Auf- und Abstiegsregelung Kreis Aschaffenburg 2015-2016

Bayerischer Fußball-­‐Verband e.V. Kreisjuniorenausschuss Aschaffenburg Auf- und Abstiegsregelung für den Juniorenspielbetrieb
im Kreis Aschaffenburg für das Spieljahr 2015/16
Für alle Großfeldspielgruppen U 19 (A-Junioren) bis U 13 (D-Junioren) gelten die in § 9, 10, 41
Abs. 1 und 49 der Jugendordnung getroffenen Regelungen.
Hierzu werden folgende, abweichende Regelungen für das Spieljahr 2015/16 erlassen.
• In der U 17 Kreisklasse soll nach der Saison 2015/16 wieder auf die Sollstärke von 12
Mannschaften zurückgestuft werden.
Die Iststärke der U19-Kreisliga beträgt 11 Mannschaften.
Die Iststärke der U19-Kreisklasse beträgt 10 Mannschaften.
Die Iststärke der U19-Gruppe 01 und 02 beträgt je 8 Mannschaften.
Die Iststärke der U17-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften.
Die Iststärke der U17-Kreisklasse beträgt 13 Mannschaften.
Die Iststärke der U17-Gruppe 01 und 02 beträgt je 8 Mannschaften.
Die Iststärke der U15-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften.
Die Iststärke der U15-Kreisklassen 01 und 02 beträgt je 9 Mannschaften.
Die Iststärke der U15-Gruppe 01 beträgt 9 Mannschaften.
Die Iststärke der U15-Gruppe 02 beträgt 8 Mannschaften.
Die Iststärke der U15-Gruppe 03 beträgt 9 Mannschaften.
Die Iststärke der U13-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften.
Die Iststärke der U13-Kreisklasse 01 beträgt 12 Mannschaften.
Die Iststärke der U13-Kreisklasse 02 beträgt 12 Mannschaften.
Die Iststärke der U13-Gruppe 01 und 02 beträgt je 10 Mannschaften.
Die Iststärke der U13-Gruppe 04 und 05 beträgt je 11 Mannschaften.
Die Zahl der Absteiger der einzelnen Ligen sieht wie folgt aus:
U 19 Kreisliga mindestens eine und maximal drei Mannschaften
U 17-, U 15- und U 13-Kreisligen mindestens eine und maximal vier Mannschaften.
U 19-Kreisklasse und U 15-Kreisklassen mindestens eine und maximal drei Mannschaften.
U 17-Kreisklasse und U 13-Kreisklassen mindestens eine und maximal vier Mannschaften.
Für alle Kleinfeldspielgruppe U 11 (E-Junioren) bis U 7 (G-Junioren) erübrigen sich weitergehende
Festlegungen, da in allen diesen Spielgruppen keine Leistungsklassen angeboten werden und somit
auch keine Auf- und Abstiegsmöglichkeiten gegeben sind.
Entscheidungsspiele nach §10 Abs. 11 c) werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
Rechtsbehelf:
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 3 Abs. 3 Rechts-und Verfahrensordnung (RVO) binnen einer
Frist von einer Woche nach Bekanntgabe beim Kreisjugendausschuss Aschaffenburg Beschwerde
schriftlich eingelegt werden.
Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Hilft der
Kreis-Jugendausschuss der Beschwerde nicht ab, hat er die Beschwerde an das nächsthöhere Organ
zur Entscheidung weiterzuleiten. §§ 25 bis 27, § 31 und § 44 Abs. 3 Satz 2 gelten entsprechend.
Obernburg, den 30.08.2015
für den Kreisjugendausschuss
i. A. Xaver Rodenhausen, KJL