aktueller Katalog 2015 - Keiler Schutzhandschuh

®
KEILER SCHUTZHANDSCHUH
HANDELSGESELLSCHAFT mbH
Lieferprogramm 2015
01
www.keiler.net
2
3
Wer ist Keiler?
RegelmäSSige Produktüberwachung durch den TÜV
garantiert Qualitätstandards
Die Keiler Schutzhandschuh Handelsgesellschaft mbH wurde im Jahr 1982 gegründet, um hochwertige Schutzhandschuhe aus Leder zu produzieren und zu vertreiben. Der anonymen Massenware wurde
das Konzept der wiedererkennbaren und
geprüften Markenhandschuhe erfolgreich
entgegengesetzt. Wir stehen mit unserem
guten Namen, unserem Fachwissen und
unseren ständigen Kontrollen im In- und
Ausland für jeden Handschuh, der unser
geschütztes Markenzeichen trägt, gerade.
Die weitgehende Konzentration auf unseren Spezialbereich, nämlich Handschuhe
aus dem Naturprodukt Leder, gibt uns die
Kompetenz, die unsere Partner brauchen,
um mit unseren Produkten erfolgreich zu
sein. Hohe Qualität, und damit eine möglichst große Sicherheit für den Träger unserer Handschuhe, Verlässlichkeit in Preis und
Logistik sowie Ansprechpartner aus Fleisch
und Blut, das sind die Dinge, die unsere
Kunden zu schätzen wissen.
Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen, in dem sich jeder mit unseren
Qualitätsstandards und unserer Kundenfreundlichkeit identifiziert. Ehrlichkeit ist
unsere Stärke. Um unsere Kunden noch
besser bedienen zu können, haben wir Anfang 2004 Lager, Verwaltung und Vertrieb
zusammengelegt und unseren neuen Firmensitz am Handwerkerzentrum in unserer
Heimatstadt Monschau bezogen.
Unsere Handschuhe tragen den geschützten Markennamen KEILER®, damit Sie jederzeit wissen, was Sie da in und an der
Hand haben. Sie sind nach modernsten
sicherheitstechnischen Erkenntnissen und
Normen, aber auch zugleich in der Tradition der jahrtausende alten Handschuhmacherkunst entwickelt und hergestellt.
Sicherheit, Form und Trageeigenschaften,
abgestimmt auf die menschliche Hand und
das Naturmaterial Leder, ergeben einen
Qualitätshandschuh. Ein Handschuh, der
nicht angenehm sitzt und nicht gut aussieht,
wird nicht getragen und verliert damit seine Schutzwirkung völlig.
Unsere Handschuhe entsprechen der PSARichtlinie. Die Prüfung nach EN 388 und EN
420 sowie die Zertifizierung der Baumuster
erfolgt durch den TÜV Rheinland, der uns
auch bei der Entwicklung von neuen Modellen berät. Als erste Schutzhandschuhe überhaupt wurden unsere Artikel KEILER FORST
und KEILER Nr.5 durch das Kuratorium für
Waldarbeit und Forsttechnik e.V. einem Praxistest unterzogen und erhielten das Gütesiegel des KWF zur Einsatztauglichkeit.
Wir folgen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften, sondern versuchen darüber hinaus alles zu tun um die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit unserer Produkte
ständig zu erhöhen. Zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen trägt auch die
Reinigungsfähigkeit und Wiederverwendbarkeit unserer Handschuhe bei.
Ab sofort ist nahezu das gesamte Sortiment
der Keiler GmbH erfolgreich mit dem neuen
Q-Zertifikat des TÜV Rheinland versehen.
Einhaltung der Anforderungen der gültigen
Normen und Richtlinien bei unseren Qualitätsprodukten.
Das bedeutet, dass wir regelmäßig unsere
Produkte durch die Labore des TÜV auf ihre
mechanische Belastbarkeit und ihre chemische Unbedenklichkeit prüfen und überwachen lassen. Wir lassen nicht nur pflichtgemäß alle fünf Jahre die Baumusterprüfung
erneuern, sondern ein unabhängiges Prüfinstitunt überprüft zusätzlich regelmäßig die
Damit haben Sie die Gewissheit, dass unsere
Produkte wirklich sicher sind und das halten,
was wir versprechen.
Wo werden Keiler-Handschuhe gebraucht?
