Wegleitung Steuern in Todesfällen (PDF, 761 KB, nicht barrierefrei)

Bei Be
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01
ende
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altax.
ch
Hinweise zum Ausfüllen der
Steuererklärung 2016
bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Abgabe der Steuererklärung
B
Der Tod gilt als Beendigung der Steuerpflicht.
Wegleitung zur
Steuererklärung 2016
Beim Tod einer alleinstehenden Person im Verlaufe des Jahres 2016 endet die Steuer­pflicht
im Zeitpunkt des Ablebens. Die Erben und Erbinnen haben die Steuererklärung für den Zeit­
raum vom 1. Januar 2016 bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. Die Dauer der unterjäh­
rigen Steuerpflicht ist in der Steuererklärung anzugeben.
für natürliche Personen
Schalterzeiten
Montag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Beim Tod eines Ehegatten im Verlaufe des Jahres 2016 erfolgt bis zum Todestag eine gemein­
same Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat für sich und zuhanden der
Erben und Erbinnen die gemeinsame Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016
bis zum Todestag abzugeben. Für den Rest des Jahres wird der überlebende Ehegatte als
­alleinstehende Person besteuert und hat eine eigene Steuererklärung für den Zeitraum vom
Tag nach dem Tod bis zum Ende des Jahres abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuer­
pflicht ist in den Steuererklärungen anzugeben.
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Steuerverwaltung
des Kantons Basel-Stadt
Fischmarkt 10
CH-4001 Basel
Telefon 061 267 46 46
Telefax 061 267 42 82
[email protected]
www.steuerverwaltung.bs.ch
15500.a.01.16
Steuerbemessung
Beim Tod einer alleinstehenden Person endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ab­lebens.
In der Steuererklärung 2016 ist das Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendi­
gung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht anzugeben. Das regel­
mässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen
auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der deutschen Zins­
usanz: Jahr = 360 Tage, Monat = 30 Tage. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer
der un­terjährigen Steuerpflicht festgesetzt.
In der gemeinsamen Steuererklärung 2016 der Ehegatten sind deren Einkommen ab Beginn
der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht und deren Vermögen am Ende der
Steuerpflicht anzugeben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung
des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögens­
steuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt.
für natürliche Personen
Kantonale Steuern und direkte Bundessteuer
PersID
Gemeinde
Abgabefrist bis
Versanddatum
Register­Nummer
Adresse steuerpflichtige Person/en
Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person/en
AHV­Nummer
Die Steuererklärung mit den Beilagen
ist innerhalb von 30 Tagen nach
Zustellung oder der aufgedruckten
Abgabefrist einzureichen.
Die beiliegende Wegleitung erleichtert
Ihnen das Ausfüllen der Formulare.
Füllen Sie die Formulare mit einem
schwarzen oder blauen Filzstift oder
Kugelschreiber aus. Verwenden Sie
keinen Bleistift, keine Füllfeder und
keine Schreibmaschine.
Vertragliche Vertretung / Bevollmächtigung
Die nebenstehend bezeichnete Person wird, bis auf Widerruf,
zur rechtsverbindlichen Vertretung für sämtliche Handlungen
gegenüber den Steuerbehörden ermächtigt. Alle Zustellungen
sind an sie zu richten.
Erstmalige Vertretung
Vertretungsänderung
Name
Adresse
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. 12.2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht
1. Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1)
Geburtsdatum
Beruf
Erwerbstätigkeit
Erwerbsart
Arbeitsort
Arbeitgeber/in
Zivilstand
Die eingetragene Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare wird gleich
behandelt wie die Ehe.
P1 steht für Partner 1 / Partnerin 1
P2 steht für Partner 2 / Partnerin 2
P1 + P2 steht für Personen
in ungetrennter Partnerschaft.
ja
nein
unselbstständig
ledig
Ehefrau / Partner/in (P2)
selbstständig
Geburtsdatum
Beruf
Erwerbstätigkeit
Erwerbsart
Arbeitsort
Arbeitgeber/in
verheiratet
in eingetragener Partnerschaft
ja
nein
unselbstständig
selbstständig
getrennt / geschieden / verwitwet
in getrennter, aufgelöster Partnerschaft
2. Minderjährige (Jahrgänge 1999-2016), erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder
Kinder im eigenen Haushalt
Nur bei getrennt besteuerten Eltern auszufüllen
Name, Vorname
Geburtsdatum Ausbildung
Unterhaltsbeiträge vom andern Elternteil Gemeinsames Sorgerecht
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Dauer der
unterjährigen
Steuerpflicht
Kinder ausserhalb des eigenen Haushaltes
Name, Vorname
Geburtsdatum
Bei unterjähriger Steuerpflicht
Dauer der Steuerpflicht
von
T T MM J J J J
Wenn ja, Sorgerechts­
vereinbarung beilegen
Adresse / Bemerkungen
3. Alleinerziehende Personen mit Kindern
Leben Sie in einer Konkubinatspartnerschaft
mit gemeinsamen / nicht gemeinsamen Kindern?
Wenn ja, Name und Vorname dieser Person:
ja
nein 031
4. Kapitalleistungen aus Vorsorge
bis
Einzelperson / Ehemann / P1 CHF
T T MM J J J J
Ehefrau / P2
5.
