AGB - Pay-At

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pay-At-Match®.
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Vertragspartner
Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
(Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde.
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Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
®
®
gelten für das Produkt Pay-At-Match . Pay-At-Match ist ein
Identifikationsverfahren ausschließlich für Privatkunden für bargeldloses und kartenloses Bezahlen
in Deutschland. Der Kun®
de erhält über Pay-At-Match
die Möglichkeit berührungslos an
®
einer das „Pay-At-Match akzeptierenden ®Kasse Waren und
Dienstleistungen zu bezahlen. Pay-At-Match wird zurzeit nur in
Deutschland angeboten.
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3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
®
Voraussetzungen für die Nutzung von Pay-At-Match ist die
Registrierung.
®
Die Registrierung für Pay-At-Match kann zurzeit ausschließlich
über die MyWallet App der Telekom durchgeführt werden.
MyWallet ist ein Dienst, der als App auf dem Smartphone läuft
und verschiedene kontaktlose Bezahlmethoden vereint.
Es erfolgt eine Verifizierung des Bankkontos über das Telekom
Produkt Online IDENT. Online IDENT prüft, ob das Konto existiert und ob der Kunde zugriffsberechtigt ist.
Nach Abschluss der Registrierung wird über ein Trusted
Service Management
ein Programm für die Nutzung von Pay®
At-Match in den gesicherten Bereich der SIM-Karte eingespielt. Der Kunde kann jederzeit seine persönlichen Daten
(Name, Adresse) sowie seine Kontodaten über seinen persönlichen Zugang auf sein Kundenkonto einsehen. Eine Änderung
der persönlichen Daten ist über den Online-Zugang nur beschränkt möglich.
Zusammen mit der Registrierung erteilt der Kunde ein SEPALastschriftmandat. Damit bevollmächtigt er einen Zahlungsnetzbetreiber aus der nachfolgenden Aufstellung damit, den
jeweils geschuldeten Geldbetrag vom Konto mittels Lastschrift
einzuziehen und in einem weiteren Bearbeitungsschritt an das
jeweilige Handelsunternehmen auszuzahlen. Folgende zugelassene Zahlungsnetzbetreiber sind berechtigt, die jeweilige
Lastschrift auszuführen:
– B+S Card Service GmbH
Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000000056
– Ingenico Payment Services GmbH
Daniel-Goldbach-Str. 17-19, 40880 Ratingen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE16A0500000020245
– InterCard AG
Mehlbeerenstraße 4, 82024 Taufkirchen b. München
Gläubiger- Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000009471
– TeleCash GmbH & Co. KG
Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel
Gläubiger- Identifikationsnummer: DE80RLS00000190298
Die Telekom agiert nicht als Zahlungsnetzbetreiber des Bezahlverfahrens; in die bestehende Zahlungsnetzbetreiberstruktur
wird nicht eingegriffen.
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SEPA-Lastschriftmandat
4.1 Der Kunde ermächtigt eines der unter Ziffer 3.4 genannten
Unternehmen sowie dessen Dienstleister, den Betrag unter der
jeweils einzeln angegebenen
Mandats-Referenz (M-ID) von sei®
nem durch Pay-At-Match identifizierten Girokonto per Lastschrift einzuziehen, weist sein Kreditinstitut an, diese Lastschrift
einzulösen und verpflichtet sich, für die notwendige Kontodeckung zu sorgen.
4.2 Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzugs wird auf einen
Telekom, Stand: 07.09.2015
Tag verkürzt.
Die Belastung des vom Kunden bei Pay-At®
Match identifizierten Girokontos erfolgt innerhalb ®der nächsten beiden Geschäftstage, die einer Pay-At-Match Zahlung
folgen.
4.3 Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung
die Erstattung des Betrages zu den mit seinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen verlangen.
4.4 Es steht dem Handelsunternehmen bzw. dem Zahlungsnetzbetreiber frei eine ELV-Transaktion mit Unterschrift und Generierung eines ELV Beleges zu verlangen.
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Reklamation des Abbuchungsbetrages
Bei Reklamationen zu Abbuchungen soll der Kunde sich
zunächst an das jeweilige Handelsunternehmen wenden.
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Nichteinlösung einer Lastschrift
6.1 Bei Nichteinlösung der Lastschrift (Rücklastschrift)
– ist das Verlangen zur Rückerstattung des Betrages vom
Kunden, an sein kontoführendes Kreditinstitut zu richten.
Mit der Rückerstattung gilt die Lastschrift als nicht eingelöst.
– kann die Forderung an einen unter Ziffer 3.4 genannten
Zahlungsnetzbetreiber abgetreten werden;
– ermächtigt der Kunde den jeweiligen Zahlungsnetzbetreiber
den Betrag zzgl. entstandener Kosten innerhalb von 45
Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen und weist sein
Kreditinstitut an, diese Lastschrift einzulösen;
– verpflichtet er sich, die entstandenen Kosten (z. B. Bearbeitungs- und Adressermittlungskosten) zu ersetzen.
