® KEILER SCHUTZHANDSCHUH HANDELSGESELLSCHAFT mbH Lieferprogramm 2015 01 www.keiler.net 2 3 Wer ist Keiler? RegelmäSSige Produktüberwachung durch den TÜV garantiert Qualitätstandards Die Keiler Schutzhandschuh Handelsgesellschaft mbH wurde im Jahr 1982 gegründet, um hochwertige Schutzhandschuhe aus Leder zu produzieren und zu vertreiben. Der anonymen Massenware wurde das Konzept der wiedererkennbaren und geprüften Markenhandschuhe erfolgreich entgegengesetzt. Wir stehen mit unserem guten Namen, unserem Fachwissen und unseren ständigen Kontrollen im In- und Ausland für jeden Handschuh, der unser geschütztes Markenzeichen trägt, gerade. Die weitgehende Konzentration auf unseren Spezialbereich, nämlich Handschuhe aus dem Naturprodukt Leder, gibt uns die Kompetenz, die unsere Partner brauchen, um mit unseren Produkten erfolgreich zu sein. Hohe Qualität, und damit eine möglichst große Sicherheit für den Träger unserer Handschuhe, Verlässlichkeit in Preis und Logistik sowie Ansprechpartner aus Fleisch und Blut, das sind die Dinge, die unsere Kunden zu schätzen wissen. Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen, in dem sich jeder mit unseren Qualitätsstandards und unserer Kundenfreundlichkeit identifiziert. Ehrlichkeit ist unsere Stärke. Um unsere Kunden noch besser bedienen zu können, haben wir Anfang 2004 Lager, Verwaltung und Vertrieb zusammengelegt und unseren neuen Firmensitz am Handwerkerzentrum in unserer Heimatstadt Monschau bezogen. Unsere Handschuhe tragen den geschützten Markennamen KEILER®, damit Sie jederzeit wissen, was Sie da in und an der Hand haben. Sie sind nach modernsten sicherheitstechnischen Erkenntnissen und Normen, aber auch zugleich in der Tradition der jahrtausende alten Handschuhmacherkunst entwickelt und hergestellt. Sicherheit, Form und Trageeigenschaften, abgestimmt auf die menschliche Hand und das Naturmaterial Leder, ergeben einen Qualitätshandschuh. Ein Handschuh, der nicht angenehm sitzt und nicht gut aussieht, wird nicht getragen und verliert damit seine Schutzwirkung völlig. Unsere Handschuhe entsprechen der PSARichtlinie. Die Prüfung nach EN 388 und EN 420 sowie die Zertifizierung der Baumuster erfolgt durch den TÜV Rheinland, der uns auch bei der Entwicklung von neuen Modellen berät. Als erste Schutzhandschuhe überhaupt wurden unsere Artikel KEILER FORST und KEILER Nr.5 durch das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. einem Praxistest unterzogen und erhielten das Gütesiegel des KWF zur Einsatztauglichkeit. Wir folgen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften, sondern versuchen darüber hinaus alles zu tun um die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit unserer Produkte ständig zu erhöhen. Zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen trägt auch die Reinigungsfähigkeit und Wiederverwendbarkeit unserer Handschuhe bei. Ab sofort ist nahezu das gesamte Sortiment der Keiler GmbH erfolgreich mit dem neuen Q-Zertifikat des TÜV Rheinland versehen. Einhaltung der Anforderungen der gültigen Normen und Richtlinien bei unseren Qualitätsprodukten. Das bedeutet, dass wir regelmäßig unsere Produkte durch die Labore des TÜV auf ihre mechanische Belastbarkeit und ihre chemische Unbedenklichkeit prüfen und überwachen lassen. Wir lassen nicht nur pflichtgemäß alle fünf Jahre die Baumusterprüfung erneuern, sondern ein unabhängiges Prüfinstitunt überprüft zusätzlich regelmäßig die Damit haben Sie die Gewissheit, dass unsere Produkte wirklich sicher sind und das halten, was wir versprechen. Wo werden Keiler-Handschuhe gebraucht? Der Einsatz von KEILER®-Handschuhen ist so vielfältig wie das Sicherheitsbedürfnis der Träger. Von den Flughäfen bis zu den Forstverwaltungen, von der Polizei und den Feuerwehren bis zum Chemiekonzern, vom Umweltservice bis zur Stahlindustrie, vom Gerüstbauer bis zum Computerbau, vom Gartenbau bis zum Schiffsausstatter und Reifenhersteller - in vielen Bereichen werden bereits heute KEILER®-Handschuhe erfolgreich eingesetzt. Selbst Moto-CrossFahrer und Reiter möchten nicht mehr ohne „KEILER®“ unterwegs sein. Die Qualität unserer Dienstleistung