15000111160000
Ausbildung
Wichtig
Beim Tod einer verheirateten Person im Verlaufe der Steuerperiode erfolgt bis zum Todestag
eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist für den Rest der
Steuer­periode als alleinstehende Person steuerpflichtig. Im Einzelnen gilt:
B
Steuererklärung 2016
Schenkung
CHF
13213211
13213211
Erbvorbezug
Erbschaft
Auszahlung am
Auszahlung am
T T MM J J J J
T T MM J J J J
Beteiligung an einer Erbengemeinschaft
Hauptformular
1
Seite 15000.a.01.16
In der Steuererklärung 2016 des überlebenden Ehegatten ist dessen Einkommen ab dem Tag
nach dem Tod bis zum Ende des Jahres und das Vermögen am 31. Dezember 2016 anzu­
geben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von
Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhält­
nis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt.
Steuerzahlung
Bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Tod der steuerpflichtigen Person werden die kan­
tonalen Steuern 30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung, spätestens aber
12 Monate nach dem Ableben fällig. Die direkte Bundessteuer wird sofort fällig.
Die eingetragene Partnerschaft
­gleich­­geschlechtlicher Paare wird gleich
­behandelt wie die Ehe. Die verwendeten
­Begriffe wie verheiratet, ­getrennt,
­geschieden, v­ erwitwet oder Ehe, Ehegatten,
­Ehemann und Ehefrau gelten s­ inngemäss
für die eingetragene ­Partnerschaft.
15515.a.01.16
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Einkünfte im In- und Ausland
100
110
120
Lohnausweis
Einzelperson / Ehemann / P1
Lohnausweis
Andere Entschädigungen
Einzelperson / Ehemann / P1
Bescheinigung
Ehefrau / P2
Bescheinigung
Ehefrau / P2
125
150
Einzelperson / Ehemann / P1
Jahresrechnung / Aufstellung
Ehefrau / P2
Jahresrechnung / Aufstellung
Personengesellschaft
Einzelperson / Ehemann / P1
Ehefrau / P2
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
AHV­/IV­Renten
Einzelperson / Ehemann / P1
205
220
Ehefrau / P2
Leibrenten
Einzelperson / Ehemann / P1
Übrige Renten
Einzelperson / Ehemann / P1 %
235
240
Ehefrau / P2
245
260
Ehefrau / P2
265
Erwerbsausfallentschädigungen
Taggelder von Versicherungen
(KV, UV, IV, MV, ALV und EO)
270
Weitere Einkünfte
Unterhaltsbeiträge von geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten / P1 / P2
Einzelperson / Ehemann / P1
Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder
Für wie viele Kinder erhielten Sie bereits vor dem 1.1.2001 Unterhaltsbeiträge?
Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber
für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung)
280
Übrige Einkünfte
%
zu 40%
zu 40%
111
111
%
%
Bescheinigung
Anzahl
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
1* 13213211
Berufskosten
Wegleitung
Ehefrau / P2
Wegleitung
Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
11
11
Einzelperson / Ehemann / P1
295
Ehefrau / P2
Monate
Monate
Zwischentotal
Kanton
Übertrag
369
Einkünfte aus Vermögen
Guthaben, Wertschriften und Lotterien
479
Liegenschaften
489
Unverteilte Erbschaften
499
Total der Einkünfte
Wertschriftenverzeichnis
Liegenschaftenverzeichnis
Beteiligung an einer Erbengemeinschaft
Übertrag in Ziffer 700
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit
(Steuererklärung Seite 2, Ziffern 100 bis 175)
13213211
13213211
Alimente
Alimente
11
Einzelperson / Ehemann / P1
285
%
Bescheinigung
276
299
111
111
Ehefrau / P2
271
290
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
zu 100%
113211
113211
113211
113211
113211
113211
Einzelperson / Ehemann / P1
Der kantonalen Einkommenssteuer und der direkten Bundessteuer unterliegen alle wieder­
kehrenden und einmaligen Einkünfte. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall ist das Ein­
kommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht steuerbar. Anzugeben
ist das Einkommen vom 1. Januar bis zum Todestag. Allgemeine Erläuterungen sind in der Weg­
leitung enthalten.
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
11* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
zu 100%
Ehefrau / P2
Pensionen / Renten
225
230
Jahresrechnung / Aufstellung
Nebenerwerb
175
200
Jahresrechnung / Aufstellung
Ehefrau / P2
165
170
Lohnausweis
Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
Haupterwerb
Einzelperson / Ehemann / P1
155
160
CHF ohne Rappen
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
Lohnausweis
Ehefrau / P2
Nebenerwerb
115
Einkünfte im In- und Ausland
Einkünfte 2016
Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit
Haupterwerb
Einzelperson / Ehemann / P1
105
Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist der im Lohnausweis bescheinigte Nettolohn anzuge­
ben und der Lohnausweis vom 1. Januar bis Todestag beizulegen. Bei erwerbstätigen Ehegatten
sind beide Lohnausweise bis Todestag einzureichen. Der Lohnnachgenuss wird bei den Erben und
­Erbinnen und nicht bei der verstorbenen Person als Einkommen besteuert.
Bund
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
1* 13213211
–* Minuszeichen wenn negativ
Hauptformular
15000112160000
2
Seite Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der Gewinn bzw. der Verlust vom 1. Januar 2016 bis zum
Todestag gemäss Jahresrechnung anzugeben.
B
Wertschriftenverzeichnis 2016
Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
(Steuererklärung Seite 2, Ziffern 200 bis 265)
PersID
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Vorname
Ehefrau / P2
Name
Vorname
Personalien am Ende der Steuerpflicht
Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1)
Ehefrau / Partner/in (P2)
Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016?
Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016?
