kra nk e ns ta n ds f ür
B e a m t I n n e n (§ 1 3 c G e h G , § 1 4 BDG )
12
gymnasium
Berechnungsbeispiele
1)
von
28.09.15
09.03.16
09.03.16
bis
08.03.16
Tage
163
08.09.16
163
12.09.16
16.11.16
66
bis
12.10.15
Tage
15
12.04.16
13.03.16
91
17.11.16
2)
von
28.09.15
13.10.15
13.10.15
14.12.15
14.03.16
12.04.16
106
3)
12.09.16
17.11.16
16.11.16
66
von
28.09.15
13.10.15
13.10.15
14.12.15
14.03.16
bis
12.10.15
Tage
15
12.04.16
13.03.16
91
07.04.16
05.07.16
90
06.07.16
12.04.16
196
12.09.16
17.11.16
16.11.16
66
1. Dienstverhinderung
Gesund
Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate)
Krankenstandstage (Schaltjahr!): KEINE Gehaltskürzung, da die Dauer unter
182 Tagen liegt
Neuerliche Dienstverhinderung, da der Krankenstand (in diesem Fall ab
Schuljahresbeginn) erst nach dem Ende des vorigen Zusammenrechnungszeitraum beginnt
Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes
1. Dienstverhinderung
Gesund
Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate)
2. Dienstverhinderung
Gesund
Ende des Zusammenrechnungszeitraumes
Krankenstandstage insgesamt - Keine Gehaltskürzung, da die Dauer unter
182 Tagen liegt.
Neuerliche Dienstverhinderung
Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes
1. Dienstverhinderung
Gesund
Zusammenrechnungszeitraum (6 Monate)
2. Dienstverhinderung
Gesund
3. Dienstverhinderung. Eine Gesundmeldung während der Hauptferien ist
mit Ausnahme von Krankenhausaufenthalten o. Ä. (automatische Krankmeldung) möglich!
Gesund
Zwar Ende des Zusammenrechnungszeitraums – da aber der Krankenstand
andauert, wird dieser fortgesetzt
Krankenstandstage insgesamt - Das Gehalt wird für 14 Tage auf 80 % des
Monatsbezugs (der vor dem Krankenstand bezogen wurde) gekürzt, da die
Dauer über 182 Tagen liegt.
Neuerliche Dienstverhinderung
Anmerkung: Bei durchgehender Erkrankung während der Hauptferien
würde der Krankenstand 330 Tage dauern und das Gehalt würde daher für
insgesamt 148 Tage gekürzt!
Gesund - Beginn eines neuen Zusammenrechnungszeitraumes
Umgekehrt würde im selben Fall aber ein Dienstantritt
mit Freitag, den 11.03.16 die gesamte Bezugskürzung
verhindern: Ende des Zusammenrechnungszeitraums
mit 10.09.16 – daher keine Zusammenrechnung der
Dienstverhinderung von 179 Tagen mit den 66 Tagen
ab 12.09.16.
Autom at i si e r t e V e rre c h nu n g u nd f ik t iv e r
Diensta n t r i t t
Das im Schulbereich verwendete Lohnverrechnungsprogramm SAP führt eine Kürzung der Bezüge (bzw. für
Vertragsbedienstete auch eine mögliche Einstellung
derselben) automatisiert nach Einspielung der Abwesenheiten aus UNTIS durch. Daher ist eine korrekte
Erfassung insbesondere der Dienstantritte (Gesundmeldungen) in UNTIS besonders wichtig. So begründen zwei Dienstverhinderungen durch Krankheit am
Freitag und am darauffolgenden Montag wie oben
ausgeführt noch nicht die Pflicht zur Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung. Die vier Kalendertage zählen aber gemeinsam als 4 (!) Entfallstage! Auch ein(e)
Erkrankung/Unfall während eines Tages (also etwa ab
der 3. Stunde) zählt dienstrechtlich nicht als Entfallstag
(Überstundeneinstellung …), sehr wohl aber als Krankenstandstag.
Bei Dienstverhinderung durch Krankheit ist ein „fiktiver
Dienstantritt“ möglich, wenn der tatsächliche Dienstantritt erst am ersten Schultag nach unterrichtsfreien
Tagen oder Feiertagen erfolgen kann, die Dienstfähigkeit aber schon zu einem früheren Zeitpunkt gegeben
war. Die LehrerIn kann das Datum der Beendigung der
Dienstverhinderung (schriftlich) erklären, wenn keine
ärztliche Bestätigung vorgelegt werden muss, oder eine
ärztliche Gesundmeldung vorlegen. Dieselbe Wirkung
13
tritt ein, wenn die ärztliche Bestätigung von vornherein
zur unterrichtsfreien Zeit endet (also etwa am Wochenende oder in den Ferien). Die SchulleiterIn hat dann die
Meldung über die Beendigung der Dienstverhinderung
mit dem Tag des fiktiven Dienstantrittes zu erstatten.
Wichtig ist dabei allerdings, dass die Bereitschaft zur
Arbeitsaufnahme glaubhaft zu machen ist, etwa indem
einem fiktiven Dienstantritt der tatsächliche folgt. So
kann z. B. nicht an jedem Wochenende ein fiktiver
Diens­tantritt gemeldet werden, um am darauffolgenden Montag wieder „neu“ zu erkranken. In diesem Fall
zählt eine Gesundmeldung jedenfalls nicht als Dienstantritt!
D a u e r u n d F o l g e n d e s Kra nk e ns ta n ds f ür
V e r t r a g sb e d ie n s t e t e (§§ 2 4 u n d 91 a VBG)
Ist eine Vertragsbedienstete nach Dienstantritt durch
Unfall oder frühestens 14 Tage nach Dienstantritt durch
Krankheit an der Dienstleistung verhindert, ohne dass
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, behält sie
den Anspruch auf das Monatsentgelt und den Kinderzuschuss abhängig von ihrer Dienstzeit. Darüber hinaus
halbiert sich der Bezug und es ist bei der Gebietskrankenkasse oder der BVA Krankengeld zu beanspruchen.
Das Krankengeld ist ein Zuschuss, der nach dem Bruttoverdienst des vergangenen Monats für maximal 52
Wochen bemessen wird. Für den Zeitraum, in dem die
VertragslehrerIn das gekürzte Gehalt bezieht, bekommt
sie das Krankengeld zu 50 %, anschließend zu 100 %
(siehe Tabelle unten).
Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder
infolge desselben Unfalls innerhalb von sechs Monaten
nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der
früheren Dienstverhinderung analog zur oben ausgeführten Regelung für BeamtInnen.
Nach einjährigem Krankenstand (bzw. bei IIL-LehrerInnen mit dem Ende der Gehaltsfortzahlung) endet das
Dienstverhältnis von VertragslehrerInnen. Der Dienstgeber hat den Umstand des Endens des Dienstverhältnisses spätestens drei Monate vor dem Inkrafttreten
nachweislich – sowohl dem Dienstnehmer als auch
der zuständigen Personalvertretung (!) – bekannt zu
geben. In besonderen Fällen kann auch eine Verlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart werden­
Dauer des
Dienstverhältnisses
mindestens 14 Tage
mindestens 5 Jahre
mindestens 10 Jahre
14
gymnasium
(§ 24 Abs. 9 VBG). Ausgenommen von dieser Befristung
sind Krankenstände als Folge von Dienstunfällen.
Wird eine IL-LehrerIn oder eine Vertragsbedienstete pd
nach wenigstens einmonatiger Dienstleistung durch
andere wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne
ihr Verschulden an der Dienstleistung verhindert, so
gebührt ihr das Monatsentgelt für die ersten 15 Kalendertage in voller Höhe, für weitere 15 Kalendertage in
halber Höhe. Der Kinderzuschuss wird nicht gekürzt.
Regel un gen f ür Vertragsl ehrerI n n en IIL
Für IIL-LehrerInnen gelten bezüglich Gehaltskürzung und
Beendigung des Dienstverhältnisses dieselben Fristen
wie für IL-LehrerInnen in den ersten 5 Dienstjahren. In
besonderen Ausnahmefällen kann jedoch die Frist verdoppelt werden, wenn die weitere Verwendung der
IIL-LehrerIn infolge ihrer besonderen Eignung für die ihr
übertragenen Pflichten oder mangels einer anderen
BewerberIn unbedingt nötig ist.
Im Falle der Bezugskürzung ist die Gewährung des Krankengelds in derselben Form wie bei den IL-VertragslehrerInnen zu beanspruchen. Die Leistungen des Dienstgebers werden im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses (Ablauf des Vertrages) eingestellt.
Dien stbef reiun g f ür Kurauf en thalte
(§ 7 9 BDG / § 2 4 a VBG )
Diese erfolgt auf Antrag der DienstnehmerIn unter
gewissen Auflagen, sofern ein Sozialversicherungsträger
oder ein Bundessozialamt die Kosten trägt oder einen
Kurkostenbeitrag leistet. Bei der Zeiteinteilung ist auf
zwingende dienstliche Gründe Rücksicht zu nehmen.
Diese Regelung wird von den LSR/SSR sehr unterschiedlich ausgelegt!
Allgemein üblich ist, dass Kuren zumindest zum (Groß-)
Teil während der Hauptferien stattfinden: Ausnahmen
sind üblich, falls es sich um einen aus medizinischer Sicht
unmittelbar oder in nächster Zeit notwendigen Aufenthalt handelt und keine zwingenden dienstlichen Gründe
entgegenstehen (vgl. VwGH, 27.9.1990, Zl.89/12/0225).
REHA-Aufenthalte sind im Unterschied zur Kur unabhängig von ihrem Zeitpunkt zu genehmigen.
Ein Kuraufenthalt gilt als eine durch Krankheit verursachte Abwesenheit vom Dienst.
n
Dauer des
Krankenstandes
bis 42 Kalendertage
weitere 42 Kalendertage
darüber
bis 91 Kalendertage
weitere 91 Kalendertage
darüber
bis 182 Kalendertage
weitere 182 Kalendertage
darüber
Ansprüche § 24 VBG
volles Gehalt + Kinderzulage
halbes Gehalt + Kinderzulage
Einstellung der Bezüge
volles Gehalt + Kinderzulage
halbes Gehalt + Kinderzulage
Einstellung der Bezüge
volles Gehalt + Kinderzulage
halbes Gehalt + Kinderzulage
Einstellung der Bezüge
gut zu wissen
Mehrdienstleistungen
Foto: Stockbyte
OSTR Mag. Herbert Weiss,
Vorsitzender-Stellvertreter
und Besoldungsreferent
[email protected]
Teil 2: Dieser Teil des Artikels befasst sich mit den Regelungen
für Dauermehrdienstleistungen.
Im ersten Teil des Artikels bin ich auf die Einzelmehrdienstleistungen und die Abgrenzung zu den Dauermehrdienstleistungen eingegangen. Dabei habe
ich auch auf die sogenannten U-Supplierungen hingewiesen und erwähnt, dass deren rechtswidrige
Eingabe (anstelle einer dem Lehrer1 zustehenden
Änderung der Lehrfächerverteilung) negative finanzielle Auswirkungen für die betroffene Lehrperson bringen kann. Das ergibt sich daraus, dass Dauermehrdienstleistungen über das gesamte Unterrichtsjahr mit
Ausnahme bestimmter Ferialzeiten durchgehend und
ohne Gegenrechnung bezahlt werden. Für bestimmte Anlassfälle, die zu einem ganztägigen Entfall der
für einen Lehrer (laut Diensteinteilung) für diesen Tag
vorgesehenen Tätigkeiten (Unterricht, Erziehertätigkeit und Aufsichtsführung, Tätigkeit in ganztägigen
1P
ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts.
15
Schulformen) führen, ist eine anteilsmäßige Einstellung
der Mehrdienstleistungsvergütung vorgesehen. Diese
Gründe werden in diesem Teil des Artikels ausführlich
beschrieben.
Ich zitiere jene Absätze des § 61 GehG, die sich auf
die Dauermehrdienstleistungen beziehen.
Nach § 91 Abs. 1 VBG sind diese Regelungen auch
auf Vertragslehrer anzuwenden.
1.) „Überschreitet der Lehrer durch
1. dauernde Unterrichtserteilung,
2. Einrechnung von Nebenleistungen […]
3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung […] und
4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen
Schulformen […]
das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so
gebührt ihm […] hiefür eine besondere Vergütung.
