GKN B-Plan 117 Beschlussvorlage (06_09_2015) Private

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Bebauungsplan Nr. 117
„Huntlosen – westl. Westerburger Weg“
Gemeinde Großenkneten
Entscheidungsvorschläge
(mit Begründung)
zu den vorgebrachten
Anregungen und Hinweisen
Planverfasser:
Verfahrensstand:
●
○
○
○
PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85
Am Rieskamp 14
Fax: (0 44 35) 97 15 86
[email protected]
26197 Großenkneten
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Anregungen und Hinweise
3.
3.1
PRIVATE
Bürger 1
(Stellungnahme vom 25.02.2015)
Die Aufnahme des vorhandenen Gemeindewegs in den Vorentwurf
des Bebauungsplans 117 und die Planung dessen Ausbaus zu einer
Straße als Erschließung für das neue Baugebiet ist unzulässig. Es
handelt sich nicht um eine direkte, sondern höchstens um eine
indirekte Zuwegung zum Baugebiet. Die Zulässigkeit der Umlage der
dafür entstehenden Kosten auf die Grundstückspreise ist nicht
nachgewiesen.
Mit dem Ziel Sannumer Straße wird höchstens die Hälfte der
Bewohner des neuen Baugebiets aus Gründen der Lage ihrer
Grundstücke eine Verbindung über Fladderskamp nutzen. Dieses
geringe zusätzliche Verkehrsaufkommen kann die dann ausgebaute
Strecke des Westerburger Weges zur Bahnhofstraße leicht
aufnehmen.
Es ist offensichtlich, dass der "politische Auftrag" an die Verwaltung
zum Ziel hat, den Anwohnern nördlich und nordwestlich des neuen
Baugebiets eine bequeme Abkürzung zur Sannumer Straße zu
schaffen. Dies ist verständlich. Es gibt jedoch keine objektiv
nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit dieses speziellen
Lösungsvorschlags unter Berücksichtigung der Interessen der
Anwohner des Fladderskamp, aller verkehrstechnischen Risiken und
des tatsächlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens.
Die Erhebung von möglichen Anliegerbeiträgen für die Verbindung
Wohnsiedlung Fladderskamp-Sannumer Straße für eine vorzeitige
Erneuerung
wegen
Mehrbelastung
durch
zusätzliches
Verkehrsaufkommen ist völlig ungeklärt.
Aus den genannten Gründen erheben wir Einwände gegen den
Vorentwurf des Bebauungsplans 117 und lehnen einen Ausbau des
Gemeindewegs zur Straße zwischen Westerburger Weg und
Fladderskamp ab.
Seite 2 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“
erfolgen.
Die Umlegung von Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen
auf die Grundstückspreise ist gängige Praxis und zulässig. Zudem ist
die Ermittlung von Grundstückspreisen nicht Bestandteil des
Bauleitplanverfahrens.
Anregungen und Hinweise
3.2
Bürger 2
(Stellungnahme vom 05.02.2015)
Hiermit möchte ich meine Bedenken für die Zufahrt „Baugebiet
westlich Westerburger Weg“ auf die Bahnhofstrasse anmelden.
1. Wie dicht kommt die Straße an mein Grundstück?
2. Wird die Straße zur Gebührenrechnung (qm Straßenfront)
herangezogen?
3. Kosten für spätere Sanierung und Instandhaltung?
4. Lärmbelästigung durch anfahrende und abbremsende Autos. An
meinem Grundstück befinden sich 2 Bremspunkte, die
Einmündung und der Schwenk nach Westen.
5. Gefahrenpunkt: Durch die Einmündung auf die Bahnhofstraße und
die Nähe zu meinem Grundstück wird ein großer Gefahrenpunkt
gesetzt. Da meine Kunden, die auf der linken Seite meines
Parkplatzes stehen und in Richtung Kreisel wollen, rückwärts von
meinem Parkplatz in die Einmündung der Straße fahren. Sie
müssen den Rad- und Fußweg, den fließenden Verkehr und die
Einmündung beachten.
6. Auf der Länge NP Parkplatz bis zur Bullerbäke befinden sich
bereits 8 Einmündungen.
7. Wertminderung meines Besitzes durch die Nähe und die oben
genannten Bremspunkte.
