Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Tagung der Bauverwalter/innen 2015 Gute Verfahrensführung aus Sicht der Bewilligungsinstanz lic. iur. Danielle Meyer Schuster, RA Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Abgrenzung öffentliches Recht / Privatrecht • Das öffentliche Recht regelt vornehmlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger. • Das Privatrecht regelt dagegen die Rechtsbeziehungen der Privaten untereinander. 2 Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Baubewilligungsverfahren - Dreiecksverhältnis Bauherr Einsprecher Baubewilligungsbehörde 3 Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Handlung der griechischen Tragödie: «Die herrannahende, sich immer deutlicher abzeichnende Katastrophe lässt sich trotz grosser Anstrengungen der handelnden Personen nicht mehr abwendnen. Der tragische Charakter – vorliegend der Bauverwalter bzw. die Bauverwalterin – wird auch mit dem Attribut «schuldlos schuldig» beschrieben.» 4 Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst Checkliste gute Verfahrungsführung • Kommunikation ist das Hauptmerkmal einer erfolgreichen Verfahrensführung. • Die verfahrensleitende Behörde hat strikte Unparteilichkeit zu wahren. • Die Schranken des öffentlichen Rechts (in materieller und formeller Hinsicht) sind durch die verfahrensleitende Behörde in jedem Fall zu wahren. 5
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