Im Vertretungsfall ist die Lehrfächerverteilung entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die
Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.“
(§ 61 Abs. 1 GehG)
2.) „Die Vergütung beträgt für jede Unterrichtsstunde
einer zwanzigstündigen Lehrverpflichtung, mit der das
Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung in der
betreffenden Kalenderwoche (Montag bis Sonntag)
überschritten wird, 1,30 % des Gehaltes des Lehrers.“
(§ 61 Abs. 2 GehG)
3.) „Abweichend von Abs. 8 [Anm.: Dieser bezieht
sich auf Einzelmehrdienstleistungen] gebührt in Fällen,
in denen pro Tag mehr als drei Vertretungsstunden in
Form eines Blockunterrichts (einschließlich der dafür
notwendigen Vor- und Nachbereitung) durch einen
für den betreffenden Unterrichtsgegenstand unterrichtsberechtigten Lehrer gehalten werden, nicht die
Vergütung gemäß Abs. 8, sondern die Vergütung
gemäß Abs. 1 bis 4 [Anm.: Das heißt im Klartext, dass
diese Stunden als Dauermehrdienstleistungen abzugelten sind.].“ (§ 61 Abs. 8b GehG)
4.) „Auf einen Lehrer, dessen Lehrverpflichtung […]
herabgesetzt worden ist oder der eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz oder nach
dem Väterkarenzgesetz in Anspruch nimmt, sind die
Abs. 1 bis 11 [Anm.: Diese beziehen sich generell auf
Mehrdienstleistungen] mit folgenden Abweichungen
anzuwenden:
1. Die herabgesetzte Lehrverpflichtung des Lehrers
gilt als wöchentliche Lehrverpflichtung im Sinne
des Abs. 1.
2. Für Zeiten, mit denen der Lehrer lediglich das
Ausmaß der herabgesetzten – und nicht einer
vollen – Lehrverpflichtung überschreitet, tritt an
Stelle der im Abs. 2 angeführten Vergütung eine
Vergütung von 1,2 % des Gehaltes des Lehrers.“
(§ 61 Abs. 12 GehG)
16
gymnasium
5.) „Einem Vertragslehrer des Entlohnungsschemas
IIL gebührt für jede gemäß § 61 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 zu bezahlende Stunde einer solchen
Vertretung 1,92 vH der für eine entsprechende Jahreswochenstunde gebührenden Jahresentlohnung.“
(§ 91 Abs. 3 VBG)
Im Hinblick auf die Entlohnung nach vertraglichen
Jahreswochenstunden hat der IIL-Lehrer auch bei
Entfall aller für ihn an einem Tag dienstplanmäßig vorgesehenen Tätigkeiten in einer Woche Anspruch auf
das ihm vertragsgemäß zustehende Entgelt.
Ein stel l un g der Vergütun g von
Mehrdien stl eistun gen
Da mir die Bestimmungen über die Einstellung der
Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen im­
§ 61 GehG für Laien schwer verständlich erscheinen,
beziehe ich mich im Folgenden auf Erläuterungen
des BMUKK bzw. der Landesschulräte.
Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen ist
für die Tage einzustellen, an denen der am betreffenden Tag gemäß der Diensteinteilung vorgesehene Unterricht zur Gänze unterbleibt. Dem Unterricht
gleichgestellt sind die Beaufsichtigung von Schülern
auf Grund einer Einrechnung, die Erziehertätigkeit
und Aufsichtsführung sowie die Tätigkeit in ganztägigen Schulformen (§ 61 Abs. 5 GehG), sodass
– wenn in den folgenden Ausführungen der Begriff
„Unterricht“ (bzw. „unterrichten“) angesprochen
wird – auch die oben genannten Tätigkeiten dem
Unterricht gleichstehen.
Hingegen kommt der Wahrnehmung einer in die
Lehrverpflichtung eingerechneten administrativen
Tätigkeit in Bezug auf die Einstellung von Mehrdienstleistungen keine Bedeutung zu. Eine tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung ist daher
z. B. auch dann vorzunehmen, wenn dem Lehrer an
einem Tag der gesamte Unterricht entfallen ist, er
jedoch am betreffenden Tag in der Schulbibliothek
gearbeitet hat.
1. Entfall des vorgesehenen Unterrichtes
Die Vergütung für dauernde Mehrdienstleistungen ist
für die Tage einzustellen, an denen der Unterricht zur
Gänze unterbleibt (z. B. anlässlich einer Erkrankung,
eines Arztbesuches, eines Sonderurlaubes, einer
Behördenladung, eines Pflegeurlaubes, einer Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung,
religiösen Übungen, Schulinformationsmessen, Praxiswochen, Stundenplanerstellung, Jahresberichterstellung, Tagen der offenen Tür, Schulfesten bzw.
Zeiten der Vorbereitung etc.). Die Einstellung ist je
Abwesenheitstag mit einem Sechstel (für Lehrer, die
gemäß Diensteinteilung an sechs Werktagen der
2. Einstellung für mindestens einwöchige Ferialzeiten
sowie am Pfingstdienstag
In § 61 Abs. 6 GehG werden die Tage festgelegt, an
denen Mehrdienstleistungen generell nicht gebühren, nämlich an mindestens eine Woche dauernden
Ferialzeiten sowie am Allerseelentag, am jeweiligen
Festtag des Landespatrons und am Dienstag nach
Pfingsten.
Als mindestens eine Woche dauernde Ferialzeiten
gelten
• Weihnachtsferien (24.12. bis 6.1.)