Der Einsatz von KEILER®-Handschuhen ist
so vielfältig wie das Sicherheitsbedürfnis
der Träger. Von den Flughäfen bis zu den
Forstverwaltungen, von der Polizei und den
Feuerwehren bis zum Chemiekonzern, vom
Umweltservice bis zur Stahlindustrie, vom
Gerüstbauer bis zum Computerbau, vom
Gartenbau bis zum Schiffsausstatter und
Reifenhersteller - in vielen Bereichen werden bereits heute KEILER®-Handschuhe
erfolgreich eingesetzt. Selbst Moto-CrossFahrer und Reiter möchten nicht mehr ohne
„KEILER®“ unterwegs sein.
Die Qualität unserer Dienstleistung und unseres Service
versuchen wir durch das bereits 1996 eingeführte Qualitätsmanagement-System
ständig zu verbessern. Wir
sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Wir bieten unseren Partnern althergebrachte Vorstellungen von Qualität und kaufmännischem Umgang, gepaart mit innovativen
Produkten und einer modernen, effizienten
Logistik und Verwaltung.
Soziales Engagement
Als regional verwurzeltes Familienunternehmen unterstützen wir die unterschiedlichsten Projekte kultureller, sozialer und sporttreibender Organisationen unserer Region.
Auch Berufswettkämpfe im Forstbereich
sowie ausgewählte Naturprojekte von
Schulen werden immer wieder durch uns
unterstützt.
Unser größtes Projekt ist jedoch die langfristige Patenschaft der SOS-Kinderdorfes
in Kolkata (Kalkutta) / Indien.
Regelmäßige Besuche in Kolkata, wo auch
einer unserer langjährigen Produktionspartner lebt und arbeitet, geben uns die
Möglichkeit, uns vor Ort persönlich von der
hervorragenden Arbeit im SOS-Kinderdorf
zu überzeugen.
SOS-Kinderdorf in Kolkata
Keiler Nr. 1
Keiler Nr. 2
Fünffingerhandschuh
mit hohem Tragekomfort
ungefüttert,
ansonsten wie Keiler Nr. 1
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus Schweinsnarbenleder
• Handrücken und Stulpe aus rohfarbener
Baumwolle
• Innenhand mit Molton gefüttert
• Größe: 10
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus Schweinsnarbenleder
• Handrücken und Stulpe aus rohfarbener
Baumwolle
• ungefüttert
• Größe: 10
Art.-Nr.: 1600110-10
Art.-Nr.: 1600210
EN 420
EN 388
CE-CAT II
EN 420
5
Keiler Nr. 2 und Nr. 3
Keiler Nr. 1
4
EN 388
CE-CAT II
3112
3112
Keiler Nr. 1
auch in Damengröße
• Größe: 8
Art.-Nr.: 1603785
Keiler Nr. 3
Fünffingerhandschuh
mit guter Beweglichkeit
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz,
lange Form
• eingesetzter Daumen
• Handrücken und Stulpe aus rohfarbener
Baumwolle
• Innenhand mit Molton gefüttert
• Doppelnaht
• Größe: 11
Art.-Nr.: 1600311
EN 420
EN 388
CE-CAT II
3112
Keiler Nr. 5
Keiler Nr. 7
Schutzhandschuh für viele Einsatzgebiete
Extra robuster Fünffingerhandschuh
für die Arbeit im Baugewerbe oder
in der Metallverarbeitung
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Fünffingerhandschuh
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus naturellem Rindernarbenleder
• besonders stark und weich
• Handrücken und Stulpe aus
rohfarbener Baumwolle
• Innenhand mit Molton gefüttert
• Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12
7
Keiler Nr. 7
Keiler Nr. 5
6
• geprüft nach: CE-Cat. II,
EN 420, EN 388
• Fünffingerhandschuh
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
sowie Rückseite des Zeigfingers
aus Top-Croupon-Spalte
• Handrücken und Stulpe aus
brauner Fischgrat-Baumwolle
• Innenhand mit Molton gefüttert
• extra robust und besonders stark und
geschmeidig
• Größen: 10
Art.-Nr.: 16005 -07, -08, -09, -10, -11, -12
Art.-Nr.: 2600710
EN 420
EN 388
EN 420
CE-CAT II
2123
EN 388
CE-CAT II
4233
Keiler JACK
Keiler FORST
Schutzhandschuh für Arbeiten mit der Kettensäge
Extra robuster Fünffingerhandschuh
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388,
EN 381-7 Schutzklasse 0 (nur linker Handschuh)
• aus weichem, wasserabweisendem
Rindnarbenleder
