WB Freitag, 8. Mai 2015, Willisauer Bote, Nr. 36 Standpunkt 2 Leserbriefe Wer bietet mehr? Es ist abscheulich und tragisch, was für Bilder wir aus unserem geliebten Ferienziel Mittelmeer übermittelt bekommen. Die Ohnmacht, nichts dagegen tun zu können, ist unerträglich. Die Schlepperbanden sind zu verurteilen und alle einzelnen Ertrinkenden zutiefst zu bedauern. Doch was nun in unserer Politik passiert, ist gleichwohl unverantwortlich. Anstatt Hilfe zu bieten, die Flüchtlinge vor Ort über die Gefahren zu informieren und zu unterstützen, setzen wir ein fatales Zeichen. Der Bundesrat ruft nach 3000 Flüchtlingen, einige Politiker nach 50 000, andere nach 80 000. Mit diesen Zahlen strahlen wir die Hoffnung aus, dass trotz der Lebensgefahr eine Möglichkeit von einem besseren Leben bei uns besteht. Mit diesem Vorgehen macht sich die Schweiz für jeden einzelnen Ertrinkenden mitverantwortlich. Die SVP steht ein für eine lösungsorientierte Hilfe vor Ort. Unser Land stellt jährlich drei Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe und eine Mil- liarde Franken für das Asylwesen zur Verfügung. Leider nützt das aber keinem einzigen Flüchtling vor Ort. Diese Länder sind mit einer korrupten Regierung und fanatischen Kriegsverbrechern besetzt. Diese Länder müssen zivilisiert und aufgebaut werden. Als verantwortungsvoller Bürger begrüs se ich es, wenn wir vor Ort investieren würden, oder dass wir mit einem Programm Flüchtlinge in der Schweiz ausbilden und sie danach in ihre Länder entlassen, um beim Aufbau mitzuhelfen. Die Aufnahme von jungen Flüchtlingen mit Potenzial mag für den Einzelnen gut sein, verhindert jedoch eine Veränderung vor Ort. Utopische Zahlen in den Raum zu setzen, geschätzte Politiker, lindert das schlechte Gewissen und bringt vor den Wahlen vielleicht einige Stimmen, rettet aber noch lange kein Leben. Roland Staub, Geiss, SVP Menznau Noch nie war es so leicht, leicht durchschaubar Drei Themen, drei Kandidierende und zwei Regierungssitze, so präsentiert sich die Ausgangslage für den zweiten Wahlgang. Der Reihe nach: Geschlechterfrage, die freiwillige Konkordanz und die Qualifikationsfrage sind die drei dominierenden Themen. Meine Güte, was ist nicht schon alles geschrieben worden über die Geschlechterfrage! In diesem Zusammenhang gibt es eine bemerkenswerte Untersuchung über die Abstimmungen der Nationalrätinnen und -räte im Auftrage von Alliance F (Alliance F vertritt als politische Lobbyorganisation mehr als 400 000 Frauen in der Schweiz). Das Fazit: Keine Unterschiede. Es zählen vor allem die Ausbildung und die persönlichen Charakteristika, wie jemand politisiert. Da wäre noch die Konkordanzfrage. Diese wird auf allen Staatsebenen immer wieder situativ eingefordert, dann wieder nach Belieben abgesprochen oder etwas zusammenaddiert, was gar nicht zusammengehört. Gott sei Dank, glauben wir nicht alles und sind mündig genug, um uns die Frage nach der Qualifikation zu beant- worten. Alles andere sind Stellvertreterdiskussionen. Wer eine ehrliche Politik für den Kanton Luzern betreibt, denkt an alle, Frauen und Männer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unzählige andere Unterscheidungskriterien, sonst bräuchten wir für alle und alles Quoten. Yvonne Ruckli, Vizepräsidentin Jungfreisinnige Kanton Luzern 80 Zeilen pro Leserbrief Die Rubrik «Leserbriefe» dient der freien Meinungsäusserung. Die veröffentlichten Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der Redak tion übereinstimmen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Länge soll sich auf maximal 80 Zeilen beschränken (2700 Zeichen). Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe ohne Rücksprache zu kürzen. WB anno dazumal Meldung der «Luzerner Nachrichten» Nr. 26 vom 11. September 1931: «7.9.1931 Langnau bei Reiden. Am Montagmorgen, als kaum die ersten Gefechtsaktionen des beginnenden Manövers im Gange waren, sah sich ein Militärflugzeug infolge einer Motorpanne genötigt, im Langnauerfeld Notlandung vorzunehmen. Als der Pilot zur Landung ansetzte, überschlug sich das Flugzeug bei der Traversierung eines Feldweges und wurde arg zertrümmert. Der Pilot blieb unverletzt. Es handelt sich um das Jagdflugzeug Dewoitine D-27, welches zu Aufklärungszwecken, mit Oblt. Meier als Führer, in Grenchen aufgestiegen war.» Fotograf war Hermann Aecherli, von 1931 bis 1955 Posthalter in Langnau, vorher Briefträger, Velound Nähmaschinenhändler. Zudem betrieb er ein fotografisches Atelier. – Das Bild wurde zur Verfügung gestellt von Hermann Keist, Reiden. Warum ein Nein zur E rbschaftssteuer wichtig ist Tatsache ist, die Initianten wollen, dass der gesamte Nachlass eines Verstorbenen besteuert wird. Der Steuersatz soll 20 Prozent des Verkehrswertes (!) und die Freigrenze 2 Mio. Franken auf der Summe des Nachlasses betragen. Unternehmungen sollen dann steuerlich entlastet werden, wenn die Erben den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen. Soweit die wesentlichen Fakten. Was sind die Folgen für Familienunternehmen? Es ist typisch für Familienunternehmen, dass das Vermögen zur Hauptsache im Unternehmen gebunden ist, weil der grösste Teil des Gewinnes regelmässig im Unternehmen zurückbehalten wird, zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens. Das ist langjährige Praxis in unserem Familienunternehmen und ist überhaupt nicht aussergewöhnlich. Ich kenne eine Vielzahl von Familienunternehmen, die das genauso handhaben. Wo soll also das Geld für die Bezahlung der Erbschaftssteuer herkommen? Das ist nur möglich, wenn das Geld dem Unternehmen entzogen wird, was nicht nur das Unternehmen selbst gefährdet, sondern auch eine Unternehmensnachfolge verunmöglichen kann. Die 10-Jahres-Frist ist Augenwischerei. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist die Aussicht auf Erlass der Erbschaftssteuer kein sinnvolles Kriterium. Wie soll man sich das konkret vorstellen, muss zuerst die Steuer bezahlt werden und nach zehn Jahren wird diese dann rückerstattet? Fliesst der rückerstattete Betrag dann an die Erben oder wieder zurück ins Unternehmen und wird dort als ausserordentlicher Gewinn erneut besteuert? Oder genügt einfach eine Garantie der Erben? Mehr Kontrolle und noch mehr Bürokratie? Weil die Initianten auch erkennen, dass dies die bösen Folgen ihrer unaus- gegorenen Initiative wären, sprechen sie von immer höheren Freibeträgen, zuletzt schon von 50 Mio. Franken, die steuerfrei bleiben sollen. Wo bleiben da die grossartig angekündigten Beträge für die AHV? Fakt ist wie gesagt, schwarz auf weiss, Freigrenze 2 Mio. Franken. Die Festlegung besonderer Ermässigungen liegt ausschliesslich in den Händen des Gesetzgebers, dafür sind nicht die Initianten zuständig. Die Initiative ist zudem ungerecht. Finanzielle Einkünfte dreimal zu besteuern, als Einkommen, als erspartes Vermögen und nochmals beim Vererben des ersparten Vermögens kann nur in einer Neidkultur als gerecht angeschaut werden. Die Folgen eines solchen Fehlentscheids werden wir alle zu tragen haben. Deshalb unbedingt ein Nein in die Urne legen! anfängliche Verdacht nicht erhärtet hat. angeboten (CAS WISTRA). Zudem werden mehrmals jährlich ein- oder zweitägige Kurse durchgeführt. Die Vielfalt der Themen ist so breit wie das Arbeitsgebiet der Staatsanwaltschaften: Sie reichen von Aussagepsychologie und Ermittlungstaktik bis zu Sozialhilfebetrug, Cybercrime und Tierschutz. Teilnehmende an den Studiengängen und Kursen sind hauptsächlich Staatsanwälte und -anwältinnen aus der gesamten deutschsprachigen Schweiz, aber auch Mitarbeitende von Strafgerichten und der Polizei. Polizei und der Rechtsmedizin. Sie garantieren, dass der Unterricht sowohl fundiert wie auch praxisnah gestaltet wird. Mit Erfolg: Die Studiengänge und Kurse stiessen von der Gründung der Staatsanwaltsakademie an auf grosses Interesse, nicht zuletzt bei den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaften der Zentralschweiz. Die meisten Kurse finden in den ideal gelegenen und gut ausgestatteten Räumlichkeiten der Universität Luzern statt. Dank der grossen Nachfrage konnte die Staatsanwaltsakademie ihren Aufwand von Beginn weg vollständig aus Kursgebühren decken und belastet somit weder den Luzerner Fiskus noch das Budget der Universität. Hans Rudolf Imbach, Unternehmer, Nebikon Die