• Montag bis Samstag der Semesterferien
• Osterferien (Samstag vor Palmsonntag bis einschließlich Osterdienstag)
• Sommerferien
3. Ausnahmen von der Einstellung
Ein Entfall des Unterrichtes führt bei Vorliegen nachfolgender Anlassfälle zu keiner Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung:
a) Hinsichtlich der im Schulzeitgesetz als schulfrei
genannten Tage mit Ausnahme der oben genannten Ferialzeiten sowie des Pfingstdienstages:
• Sonntage
• v erbleibende gesetzliche Feiertage, nämlich
Nationalfeiertag, Allerheiligen, Maria Empfängnis,
Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag,
Fronleichnam
• Samstage, die unmittelbar auf einen der oben
erwähnten schulfreien Tage folgen
• Pfingstsamstag
• der 23. Dezember, sofern er auf einen Montag fällt
• der 23. Dezember sowie der 7. Jänner, wenn sie
von der Schulbehörde schulfrei erklärt werden
Beispiel: Kann ein Lehrer den für ihn während
des Unterrichtsjahres am Donnerstag vorgesehenen Unterricht wegen eines Donnerstag-Feiertages
(z. B. Fronleichnam) oder z. B. den für Sonntag vorgesehenen Erzieherdienst nicht halten, so ist diesbezüglich auf Grund der generellen Herausnahme
des Fronleichnamstages sowie der Sonntage eine
aliquote (1/5 bzw. 1/6) Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung nicht vorzunehmen.
b) Die zur Verwirklichung der Fünftagewoche schulfrei erklärten Samstage.
c) An einem nach der Diensteinteilung für den Lehrer regelmäßig unterrichtsfreien Wochentag.
Beispiel: Für Lehrer mit einem am Dienstag regelmäßig unterrichtsfreien Tag hat die für Pfingstdienstag
ansonsten vorgesehene anteilige Einstellung der
Mehrdienstleistungsvergütung zu unterbleiben.
d) An einem einzelnen, aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens schulfrei
erklärten Tag gemäß § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes.
Ein solcher einzelner, aus Anlass des schulischen
oder sonstigen öffentlichen Lebens schulfrei erklärter Tag liegt dann nicht mehr vor, wenn zwei schulautonom freie Tage unmittelbar aufeinanderfolgen,
jedoch schon, wenn sie durch einen Sonntag oder
einen Feiertag getrennt sind.
e) An Tagen, an denen der Lehrer an einem Lehrausgang, an einer eintägigen Schulveranstaltung
oder eintägigen schulbezogenen Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung führt hingegen zu einer tageweisen
Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung (mit je
1/5 bzw. 1/6).
Bei der Teilnahme an einer mehr als eintägigen
Schulveranstaltung ist diese hingegen am regelmäßig unterrichtsfreien Wochentag nicht einzustellen.
Beispiel: Ein Lehrer nimmt am Montag und Dienstag
an einer zweitägigen Schulveranstaltung teil. Der
Montag ist für den Lehrer zugleich der unterrichtsfreie Tag. Die Dauermehrdienstleistungen werden
nur für Dienstag, und zwar mit 1/5 bzw. 1/6, eingestellt.
gut zu wissen
Woche zu unterrichten haben) des für dauernde
Mehrdienstleistungen wöchentlich vorgesehenen
Vergütungsbetrages vorzunehmen, in allen übrigen
Fällen (mit einer an weniger als sechs Tagen zu
erbringenden Unterrichtstätigkeit) je Abwesenheitstag mit einem Fünftel.
Eine tageweise Einstellung hat nicht zu erfolgen,
wenn einem Lehrer zwar an einem Tag ein Teil des
vorgesehenen Unterrichtes entfällt, er am betreffenden Tag jedoch mindestens eine Unterrichtsstunde
gehalten hat. Dies gilt auch dann, wenn dem Lehrer
zwar am betreffenden Tag alle Unterrichtsstunden
laut „normalem“ Stundenplan entfallen sind, er
jedoch am selben Tag eine Einzelsupplierstunde
geleistet hat.
Beispiel: Für den Lehrer ist laut Dienstplan für Dienstag nur die zweite Stunde in der Klasse 4B vorgesehen. Der Unterricht in der 4B entfällt, da die Klasse
aufgrund einer Schulveranstaltung abwesend ist.
Variante 1: Der Lehrer suppliert in der zweiten Stunde
in einer anderen Klasse (= „Statt-Stunde“).
Variante 2: Der Lehrer suppliert in der ersten Stunde
in einer anderen Klasse.
Da der Lehrer in beiden Fällen am betreffenden Tag
eine Stunde unterrichtet hat, tritt eine tageweise Einstellung nicht ein. Bei der zweiten Variante besteht
zudem u. U. ein Abgeltungsanspruch als Einzelmehrdienstleistung. Genauere Informationen dazu
können Sie dem ersten Teil des Artikels entnehmen.
17
f) An bis zu drei Tagen in jedem Schuljahr, an denen
der Lehrer Veranstaltungen der institutionellen Fortoder Weiterbildung besucht, und zwar unabhängig
davon, ob es sich hierbei um drei einzelne Tage
oder um bis zu drei zusammenhängende Tage in
einer Woche handelt.
Als institutionalisierte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gelten alle von Bundeseinrichtungen
angebotenen Bildungsveranstaltungen (insbesondere Pädagogische Hochschulen, Verwaltungsakademie des Bundes), die von privaten Pädagogischen Hochschulen angebotenen Veranstaltungen
sowie alle durch das Bildungsministerium oder von
einer der Schulbehörden des Bundes oder der
Länder hierzu autorisierte Veranstaltungen. Dazu
gehören die seitens der Gewerkschaft angebotenen einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen,
gegebenenfalls aber auch die in Einzelfällen durch
eine der oben genannten Behörden für geeignet
erklärten privaten Fortbildungsveranstaltungen.
Der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung an
einem dienstfreien Tag zählt mangels eines Entfalls
von Unterricht nicht zum „Fortbildungskontingent“
von bis zu drei Tagen.
g) Auf Grund eines Dienstauftrages
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verhindert auch ein Dienstauftrag die tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung. Diese
Voraussetzungen sind, dass der Dienstauftrag zur
Erfüllung einer Tätigkeit erfolgt, die im gesamtschulischen Interesse liegt, weder zu den lehramtlichen Pflichten zählt noch der einer fünf Tage pro
Schuljahr überschreitenden Fort- oder Weiterbildung oder einer sonstigen Ausbildung dient, und
nicht zu einem anderen Zeitpunkt möglich ist. Die
Erteilung eines Dienstauftrages ist grundsätzlich der
Dienstbehörde vorbehalten. Ein gesamtschulisches
Interesse ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit des
Lehrers im Interesse der Dienstbehörde liegt (wie­
z. B. bei Tätigkeiten in einer Lehrplankommission
oder Besprechungen bei der Dienstbehörde betreffend die Durchführung der Schulbuchaktion).