• vollflächig mit leichtem
Baumwollmolton gefüttert
• mit Handflächenverstärkung
• wasserdichter Handrücken in Warnfarbe
• festes Polyesterbündchen, verhindert das
Eindringen von Schmutz und Spänen
• Dyneema® Schnittschutzeinlage im linken
Handrücken nach Form A,
Schnittschutzklasse 0 mit 16m/s
• Größen: 9, 10½, 12
EN 420
EN 388 EN 381
CE-CAT II
2242
Schnittschutzklasse
0 mit 16m/s
(linker Handschuh)
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus naturellem Rindernarbenleder
• besonders stark und weich
• 7 cm Strickbund mit besonders großem,
integriertem Pulsschutz
• Handrücken aus grüner, wasserdichter Schirmseide
• Handschuh ist ganz mit Molton gefüttert
• Größen: 8, 9, 10½, 12
Art.-Nr.: 16060 -08, 09, -10, -12
Art.-Nr.: 16080 -09, -10, -12
Der
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9
EN 420
EN 388
CE-CAT II
2132
Keiler FORST
Keiler Jack
8
10
11
Keiler ECO
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus naturellem Rindernarbenleder
• besonders stark und weich
• 7 cm Strickbund mit besonders großem,
integriertem Pulsschutz
• Handrücken aus orangener, wasserdichter Schirmseide
• Handschuh ist ganz mit Molton gefüttert
• Größen: 10½
Keiler Winter ECO
Keiler ECO
Extra robuster Fünffingerhandschuh
Art.-Nr.: 1606110
EN 420
EN 388
CE-CAT II
2132
Keiler WINTER-ECO-BLUE
Extra robuster Fünffinger-Kälteschutzhandschuh
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388, EN 511
• Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz
• Rückseite des Zeigefingers und Daumen
aus naturellem Rindernarbenleder
• besonders stark und weich
• 7 cm Strickbund mit besonders großem,
integriertem Pulsschutz
• Handrücken aus blauer, wasserdichter
Schirmseide
• Handschuh ist ganz mit einem
weichen Acrylfutter gefüttert
• Größen: 10½
Art.-Nr.: 1606211
EN 420
EN 388 EN 511
CE-CAT II
2333
13X
12
KeilerFIT
Art.-Nr.: 18001 -07, -08, -09, -10, -11, -12
EN 420
EN 388
CE-CAT II
3142
Handschuh aus weichem Ziegen-Nappaleder
mit optischer Warnfunktion
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• naturell, mit griffiger Innenhandverstärkung
aus Rindspalte
• verstärkter Action-Daumen
• ungefüttert
• elastischer Racing-Klettverschluss
• alle Außennähte doppelt
• anatomische Form, optimales Tastgefühl
• Handrücken aus orangenem Nylon Spandex
mit 3M Scotchlite Warndreieck
• Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12
Art.-Nr.: 18003 -07, -08, -09, -10, -11, -12
Der Handschuh für
• Mechaniker
• Techniker
• Gerüst- und Metallbauer
• den Rettungsdienst
• Trucker
• Anschlagsarbeiten
• Lageristen
• überall, wo Schutz
mit Fingerspitzengefühl gefragt ist
EN 420
EN 388
CE-CAT II
3134
Keiler FIT orange
Keiler FIT
Schutzhandschuh aus weichem Ziegen-Nappaleder
für besonders hohen Tragekomfort
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• griffige Innenhandverstärkung aus Rindspalte
• verstärkter Action-Daumen
• Handrücken aus Nylon Spandex
• elastischer Racing-Klettverschluss
• alle Außennähte doppelt
• anatomische Form, optimales Tastgefühl
• Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12
13
KeilerFIT orange
KeilerFIT WINTER
KeilerTEC
Kälteschutzhandschuh aus weichem
Ziegen-Nappaleder
Fünffingerhandschuh aus super weichem, naturellem Ziegen-Nappaleder
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388, EN 511
• naturell, mit griffiger Innenhandverstärkung
aus Rindspalte
• verstärkter Action-Daumen
• Handrücken aus
Nylon Spandex
• elastischer RacingKlettverschluss
• alle Außennähte doppelt
• anatomische Form
• optimales Tastgefühl, mit
original 40 gr. Thinsulate®Futter
• Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12
• geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388
• schwarzer oder oranger Spandex-Handrücken, der