8. Des Weiteren ist es mir nicht verständlich, warum mit mir seitens
der Gemeinde noch nicht gesprochen wurde, bei dem Baugebiet ist
mein Grundstück das am meisten Betroffene.
Über ein persönliches Gespräch, auch gerne vor Ort zur Besichtigung
von meinem Grundstück aus, würde ich mich sehr freuen.
Seite 3 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Mit der vorgesehenen direkten Anbindung das Baugebietes an die
„Bahnhofstraße“ wird eine optimierte Verteilung der Verkehrsströme
erreicht – letztlich werden der „Westerburger Weg“ sowie die neu
anzulegende Verbindung zwischen „Westerburger Weg“ und
„Fladderskamp“ entlastet.
Die Entscheidung für die geplante Erschließung des Baugebietes
erfolgte nach Prüfung aller zur Verfügung stehenden Alternativen
(vgl. Pkt. 2.1.4 bzw. 2.3.2)
Die Umsetzung der Planung sowie die Unterhaltung der
Verkehrsflächen werden so erfolgen, dass Belästigungen der
Anwohner sowie Gefahren und Beeinträchtigungen des Verkehrs
ausgeschlossen bzw. möglichst gering gehalten werden.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil
des Bauleitplanverfahrens.
Anregungen und Hinweise
3.3
3.4
Bürger 3
(Stellungnahme vom 23.02.2015)
Hiermit wende ich mich mit Nachdruck gegen den geplanten Bau der
Verbindungsstraße und erhebe Einwendungen wie folgt:
Im Einzelnen bin ich wie folgt betroffen: Ich wohne im Ortsteil
Huntlosen mit Sichtkontakt zur geplanten Verbindungsstraße. Durch
den Bau der o.g. Straße werde ich während der Bauphase und
anschließend während des regulären Betriebs einer erheblichen
Beeinträchtigung durch Lärm und Luftverunreinigung ausgesetzt sein.
Dies schränkt mich in meinen Grundrechten unangemessen ein,
zumal die Straße Umweltbelastungen produziert und aus
verkehrsrechtlichen Gründen nicht erforderlich ist. Darüber hinaus
führt der Bau der Straße zu einem enormen Wertverlust meines
Grundstücks mit darauf befindlichem Wohnhaus. Wegen der ruhigen
Randlage habe ich vor 14 Jahren dieses Grundstück gewählt, um dort
mein Einfamilienhaus zu bauen. Mein Ruhe- und Erholungsbedürfnis
wird durch den Bau der Verbindungsstraße empfindlich gestört
werden.
Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass der Bau der geplanten
Verbindungsstraße meine Interessen beträchtlich beeinträchtigt. Ich
bitte Sie, meinen Einwänden Rechnung zu tragen und den Neubau
abzulehnen.
Bürger 4
(Stellungnahme vom 08.02.2015)
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2015, in welchem Sie
versuchen, unsere Fragen, die wir Ihnen im Vorfeld der
Informationsveranstaltung am 15.01.2015 bereits im November 2014
haben
zukommen
lassen,
zu
beantworten.
Bei
der
Informationsveranstaltung selbst war die hinreichende Beantwortung
aus für uns einsichtigen Gründen nicht möglich. Nach vielen
Gesprächen in der Nachbarschaft im Fladderskamp stellen wir nun
leider fest, dass Sie unsere Fragen 1. und 2. ausweichend bzw. gar
nicht beantwortet haben.
Seite 4 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Zur
Bewertung
der
Auswirkungen
der
geplanten
Straßenbaumaßnahme
wird
im
Rahmen
des
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese
beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die
angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach
Lage der Dinge nicht zu befürchten.
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Anregungen und Hinweise
So beantwortet z. B. Ihre Aussage „letztendlich kristallisierte sich
heraus, dass…die zukünftige Verkehrsbelastung optimal…verteilt
wird“ keineswegs unsere Frage nach einer objektiv nachvollziehbaren
Begründung, welche eine unbedingt erforderliche Verbindung
Westerburger Weg – Fladderskamp – Bassumer Straße für die
Bewohner des neuen Baugebiets rechtfertigen oder hinreichend
untermauern würde. Hinzu kommt, dass höchstens die Hälfte der
Bewohner des neuen Baugebiets einen eventuellen Nutzen aus
genannter Verbindung hätte.
