│ Bebauungsplan Nr. 117 „Huntlosen – westl. Westerburger Weg“ Gemeinde Großenkneten Entscheidungsvorschläge (mit Begründung) zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Planverfasser: Verfahrensstand: ● ○ ○ ○ PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Anregungen und Hinweise 3. 3.1 PRIVATE Bürger 1 (Stellungnahme vom 25.02.2015) Die Aufnahme des vorhandenen Gemeindewegs in den Vorentwurf des Bebauungsplans 117 und die Planung dessen Ausbaus zu einer Straße als Erschließung für das neue Baugebiet ist unzulässig. Es handelt sich nicht um eine direkte, sondern höchstens um eine indirekte Zuwegung zum Baugebiet. Die Zulässigkeit der Umlage der dafür entstehenden Kosten auf die Grundstückspreise ist nicht nachgewiesen. Mit dem Ziel Sannumer Straße wird höchstens die Hälfte der Bewohner des neuen Baugebiets aus Gründen der Lage ihrer Grundstücke eine Verbindung über Fladderskamp nutzen. Dieses geringe zusätzliche Verkehrsaufkommen kann die dann ausgebaute Strecke des Westerburger Weges zur Bahnhofstraße leicht aufnehmen. Es ist offensichtlich, dass der "politische Auftrag" an die Verwaltung zum Ziel hat, den Anwohnern nördlich und nordwestlich des neuen Baugebiets eine bequeme Abkürzung zur Sannumer Straße zu schaffen. Dies ist verständlich. Es gibt jedoch keine objektiv nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit dieses speziellen Lösungsvorschlags unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner des Fladderskamp, aller verkehrstechnischen Risiken und des tatsächlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Die Erhebung von möglichen Anliegerbeiträgen für die Verbindung Wohnsiedlung Fladderskamp-Sannumer Straße für eine vorzeitige Erneuerung wegen Mehrbelastung durch zusätzliches Verkehrsaufkommen ist völlig ungeklärt. Aus den genannten Gründen erheben wir Einwände gegen den Vorentwurf des Bebauungsplans 117 und lehnen einen Ausbau des Gemeindewegs zur Straße zwischen Westerburger Weg und Fladderskamp ab. Seite 2 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Die Umlegung von Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen auf die Grundstückspreise ist gängige Praxis und zulässig. Zudem ist die Ermittlung von Grundstückspreisen nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Anregungen und Hinweise 3.2 Bürger 2 (Stellungnahme vom 05.02.2015) Hiermit möchte ich meine Bedenken für die Zufahrt „Baugebiet westlich Westerburger Weg“ auf die Bahnhofstrasse anmelden. 1. Wie dicht kommt die Straße an mein Grundstück? 2. Wird die Straße zur Gebührenrechnung (qm Straßenfront) herangezogen? 3. Kosten für spätere Sanierung und Instandhaltung? 4. Lärmbelästigung durch anfahrende und abbremsende Autos. An meinem Grundstück befinden sich 2 Bremspunkte, die Einmündung und der Schwenk nach Westen. 5. Gefahrenpunkt: Durch die Einmündung auf die Bahnhofstraße und die Nähe zu meinem Grundstück wird ein großer Gefahrenpunkt gesetzt. Da meine Kunden, die auf der linken Seite meines Parkplatzes stehen und in Richtung Kreisel wollen, rückwärts von meinem Parkplatz in die Einmündung der Straße fahren. Sie müssen den Rad- und Fußweg, den fließenden Verkehr und die Einmündung beachten. 6. Auf der Länge NP Parkplatz bis zur Bullerbäke befinden sich bereits 8 Einmündungen. 7. Wertminderung meines Besitzes durch die Nähe und die oben genannten Bremspunkte. 8. Des Weiteren ist es mir nicht verständlich, warum mit mir seitens der Gemeinde noch nicht gesprochen wurde, bei dem Baugebiet ist mein Grundstück das am meisten Betroffene. Über ein persönliches Gespräch, auch gerne vor Ort zur Besichtigung von meinem Grundstück aus, würde ich mich sehr freuen. Seite 3 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Mit der vorgesehenen direkten Anbindung das Baugebietes an die „Bahnhofstraße“ wird eine optimierte Verteilung der Verkehrsströme erreicht – letztlich werden der „Westerburger Weg“ sowie die neu anzulegende Verbindung zwischen „Westerburger Weg“ und „Fladderskamp“ entlastet. Die Entscheidung für die geplante Erschließung des Baugebietes erfolgte nach Prüfung aller zur Verfügung stehenden Alternativen (vgl. Pkt. 2.1.4 bzw. 2.3.2) Die Umsetzung der Planung sowie die Unterhaltung der Verkehrsflächen werden so erfolgen, dass Belästigungen der Anwohner sowie Gefahren und Beeinträchtigungen des Verkehrs ausgeschlossen bzw. möglichst gering gehalten werden. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Anregungen und Hinweise 3.3 3.4 Bürger 3 (Stellungnahme vom 23.02.2015) Hiermit wende ich mich mit Nachdruck gegen den geplanten Bau der Verbindungsstraße und erhebe Einwendungen wie folgt: Im Einzelnen bin ich wie folgt betroffen: Ich wohne im Ortsteil Huntlosen mit Sichtkontakt zur geplanten Verbindungsstraße. Durch den Bau der o.g. Straße werde ich während der Bauphase und anschließend während des regulären Betriebs einer erheblichen Beeinträchtigung durch Lärm und Luftverunreinigung ausgesetzt sein. Dies schränkt mich in meinen Grundrechten unangemessen ein, zumal die Straße Umweltbelastungen produziert und aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht erforderlich ist. Darüber hinaus führt der Bau der Straße zu einem enormen Wertverlust meines Grundstücks mit darauf befindlichem Wohnhaus. Wegen der ruhigen Randlage habe ich vor 14 Jahren dieses Grundstück gewählt, um dort mein Einfamilienhaus zu bauen. Mein Ruhe- und Erholungsbedürfnis wird durch den Bau der Verbindungsstraße empfindlich gestört werden. Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass der Bau der geplanten Verbindungsstraße meine Interessen beträchtlich beeinträchtigt. Ich bitte Sie, meinen Einwänden Rechnung zu tragen und den Neubau abzulehnen. Bürger 4 (Stellungnahme vom 08.02.2015) Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2015, in welchem Sie versuchen, unsere Fragen, die wir Ihnen im Vorfeld der Informationsveranstaltung am 15.01.2015 bereits im November 2014 haben zukommen lassen, zu beantworten. Bei der Informationsveranstaltung selbst war die hinreichende Beantwortung aus für uns einsichtigen Gründen nicht möglich. Nach vielen Gesprächen in der Nachbarschaft im Fladderskamp stellen wir nun leider fest, dass Sie unsere Fragen 1. und 2. ausweichend bzw. gar nicht beantwortet haben. Seite 4 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach Lage der Dinge nicht zu befürchten. Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Anregungen und Hinweise So beantwortet z. B. Ihre Aussage „letztendlich kristallisierte sich heraus, dass…die zukünftige Verkehrsbelastung optimal…verteilt wird“ keineswegs unsere Frage nach einer objektiv nachvollziehbaren Begründung, welche eine unbedingt erforderliche Verbindung Westerburger Weg – Fladderskamp – Bassumer Straße für die Bewohner des neuen Baugebiets rechtfertigen oder hinreichend untermauern würde. Hinzu kommt, dass höchstens die Hälfte der Bewohner des neuen Baugebiets einen eventuellen Nutzen aus genannter Verbindung hätte. Unsere Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorschlags an die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats, einen Gemeindeweg in eine Verbindungsstraße zwischen Westerburger Weg und Sannumer Straße auszubauen und die Kosten auf die Grundstückspreise des neuen Baugebiets, welches mit dieser Straße gar nicht direkt erschlossen wird, umzulegen, haben Sie leider überhaupt nicht beantwortet. 