sich optimal der Handform anpasst und für einen
bequemen Sitz sorgt
• der Neoprenknöchelschutz ist mit zwei tagreflektierenden die für optimale Sicherheit, auch
bei schlechten Sichtverhältnissen, sorgen
• Die Handfläche ist zusätzlich mit Neopren
gepolstert und ebenso wie Daumen und
Finger mit einer rutschfesten RubbertecBeschichtung versehen
• Der feste Klettverschluss am flexiblen Bündchen sorgt für einen perfekten Halt
• Das speziell gearbeitete Synthetikleder an
den Fingerzwischenräumen (Schichtel) verschafft
ein komfortables Tastgefühl und Beweglichkeit der
Finger und sorgt zugleich für eine hervorragende Klimatisierung innerhalb des Handschuhs
• Nicht zuletzt der Daumenrücken aus saugfähigem,
weichem Frottee macht diesen Handschuh zu etwas
ganz Besonderem
• Größen: 9, 10, 11
Art.-Nr.: 18002 -07, -08, -09, -10,
-11, -12
EN 420
EN 388
CE-CAT II
3X3X
SCHWARZ
Art.-Nr.: 18004 -09, -10, -11
ORANGE
Art.-Nr.: 18005 -09, -10, -11
15
Keiler TEC
Keiler FIT Winter
14
EN 420
EN 388
CE-CAT II
4121
16
Spezial Keiler
Handschuhfett
• Lederpflegemittel
auf rein ökologischer Basis
• wirkt wasserabweisend
und imprägnierend
• verlängert die Tragbarkeit und
Geschmeidigkeit der Arbeitshandschuhe
um ein Vielfaches
Inhalt: 75ml Art.-Nr.: 9900010
Softshell Jacke
NEU
• Farbe: grau / leuchtorange
• Material: 95% Polyester / 5% Elasthan
• winddicht, wasserabweisend, atmungsaktiv und angenehm zu tragen
• zwei Seitentaschen mit Reißverschluss im Eingriff
• eine Brusttasche mit Reißverschluss im Eingriff links
• Frontreißverschluss
• Kordelzug im Saum
• Kapuze mit Kordelzug, per Reißverschluss abtrennbar
• Größen: S – XXXL
Art.-Nr.: 9002521-9002526
Buffalo Nr.1
Fünffingerhandschuh
aus starkem Büffelnarbenleder
• naturell, mit weißem Baumwollrücken
und Segeltuchstulpe
• Innenhand mit Molton gefüttert
• Größe: 10
Art.-Nr.: 1604510
Keiler BUFF®
Original Buff Dry Cool®
im exclusiven KEILER-Design
• aus Coolmax® Extreme Material
• ideal für den Einsatz in warmen und heißen Klimazonen oder während der
Sommermonate
geeignet.
• Dank der Faserstruktur
mit vier Kanälen absorbiert und trocknet das
Produkt Schweiß besonders schnell
• sehr atmungsaktiv
• bietet einen 95%-igen
UV-Schutz
Art.-Nr.: 9002450
Wasserdichtigkeit:
3000mm Wassersäule
Windundurchlässigkeit:
<5mm/s 70 Iso 2
Atmungsaktivität:
1000-3000 g/m² x24 hrs
Keiler SOFTSHELL
Keiler Buffalo und PFLEGE
für alle Schutzhandschuhe
aus Narbenleder
KeilerSOFTSHELL
17
18
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Diese Bedingungen sind für alle uns erteilten Aufträge und für alle unsere Verkäufe allein maßgebend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unseres
Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.1 Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Spätere Abweichungen bedürfen der Schriftform. Mündliche, telegrafische
und telefonische Vereinbarungen sowie Vertragsabschlüsse des Bestellers mit
Reisenden oder Vertretern erlangen ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung
durch uns Verbindlichkeit. Berechnung und Lieferung der Ware ersetzt die Auftragsbestätigung.
2. Angebot, Preis und Zahlung
2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EURO ab Werk bzw. unserem Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung, zzgl. der z.Zt. der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen ab 500,- € liefern wir billigst
franko Bestimmungsstation (D). Wir bestimmen in jedem Fall den Frachtführer.
Für Aufträge unter einem Netto-Warenwert von 150,- € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,- €.
2.2 Unsere Preiskalkulationen basieren auf dem Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sollten sich bi zur Lieferung die Kalkulationsgrundlagen ändern, so behalten wir uns
eine angemessene Preiserhöhung vor.