Unsere Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorschlags an
die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats, einen Gemeindeweg
in eine Verbindungsstraße zwischen Westerburger Weg und
Sannumer Straße auszubauen und die Kosten auf die
Grundstückspreise des neuen Baugebiets, welches mit dieser Straße
gar nicht direkt erschlossen wird, umzulegen, haben Sie leider
überhaupt nicht beantwortet.
3.5
Da unsere Fragen auch bei der öffentlichen Auslegung nicht geklärt
werden konnten, bitten wir Sie, uns die ausstehenden Antworten
möglichst noch im Zeitraum der Frist der öffentlichen Auslegung
zukommen zu lassen. Ggf. ließen sich dadurch umfangreiche
Einwände vermeiden. Mit freundlichen Grüßen und in Absprache mit
H. Gödde und weiteren Nachbarn am Fladderskamp.
Bürger 5
(Stellungnahme vom 23.02.2015)
Mit Schreiben vom 11.02.2015 hat uns Herr Bürgermeister
Schmidtke u. a. mitgeteilt:
"Bezüglich der Schaffung einer Anbindung des neuen Baugebietes an
die Kreisstraße Nr. 242 gab es einen Auftrag der Politik an die
Verwaltung bzw. den Bürgermeister, entsprechende Möglichkeiten zu
prüfen und aufzuzeigen. Mit der jetzt im Bebauungsplanvorentwurf
dargestellten Anbindungsmöglichkeit ist der Bürgermeister diesem
Auftrag nachgekommen. Es wird letztendlich eine Entscheidung der
politischen Gremien im Rahmen des Abwägungsprozesses zur
Seite 5 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“
erfolgen.
Die Umlegung von Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen
auf die Grundstückspreise ist gängige Praxis und zulässig. Zudem ist
die Ermittlung von Grundstückspreisen nicht Bestandteil des
Bauleitplanverfahrens.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil
des Bauleitplanverfahrens.
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Anregungen und Hinweise
Bauleitplanung sein, ob diese Anbindung erfolgen soll oder nicht."
Der erwähnte "Auftrag der Politik" war seinerzeit in der NWZ
nachzulesen: "Ich finde es großartig, dass die Verwaltung dieses
Grundstück erwerben konnte", stellte Hartmut Giese (SPD) fest.
"Eine super zentrale Lage", fand auch Carsten Grallert
(Unabhängige). Bei der weiteren Entwicklung des Baugebietes sollte
die Gemeinde "die Bürger mitnehmen", riet Grallert. Besonders solle
man sich Gedanken über Entlastungsstrecken machen, was die
verkehrliche Anbindung (bislang nur über Westerburger Weg)
angehe. Im Sinne von "Innenentwicklung vor Außenentwicklung"
begrüßte auch Werner Knoop (FDP) das Vorhaben. Er regte an, über
eine alternative Anbindung in Richtung Sannumer Straße
nachzudenken. Das "Schließen der Lücke" im Ort Huntlosen findet
auch Zustimmung bei der CDU, wie Ratsherr Samuel Stoll betonte.
Die Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebietes sowie
gegebenenfalls die Verlängerung der Straße "Fladderskamp" sollen
verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Wenn es tatsächlich einen Bedarf
für eine "Entlastungsstrecke" Westerburger Weg - Sannumer Straße
geben sollte, was objektiv bisher überhaupt nicht belegt ist, dann wäre
die Verlängerung des Fladderskamp die verkehrstechnisch
schlechteste Lösung. Sie wäre kurvenreich, unübersichtlich und
erzeugte bei dem angeblich hohen Verkehrsaufkommen erhebliche
Risiken bei der Ein- und Ausfahrt Sannumer Straße.
Zur dauerhaften Lösung des behaupteten Bedarfs der direkten
Anbindung des Westerburger Wegs an die Sannumer Straße bietet
sich eine direkte Verbindung vom Gewerbegebiet Huntlosen Westerburger Weg an, da dafür auf der Sannumer Straße bereits
Abbiegespuren vorhanden sind. Aus vorgenannten Gründen erhebe
ich Einwand gegen den Ausbau des Weges nordöstlich und
nordwestlich der Wohnsiedlung Fladderskamp.
Seite 6 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Bei der „Sannumer Straße“ (K 242) handelt es sich um eine
Kreisstraße. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
wurden sowohl der Landkreis Oldenburg wie auch die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
beteiligt. Bedenken gegen die Anbindung an die Sannumer Straße
sind nicht vorgebracht worden.
