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Gemeinde Everswinkel
Az.: 67.11.04
BEKANNTMACHUNG
Verkauf ehemaliger Spielplatzgrundstücke
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat am
20.01.2016 die Überplanung und Veräußerung ehemaliger Spielplatz- / Grünflächen
beschlossen.
Zum Verkauf angeboten werden folgende Grundstücke:
Windthorststraße / Schulze-Delitzsch-Straße
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Größe: 615m² (Baugrundstück), 207 m² (Zuwegung)
Gemarkung Everswinkel, Flur 33 / Flurstücke 365, 367
Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von
zwei Jahren ab Kaufdatum
Eine Veräußerung erfolgt nur, wenn eine Möglichkeit zur
Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wird. Als Folgenutzung sollten Sozialwohnungen möglich sein.
Kaufpreis: Baugrundstück 64.575,00 € (105 €/m²) zzgl.
Zuwegung 7.245 € (35 €/m²)
Planungskosten für Bebauungsplanänderung sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen
Verbreiterung der Zuwegung / Erschließung von 2,5 auf 3
m ist durch den Erwerber sicherzustellen (Zukauf oder
Baulast)
Auf dem Esch
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Größe: ca. 596 m² (Baugrundstück)
Gemarkung Everswinkel, Flur 31 / Flurstück 663
Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von
zwei Jahren ab Kaufdatum
Eine Veräußerung erfolgt nur, wenn eine Möglichkeit zur
Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wird. Als Folgenutzung sollten Sozialwohnungen möglich sein.
Kaufpreis 62.580,00 € (105 €/m²), Berechnung erfolgt
nach Vermessung
Planungskosten für Bebauungsplanänderung, Vermessungsgebühren sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen
Verbreiterung der vorhanden Zuwegung / Erschließung
von 2,5 auf 3 m ist durch den Erwerber sicherzustellen
(Zukauf oder Baulast) oder eine neue 3 m breite Zuwe-
gung / Erschließung über angrenzende Grundstücke zu
schaffen
Wibbeltstraße
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Grundstücksgröße: 352m2
Gemarkung Everswinkel Flur 31 / Flurstück 1229
Kaufpreis 12.320,00 € (35 €/m² als Gartenland zzgl.
Nachzahlungsverpflichtung, gültig für 20 Jahre, bis zur
Höhe des Bodenrichtwertes, derzeit 135 € als Wohnbaufläche), Berechnung erfolgt nach Vermessung
Planungskosten für Bebauungsplanänderung, Vermessungsgebühren sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen
Informationen zu den Grundstücken können bei der Gemeinde Everswinkel - Amt für
Finanzen und Liegenschaften -, Am Magnusplatz 30, Zi. 2, 48351 Everswinkel, während der Dienststunden (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis
18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden, ebenso auf der
Homepage der Gemeinde Everswinkel (www.everswinkel.de).
Hinweis:
Beiträge und Vermessungsgebühren sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die Erschließung ist vom Käufer selbst herzustellen. Der Kaufpreis versteht sich ohne Nebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer, usw.. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Der Käufer wird grundbuchrechtlich mit einer
Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum belastet (nur für Grundstücke Windthorststraße / Schulze-Delitzsch- Straße und Auf dem Esch).
Verfahren:
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens. Eine Entscheidung über die Veräußerung erfolgt nach Beratung der eingegangenen Bebauungsentwürfe in den zuständigen Ausschüssen.
Für die Abgabe eines Angebots / Entwurfes sind folgende Unterlagen bis zum
18.04.2016 einzureichen:
 Formblatt Kaufinteresse
 Entwurfszeichnungen, Beschreibung, etc.
Für Fragen zum Kaufpreis, Kaufvertrag, etc. wenden Sie sich bitte an:
Frau Wiegelmann
Amt für Finanzen und Liegenschaften (Erdgeschoss Zi. 2)
Tel.: 02582 / 88-702
Email: [email protected]
Für Fragen zum Bebauungsplan, Bebauungsmöglichkeiten, etc. wenden Sie sich
bitte an:
Herr Reher
Amt für Planen, Bauen, Umwelt (2. Obergeschoss Zi. 202)
Tel.: 02582 / 88-303
Email: [email protected]
während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00
bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr).
Everswinkel, 18.03.2016
Der Bürgermeister
(gez. Sebastian Seidel)