WB-Aula Sara Schödler* Auf einer Wiese liegt eine leblose Person, um sie herum stehen Polizisten und Rechtsmedizinerinnen in weissen Schutzanzügen. Wird hier eine neue Folge des Luzerner Tatorts gedreht? Oder ist gar ein reales Verbrechen geschehen? Weder noch: Wir befinden uns Theorie und Praxis Hand in Hand in einer Weiterbildungsveranstaltung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, bei der die Ermittlungen in einem Tötungsdelikt unter möglichst realitätsnahen Bedingungen geübt werden. Eingefleischte Krimileser und CSIZuschauerinnen werden sich fragen, was denn der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin überhaupt am Tatort zu suchen haben. Im Krimi kommt die Staatsanwaltschaft kaum je vor, sondern die Polizei ermittelt im Alleingang. In der Realität ist das anders: Die Staatsanwaltschaft ist die zentrale Behörde in der Strafverfolgung. Sie leitet von Beginn an die Strafuntersuchung und arbeitet dabei eng mit der Polizei sowie den Spezialisten der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin zusammen. Im weiteren Verlauf der Untersuchung entscheidet die Staatsanwaltschaft insbesondere über die Anordnung von sogenannten Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft. Sie führt die wichtigsten Befragungen mit beschuldigten Personen, Opfern und Zeugen selber durch. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet sie, ob Anklage erhoben wird und tritt auch vor Gericht auf. Weniger bekannt ist ausserdem, dass über 90 Prozent der Strafverfahren gar nie vor ein Gericht kommen, sondern direkt von der Staatsanwaltschaft erledigt werden. Dies geschieht entweder durch einen Strafbefehl, also ein schriftliches Urteil mit einer Strafe von maximal sechs Monaten, oder indem das Verfahren eingestellt wird, weil sich der Diese zentrale Stellung der Staatsanwaltschaft erfordert eine fundierte Ausund Weiterbildung. Zwar haben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine solide Grundlage, denn fast alle haben Rechtswissenschaft studiert. Aber Gesetze und Rechtsprechung ändern sich laufend und auch die Technik macht stetig Fortschritte. Ausserdem umfasst das tägliche Handwerk der Strafverfolgung vieles, das im Jus-Studium nicht oder nur am Rande gelehrt wird. Mit dem Ziel, eine umfassende Weiterbildungsplattform für die Staatsanwältinnen und -anwälte zu schaffen, wurde deshalb an der Universität Luzern Anfang 2014 die Staatsanwaltsakademie gegründet – eine nicht nur in der Schweiz, sondern sogar europaweit einmalige Institution. Die Staatsanwaltsakademie führt zwei breit auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften ausgerichtete Studiengänge weiter (CAS und MAS Forensics), welche bereits seit mehreren Jahren bestehen. Neu wird auch ein Studiengang für Spezialisten im Bereich der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität Ein zentrales Anliegen in allen Weiterbildungsangeboten der Staatsanwaltsakademie ist die Verbindung von Theorie und Praxis: Die Studiengänge werden jeweils von einem Strafrechtsprofessor und von einem Staatsanwalt gemeinsam geleitet. Auch die Direktion ist paritätisch zusammengesetzt, mit Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann von der Universität Luzern und Bundesrichter Dr. iur. Niklaus Oberholzer. Als Dozierende engagieren sich eine erfreuliche Anzahl erfahrener Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus verschiedenen Kantonen, aber auch Vertreter der Wissenschaft sowie Spezialistinnen und Spezialisten der Eine gut ausgebildete Staatsanwaltschaft liegt im Interesse der Öffentlichkeit: Sie garantiert, dass Straftaten hartnäckig und effizient, aber auch fair und rechtsstaatlich korrekt verfolgt werden. * In der Rubrik «WB-Aula» gibt der WB regelmässig einem Mitglied der Universität Luzern Gelegenheit, sich zu einem frei gewählten Thema zu äussern. Dr. iur. Sara Schödler ist Geschäftsführerin der Staatsanwaltsakademie und Studienleiterin Praxis des Studienganges CAS Forensics. Davor war sie während mehreren Jahren Untersuchungsrichterin und Stellvertretende Leitende Staatsanwältin in Bern.
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