4. Einstellung bei Unterbleiben des Unterrichts während einer gesamten Woche
Unterrichtet ein Lehrer während der gesamten
Kalenderwoche nicht, so erfolgt die Einstellung der
Mehrdienstleistungsvergütung mit Ausnahme der
oben genannten, von der Einstellung ausgenommenen Tage (bzw. gegebenenfalls einer gesamten
Woche, sofern ein Lehrer die ihm für die Teilnahme
zustehenden drei Tage in einer Woche absolviert)
für die gesamte Kalenderwoche.
18
gymnasium
5. Stundentausch
Ein Stundentausch ist bei Herstellung des Einvernehmens mit dem Leiter grundsätzlich möglich.
Die durch einen Stundentausch zu einem anderen
Zeitpunkt unterrichtete Stunde gilt im Rahmen der
bestehenden Diensteinteilung als erbracht. Die verlegten bzw. getauschten Stunden müssen innerhalb
des Zeitraumes von nicht mehr als drei Wochen vor
oder nach dem für die Abhaltung ursprünglich vorgesehenen Tag eingebracht werden.
Sind von einem Stundentausch bzw. einer Stundenverlegung alle am betreffenden Tag ursprünglich festgesetzten Unterrichtsstunden eines Lehrers
betroffen und wird daher am betreffenden Tag
keine einzige Unterrichtsstunde gehalten, so findet
die wegen des gänzlichen Entfalls des Unterrichtes
für den betreffenden Tag laut GehG vorgesehene
(tageweise) Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung statt, wenn die Einbringung aller im Rahmen
des Stundentausches bzw. der Stundenverlegung
vorgesehenen Stunden unterblieben ist. Das heißt im
Klartext, dass es nicht genügt, eine Stunde für den
betreffenden Tag einzubringen, um die Einstellung
der Vergütung zu verhindern. Eine Stunde wirkt sich
nach den obigen Ausführungen nur dann aus, wenn
sie auch am betreffenden Tag gehalten wird.
6. Dienstnehmervertretung
Personalvertretern steht die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten notwendige freie Zeit zu, die Ausübung
der entsprechenden Tätigkeiten hat möglichst ohne
Beeinträchtigung des Dienstbetriebes zu erfolgen.
Einem Personalvertreter darf aufgrund einer zeitgleich mit einer Unterrichtsstunde auszuübenden
Personalvertretungstätigkeit besoldungsrechtlich kein
Nachteil erwachsen. Fällt für einen Personalvertreter
aufgrund der Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter an einem Tag der gesamte Unterricht aus, so
ist eine tageweise Einstellung der Mehrdienstleistungsvergütung nicht vorzunehmen. Personalvertreter und
Mitglieder der Landes- sowie Bundesleitungen der
GÖD sind in der Ausübung ihrer Funktion (z. B. Teilnahme an Sitzungen als PV-Organ, Besprechungen
mit dem Dienstgeber, Schulungen …) gleichgestellt,
und zwar so, dass es zu keinem Entfall der Mehrdienstleistungen während dieser Tätigkeiten kommen darf.
Auf die Regelungen für die Abgeltung von Mehrdienstleistungen von Kollegen im neuen Lehrerdienst­
recht werde ich im dritten Teil des Artikels in der
nächsten Ausgabe eingehen.
(Fortsetzung folgt.) n
facts
statt fakes
„Wir haben mittlerweile das zweitteuerste Schulsystem der Europäischen
Union mit der Tendenz, dass es unfinanzierbar wird. [...] Das heißt einfach,
dass dieses System in den Kosten explodiert und in der Qualität aber sinkt.“
(Dr. Andreas Salcher, „Bildungsexperte“, €co, ORF 2 am 17. September 2015)
Mag. Gerhard Riegler,
Mitglied der Bundesleitung
[email protected]
fakt ist …
A n t e il d e r B ild u n g s ausgaben am BIP (Stand 2 0 1 2 ):
10
8,6
8
Prozent
Die Kosten des österreichischen Bildungswesens liegen um Welten unter denen
der Gesamtschulstaaten in
Europas hohem Norden und
sogar deutlich unter dem
OECD-Mittelwert.
Quelle: OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2015: OECD
Indicators (2015), Chart B2.1.+
Table C2.3.
7,2
7,0
7,0
5,9
6
OECD-Mittelwert: 6,2 %
5,4
5,2
4
2
0
NorwegenSchwedenFinnlandSüdkoreaNiederlandeÖsterreichDeutschland
fakt ist …
I nv e s t it io ne n in d a s Schulw esen al s An teil am BIP
(S ta n d 2 0 1 2 ):
5
4,6
3,9
4
Prozent
Betrachtet man ausschließlich die Investitionen ins
Schulwesen, zu denen der
„Bildungsexperte“ Salcher seine abenteuerliche
Behauptung aufstellte, bleibt
Österreich auf den OECDMittelwert um 15 Prozent
zurück.
Quelle: OECD (Hrsg.), Education
at a Glance 2015 – OECD Indicators (2015), Table B2.2.
3,7
3,8
OECD-Mittelwert: 3,7 %
3,7
3,1
3
3,1
2
1
0
NorwegenFinnlandSüdkoreaNiederlandeSchwedenDeutschlandÖsterreich
fakt ist …
Quelle: OECD (Hrsg.), Government at a Glance 2015 (2015),
S. 73
16,3
16
14
Prozent
Sollte aber Herr Salcher
nicht den Anteil der Inves­
titionen ins Schulwesen
als Anteil am BIP, sondern
den Anteil aller öffentlichen
Ausgaben für das Bildungswesen an allen öffentlichen
Ausgaben meinen, ist seine
Aussage noch weiter von
der Wahrheit entfernt.
Ö f f e nt lic h e A u s g a b e n f ür das Bil dun gsw esen al s An teil al l er
ö f f e nt lic h e n A u s g a ben (Stand 2 0 1 3 ):
12
10
12,4
OECD-Mittelwert: 12,5 %
11,8
11,1
11,2
9,8
9,7
8
0
SüdkoreaSchwedenNiederlandeNorwegenFinnlandÖsterreichDeutschland
19
im fokus
Mag. Gerhard Riegler,
Mitglied der Bundesleitung
[email protected]
Was können wir
von Finnland lernen?