Die Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem
„Fladderskamp“ soll als „verkehrsberuhigter Bereich“ erfolgen. Im
Rahmen der Erschließungsplanung sind die örtlichen Gegebenheiten
zu beachten. Hierzu zählt ebenfalls die Verkehrssicherheit.
Eine Anbindung an das Gewerbegebiet wurde geprüft, scheiterte
jedoch an einem notwendigen Eigentumserwerb.
Anregungen und Hinweise
3.6
Bürger 6
(Stellungnahme vom 23.02.2015)
Wir fühlen uns als Anwohner des Fladderskamp durch die
Ausbaupläne des Bebauungsplans Nr.117, die den Ausbau des
Gemeindeweges an der Siedlung Fladderskamp in Anbindung an "Zur
Steinhöhe" als Zufahrt zum neuen Baugebiet vorsehen, nachteilig
beeinträchtigt. Insbesondere durch folgende Punkte sind wir
betroffen:
• Die Straße "Zur Steinhöhe" ist mit einer minderwertigen
Pflasterung ausgeführt worden. Wir erinnern uns noch gut, dass
die Gemeinde die Straße aufgrund der minderen Qualität und der
schlechten baulichen Ausführung zunächst nicht von der
Volksbank übernehmen wollte. Es ist nicht für eine Entwässerung
gesorgt, in Folge dessen ist die Straße im Winter oftmals sehr glatt.
Wir glauben nicht, dass die Straße sowohl vom Untergrund her als
auch von der Breite geeignet ist, mehr Verkehr als den derzeitigen
Anliegerverkehr vom Fladderskamp aufzunehmen. Wir sind von
daher auch nicht bereit, uns an späteren Erneuerungskosten bzw.
Sanierungskosten zu beteiligen.
Mögliche Anliegerbeiträge, sofern die Straße in ferner Zukunft
erneuert werden müsste, lehnen wir ab.
• Die Straße ist aus unserer Sicht sowohl baulich als auch in Punkto
Verkehrssicherheit nicht für die Aufnahme von mehr Verkehr
geeignet. Wir sehen bei höherem Verkehrsaufkommen die
Verkehrssicherheit unserer Kinder als beeinträchtigt an. Die Straße
„Zur Steinhöhe" ist Teil des Schulweges und verfügt nicht über
einen Geh- / Radweg. Die Straße „Zur Steinhöhe" würde durch die
jetzigen Pläne zur „Durchgangsstraße" mit allen nachteiligen
Folgen. Damit sind wir nicht einverstanden.
Seite 7 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil
des Bauleitplanverfahrens.
Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen
Gegebenheiten, insbesondere die Verkehrssicherheit, geprüft und
beachtet.
Anregungen und Hinweise
3.7
3.8
Bürger 7
(Stellungnahme vom 25.02.2015)
Hiermit erheben wir Einspruch gegen den geplanten Bau einer
Verbindungsstraße zum o. g. Neubaugebiet über den Fladderskamp
wie folgt:
Wir haben uns im Jahr 2002 für das Grundstück Fladderskamp 8
entschieden, um ein Haus an einer ruhigen Straße für unseren
Ruhestand zu bauen. Hätten wir damals von den eventuellen
Planungen gewusst, würden wir uns nicht für dieses Grundstück
entschieden haben. Durch den geplanten Bau der o. g. Straße würde
unser Grundstück mit dem darauf befindlichen Haus zwischen zwei
Straßen liegen, was uns erheblichen Lärm und Abgase bringen und zu
einem enormen Wertverlust von Grundstück und Wohnhaus führen
würde.
Da wir Anlieger vom Fladderskamp sind und unser Zugang und die
Zufahrt ausschließlich vom Fladderskamp erfolgt, sehen wir uns
außerstande, den Reinigungs- und Winterdienst der neuen Straße zu
übernehmen, zumal es auch keine Zuwegung vom jetzigen Feldweg
zum Grundstück gibt. Außerdem halten wir den Bau einer neuen
Verbindungsstraße zum Westerburger Weg für unnötig, da es ja zwei
weitere Zuwegungen für das o. g. Neubaugebiet geben wird.
