WB-Aula - Luzerner Nein-Komitees "Nein zur Erbschaftssteuer

WB
Freitag, 8. Mai 2015, Willisauer Bote, Nr. 36
Standpunkt
2
Leserbriefe
Wer bietet mehr?
Es ist abscheulich und tragisch, was
für Bilder wir aus unserem geliebten
Ferienziel Mittelmeer übermittelt bekommen. Die Ohnmacht, nichts dagegen tun zu können, ist unerträglich.
Die Schlepperbanden sind zu verurteilen und alle einzelnen Ertrinkenden zutiefst zu bedauern.
Doch was nun in unserer Politik passiert, ist gleichwohl unverantwortlich.
Anstatt Hilfe zu bieten, die Flüchtlinge vor Ort über die Gefahren zu informieren und zu unterstützen, setzen wir
ein fatales Zeichen. Der Bundesrat ruft
nach 3000 Flüchtlingen, einige Politiker
nach 50 000, andere nach 80 000. Mit diesen Zahlen strahlen wir die Hoffnung
aus, dass trotz der Lebensgefahr eine
Möglichkeit von einem besseren Leben
bei uns besteht. Mit diesem Vorgehen
macht sich die Schweiz für jeden einzelnen Ertrinkenden mitverantwortlich.
Die SVP steht ein für eine lösungsorientierte Hilfe vor Ort. Unser Land
stellt jährlich drei Milliarden Franken
für die Entwicklungshilfe und eine Mil-
liarde Franken für das Asylwesen zur
Verfügung. Leider nützt das aber keinem einzigen Flüchtling vor Ort. Diese Länder sind mit einer korrupten
Regierung und fanatischen Kriegsverbrechern besetzt. Diese Länder müssen
zivilisiert und aufgebaut werden. Als
verantwortungsvoller Bürger begrüs­
se ich es, wenn wir vor Ort investieren würden, oder dass wir mit einem
Programm Flüchtlinge in der Schweiz
ausbilden und sie danach in ihre Länder entlassen, um beim Aufbau mitzuhelfen.
Die Aufnahme von jungen Flüchtlingen mit Potenzial mag für den Einzelnen gut sein, verhindert jedoch eine
Veränderung vor Ort. Utopische Zahlen
in den Raum zu setzen, geschätzte Politiker, lindert das schlechte Gewissen
und bringt vor den Wahlen vielleicht
einige Stimmen, rettet aber noch lange
kein Leben.
Roland Staub, Geiss,
SVP Menznau
Noch nie war es so leicht,
leicht durchschaubar
Drei Themen, drei Kandidierende und
zwei Regierungssitze, so präsentiert
sich die Ausgangslage für den zweiten
Wahlgang. Der Reihe nach: Geschlechterfrage, die freiwillige Konkordanz und
die Qualifikationsfrage sind die drei
dominierenden Themen. Meine Güte,
was ist nicht schon alles geschrieben
worden über die Geschlechterfrage! In
diesem Zusammenhang gibt es eine bemerkenswerte Untersuchung über die
Abstimmungen der Nationalrätinnen
und -räte im Auftrage von Alliance F
(Alliance F vertritt als politische Lobbyorganisation mehr als 400 000 Frauen
in der Schweiz). Das Fazit: Keine Unterschiede. Es zählen vor allem die Ausbildung und die persönlichen Charakteristika, wie jemand politisiert. Da wäre
noch die Konkordanzfrage. Diese wird
auf allen Staatsebenen immer wieder
situativ eingefordert, dann wieder nach
Belieben abgesprochen oder etwas zusammenaddiert, was gar nicht zusammengehört.
Gott sei Dank, glauben wir nicht alles und sind mündig genug, um uns die
Frage nach der Qualifikation zu beant-
worten. Alles andere sind Stellvertreterdiskussionen. Wer eine ehrliche Politik für den Kanton Luzern betreibt,
denkt an alle, Frauen und Männer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unzählige andere Unterscheidungskriterien, sonst bräuchten wir für alle und
alles Quoten.
Yvonne Ruckli, Vizepräsidentin
Jungfreisinnige Kanton Luzern
80 Zeilen pro Leserbrief
Die Rubrik «Leserbriefe» dient der
freien Meinungsäusserung. Die
veröffentlichten Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der
Redak­
tion übereinstimmen. Ein
Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Länge soll sich auf
maximal 80 Zeilen beschränken
(2700 Zeichen). Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe
ohne Rücksprache zu kürzen. WB
anno dazumal
Meldung der «Luzerner Nachrichten» Nr. 26 vom 11. September 1931: «7.9.1931 Langnau bei Reiden. Am Montagmorgen,
als kaum die ersten Gefechtsaktionen des beginnenden Manövers im Gange waren, sah sich ein Militärflugzeug infolge
einer Motorpanne genötigt, im Langnauerfeld Notlandung vorzunehmen. Als der Pilot zur Landung ansetzte, überschlug
sich das Flugzeug bei der Traversierung eines Feldweges und wurde arg zertrümmert. Der Pilot blieb unverletzt. Es handelt sich um das Jagdflugzeug Dewoitine D-27, welches zu Aufklärungszwecken, mit Oblt. Meier als Führer, in Grenchen
aufgestiegen war.» Fotograf war Hermann Aecherli, von 1931 bis 1955 Posthalter in Langnau, vorher Briefträger, Velound Nähmaschinenhändler. Zudem betrieb er ein fotografisches Atelier. – Das Bild wurde zur Verfügung gestellt von
Hermann Keist, Reiden.
Warum ein Nein zur E­ rbschaftssteuer wichtig ist
Tatsache ist, die Initianten wollen, dass
der gesamte Nachlass eines Verstorbenen besteuert wird. Der Steuersatz soll
20 Prozent des Verkehrswertes (!) und
die Freigrenze 2 Mio. Franken auf der
Summe des Nachlasses betragen. Unternehmungen sollen dann steuerlich
entlastet werden, wenn die Erben den
Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen.
Soweit die wesentlichen Fakten. Was
sind die Folgen für Familienunternehmen? Es ist typisch für Familienunternehmen, dass das Vermögen zur Hauptsache im Unternehmen gebunden ist,
weil der grösste Teil des Gewinnes regelmässig im Unternehmen zurückbehalten wird, zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens. Das
ist langjährige Praxis in unserem Familienunternehmen und ist überhaupt
nicht aussergewöhnlich. Ich kenne
eine Vielzahl von Familienunternehmen, die das genauso handhaben. Wo
soll also das Geld für die Bezahlung der
Erbschaftssteuer herkommen? Das ist
nur möglich, wenn das Geld dem Unternehmen entzogen wird, was nicht nur
das Unternehmen selbst gefährdet, sondern auch eine Unternehmensnachfolge verunmöglichen kann.
Die 10-Jahres-Frist ist Augenwischerei. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist die Aussicht auf
Erlass der Erbschaftssteuer kein sinnvolles Kriterium. Wie soll man sich das
konkret vorstellen, muss zuerst die
Steuer bezahlt werden und nach zehn
Jahren wird diese dann rückerstattet?
Fliesst der rückerstattete Betrag dann
an die Erben oder wieder zurück ins
Unternehmen und wird dort als ausserordentlicher Gewinn erneut besteuert?
Oder genügt einfach eine Garantie der
Erben? Mehr Kontrolle und noch mehr
Bürokratie?
Weil die Initianten auch erkennen,
dass dies die bösen Folgen ihrer unaus-
gegorenen Initiative wären, sprechen
sie von immer höheren Freibeträgen,
zuletzt schon von 50 Mio. Franken, die
steuerfrei bleiben sollen. Wo bleiben
da die grossartig angekündigten Beträge für die AHV? Fakt ist wie gesagt,
schwarz auf weiss, Freigrenze 2 Mio.
Franken. Die Festlegung besonderer
Ermässigungen liegt ausschliesslich
in den Händen des Gesetzgebers, dafür
sind nicht die Initianten zuständig.
Die Initiative ist zudem ungerecht.
Finanzielle Einkünfte dreimal zu besteuern, als Einkommen, als erspartes
Vermögen und nochmals beim Vererben des ersparten Vermögens kann nur
in einer Neidkultur als gerecht angeschaut werden. Die Folgen eines solchen Fehlentscheids werden wir alle zu
tragen haben. Deshalb unbedingt ein
Nein in die Urne legen!
anfängliche Verdacht nicht erhärtet
hat.
angeboten (CAS WISTRA). Zudem werden mehrmals jährlich ein- oder zweitägige Kurse durchgeführt. Die Vielfalt
der Themen ist so breit wie das Arbeitsgebiet der Staatsanwaltschaften: Sie
reichen von Aussagepsychologie und
Ermittlungstaktik bis zu Sozialhilfebetrug, Cybercrime und Tierschutz. Teilnehmende an den Studiengängen und
Kursen sind hauptsächlich Staatsanwälte und -anwältinnen aus der gesamten deutschsprachigen Schweiz, aber
auch Mitarbeitende von Strafgerichten
und der Polizei.
Polizei und der Rechtsmedizin. Sie garantieren, dass der Unterricht sowohl
fundiert wie auch praxisnah gestaltet
wird. Mit Erfolg: Die Studiengänge
und Kurse stiessen von der Gründung
der Staatsanwaltsakademie an auf
grosses Interesse, nicht zuletzt bei den
Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaften der Zentralschweiz. Die meisten
Kurse finden in den ideal gelegenen
und gut ausgestatteten Räumlichkeiten
der Universität Luzern statt. Dank der
grossen Nachfrage konnte die Staatsanwaltsakademie ihren Aufwand von
Beginn weg vollständig aus Kursgebühren decken und belastet somit weder den Luzerner Fiskus noch das Budget der Universität.