3.5 Da unsere Fragen auch bei der öffentlichen Auslegung nicht geklärt werden konnten, bitten wir Sie, uns die ausstehenden Antworten möglichst noch im Zeitraum der Frist der öffentlichen Auslegung zukommen zu lassen. Ggf. ließen sich dadurch umfangreiche Einwände vermeiden. Mit freundlichen Grüßen und in Absprache mit H. Gödde und weiteren Nachbarn am Fladderskamp. Bürger 5 (Stellungnahme vom 23.02.2015) Mit Schreiben vom 11.02.2015 hat uns Herr Bürgermeister Schmidtke u. a. mitgeteilt: "Bezüglich der Schaffung einer Anbindung des neuen Baugebietes an die Kreisstraße Nr. 242 gab es einen Auftrag der Politik an die Verwaltung bzw. den Bürgermeister, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und aufzuzeigen. Mit der jetzt im Bebauungsplanvorentwurf dargestellten Anbindungsmöglichkeit ist der Bürgermeister diesem Auftrag nachgekommen. Es wird letztendlich eine Entscheidung der politischen Gremien im Rahmen des Abwägungsprozesses zur Seite 5 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Die Umlegung von Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen auf die Grundstückspreise ist gängige Praxis und zulässig. Zudem ist die Ermittlung von Grundstückspreisen nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Anregungen und Hinweise Bauleitplanung sein, ob diese Anbindung erfolgen soll oder nicht." Der erwähnte "Auftrag der Politik" war seinerzeit in der NWZ nachzulesen: "Ich finde es großartig, dass die Verwaltung dieses Grundstück erwerben konnte", stellte Hartmut Giese (SPD) fest. "Eine super zentrale Lage", fand auch Carsten Grallert (Unabhängige). Bei der weiteren Entwicklung des Baugebietes sollte die Gemeinde "die Bürger mitnehmen", riet Grallert. Besonders solle man sich Gedanken über Entlastungsstrecken machen, was die verkehrliche Anbindung (bislang nur über Westerburger Weg) angehe. Im Sinne von "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" begrüßte auch Werner Knoop (FDP) das Vorhaben. Er regte an, über eine alternative Anbindung in Richtung Sannumer Straße nachzudenken. Das "Schließen der Lücke" im Ort Huntlosen findet auch Zustimmung bei der CDU, wie Ratsherr Samuel Stoll betonte. Die Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebietes sowie gegebenenfalls die Verlängerung der Straße "Fladderskamp" sollen verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Wenn es tatsächlich einen Bedarf für eine "Entlastungsstrecke" Westerburger Weg - Sannumer Straße geben sollte, was objektiv bisher überhaupt nicht belegt ist, dann wäre die Verlängerung des Fladderskamp die verkehrstechnisch schlechteste Lösung. Sie wäre kurvenreich, unübersichtlich und erzeugte bei dem angeblich hohen Verkehrsaufkommen erhebliche Risiken bei der Ein- und Ausfahrt Sannumer Straße. Zur dauerhaften Lösung des behaupteten Bedarfs der direkten Anbindung des Westerburger Wegs an die Sannumer Straße bietet sich eine direkte Verbindung vom Gewerbegebiet Huntlosen Westerburger Weg an, da dafür auf der Sannumer Straße bereits Abbiegespuren vorhanden sind. Aus vorgenannten Gründen erhebe ich Einwand gegen den Ausbau des Weges nordöstlich und nordwestlich der Wohnsiedlung Fladderskamp. Seite 6 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Bei der „Sannumer Straße“ (K 242) handelt es sich um eine Kreisstraße. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden sowohl der Landkreis Oldenburg wie auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beteiligt. Bedenken gegen die Anbindung an die Sannumer Straße sind nicht vorgebracht worden. Die Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ soll als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Im Rahmen der Erschließungsplanung sind die örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Hierzu zählt ebenfalls die Verkehrssicherheit. Eine Anbindung an das Gewerbegebiet wurde geprüft, scheiterte jedoch an einem notwendigen Eigentumserwerb. Anregungen und Hinweise 3.6 Bürger 6 (Stellungnahme vom 23.02.2015) Wir fühlen uns als Anwohner des Fladderskamp durch die Ausbaupläne des Bebauungsplans Nr.117, die den Ausbau des Gemeindeweges an der Siedlung Fladderskamp in Anbindung an "Zur Steinhöhe" als Zufahrt zum neuen Baugebiet vorsehen, nachteilig beeinträchtigt. Insbesondere durch folgende Punkte sind wir betroffen: • Die Straße "Zur Steinhöhe" ist mit einer minderwertigen Pflasterung ausgeführt worden. Wir