Interne Mitteilung Notiz

Ordentliche Hauptversammlung, Internetauftritt-FAQ
Termine
Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die 55. Ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, dem 5. Mai 2015 in Hannover auf dem Messegelände
der Deutsche Messe AG, Eingang Nord 2 in den Hallen 2 und 3 statt.
Welche wichtigen Termine sind zu beachten?
Beginn des Versands der HV-Einladungen durch Depotbanken:
Aktienbestandsnachweis (Record Date):
Letzter Anmeldetag zur Hauptversammlung:
Ordentliche Hauptversammlung:
Dividendenzahlung:
14.04.2015
14.04.2015
28.04.2015
05.05.2015
06.05.2015
Anmeldung, Einladung, Eintrittskarte, Rechte der Aktionäre, Vollmachten
Welche Unterlagen werden den Aktionären zur Verfügung gestellt?
Den Aktionären wird von ihrer Depotbank die Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung mit dem jeweiligen
Stimmrechtsformular zugesandt. Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im
Bundesanzeiger am 12.03.2015 sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/ir/hv die zugänglich zu
machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) einzusehen.
Wo können Aktionäre vor der Hauptversammlung einen aktuellen Geschäftsbericht anfordern?
Der aktuelle Geschäftsbericht kann über die Internetseite www.volkswagenag.com/ir unter der Rubrik „IR-Tools- &
Services“ / „Bestellservice“ angefordert werden. Weitere Unterlagen wie z.B. der Navigator oder der
Nachhaltigkeitsbericht können ebenfalls dort angefordert werden.
Wie und wo melden sich Aktionäre zur Hauptversammlung an?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung mit der Tagesordnung ab dem
14.04.2015 über ihre Depotbank. Mit dem beigefügten Stimmrechtsformular können Aktionäre eine Eintrittskarte
anfordern oder ihre Depotbank beauftragen - soweit sie dieses anbietet - das Stimmrecht für sie auszuüben.
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des
Anteilsbesitzes. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte
anzufordern.
Was machen Aktionäre, die keine Einladung erhalten haben?
Die Zustellung der HV-Unterlagen erfolgt ausschließlich über die Depotbanken, da die Aktien der Volkswagen
Aktiengesellschaft auf den Inhaber lauten. Daher sollten sich Aktionäre an ihre Depotbank wenden.
Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts erforderlich?
Die Hauptversammlung ist in erster Linie eine Veranstaltung, in der Aktionäre ihr Frage- und Stimmrecht ausüben
können.
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Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts an der Ordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d.h. am 14.04.2015, 00:00 Uhr Aktionäre
der Gesellschaft sind (Record Date). Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 28.04.2015 bei der Anmeldestelle eingehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Für den Nachweis genügt die Textform (s. § 126b BGB).
Wie können Aktionäre Ergänzungsanträge gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz stellen?
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro erreichen (das entspricht 195.313 Stück Aktien), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit
Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl durch das depotführende Institut bis zum
4. April 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
Volkswagen Aktiengesellschaft
HV – Stelle
Brieffach 1848
38436 Wolfsburg
per Telefax an +49-5361-9-5600100
oder per E-Mail an [email protected]
Wie können Aktionäre Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz
ankündigen?
Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des 20. April
2015, 24:00 Uhr ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Volkswagen Aktiengesellschaft
HV – Stelle
Brieffach 1848
38436 Wolfsburg
per Telefax an +49-5361-9-5600100
oder per E-Mail an [email protected]
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache
veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich auf der Internetseite der
Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv.
Können Aktionäre sich in der Ordentlichen Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der
Versammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?
Aktionäre, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, Vollmacht und Weisungen
zu erteilen. Bietet die Depotbank des Aktionärs die Ausübung des Stimmrechts an und möchte der Aktionär dieses
Angebot nutzen, sendet er das Stimmrechtsformular entsprechend ausgefüllt zurück und beauftragt seine
Depotbank mit der Ausübung des Stimmrechts.
Bevollmächtigt werden können auch eine persönliche Vertrauensperson, eine Aktionärsvereinigung oder die
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Volkswagen Aktiengesellschaft. Dazu muss der Aktionär zunächst
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eine Eintrittskarte anfordern. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen kann das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwendet werden. Bei Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Volkswagen
Aktiengesellschaft übermittelt der Aktionär das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens
04.05.2015, 24:00 Uhr (eingehend) an folgende Adresse:
Volkswagen Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax an: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail an: [email protected]
Ist es möglich, Vollmachten und/oder Weisungen per Internet zu erteilen?
Aktionäre können vor und noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Aussprache einen Dritten oder die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch auf elektronischem Wege zur Ausübung ihrer Stimmrechte
bevollmächtigen. Ebenso kann diese Vollmacht widerrufen und/oder Weisungen erteilt bzw. diese geändert werden.
Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem erhalten die Aktionäre mit den Daten ihrer
Eintrittskarte auf der Internetseite der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv unter dem Link „Proxy Voting“.
Ist es möglich, Vollmachten auch auf anderen elektronischen Wegen zu erteilen?
Vollmachten und Widerrufe von Vollmachten können auch
per Telefax und SMS an: +49-5361-95600100
oder per E-Mail an: [email protected]
an die Gesellschaft übermittelt werden.
Was machen Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, ihre Eintrittskarte(n)
aber nicht erhalten haben?
Aktionäre, die sich fristgemäß angemeldet haben, aber keine Eintrittskarte(n) erhalten haben, werden am Tag der
Versammlung an den Sonderschalter im Eingangsbereich geleitet. Dort erfolgt nach Legitimation eine Überprüfung
der Anmeldedaten und ggf. die Ausstellung einer Ersatz-Eintrittskarte, die zur Teilnahme (einschließlich Ausübung
des Stimmrechts) berechtigt. Sollten die Anmeldedaten nicht vorliegen, wird geprüft, inwiefern die Teilnahme mit
einer Gästekarte (d.h. ohne Rede-/Stimmrecht) ermöglicht werden kann.
Beginn und Dauer der Hauptversammlung
Wann beginnt die Hauptversammlung und wie lange dauert sie?
Die Ordentliche Hauptversammlung beginnt am 05.05.2015 um 10:00 Uhr.
Das Ende der Versammlung lässt sich nicht voraussagen, da es vom Verlauf der Versammlung und der dort
gestellten Art und Anzahl der Fragen abhängig ist.
Welche Unterlagen stehen den Aktionären am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung?
Den Aktionären wird am Akkreditierungsschalter im Tausch gegen ihre Eintrittskarte der Stimmkartenblock
zusammen mit einem Markierungsstift ausgehändigt. Zusätzlich erhalten Aktionäre bei der Akkreditierung die
Broschüre der Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung sowie ein Merkblatt für Aktionäre.
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Der aktuelle Geschäftsbericht wird an dem extra Counter „Geschäftsbericht“ vor der Halle 2 ausgegeben.
Weitere Unterlagen sind am Sonderschalter im Eingangsbereich erhältlich.
Abstimmverfahren, Stimmkartenblock, Stimmrechtsübertragung, Verlassen der
Hauptversammlung, Teilnahmebescheinigung
Wer ist in der Hauptversammlung stimmberechtigt?
In der Ordentlichen Hauptversammlung sind nur die Stammaktionäre stimmberechtigt bzw. die von ihnen
Bevollmächtigten. Die Vorzugsaktionäre haben ein Teilnahmerecht in der Ordentlichen Hauptversammlung.
Wie und wo erfolgt die Abstimmung?
Die Abstimmung erfolgt im Versammlungssaal mit Stimmkarten, die im Stimmkartenblock enthalten sind.
In der Ordentlichen Hauptversammlung wird in der Regel über alle Tagesordnungspunkte auf einer
Sammelstimmkarte gemeinsam abgestimmt. Wenn Sie mindestens zu einem Tagesordnungspunkt mit Ja, Nein oder
Enthaltung stimmen wollen, ist die Abgabe der Stimmkarte S1 erforderlich. In diesen Fällen ist hinter den
betreffenden Tagesordnungspunkten eine entsprechende Markierung von Ihnen vorzunehmen.
Es besteht auch die Möglichkeit, durch ein einziges Kreuz zu allen Tagesordnungspunkten entweder mit Ja, Nein
oder Enthaltung zu stimmen. Hierfür ist nur eine Markierung auf der Stimmkarte S1 unter „Alle Abstimmungen“
vorzunehmen.
In besonderen Fällen kann der Versammlungsleiter das Abstimmverfahren ändern. Er wird dieses dann in der
Versammlung erklären.
Für den Fall von Sonderabstimmungen enthält der Stimmkartenblock besondere Stimmkarten. Der
Versammlungsleiter wird darauf hinweisen, wenn diese besonderen Stimmkarten zu verwenden sind.
Weitere Information über das Abstimmverfahren erhalten Aktionäre am Tag der Hauptversammlung in dem
Merkblatt „Hinweise für Aktionäre“, dass bei der Akkreditierung ausgehändigt wird.
Kann die Hauptversammlung vorübergehend verlassen werden?
Aktionäre können die Hauptversammlung jederzeit vorübergehend verlassen. Beim Verlassen müssen sie sich
jedoch bei der Ausgangskontrolle melden, da sie von der Präsenz abgesetzt werden. Bei Rückkehr in den
Versammlungsbereich ist entsprechend jeweils ein Präsenzzugang an der Eingangskontrolle vorzunehmen.