Die geplante Verbindungsstraße würde hauptsächlich eine nicht
notwendige Abkürzung in Richtung Sannumer Straße für die
Anwohner nordwestlich des Westerburger Weges bedeuten. Wir
bitten von dem Bau der Verbindungsstraße aus o. g. Gründen
abzusehen.
Bürger 8
(Stellungnahme vom 05.02.2015)
Im o. a. Rahmen der Bürgerbeteiligung erhebe ich folgende Einwände
gegen den Bebauungsplan als Eigentümer des Grundstückes
Fladderskamp 6:
Die Zuwegung in das neue Baugebiet erfolgt über den Westerburger
Seite 8 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Zur
Bewertung
der
Auswirkungen
der
geplanten
Straßenbaumaßnahme
wird
im
Rahmen
des
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese
beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die
angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach
Lage der Dinge nicht zu befürchten.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“
erfolgen.
Die Reinigungspflicht sowie der Winterdienst richten sich nach der
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Großenkneten
und der Verordnung über die Art und den Umfang der
Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten und ist nicht
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Anregungen und Hinweise
Weg und über die Bahnhofstraße. Die geplante Zuwegung über den
Fladderskamp ist aus meiner Sicht völlig unsinnig und überflüssig.
Die beiden anderen Zuwegungen sind doch völlig ausreichend! Das
geringfügig höhere Verkehrsaufkommen kann kein großes Problem
sein, da eine zusätzliche Zuwegung zum neuen Baugebiet über die
Bahnhofstraße gewährleistet ist. Der Kreisel kann den Verkehr leicht
aufnehmen. Es macht doch keinen Sinn, eine zusätzliche indirekte
Zuwegung über den Fladderskamp zu schaffen. Verkehrsaufkommen
und wenige Meter Wegersparnis in Richtung Sannum sind den
Kosten einer Zuwegung über den Fladderskamp auch nicht
angemessen. Wie von Herrn Wedermann erläutert, werde ich
zwangsweise Anlieger an der neu zu errichtenden Straße und bin
somit auch dort für z. B. Straßenreinigung/Winterdienst etc.
zuständig??? Die Bemerkung, Recht sei nicht immer gerecht, ist mir
unverständlich. Ich bin bereits Anlieger am " alten" Fladderskamp mit
einer 5 Meter breiten Auffahrt zu meinem Grundstück. Da ich
schwerbehindert und inzwischen Rollstuhlfahrer bin, wurde bewusst
dieses Grundstück ausgewählt, um möglichst wenig Straßenanteil zu
haben. Nach den Plänen wäre ich auf einmal an drei Seiten meines
Grundstückes ,,Anlieger"? Der Straßenanteil würde von 5 auf ca. 55
Meter ansteigen, obwohl ich die neue Straße überhaupt nicht nutze
und auch von dort keine Zufahrt zu meinem Grundstück habe!!!
Wer trägt die Kosten der Instandhaltung/Anliegerbeiträge für die
bestehende Zuwegung Fladderskamp-Sannumer Straße in Zukunft,
wenn eine vorzeitige Erneuerung der Straße erforderlich werden
wird? Es kann nicht sein, dass mein Grundstück in Zukunft an drei
von vier Grenzen mit einer Straße liegen wird. Das bedeutet
zusätzlich einen erheblich herabgesetzten Objektwert! Aus o. a.
Gründen erhebe ich Einwände gegen den Vorentwurf des
Bebauungsplanes 117 und lehne den Ausbau des Gemeindeweges
zwischen Westerburger Weg und Fladderskamp ab.
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu
bestätigen. Danke.
Seite 9 (Stand: 6. September 2015)
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Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“
erfolgen.
Die Reinigungspflicht sowie der Winterdienst richten sich nach der
Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Großenkneten
und der Verordnung über die Art und den Umfang der
Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten und ist nicht
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil
des Bauleitplanverfahrens.
