Stellenprofil ÖVS-Geschäftsführung 2015

Stellenbezeichnung
Geschäftsführer/in der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching, ÖVS
Wochenarbeitszeit: 30 Stunden
Voraussetzungen
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Erfahrung Vereinsarbeit/Ehrenamtliche Tätigkeit/Mitgliederorganisation
Erfahrung PR-Arbeit
Serviceorientierte Management- und Organisationserfahrung
idealerweise eine in der ANSE anerkannte Berater/innenausbildung bzw. eine andere qualitativ
hochwertige Berater/innenausbildung
Kommunikationskompetenz
Erfahrungen im Projektmanagement
Bereitschaft zu flexibler Zeiteinteilung und Reisetätigkeit
Englisch in Wort und Schrift
Verortung im Großraum Wien
Allgemeines
 Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt und abberufen. Sie/er ist
Dienstnehmer/in der Österreichischen Vereinigung für Supervision. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen der Tätigkeit sind in einem Dienstvertrag geregelt.
 Der/dem Geschäftsführer/in obliegt die selbständige Erledigung aller laufenden Geschäfte im
Rahmen der ordentlichen Verwaltung des Vereines.
 Sie/er ist in ihrer/seiner Tätigkeit dem Vorstand verantwortlich, arbeitet eng mit dem Vorstand
zusammen, informiert und berät ihn bei allen Entscheidungen.
Aufgaben
 Führung der ÖVS-Geschäfte.
 Leitung und Koordination der Geschäftsstelle.
 Wirtschaftliche Leitung des Vereins: Erledigung aller laufenden Geschäfte im Rahmen der
ordentlichen Verwaltung des Vereins. Finanzverwaltung und Rechnungskontrolle.
 Erstellung von Budget und Jahresabschluss in Kooperation mit den Kassier/innen.
 Überblick und Koordination des Informations- und Entscheidungsablaufes im Jahresverlauf der
Gremienarbeit sowie Austausch zwischen den einzelnen Gremien (z. B. Vorstand, KAT, BLK,
Europakommission, Curriculumausschuss, Qualitätskommission) und zwischen den Gremien und
Arbeits- und Projektgruppen.
Berufsrechtliche Anliegen und Entwicklungen national und international,
enge Kooperation mit der Stabstelle
 Gestaltung der Information und Kommunikation mit den Mitgliedern der ÖVS.
 Gestaltung der Kontakte zu Auftraggeber/innen und anderen Berufsverbänden.
Stellenprofil GF, ÖVS, 2015
 Teilnahme an sowie Vor- und Nachbereitung von Sitzungen des Vorstandes.
 Durchführung von Vorstandsbeschlüssen bzw. Kontrolle der für die Durchführung verantwortlichen
Personen.
 Mitgestaltung und Erstellung von Konzepten zur Weiterentwicklung des Vereines.
 Koordination und Initiierung von ÖVS-Projekten in Absprache mit den Verantwortlichen.
 Planung und Gestaltung von Fachtagungen, Generalversammlungen und anderen Veranstaltungen
in Kooperation mit den Verantwortlichen aus den Gremien.
 Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der ÖVS.
 Herausgabe der ÖVS-News gemeinsam mit dem Redaktionsteam.
 Initiierung und inhaltliche Gestaltung des Außenauftritts der ÖVS im Auftrag des Vorstands:
Homepage, Mitgliederliste, Informationsfolder u. ä.
 Vergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter/innen und Expert/innen im Rahmen von Vorhaben und
Projekten.
 Repräsentation nach außen in Absprache mit Vorstand und Vorsitzender/Vorsitzendem.
 Vertretung des/der Vorsitzenden in Absprache mit dieser/diesem.
 Auswahl von Mitarbeiter/innen gemeinsam mit der/dem Vorsitzenden
 Einstellung und Kündigung von Mitarbeiter/innen gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden nach
Zustimmung des Vorstandes
Ziele
 Effiziente und effektive Erreichung des Vereinszwecks (§ 2 der Statuten) in Kooperation mit
Vorstand und Mitarbeiter/innen.
 Sicherstellung und Erhöhung der Lebensfähigkeit des Vereins.
 Förderung der Entwicklung des Vereins.
 Optimierung der Zusammenarbeit und Kommunikation aller Gremien und Funktionsträger/innen.
 Sicherung und Förderung der Kommunikation nach Innen (Gremien, Mitglieder) und Außen.
 Sicherung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Ressourcen in Abstimmung mit dem
Vorstand.
Befugnisse/Verantwortlichkeiten
 Der/die Geschäftsführer/in ist lt. § 11/1 der Statuten Mitglied des Vorstandes mit Antrags-, jedoch
ohne Stimmrecht.
 Sie/er ist lt. GO der Europakommission ÖVS-Mitglied dieser Kommission.
 Sie/er ist alleine zeichnungsberechtigt bis zu einem vom Vorstand beschlossenen Betrag pro
Rechnung. Über diesen Betrag hinaus gilt Doppelzeichnungspflicht mit der/dem Kassier/in oder
der/dem Vorsitzenden.
Vertretung der Geschäftsführung
 Ist der/die Geschäftsführer/in an der zeitgerechten Wahrnehmung der Aufgaben verhindert, sind
die anstehenden Aufgaben von der/dem Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden oder in
deren Auftrag von einer anderen Person wahrzunehmen.
 Der/die Stellvertreter/in hat in eigener Verantwortung, und soweit als möglich im Sinne der/des
Vertretenen zu handeln
Stellenprofil GF, ÖVS, 2015