Präsentation

Compliance-Lücken schließen:
Konzeption und Umsetzung praxisnaher Compliance-Strukturen
Struktur
Abläufe Technik
© SAT GmbH & Co. KG 2015
1. COMPLIANCE = NUR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG?
2. COMPLIANCE = REGELBEFOLGUNG
3. COMPLIANCE (REGELBEFOLGUNG) BETRIFFT ALLE
UNTERNEHMENSBEREICHE
4. UM REGELBEFOLGUNG AUSZUFÜHREN MÜSSEN ALLE
REGELN BEKANNT SEIN
5. EINE STRUKTURIERTE ÜBERSICHT IST ALSO
VORRAUSSETZUNG FÜR DIE ETABLIERUNG WIRKSAMER
COMPLIANCE-STRUKTUREN UND –AKTIVITÄTEN
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SITUATION
Wenn ein Unternehmen eine ganzheitliche Übersicht der Gesetze und
Regeln als Kern und Aufsetzpunkt für die Etablierung von Compliance nutzt,
stellen sich drei Fragen
ja
1.) Kennen wir alle uns betreffende Gesetze und Vorschriften?
2.) Verfolgen wir laufend alle uns betreffende Änderungen?
3.) Haben wir ein aktuelles Gesetzes- und Verordnungskataster?
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nein
SITUATION
Es wird immer komplizierter:
 Die Gesetzes- und Regelvorgaben werden immer
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 Zu befolgende Pflichten werden immer
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zahlreicher, komplizierter, unübersichtlicher
umfangreicher, die Nichtbefolgung risikoreicher
 Der organisatorische und personelle Aufwand der
Umsetzung und Kontrolle steigt ständig
 Die Fach-Mitarbeiter sind oft überfordert
 Das Kosten/Nutzen Verhältnis stimmt nicht mehr
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SITUATION
 Vorstände und Geschäftsführer sind für die Erfüllung der unternehmensspezifischen
Pflichten lt. Corporate Governance Kodex in 4.1.3 verantwortlich, ebenso § 93 Abs. 1
AktG und § 43 GmbHG
 Vorstände/Geschäftsführer erfüllen bei Nichteinhaltung der Pflichten die Sorgfalt eines
ordentlichen, gewissenhaften Kaufmanns/Geschäftsleiters nicht
 Die Unternehmensleiter haften in ihrer Eigenschaft als Organe/Geschäftsführer für alle
Verstöße gegen Rechtspflichten in ihrem Unternehmen
 „Neubürger-Urteil“, Landgericht München: „..... muss die Unternehmensführung dafür
Sorge tragen, dass mit einem Compliance Management System Risiken systematisch
vorgebeugt werden, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass
alle Rechtsvorschriften eingehalten werden“
Die lückenlose Ermittlung und Einhaltung aller Unternehmenspflichten ist
alternativlos. Für die Einhaltung müssen diese umfänglich bekannt sein und
operationalisiert werden. Dies lässt sich nur durch eine besondere
Betriebsorganisation sichern
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Compliance ist nicht nur Vermeidung von Korruption und Betrug:
Beispiel Arbeitsschutz
7 Gesetze ergeben 180 Pflichten, die wiederum 22
Rechtsverordnungen mit 153 Pflichten ermächtigen
Hieraus ergeben sich ca. 254 technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsregeln mit 3401 Pflichten
....welche die gesetzlichen Pflichten um das 18-fache auf 3734
Rechtspflichten vermehren
Aus dieser Gemengelage gilt es auf Basis der operativen Aktivitäten, die für ein
Unternehmen geltenden Regeln, Vorschriften und infolge Pflichten zu
identifizieren. Und hier haben erstmal nur den Arbeitsschutz
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Compliance ist nicht nur Vermeidung von Korruption und Betrug:
 Mehrzahl der konkretisierten Rechtspflichten ist in untergesetzlichen Regelwerken
enthalten
 Recherchen mit vertretbarem Aufwand sind nur in gut organisierten Gesetzes- und
Vorschriftenkataster möglich
 Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Das Bundesverfassungsgericht hat
unmissverständlich entschieden, dass „von Betreibern gewisser technischer Anlagen zu
verlangen ist, dass sie über die einschlägigen Vorschriften unterrichtet sind“*
UMWELTSCHUTZ
Jährlich gibt es ca. 40000 Ermittlungsverfahren aufgrund von Umweltschutzverstößen,
70% werden gegen Geldbuße eingestellt
*BVerfG, 6.5.1987 – 2 BvL 11/85, NJW 1987, 3175, 3176 (Stahlcontainerfall)
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Hat man eine Gesamtübersicht/Kataster erstellt, folgt die
nächste Herausforderung
Welcher Aufwand ist mit der Änderungsdynamik der gesetzlichen
Rahmenbedingen verbunden?
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Welcher Aufwand ist mit der Änderungsdynamik in dieser
Regelungsdichte der gesetzlichen Rahmenbedingen verbunden?
