Dr. Helmut Müller-Enbergs Adjungeretprofessor an der

Dr. Helmut Müller-Enbergs
Adjungeretprofessor an der Syddansk Universitet (Odense, Dänemark)
14.12.2015
Sehr geehrte Frau Sorge,
gern beantworte ich Ihre Fragen. Allerdings ausschließlich in der o. g. Funktion, nicht als
jemand, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der BStU angestellt ist.
Ihre Fragen
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Konnte es vorkommen, dass DDR-Bürger „Inoffizielle Mitarbeiter“ des MfS waren,
ohne davon zu wissen?
Was sagen Sie zu Lammels Einlassung vom DJV-Verbandstag Anfang November:
„Und wenn man dann von Kress und selbsternannten Experten in Ferndiagnose, die
schreiben, Sie hätten die Akte nicht gesehen, aber ich solle mal gefällig zurücktreten,
liest, dann muss ich schon sagen, ich weiß nicht, wie bestürzt man danach nicht sein
können.“?
Ihr Forscherkollege Kowalczuk sagt übrigens: „Lammel hat der Stasi ausweislich der
wenigen vorliegenden Dokumente keinerlei belastende, ja nicht einmal verwertbare
Informationen geliefert.“ Sehen Sie das auch so?
Meine Antworten
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Im Regelfall wusste kein DDR-Bürger (wie auch andere), dass er in den Karteien oder
Akten des MfS als „inoffizieller Mitarbeiter“ geführt wurde. Wer sich für solche
Fragen im Westen interessierte, konnte einzelnen Büchern entnehmen, dass es diese
Bezeichnung gab. Ob sie dann mit diesem Wissen schlussfolgerten, auch so
bezeichnet zu werden, dürfte spekulativ sein.
Im Regelfall wies sich das MfS bei der Kontaktaufnahme nicht als Vertreter dieser
Institution aus, sondern wählte eine auf die Person zugeschnittene Legende. Lag etwa
ein mutmaßliches Zolldelikt vor, konnte das dann schon als Angehöriger der
Zollverwaltung sein. Im Prozess des Kennenlernens jedoch war es üblich, sich ab
einem geeigneten Zeitpunkt als MfS zu erkennen zu geben, insbesondere dann, wenn
der Moment herangekommen war, diese Person schriftlich oder mündlich zu
verpflichten. Insoweit wussten IM regelmäßig, dass ihr Gesprächspartner vom MfS
war, mit der bestimmte Fragen erörtert wurden.
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Als Wissenschaftler interessiert mich lediglich die Analyse und Bewertung von
Vorgängen, die teils auf Akten, teils auf Zeitzeugen, teils auf Einlassungen beruhen.
Insoweit bewerte ich lediglich, was mir an Empirie vorliegt.
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Das MfS war nicht allein Repressionsmaschine, sondern auch Nachrichtendienst mit
exekutiven Funktionen. Es definierte IM als Personen, die konspirativ Aufträge
erledigten. Der Gesetzgebert definierte IM als Personen, die sich bereit erklärt haben,
Informationen zu liefern. In diesem Zusammenhang ist unerheblich, welchen Inhalt
diese Informationen haben. Es zählt nach Ansicht des Gesetzgebers allein die Tatsache
selbst. Folglich ist von der Annahme auszugehen, das für im Namen des BStU
abgegebene Stellungnahmen die Definition des Gesetzgebers maßgebend ist.
Die beiden Definitionen haben Schnittmengen, betonen jedoch darüber hinausgehende
Aspekte. Für das MfS konnte eine Person IM sein, die Informationen in westlichen
Medien lancierte. Also nicht Informationen an das MfS lieferte, sondern für das
Ministerium verbreitete.
Welche Funktion eine vom MfS abverlangte Information hatte, erschließt sich erst,
wenn die Kette vollständig dokumentiert ist. Heißt, was war das Problem, mit dem
sich das MfS befasste? Welchen Informationsbaustein bestellte das MfS bei einem
IM? Und welchen Zweck sollte diese Information erfüllen? Nicht immer sollte eine
Information belastenden Charakter haben, was aber durchaus erwünscht sein konnte.
Ob eine gelieferte Information verwertbar war, hängt davon ab, ob die vorgenannte
Kette vollständig rekonstruiert bzw. bekannt ist. Ein Beispiel: Man war daran
interessiert, das allgemein zugängliche öffentliche Telefonbuch einer Stadt zu
erhalten, um auf dessen Basis operative Überlegungen anzustellen oder operativen
Nutzen daraus zu ziehen. Beschaffte der IM in diesem Kontext ein solches
Telefonbuch, war die Information verwertbar. Eine Belastung muss daraus nicht
ableitbar sein, konnte es aber, wenn sich herausstellte, dass die von einem Bürger
angegebene Privatadresse oder Rufnummer im Widerspruch zu den Angaben im
Telefonbuch war.
Es erscheint nützlich, möglichst differenzierend Sachverhalte zu analysieren. Wie sich
das im Fall des IMS „Michael“ darstellt, erschließt sich erst, wenn die relevante, o. g.
Kette vollständig ist. Das ist jedoch nicht in jedem Fall abschließend gegeben. Darauf
kommt es auch mit Blick auf die IM-Definitionen nicht an.