Kanton / Staat
Falls die Felder im Formular nicht
ausreichen, können Beiblätter für
Aufstellungen bei der
Steuerverwaltung oder im Internet
unter www.steuerverwaltung.bs.ch
bezogen werden.
Kanton / Staat
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland?
ja
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland?
Wo
Von
ja
bis
Wo
Von
nein
bis
nein
Mitarbeiterbeteiligung
ja Gesperrte Mitarbeiteraktien
Qualifizierte Beteiligungen
Sind Sie mit mindestens 10% am Aktien­, Stamm­ oder Grundkapital von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt
und haben Einkünfte aus diesen Beteiligungen (Dividenden usw.) bezogen?
ja
Name der Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
Aufstellungen und Belege beilegen
Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften im Jahr 2016
Gemachte Schenkung * (1)
(inkl. Erbvorbezug)
Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung gemacht?
nein
ja, Beschenkte/r (Name, Vorname)
Verwandtschaftsgrad
Datum der Schenkung
Wohnsitz
Erhaltene Schenkung * (2)
(inkl. Erbvorbezug)
Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung erhalten?
Erhaltene Erbschaft * (3)
Haben Sie im Jahre 2016 eine Erbschaft erhalten?
Beteiligung an einer
Erbengemeinschaft
Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt?
Verwandtschaftsgrad
Datum der Schenkung
Wohnsitz
ja, Erblasser/in (Name, Vorname)
Letzter Wohnsitz
Datum der Erbteilung
ja, Erblasser/in (Name, Vorname)
Letzter Wohnsitz
* Zusammensetzung der
Schenkung / Erbschaft
Die aus Schenkung / Erbvorbezug erhal­
tenen Guthaben und Wertschriften sind
am linken Rand der Rubriken A und B
mit «S» und die aus Erbschaft erhaltenen
Guthaben und Wertschriften mit «E» zu
bezeichnen.
15005211160000
Liegenschaftenverzeichnis 2016
nein
ja, Schenker/in (Name, Vorname)
B
CHF (1)
1) Vermietete und verpachtete
Grundstücke und Liegenschaften
nein
des Privat­ und Geschäftsvermögens
Verwandtschaftsgrad
werden zum Ertragswert bewertet.
Als Steuerwert gelten die kapitali­
Todestag
sierten jährlichen Miet­ und Pacht­
Erbschaftsinventar / Erbteilungsvertrag
zinsen (ohne die an die Mieterschaft
weiter verrechneten Nebenkosten).
Der Kapitalisierungssatz beträgt
nein
6.50%. Die Kapitalisierung erfolgt ge­
Verwandtschaftsgrad
mäss der abgebildeten Formel. Bei
nicht im Kanton Basel­Stadt gelege­
Todestag
nen Grundstücken und Liegenschaf­
Beteiligung an einer Erbengemeinschaft
ten ist zusätzlich der auswärtige
Steuerwert (z.B. Amtlicher Wert, Ka­
tasterwert)
CHF (2)
CHFeinzusetzen.
(3)
Bei Beendigung der Steuerpflicht er­
folgt die Berechnung des Ertrags­
wertes anhand der Miet­ und Pacht­
zinsen des Vorjahres.
Guthaben und Wertschriften
Liegenschaften (Adresse, Kanton/Staat)
Andere Werte
Total
Wertschriftenverzeichnis 2) Selbst genutzte Grundstücke und
Liegenschaften des Privat­ und Ge­
schäftsvermögens, die im Kanton Ba­
sel­Stadt gelegen sind, werden zum
Realwert bewertet. Als Steuerwert gilt
der von der Steuerverwaltung Basel­
Seite
1 Wert gemäss
Stadt festge
setzte
Bewertungsverfügung. Bei nicht im
15005.b.01.16
Kanton
Basel­Stadt gelegenen Grund­
stücken und Liegenschaften sind der
bisherige Steuerwert und zusätzlich
der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtli­
cher Wert, Katasterwert) einzusetzen.
W 3) Land
CH = Schweiz
AU = Österreich
DE = Deutschland
FR = Frankreich
IT = Italien
usw.
4) Kanton
AG = Aargau
BE = Bern
BL = Basel­Landschaft
SO = Solothurn
usw.
5) Vermögensart
GM = Geschäftsvermögen
Einzelperson / Ehemann / P1
GF = Geschäftsvermögen
Ehefrau / P2
N = Nutzniessungsvermögen
S = Objekt aus Schenkung /
Erbvorbezug
E = Objekt aus Erbschaft
K = Kindesvermögen
Privatvermögen ist nicht zu
bezeichnen.