Hans Rudolf Imbach,
Unternehmer, Nebikon
Die
WB-Aula
Sara Schödler*
Auf einer Wiese liegt eine leblose Person, um sie herum stehen Polizisten
und Rechtsmedizinerinnen in weissen
Schutzanzügen. Wird hier eine neue
Folge des Luzerner Tatorts gedreht?
Oder ist gar ein reales Verbrechen geschehen? Weder noch: Wir befinden uns
Theorie und Praxis
Hand in Hand
in einer Weiterbildungsveranstaltung
für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, bei der die Ermittlungen in einem Tötungsdelikt unter möglichst realitätsnahen Bedingungen geübt werden.
Eingefleischte Krimileser und CSIZuschauerinnen werden sich fragen,
was denn der Staatsanwalt oder die
Staatsanwältin überhaupt am Tatort
zu suchen haben. Im Krimi kommt die
Staatsanwaltschaft kaum je vor, sondern die Polizei ermittelt im Alleingang. In der Realität ist das anders:
Die Staatsanwaltschaft ist die zentrale
Behörde in der Strafverfolgung. Sie
leitet von Beginn an die Strafuntersuchung und arbeitet dabei eng mit
der Polizei sowie den Spezialisten der
Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin zusammen. Im weiteren Verlauf der Untersuchung entscheidet
die Staatsanwaltschaft insbesondere
über die Anordnung von sogenannten
Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft.
Sie führt die wichtigsten Befragungen
mit beschuldigten Personen, Opfern
und Zeugen selber durch. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet
sie, ob Anklage erhoben wird und tritt
auch vor Gericht auf. Weniger bekannt
ist ausserdem, dass über 90 Prozent
der Strafverfahren gar nie vor ein
Gericht kommen, sondern direkt von
der Staatsanwaltschaft erledigt werden. Dies geschieht entweder durch
einen Strafbefehl, also ein schriftliches
Urteil mit einer Strafe von maximal
sechs Monaten, oder indem das Verfahren eingestellt wird, weil sich der
Diese zentrale Stellung der Staatsanwaltschaft erfordert eine fundierte Ausund Weiterbildung. Zwar haben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine
solide Grundlage, denn fast alle haben
Rechtswissenschaft studiert. Aber Gesetze und Rechtsprechung ändern sich
laufend und auch die Technik macht
stetig Fortschritte. Ausserdem umfasst
das tägliche Handwerk der Strafverfolgung vieles, das im Jus-Studium nicht
oder nur am Rande gelehrt wird. Mit
dem Ziel, eine umfassende Weiterbildungsplattform für die Staatsanwältinnen und -anwälte zu schaffen, wurde deshalb an der Universität Luzern
Anfang 2014 die Staatsanwaltsakademie gegründet – eine nicht nur in der
Schweiz, sondern sogar europaweit
einmalige Institution.
Die Staatsanwaltsakademie führt zwei
breit auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften ausgerichtete Studiengänge
weiter (CAS und MAS Forensics), welche bereits seit mehreren Jahren bestehen. Neu wird auch ein Studiengang
für Spezialisten im Bereich der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität
Ein zentrales Anliegen in allen Weiterbildungsangeboten der Staatsanwaltsakademie ist die Verbindung
von Theorie und Praxis: Die Studiengänge werden jeweils von einem
Strafrechtsprofessor und von einem
Staatsanwalt gemeinsam geleitet. Auch
die Direktion ist paritätisch zusammengesetzt, mit Prof. Dr. iur. Jürg-Beat
Ackermann von der Universität Luzern
und Bundesrichter Dr. iur. Niklaus
Oberholzer. Als Dozierende engagieren
sich eine erfreuliche Anzahl erfahrener
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus verschiedenen Kantonen, aber
auch Vertreter der Wissenschaft sowie
Spezialistinnen und Spezialisten der
Eine gut ausgebildete Staatsanwaltschaft liegt im Interesse der Öffentlichkeit: Sie garantiert, dass Straftaten
hartnäckig und effizient, aber auch
fair und rechtsstaatlich korrekt verfolgt werden.
* In der Rubrik «WB-Aula» gibt der WB regelmässig einem Mitglied der Universität Luzern Gelegenheit, sich
zu einem frei gewählten Thema zu äussern. Dr. iur.
Sara Schödler ist Geschäftsführerin der Staatsanwaltsakademie und Studienleiterin Praxis des Studienganges CAS Forensics. Davor war sie während mehreren Jahren Untersuchungsrichterin und Stellvertretende Leitende Staatsanwältin in Bern.