Anregungen und Hinweise
3.9
Bürger 9
(Stellungnahme vom 27.02.2015)
Hiermit wende ich mich mit Nachdruck gegen den geplanten Bau der
Verbindungsstraße und erhebe Einwendungen wie folgt:
Ich bin durch das Vorhaben in meinen Rechten beeinträchtigt. Der
Straßenbau führt zu erheblichen zusätzlichen Lärm- und
Abgasbelastungen im Raum Fladderskamp in Huntlosen. Dadurch
verliert auch unser Grundstück völlig seinen Charakter als Quelle der
Erholung für mich. Außerdem erleidet unser Grundstück durch den
Bau dieser Straße einen enormen Wertverlust. Zudem ist die Zufahrt
zum Fladderskamp schon im „Spielstraßen-Stil“ gebaut, so dass dort
kaum Begegnungsverkehr möglich ist, was unweigerlich zu
gefährlichen Situationen führt. Außerdem leben im Bereich des
Westerburger Wegs / Ecke zur Steinhöhe Fledermäuse, die durch den
Bau der Straße in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Die
Aspekte des Umweltschutzes wurden beim Planen dieser Straße
bisher völlig außer Acht gelassen. Der Neubau einer Straße führt
unausweichlich zur Neuversiegelung erheblicher Flächen. Dies führt
zur neuerlichen negativen Beeinflussung der Klimaentwicklung und
zur Verschlechterung der Wasserführung. Angesichts der großen
Probleme, die allerorts aus der Klimaentwicklung erwachsen, ist ein
weiterer Raubbau an der Natur, wie es der Bau der Straße wäre, nicht
zu akzeptieren.
Sie erkennen aus meinem Schreiben, dass der Bau der geplanten
Verbindungsstraße meine Interessen erheblich beeinträchtigt. Ich bitte
Sie, meine Einwände zu berücksichtigen und den Neubau dieser
Verbindungsstraße abzulehnen.
Seite 10 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Zur
Bewertung
der
Auswirkungen
der
geplanten
Straßenbaumaßnahme
wird
im
Rahmen
des
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese
beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die
angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach
Lage der Dinge nicht zu befürchten.
Im Rahmen der Erschließungsplanung sind die örtlichen
Gegebenheiten zu beachten. Hierzu zählt ebenfalls die
Verkehrssicherheit.
Anregungen und Hinweise
3.10 Bürger 10
(Stellungnahme vom 01.03.2015)
Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 117 "Huntlosen - westlich
Westerburger Weg" haben wir folgende Einwendungen:
1. Gemäß dem Bebauungsplan ist ein Ausbau der Steinhöhe geplant,
um
das
Baugebiet
Westerburger
Weg
über
die
Steinhöhe/Fladderskamp mit der Sannumer Straße zu verbinden.
Aus unserer Sicht ist die Anbindung fraglich, da:
• die Steinhöhe keine direkte Anbindung an das Baugebiet
darstellt und daher aus unserer Sicht eine rechtliche Prüfung
erfolgt und wie stellt sich das Ergebnis dar?
• Die aktuell ausgebaute Steinhöhe/Fladderskamp für die dann
auftretende erhöhte Verkehrsbelastung nicht ausgelegt ist.
Unseres Wissens hat es schon damals bei der Straßenabnahme
erhebliche Schwierigkeiten gegeben (Bauqualität, fragliche
Belastungsfähigkeit zum Baugebiet, keine Entwässerung usw.).
Welche Änderungen sind diesbezüglich geplant?
• Der Kreuzungsbereich Sannumer Straße / Steinhöhe könnte zu
einer großen Gefahrenquelle werden, da hier keine
entsprechenden Abbiegespuren auf der Sannumer Straße
vorgesehen sind und somit die Aus- / Einfahrt zu eng gestaltet
ist.
• Sollte es zum Ausbau der Steinhöhe kommen, wie wird diese
angelegt? Verkehrsberuhigt? Falls ja, betrifft der Ausbau dann
die gesamte Länge der Steinhöhe (auch den aktuell als
Fladderskamp gekennzeichneten Bereich)?
• Wie soll verhindert werden, dass die Baufahrzeuge, welche zum
neuen Baugebiet wollen, nicht über die Steinhöhe fahren?
2. Es sind aktuell 3 Anbindungen an das Baugebiet geplant, eine über
den Westerburger Weg, eine Zufahrt beim Friseur Ketz und eine
über die Steinhöhe. Für das größere Wohngebiet Heisterkamp ist
Seite 11 (Stand: 6. September 2015)
│
Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 117 „Huntlosen – westlich
Westerburger Weg“ schließt die Verbindung zwischen dem
„Westerburger Weg“ und dem „Fladderskamp“ ein. Durch die
zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger Weg“ und dem
„Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten Verteilung der
Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des dem
Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Des Weiteren soll ein Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“
erfolgen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen
Gegebenheiten geprüft und beachtet.
