ver.di Bayern Fachbereich Verkehr Schwanthaler Str. 64 80336 München Fon: 089/599 77 0 www.bayern.verdi.de 28.Jan.16 Busgewerbe in Bayern Lohndumping gestoppt! München 28.01.16 Damit Sicherheit und die öffentliche Ordnung nicht gefährdet wird, müssen nun alle Busunternehmer ihr qualifiziertes und gutes Personal nicht mehr unter „Tarif“ beschäftigen darf. Zumindest nicht in Bayern. Diese Löhne sind die absolute Untergrenze, vergleichbar mit dem Mindestlohn. Für die anderen Beschäftigtengruppen konnten wir kein ausreichendes öffentliches Interesse an einer höheren Lohnuntergrenze darstellen bzw. diese wird nicht anerkannt. In dem Tarifausschuss wurden die Interessen der Arbeitnehmer von Vertretern des DGB, IGM und ver.di vertreten. Wir sind aktiv gegen Lohndumping und kümmern uns um die Interessen der Beschäftigten. Der Tarifausschuss beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat heute die Busfahrerlöhne des LTV Nr. 27, im bayerischen Omnibusgewerbe für allgemein Verbindlich erklärt. Auf Antrag von ver.di Fachbereich Verkehr in Bayern und dem Landesverband des bayerischen Omnibusgewerbe haben die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Busfahrer*innenlöhne der EG 2 a für beantragt, diesem Antrag wurde heute Folge geleistet. Das heißt dass ab dem 1.1.2016 kein Busfahrer*in in Bayern unter 11,49 € (bzw.ab 1.04.2016 unter 11,65€) beschäftigt werden darf. Dabei gelten alle Zuschlagsregelungen wie im LBO LTV Nr. 27 vereinbart. V.i.S.d.P.: Manfred Weidenfelder, Landesfachbereichsleiter (11) Verkehr, Kontaktangaben oben Wir werden an geeigneter Stelle die verabredeten und beschlossenen Löhne und Texte veröffentlichen.
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