erinnern uns noch gut, dass die Gemeinde die Straße aufgrund der minderen Qualität und der schlechten baulichen Ausführung zunächst nicht von der Volksbank übernehmen wollte. Es ist nicht für eine Entwässerung gesorgt, in Folge dessen ist die Straße im Winter oftmals sehr glatt. Wir glauben nicht, dass die Straße sowohl vom Untergrund her als auch von der Breite geeignet ist, mehr Verkehr als den derzeitigen Anliegerverkehr vom Fladderskamp aufzunehmen. Wir sind von daher auch nicht bereit, uns an späteren Erneuerungskosten bzw. Sanierungskosten zu beteiligen. Mögliche Anliegerbeiträge, sofern die Straße in ferner Zukunft erneuert werden müsste, lehnen wir ab. • Die Straße ist aus unserer Sicht sowohl baulich als auch in Punkto Verkehrssicherheit nicht für die Aufnahme von mehr Verkehr geeignet. Wir sehen bei höherem Verkehrsaufkommen die Verkehrssicherheit unserer Kinder als beeinträchtigt an. Die Straße „Zur Steinhöhe" ist Teil des Schulweges und verfügt nicht über einen Geh- / Radweg. Die Straße „Zur Steinhöhe" würde durch die jetzigen Pläne zur „Durchgangsstraße" mit allen nachteiligen Folgen. Damit sind wir nicht einverstanden. Seite 7 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Verkehrssicherheit, geprüft und beachtet. Anregungen und Hinweise 3.7 3.8 Bürger 7 (Stellungnahme vom 25.02.2015) Hiermit erheben wir Einspruch gegen den geplanten Bau einer Verbindungsstraße zum o. g. Neubaugebiet über den Fladderskamp wie folgt: Wir haben uns im Jahr 2002 für das Grundstück Fladderskamp 8 entschieden, um ein Haus an einer ruhigen Straße für unseren Ruhestand zu bauen. Hätten wir damals von den eventuellen Planungen gewusst, würden wir uns nicht für dieses Grundstück entschieden haben. Durch den geplanten Bau der o. g. Straße würde unser Grundstück mit dem darauf befindlichen Haus zwischen zwei Straßen liegen, was uns erheblichen Lärm und Abgase bringen und zu einem enormen Wertverlust von Grundstück und Wohnhaus führen würde. Da wir Anlieger vom Fladderskamp sind und unser Zugang und die Zufahrt ausschließlich vom Fladderskamp erfolgt, sehen wir uns außerstande, den Reinigungs- und Winterdienst der neuen Straße zu übernehmen, zumal es auch keine Zuwegung vom jetzigen Feldweg zum Grundstück gibt. Außerdem halten wir den Bau einer neuen Verbindungsstraße zum Westerburger Weg für unnötig, da es ja zwei weitere Zuwegungen für das o. g. Neubaugebiet geben wird. Die geplante Verbindungsstraße würde hauptsächlich eine nicht notwendige Abkürzung in Richtung Sannumer Straße für die Anwohner nordwestlich des Westerburger Weges bedeuten. Wir bitten von dem Bau der Verbindungsstraße aus o. g. Gründen abzusehen. Bürger 8 (Stellungnahme vom 05.02.2015) Im o. a. Rahmen der Bürgerbeteiligung erhebe ich folgende Einwände gegen den Bebauungsplan als Eigentümer des Grundstückes Fladderskamp 6: Die Zuwegung in das neue Baugebiet erfolgt über den Westerburger Seite 8 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach Lage der Dinge nicht zu befürchten. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Die Reinigungspflicht sowie der Winterdienst richten sich nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Großenkneten und der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Anregungen und Hinweise Weg und über die Bahnhofstraße. Die geplante Zuwegung über den Fladderskamp ist aus meiner Sicht völlig unsinnig und überflüssig. Die beiden anderen Zuwegungen sind doch völlig ausreichend! Das geringfügig höhere Verkehrsaufkommen kann kein großes Problem sein, da eine zusätzliche Zuwegung zum neuen Baugebiet über die Bahnhofstraße gewährleistet ist. Der Kreisel kann den Verkehr leicht aufnehmen. Es macht doch keinen Sinn, eine zusätzliche indirekte Zuwegung über den Fladderskamp zu schaffen. Verkehrsaufkommen und wenige Meter Wegersparnis in Richtung Sannum sind den Kosten einer Zuwegung über den Fladderskamp auch nicht angemessen. Wie von Herrn