Bei der Sannumer Straße (K 242) handelt es sich um eine Kreisstraße.
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden
sowohl der Landkreis Oldenburg wie auch die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beteiligt. Bedenken
gegen die Anbindung an die Sannumer Straße sind nicht vorgebracht
worden.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung). Hierzu zählt auch die
Kategorisierung
der
Straße.
Die
Erhebung
von
Straßenausbaubeiträgen sowie die Kategorisierung von Straßen sind
nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Eine Anbindung an das Gewerbegebiet wurde geprüft, scheiterte
jedoch an einem notwendigen Eigentumserwerb.
Anregungen und Hinweise
nur eine Zufahrt ausreichend. Warum sind für das neue Baugebiet
westl. Westerburger Weg 3 Zufahrten nötig? Die Notwendigkeit
einer 3. Zuwegung über die Steinhöhe ist deshalb fraglich.
3. Sollte es zu einem Ausbau der Steinhöhe kommen, welche
Straßenkategorie bekommt diese?
• Eine Anliegerstraße kann es nicht sein, da diese nach unserem
Wissen hierfür eine direkte Anbindung zum geplanten
Neubaugebiet aufweisen muss. Diese ist hier nicht gegeben.
• Da die Steinhöhe dann neben dem bisherigen Verkehr
zusätzlich im erheblichen Maße durch den Verkehr des neuen
Baugebiets und von den Anwohnern des Heisterwegs genutzt
wird, kann diese unseren Wissens keine Anliegerstraße sein.
Wie unter Punkt 1. schon angegeben, ist die aktuelle
Steinhöhe/Fladderskamp nicht für diese Verkehrslast ausgelegt.
• Wie sieht die zukünftige finanzielle Belastung der Anwohner
Fladderskamp aus? Durch die erhöhte Verkehrsbelastung der
Steinhöhe/Fladderskamp treten Schäden früher und im größeren
Ausmaß auf. Wird der bereits ausgebaute Teil der Steinhöhe der
zusätzlichen Belastung angepasst und auf Gemeindekosten
ausgebaut? Wir verweisen auf die Gemeindeaussage (Infoabend
Meyers Gasthof vom 15.01.15) bezüglich des Ausbaus
Westerburger Weg, der auf Gemeindekosten geplant ist.
4. Da davon auszugehen ist, dass sich rechtsseitig des Westerburger
Wegs (Richtung Ortsausgang) einiges an Bauerwartungsland
befindet, wird auf lange Sicht der geplante Ausbau der Steinhöhe
nicht für den dann auftretenden Straßenverkehr Richtung
Wardenburg über die Sannumer Straße ausreichen. Daher sehen
wir es als sinnvoller an, jetzt schon eine Verbindung zwischen
Westerburger Weg und Sannumer Straße über die Heidkämpe zu
schaffen. Hier ist jetzt schon eine entsprechende Abbiegerspur auf
der Sannumer Straße vorhanden und die Heidkämpe weist die
nötige Straßenbreite auf, welche bei der Steinhöhe nicht gegeben
ist. Wurde oder wird die Anbindung an die Heidkämpe geprüft?
Seite 12 (Stand: 6. September 2015)
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Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Zur
Bewertung
der
Auswirkungen
der
geplanten
Straßenbaumaßnahme
wird
im
Rahmen
des
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese
beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die
angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach
Lage der Dinge nicht zu befürchten.
Anregungen und Hinweise
5. Durch den Ausbau der Steinhöhe ist mit erhöhtem Verkehrslärm
zu rechnen. Hier ist aus unserer Sicht eine Emissionsprüfung
notwendig. Wurde diese durchgeführt und wie ist das Ergebnis?
6. Weiterhin wird durch den Ausbau der Straße die Oberfläche
versiegelt. Diesbezüglich machen wir uns Sorgen um den
Wasserstau auf den Grundstücken. Wir leiden ganzjährig schon
unter Wasserstau auf den Grundstücken, welcher sich in starken
Regenmonaten entsprechend verstärkt. Wir befürchten hier eine
zusätzliche Verschlimmerung der Lage. Welche Maßnahmen sind
zur Verhinderung des zusätzlichen Wasserstaus vorgesehen?