6) Liegenschaftsart
EFH = Einfamilienhaus
MFH = Mehrfamilienhaus
STW = Stockwerkeigentums­
wohnung
GIG = Gewerbe­ und Industrie­
gebäude
BLA = Bauland
KLA = Kulturland
WLA = Waldland
PersID
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Ehefrau / P2
Name
Vorname
Vorname
A. Steuerwert der Liegenschaften
Steuerwert 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
Liegenschaft 1
vermietet / verpachtet 1)
Miet­ und Pachtzinsen × 100
Kapitalisierungssatz
=
CHF × 100
821
6.50
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
Liegenschaftsart 6)
Postleitzahl
11111
113213211
113213211
im Baurecht
111
Baujahr
1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
T T 11
M M 1111
J J J J
11
Veräusserungsdatum
113213211
Auswärtiger Steuerwert
Liegenschaft 2
vermietet / verpachtet 1)
Miet­ und Pachtzinsen × 100
Kapitalisierungssatz
=
CHF × 100
821
6.50
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
Liegenschaftsart 6)
Postleitzahl
11111
113213211
113213211
im Baurecht
111
Baujahr
1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
T T 11
M M 1111
J J J J
11
Veräusserungsdatum
113213211
Auswärtiger Steuerwert
Einkünfte aus Guthaben, Wertschriften und Lotterien
(Steuererklärung Seite 2, Ziffer 369)
Liegenschaft 3
vermietet / verpachtet 1)
Miet­ und Pachtzinsen × 100
Kapitalisierungssatz
=
CHF × 100
821
6.50
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
11
Liegenschaftsart 6)
Veräusserungsdatum
Auswärtiger Steuerwert
Übertrag von Aufstellung
Total Steuerwert der Liegenschaften
Postleitzahl
11111
113213211
113213211
im Baurecht
111
Baujahr
1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
T T 11
M M 1111
J J J J
11
113213211
113213211
113213211
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 821
15010111160000
Die Renten der eidgenössischen AHV und IV sowie Pensionen sind unabhängig vom Auszahlungs­
datum vom 1. Januar bis und mit demjenigen Monat anzugeben, in welchem die steuerpflichtige
Person verstorben ist. Bei Leibrenten ist zudem anzugeben, ob die Auszahlung der Leistungen voroder nachschüssig erfolgt. Die Auszahlungen sind zu belegen.
Liegenschaftenverzeichnis L
15010.a.01.16
Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Guthaben, Wertschriften und sonstigen
Kapitalanlagen sowie Gewinne aus Lotterien sind im Formular W Wertschriftenverzeichnis ein­
zutragen. Anzugeben sind die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Todestag. Erträge aus Konten und
Sparheften sind nur anzugeben, wenn diese vor dem Todestag aufgehoben wurden, oder wenn
im steuerpflichtigen Zeitraum Semesterzinsen angefallen sind. Die Marchzinsen gemäss Erbschafts­
inventar sind nicht aufzuführen.
Erträge aus qualifizierten Beteiligungen unterliegen einer Teilbesteuerung. Sie sind im Wertschrif­
tenverzeichnis anzugeben.
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträgen, die ab dem Todestag bis zum Tag der Erb­
teilung fällig wurden, ist mit Formular S-167 (Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen)
zu beantragen. Das Formular kann unter Telefon 061 267 96 18 oder 061 267 97 22 bestellt oder im
Internet unter www.steuerverwaltung.bs.ch bezogen werden.
Einkünfte aus Liegenschaften
(Steuererklärung Seite 2, Ziffer 479)
Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Grundstücken und Liegenschaften sind
im Formular L Liegenschaftenverzeichnis einzutragen. Anzugeben sind die Einkünfte vom 1. Ja­
nuar bis zum Todestag.
Bei vermieteten und verpachteten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben:
• Miet- und Pachtzinseinnahmen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflichtige
Person verstorben ist
• Einnahmen aus Baurechtszinsen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflichti­
ge Person verstorben ist
• Mietwert der selbst genutzten Räumlichkeiten (ist auf die Dauer der Steuerpflicht um­zurechnen)
Bei selbst genutzten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben:
• Eigenmietwert (ist auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen)
Liegenschaftskosten können auf Grund einer Pauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen
­geltend gemacht werden. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie vor dem
­Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen.
2
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Abzüge
Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit
(Steuererklärung Seite 3, Ziffern 519 bis 539)
Anzugeben soweit nicht bereits in den Ziffern 100 bis 175 berücksichtigt
Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
Abzüge 2016
Abzüge
Berufskosten
539
Ehefrau / P2
Berufskosten
Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind im Formular B Berufskosten geltend zu
machen. Die Pauschalabzüge für Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind auf die
Dauer der Steuerpflicht umzurechnen. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie
vor dem Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen.
550
Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen
Schuldzinsen
560
Unterhaltsbeiträge an geschiedene / getrennt lebende Ehegatten / P1 / P2
561
Unterhaltsbeiträge an minderjährige Kinder
570
Rentenzahlungen und dauernde Lasten
Schuldenverzeichnis
Alimente
Alimente
Aufstellung
600
Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen
Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)
610
Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung
615
625
Abzug für Versicherungen Ehegatten / P1+P2
631
Abzug für Versicherungen Alle übrigen Personen Kanton 2000 / Bund 1700/2550
632
Bund
640
Weitere Abzüge
Grundstückgewinnsteuerpflichtiger Gewinnanteil am Geschäftsvermögen
Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis geltend zu machen. Abziehbar sind die
Schuldzinsen sowie die Unterhaltsbeiträge und die Rentenleistungen, wenn sie vor dem Todestag
geleistet wurden. Die Zahlungen sind zu belegen.
