FAQ Haftung Geschäftsführer und Gesellschafter


Fragen zur Haftung
von
Geschäftsführer und Gesellschafter
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Fragen zur Haftung von Gesellschafter und
Geschäftsführern
Gerade in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommen
häufig auf den Geschäftsführer und Gesellschafter andere und oft unterschätze
Herausforderungen zu als wie auf einen Selbständigen oder die Betreiber einer
GbR.
Die kurze Übersicht im folgenden soll Ihnen Aufschluss darüber geben, was im Falle
eines Falles auf Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter zukommt und welche
Maßnahmen Sie im Vorfeld in die Weg leiten sollten.
Für den Einzelfall bitten wir Sie den Verein des Wissens (www.verein-deswissens.de) zu kontaktieren, deren Experten Ihnen auch rechtliche Auskünfte
diesbezüglich geben können ohne das Sie direkt eine Rechtsanwalt konsultieren
müssen.
1. Wer haftet für Verbindlichkeiten einer GmbH?
Leider ist oft die allgemeine Annahme, dass die Stammeinlage einer GmbH für die
Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet. Allerdings ist das nicht ganz richtig, denn
laut § 13 Abs. 2 des GmbHG haftet die Gesellschaft mit Ihrem gesamten
Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten.
2. Für was haftet der Geschäftsführer überhaupt?
Der GmbH Geschäftsführer haftet generell für: Verbindlichkeiten gegenüber dem
Finanzamt (während seiner Amtszeit) und Verbindlichkeiten gegenüber
Sozialversicherungsträgern. Ebenfalls haftet er gegenüber den Gesellschaftern und
der Gesellschaft sowie auch für Lohnsteuerschulden und wegen unerlaubter
Handlung. Selbst vor der Eintragung der GmbH ist der Geschäftsführer haftbar zu
machen.
Handelt der Geschäftsführer gesetzwidrig, wie z.B. bei:
Insolvenzverschleppung, Betrug, Umsatzsteuerschulden, Gläubigerbenachteiligung
oder Bankrott wird der Geschäftsführer ebenfalls haftbar gemacht.
3. Haftet der Geschäftsführer für Bürgschaften?
Sobald der Geschäftsführer und Gesellschafter sich selbständig vertraglich für diese
Bürgschaft verpflichten sind sie in der Haftung. Generell ist zu unterscheiden
zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft selbst, die im Regelfall erst dann
zum Tragen kommt, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, und der Haftung
gegenüber Dritten, die von diesen jederzeit geltend gemacht werden kann.
4. Was versteht man unter einer Durchgriffshaftung?
Durchgriffshaftung bedeutet, dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in
bestimmten Fällen unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem
Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, sofern das
Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht. Dies ist geregelt im HGB § 128. Es findet
dann in den meisten Fällen §823 BGB seine Anwendung.
a.) Arten einer Durchgriffshaftung
Man unterscheidet zwischen unechter und echter Durchgriffshaftung.
- eine unechte Durchgriffshaftung ist, wenn ein Gesellschafter z.B. eine
Bürgschaft oder ein Bankkredit persönlich unterschrieben hat. Das gleiche
trifft auch auf den Geschäftsführer zu. Diese sind dann haftbar zu machen.
- bei einer echten Durchgriffshaftung wird den Gesellschaftern der
eigentlich ausschließlich haftenden Gesellschaft das Haftungsprivileg einer
fehlenden persönlichen Haftung entzogen, und sie haften wie die
Gesellschafter einer Personengesellschaft ohne Haftungsbeschränkung.
5. Welche Ursachen kann eine Durchgriffshaftung auslösen?
Materielle Unterkapitalisierung, diese liegt vor wenn der erforderliche Kapitalbedarf
weder durch ein Darlehen (Gesellschaftsdarlehen) noch durch echtes Fremdkapital
gedeckt ist.
Vermögensvermischung, wenn Gesellschafts- und Privatvermögen durch
undurchsichtige Buchhaltung verschleiern.
Sphärenvermischung, keine klare Trennung zweier Rechtssubjekte - führt nur zur
Haftung, wenn es eine Vermögensvermischung zur Folge hat.
Rechstformmissbrauch, hier wird die Rechtsform einer juristischen Person
missbraucht.
6. Auf was ist in einer Krise einer Gesellschaft als Geschäftsführer zu
beachten?
Generell sollte ein Geschäftsführer stets up to date sein, ob seine GmbH
überschuldet, zahlungsunfähig oder ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Sobald er einer
dieser Situationen vorliegen hat, hat er ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber
drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Pflicht
einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. (§ 15a Abs. 4 InsO)
Eine Verletzung dieser zeitigen Meldepflicht führt zu einer Straftat.