Wedermann erläutert, werde ich zwangsweise Anlieger an der neu zu errichtenden Straße und bin somit auch dort für z. B. Straßenreinigung/Winterdienst etc. zuständig??? Die Bemerkung, Recht sei nicht immer gerecht, ist mir unverständlich. Ich bin bereits Anlieger am " alten" Fladderskamp mit einer 5 Meter breiten Auffahrt zu meinem Grundstück. Da ich schwerbehindert und inzwischen Rollstuhlfahrer bin, wurde bewusst dieses Grundstück ausgewählt, um möglichst wenig Straßenanteil zu haben. Nach den Plänen wäre ich auf einmal an drei Seiten meines Grundstückes ,,Anlieger"? Der Straßenanteil würde von 5 auf ca. 55 Meter ansteigen, obwohl ich die neue Straße überhaupt nicht nutze und auch von dort keine Zufahrt zu meinem Grundstück habe!!! Wer trägt die Kosten der Instandhaltung/Anliegerbeiträge für die bestehende Zuwegung Fladderskamp-Sannumer Straße in Zukunft, wenn eine vorzeitige Erneuerung der Straße erforderlich werden wird? Es kann nicht sein, dass mein Grundstück in Zukunft an drei von vier Grenzen mit einer Straße liegen wird. Das bedeutet zusätzlich einen erheblich herabgesetzten Objektwert! Aus o. a. Gründen erhebe ich Einwände gegen den Vorentwurf des Bebauungsplanes 117 und lehne den Ausbau des Gemeindeweges zwischen Westerburger Weg und Fladderskamp ab. Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen. Danke. Seite 9 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Die Reinigungspflicht sowie der Winterdienst richten sich nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Großenkneten und der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Anregungen und Hinweise 3.9 Bürger 9 (Stellungnahme vom 27.02.2015) Hiermit wende ich mich mit Nachdruck gegen den geplanten Bau der Verbindungsstraße und erhebe Einwendungen wie folgt: Ich bin durch das Vorhaben in meinen Rechten beeinträchtigt. Der Straßenbau führt zu erheblichen zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastungen im Raum Fladderskamp in Huntlosen. Dadurch verliert auch unser Grundstück völlig seinen Charakter als Quelle der Erholung für mich. Außerdem erleidet unser Grundstück durch den Bau dieser Straße einen enormen Wertverlust. Zudem ist die Zufahrt zum Fladderskamp schon im „Spielstraßen-Stil“ gebaut, so dass dort kaum Begegnungsverkehr möglich ist, was unweigerlich zu gefährlichen Situationen führt. Außerdem leben im Bereich des Westerburger Wegs / Ecke zur Steinhöhe Fledermäuse, die durch den Bau der Straße in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Die Aspekte des Umweltschutzes wurden beim Planen dieser Straße bisher völlig außer Acht gelassen. Der Neubau einer Straße führt unausweichlich zur Neuversiegelung erheblicher Flächen. Dies führt zur neuerlichen negativen Beeinflussung der Klimaentwicklung und zur Verschlechterung der Wasserführung. Angesichts der großen Probleme, die allerorts aus der Klimaentwicklung erwachsen, ist ein weiterer Raubbau an der Natur, wie es der Bau der Straße wäre, nicht zu akzeptieren. Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass der Bau der geplanten Verbindungsstraße meine Interessen erheblich beeinträchtigt. Ich bitte Sie, meine Einwände zu berücksichtigen und den Neubau dieser Verbindungsstraße abzulehnen. Seite 10 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach Lage der Dinge nicht zu befürchten. Im Rahmen der Erschließungsplanung sind die örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Hierzu zählt ebenfalls die Verkehrssicherheit. Anregungen und Hinweise 3.10 Bürger 10 (Stellungnahme vom 01.03.2015) Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 117 "Huntlosen - westlich Westerburger Weg" haben wir folgende Einwendungen: 1. Gemäß dem Bebauungsplan ist ein Ausbau der Steinhöhe geplant, um das Baugebiet Westerburger Weg über die Steinhöhe/Fladderskamp mit der Sannumer Straße zu verbinden. Aus unserer Sicht ist die Anbindung fraglich, da: • die Steinhöhe keine