Niederschrift II_anonymisiert

Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet „Burgberg“ am 3. März 2016;
LfdNr.
1
Anträge
Eine Bürgerin beantragt die Ausweisung einer Tempo 30-Zone in der Spardorfer Straße bis zum Parkplatz „Handtuchwiese“ im Meilwald. Aufgrund des zunehmenden Verkehrsflusses in der Spardorfer Straße sind insbesondere die Bewohner des
Wohnstifts Rathsberg sowie Kinder des Waldkindergartens erheblich gefährdet.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: In der Vergangenheit war die Spardorfer Straße
bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Allerdings hatte ein Bürger dagegen erfolgreich Klage beim Bundesverwaltungsgericht
erhoben, sodass die Stadt Erlangen verpflichtet war, diese Beschränkung aufzuheben. Vor allem im Hinblick auf die hohe Lärmbelästigung der durchfahrenden Fahrzeuge wurde im Jahr 2015 erneut geprüft, eine Geschwindigkeitsbeschränkung wieder einzuführen. Die bestehenden Lärmwerte befinden sich jedoch im gesetzlich vorgegeben Rahmen, sodass die Ausweisung einer Tempo
30-Zone nicht möglich war. Eine Ausnahme könnte der Bereich um den Kindergarten darstellen. Dies soll überprüft werden.
OBM: Diese Angelegenheit war bereits Gegenstand einer Stadtratssitzung im Jahr 2015 und wurde abgelehnt. Derzeit plant der
Gesetzgeber jedoch erleichterte Zulassungsvoraussetzungen für Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Aus der Bürgerschaft: Es wird das häufig rechtswidrige Abstellen der Fahrzeuge auf dem Gehweg der Spardorfer Straße bemängelt und für das rechtmäßige Parken auf der Straße plädiert. Hierdurch würde sich die Straße verengen, sodass viele KFZ-Führer
gezwungen werden langsamer zu fahren, ohne dass eine Tempo 30-Zone eingeführt werden müsste.
Hiergegen wird wiederum über die fehlenden Durchfahrtsmöglichkeiten für den Busverkehr in der Spardorfer Straße geklagt,
sobald die Fahrzeuge komplett auf der Straße parken. Im Allgemeinen spricht sich die Bürgerschaft für die Einführung einer Tempo 30-Zone aus.
Ein Bürger informiert ebenfalls über die fehlende Durchfahrtsmöglichkeit in der Atzelsberger Steige durch den ruhenden Verkehr.
Er bittet um einen entsprechenden Lösungsansatz. Möglicherweise könnte das Beparken der Gehwege nur auf einer Seite erlaubt
werden. Es wird um eine Ortsbesichtigung gebeten.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wäre sodann für eine regelmäßige Überwachung der Falschparker zuständig und wird künftig um vermehrte Kontrollen
gebten. Eine Ortsbesichtigung wird zugesagt.
Es folgt die Abstimmung. Der Antrag wird abgelehnt.
2
Es wird die Bebauungsplanung für die Burgbergstraße 94b (Flur-Nr. 1316/12 und 1316/13) stark kritisiert. Hierbei handelt es sich
um ein wesentlich mächtigeres Bauvorhaben gegenüber den sonstigen Bebauungen (für etwa 60 Personen und 35 PKWs).
Sofern sich die Stadt Erlangen dennoch dazu entschließt, die Baumaßnahmen zu genehmigen, sollte an der jeweiligen Straßenseite höchstens ein Baukörper mit einem Obergeschoss zugelassen werden. Zudem soll auf der Südseite der Flur-Nr. 1316/12 entlang der gesamten Grundstücksgrenze ein Bürgersteig errichtet werden.
Der Bürger beantragt, den Gehweg in Richtung Burgbergstraße 94 weiter zu verlängern. Um den dort vorhandenen
Baumbestand zu schützen, soll der Gehweg bei Bedarf hinter den Bäumen verlaufen.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen: Der betroffene Grundstückseigentümer ist bereit, einen Teil seines Grundstücks für die
Errichtung des Gehwegs abzutreten. Zum Schutz der Bäume ist es sinnvoller, den Gehweg bis zur Hälfte der Grundstücksseite zu
verlängern und ab dieser Stelle langsam zu verengen, damit der Gehweg zur nächsten Grundstücksgrenze endet.