13213211
113211
113211
113211
113211
113211
113211
113211
113211
3211
3211
113211
113211
113211
113211
113211
3211
3211
3211
Kanton 4000 / Bund 3500/5250
650
Verrechenbare Geschäftsverluste der Vorjahre
652
Berufsorientierte Aus­ und Weiterbildungskosten
660
Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / P1+P2
670
Abzug für fremdbetreute Kinder
680
Beiträge an politische Parteien
699
Total der Abzüge
700
Total der Einkünfte
Übertrag von Ziffer 499
701
Total der Abzüge
Übertrag von Ziffer 699
709
Nettoeinkommen
725
Einkommensabhängige Abzüge
Krankheits­, Unfall­ und Behinderungskosten
Zuschlag für Kinder und unterstützte Personen
je 700
13213211
13213211
13213211
3211
13211
13211
13213211
Bescheinigung
Bund 50%
min. 8100, max.13400
Kanton
1000
Kinderbetreuungskosten
Zuwendungen
Übertrag in Ziffer 701
Einkommensberechnung
Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen
(Steuererklärung Seite 3, Ziffern 550 bis 570)
13213211
113211
113211
113211
Bescheinigung
630
732
113211
113211
Bescheinigung
Ehefrau / P2
Zuwendungen
–
113211 –
113211
–
113211 –
113211
1* 13213211 1* 13213211
–
13211 –
13211
–
13211 –
13211
–
13211
–
13211 –
3211
–
13211
–
13211
–
3211
1* 13213211 1* 13213211
Zuwendungen
Reineinkommen
750
Sozialabzüge
Abzug für Kinder
755
Abzug für unterstützte Personen
757
Abzug für unterstützten Konkubinatspartner mit Kindern
760
Abzug für Ehegatten / P1+P2
765
Abzug für alleinerziehende Personen (nicht für Konkubinatspaare)
Kanton 30000
767
Abzug für alle übrigen Personen
Kanton 18000
770
Abzug für alleinstehende Rentner/innen (zusätzlich zu Ziffer 767)
Kanton
799
Steuerbares Einkommen (bzw. satzbestimmendes Einkommen)
13213211
13213211
13211
13211
13211
13213211
1* 13213211 1* 13213211
– 13213211 – 13213211
1* 13213211 1* 13213211
Krankheitskosten
739
Bund
113211
113211
Bescheinigung
Ehefrau / P2
620
CHF ohne Rappen
Kanton
Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit
Einzelperson / Ehemann / P1
519
Kanton je 7800 / Bund je 6500
Unterstützungen
Wegleitung
Kanton 35000 / Bund 2600
3300
3
Hauptformular Seite 15000113160000
B
Berufskosten 2016
Einzelperson / Ehemann / P1
(Berufskosten Ehefrau / P2 siehe Rückseite)
PersID
Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen
(Steuererklärung Seite 3, Ziffern 600 bis 625)
Name
Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
(Steuererklärung Seite 3, Ziffern 630 bis 632)
Kanton
CHF
Pauschalabzug für Berufskosten
500 pauschal Kanton
effektiv
Fahrkosten für private Fahrzeuge
von
Tage =
km / Tag ×
Tage =
von
oder
3211
13211 13211
km / Jahr × CHF –.70
nach
13211 13211
13211 13211
km / Jahr × CHF –.70
Zwischentotal
111
3211
nach
km / Tag ×
Tage × CHF 7.50
max. CHF 3000
max. CHF 3000
3211
3211
3211
3211
3211
3211
ja nein
Stand Ihnen 2016 für die Fahrt zur Arbeit ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung?
Haben Sie diese Frage mit ja beantwortet, füllen Sie bitte Ziffer 276 dieses Formulars aus.
Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr
mit Verbilligung
höchstens
220 Arbeitstage
Bund
CHF
3211
CHF 4000
Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
503 effektiv
Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel
U­Abo TNW (Jahresabo CHF 760.–; Monatsabo CHF 912.–) bzw. SBB Generalabonnement
504
Die Beiträge an die staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die
gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind abziehbar, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden.
Die Zahlungen sind zu belegen.
Vorname
höchstens CHF 1600
Belege
höchstens CHF 3200
Belege
höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200
Belege
Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr
ohne Verbilligung
höchstens
220 Arbeitstage
111
Tage × CHF 15.–
Schicht­ und Nachtarbeit
höchstens
220 Arbeitstage
111
Tage × CHF 7.50 bzw. 15.–
Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten
510 effektiv
Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt
Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis,
mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000
Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich
abgezogen werden.
514 effektiv
Andere Berufskosten
Aufstellung/Belege
Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung
sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang
3211
PersID
oder
13211 13211
Auslagen bei Nebenerwerb
516 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb, mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400
519 Total der Berufskosten Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 519 (Kanton und Bund)
276 Berechnung: Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber
für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung)
von
bis
km pro Tag
Anzahl Tage
× = km
× = km
Total Kosten für das private Motorfahrzeug
km × –.70
Berücksichtigung der Fahrtkostenbeschränkungen Kanton/Bund
Der die Fahrtkostenbeschränkung übersteigende Betrag gilt als steuerbare Leistung.
Der übersteigende Betrag ist in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 276 zu übertragen.
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Vorname
Ehefrau / P2
Name
Vorname
3211
A. Privatschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken)
Name, Vorname und Adresse
13211 13211
des Gläubigers / der Gläubigerin
– 3'000
– 3'000
13211 13211
Berufskosten 15020111160000
B
15020.a.01.16
Total A Privatschulden / private Schuldzinsen
Total B Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 3, Ziffer 550
Schulden am 31. 12. 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
Zinssatz
%
CHF
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
GM / GF
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
Schuldzinsen 2016
In der Steuererklärung
Seite 2, Ziffer 150/155
bereits berücksichtigt
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 872
Davon Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen
113213211
113213211
Einzelperson / Ehemann / P1 (GM)
Ehefrau / P2 (GF)
13213211
13213211
Schuldenverzeichnis S
15015.a.01.16
B
Krankheitskosten 2016
Zuwendungen / Kinderbetreuungskosten siehe Rückseite
PersID
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Vorname
Ehefrau / P2
Name
Vorname
Aufwendungen
Als Aufwendungen infolge Krankheit oder Unfall abzugsfähig sind
medizinisch bedingte Auslagen wie
Arztkosten, Auslagen für Spitäler,
Kliniken, Heilstätten, Pflegeheime,
ärztlich verordnete Medikamente,
Brillen, Apparate, Kuren und Zahn­
behandlungskosten (nach Abzug
der Leistungen der Krankenkasse
oder sonstiger Versicherungen so­
wie gegebenenfalls nach Abzug an­
teiliger Lebenshaltungskosten). Bei
häuslicher Pflege sind die Kosten
der Kranken­ oder Hauspflege ab­
ziehbar, gekürzt um den Teil, wel­
cher der Lebenshaltung dient.
