Zulassungsgrenzen im WS 2015/16

Zulassungsgrenzen zum Wintersemester 2015/2016
für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (Major) im College
Studiengang
Qualifikationskriterien
Zulassungsgrenze
QualifikationsWartesemester
punkte
Betriebswirtschaftslehre
N,L,T
23*
14
Digital Media
N,L,T
25*
16
Ingenieurwissenschaften (Industrie)
N,L,T
alle
alle
International Business Administration &
Entrepreneurship
N,L,T
29*
10
Kulturwissenschaften
N,L,T
21*
11
Politikwissenschaft
N,L,T
22
14
Psychologie (Grundlagen)
N,L,T
34*
14
Rechtswissenschaft
(Unternehmens- und Wirtschaftsrecht)
N,L,T
16*
06
Studium Individuale
N,L,G,T
37
16
Umweltwissenschaften
N,L,G,T
28
13
Volkswirtschaftslehre
N,L,T
15
08
Wirtschaftsinformatik
N,L,T
alle
alle
Erläuterungen/Abkürzungen
= Hier konnten nicht alle Bewerbungen mit der angegebenen Punktzahl oder Wartezeit zugelassen werden
(Beispiel: Punkte 36* = alle Bewerbungen mit 37 Punkten und nur teilweise Bewerbungen mit 36 Punkten).
N = Note der Hochschulzugangsberechtigung
L = Berufsausbildung und außerschulische Leistungen
T = Zulassungstest
G = Zulassungsgespräch
für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (Lehrerbildung Berufsbildende
Schulen im College
(die Zulassung erfolgte nur nach der zulassungsbeschränkten Fachrichtung)
Studiengang/Fach
Lehrerbildung Berufsbildende Schulen
Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik
Lehrerbildung Berufsbildende Schulen
Wirtschaftspädagogik
Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach
Deutsch
Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach
Mathematik
Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach:
Englisch, Ev. Religion, Politik oder Sport
Qualifikationskriterien
Zulassungsgrenze
QualifikationsWartesemester
punkte
N,L,T
30
16
N,L,T
28
16
N,L
21*
16
N,L
22
14
zulassungsfrei
(Erläuterungen/Abkürzungen siehe 1. Tabelle)
Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc
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für den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang (Lehrerbildung-GHR) im College
Studiengang/Fach
Qualifikationskriterien
Lehrerbildung Grund-, Haupt- und Realschulen
Zulassungsgrenze
QualifikationsWartesemester
punkte
2 Unterrichtsfächer zu wählen
Lehren und Lernen
Biologie
N,L,G,T
14
10
Chemie
N,L,G,T
alle
alle
Deutsch
N,L,G,T
28
12
Englisch
N,L,G,T
17*
07
Evangelische Religion
N,L,G,T
11*
04
Kunst
N,L,G,T
14*
08
Mathematik
N,L,G,T
19*
08
Musik
N,L,G,T
alle
alle
Politik
N,L,G,T
alle
alle
Sachunterricht
N,L,G,T
20*
10
Sport
N,L,G,T
alle
alle
(Erläuterungen/Abkürzungen siehe 1. Tabelle)
Beispiel zum Punktesystem:
Ein Bewerber hat sich mit folgenden Voraussetzungen für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2015/2016 beworben:
Voraussetzungen
dafür erhält er
1. Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,4
2. Tätigkeit als Schulsprecher
3. Teilnahme am Test mit einem Ergebnis von 6 Punkten
Gesamtpunkte für das Zulassungsverfahren
=
16 Punkte
2 Punkte
6 Punkte
24 Punkte
Wie Sie aus der entsprechenden Tabelle für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre entnehmen können, wurden nach Qualifikation noch alle Bewerbungen mit mindestens 24 Punkten
zugelassen, bei 23 Punkten wurde unter den Bewerbern/Bewerberinnen gelost. Mit 24 Punkten
hätte der Bewerber demnach eine Zulassung zum Studium erhalten.
Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc
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Zulassungsgrenzen in der Bestenquote
Die Leuphana Universität lässt 25% der Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktwerten – gebildet aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung und eventuellen Punkten aufgrund
außerschulischer Leistungen – direkt zum Studium zu. Diese Personen erhalten einen Studienplatz, ohne zum Zulassungstest oder zu einem Zulassungsgespräch eingeladen zu werden. Die
Grenzwerte für diese Bestenquote waren im Wintersemester 2015/2016:
Studiengänge, in denen zum Wintersemester 2015/2016 eine Auswahl über die Bestenquote erfolgte:
Studiengang
Qualifikationskriterien
Zulassungsgrenze
Qualifikationspunkte bis
Betriebswirtschaftslehre
N,L
25*
Digital Media
N,L
26*
International Business Administration &
Entrepreneurship
N,L
31
Kulturwissenschaften
N,L
25*
Politikwissenschaft
N,L
28*
Psychologie (Grundlagen)
N,L
30*
Rechtswissenschaft
(Unternehmens- und Wirtschaftsrecht)
N,L
24*
Studium Individuale
N,L
32*
Umweltwissenschaften
N,L
29*
Volkswirtschaftslehre
N,L
24
Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik
N,L
30*
Wirtschaftspädagogik
N,L
29*
Lehren und Lernen
Biologie
N,L
22
Chemie
N,L
13
Deutsch
N,L
23*
Englisch
N,L
25*
Evangelische Religion
N,L
20*
Kunst
N,L
22*
Mathematik
N,L
23*
Musik
N,L
19*
Politik
N,L
18
Sachunterricht
N,L
22*
Sport
N,L
alle
Lehrerbildung Grund-, Haupt- und Realschulen
Erläuterungen/Abkürzungen
= Hier konnten nicht alle Bewerbungen mit der angegebenen Punktzahl oder Wartezeit zugelassen werden
(Beispiel: Punkte 36* = alle Bewerbungen mit 37 Punkten und nur teilweise Bewerbungen mit 36 Punkten).
N = Note der Hochschulzugangsberechtigung
L = Berufsausbildung und außerschulische Leistungen
Im Major Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftsinformatik konnten im Wintersemester
2015/2016 letztendlich alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, daher liegen bei
diesen Major keine Grenzwerte für die Bestenquote vor.
Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc
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