7. Der Bereich Fladderskamp wird in hohem Maße von
Fledermäusen frequentiert. Wir haben die Befürchtung, dass durch
das neue Baugebiet / den Ausbau der Steinhöhe diese Tiere aus
ihren natürlichen Lebensräumen vertrieben werden. Ist dieses vor
der Bauplanung geprüft worden und wird diesem Rechnung
getragen?
Wir bitten, die oben angegebenen Punkte als Einwendungen zu
verstehen und entsprechend zu berücksichtigen.
3.11 Bürger 11
(Stellungnahme vom 01.03.2015)
Mit diesem Schreiben widersprechen wir Ihrem o. g. Bebauungsplan.
Wir haben das Objekt "Fladderskamp 14" im letzten Jahr gekauft und
erfreuen uns, trotz der Renovierungsarbeiten, jeden Tag an diesem
Objekt. Grund unseres Ortwechsels war, Ruhe und Erholung zu
finden. Mit dem Bau der Straße, die direkt hinter unserem Grundstück
verlaufen soll, wären wir wieder dem Lärm und der
Luftverunreinigung ausgesetzt. Des Weiteren wird der Wert unseres
Grundstückes enorm gemindert.
Wir bitten Sie, gerade als zukünftige Neubürger von Großenkneten,
unsere Einwände zu berücksichtigen und den Bau dieser
Verbindungsstraße abzulehnen.
Seite 13 (Stand: 6. September 2015)
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Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert
Zur
Bewertung
der
Auswirkungen
der
geplanten
Straßenbaumaßnahme
wird
im
Rahmen
des
Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese
beinhaltet unter anderem eine Bewertung der Schutzgüter Mensch,
Pflanzen, Tiere, Artenschutz, Boden, Wasser und Klima/Luft. Die
angesprochenen erheblichen Nachteile für die Anlieger sind nach
Lage der Dinge nicht zu befürchten.
Anregungen und Hinweise
3.12 Bürger 12
(Stellungnahme vom 27.02.2015)
Als Anwohner der Siedlung Fladderskamp sind auch wir unmittelbar
von den Auswirkungen des o. a. Bebauungsplanes betroffen und
möchten Einwände gegen den Vorentwurf erheben.
Der Ausbau einer Zuwegung vom Westerburger Weg Richtung
Fladderskamp mit der Anbindung zur Sannumer Straße ist unseres
Erachtens nicht notwendig, da auch nach Fertigstellung der geplanten
Neubausiedlung die vorhandenen Auswegungen und die neu geplante
Straße in Richtung Bahnhofstraße für ausreichenden Verkehrsabfluss
sorgen. Sollte dennoch die geplante Zuwegung gebaut werden und
somit eine deutlich stärkere Befahrung auf dem Fladderskamp
erfolgen, so bleiben Schäden an der für diesen Verkehr bautechnisch
nicht ausgelegten Straße (Unterbau und Breite??) nicht aus. Es muß
daher von den Anwohnern im Fladderskamp befürchtet werden, an
zwangsläufig entstehenden Ausbau-/Reparaturkosten der Straße
beteiligt zu werden.
Den Ausbau der geplanten Zuwegung lehnen wir - wie auch andere
Mitbürger des Fladderskamp - daher ab!
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Entscheidungsvorschlag mit Begründung
Den Bedenken wird nicht gefolgt; die Erschließung des Plangebietes
wird nicht geändert.
Durch die zusätzliche Verbindung zwischen dem „Westerburger
Weg“ und dem „Fladderskamp“ kommt es zu einer optimierten
Verteilung der Verkehrsströme – letztlich führt die Aufgliederung des
dem Baugebiet zuzuordnenden Quell- und Zielverkehrs auf drei
Zuwegungen u. a. zu einer deutlichen Entlastung des südlichen
Abschnitts des „Westerburger Weges“.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen richtet sich nach der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) und ist nicht Bestandteil
des Bauleitplanverfahrens.
Im Rahmen der Erschließungsplanung werden die örtlichen
Gegebenheiten geprüft und beachtet.
Ausgearbeitet: Großenkneten, den 06.09.2015
PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85
Am Rieskamp 14
Fax: (0 44 35) 97 15 86
[email protected]
26197 Großenkneten
Seite 14 (Stand: 6. September 2015)