Als Aufwendungen infolge
Behinderung abzugsfähig sind die
Kosten, die einer behinderten Per­
son als Folge ihrer voraussichtlich
dauernd körperlichen oder psychi­
schen Behinderung entstanden sind.
Als Person mit einer Behinderung
gelten Bezüger und Bezügerinnen
von Leistungen der IV und von Hilf­
losenentschädigungen sowie Heim­
bewohnende und Spitex­Patienten
und ­Patientinnen mit einem täg­
lichen Pflege­ und Betreuungsauf­
wand von mindestens 60 Minuten.
Nur die selbst getragenen (nicht
von der Kranken­ oder Unfallver­
sicherung übernommenen) Aufwendungen sind abziehbar. Sie sind
mit Belegen (z.B. Steuernachweis
oder Leistungsabrechnungen der
Krankenkasse und Pflegeheime)
nachzuweisen.
Nicht abzugsfähig sind Auslagen
für nicht ärztlich verordnete Medika­
mente, Schlankheits­ oder Fitness­
kuren, Schönheitsbehandlungen,
Selbsterfahrungskurse, Lebensbera­
tungen und eigene Pflegeleistungen
sowie die Kosten für Aufenthalte in
Altersheimen. Nicht abziehbar sind
insbesondere auch die Prämien der
Kranken­ und Unfallversicherung.
Spalte 1
Krankheit / Unfall
CHF
Spalte 2
Behinderung
CHF
Gesamtkosten gemäss Bescheinigung der Krankenkasse
Pflegekosten gemäss Bescheinigung
Hotellerie­ / Betreuungskosten gemäss Bescheinigung
Abzüglich Kostenbeteiligung von Drittpersonen
Krankenkasse / Versicherungen / Kanton
–
–
Hilflosenentschädigung AHV / IV
Krankheits­ und behinderungsbedingte Ergänzungsleistungen
Beiträge an politische Parteien / Zuwendungen
(Steuererklärung Seite 3, Ziffer 680 / Ziffer 730)
CHF
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 870
Name, Vorname und Adresse
des Gläubigers / der Gläubigerin
Einkommensberechnung
Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten sind im Formular K Krankheitskosten geltend zu
­machen. Abziehbar sind die Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten, wenn sie vor dem Todes­
tag geleistet wurden. Die Aufwendungen sind zu belegen.
Schuldzinsen 2016
%
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
B. Geschäftsschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken)
15015111160000
Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten
(Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725)
Zinssatz
Schulden am 31. 12. 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
13211 13211
Abziehbar sind die Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien. Sie sind auf die Dauer der
Steuerpflicht umzurechnen.
Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
B
Schuldenverzeichnis 2016
13211 13211
Aufstellung/Belege
508 pauschal
–
–
–
Zwischentotal
Abzüglich 50% der Hotellerie­ / Betreuungskosten bei Heimaufenthalt
–
Total der ungedeckten Kosten
Berechnung
709
Nettoeinkommen I
(Übertrag von Steuererklärung, Seite 3, Ziffer 709)
710
Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2)
719
Nettoeinkommen II
720
Krankheits­ und unfallbedingte Kosten (Spalte 1)
720
Pauschale (gemäss Wegleitung)
722
Abzüglich Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens II
(Ziffer 719), höchstens die Summe der Ziffern 720
Zwischentotal
Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2)
725
Total der abziehbaren Krankheits­, Unfall­
und Behinderungskosten
Kanton
–
113211
113211
113211
Bund
–
113211
113211
113211
113211
+ 113211
113211
+ 113211
113211
113211
+ 113211
–
–
113211
Abziehbar sind freiwillige Beiträge
113211
und Zuwendungen an politische
Parteien. Abziehbar sind die Kosten
+ 113211
bis höchstens CHF 10'000.– beim
Kanton bzw. bis CHF 10'100.– beim
Bund.
113211
113211
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725
(Kanton)
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725
(Bund)
Abziehbar sind freiwillige Zuwen­
dungen oder Spenden an juristische
Personen mit Sitz in der Schweiz, die
im Hinblick auf öffentliche oder auf
ausschliesslich gemeinnützige
Zwecke von der Steuerpflicht befreit
sind, wenn sie insgesamt mindes­
15030111160000
K
tens CHF
Krankheitskosten
100.– im Jahr betragen.
Der Abzug beträgt höchstens 20%
15030.a.01.16 (Steuer­
des Nettoeinkommens
erklärung Seite 3, Ziffer 709).