direkte Anbindung an das Baugebiet darstellt und daher aus unserer Sicht eine rechtliche Prüfung erfolgt und wie stellt sich das Ergebnis dar? • Die aktuell ausgebaute Steinhöhe/Fladderskamp für die dann auftretende erhöhte Verkehrsbelastung nicht ausgelegt ist. Unseres Wissens hat es schon damals bei der Straßenabnahme erhebliche Schwierigkeiten gegeben (Bauqualität, fragliche Belastungsfähigkeit zum Baugebiet, keine Entwässerung usw.). Welche Änderungen sind diesbezüglich geplant? • Der Kreuzungsbereich Sannumer Straße / Steinhöhe könnte zu einer großen Gefahrenquelle werden, da hier keine entsprechenden Abbiegespuren auf der Sannumer Straße vorgesehen sind und somit die Aus- / Einfahrt zu eng gestaltet ist. • Sollte es zum Ausbau der Steinhöhe kommen, wie wird diese angelegt? Verkehrsberuhigt? Falls ja, betrifft der Ausbau dann die gesamte Länge der Steinhöhe (auch den aktuell als Fladderskamp gekennzeichneten Bereich)? • Wie soll verhindert werden, dass die Baufahrzeuge, welche zum neuen Baugebiet wollen, nicht über die Steinhöhe fahren? 2. Es sind aktuell 3 Anbindungen an das Baugebiet geplant, eine über den Westerburger Weg, eine Zufahrt beim Friseur Ketz und eine über die Steinhöhe. Für das größere Wohngebiet Heisterkamp ist Seite 11 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 117 „Huntlosen – westlich Westerburger Weg“ schließt die Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ ein. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen Gegebenheiten geprüft und beachtet. Bei der Sannumer Straße (K 242) handelt es sich um eine Kreisstraße. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden sowohl der Landkreis Oldenburg wie auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beteiligt. Bedenken gegen die Anbindung an die Sannumer Straße sind nicht vorgebracht worden. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung). Hierzu zählt auch die Kategorisierung der Straße. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sowie die Kategorisierung von Straßen sind nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Eine Anbindung an das Gewerbegebiet wurde geprüft, scheiterte jedoch an einem notwendigen Eigentumserwerb. Anregungen und Hinweise nur eine Zufahrt ausreichend. Warum sind für das neue Baugebiet westl. Westerburger Weg 3 Zufahrten nötig? Die Notwendigkeit einer 3. Zuwegung über die Steinhöhe ist deshalb fraglich. 3. Sollte es zu einem Ausbau der Steinhöhe kommen, welche Straßenkategorie bekommt diese? • Eine Anliegerstraße kann es nicht sein, da diese nach unserem Wissen hierfür eine direkte Anbindung zum geplanten Neubaugebiet aufweisen muss. Diese ist hier nicht gegeben. • Da die Steinhöhe dann neben dem bisherigen Verkehr zusätzlich im erheblichen Maße durch den Verkehr des neuen Baugebiets und von den Anwohnern des Heisterwegs genutzt wird, kann diese unseren Wissens keine Anliegerstraße sein. Wie unter Punkt 1. schon angegeben, ist die aktuelle Steinhöhe/Fladderskamp nicht für diese Verkehrslast ausgelegt. • Wie sieht die zukünftige finanzielle Belastung der Anwohner Fladderskamp aus? Durch die erhöhte Verkehrsbelastung der Steinhöhe/Fladderskamp treten Schäden früher und im größeren Ausmaß auf. Wird der bereits ausgebaute Teil der Steinhöhe der zusätzlichen Belastung angepasst und auf Gemeindekosten ausgebaut? Wir verweisen auf die Gemeindeaussage (Infoabend Meyers Gasthof vom 15.01.15) bezüglich des Ausbaus Westerburger Weg, der auf Gemeindekosten geplant ist. 4. Da davon auszugehen ist, dass sich rechtsseitig des Westerburger Wegs (Richtung Ortsausgang) einiges an Bauerwartungsland befindet, wird auf lange Sicht der geplante Ausbau der Steinhöhe nicht für den dann auftretenden Straßenverkehr Richtung Wardenburg über die Sannumer Straße ausreichen. Daher sehen wir es als sinnvoller an, jetzt schon eine Verbindung zwischen Westerburger Weg und Sannumer Straße über die Heidkämpe zu schaffen. Hier ist jetzt schon eine entsprechende Abbiegerspur auf der Sannumer Straße vorhanden und die Heidkämpe weist die nötige Straßenbreite auf, welche bei der Steinhöhe nicht gegeben ist. Wurde oder wird die Anbindung an die Heidkämpe geprüft? Seite 12 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach Lage der Dinge nicht zu befürchten. Anregungen und Hinweise 5. Durch den Ausbau der Steinhöhe ist mit erhöhtem Verkehrslärm zu rechnen. Hier ist aus unserer Sicht eine Emissionsprüfung notwendig. Wurde diese durchgeführt und wie ist das Ergebnis? 