Allgemeine Geschäftsbedingungen Pay-At-Match®. 1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde. 2 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ® ® gelten für das Produkt Pay-At-Match . Pay-At-Match ist ein Identifikationsverfahren ausschließlich für Privatkunden für bargeldloses und kartenloses Bezahlen in Deutschland. Der Kun® de erhält über Pay-At-Match die Möglichkeit berührungslos an ® einer das „Pay-At-Match akzeptierenden ®Kasse Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Pay-At-Match wird zurzeit nur in Deutschland angeboten. 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 ® Voraussetzungen für die Nutzung von Pay-At-Match ist die Registrierung. ® Die Registrierung für Pay-At-Match kann zurzeit ausschließlich über die MyWallet App der Telekom durchgeführt werden. MyWallet ist ein Dienst, der als App auf dem Smartphone läuft und verschiedene kontaktlose Bezahlmethoden vereint. Es erfolgt eine Verifizierung des Bankkontos über das Telekom Produkt Online IDENT. Online IDENT prüft, ob das Konto existiert und ob der Kunde zugriffsberechtigt ist. Nach Abschluss der Registrierung wird über ein Trusted Service Management ein Programm für die Nutzung von Pay® At-Match in den gesicherten Bereich der SIM-Karte eingespielt. Der Kunde kann jederzeit seine persönlichen Daten (Name, Adresse) sowie seine Kontodaten über seinen persönlichen Zugang auf sein Kundenkonto einsehen. Eine Änderung der persönlichen Daten ist über den Online-Zugang nur beschränkt möglich. Zusammen mit der Registrierung erteilt der Kunde ein SEPALastschriftmandat. Damit bevollmächtigt er einen Zahlungsnetzbetreiber aus der nachfolgenden Aufstellung damit, den jeweils geschuldeten Geldbetrag vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen und in einem weiteren Bearbeitungsschritt an das jeweilige Handelsunternehmen auszuzahlen. Folgende zugelassene Zahlungsnetzbetreiber sind berechtigt, die jeweilige Lastschrift auszuführen: – B+S Card Service GmbH Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt am Main Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000000056 – Ingenico Payment Services GmbH Daniel-Goldbach-Str. 17-19, 40880 Ratingen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE16A0500000020245 – InterCard AG Mehlbeerenstraße 4, 82024 Taufkirchen b. München Gläubiger- Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000009471 – TeleCash GmbH & Co. KG Konrad-Adenauer-Allee 1, 61118 Bad Vilbel Gläubiger- Identifikationsnummer: DE80RLS00000190298 Die Telekom agiert nicht als Zahlungsnetzbetreiber des Bezahlverfahrens; in die bestehende Zahlungsnetzbetreiberstruktur wird nicht eingegriffen. 4 SEPA-Lastschriftmandat 4.1 Der Kunde ermächtigt eines der unter Ziffer 3.4 genannten Unternehmen sowie dessen Dienstleister, den Betrag unter der jeweils einzeln angegebenen Mandats-Referenz (M-ID) von sei® nem durch Pay-At-Match identifizierten Girokonto per Lastschrift einzuziehen, weist sein Kreditinstitut an, diese Lastschrift einzulösen und verpflichtet sich, für die notwendige Kontodeckung zu sorgen. 4.2 Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzugs wird auf einen Telekom, Stand: 07.09.2015 Tag verkürzt. Die Belastung des vom Kunden bei Pay-At® Match identifizierten Girokontos erfolgt innerhalb ®der nächsten beiden Geschäftstage, die einer Pay-At-Match Zahlung folgen. 4.3 Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung die Erstattung des Betrages zu den mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen verlangen. 4.4 Es steht dem Handelsunternehmen bzw. dem Zahlungsnetzbetreiber frei eine ELV-Transaktion mit Unterschrift und Generierung eines ELV Beleges zu verlangen. 5 Reklamation des Abbuchungsbetrages Bei Reklamationen zu Abbuchungen soll der Kunde sich zunächst an das jeweilige Handelsunternehmen wenden. 6 Nichteinlösung einer Lastschrift 6.1 Bei Nichteinlösung der Lastschrift (Rücklastschrift) – ist das Verlangen zur Rückerstattung des Betrages vom Kunden, an sein kontoführendes Kreditinstitut zu richten. Mit der Rückerstattung gilt die Lastschrift als nicht eingelöst. – kann die Forderung an einen unter Ziffer 3.4 genannten Zahlungsnetzbetreiber abgetreten werden; – ermächtigt der Kunde den jeweiligen Zahlungsnetzbetreiber den Betrag zzgl. entstandener Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen und weist sein Kreditinstitut an, diese Lastschrift einzulösen; – verpflichtet er sich, die entstandenen Kosten (z. B. Bearbeitungs- und Adressermittlungskosten) zu ersetzen. 