Gemeinsame Wahlbekanntmachung

Gemeinsame Wahlbekanntmachung
der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, BruttigFankel, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Faid, Greimersburg, Klotten,
Lieg, Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden,
Valwig und Wirfus
I.
Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz und in
der Ortsgemeinde Lieg gleichzeitig die Wahl des Ortsbürgermeisters (Direktwahl) statt.
Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr.
II.
Die Ortsgemeinde Beilstein bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Alten Schule, Auf dem Teich 5, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Bremm bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Kloster-Stuben-Straße, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Briedern bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Grundschule, Birkenweg 16, eingerichtet.
Die Stadt Cochem ist in folgende sechs Stimmbezirke und einen Briefwahlbezirk
eingeteilt:
Stimmbezirk 101 Cochem Jugendcafé
Wahlraum:
Jugendcafé, Ravenéstraße 10
Stimmbezirk 102 Cochem Rathaus
Wahlraum:
Rathaus Cochem, Markt 1 (großer Sitzungssaal)
Stimmbezirk 201 Cochem-Cond Feuerwehrhaus
Wahlraum:
Feuerwehrhaus Cond, Zehnthausstraße 56
Stimmbezirk 202 Cochem-Cond Freizeitzentrum
Wahlraum:
Freizeitzentrum
Cochem,
Vereinsräume
Moritzburger Straße 1
Stimmbezirk 301 Cochem-Sehl Bürgerhaus
Wahlraum:
Bürgerhaus, Wäldchesweg
Stimmbezirk 401 Cochem-Brauheck St. Klaus von Flüe
der
Schützengesellschaft,
Wahlraum:
Pfarr- und Jugendheim St. Klaus v. Flüe, An der Hauptwache 12
Stimmbezirk 999 Briefwahl Cochem
Wahlraum:
Rathaus Cochem, Markt 1 (kleiner Sitzungssaal)
Die Ortsgemeinde Dohr bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Ediger-Eller bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus Ediger-Eller, Am Pfirsichgarten 39, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Grundschule, Schulstraße 35, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Ernst bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Alten Schule, Moselstraße 47, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Faid bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Queter 1, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Greimersburg bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Gemeindehalle, Am Sportplatz, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Klotten bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus Klotten, Hauptstraße, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Lieg bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Hunsrückhalle, Schulstraße 11, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Lütz bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, In der Kumm 20, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Mesenich bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Bühl 3, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Moselkern bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Elztalhalle, Elztal 26, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Müden bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Kindergarten, Hauptstraße 41, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Nehren bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Kirchstraße, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Pommern bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in der Pfarrbücherei, Pfarrer-Haubrich-Straße 3, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Treis-Karden ist in folgende zwei Stimmbezirke eingeteilt:
Stimmbezirk 1701 Treis
Wahlraum:
Ehemalige Knabenschule, Am Plenzer 1
Stimmbezirk 1702 Karden
Wahlraum:
Stiftsmuseum Karden, Eingang Lindenplatz
Die Ortsgemeinde Senheim bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Gestade, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Valwig bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Brühlstraße 8, eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Wirfus bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße 18, eingerichtet.
In der Stadt Cochem und in den Ortsgemeinden sind die folgenden Wahlräume zur
Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet
0101 Bremm, Bürgerhaus, Kloster-Stuben-Straße, 56814 Bremm
101 Cochem, Jugendcafé, Ravenéstraße 10, 56812 Cochem
201 Cochem-Cond, Feuerwehrhaus, Zehnthausstraße 56, 56812 Cochem
401 Cochem-Brauheck, Pfarr- und Jugendheim St. Klaus v. Flüe, An der Hauptwache 12,
56812 Cochem
0101 Dohr, Bürgerhaus, Hauptstraße, 56812 Dohr
0101 Ediger-Eller, Bürgerhaus, Am Pfirsichgarten 39, 56814 Ediger-Eller
0101 Ellenz-Poltersdorf, Grundschule, Schulstraße 35, 56821 Ellenz-Poltersdorf
0101 Ernst, Alte Schule, Moselstraße 47, 56814 Ernst
0101 Faid, Bürgerhaus, Queter 1, 56814 Faid
0101 Greimersburg, Gemeindehalle, Am Sportplatz, 56814 Greimersburg
0101 Klotten, Bürgerhaus, Hauptstraße, 56818 Klotten
0901 Lieg, Hunsrückhalle, Schulstraße 11, 56290 Lieg
1001 Lütz, Bürgerhaus, In der Kumm 20, 56290 Lütz
0101 Mesenich, Bürgerhaus, Am Bühl 3, 56820 Mesenich
1301 Moselkern, Elztalhalle, Elztal 26, 56254 Moselkern
1702 Karden, Stiftsmuseum Karden (Eingang Lindenplatz), 56253 Treis-Karden
In den Stimmbezirken 401 Cochem-Brauheck, 0101 Klotten und 0101 Senheim wird eine
repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik,
die ihre rechtliche Grundlage in § 54a Landeswahlgesetz hat, werden in den vom
Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählten
Stichprobenstimmbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der
Stimmberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen
Wahlvorschläge erstellt. An die Stimmberechtigten werden dazu Stimmzettel, die
Unterscheidungsmerkmale
nach
Geschlecht
und
Geburtsjahresgruppen
enthalten,
ausgegeben.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses
ausgeschlossen.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 07. Februar
2016 bis zum 20. Februar 2016 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
III.
Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre
Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
gültigen
Identitätsausweis
oder
Wahlbenachrichtigung
soll
bei
Wahlbenachrichtigung
für
eine
Reisepass
der
Wahl
etwaige
–
zur
Wahl
abgegeben
Stichwahl
an
mitzubringen.
werden;
die
ggf.
wird
Die
die
Stimmberechtigten
zurückgegeben.
Der Briefwahlvorstand der Stadt Cochem -999 Briefwahl Cochem- tritt zur Ermittlung des
Briefwahlergebnisses um 17:00 Uhr im Rathaus Cochem, Markt 1, kleiner Sitzungssaal,
56812 Cochem, zusammen.
Bei der Landtagswahl wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des
Wahlraumes einen weißen Stimmzettel mit dem Aufdruck „Stimmzettel für die
Landtagswahl im Wahlkreis 15 Cochem-Zell am 13. März 2016“ und einen Umschlag
ausgehändigt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine
Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die
Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig
einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen
geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der
Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler
nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge
unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes
der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen
und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen
außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch
diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und
rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die
Kennzeichnung,
2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen
Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der
Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die
Bezeichnung der Wahlkreisvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von
der
Bezeichnung
der
Partei
oder
Wählervereinigung
einen
Kreis
für
die
Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben
ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher
Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher
Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,
und ihre Landesstimme in der Weise,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesoder Bezirksliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den
Stimmzettelumschlag gelegt werden.
IV.
Gleichzeitig mit der Landtagswahl wird in der Ortsgemeinde Lieg der Ortsbürgermeister
gewählt.
Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler
einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerber mit
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihre Anschrift aufgeführt sind. Die
Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
machen, welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.
Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet
eine Stichwahl am Sonntag, dem 03.04.2016, von 8 bis 18 Uhr statt.
V.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimmzettel entsprechend der
Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen
können, wie sie gewählt haben, stecken den Stimmzettel für die Landtagswahl in den
Stimmzettelumschlag und legen den Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl und den
Stimmzettel für die Direktwahl in die Wahlurnen, sobald die Wahlvorsteherin/der
Wahlvorsteher dies gestattet.
VI.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung
und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
VII.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Landtagswahl haben, können an
der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, in einem beliebigen
Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahl haben, können an
der Kommunalwahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
Wer
durch
Briefwahl
wählen
will,
muss
sich
von
der
Verbands-
gemeindeverwaltung Cochem die Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher
Stimmzettelumschlag sowie amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Wählerinnen
und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den
Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.
Die
Wählerinnen
und
Wähler,
die
ihre
Briefwahlunterlagen
bei
der
Ver-
bandsgemeindeverwaltung Cochem selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle
die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Post, müssen sie diese so
rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag
eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie
dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Landtagswahl
und die Direktwahl endet um 18 Uhr.
VIII.
Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Für die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, BruttigFankel, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Faid, Greimersburg, Klotten, Lieg,
Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig
und Wirfus
Cochem, den 12.02.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Helmut Probst
Bürgermeister