OBM: Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet werden zum Schutz und Erhalt alter Bäume manche Gehwege zurückgebaut.
Ein Bürger plädiert dafür, den Gehweg um den vorhandenen Kastanienbaum zu errichten. Hierfür könnte vom Bauträger ein breiterer Streifen seines Grundstückes verlangt werden.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen informiert, dass der Baumumfang so groß ist, dass kein ausreichender Gehweg mehr
um den Baum herum übrig bleibt.
Es folgt die Abstimmung. Der Antrag wird angenommen.
3
Ein Bürger moniert die schlechte Neuasphaltierung der Rathsberger Straße. Bei der Durchfahrt von gewerblichen Fahrzeugen führt
dies zu einer Lärmbelästigung, vor allem im Bereich des Krankenhauses und des Altenheims.
Der Bürger beantragt eine Verbesserung der Situation.
Es folgt die Abstimmung. Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen.
4
Ein Bürger beantragt, dass die Stadt Erlangen eine Erhaltungssatzung, eine Gestaltungssatzung sowie einen Ensembleschutzbereich für das Gebiet östlich der Atzelsberger Steige (begrenzt durch den Bereich Atzelsberger Steige, Meilwald,
Spardorfer Straße) prüft.
Es folgt die Abstimmung. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Nach Abriss des ehem. Biotronik-Gebäudes in der Burgbergstraße 15b ist nun der Bau einer Wohnanlage mit vier Wohngebäuden
geplant. Hierbei ist eine sehr enge Bebauung vorgesehen. In der Vergangenheit sind bereits mehrere solcher Wohnanlagen auf
dem Burgberg entstanden. Auch der vorhandene Baumbestand auf den Grundstücken wird stark reduziert. Die Bürger befürchten,
dass durch die Errichtung solcher dichtbebauten Wohnparks der Charakter des Burgbergs verloren geht.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen stellt die Burgbergentwicklung kurz dar. In den letzten zwei Jahren sind die Bauanfragen am Burgberg stark angestiegen. Über sämtliche Bauvorhaben wird vorerst im Baukunstbeirat beraten, sodass anschließend
ein Gutachten erstellt werden kann. Durch die intensiven Vorberatungen soll versucht werden, die Qualität des Burgbergs aufrecht
zu erhalten. Die Entwicklung dieses Stadtteils ist derzeit auf den Generationswechsel zurück zu führen. Durch Wegzug oder durch
Generationswechsel beabsichtigen viele neue Eigentümer ihre Grundstücke zu veräußern. Die Bauträger möchten diese Grundstücke wiederum aufgrund des bestehenden Baurechts möglichst großflächig bebauen. In den zuständigen Ausschüssen wird
mehrfach darüber diskutiert, wie diese Entwicklung am Burgberg gesteuert werden kann, d. h. eine gerechte und einheitliche Situation am Burgberg herzustellen. Um den grünen Charakter des Burgbergs zu erhalten, soll daher nur in die Höhe verdichtet werden
(3-geschossige Bebauung). Auch das ebenerdige Parken soll durch den Bau von Tiefgaragen ersetzt werden und so dem Erhalt
des Baumbestandes dienen. Auch der topografische Charakter der Siedlung sowie die freistehende Hausstruktur (keine Doppelhäuser) sollen beibehalten werden. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, den Charakter des Burgbergs nicht zu verlieren.
Ein Bürger erkundigt sich aus welchem Grund das besagte Grundstück trotzdem bis zur max. möglichen überbaubaren Grundstücksfläche realisiert wird. Für betroffene Nachbarn ist keine Möglichkeit von Sichtschutz gegeben. Darüber hinaus wird angeregt,
die geplanten vier Wohneinheiten zumindest auf der Nordseite des Grundstückes auf zwei Wohngebäude zu beschränken.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen erklärt die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Sollten aufgrund der Baumschutzverordnung Bäume gefällt werden, so sind Ersatzplanzungen vorzunehmen. Es gibt keine
Rechtsgrundlage, einen Sichtschutz anzubauen. Darüber hinaus liegt der Verwaltung derzeit lediglich an Antrag auf Bauvorbescheid für das Grundstück Burgbergstraße 15b vor.
