Gute Verfahrensführung aus Sicht der Bewilligungsinstanz, lic.iur

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Rechtsdienst
Tagung der Bauverwalter/innen 2015
Gute Verfahrensführung aus Sicht der
Bewilligungsinstanz
lic. iur. Danielle Meyer Schuster, RA
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Abgrenzung öffentliches Recht / Privatrecht
• Das öffentliche Recht regelt vornehmlich die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem
Bürger.
• Das Privatrecht regelt dagegen die
Rechtsbeziehungen der Privaten untereinander.
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Baubewilligungsverfahren - Dreiecksverhältnis
Bauherr
Einsprecher
Baubewilligungsbehörde
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Handlung der griechischen Tragödie:
«Die herrannahende, sich immer deutlicher
abzeichnende Katastrophe lässt sich trotz
grosser Anstrengungen der handelnden
Personen nicht mehr abwendnen. Der tragische
Charakter – vorliegend der Bauverwalter bzw. die
Bauverwalterin – wird auch mit dem Attribut
«schuldlos schuldig» beschrieben.»
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Checkliste gute Verfahrungsführung
• Kommunikation ist das Hauptmerkmal einer
erfolgreichen Verfahrensführung.
• Die verfahrensleitende Behörde hat strikte
Unparteilichkeit zu wahren.
• Die Schranken des öffentlichen Rechts (in materieller
und formeller Hinsicht) sind durch die verfahrensleitende Behörde in jedem Fall zu wahren.
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