und unseres Service versuchen wir durch das bereits 1996 eingeführte Qualitätsmanagement-System ständig zu verbessern. Wir sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Wir bieten unseren Partnern althergebrachte Vorstellungen von Qualität und kaufmännischem Umgang, gepaart mit innovativen Produkten und einer modernen, effizienten Logistik und Verwaltung. Soziales Engagement Als regional verwurzeltes Familienunternehmen unterstützen wir die unterschiedlichsten Projekte kultureller, sozialer und sporttreibender Organisationen unserer Region. Auch Berufswettkämpfe im Forstbereich sowie ausgewählte Naturprojekte von Schulen werden immer wieder durch uns unterstützt. Unser größtes Projekt ist jedoch die langfristige Patenschaft der SOS-Kinderdorfes in Kolkata (Kalkutta) / Indien. Regelmäßige Besuche in Kolkata, wo auch einer unserer langjährigen Produktionspartner lebt und arbeitet, geben uns die Möglichkeit, uns vor Ort persönlich von der hervorragenden Arbeit im SOS-Kinderdorf zu überzeugen. SOS-Kinderdorf in Kolkata Keiler Nr. 1 Keiler Nr. 2 Fünffingerhandschuh mit hohem Tragekomfort ungefüttert, ansonsten wie Keiler Nr. 1 • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus Schweinsnarbenleder • Handrücken und Stulpe aus rohfarbener Baumwolle • Innenhand mit Molton gefüttert • Größe: 10 • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus Schweinsnarbenleder • Handrücken und Stulpe aus rohfarbener Baumwolle • ungefüttert • Größe: 10 Art.-Nr.: 1600110-10 Art.-Nr.: 1600210 EN 420 EN 388 CE-CAT II EN 420 5 Keiler Nr. 2 und Nr. 3 Keiler Nr. 1 4 EN 388 CE-CAT II 3112 3112 Keiler Nr. 1 auch in Damengröße • Größe: 8 Art.-Nr.: 1603785 Keiler Nr. 3 Fünffingerhandschuh mit guter Beweglichkeit • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz, lange Form • eingesetzter Daumen • Handrücken und Stulpe aus rohfarbener Baumwolle • Innenhand mit Molton gefüttert • Doppelnaht • Größe: 11 Art.-Nr.: 1600311 EN 420 EN 388 CE-CAT II 3112 Keiler Nr. 5 Keiler Nr. 7 Schutzhandschuh für viele Einsatzgebiete Extra robuster Fünffingerhandschuh für die Arbeit im Baugewerbe oder in der Metallverarbeitung • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Fünffingerhandschuh • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus naturellem Rindernarbenleder • besonders stark und weich • Handrücken und Stulpe aus rohfarbener Baumwolle • Innenhand mit Molton gefüttert • Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12 7 Keiler Nr. 7 Keiler Nr. 5 6 • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Fünffingerhandschuh • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz sowie Rückseite des Zeigfingers aus Top-Croupon-Spalte • Handrücken und Stulpe aus brauner Fischgrat-Baumwolle • Innenhand mit Molton gefüttert • extra robust und besonders stark und geschmeidig • Größen: 10 Art.-Nr.: 16005 -07, -08, -09, -10, -11, -12 Art.-Nr.: 2600710 EN 420 EN 388 EN 420 CE-CAT II 2123 EN 388 CE-CAT II 4233 Keiler JACK Keiler FORST Schutzhandschuh für Arbeiten mit der Kettensäge Extra robuster Fünffingerhandschuh • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388, EN 381-7 Schutzklasse 0 (nur linker Handschuh) • aus weichem, wasserabweisendem Rindnarbenleder • vollflächig mit leichtem Baumwollmolton gefüttert • mit Handflächenverstärkung • wasserdichter Handrücken in Warnfarbe • festes Polyesterbündchen, verhindert das Eindringen von Schmutz und Spänen • Dyneema® Schnittschutzeinlage im linken Handrücken nach Form A, Schnittschutzklasse 0 mit 16m/s • Größen: 9, 10½, 12 EN 420 EN 388 EN 381 CE-CAT II 2242 Schnittschutzklasse 0 mit 16m/s (linker Handschuh) • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus naturellem Rindernarbenleder • besonders stark und weich • 7 cm Strickbund mit besonders großem, integriertem Pulsschutz • Handrücken aus grüner, wasserdichter Schirmseide • Handschuh ist ganz mit Molton gefüttert • Größen: 8, 9, 10½, 12 Art.-Nr.: 16060 -08, 09, -10, -12 Art.-Nr.: 16080 -09, -10, -12 Der n e g ä s n e t Ket h u h c s d n a h 9 EN 420 EN 388 CE-CAT II 2132 Keiler FORST Keiler Jack 8 10 11 Keiler ECO • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus naturellem Rindernarbenleder • besonders stark und weich • 7 cm Strickbund mit besonders großem, integriertem Pulsschutz • Handrücken aus orangener, wasserdichter Schirmseide • Handschuh ist ganz mit Molton gefüttert • Größen: 10½ Keiler Winter ECO Keiler ECO Extra robuster Fünffingerhandschuh Art.-Nr.: 1606110 EN 420 EN 388 CE-CAT II 2132 Keiler WINTER-ECO-BLUE Extra robuster Fünffinger-Kälteschutzhandschuh • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388, EN 511 • Handfläche, Knöchel- und Pulsschutz • Rückseite des Zeigefingers und Daumen aus naturellem Rindernarbenleder • besonders stark und weich • 7 cm Strickbund mit besonders großem, integriertem Pulsschutz • Handrücken aus blauer, wasserdichter Schirmseide • Handschuh ist ganz mit einem weichen Acrylfutter gefüttert • Größen: 10½ Art.-Nr.: 1606211 EN 420 EN 388 EN 511 CE-CAT II 2333 13X 12 KeilerFIT Art.-Nr.: 18001 -07, -08, -09, -10, -11, -12 EN 420 EN 388 CE-CAT II 3142 Handschuh aus weichem Ziegen-Nappaleder mit optischer Warnfunktion • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • naturell, mit griffiger Innenhandverstärkung aus Rindspalte • verstärkter Action-Daumen • ungefüttert • elastischer Racing-Klettverschluss • alle Außennähte doppelt • anatomische Form, optimales Tastgefühl • Handrücken aus orangenem Nylon Spandex mit 3M Scotchlite Warndreieck • Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12 Art.-Nr.: 18003 -07, -08, -09, -10, -11, -12 Der Handschuh für • Mechaniker • Techniker • Gerüst- und Metallbauer • den Rettungsdienst • Trucker • Anschlagsarbeiten • Lageristen • überall, wo Schutz mit Fingerspitzengefühl gefragt ist EN 420 EN 388 CE-CAT II 3134 Keiler FIT orange Keiler FIT Schutzhandschuh aus weichem Ziegen-Nappaleder für besonders hohen Tragekomfort • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • griffige Innenhandverstärkung aus Rindspalte • verstärkter Action-Daumen • Handrücken aus Nylon Spandex • elastischer Racing-Klettverschluss • alle Außennähte doppelt • anatomische Form, optimales Tastgefühl • Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12 13 KeilerFIT orange KeilerFIT WINTER KeilerTEC Kälteschutzhandschuh aus weichem Ziegen-Nappaleder Fünffingerhandschuh aus super weichem, naturellem Ziegen-Nappaleder • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388, EN 511 • naturell, mit griffiger Innenhandverstärkung aus Rindspalte • verstärkter Action-Daumen • Handrücken aus Nylon Spandex • elastischer RacingKlettverschluss • alle Außennähte doppelt • anatomische Form • optimales Tastgefühl, mit original 40 gr. Thinsulate®Futter • Größen: 7, 8, 9, 10, 11, 12 • geprüft nach: CE-Cat. II, EN 420, EN 388 • schwarzer oder oranger Spandex-Handrücken, der sich optimal der Handform anpasst und für einen bequemen Sitz sorgt • der Neoprenknöchelschutz ist mit zwei tagreflektierenden die für optimale Sicherheit, auch bei schlechten Sichtverhältnissen, sorgen • Die Handfläche ist zusätzlich mit Neopren gepolstert und ebenso wie Daumen und Finger mit einer rutschfesten RubbertecBeschichtung versehen • Der feste Klettverschluss am flexiblen Bündchen sorgt für einen perfekten Halt • Das speziell gearbeitete Synthetikleder an den Fingerzwischenräumen (Schichtel) verschafft ein komfortables Tastgefühl und Beweglichkeit der Finger und sorgt zugleich für eine hervorragende Klimatisierung innerhalb des Handschuhs • Nicht zuletzt der Daumenrücken aus saugfähigem, weichem Frottee macht diesen Handschuh zu etwas ganz Besonderem • Größen: 9, 10, 11 Art.-Nr.: 18002 -07, -08, -09, -10, -11, -12 EN 420 EN 388 CE-CAT II 3X3X SCHWARZ Art.-Nr.: 18004 -09, -10, -11 ORANGE Art.-Nr.: 18005 -09, -10, -11 15 Keiler TEC Keiler FIT Winter 14 EN 420 EN 388 CE-CAT II 4121 16 Spezial Keiler Handschuhfett • Lederpflegemittel auf rein ökologischer Basis • wirkt wasserabweisend und imprägnierend • verlängert die Tragbarkeit und Geschmeidigkeit der Arbeitshandschuhe um ein Vielfaches Inhalt: 75ml Art.-Nr.: 9900010 Softshell Jacke NEU • Farbe: grau / leuchtorange • Material: 95% Polyester / 5% Elasthan • winddicht, wasserabweisend, atmungsaktiv und angenehm zu tragen • zwei Seitentaschen mit Reißverschluss im Eingriff • eine Brusttasche mit Reißverschluss im Eingriff links • Frontreißverschluss • Kordelzug im Saum • Kapuze mit Kordelzug, per Reißverschluss abtrennbar • Größen: S – XXXL Art.-Nr.: 9002521-9002526 Buffalo Nr.1 Fünffingerhandschuh aus starkem Büffelnarbenleder • naturell, mit weißem Baumwollrücken und Segeltuchstulpe • Innenhand mit Molton gefüttert • Größe: 10 Art.-Nr.: 1604510 Keiler BUFF® Original Buff Dry Cool® im exclusiven KEILER-Design • aus Coolmax® Extreme Material • ideal für den Einsatz in warmen und heißen Klimazonen oder während der Sommermonate geeignet. • Dank der Faserstruktur mit vier Kanälen absorbiert und trocknet das Produkt Schweiß besonders schnell • sehr atmungsaktiv • bietet einen 95%-igen UV-Schutz Art.-Nr.: 9002450 Wasserdichtigkeit: 3000mm Wassersäule Windundurchlässigkeit: <5mm/s 70 Iso 2 Atmungsaktivität: 1000-3000 g/m² x24 hrs Keiler SOFTSHELL Keiler Buffalo und PFLEGE für alle Schutzhandschuhe aus Narbenleder KeilerSOFTSHELL 17 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.Allgemeines Diese Bedingungen sind für alle uns erteilten Aufträge und für alle unsere Verkäufe allein maßgebend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.1 Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Spätere Abweichungen bedürfen der Schriftform. Mündliche, telegrafische und telefonische Vereinbarungen sowie Vertragsabschlüsse des Bestellers mit Reisenden oder Vertretern erlangen ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit. Berechnung und Lieferung der Ware ersetzt die Auftragsbestätigung. 2. Angebot, Preis und Zahlung 2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EURO ab Werk bzw. unserem Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung, zzgl. der z.Zt. der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen ab 500,- € liefern wir billigst franko Bestimmungsstation (D). Wir bestimmen in jedem Fall den Frachtführer. Für Aufträge unter einem Netto-Warenwert von 150,- € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,- €. 2.2 Unsere Preiskalkulationen basieren auf dem Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sollten sich bi zur Lieferung die Kalkulationsgrundlagen ändern, so behalten wir uns eine angemessene Preiserhöhung vor. 2.3 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3 Prozent Skonto vom Brutto-Rechnungswert; innerhalb von 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag rein netto zu zahlen. 2.4 Wechsel-Zahlungen werden nicht akzeptiert. Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Besteller zu tragen. 2.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 2.6 Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass über die Gegenforderung rechtskräftig zugunsten des Bestellers entschieden ist. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fähigkeit unserer Forderung nicht. 2.7 Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand, oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 2.8 Erstaufträge von Neukunden werden grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung ausgeliefert. 2.9 Zahlungen müssen an unseren Firmensitz Monschau erfolgen. Unsere Angestellten und Vertreter sind nur zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt, wenn sie mit einer Inkassovollmacht versehen sind. 2.10Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt. 3.Lieferung 3.1 Angegebene Lieferfristen bestimmen nur ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk bzw. unserem Lager. Werden wir an der Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, behördlichen Maßnahmen, politischen Unruhen, Kriegseinwirkungen, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehenen Lieferschwierigkeiten (z.B. Transportschwierigkeiten der Vorlieferanten zum Abgangshafen oder Abladeort, Verzögerung von Schiffsankünften usw.) oder ähnlichen Umständen, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden. Die Lieferfrist wird während dieser Zeit unterbrochen. Wird uns die Lieferung infolge dieser Umstände unmöglich, so sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder den Rücktritt zu erklären. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller in diesem Fall nicht zu. 3.2 Die Lieferfrist beginnt in der Regel mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Fragen betreffend Herstellung und Lieferung zwischen den Vertragspartnern geklärt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so beginnt die Frist mit Klärung der letzten offenen Fragen. 3.3 Überschreiten wir einen vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Besteller uns mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Ist der Leistungsverzug nur auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen, so beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 3.4 Bei Annahmeverzug des Bestellers berechnen wir ab Versandbereitschaft die uns entstandenen Lagerkosten. Ferner können wir die Ware anderweitig auf Kosten des Bestellers einlagern. 3.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt und können diese Teillieferungen jeweils gesondert abrechnen. 4. Gewährleistung 4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Entgegennahme schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. 4.2 Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn der Bestelle es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung). 4.3 Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Teile oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern die Teile neu, die sich als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Ersetzte Teile gehen wieder in unser Eigentum über. 4.4 Ist eine Nachbesserung unmöglich oder schlägt sie fehl, so können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ist ein aner- Stand: 03/2015 4.5 4.6 4.7 4.8 kannter Mangel unwesentlich oder die Ersatzlieferung oder Instandsetzung nur mit einem unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich, so sind wir berechtigt, den Besteller unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche durch eine Geldentschädigung, die der Wertminderung entspricht, abzufinden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatz von Folgeschäden und -kosten, sind ausgeschlossen. Bei ungebrauchter und sachgerecht gelagerter Ware, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Für nachgebesserte oder neu gelieferte Waren übernehmen wir die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Waren. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Von den durch die Ausbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir im Falle der berechtigten Mängelrüge die Kosten des Ersatzstückes einschl. Versand. Die übrigen Kosten trägt der Besteller. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit möglich, vermieden. Nur erhebliche Abweichungen gewähren einen Anspruch auf Nachbesserung und im Falle ihres Fehlschlages auf Minderung oder Rücktritt nach unserer Wahl. Für die Einhaltung der spezifischen Maße und Gewichte kann keine Gewähr übernommen werden. Bei Mengenlieferungen gilt eine Mehr- oder Mindermenge von 10 % als vertragsgemäße Lieferung. Geringe Abweichungen in Struktur, Stärke und Farbe, wie sie bei dem Naturprodukt Leder üblich sind, der Waren untereinander oder von Mustern lösen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche aus. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. 5.Eigentumsvorbehalt 5.1 Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt auf alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen den Besteller, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auch wenn die Kaufpreiszahlung für bestimmt bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. 5.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr und zur Verwendung bei der Ausführung von Aufträgen Dritter berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf oder der Verwendung bei der Ausführung von Aufträgen auf uns übergeht und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der Verwendung der Ware bei der Ausführung von Aufträgen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzubehalten, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. 