OBM bestätigt die Aussage von Herrn Weber und schildert erneut das aktuelle Problem.
Durch Wegzug und durch Generationswechsel stehen in den letzten Jahren große Grundstücke am Burgberg frei. Diese Grundstücke möchte heute niemand mehr so verwerten, da sich der Bedarf verändert hat. In der Vergangenheit wurden bei manchen
Bauvorhaben Ausnahmen zugelassen. Der einheitliche Wunsch der Bürgerschaft besteht darin, mehr Wohnbebauung zu schaffen.
Der Stadtrat versucht dem nachzukommen, ohne den Charakter des Burgbergs massiv zu beeinträchtigen. Es ist jedoch sicher,
dass eine dichtere Bebauung in Burgberg vorgesehen ist. Allerdings sollen der Charakter sowie der Baumbestand erhalten bleiben. Es wird eine drei geschossige Bebauung, als Einzelhaus mit Villencharakter angestrebt. Hierzu wurde bereits eine Vereinbarung von Seiten des Stadtrates erarbeitet und soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Es muss ein Kompromiss zwischen dem Erhalt des Burgbergs als hochwertiges Villenwohngebiet und dem natürlichen Druck auf dem Wohnungsmarkt unter
dem schützenswerten Charakter des Burgbergs getroffen werden. Bei dem Thema „Gestaltung“ muss sich die Stadtverwaltung
natürlich an den hochwertigen Eigenschaften des Burgbergs orientieren, im Rahmen dessen was die Stadt Erlangen baurechtlich
vorschreiben kann.
Es folgt eine langwierige Diskussion bezüglich des Bauvorhabens.
Die Mehrheit der Bürger ist der Ansicht, dass sich diese Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung des Burgbergs
einfügen. Zudem wird eine Erhaltungssatzung des Burgbergs angesprochen. Darin sind eine Mindestgrundstücksgröße sowie eine
max. Geschossflächenzahl festgesetzt, um eine zu intensive Bebauung auszuschließen.
LfdNr.
Anliegen
Verkehrsanliegen
5
Es wird bemängelt, dass seit einigen Wochen zunehmend PKW im noch verbliebenen Grünstreifen zwischen Schwabach und
Schwabachanlage parken (schräg gegenüber des Eingangs des TRC Erlangen). Da hierdurch die Grünfläche immer mehr
vernichtet wird, bittet der Bürger um Anbringen von Absperrungen. Weiterhin berichtet der Bürger, dass die Straßenecke Döderleinstraße/Palmstraße regelmäßig massiv durch PKWs zugeparkt wird, sodass eine Einsicht für den PKW-Fahrer aus der
Döderleinstraße in die Palmstraße nicht mehr bzw. nur noch schwer möglich ist.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: Das Tiefbauamt wird im o. g. Grünbereich
entsprechende Absperrungen aufstellen, damit ein Parken in diesem Bereich unterbunden wird.
Bezüglich der zugeparkten Straßenecke soll eine Überprüfung veranlasst werden.
6
Ein Bürger stellt dar, dass sich der Charakter der Rudelsweiherstraße stark verändert hat, da vor allem die ehem. Grünflächen
immer mehr beeinträchtigt werden. So wird weitgehend auf den noch vorhanden Grünstreifen entlang der Rudelsweiherstraße
mit dem PKW geparkt. Auch Baustellenfahrzeuge beschädigen diese Grünflächen massiv und stellen einen verheerenden
Zustand dar. Bei der Genehmigung der Baumaßnahmen hätte die Auflage erteilt werden müssen Schutzplatten zu legen, damit
die Grünfläche durch die Baustellenfahrzeuge keine massiven Schäden nach sich zieht.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen: Die Baufirmen haben bereits ein Abmahnungsschreiben erhalten, ihre Baustellenfahrzeuge nicht mehr auf den Grünflächen abzustellen. Hierdurch soll gewährleistet werden, die Grünflächen sowie den Baumbestand zu schützen.