Teil 3: Fairness statt Gleichbehandlung
Eine besondere Stärke des finnischen Schulwesens ist
das schnelle und intensive Eingehen auf besondere
Bedürfnisse. Die Selbstverständlichkeit, mit der man
sich „special needs“ junger Menschen annimmt,
und die dafür zur Verfügung stehenden Strukturen
sind meiner Meinung nach vorbildlich. Diesbezüglich
könnte und sollte Österreich sehr viel von Finnland
lernen.
Während Österreichs Schulpolitik glaubt, den individuellen, höchst unterschiedlichen Bedürfnissen junger Menschen durch Gleichbehandlung gerecht
werden zu können, und damit jungen Menschen,
die besondere Unterstützung benötigen, Chancen
raubt, versucht Finnland, deren Schwächen und Handicaps möglichst früh zu erkennen und ihnen durch
eine reiche Palette besonderer Fördermaßnahmen
zu begegnen.
In Finnland ist man sich auf Basis bildungswissenschaftlicher Forschung dessen bewusst, dass der spätere Schulerfolg bereits im Alter von vier Jahren
weitgehend determiniert ist, und richtet sein Handeln
danach aus. „At two-and-half Finnish children are
tested for emergent cognitive problems, and by the
time they reach pre-school, at age six, their teachers
will be able to anticipate learning difficulties on the
basis of a rich battery of further tests.“1
Während in den meisten Staaten Europas die Politik
den Empfehlungen der OECD gehorcht und danach
trachtet, möglichst alle Kinder möglichst früh in elementarpädagogische Einrichtungen zu bekommen
– in Norwegen besuchen bereits 90 Prozent der Zweijährigen eine Kinderkrippe2 –, geht Finnland seinen
eigenen Weg. Finnland setzt schon im vorschulischen
Alter auf Vielfalt und Qualität anstelle von Quantität
20
gymnasium
und Gleichbehandlung. Exemplarisch dafür ein Blick
auf die 4-Jährigen:
Anteil der 4-Jährigen, die einen Kindergarten besuchen (Stand: 2013):3
100
OECD-Mittelwert 85%
80
60
91 %
75 %
40
20
ÖsterreichFinnland
Obwohl also viele Kinder erst relativ spät in den Kindergarten kommen, gelingt Finnland, was wenigen
Staaten gelingt: nämlich Kindern, die einen besonderen Bedarf an Förderung aufweisen, um fit für den
Schuleintritt zu werden, institutionelle vorschulische
Förderung in einem besonderen Ausmaß zuteilwerden
zu lassen. Als Beispiel seien Kinder mit Migrationshintergrund genannt:
Anteil der 3- bis 6-Jährigen, die keinen Kindergarten
besuchen (Stand 2013):4
Finnland
EU-Mittelwert
Österreich
Kinder
ohne
mit
Migrationshintergrund
29 %
10 %
13 %
16 %
8%
12 %
„Special education is an important part of education
and care in Finland. It refers to designed educational
and psychological services within the education sector
for those with special needs.“5
Finnlands Erfolg bei PISA und der noch größere bei PIRLS
und TIMSS, den entsprechenden Tests für 10-Jährige, ist
zu einem hohen Teil auf den erfolgreichen Umgang mit
Handicaps zurückzuführen. „It is the bottom quintile of
Finnish students who outperform the most, and thereby
raises the mean to the top of the international league
tables.“6
„A significant part of the Finnish success in primary and
secondary schooling is owed to special education teachers.“7 Keine Lehrkraft ist in Finnlands Schulwesen so
angesehen wie die, die für „special needs“ zuständig
ist. Der Begriff „special needs“ umfasst viel mehr als das,
was man in Österreich unter „sonderpädagogischem
Förderbedarf“ versteht. Im Lauf eines Jahres erhalten
etwa 30 Prozent der SchülerInnen „special education
services“. „A majority (22 percent) receives part-time
assistance for minor learning difficulties, while the remaining 8 percent receive full-time special education in
segregated classrooms.”8
„There are two main pathways in special education in
the Finnish comprehensive school. The first path sees
the student included in a regular class and provided
with part-time special education in small groups. […]
The second pathway is to provide permanent special
education in a special group or class in the student’s
own school or, in some cases, in a separate institution.“9
„Schools and teachers are responsible for identifying
those who may be falling behind. These students receive additional support, such as remedial instruction.“10
Es ist die Aufgabe der LehrerInnen, individuelle Schwächen zu erkennen und zu kommunizieren. Für deren
Behebung gibt es an jeder Schule – anders als in
Österreich, wo man glaubt, die Lehrkraft könne dies so
nebenbei auch erledigen – ein vielfältiges Team von
Supportkräften. Diese SpezialistInnen sind dafür verantwortlich, die für das jeweilige Kind optimale sonderpädagogische Förderung in die Wege zu leiten.
„Every school has a special teacher and pupil support
group who support the classroom teacher and intervene early on if any child shows signs of falling behind.“11
„Kränkelt ein Kind, wendet es sich an die Schulschwes­
ter, die auch für seelische Nöte ansprechbar ist. Um
Mobbing und Schwänzen kümmert sich ein Sozialpädagoge, um Lernschwierigkeiten ein Psychologe. Das
entlastet Lehrer, entbindet sie jedoch nicht von der
Pflicht, ihre Schüler aufmerksam zu beobachten und
den ersten Schritt zu tun, falls es Probleme gibt.“12
Dass ein gemeinsamer Unterricht aller insbesondere Kindern mit Handicaps nicht gerecht werden kann, wurde
in Finnland nach Einführung der Gesamtschule bald
erkannt. Erste Maßnahmen wurden schnell gesetzt. Seit
den frühen 90er-Jahren aber erlebte Finnlands umfang-
reiches und vielfältiges System sonderpädagogischer
Förderung ein geradezu „explosives“ Wachstum.13
„Up to half of those students who complete their compulsory education at the age of 16 have been in special education at some point in their schooling.“14
Am jungen Menschen und seinen besonderen Bedürfnissen orientiert, interpretiert man in Finnland „Inklusion“
völlig anders, als wir es aus der österreichischen schulpolitischen Debatte gewohnt sind: „Everyone has the
right to a basic education free of charge and equal
opportunity to receive other than basic education
according to his or her capabilities and needs.“15
Die Sonderpädagogik ist ein, vielleicht sogar das Asset
des finnischen Schulwesens: „The systematic attention
given to children who are identified as having ‚learning
needs’ is a key feature of Finland’s success in international rankings, and it is premised on the idea that individual pupils who are struggling need to be identified early
and given appropriate support to improve.“16
Zwei Flugstunden südlich Finnlands schwingt Österreichs Schulpolitik die Finnland-Keule, zerschlägt mit ihr
die eigenständige und hochspezialisierte Ausbildung
von SonderpädagogInnen, sagt der Sonderschule den
Kampf an und glaubt, sie durch „inklusiven Unterricht“
ersetzen zu können. Es ist erschütternd, wie es Österreichs Schulpolitik gelingt, gegen jede Evidenz gerade
auf Kosten der Schwachen zu argumentieren und zu
agieren.
