Zulassungsgrenzen zum Wintersemester 2015/2016 für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (Major) im College Studiengang Qualifikationskriterien Zulassungsgrenze QualifikationsWartesemester punkte Betriebswirtschaftslehre N,L,T 23* 14 Digital Media N,L,T 25* 16 Ingenieurwissenschaften (Industrie) N,L,T alle alle International Business Administration & Entrepreneurship N,L,T 29* 10 Kulturwissenschaften N,L,T 21* 11 Politikwissenschaft N,L,T 22 14 Psychologie (Grundlagen) N,L,T 34* 14 Rechtswissenschaft (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) N,L,T 16* 06 Studium Individuale N,L,G,T 37 16 Umweltwissenschaften N,L,G,T 28 13 Volkswirtschaftslehre N,L,T 15 08 Wirtschaftsinformatik N,L,T alle alle Erläuterungen/Abkürzungen = Hier konnten nicht alle Bewerbungen mit der angegebenen Punktzahl oder Wartezeit zugelassen werden (Beispiel: Punkte 36* = alle Bewerbungen mit 37 Punkten und nur teilweise Bewerbungen mit 36 Punkten). N = Note der Hochschulzugangsberechtigung L = Berufsausbildung und außerschulische Leistungen T = Zulassungstest G = Zulassungsgespräch für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge (Lehrerbildung Berufsbildende Schulen im College (die Zulassung erfolgte nur nach der zulassungsbeschränkten Fachrichtung) Studiengang/Fach Lehrerbildung Berufsbildende Schulen Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik Lehrerbildung Berufsbildende Schulen Wirtschaftspädagogik Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach Deutsch Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach Mathematik Zusätzlich zu wählendes Unterrichtsfach: Englisch, Ev. Religion, Politik oder Sport Qualifikationskriterien Zulassungsgrenze QualifikationsWartesemester punkte N,L,T 30 16 N,L,T 28 16 N,L 21* 16 N,L 22 14 zulassungsfrei (Erläuterungen/Abkürzungen siehe 1. Tabelle) Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc Seite 1 von 3 für den zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang (Lehrerbildung-GHR) im College Studiengang/Fach Qualifikationskriterien Lehrerbildung Grund-, Haupt- und Realschulen Zulassungsgrenze QualifikationsWartesemester punkte 2 Unterrichtsfächer zu wählen Lehren und Lernen Biologie N,L,G,T 14 10 Chemie N,L,G,T alle alle Deutsch N,L,G,T 28 12 Englisch N,L,G,T 17* 07 Evangelische Religion N,L,G,T 11* 04 Kunst N,L,G,T 14* 08 Mathematik N,L,G,T 19* 08 Musik N,L,G,T alle alle Politik N,L,G,T alle alle Sachunterricht N,L,G,T 20* 10 Sport N,L,G,T alle alle (Erläuterungen/Abkürzungen siehe 1. Tabelle) Beispiel zum Punktesystem: Ein Bewerber hat sich mit folgenden Voraussetzungen für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2015/2016 beworben: Voraussetzungen dafür erhält er 1. Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,4 2. Tätigkeit als Schulsprecher 3. Teilnahme am Test mit einem Ergebnis von 6 Punkten Gesamtpunkte für das Zulassungsverfahren = 16 Punkte 2 Punkte 6 Punkte 24 Punkte Wie Sie aus der entsprechenden Tabelle für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre entnehmen können, wurden nach Qualifikation noch alle Bewerbungen mit mindestens 24 Punkten zugelassen, bei 23 Punkten wurde unter den Bewerbern/Bewerberinnen gelost. Mit 24 Punkten hätte der Bewerber demnach eine Zulassung zum Studium erhalten. Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc Seite 2 von 3 Zulassungsgrenzen in der Bestenquote Die Leuphana Universität lässt 25% der Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktwerten – gebildet aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung und eventuellen Punkten aufgrund außerschulischer Leistungen – direkt zum Studium zu. Diese Personen erhalten einen Studienplatz, ohne zum Zulassungstest oder zu einem Zulassungsgespräch eingeladen zu werden. Die Grenzwerte für diese Bestenquote waren im Wintersemester 2015/2016: Studiengänge, in denen zum Wintersemester 2015/2016 eine Auswahl über die Bestenquote erfolgte: Studiengang Qualifikationskriterien Zulassungsgrenze Qualifikationspunkte bis Betriebswirtschaftslehre N,L 25* Digital Media N,L 26* International Business Administration & Entrepreneurship N,L 31 Kulturwissenschaften N,L 25* Politikwissenschaft N,L 28* Psychologie (Grundlagen) N,L 30* Rechtswissenschaft (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) N,L 24* Studium Individuale N,L 32* Umweltwissenschaften N,L 29* Volkswirtschaftslehre N,L 24 Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik N,L 30* Wirtschaftspädagogik N,L 29* Lehren und Lernen Biologie N,L 22 Chemie N,L 13 Deutsch N,L 23* Englisch N,L 25* Evangelische Religion N,L 20* Kunst N,L 22* Mathematik N,L 23* Musik N,L 19* Politik N,L 18 Sachunterricht N,L 22* Sport N,L alle Lehrerbildung Grund-, Haupt- und Realschulen Erläuterungen/Abkürzungen = Hier konnten nicht alle Bewerbungen mit der angegebenen Punktzahl oder Wartezeit zugelassen werden (Beispiel: Punkte 36* = alle Bewerbungen mit 37 Punkten und nur teilweise Bewerbungen mit 36 Punkten). N = Note der Hochschulzugangsberechtigung L = Berufsausbildung und außerschulische Leistungen Im Major Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftsinformatik konnten im Wintersemester 2015/2016 letztendlich alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, daher liegen bei diesen Major keine Grenzwerte für die Bestenquote vor. Sa/ E:\I-Service\Vergabe\20152\Zulassungsgrenzen_20152.doc Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc