ARBEITGEBER-VERBAND SEE-GASTER Sitz: 8640 Rapperswil-Jona Geschäftsführung: Linus Hofmann, MLaw HSG Postfach 1539 8640 Rapperswil Telefon 055 220 20 40 Telefax 055 220 20 41 [email protected] Programm Generalversammlung des Arbeitgeberverbandes See-Gaster vom 23. März 2016, Spital Linth, Uznach, 17.30 Uhr Ab 17.30 Uhr Willkommens-Apéro (offeriert durch Spital Linth) 18.00 Uhr Referat von Dr. Urs Graf, Direktor des Spitals Linth Thema: Auswirkungen neuer Tarifsysteme auf das Spital Linth Im Anschluss findet ein interessanter Spitalrundgang statt 19.30 Uhr Generalversammlung im Rest./Bistro des Spitals Linth Traktanden siehe unten. 20.15 Uhr Abendessen Sie dürfen sich im Bistro an einem reichhaltigen Vorspeisen-, Hauptgang- sowie Süssspeisenbuffet bedienen. Das Abendessen und die Getränke werden vom Arbeitgeberverband See-Gaster offeriert. -2- Zum Referenten Dr. Urs Graf, Direktor des Spitals Linth (Auswirkungen neuer Tarifsysteme auf das Spital Linth) „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzwände und die anderen Windmühlen.“ Dieses Sprichwort zitierte Dr. Urs Graf im Geschäftsbericht 2014. Der Wind des Wandels weht ständig im Gesundheitswesen und das Spital Linth hat immer wieder bewiesen, diesen Wandel erfolgreich zu bewältigen. Die Qualität der Gesundheitsleistungen wurde 2014 vom Stimmvolk mit einem überwältigenden Mehr zum Baukredit für den Spitalausbau gewürdigt. Effizienz, Kundennähe, Wirtschaftlichkeit und ein gesundes finanzielles Fundament zeichnen die Leistung von Personal und Geschäftsführung aus im Spital Linth. Erstmals in der Geschichte des Spitals stieg der Jahresumsatz 2015 auf über 70 Millionen Franken. Mit über 500 Mitarbeitenden ist das Spital Linth einer der grössten Arbeitgeber im Linthgebiet. Mit neuen Tarifsystemen wurden die Spitäler in den letzten Jahren mit erheblichen Auswirkungen vor neue Herausforderungen gestellt. Wie das Spital Linth mit diesen Herausforderungen umgeht, wird uns Dr. Graf näher bringen. -3- Traktanden der 48. ordentlichen Generalversammlung 1. Begrüssung durch den Präsidenten Peter Zuberbühler 2. Ermittlung der Präsenz 3. Wahl der Stimmenzähler und des Protokollführers 4. Protokoll der GV vom 18. März 2015 5. Jahresbericht 2015 des Präsidenten 6. Finanzen a) Abnahme der Jahresrechnung 2015 (Revisorenbericht) Décharge an die Vorstandsmitglieder und an den Geschäftsführer b) Budget 2016 / Mitgliederbeiträge 7. Vorschlag/Information zum neuen Präsidenten a) Adrian Mettler, Adrian Mettler AG, Benken 8. Wahl des Vorstandes a) Antrag: Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder Albert Kuster, Armando Resegatti und Hubert Britschgi b) Der Vorstand beantragt, neu in den Vorstand zu wählen: - Philipp von Schulthess, Uznaberg AG, Uznach - Tanja Zwicky, BWZ, Rapperswil 9. Ausblick auf das Jahresprogramm 2016 10. Allgemeine Umfrage -4- Bemerkungen zur Generalversammlung Zu Traktandum 4., Protokoll der GV vom 18.3.2015 Das Protokoll der Generalversammlung vom 18. März 2015 liegt beim Geschäftsführer zur Einsicht auf. Auf Wunsch wird es einem Mitglied in Kopie zugestellt. Zu Traktandum 5., Jahresbericht 2015 des Präsidenten Der Jahresbericht 2015 des Präsidenten Peter Zuberbühler liegt der Einladung (elektronisch) bei. Zu Traktandum 6., Finanzen Der Vorstand beantragt, die Mitgliederbeiträge auf gleicher Höhe zu belassen. Zu Traktandum 7., Vorschlag/Information zum neuen Präsidenten Gemäss Art. 8 Abs. 2 unserer Statuten konstituiert sich der Vorstand selbst. Es ist nicht Aufgabe der Generalversammlung, den Präsidenten zu wählen. Der bisherige Vorstand sieht – unter Vorbehalt der Zustimmung der neuen Vorstandsmitglieder – vor, an der nächsten Vorstandssitzung Adrian Mettler zum Präsidenten zu wählen. Gemäss Art. 8 Abs. 2 unserer Statuten dauert die Amtsdauer eines Vorstandsmitglieds zwei Jahre. 2014 wurden die bisherigen Mitglieder Hubert Britschgi, Armando Resegatti und Albert Kuster in den Vorstand gewählt. Damit steht ihre Wiederwahl an. Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, diese drei bisherigen Mitglieder für eine weitere Amtsdauer zu wählen. Allgemeine Bemerkung Gemäss Art. 7 Abs. 2 der Statuten sind Anträge von Mitgliedern bis spätestens Ende Dezember des vorangegangenen Jahres (2015) einzureichen. Beim Vorstand sind keine Anträge eingegangen. Rapperswil, im Februar 2016 Linus Hofmann, Geschäftsführer
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