Was Finnland geschafft hat, ist eine „redefinition in the
very idea of social justice: a shift away from understanding fairness or equality as treating all in the same way,
and towards an understanding of equality as an obligation to give due regard to the needs of each, and so
enable all to flourish.“17
Es ist perfid, dass Finnlands PISA-Erfolg (nicht nur) in
Österreich als Argument für eine Vereinheitlichung des
Unterrichts missbraucht wurde und noch immer wird. n
(Fortsetzung folgt.)
1U
niv.-Prof. Dr. Charles Sabel u. a., Individualized Service Provision in the
New Welfare State: Lessons from Special Education in Finland (2010), S. 5
2 OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2015: OECD Indicators (2015), S. 333
3 ibidem
4 OECD (Hrsg.), Indicators of Immigrant Integration 2015 - Settling In (2015),
S. 241
5 Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, A Model Lesson – Finland Shows Us What
Equal Opportunity Looks Like; in: American Educator (Frühjahr 2012), S. 24
6 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State, S. 3
7 ibidem, S. 6
8 ibidem, S. 28
9 Sahlberg, A Model Lesson, S. 24
10 OECD (Hrsg.), Education Policy Outlook: Finland (2013), S. 7
11 Asia Society (Hrsg.), Improving Teacher Quality Around the World: The
International Summit on the Teaching Profession (2011), S. 8
12 Christine Eichel, Deutschland, deine Lehrer - Warum sich die Zukunft
unserer Kinder im Klassenzimmer entscheidet (2014), S. 397
13 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State,
S. 32
14 Sahlberg, A Model Lesson, S. 24
15 Ministry of Social Affairs and Health (Hrsg.), A Strong Basis for Inclusion
and Equality: Finland’s Disability Policy Programme VAMPO 2010-2015
(2012), S. 41
16 Jonathan Clifton u.a., Closing the Attainment Gap in England’s
Secondary Schools (2012), S. 24
17 Sabel u. a., Individualized Service Provision in the New Welfare State,
S. 12
21
service
menschen
Mag. Verena Hofer,
Pressereferentin
der AHS Gewerkschaft
[email protected]
2. GÖD Schul-Trophy
Schulklassen, aufgepasst! Am 9. April 2016 treffen sich
sport­
liche SchülerInnen und LehrerInnen zur GÖD SchulTrophy bei den Coca-Cola 4.2. Kinder- und Jugendläufen. Die Teams bestehen aus mindestens zehn Läufern plus LehrerIn (ab 20 Läufern 2 LehrerIn­
nen), die
gemeinsam die Distanz von vier Kilometern in A
­n­
griff nehmen. Mitmachen können Mädchen und Burschen
der Jahrgänge 1998 bis 2006. Es wird die Schnelligkeit jedes
Einzelnen sowie des Teams gewertet.
Im GÖD-Hospitality-Bereich des ­Vienna City Marathons am
Rathausplatz werden nicht nur die drei schnellsten Teams
prämiert, sondern auch alle GÖD-Nachwuchsläufer kulinarisch verpflegt.
Termin: 9. April 2016, Start um 17.00 Uhr, Landstraßer Hauptstraße, Höhe Herz-Jesu-Krankenhaus
(Anfahrt U3 Kardinal-Nagl-Platz), Ziel: Burgtheater.
Nenngeld: € 10,– pro SchülerIn. Das Nenngeld der begleitenden LehrerInnen trägt die GÖD.
Anmeldung und Information: Bitte verwenden Sie zur Anmeldung für die GÖD Schul-Trophy das
dafür vorgesehene Anmeldeformular auf der Internetseite des Veranstalters:
www.vienna-marathon.com.
Auszeichnungen und Ernennungen
DER BUNDESPRÄSIDENT HAT verliehen:
DEN TITEL OBERSTUDIENRAT
Mag. et Dr. Rainer Gögele
Prof. am BRG/BORG Dornbirn
DIE BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FRAUEN HAT BESTELLT:
Prof. Dipl.-Ing. MMag. Manfred Kienesberger
zum Direktor des BRG Schloss Wagrain in Vöcklabruck
Die Bundesleitung gratuliert ihren Mitgliedern!
Bitte geben Sie zur Erhaltung Ihrer Ansprüche
Än derun gen Ihrer Adresse, Ihres Namen s
oder Karen zurl aube
möglichst rasch unserem Büro bekannt.
Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien
Bei Karenzurlauben bitten wir um Angabe der Art (bezahlt oder
unbezahlt), der voraussichtlichen Dauer und des
voraussichtlichen Geburts­termines.
Service für unsere Mitglieder
H a b e n S ie Fr agen ? Brauchen Sie Hil f e?
Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: [email protected]
In allen dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gern oder suchen für Sie
eine Lösung! Anfragen können nur unter Angabe der Mitgliedsnummer behandelt werden!
Adresse: AHS-Gewerkschaft, Lackierergasse 7, 1090 Wien
22
gymnasium
aktuelle seite
Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der
AHS-Gewerkschaft
[email protected]
Bildungsreform:
„Sehr gut“
Die Note für eine Diplomarbeit oder Vorwissenschaftliche Arbeit wird maßgeblich dadurch bestimmt, wie
sehr sie dem vorher festgelegten Erwartungshorizont
gerecht wird.