6.2 Über das Rückerstattungsverlangen hinaus gilt eine Lastschrift auch dann als nicht eingelöst, wenn das kontoführende Kreditinstitut aus anderen Gründen die Einlösung verweigert oder zurücknimmt, insbesondere wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen sollte. 6.3 Im Falle einer Nichteinlösung wird die Telekom dem jeweiligen Zahlungsnetzbetreiber den Namen und die Adresse des Kunden übermitteln zu dem ausschließlichen Zweck, die Forderung beim Kunden geltend zu machen. 6.4 Für diesen Fall weist der Kunde sein kontoführendes Kreditinstitut unwiderruflich an, der Telekom oder dem Zahlungsnetzbetreiber auf Aufforderung seinen Namen und/oder seine Adresse mitzuteilen. 6.5 Der Kunde ermächtigt die Telekom im Falle einer Rücklastschrift zur Weitergabe seiner Daten an den jeweiligen Zahlungsnetzbetreiber oder das betreffende Handelsunternehmen. 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 7.1 Jeder ®Kunde kann sich nur ein Mal pro SIM-Karte für Pay-AtMatch registrieren. 7.2 Der Kunde muss volljährig sein. 7.3 Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. 7.4 Der Kunde muss Verfügungsberechtigter für das hinterlegte Girokonto sein und am Online-Banking Verfahren seiner Hausbank teilnehmen.® Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung von Pay-At-Match hat der Kunde die Telekom und seine Hausbank unverzüglich zu informieren. 7.5 Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass eine ausreichende Deckung für die jeweiligen Transaktionen auf dem für Pay-At® Match registrierten Girokonto ist. 7.6 Der Kunde hat darauf zu achten, dass seine persönlichen Daten in Bezug auf Namen, Adresse und Bankverbindung immer dem aktuellen Stand entsprechen. 7.7 Der Kunde haftet®auch für die von ihm zu vertretende Nutzung des Pay-At-Match Systems durch Dritte. www.telekom.de 1 ® Allgemeine Geschäftsbedingungen, Pay-At-Match . 8 Leistungen der Telekom Die Leistungen der Telekom bestehen in der Registrierung, Verarbeitung, Speicherung und Identifikation für die Inan® spruchnahme und Nutzung von Pay-At-Match . ® 9 Sperrung von Pay-At-Match ® 9.1 Die Telekom ist berechtigt, Pay-At-Match zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von ® Pay-At-Match dies rechtfertigen, insbesondere wenn der Verdacht einer nicht autorisierten, missbräuchlichen oder betrüge® rischen Verwendung von Pay-At-Match besteht, oder eine Lastschrift nicht eingelöst wurde. 9.2 Die Telekom wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe unverzüglich nach der Sperre unterrichten. ® Im Fall einer Sperrung kann der Kunde Pay-At-Match nicht mehr für die Bezahlung an der Kasse nutzen. 9.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit durch einen Anruf bei der Telekom und nach Feststellung seiner Identität die Pay-At® Match Funktionalität zu sperren. ® 9.4 Sind die Gründe für die Sperrung von Pay-At-Match behoben, kann die Sperre wieder aufgehoben werden. 10 Haftung der Telekom 10.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Telekom für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. 10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sachund Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 10.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 11 Vertragslaufzeit / Kündigung 11.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt in dem das unter Ziffer 3.3 genannte Programm für ® die Nutzung von Pay-At-Match auf die SIM-Karte des Kunden aufgespielt wurde. Telekom, Stand: 07.09.2015 11.2 Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. 11.3 Eine Kündigung muss schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. Bei der Kündigung sind jedenfalls Vor- und Nachnamen, vollständige Adresse und Mobilfunk-Rufnummer des Kunden anzugeben. 11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für die Telekom insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 12 Preise ® Pay-At-Match ist für den Kunden kostenlos. ® Während der Nutzung von Pay-At-Match können innerhalb Deutschlands und im Ausland Entgelte für Datenverbindungen nach dem jeweiligen Tarif des Kunden anfallen. 13 Schlussbestimmungen 13.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 13.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf einen Dritten übertragen. 13.3 Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechten und Pflichten an ein konzernverbundenes Unternehmen ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 13.4 Vertragsbezogene Mitteilungen der Telekom an den Kunden können bei Mobilfunkleistungen durch eine Kurzmitteilung (SMS) erfolgen. 13.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. www.telekom.de 2
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