2.3 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3 Prozent Skonto vom Brutto-Rechnungswert; innerhalb von 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag rein netto zu zahlen.
2.4 Wechsel-Zahlungen werden nicht akzeptiert. Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Die Kosten der
Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Besteller zu tragen.
2.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
2.6 Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass über die Gegenforderung rechtskräftig zugunsten des
Bestellers entschieden ist. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu,
soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fähigkeit unserer Forderung nicht.
2.7 Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft
in Rückstand, oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind
berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.8 Erstaufträge von Neukunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung
ausgeliefert.
2.9 Zahlungen müssen an unseren Firmensitz Monschau erfolgen. Unsere Angestellten und Vertreter sind nur zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt, wenn
sie mit einer Inkassovollmacht versehen sind.
2.10Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch
wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.
3.Lieferung
3.1 Angegebene Lieferfristen bestimmen nur ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung
ab Werk bzw. unserem Lager. Werden wir an der Lieferung durch höhere Gewalt,
Arbeitskämpfe, Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten,
behördlichen Maßnahmen, politischen Unruhen, Kriegseinwirkungen, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehenen Lieferschwierigkeiten (z.B. Transportschwierigkeiten der Vorlieferanten zum Abgangshafen oder Abladeort, Verzögerung von Schiffsankünften usw.) oder ähnlichen Umständen, die bei zumutbarer
Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, gehindert, so sind wir für die Dauer dieser
Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden. Die
Lieferfrist wird während dieser Zeit unterbrochen. Wird uns die Lieferung infolge
dieser Umstände unmöglich, so sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen oder den Rücktritt zu erklären. Schadensersatzansprüche
stehen dem Besteller in diesem Fall nicht zu.
3.2 Die Lieferfrist beginnt in der Regel mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Fragen betreffend Herstellung und Lieferung
zwischen den Vertragspartnern geklärt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so
beginnt die Frist mit Klärung der letzten offenen Fragen.
3.3 Überschreiten wir einen vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Besteller uns mittels eingeschriebenen Briefes eine
angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen. Als angemessen gilt eine
Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Ist der Leistungsverzug nur auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen, so beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf
die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.4 Bei Annahmeverzug des Bestellers berechnen wir ab Versandbereitschaft die uns
entstandenen Lagerkosten. Ferner können wir die Ware anderweitig auf Kosten
des Bestellers einlagern.
3.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt und können diese Teillieferungen jeweils
gesondert abrechnen.
4. Gewährleistung
4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach
Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Entgegennahme
schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen.
4.2 Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn der Bestelle es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme,
Fehlmengenbescheinigung).
4.3 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Teile oder bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern die
Teile neu, die sich als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich
beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile gehen wieder in unser Eigentum über.
4.4 Ist eine Nachbesserung unmöglich oder schlägt sie fehl, so können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ist ein aner-
Stand: 03/2015
4.5
4.6
4.7
4.8
kannter Mangel unwesentlich oder die Ersatzlieferung oder Instandsetzung nur
mit einem unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich, so sind wir berechtigt, den Besteller unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche durch eine
Geldentschädigung, die der Wertminderung entspricht, abzufinden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatz von Folgeschäden und -kosten, sind ausgeschlossen. Bei ungebrauchter und sachgerecht gelagerter Ware,
gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Kosten, die uns durch unberechtigte
Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Für nachgebesserte
oder neu gelieferte Waren übernehmen wir die gleiche Gewährleistung wie für die
ursprünglich gelieferten Waren.
Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Von den durch die Ausbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir im Falle der berechtigten Mängelrüge die Kosten des
Ersatzstückes einschl. Versand. Die übrigen Kosten trägt der Besteller.
Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit möglich,
vermieden. Nur erhebliche Abweichungen gewähren einen Anspruch auf Nachbesserung und im Falle ihres Fehlschlages auf Minderung oder Rücktritt nach
unserer Wahl. Für die Einhaltung der spezifischen Maße und Gewichte kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Mengenlieferungen gilt eine Mehr- oder
Mindermenge von 10 % als vertragsgemäße Lieferung. Geringe Abweichungen in
Struktur, Stärke und Farbe, wie sie bei dem Naturprodukt Leder üblich sind, der
Waren untereinander oder von Mustern lösen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche aus.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
5.Eigentumsvorbehalt
5.1 Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt auf alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen den Besteller, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, auch wenn die Kaufpreiszahlung für bestimmt bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für die Saldoforderung.
