Bayerischer Fußball-‐Verband e.V. Kreisjuniorenausschuss Aschaffenburg Auf- und Abstiegsregelung für den Juniorenspielbetrieb im Kreis Aschaffenburg für das Spieljahr 2015/16 Für alle Großfeldspielgruppen U 19 (A-Junioren) bis U 13 (D-Junioren) gelten die in § 9, 10, 41 Abs. 1 und 49 der Jugendordnung getroffenen Regelungen. Hierzu werden folgende, abweichende Regelungen für das Spieljahr 2015/16 erlassen. • In der U 17 Kreisklasse soll nach der Saison 2015/16 wieder auf die Sollstärke von 12 Mannschaften zurückgestuft werden. Die Iststärke der U19-Kreisliga beträgt 11 Mannschaften. Die Iststärke der U19-Kreisklasse beträgt 10 Mannschaften. Die Iststärke der U19-Gruppe 01 und 02 beträgt je 8 Mannschaften. Die Iststärke der U17-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Die Iststärke der U17-Kreisklasse beträgt 13 Mannschaften. Die Iststärke der U17-Gruppe 01 und 02 beträgt je 8 Mannschaften. Die Iststärke der U15-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Die Iststärke der U15-Kreisklassen 01 und 02 beträgt je 9 Mannschaften. Die Iststärke der U15-Gruppe 01 beträgt 9 Mannschaften. Die Iststärke der U15-Gruppe 02 beträgt 8 Mannschaften. Die Iststärke der U15-Gruppe 03 beträgt 9 Mannschaften. Die Iststärke der U13-Kreisliga beträgt 12 Mannschaften. Die Iststärke der U13-Kreisklasse 01 beträgt 12 Mannschaften. Die Iststärke der U13-Kreisklasse 02 beträgt 12 Mannschaften. Die Iststärke der U13-Gruppe 01 und 02 beträgt je 10 Mannschaften. Die Iststärke der U13-Gruppe 04 und 05 beträgt je 11 Mannschaften. Die Zahl der Absteiger der einzelnen Ligen sieht wie folgt aus: U 19 Kreisliga mindestens eine und maximal drei Mannschaften U 17-, U 15- und U 13-Kreisligen mindestens eine und maximal vier Mannschaften. U 19-Kreisklasse und U 15-Kreisklassen mindestens eine und maximal drei Mannschaften. U 17-Kreisklasse und U 13-Kreisklassen mindestens eine und maximal vier Mannschaften. Für alle Kleinfeldspielgruppe U 11 (E-Junioren) bis U 7 (G-Junioren) erübrigen sich weitergehende Festlegungen, da in allen diesen Spielgruppen keine Leistungsklassen angeboten werden und somit auch keine Auf- und Abstiegsmöglichkeiten gegeben sind. Entscheidungsspiele nach §10 Abs. 11 c) werden in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann gem. § 3 Abs. 3 Rechts-und Verfahrensordnung (RVO) binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe beim Kreisjugendausschuss Aschaffenburg Beschwerde schriftlich eingelegt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) ersetzt die Schriftform. Hilft der Kreis-Jugendausschuss der Beschwerde nicht ab, hat er die Beschwerde an das nächsthöhere Organ zur Entscheidung weiterzuleiten. §§ 25 bis 27, § 31 und § 44 Abs. 3 Satz 2 gelten entsprechend. Obernburg, den 30.08.2015 für den Kreisjugendausschuss i. A. Xaver Rodenhausen, KJL
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