Zuwendungen 2016
Krankheitskosten siehe Vorderseite
PersID
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Ehefrau / P2
Name
Vorname
Vorname
Beiträge an politische Parteien
Kanton
CHF
Name der begünstigten Partei
Bund
CHF
Übertrag aus Aufstellung
13211 13211
Total Beiträge
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3,
Ziffer 680
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3,
Ziffer 680
Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen
CHF
Name der begünstigten Institution
Übertrag aus Aufstellung
113211
Zuwendungen
Kanton
höchstens 20% des
Nettoeinkommens (Ziffer 709)
Bund
höchstens 20% des
Nettoeinkommens (Ziffer 709)
113211 113211
Total der abziehbaren Zuwendungen
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 732
Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 732
Kinderbetreuungskosten 2016
Krankheitskosten siehe Vorderseite
Zum Abzug berechtigt sind Eltern,
die wegen Erwerbstätigkeit, Aus­
bildung oder Erwerbsunfähigkeit
nicht in der Lage sind, ihre Kinder
selbst zu betreuen. Bei Ehegatten /
P1+P2 müssen beide erwerbstätig
sein. Abziehbar sind die Kosten bis
höchstens CHF 10'000.– beim Kanton
bzw. CHF 10'100.– beim Bund für die
Betreuung eines Kindes durch eine
Drittperson (z.B. Tagesheim, Tages­
mutter). Der Abzug ist nur für Kinder
möglich, die das 14. Altersjahr noch
nicht vollendet haben. Er kann somit
bis zum 14. Geburtstag des drittbe­
treuten Kindes beansprucht werden.
Die Kinderbetreuungskosten sind
mit Belegen nachzuweisen.
1. Kind
Name
Vorname
Tatsächliche Kosten
Abzüglich erhaltene Beiträge
Total
Abziehbare Kosten
Bund
CHF
–
Geburtsdatum –
höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100
3. Kind
Name
Vorname
Tatsächliche Kosten
Abzüglich erhaltene Beiträge
Total
Abziehbare Kosten
Kanton
CHF
höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100
2. Kind
Name
Vorname
Tatsächliche Kosten
Abzüglich erhaltene Beiträge
Total
Berechnung der
tatsächlichen Kosten
Geburtsdatum Geburtsdatum –
höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100
13211 13211
Total der abziehbaren Kinderbetreuungskosten
Übertrag in die Steuer- Übertrag in die Steuererklärung Seite 3,
erklärung Seite 3,
Ziffer 670
Ziffer 670
15030112160000
Zuwendungen Z
Kinderbetreuungskosten F
Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind im Formular Z Zuwendungen geltend zu machen.
Abziehbar sind die Zuwendungen, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zuwen­
dungen sind zu belegen.
Sozialabzüge
(Steuererklärung Seite 3, Ziffern 750 bis 770)
Abziehbar sind die Sozialabzüge. Sie sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen.
3
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall
Vermögen im In- und Ausland
Privatvermögen
Guthaben und Wertschriften
810
Zinslose Forderungen
CHF ohne Rappen
Wertschriftenverzeichnis
Aufstellung
815
Lebensversicherungen (Steuerwerte gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft)
821
Liegenschaften
830
Anteile an unverteilten Erbschaften
835
Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte
840
Geschäftsvermögen
Aktiven gemäss Bilanz
Aufstellung
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
Einzelperson / Ehemann / P1
Abzüglich Buchwert Liegenschaften Einzelperson / Ehemann / P1
(soweit in den Ziffern 821 und 840 enthalten)
–
Ehefrau / P2
–
Total (Total in Hauptkolonne eintragen)
860
Anteile an Personengesellschaften
865
869
870
872
Aufstellung
Liegenschaftenverzeichnis
Beteiligung an einer Erbengemeinschaft
Ehefrau / P2
841
Einzelperson / Ehemann / P1
Total der Vermögenswerte
Schulden
Privatschulden
Schuldenverzeichnis
Geschäftsschulden
Schuldenverzeichnis
Reinvermögen
890
Steuerfreie Beträge
Freibetrag für Ehegatten / P1+P2 und für alleinerziehende Personen (nicht für Konkubinatspaare)
891
Freibetrag für alle übrigen steuerpflichtigen Personen
892
Freibetrag für minderjährige Kinder
899
Steuerbares Vermögen (bzw. satzbestimmendes Vermögen)
113213211
113213211
113213211
113213211
1* 113213211
113213211
Der kantonalen Vermögenssteuer unterliegt das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver­
mögen. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall wird die Vermögenssteuer im Verhältnis der
Dauer der Steuerpflicht festgesetzt. Anzugeben ist das Vermögen am Todestag.
113213211
1* 113213211
1* 113213211
1* 113213211
Ehefrau / P2
889
Vermögen im In- und Ausland
Steuerwert am 31.12.2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
einschliesslich Nutzniessungsvermögen
800
150’000
75’000
je 15’000
Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten.
– 113213211
– 113213211
1* 113213211
113211
13211
13211
1 113213211
Als Steuerwerte gelten in der Regel die Inventarwerte des Erbschaftsamtes des Kantons Basel-Stadt.
Davon ausgenommen sind:
–
–
–
*
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Haben Sie im vereinfachten Verfahren abgerechnete
und bereits versteuerte Arbeitsentgelte erhalten?
Anmeldung zur Nachbesteuerung
Haben Sie bisher nicht versteuertes Einkommen und
Vermögen, welches Sie zur Nachbesteuerung anmelden wollen?
ja (Bescheinigungen beilegen)
ja (Aufstellungen und Belege beilegen)
Guthaben und Wertschriften
(Steuererklärung Seite 4, Ziffer 800)
Vollständigkeitserklärung
Beilagen
PC­Steuererklärung inkl. Barcode­Blatt
Lohnausweise / Jahresrechnungen
Wertschriftenverzeichnis
Liegenschaftenverzeichnis
Schuldenverzeichnis
Berufskosten
Alimente / Unterstützungen
Krankheitskosten / Zuwendungen / Kinderbetreuungskosten
Beteiligung an einer Erbengemeinschaft
Aufstellungen
Originale werden nicht zurückgesandt
Belege / Bescheinigungen Originale werden nicht zurückgesandt
Bemerkungen gemäss Beiblatt
Die Steuererklärung und die Beilagen sind wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt.