6. Weiterhin wird durch den Ausbau der Straße die Oberfläche versiegelt. Diesbezüglich machen wir uns Sorgen um den Wasserstau auf den Grundstücken. Wir leiden ganzjährig schon unter Wasserstau auf den Grundstücken, welcher sich in starken Regenmonaten entsprechend verstärkt. Wir befürchten hier eine zusätzliche Verschlimmerung der Lage. Welche Maßnahmen sind zur Verhinderung des zusätzlichen Wasserstaus vorgesehen? 7. Der Bereich Fladderskamp wird in hohem Maße von Fledermäusen frequentiert. Wir haben die Befürchtung, dass durch das neue Baugebiet / den Ausbau der Steinhöhe diese Tiere aus ihren natürlichen Lebensräumen vertrieben werden. Ist dieses vor der Bauplanung geprüft worden und wird diesem Rechnung getragen? Wir bitten, die oben angegebenen Punkte als Einwendungen zu verstehen und entsprechend zu berücksichtigen. 3.11 Bürger 11 (Stellungnahme vom 01.03.2015) Mit diesem Schreiben widersprechen wir Ihrem o. g. Bebauungsplan. Wir haben das Objekt "Fladderskamp 14" im letzten Jahr gekauft und erfreuen uns, trotz der Renovierungsarbeiten, jeden Tag an diesem Objekt. Grund unseres Ortwechsels war, Ruhe und Erholung zu finden. Mit dem Bau der Straße, die direkt hinter unserem Grundstück verlaufen soll, wären wir wieder dem Lärm und der Luftverunreinigung ausgesetzt. Des Weiteren wird der Wert unseres Grundstückes enorm gemindert. Wir bitten Sie, gerade als zukünftige Neubürger von Großenkneten, unsere Einwände zu berücksichtigen und den Bau dieser Verbindungsstraße abzulehnen. Seite 13 (Stand: 6. September 2015) │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert Zur Bewertung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme wird im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach Lage der Dinge nicht zu befürchten. Anregungen und Hinweise 3.12 Bürger 12 (Stellungnahme vom 27.02.2015) Als Anwohner der Siedlung Fladderskamp sind auch wir unmittelbar von den Auswirkungen des o. a. Bebauungsplanes betroffen und möchten Einwände gegen den Vorentwurf erheben. Der Ausbau einer Zuwegung vom Westerburger Weg Richtung Fladderskamp mit der Anbindung zur Sannumer Straße ist unseres Erachtens nicht notwendig, da auch nach Fertigstellung der geplanten Neubausiedlung die vorhandenen Auswegungen und die neu geplante Straße in Richtung Bahnhofstraße für ausreichenden Verkehrsabfluss sorgen. Sollte dennoch die geplante Zuwegung gebaut werden und somit eine deutlich stärkere Befahrung auf dem Fladderskamp erfolgen, so bleiben Schäden an der für diesen Verkehr bautechnisch nicht ausgelegten Straße (Unterbau und Breite??) nicht aus. Es muß daher von den Anwohnern im Fladderskamp befürchtet werden, an zwangsläufig entstehenden Ausbau-/Reparaturkosten der Straße beteiligt zu werden. Den Ausbau der geplanten Zuwegung lehnen wir - wie auch andere Mitbürger des Fladderskamp - daher ab! │ Entscheidungsvorschlag mit Begründung Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes wird nicht geändert. Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen Abschnitts des „Westerburger Weges“. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen Gegebenheiten geprüft und beachtet. Ausgearbeitet: Großenkneten, den 06.09.2015 PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 [email protected] 26197 Großenkneten Seite 14 (Stand: 6. September 2015)
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