Können Aktionäre ihr Stimmrecht auch während der Hauptversammlung übertragen?
Verlassen Aktionäre vorzeitig die Hauptversammlung und möchten, dass ihr Stimmrecht gleichwohl ausgeübt wird,
können sie einen anderen Aktionär oder die von der Volkswagen Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Dazu müssen die Vollmachtskarten aus dem Stimmkartenblock
mit Unterschrift und Weisungen versehen und am Ausgangsschalter im Eingangsbereich vorlegt werden.
Wo bekommen Aktionäre eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?
Die Rückseite des Stimmkartenblocks dient als Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Falls die
Hauptversammlung vorzeitig verlassen wird, ist diese vorher aus dem Stimmkartenblock abzutrennen.
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Übertragung der Hauptversammlung
Wird die Versammlung im Internet übertragen?
Alle Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Ordentliche
Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 5. Mai 2015 ab 10:00 Uhr live auf der Internetseite
der Gesellschaft www.volkswagenag.com/ir/hv verfolgen.
Die Reden des Vorstands stehen nach der Versammlung als Aufzeichnung für einen begrenzten Zeitraum zur
Verfügung.
Wortmeldungen
Wie und wo können sich Aktionäre als Redner anmelden?
Wortmeldungen können unter Vorlage des Stimmkartenblocks am Wortmeldetisch, unmittelbar links vor der Bühne
in Halle 3 (Versammlungsbereich) von den Aktionären abgegeben werden. Auch wenn bereits im Vorfeld der
Versammlung von einem Aktionär schriftlich Fragen oder Anträge gegenüber der HV-Stelle der Volkswagen
Aktiengesellschaft angekündigt worden sind, ist es erforderlich, dass der Aktionär diese in der Versammlung
mündlich vorträgt.
Organisatorisches
Anreise mit dem Fahrzeug
Bitte geben Sie in Ihr Navigationsgerät als Zielort Hermesallee, Kreuzung Nordallee, 30521 Hannover ein. Die
Hermesallee verläuft nördlich des Messegeländes.
Parkmöglichkeiten
Für die Veranstaltung stehen angemietete Parkplätze außerhalb des Messegeländes kostenlos zur Verfügung.
Mittels des Parkleitsystems der Messe werden die Aktionäre zum Parkplatz P4 Nord geleitet und vor dort auf freie
Parkplätze weiterverteilt. Für Gehbehinderte stehen Sonderparkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Eingangs
Messe NORD 2 zur Verfügung.
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Das Messegelände erreichen Sie vom Hauptbahnhof Hannover aus mit der Stadtbahnlinie 8 über die Stationen
Kröpcke, Aegidientorplatz, Altenbekener Damm, Bothmerstraße bis zur Haltestelle Messe/Nord. Die Fahrtzeit
beträgt ca. 17 Minuten.
Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr
Die Eintrittskarte gilt als Sonderfahrausweis für den Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) im gesamten Tarifgebiet
des GVH (2. Wagenklasse) zu unentgeltlichen Hin- und Rückreise zu und von der Hauptversammlung am 5. Mai
2015. Der Fahrausweis ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig und ist nicht auf andere Personen
übertragbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.gvh.de.
Versammlungsräume
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Die Hallen 2 und 3 auf dem Messegelände in Hannover sind ab 8:00 Uhr geöffnet. Es wird eine frühzeitige Anreise
empfohlen, um Wartezeiten an der Eingangskontrolle und an der Akkreditierung zu vermeiden.
Fahrzeugausstellung AUTOmobil
In der Halle 2 präsentiert der Volkswagen Konzern während der Hauptversammlung seinen Aktionären in einer
Automobilausstellung einen Ausschnitt seines aktuellen Produktprogramms.
Sicherheitskontrolle
Im Interesse aller Teilnehmer werden – wie in den vergangenen Jahren auch – umfangreiche
Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Versammlungsbereich
mitgenommen werden und müssen für die Dauer der Versammlung eingezogen und verwahrt werden. Zur
beiderseitigen Erleichterung bitten wir Sie, solche Gegenstände nicht mitzuführen.
Mobiltelefone
Um einen störungsfreien Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, ist der Einsatz von Fotoapparaten und
Mobiltelefonen während der Versammlung in der Halle 3 nicht erlaubt.
Verpflegung
Den Aktionären steht ab dem Einlass um 08:00 Uhr zunächst ein eingeschränktes, ab 10:00 Uhr das volle
Bewirtungsangebot zur Verfügung. Die Ausgabe von Imbiss und Erfrischungsgetränken findet im Bereich der
Fahrzeugausstellung statt.
Kontaktdaten
Telefonisch erreichen Sie die Hauptversammlungsstelle unter folgenden Rufnummern:
+49-5361-924542
+49-5361-942085
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an [email protected].
Wir beantworten gern Ihre Fragen.