Mengengerüst Änderungsdynamik (2014): Diese Amtsblätter wurden 2014 von SAT
im Rahmen der Pflege von Gesetzeskataster für diverse Mandanten analysiert
Amtsblätter mit der Ankündigung von Änderungen (2014):
»373 Amtsblätter der Europäischen Union
»64 Bundesgesetzblätter Teil I
»32 Bundesgesetzblätter Teil II
»42 Gemeinsame Ministerialblätter
»24 Amtsblätter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Für nur 4 Bundesländer landesbezogene Veröffentlichungen von Amtsblättern (2014)
»14 Allgemeine Ministerialblätter des Freistaates Bayern
»27 Niedersächsische Gesetzes- und Verordnungsblätter
»48 Niedersächsische Ministerialblätter
»16 Gesetzes- und Verordnungsblätter für Schleswig-Holstein
»52 Amtsblätter für Schleswig-Holstein
»64 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I
»101 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II (Amtlicher Anzeiger)
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SAT-Leistungen als Lösungsansatz
SCHRITT 1: ERARBEITUNG EINES GANZHEITLICHEN GESETZES- &
REGELWERKKATSTERS ALS PLATTFORM FÜR DIE ETABLIERUNG DER
COMPLIANCE-ORGANISATION
Modul A
Erstellung des Katasters als Basis für eine
strukturierte Compliance-Organisation und
Compliance-Aktivitäten
Modul B
permanentes Gesetzesmonitoring mit
Berichtswesen zu Änderungen und Hinweisen zur
operativen Umsetzung, regelmäßige
Katasterpflege
Modul C
Überarbeitung der als änderungsrelevant
identifizierten Dokumente des Regelwerks und
Information der Funktionsträger
* auf Wunsch auch ausgesuchte DIN-Normen, technische
Regeln und Vorschriften
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Aufwand für mittelgroßes Unternehmen:
3-5 Tage
SCHRITT 2: KONZEPTERARBEITUNG
GRUNDSATZ: SO GROB WIE MÖGLICH – SO FEIN WIE NÖTIG
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TRANSPARENZ schaffen
STRUKTUREN etablieren
• Compliance-Beauftragten (extern oder intern)
benennen
• Compliance-Prozesse
• Verantwortlichkeiten
• Informations-/Kommunikationstrukturen
• Ganzheitliches Gesetzes- und Vorschriftenkataster pflegen
• Ganzheitliches Gesetzes- und Vorschriftenkataster erstellen
• Ganzheitliche, praxisnahe Compliance Audits
• Compliance-Risiken gemäß der internen und
externen operativen Unternehmensaktivitäten
identifizieren und priorisieren (360°Betrachtung)
• Systemlücken erfassen
ComplianceSicherheit
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•
•
•
•
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WISSEN vermitteln
UMSETZUNG gestalten
• Übergreifende Koordination der Aktivitäten
durch Compliance-Beauftragten
• Ständige Aktualität des Gesetzes- und
Vorschriftenkatasters sicherstellen
• Kontrollen durchführen
• Anpassung des Compliance-Systema an
Unternehmensveränderungen
Anweisungen und Richtlinien
Merkblätter/ Schulungen/ Unterweisungen
Funktionsträger ausbilden
Beratungshotline
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Unterstützungsmöglichkeiten durch SAT
Make-orBuy?
Unsere Dienstleistungsmodule im Überblick:
 Lücken-Analyse
 Aufbau des operativen Compliance Systems
Delta
Analyse
 Die Gestellung der externen Compliance Officer
 Das Compliance Audit
Schulungen
Konzept
 Konzipierung der Delegation von Pflichten
Richtlinien
+
Weisungen
Compliance
Module
 Die Erstellung des vollständigen Gesetzes- und
Vorschriftenkatasters (unternehmensspezifisch)
Externer
Compliance
Officer
 Das permanente Gesetzes-Monitoring
 Die permanente juristische Relevanz-Analyse
Gesetzeskataster
Pflichtendelegation
 Die Konzeption, Erstellung, Pflege und Prüfung
rechtskonformer betrieblicher Richtlinien und
Arbeitsanweisungen
 Die unternehmensspezifischen Schulungen und
Unterweisungen
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Wer ist SAT?
INGENIEUR- UND ORGANISATIONSBERATUNG
» langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit auch mit Unternehmen, die darauf vorbereitet sein
»
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müssen, unerwartete Ereignisse und Bedrohungen zu beherrschen (z. B. Kernkraftwerke, Raffinerien)
umfangreiche Kenntnisse aus Optimierungs- und Restrukturierungsvorhaben sowie Lean ManagementProjekten in unterschiedlichen Branchen, in denen Effizienzsteigerung, Kostenbegrenzung und
Kundenorientierung Priorität haben.
Unternehmer beraten Unternehmen. Wir kennen die Unternehmerperspektive, sprechen die Sprache der
verschiedenen Hierarchieebenen
Wir liefern wertvollen Wissenstransfer, der sich aus den Aktivitäten in verschiedenen Unternehmen,
Institutionen und Branchen ergibt.
interdisziplinäres Team. Ingenieure, Betriebswirte, Informatiker und Juristen
» Organisations-/Prozessoptimierung - Ganzheitliche Beratung von Organisationsstrukturen und deren
»
»
»
»
Prozesse mit speziellem Fokus auf Maximierung der Prozessorientierung und kundenorientierter
Wertschöpfung (Lean Management & Six Sigma)
Projektmanagement mit Fokus auf Qualitätssicherung und Risikomanagement in komplexen
Großprojekten
Auditierung, Konzeption und Implementierung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen nach
DIN EN ISO 9001 bzw. ISO 14001, Energiemanagementnorm EN ISO 50001, SCC**
Compliance– Etablierung praxisnaher, wirksamer Compliance-Strukturen (Compliance)
Interimsmanager - falls gewünscht, für alle Leistungsbereiche Interimsmanagement
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