7
Ein Bürger erkundigt sich, in welchem Rahmen eine Überwachung durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung
stattfindet. Radarüberwachungen lassen sich ebenfalls sehr selten beobachten. Daneben moniert der Bürger heftig, dass der
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung auch bei mehrmaliger Anzeige von rechtswidrigem Parken keine Kontrollen
durchführt. Weiterhin erläutert der Bürger, dass der Verkehrsspiegel am Kreuzungsbereich Burgbergstraße/Rathsberger Straße
den fließenden Verkehr stadtauswärts sehr verzerrt darstellt. Es wird um Behebung gebeten. Der gegenüberstehende Verkehrsspiegel in diesem Kreuzungsbereich überwacht den Verkehr aus Richtung Waldkrankenhaus und funktioniert einwandfrei.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: Bereiche des ruhenden Verkehrs werden
häufiger überwacht. Zur Radarüberwachung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern erneut Fahrzeuge rechtswidrig abgestellt werden, soll künftig eine elektronische Meldung mit Foto an das städt. Straßenverkehrsamt erfolgen
(straß[email protected]). Das Problem der Verzerrung des Verkehrs bringt der Verkehrsspiegel mit sich.
Eine Überprüfung wir veranlasst.
8
Eine Bürgerin bittet um Errichtung eines Fußwegübergangs an der Einmündung Rathsberger Straße/Burgbergstraße.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: In diesem Bereich soll eine Mittelinsel errichtet
werden. Aufgrund mangelhafter Sichtverhältnisse kann aus rechtlicher Sicht ein Fußgängerübergang sowie ein Zebrastreifen an
dieser Stelle nicht realisiert werden.
9
Ein Bürger bemängelt die unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen in der Burgbergstraße. So herrscht bei der Einmündung der
Jean-Paul-Straße sowie der Platenstraße „Rechts vor Links“, wobei dies von den meisten Autofahrern missachtet oder übersehen wird. Hingegen ist bei der Einmündung Ludwig-Thoma-Straße, die Burgbergstraße Vorfahrtsberechtigt. Der Bürger bittet um
eine einheitliche Vorfahrtsregelung in der Burgbergstraße.
Herr Janousek/Sachgebiet für Straßenverkehrsangelegenheiten und Baustellen: In Tempo 30-Zonen, wie in der Burgbergstraße,
gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Ausnahmsweise kann von dieser Regelung abgewichen und dem
dort frequentierenden Busverkehr die Vorfahrt eingeräumt werden. Aus den alten Unterlagen kann entnommen werden, dass die
Burgbergstraße gegenüber der Ludwig-Thoma-Straße wegen der besonderen Örtlichkeit bevorrechtigt bleibt. Herr Janousek
sagt eine Ortsbesichtigung zu und weist darauf hin, dass eine allgemeine Vorfahrtsregelung in der Burgbergstraße aufgrund der
Beachtung der Tempo 30-Zone rechtlich nicht zulässig ist.
10
Ein Bürger erkundigt sich über die Sperrung des alten Welsweges. In den zurückliegenden zwei Jahren wurde der bislang um
das Musikinstitut herumführende Welsweg mit dem Aufstellen von Gabionen versperrt. Es bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit
den deutlich steileren Weg in Richtung Rathsberger Straße hinabzugehen. Dieser ist im Winter häufig vereist. Insbesondere für
ältere Mitbürger stellt dies eine erhebliche Gefährdung dar. Kann der um das Musikinstitut herumführende Weg wieder geöffnet
werden?
OBM: Die Öffnung des alten Welsweges um das Musikinstitut herum kann nicht wieder hergestellt werden, da die dort vorhandene Mauer denkmalgeschützt ist und somit nicht entfernt werden darf. Die Mauer wird aktuell durch diese Gabionen gestützt.
Als Alternative kann der Privatweg direkt durch das Musikinstitut genutzt werden, dass dieser öffentlich passierbar gemacht
wurde. Während der Bergkirchweih wird dieser Weg allerdings gesperrt sein.
ESTW - Busverkehr
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Es wird die zeitliche Synchronisierung der Buslinien 289 und 290 bemängelt, sodass eine direkte Weiterfahrt zur Haltestelle
Waldkrankenhaus nicht mehr möglich ist, da die zeitlichen Abstände der Busverbindungen relativ groß sind.