7. Haftet der Geschäftsführer auch nach einer Zahlungsunfähigkeit?
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet,
die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung
ihrer Überschuldung geleistet werden. (§ 64 Satz 1 GmbHG) Von dieser
Zahlungspflicht ist der Geschäftsführer ausgenommen, wenn er mit Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmanns dies getan hat.
8. Darf der Geschäftsführer nach Beginn einer Insolvenzreife noch Zahlungen
tätigen?
Laut einer Rechtssprechung von Bundesgerichtshof darf er noch Umsatz- und
Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings sollte dies im
Einzelfall geklärt werden. BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 – II ZR 196/09
9. Bei was ist der Geschäftsführer noch haftbar zu machen?
Wenn Sie z.B. als Geschäftsführer einen Vertrag abschließen, von dem Sie
ausgehen, dass dieser Vorteile für die Gesellschaft bringt, dieser sich aber eher zum
Nachteil entwickelt, dann hat das negative Folgen für Sie als Geschäftsführer und
Sie sind im Falle des Falles haftbar zu machen. Obwohl Sie vielleicht für die negative Entwicklung gar nichts dafür konnten.
(Marktlage hat sich verändert, ihr Vertragspartner ist insolvent geworden oder verlor
einen großen Gerichtsprozess, der negative Auswirkungen auf den Vertrag hat,
andere Gesetzeslage usw.)
10. Haftet der Geschäftsführer für nicht gezahlte
Sozialversicherungsbeiträge?
Ja. Zahlt er die Sozialversicherungsbeiträge in Bezug auf den Arbeitnehmeranteil
nicht, ist er persönlich dafür haftbar zu machen. Anspruchsgrundlage ist § 823 Abs.
2 BGB in Verbindung mit § 266 STGB. Es wird dann auch ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
11. Haftet der Geschäftsführer auch für nicht gezahlte Steuern?
Der Geschäftsführer haftet hinsichtlich der Lohnsteuer in voller Höhe und
hinsichtlich der Umsatzsteuer nach dem sogenannten „Grundsatz der anteiligen
Tilgung“ lediglich in dem Umfang, wie die Finanzverwaltung im Verhältnis zu
anderen Gläubigern schlechter gestellt werden ist.
FG München, Urteil vom 21. April 2010 – 3 K 3654/07, openJur
12. Welche Risiken bezüglich Haftung haben die Gesellschafter?
Wie bereits oben erwähnt besteht das Risiko für Gesellschafter der
Durchgriffshaftung, welches Im Falle einer Insolvenz sehr oft zum Tragen kommt
und auch die Haftung für eine nicht ordnungsgemäße Zahlung oder Rückzahlung
der Stammeinlage. (§ 30 Abs. 1 InsO, § 13 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG, § 31 Abs. 2
GmbHG)
13. Haften die Gesellschafter auch für den Geschäftsführer?
Seit der Einführung (01. November 2008) des Gesetzes zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen haften die Gesellschafter für
die Auswahl des Geschäftsführers. (§ 6 Abs. 5 GmbHG)
14. Wann ist die Stammeinlage einer GmbH ordentlich eingezahlt?
Die Stammeinlage (25.000€) muss auf eines der Konten der Gesellschaft
einbezahlt und nachgewiesen werden. Dieses Kapital steht dem Geschäftsführer
zur Verfügung. Sollte das Kapital kurze Zeit nach Einzahlung wieder zurückfließen
an die Gesellschafter (wird oft in der Praxis so gemacht), dann mangelt es an einer
ordentlichen Aufbringung des Stammkapitals.
Als Geschäftsführer, Gesellschafter oder auch als Selbständiger sollten Sie sich
über diese Themen eher früher als später informieren. Wenn Ihr Unternehmen
Zahlungsprobleme hat oder Sie stehen kurz davor, ist es leider zu spät sich mit den
Haftungsrisiken als Geschäftsführer oder Gesellschafter auseinander zu setzen.
Dies ist definitiv zu spät.
Leider ist die Absicht und der Zweck eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu
gründen um die Risiken als Geschäftsführer oder Gesellschafter zu minimieren,
nicht erfüllt worden.
Sie sollten sich informieren, solange Ihr Unternehmen finanziell gesund ist.
Oben geschilderte Risiken können Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter fast
komplett abfedern - wenn Sie die richtige Strategie bzw. Ihr Unternehmen auf die
richtigen rechtlichen Beine stellen.
Sie werden nicht umher kommen sich mit dem Unternehmer - Airbag®
auseinander zu setzen, der Ihnen nahezu vollkommene Haftungsfreiheit bieten kann
- egal ob als Geschäftsführer, Gesellschafter oder als Selbständiger.
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Freiraum schafft, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Geschäft kümmern
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