Gemeinde Everswinkel Az.: 67.11.04 BEKANNTMACHUNG Verkauf ehemaliger Spielplatzgrundstücke Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde Everswinkel hat am 20.01.2016 die Überplanung und Veräußerung ehemaliger Spielplatz- / Grünflächen beschlossen. Zum Verkauf angeboten werden folgende Grundstücke: Windthorststraße / Schulze-Delitzsch-Straße Größe: 615m² (Baugrundstück), 207 m² (Zuwegung) Gemarkung Everswinkel, Flur 33 / Flurstücke 365, 367 Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum Eine Veräußerung erfolgt nur, wenn eine Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wird. Als Folgenutzung sollten Sozialwohnungen möglich sein. Kaufpreis: Baugrundstück 64.575,00 € (105 €/m²) zzgl. Zuwegung 7.245 € (35 €/m²) Planungskosten für Bebauungsplanänderung sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen Verbreiterung der Zuwegung / Erschließung von 2,5 auf 3 m ist durch den Erwerber sicherzustellen (Zukauf oder Baulast) Auf dem Esch Größe: ca. 596 m² (Baugrundstück) Gemarkung Everswinkel, Flur 31 / Flurstück 663 Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum Eine Veräußerung erfolgt nur, wenn eine Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen wird. Als Folgenutzung sollten Sozialwohnungen möglich sein. Kaufpreis 62.580,00 € (105 €/m²), Berechnung erfolgt nach Vermessung Planungskosten für Bebauungsplanänderung, Vermessungsgebühren sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen Verbreiterung der vorhanden Zuwegung / Erschließung von 2,5 auf 3 m ist durch den Erwerber sicherzustellen (Zukauf oder Baulast) oder eine neue 3 m breite Zuwe- gung / Erschließung über angrenzende Grundstücke zu schaffen Wibbeltstraße Grundstücksgröße: 352m2 Gemarkung Everswinkel Flur 31 / Flurstück 1229 Kaufpreis 12.320,00 € (35 €/m² als Gartenland zzgl. Nachzahlungsverpflichtung, gültig für 20 Jahre, bis zur Höhe des Bodenrichtwertes, derzeit 135 € als Wohnbaufläche), Berechnung erfolgt nach Vermessung Planungskosten für Bebauungsplanänderung, Vermessungsgebühren sowie Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung sind durch Erwerber zu tragen Informationen zu den Grundstücken können bei der Gemeinde Everswinkel - Amt für Finanzen und Liegenschaften -, Am Magnusplatz 30, Zi. 2, 48351 Everswinkel, während der Dienststunden (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden, ebenso auf der Homepage der Gemeinde Everswinkel (www.everswinkel.de). Hinweis: Beiträge und Vermessungsgebühren sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die Erschließung ist vom Käufer selbst herzustellen. Der Kaufpreis versteht sich ohne Nebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer, usw.. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Der Käufer wird grundbuchrechtlich mit einer Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum belastet (nur für Grundstücke Windthorststraße / Schulze-Delitzsch- Straße und Auf dem Esch). Verfahren: Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens. Eine Entscheidung über die Veräußerung erfolgt nach Beratung der eingegangenen Bebauungsentwürfe in den zuständigen Ausschüssen. Für die Abgabe eines Angebots / Entwurfes sind folgende Unterlagen bis zum 18.04.2016 einzureichen: Formblatt Kaufinteresse Entwurfszeichnungen, Beschreibung, etc. Für Fragen zum Kaufpreis, Kaufvertrag, etc. wenden Sie sich bitte an: Frau Wiegelmann Amt für Finanzen und Liegenschaften (Erdgeschoss Zi. 2) Tel.: 02582 / 88-702 Email: [email protected] Für Fragen zum Bebauungsplan, Bebauungsmöglichkeiten, etc. wenden Sie sich bitte an: Herr Reher Amt für Planen, Bauen, Umwelt (2. Obergeschoss Zi. 202) Tel.: 02582 / 88-303 Email: [email protected] während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr). Everswinkel, 18.03.2016 Der Bürgermeister (gez. Sebastian Seidel)
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