Herr Geus/ESTW: Diese Veränderungen haben sich aufgrund des Nahverkehrsentwicklungsplans ergeben. Manche Verbesserungen bringen an anderen Stellen Verschlechterungen. Aktuell werden sämtliche Entwicklungen bzw. Änderungen dokumentiert, sodass in etwa zwei bis drei Monaten eine erneute Prüfung stattfinden kann, ob ein Optimierungspotential vorhanden ist.
Dies erfolgt in Abstimmung mit dem städt. Referat Planen und Bauen.
Eine Bürgerin bittet ebenfalls um zeitliche Taktveränderung der Buslinien 289 und 290. Außerdem wünscht die Bürgerin die
Verlegung der Haltestelle Atzelsberger Steige auf den ehemaligen Standort.
Eine weitere Bürgerin regt an, die Routenführung der Buslinie 290 intensiv zu überdenken.
Bebauungsplanung Burgberg / Baumschutzverordnung
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Wie ist der aktuelle Stand des Flächennutzungsplanes (F-Plan) 2005. Insbesondere interessieren Vorgänge bei Schutzgebieten
im Sinne des Naturschutzrechtes.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen: Der aktuelle Beschlussstand zum F-Plan lautet, die zur Entwicklung anstehenden
Flächen bis zum Jahr 2020 umzusetzen. Im Bereich des Landschaftsschutzgebietes stehen keine Veränderungen an.
13
Es wird kritisiert, dass die Ersatzpflanzungen von Bäumen nicht im Verhältnis zu den Abholzungen stehen. Grundstücke werden
großflächig überbaut, sodass für Grünflächen wenig Platz bleibt.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen berichtet, dass die Bäume aus Sicherheits-, Alters-, oder anderen Gründen gefällt
werden. Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung sehr darum bemüht, den Baumbestand zu erhalten. Hierauf wird auch bei Baugesuchen geachtet.
Frau Lender-Cassens/Referat für Umwelt, Energie, Gesundheit, Sport und Soziokultur sowie OBM bekräftigen die Aussage, den
Baumbestand erhalten zu wollen. Nur sehr selten, können Ausnahmen von der geltenden Baumschutzverordnung genehmigt
werden.
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Aufgrund des Ausbaus der Zugtrasse um eine zweite Gleislinie wurden sehr viele Bäume im Bereich Werker gefällt. Diese Bäume trugen jedoch dazu bei, die gesamte Lärmbelästigung in diesem Bereich zu dämpfen. Der Bürger schlägt vor, die vorhandene Schallschutzwand der Autobahn A73 zu den Werkern zu erhöhen.
Frau Lender-Cassens/Referat für Umwelt, Energie, Gesundheit, Sport und Soziokultur: Die Baumfällung erfolgte im Zuge der
Baumaßnahmen der Deutschen Bahn. Hier hat die Stadt Erlangen keine Handhabe. Außerdem tragen Bäume faktisch nicht zur
Lärmdämmung bei.
OBM: Es wird demnächst der Ausbau des jetzigen Seitenstreifens durchgeführt. Dieser Ausbau zählt nach geltender Rechtslage
nicht als Ausbau der Autobahn, weshalb keine Erweiterung des aktiven Lärmschutzes gefordert werden kann. Der Bundesgesetzgeber hat dies so festgelegt. Es besteht für die betroffenen Bürger möglicherweise ein Zuschussanspruch zum Einbau von
Lärmschutzfenstern.
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Es wird sich über den aktuellen Stand im Hinblick auf die geplante 3D-Vermessung der Kelleranlagen erkundigt.
Herr Weber/Referat für Planen und Bauen: Insgesamt gibt es zwei Begehungen. Die erste Begehung ist die sog. Sicherheitsbegehung, welche zeitlich immer vor dem Beginn der Bergkirchweih stattfindet. Bei dieser Begehung werden immer wieder
Beschädigungen an den Kellern festgestellt. Derzeit werden parzielle Vermessungen durchgeführt, um die Bestandssituation der
Keller aufzunehmen. Anschließend soll in einem gemeinsamen Gespräch das Thema „Schäden“ mit den Eigentümern und den
Rechteinhabern besprochen werden. Daneben bemüht sich die Stadt Erlangen aktuell um Fördergelder aus dem Förderprogramm des Bundes für Bergbaufolgeschäden (ERNA-Projekt).
I.A.
gez.
Eva Ott
Protokollführerin