Kauf- und Schutzvertrag zwischen Name: Adresse: Tel.: eMail: Regula Hausin Ottenbacherstrasse 68 8912 Obfelden 044 761 27 45 [email protected] als Verkäuferin (nachfolgend Züchter) und Name: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: eMail: als Käufer(in) (nachfolgend Käufer) wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Kaufgegenstand Der Käufer erwirbt die am xx.xx.201x geborene Katze/Kater als Liebhabertier Rasse: Maine Coon Name: xxxx of CATchmeCOONS Farbe: blue smoke white Geschlecht: männlich Zuchtbuchnummer: xxxxxxxxxxxx Chip-Nr.: xxxxxxxxxxxx CHE Mutter: Noemi PP vom Dattelner Meer Vater : Hootch of Stoneway 999999 Mustervertrag.docx 28. Januar 2016 1 von 3 § 2 Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen Der Kaufpreis beträgt Fr. xxxx.- . Der Betrag wird bei Übergabe in bar fällig. Eine vorgängige Reservation setzt eine Anzahlung von Fr. 400.- voraus. Die Übergabe der Katze erfolgt frühestens, wenn die Katze ca. 12 bis 14 Wochen alt ist. Der Käufer hat die Möglichkeit, vor der Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall geht die Anzahlung von Fr. 400.- als Kostenpauschale an den Züchter. Wird die Katze innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben, so wird 3/4 des Kaufpreises zurückerstattet, nach dieser Zeit erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung mehr. Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrecht des Züchters vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Anzeige der Weiterveräusserung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muss er dem Käufer höchstens 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises zahlen. §3 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Züchters. Bei Liebhabertieren wird der Stammbaum erst ausgehändigt, wenn der Kastrationsnachweis vorliegt. § 4 Gewährleistung Der Züchter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe nach bestem Wissen und Gewissen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten, entwurmt, Leukose-getestet und gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist. Es wird empfohlen, die Katze im Alter von 16 Wochen noch einmal gegen Katzenseuche und –schnupfen nachzuimpfen. Das Tier ist stubenrein, entwöhnt und frei von Ungeziefer. Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte. Das Tier wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung wegen äusserlicher Mängel gegenüber dem Züchter sind ausgeschlossen. Bei Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit des Tieres sowie für wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale auf den Käufer über. Bei Übergabe händigt der Züchter dem Käufer den Impfpass des Tieres aus, in dem oben erwähnte Impfungen ersichtlich sind, bei Zuchttieren ebenso die Ahnentafel des Tieres, ausgestellt von TICA Cats ohne Sperrvermerk sowie in Kopie die HCM-Screenings und Testergebnisse der Vorfahren. Der Züchter versichert, dass die verkaufte Katze bzw. Kater mit dem aus den Papieren ersichtlichen Tier identisch ist. § 5 Nebenpflichten des Käufers, Konventionalstrafe 1. der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenkäufer für andere Personen zu erwerben. 999999 Mustervertrag.docx 28. Januar 2016 2 von 3 2. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten, zu pflegen und für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen. 3. Eine Abgabe ans Tierheim, Zoohandlungen oder Versuchslabore ist dem Käufer untersagt. 4. Bei einem Wohnungswechsel verpflichtet sich der Käufer, dem Züchter die neue Adresse mitzuteilen. 5. Das Ableben des Tieres ist dem Züchter unverzüglich mitzuteilen. 6. Die Verpaarung mit fremdrassigen Tieren ist verboten. 7. Wurde ein(e) Katze/Kater als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr/ihm zu züchten oder anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist vielmehr verpflichtet, die/den Katze/Kater zwischen dem 9. und 18. Lebensmonat kastrieren zu lassen und den Kastrationsnachweis dem Züchter zukommen zu lassen. 8. Wird eine der in § 5 1. bis 7 genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Konventionalstrafe bis zu einer Höhe von Fr. 1000.- fällig, je nach der Schwere des Verstosses. Ausserdem hat der Züchter das Recht, das Tier – soweit möglich – ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern. 9. Ein in die Zucht verkaufter Kater darf nur mit Zustimmung des Züchters fremd decken. 10. Hiermit wird dem Züchter das Recht eingeräumt, sich jederzeit über den allgemeinen bzw. gesundheitlichen Zustand zu informieren. § 6 Sonstige Vereinbarungen Der Züchter steht dem Käufer jederzeit bei allen Fragen gerne beratend zu Verfügung. Im Streitfall ist der Gerichtsstand Affoltern a/A. Der Käufer bestätigt, den Vertrag gelesen zu haben und die Bestimmungen zu akzeptieren. Der/Die Käufer(in) _____________________________ (Vertrag gilt als Quittung) Kaufpreis von Fr. xxxx.Betrag dankend erhalten am: xx.xx.xxxx Obfelden, xx.xx.xxxx Die Züchterin 999999 Mustervertrag.docx ______________________________ 28. Januar 2016 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc