Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, BruttigFankel, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Faid, Greimersburg, Klotten, Lieg, Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig und Wirfus I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz und in der Ortsgemeinde Lieg gleichzeitig die Wahl des Ortsbürgermeisters (Direktwahl) statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr. II. Die Ortsgemeinde Beilstein bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Alten Schule, Auf dem Teich 5, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Bremm bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Kloster-Stuben-Straße, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Briedern bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Birkenweg 16, eingerichtet. Die Stadt Cochem ist in folgende sechs Stimmbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt: Stimmbezirk 101 Cochem Jugendcafé Wahlraum: Jugendcafé, Ravenéstraße 10 Stimmbezirk 102 Cochem Rathaus Wahlraum: Rathaus Cochem, Markt 1 (großer Sitzungssaal) Stimmbezirk 201 Cochem-Cond Feuerwehrhaus Wahlraum: Feuerwehrhaus Cond, Zehnthausstraße 56 Stimmbezirk 202 Cochem-Cond Freizeitzentrum Wahlraum: Freizeitzentrum Cochem, Vereinsräume Moritzburger Straße 1 Stimmbezirk 301 Cochem-Sehl Bürgerhaus Wahlraum: Bürgerhaus, Wäldchesweg Stimmbezirk 401 Cochem-Brauheck St. Klaus von Flüe der Schützengesellschaft, Wahlraum: Pfarr- und Jugendheim St. Klaus v. Flüe, An der Hauptwache 12 Stimmbezirk 999 Briefwahl Cochem Wahlraum: Rathaus Cochem, Markt 1 (kleiner Sitzungssaal) Die Ortsgemeinde Dohr bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Ediger-Eller bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus Ediger-Eller, Am Pfirsichgarten 39, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Grundschule, Schulstraße 35, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Ernst bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Alten Schule, Moselstraße 47, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Faid bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Queter 1, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Greimersburg bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Gemeindehalle, Am Sportplatz, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Klotten bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus Klotten, Hauptstraße, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Lieg bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Hunsrückhalle, Schulstraße 11, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Lütz bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, In der Kumm 20, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Mesenich bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Bühl 3, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Moselkern bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Elztalhalle, Elztal 26, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Müden bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Kindergarten, Hauptstraße 41, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Nehren bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Kirchstraße, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Pommern bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird in der Pfarrbücherei, Pfarrer-Haubrich-Straße 3, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Treis-Karden ist in folgende zwei Stimmbezirke eingeteilt: Stimmbezirk 1701 Treis Wahlraum: Ehemalige Knabenschule, Am Plenzer 1 Stimmbezirk 1702 Karden Wahlraum: Stiftsmuseum Karden, Eingang Lindenplatz Die Ortsgemeinde Senheim bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Gestade, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Valwig bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Brühlstraße 8, eingerichtet. Die Ortsgemeinde Wirfus bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße 18, eingerichtet. In der Stadt Cochem und in den Ortsgemeinden sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet 0101 Bremm, Bürgerhaus, Kloster-Stuben-Straße, 56814 Bremm 101 Cochem, Jugendcafé, Ravenéstraße 10, 56812 Cochem 201 Cochem-Cond, Feuerwehrhaus, Zehnthausstraße 56, 56812 Cochem 401 Cochem-Brauheck, Pfarr- und Jugendheim St. Klaus v. Flüe, An der Hauptwache 12, 56812 Cochem 0101 Dohr, Bürgerhaus, Hauptstraße, 56812 Dohr 0101 Ediger-Eller, Bürgerhaus, Am Pfirsichgarten 39, 56814 Ediger-Eller 0101 Ellenz-Poltersdorf, Grundschule, Schulstraße 35, 56821 Ellenz-Poltersdorf 0101 Ernst, Alte Schule, Moselstraße 47, 56814 Ernst 0101 Faid, Bürgerhaus, Queter 1, 56814 Faid 0101 Greimersburg, Gemeindehalle, Am Sportplatz, 56814 Greimersburg 0101 Klotten, Bürgerhaus, Hauptstraße, 56818 Klotten 0901 Lieg, Hunsrückhalle, Schulstraße 11, 56290 Lieg 1001 Lütz, Bürgerhaus, In der Kumm 20, 56290 Lütz 0101 Mesenich, Bürgerhaus, Am Bühl 3, 56820 Mesenich 1301 Moselkern, Elztalhalle, Elztal 26, 56254 Moselkern 1702 Karden, Stiftsmuseum Karden (Eingang Lindenplatz), 56253 Treis-Karden In den Stimmbezirken 401 Cochem-Brauheck, 0101 Klotten und 0101 Senheim wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik, die ihre rechtliche Grundlage in § 54a Landeswahlgesetz hat, werden in den vom Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählten Stichprobenstimmbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Stimmberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstellt. An die Stimmberechtigten werden dazu Stimmzettel, die Unterscheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen enthalten, ausgegeben. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 07. Februar 2016 bis zum 20. Februar 2016 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben. III. Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Wahlbenachrichtigung soll bei Wahlbenachrichtigung für eine Reisepass der Wahl etwaige – zur Wahl abgegeben Stichwahl an mitzubringen. werden; die ggf. wird Die die Stimmberechtigten zurückgegeben. Der Briefwahlvorstand der Stadt Cochem -999 Briefwahl Cochem- tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:00 Uhr im Rathaus Cochem, Markt 1, kleiner Sitzungssaal, 56812 Cochem, zusammen. Bei der Landtagswahl wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen weißen Stimmzettel mit dem Aufdruck „Stimmzettel für die Landtagswahl im Wahlkreis 15 Cochem-Zell am 13. März 2016“ und einen Umschlag ausgehändigt. Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlkreisvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll, und ihre Landesstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landesoder Bezirksliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. IV. Gleichzeitig mit der Landtagswahl wird in der Ortsgemeinde Lieg der Ortsbürgermeister gewählt. Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihre Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 03.04.2016, von 8 bis 18 Uhr statt. V. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, stecken den Stimmzettel für die Landtagswahl in den Stimmzettelumschlag und legen den Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl und den Stimmzettel für die Direktwahl in die Wahlurnen, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet. VI. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. VII. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Landtagswahl haben, können an der Wahl im Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahl haben, können an der Kommunalwahl nur durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbands- gemeindeverwaltung Cochem die Briefwahlunterlagen (amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag sowie amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Cochem selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Landtagswahl und die Direktwahl endet um 18 Uhr. VIII. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Für die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, BruttigFankel, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Faid, Greimersburg, Klotten, Lieg, Lütz, Mesenich, Moselkern, Müden, Nehren, Pommern, Senheim, Treis-Karden, Valwig und Wirfus Cochem, den 12.02.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Helmut Probst Bürgermeister
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