Die „Presse“ führte vor der Präsentation der „Bildungsreform“ eine Online-Umfrage durch, um die Erwartungshaltung der Leser1 zu erheben. 20 % meinten,
die Reform werde die Schule nicht besser machen,
71 % erwarteten sich ein Desaster.2 Liest man die Kommentare nach der Präsentation der „Bildungsreform“,
könnte man daher das Fazit ziehen: Erwartungshorizont erfüllt, „Sehr gut“.
Seit am 24. November ruchbar wurde, dass die Tiroler Landesregierung die Umwandlung von Osttirol zu
einer „Modellregion“ plant, ist dort, wie nicht anders
zu erwarten, Feuer am Dach. Hinter dem harmlosen
Namen „Modellregion“ verbirgt sich nämlich laut
Reformpapier die Einführung einer „Schule der 6- bis
14-Jährigen“, also einer neuen achtjährigen Volksschule. Es gäbe dann in ganz Osttirol keine „normalen“ Volksschulen, keine Hauptschulen, keine Neuen
Mittelschulen, keine Gymnasien und keine Sonderschulen mehr, nicht mehr deren besondere Möglichkeiten der Förderung und Forderung ihrer Schüler,
sondern ausschließlich die neuen Eintopfschulen, auf
die die Schüler möglichst gleichmäßig verteilt werden
– und zwar so, dass möglichst heterogene Schülergruppen entstehen.
Da das niemals die Zustimmung der betroffenen
Eltern, Schüler und Lehrer finden würde, möchten die
Regierungsparteien die Schulpartner entmündigen.
Gesamtschulen wären ja schon nach derzeitiger
Rechtslage möglich, allerdings nur dann, wenn die
Betroffenen es wollen.
Nordwestlich der Gailtaler Alpen findet man das
Vorhaben der Regierung – im Gegensatz zu Staatssekretär Mahrer – alles andere als „fast geil“.3 Die
Schulpartner auf Bundesebene4 und auf Tiroler Landesebene5 protestieren heftig. Ich habe meine Mei-
nung zu diesem Vorgehen bereits am Tag der Präsentation der „Bildungsreform“ unmissverständlich in
einer Presseaussendung6 kundgetan und tags darauf
im Ö1-Mittagsjournal gesagt: „Sie brauchen eine solche Modellregion, wie das euphemistisch heißt, nur,
wenn Sie das umsetzen möchten gegen den Willen
der Betroffenen, also das heißt, wenn Sie eine Region
schaffen, wo Sie den Menschen das derzeit bestehende Mitbestimmungsrecht entziehen, weil Sie wissen,
dass die Betroffenen es nicht wollen. Und das ist mehr
eine Schulreform à la Nordkorea als eine, die einer
westlichen Demokratie würdig ist.“7 Und dafür lasse
ich mich auch gerne vom Staatssekretär als „Nordkorea-Freund“ bezeichnen8 oder vom „Bildungsexperten“ Salcher „nach Nordkorea schicken“9.
Wer sich an den Rechten der Schulpartner, an der
Wahlfreiheit der Eltern und Schüler und am differenzierten Bildungsangebot inklusive der Langform des
Gymnasiums vergreift, wird dafür politisch die Zeche
zahlen müssen.
n­
1P
ersonenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts.
2 Was erwarten Sie von der Bildungsreform, die am 17. November präsentiert werden soll? In: Presse online vom 16. November 2015.
3 Der ORF machte dazu eine Online-Umfrage. 84,5 % lehnen eine Modellregion Osttirol ab. Siehe http://tirol.orf.at/news/stories/2744042/.
4
Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss: Entmündigung der Schulpartner
inakzeptabel. OTS-Aussendung vom 20. November 2015.
5 T iroler Schulpartner: Entmündigung inakzeptabel! Presseaussendung vom
22. November 2015.
6
A HS-Quin:
15
Prozent
Nordkorea.
Presseaussendung
vom
17. November 2015, https://quinecke.wordpress.com/ots/.
7
I nterview im Ö1-Mittagsjournal vom 18. November 2015,
https://www.youtube.com/watch?v=9EhhcWMVnFE.
8 Zit. n. Lisa Nimmervoll, „Lehrer, die das nicht wollen, müssen sich versetzen
lassen“. In: Standard online vom 23. November 2015.
9 Siehe Julia Neuhauser, Gesamtschulgegner gelten als „finstere Reaktionäre“. In: Presse online vom 24. November 2015.
23
„Das Zillertal ist das Versuchslabor der Tiroler
Landesregierung. Sieben Neue Mittelschulen
gibt es hier. Seit vergangenem Schuljahr
probt man in ihnen offiziell die gemeinsame
Schule für alle Zehn-bis 14-Jährigen.“
Tiroler Tageszeitung online
am 17. November 2015
„Leistungsschwächere Schülerinnen
und Schüler berichten von mehr
Überforderung und mehr Frustration
durch den Unterricht, sind häufiger Täter
und/oder Opfer von Gewalt und zeigen
mehr abweichendes Verhalten.“
nachgeschlagen
Fotos: Minerva Studio / Stefan Gräf - Fotolia.com
Evaluation der Neuen Mittelschule
(Salzburg und Linz 2015), S. 236
„Überproportional viele Schülerinnen
und Schüler geben in der NMS
explizit an, dass sie keine positiven
Schulerfahrungen zu berichten hätten; in diesem Punkt unterscheiden
sie sich stark von der AHS, wo dieser
Schüleranteil deutlich unter der statistischen Erwartung liegt.“
Evaluation der Neuen Mittelschule
(Salzburg und Linz 2015), S. 458
„Eine relative Verbesserung der Situation
der leistungsschwächeren Schülerinnen
und Schüler lässt sich mit diesen
Ergebnissen nicht argumentieren; die
Ergebnisse weisen vielmehr überwiegend in die umgekehrte Richtung.“
Evaluation der Neuen Mittelschule
(Salzburg und Linz 2015), S. 151
„Als unerwünschte Effekte erweisen sich partielle Überforderung
von Leistungsschwächeren sowie
partielle Unterforderung von
Leistungsstärkeren – mit einer
Tendenz zur Nivellierung des
Anforderungsniveaus und der
Leistungsbeurteilungskriterien nach
unten.“
Evaluation der Neuen Mittelschule
(Salzburg und Linz 2015), S. 436
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