6.2 Über das Rückerstattungsverlangen hinaus gilt eine Lastschrift
auch dann als nicht eingelöst, wenn das kontoführende Kreditinstitut aus anderen Gründen die Einlösung verweigert oder
zurücknimmt, insbesondere wenn das Konto die erforderliche
Deckung nicht aufweisen sollte.
6.3 Im Falle einer Nichteinlösung wird die Telekom dem jeweiligen
Zahlungsnetzbetreiber den Namen und die Adresse des Kunden übermitteln zu dem ausschließlichen Zweck, die Forderung beim Kunden geltend zu machen.
6.4 Für diesen Fall weist der Kunde sein kontoführendes Kreditinstitut unwiderruflich an, der Telekom oder dem Zahlungsnetzbetreiber auf Aufforderung seinen Namen und/oder seine
Adresse mitzuteilen.
6.5 Der Kunde ermächtigt die Telekom im Falle einer Rücklastschrift zur Weitergabe seiner Daten an den jeweiligen
Zahlungsnetzbetreiber oder das betreffende Handelsunternehmen.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.1 Jeder ®Kunde kann sich nur ein Mal pro SIM-Karte für Pay-AtMatch registrieren.
7.2 Der Kunde muss volljährig sein.
7.3 Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen.
7.4 Der Kunde muss Verfügungsberechtigter für das hinterlegte
Girokonto sein und am Online-Banking Verfahren seiner Hausbank teilnehmen.® Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung
von Pay-At-Match hat der Kunde die Telekom und seine Hausbank unverzüglich zu informieren.
7.5 Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass eine ausreichende
Deckung
für die jeweiligen Transaktionen auf dem für Pay-At®
Match registrierten Girokonto ist.
7.6 Der Kunde hat darauf zu achten, dass seine persönlichen
Daten in Bezug auf Namen, Adresse und Bankverbindung
immer dem aktuellen Stand entsprechen.
7.7 Der Kunde haftet®auch für die von ihm zu vertretende Nutzung
des Pay-At-Match Systems durch Dritte.
www.telekom.de
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®
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Pay-At-Match .
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Leistungen der Telekom
Die Leistungen der Telekom bestehen in der Registrierung,
Verarbeitung, Speicherung und Identifikation
für die Inan®
spruchnahme und Nutzung von Pay-At-Match .
®
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Sperrung von Pay-At-Match
®
9.1 Die Telekom ist berechtigt, Pay-At-Match zu sperren, wenn
sachliche Gründe
im
Zusammenhang
mit
der Sicherheit von
®
Pay-At-Match dies rechtfertigen, insbesondere wenn der Verdacht einer nicht autorisierten, missbräuchlichen
oder betrüge®
rischen Verwendung von Pay-At-Match besteht, oder eine
Lastschrift nicht eingelöst wurde.
9.2 Die Telekom wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
®
Im Fall einer Sperrung kann der Kunde Pay-At-Match nicht
mehr für die Bezahlung an der Kasse nutzen.
9.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit durch einen Anruf bei
der Telekom
und nach Feststellung seiner Identität die Pay-At®
Match Funktionalität zu sperren.
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9.4 Sind die Gründe für die Sperrung von Pay-At-Match behoben,
kann die Sperre wieder aufgehoben werden.
10 Haftung der Telekom
10.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Telekom für
alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom nur im Falle der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
unbeschränkt. Wenn die Telekom eine wesentliche Pflicht
verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sachund Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
11 Vertragslaufzeit / Kündigung
11.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem
Zeitpunkt in dem das unter Ziffer
3.3 genannte Programm für
®
die Nutzung von Pay-At-Match auf die SIM-Karte des Kunden
aufgespielt wurde.
Telekom, Stand: 07.09.2015
11.2 Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist
von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit
gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert
sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn
nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
11.3 Eine Kündigung muss schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail)
erfolgen. Bei der Kündigung sind jedenfalls Vor- und
Nachnamen, vollständige Adresse und Mobilfunk-Rufnummer
des Kunden anzugeben.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für die Telekom
insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die
ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen richtet sich
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Preise
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Pay-At-Match ist für den Kunden kostenlos.
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Während der Nutzung von Pay-At-Match können innerhalb
Deutschlands und im Ausland Entgelte für Datenverbindungen
nach dem jeweiligen Tarif des Kunden anfallen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als
Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die
Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes
Handeln.
13.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf
einen Dritten übertragen.
13.3 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis
resultierenden
Rechten
und
Pflichten
an
ein
konzernverbundenes Unternehmen ist ohne Zustimmung des
Kunden zulässig. Dem Kunden steht für den Fall der
Übertragung das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
13.4 Vertragsbezogene Mitteilungen der Telekom an den Kunden
können bei Mobilfunkleistungen durch eine Kurzmitteilung
(SMS) erfolgen.
13.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches
Recht.
www.telekom.de
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