5.3 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Besteller zu erstatten. 5.4 Jede Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Infolge der Verarbeitung entstandenes Mit- oder Teileigentum an der entstehenden neuen Sache dient zur Sicherung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller überträgt uns bereits jetzt bis zur Höhe des Wertes der verkauften Ware seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. 5.5 Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware und ggf. auch die in Folge Verarbeitung entstandenen neuen Sachen in unmittelbaren Besitz zu nehmen und den Abnehmer des Bestellers von der Forderungsabtretung in Kenntnis zu setzen. 5.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 Prozent, so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei. 6. EN 420 - Allgemeine Anforderungen für Handschuhe Diese Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest. EN 388 -Mechanische Risiken 1. Ziffer: 2. Ziffer: 3. Ziffer: 4. Ziffer: Abriebfestigkeit Schnittfestigkeit Weiterreißfestigkeit Durchstichfestigkeit 8. Besondere Bedingungen für Importware 8.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen. 8.2 Unvorhergesehene Preissteigerungen infolge Rohstoff- oder Zubehörverknappung oder aufgrund geänderter Währungsparitäten von mehr als 5 Prozent berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung. ® Am Handwerkerzentrum 10 A • 52156 Monschau / Germany Telefon +49 2472 7972 • Telefax +49 2472 3544 1. Ziffer: Konvektive Kälte 2. Ziffer: Kontaktkälte 3. Ziffer: Wasserdichtheit z.B. 4121 Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis. z.B. 231 Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis. EN 381-7 Schutz vor Schnittverletzungen bei handgeführten Kettensägen Schnittschutzklasse 0 Schnittschutzklasse 1 Schnittschutzklasse 2 Schnittschutzklasse 3 16m/s = 16 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit 20m/s = 20 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit 24m/s = 24 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit 28m/s = 28 Meter pro Sekunde Kettengeschwindigkeit Grössenbestimmung Arbeitshandschuhe und Schutzhandschuhe Die Größenbestimmung von Handschuhen ist recht einfach und für jedermann nachvollziehbar. Die Größe von einem Handschuh berechnet sich aus dem Umfang der Hand ohne Daumen. Größen - Tabelle für Arbeitshandschuhe und Schutzhandschuhe Handumfang Größe ca. 19cm ca. 22cm ca. 24cm ca. 27cm ca. 29cm ca. 31cm S/7 M/8 L/9 XL / 10 XXL / 11 XXXL / 12 Alle weiteren Größen ergeben sich nach unten z.B. mit ca. 1,5cm bis 2cm Unterschied. Die Übergrößen liegen ebenfalls in diesen Werten. Copyright, Markenschutzrecht Eine Weiterverwendung des Internetauftrittes bzw. Katalogs oder von Teilen davon (Abbildungen oder Texte) oder von uns zur Verfügung gestellten Bild- oder Textmateriales und des eingetragenen Markenzeichens zu eigenen Zwecken (Werbung) oder zur Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Keiler GmbH, Monschau, zulässig. Diese Genehmigung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. 7. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 7.1 Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetzte ist ausgeschlossen. 7.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Monschau. Dies gilt auch für den Fall, dass Verkauf oder Lieferung von einem auswärtigen Lager aus erfolgt. 7.3 Gerichtsstand ist Aachen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. EN 511 -Schutz gegen Kälte ® UST.-ID.-Nr. DE 121736221 St.-Nr.: 202/5782/0293 Am Handwerkerzentrum 10 A 52156 Monschau / Germany Telefon + 49 2472 7972 Telefax + 49 2472 3544 [email protected] www.keiler.net Sitz der Gesellschaft: Monschau Geschäftsführer: Stefan Herbst HRB Nr. 9200 AG Aachen Bankverbindungen: Sparkasse Aachen IBAN: DE76 3905 0000 0003 3105 05 BIC:AACSDE33XXX Postbank Köln IBAN: DE40 3701 0050 0002 6635 04 BIC:PBNKDEFF370 Deutsche Bank AG Aachen IBAN: DE84 3907 0020 0431 2369 00 BIC:DEUTDEDK390 Bilder: Andreas Vollmann, Andreas Kockartz, Sven Garre, Markus Förster, Keiler GmbH, fotolia Ihr Fachhändler:
© Copyright 2024 ExpyDoc