5.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im regelmäßigen
Geschäftsverkehr und zur Verwendung bei der Ausführung von Aufträgen Dritter
berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf
oder der Verwendung bei der Ausführung von Aufträgen auf uns übergeht und
der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht. Der Besteller tritt bereits
jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der Verwendung der Ware bei der
Ausführung von Aufträgen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden
Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzubehalten, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
5.3 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren
Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Interventionen durch uns hat
der Besteller zu erstatten.
5.4 Jede Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware
mit anderen Waren durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass
uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Infolge der Verarbeitung entstandenes
Mit- oder Teileigentum an der entstehenden neuen Sache dient zur Sicherung
aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Besteller.
Der Besteller überträgt uns bereits jetzt bis zur Höhe des Wertes der verkauften
Ware seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen
und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
5.5 Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, so sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware und ggf. auch die in Folge Verarbeitung entstandenen neuen Sachen in unmittelbaren Besitz zu nehmen und den Abnehmer des
Bestellers von der Forderungsabtretung in Kenntnis zu setzen.
5.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 Prozent,
so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei.
6.
EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die
allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand
des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden
Informationen fest.
EN 388 -Mechanische Risiken
1. Ziffer:
2. Ziffer:
3. Ziffer:
4. Ziffer:
Abriebfestigkeit
Schnittfestigkeit
Weiterreißfestigkeit
Durchstichfestigkeit
8. Besondere Bedingungen für Importware
8.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen.
8.2 Unvorhergesehene Preissteigerungen infolge Rohstoff- oder Zubehörverknappung oder aufgrund geänderter Währungsparitäten von mehr als 5 Prozent berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
®
Am Handwerkerzentrum 10 A • 52156 Monschau / Germany
Telefon +49 2472 7972 • Telefax +49 2472 3544
1. Ziffer: Konvektive Kälte
2. Ziffer: Kontaktkälte
3. Ziffer: Wasserdichtheit
z.B. 4121 Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis.
z.B. 231 Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis.
EN 381-7 Schutz vor Schnittverletzungen bei handgeführten Kettensägen
Schnittschutzklasse 0
Schnittschutzklasse 1
Schnittschutzklasse 2
Schnittschutzklasse 3
16m/s = 16 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit
20m/s = 20 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit
24m/s = 24 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit 28m/s = 28 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit
Grössenbestimmung
Arbeitshandschuhe und Schutzhandschuhe
Die Größenbestimmung von Handschuhen ist recht einfach und für
jedermann nachvollziehbar. Die Größe von einem Handschuh berechnet
sich aus dem Umfang der Hand ohne Daumen.
Größen - Tabelle für Arbeitshandschuhe und Schutzhandschuhe
Handumfang
Größe
ca. 19cm
ca. 22cm
ca. 24cm
ca. 27cm
ca. 29cm
ca. 31cm
S/7
M/8
L/9
XL / 10
XXL / 11
XXXL / 12
Alle weiteren Größen ergeben sich nach unten z.B. mit ca. 1,5cm bis 2cm Unterschied. Die Übergrößen
liegen ebenfalls in diesen Werten.
Copyright, Markenschutzrecht
Eine Weiterverwendung des Internetauftrittes bzw. Katalogs oder von Teilen davon (Abbildungen oder Texte) oder von uns zur Verfügung gestellten Bild- oder
Textmateriales und des eingetragenen Markenzeichens zu eigenen Zwecken
(Werbung) oder zur Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung
der Keiler GmbH, Monschau, zulässig. Diese Genehmigung kann jederzeit und
ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
7. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetzte ist ausgeschlossen.
7.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Monschau.
Dies gilt auch für den Fall, dass Verkauf oder Lieferung von einem auswärtigen
Lager aus erfolgt.
7.3 Gerichtsstand ist Aachen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers
zu klagen.
EN 511 -Schutz gegen Kälte
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UST.-ID.-Nr. DE 121736221
St.-Nr.: 202/5782/0293
Am Handwerkerzentrum 10 A
52156 Monschau / Germany
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Sitz der Gesellschaft: Monschau
Geschäftsführer: Stefan Herbst
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Bilder: Andreas Vollmann, Andreas Kockartz, Sven Garre, Markus Förster, Keiler GmbH, fotolia
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