Stellenbezeichnung Geschäftsführer/in der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching, ÖVS Wochenarbeitszeit: 30 Stunden Voraussetzungen Erfahrung Vereinsarbeit/Ehrenamtliche Tätigkeit/Mitgliederorganisation Erfahrung PR-Arbeit Serviceorientierte Management- und Organisationserfahrung idealerweise eine in der ANSE anerkannte Berater/innenausbildung bzw. eine andere qualitativ hochwertige Berater/innenausbildung Kommunikationskompetenz Erfahrungen im Projektmanagement Bereitschaft zu flexibler Zeiteinteilung und Reisetätigkeit Englisch in Wort und Schrift Verortung im Großraum Wien Allgemeines Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer wird vom Vorstand bestellt und abberufen. Sie/er ist Dienstnehmer/in der Österreichischen Vereinigung für Supervision. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit sind in einem Dienstvertrag geregelt. Der/dem Geschäftsführer/in obliegt die selbständige Erledigung aller laufenden Geschäfte im Rahmen der ordentlichen Verwaltung des Vereines. Sie/er ist in ihrer/seiner Tätigkeit dem Vorstand verantwortlich, arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen, informiert und berät ihn bei allen Entscheidungen. Aufgaben Führung der ÖVS-Geschäfte. Leitung und Koordination der Geschäftsstelle. Wirtschaftliche Leitung des Vereins: Erledigung aller laufenden Geschäfte im Rahmen der ordentlichen Verwaltung des Vereins. Finanzverwaltung und Rechnungskontrolle. Erstellung von Budget und Jahresabschluss in Kooperation mit den Kassier/innen. Überblick und Koordination des Informations- und Entscheidungsablaufes im Jahresverlauf der Gremienarbeit sowie Austausch zwischen den einzelnen Gremien (z. B. Vorstand, KAT, BLK, Europakommission, Curriculumausschuss, Qualitätskommission) und zwischen den Gremien und Arbeits- und Projektgruppen. Berufsrechtliche Anliegen und Entwicklungen national und international, enge Kooperation mit der Stabstelle Gestaltung der Information und Kommunikation mit den Mitgliedern der ÖVS. Gestaltung der Kontakte zu Auftraggeber/innen und anderen Berufsverbänden. Stellenprofil GF, ÖVS, 2015 Teilnahme an sowie Vor- und Nachbereitung von Sitzungen des Vorstandes. Durchführung von Vorstandsbeschlüssen bzw. Kontrolle der für die Durchführung verantwortlichen Personen. Mitgestaltung und Erstellung von Konzepten zur Weiterentwicklung des Vereines. Koordination und Initiierung von ÖVS-Projekten in Absprache mit den Verantwortlichen. Planung und Gestaltung von Fachtagungen, Generalversammlungen und anderen Veranstaltungen in Kooperation mit den Verantwortlichen aus den Gremien. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der ÖVS. Herausgabe der ÖVS-News gemeinsam mit dem Redaktionsteam. Initiierung und inhaltliche Gestaltung des Außenauftritts der ÖVS im Auftrag des Vorstands: Homepage, Mitgliederliste, Informationsfolder u. ä. Vergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter/innen und Expert/innen im Rahmen von Vorhaben und Projekten. Repräsentation nach außen in Absprache mit Vorstand und Vorsitzender/Vorsitzendem. Vertretung des/der Vorsitzenden in Absprache mit dieser/diesem. Auswahl von Mitarbeiter/innen gemeinsam mit der/dem Vorsitzenden Einstellung und Kündigung von Mitarbeiter/innen gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden nach Zustimmung des Vorstandes Ziele Effiziente und effektive Erreichung des Vereinszwecks (§ 2 der Statuten) in Kooperation mit Vorstand und Mitarbeiter/innen. Sicherstellung und Erhöhung der Lebensfähigkeit des Vereins. Förderung der Entwicklung des Vereins. Optimierung der Zusammenarbeit und Kommunikation aller Gremien und Funktionsträger/innen. Sicherung und Förderung der Kommunikation nach Innen (Gremien, Mitglieder) und Außen. Sicherung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Ressourcen in Abstimmung mit dem Vorstand. Befugnisse/Verantwortlichkeiten Der/die Geschäftsführer/in ist lt. § 11/1 der Statuten Mitglied des Vorstandes mit Antrags-, jedoch ohne Stimmrecht. Sie/er ist lt. GO der Europakommission ÖVS-Mitglied dieser Kommission. Sie/er ist alleine zeichnungsberechtigt bis zu einem vom Vorstand beschlossenen Betrag pro Rechnung. Über diesen Betrag hinaus gilt Doppelzeichnungspflicht mit der/dem Kassier/in oder der/dem Vorsitzenden. Vertretung der Geschäftsführung Ist der/die Geschäftsführer/in an der zeitgerechten Wahrnehmung der Aufgaben verhindert, sind die anstehenden Aufgaben von der/dem Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden oder in deren Auftrag von einer anderen Person wahrzunehmen. Der/die Stellvertreter/in hat in eigener Verantwortung, und soweit als möglich im Sinne der/des Vertretenen zu handeln Stellenprofil GF, ÖVS, 2015
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