Datum
Telefon für Rückfragen
Unterschrift Einzelperson / Ehemann / P1
Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Guthaben und Wertschriften sind im Formular W Wert­
schriftenverzeichnis anzugeben. Aufzuführen sind die Werte aus dem Erbschaftsinventar ohne
Marchzinsen. Nutzniessungsvermögen ist zum Todestag zu bewerten und ebenfalls anzugeben.
Der massgebliche Steuerwert ist gemäss Wertschriftenverzeichnis, Seite 4 zu ermitteln.
Unterschrift Ehefrau / P2
Hauptformular
15000114160000
4
Seite B
Wertschriftenverzeichnis 2016
Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Sind die Bruttoerträge des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte ohne Marchzinsen
eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen.
PersID
Einzelperson / Ehemann / P1
Name
Vorname
Ehefrau / P2
Name
Vorname
Personalien am Ende der Steuerpflicht
Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1)
Ehefrau / Partner/in (P2)
Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016?
Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016?
Kanton / Staat
Falls die Felder im Formular nicht
ausreichen, können Beiblätter für
Aufstellungen bei der
Steuerverwaltung oder im Internet
unter www.steuerverwaltung.bs.ch
bezogen werden.
Kanton / Staat
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland?
ja
Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland?
Wo
Von
ja
Wo
bis
Von
nein
bis
nein
Mitarbeiterbeteiligung
ja Gesperrte Mitarbeiteraktien
Qualifizierte Beteiligungen
Sind Sie mit mindestens 10% am Aktien­, Stamm­ oder Grundkapital von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt
und haben Einkünfte aus diesen Beteiligungen (Dividenden usw.) bezogen?
ja
Name der Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
Aufstellungen und Belege beilegen
Lebensversicherungen
(Steuererklärung Seite 4, Ziffer 815)
Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften im Jahr 2016
Gemachte Schenkung * (1)
(inkl. Erbvorbezug)
Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung gemacht?
nein
ja, Beschenkte/r (Name, Vorname)
Verwandtschaftsgrad
Datum der Schenkung
Wohnsitz
Erhaltene Schenkung * (2)
(inkl. Erbvorbezug)
Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung erhalten?
Erhaltene Erbschaft * (3)
Grund
stücke und Liegenschaften
Haben Sie im Jahre 2016 eine Erbschaft
erhalten?
Beteiligung an einer
Erbengemeinschaft
Der beteiligt?
Kapitalisierungssatz beträgt
Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft
ja, Schenker/in (Name, Vorname)
nein
Verwandtschaftsgrad
Wohnsitz
1) Vermietete und verpachtete
des Privat­ und Geschäftsvermögens
ja, Erblasser/in (Name, Vorname)
werden zum Ertragswert bewertet.
Als Steuerwert gelten die kapitali­
Letzter Wohnsitz
Datum der Erbteilung
Schenkung / Erbschaft
Die aus Schenkung / Erbvorbezug erhal­
tenen Guthaben und Wertschriften sind
am linken Rand der Rubriken A und B
mit «S» und die aus Erbschaft erhaltenen
Guthaben und Wertschriften mit «E» zu
bezeichnen.
15005211160000
sierten jährlichen Miet­ und Pacht­
zinsen (ohne die an die Mieterschaft
weiter verrechneten Nebenkosten).
6.50%. Die Kapitalisierung erfolgt ge­
ja, Erblasser/in (Name, Vorname)
mäss der abgebildeten Formel. Bei
nicht im Kanton Basel­Stadt gelege­
Letzter Wohnsitz
PersID
nein
Einzelperson / Ehemann / P1
Verwandtschaftsgrad
Ehefrau /Todestag
P2
Bei Beendigung der Steuerpflicht er­
Guthaben und Wertschriften
folgt die Berechnung des Ertrags­
wertes anhand der Miet­ und Pacht­
Liegenschaften (Adresse, Kanton/Staat)
zinsen des Vorjahres.
Andere Werte
Total
2) Selbst genutzte Grundstücke und
Liegenschaften des Privat­ und Ge­
schäftsvermögens, die im Kanton Ba­
sel­Stadt gelegen sind, werden zum
Realwert bewertet. Als Steuerwert gilt
der von der Steuerverwaltung Basel­
Stadt festgesetzte Wert gemäss
Bewertungsverfügung. Bei nicht im
Kanton Basel­Stadt gelegenen Grund­
stücken und Liegenschaften sind der
bisherige Steuerwert und zusätzlich
der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtli­
cher Wert, Katasterwert) einzusetzen.
4) Kanton
AG = Aargau
BE = Bern
BL = Basel­Landschaft
SO = Solothurn
usw.
5) Vermögensart
GM = Geschäftsvermögen
Einzelperson / Ehemann / P1
GF = Geschäftsvermögen
Ehefrau / P2
N = Nutzniessungsvermögen
S = Objekt aus Schenkung /
Erbvorbezug
E = Objekt aus Erbschaft
K = Kindesvermögen
Privatvermögen ist nicht zu
bezeichnen.
6) Liegenschaftsart
EFH = Einfamilienhaus
MFH = Mehrfamilienhaus
STW = Stockwerkeigentums­
wohnung
GIG = Gewerbe­ und Industrie­
gebäude
BLA = Bauland
KLA = Kulturland
WLA = Waldland
15010111160000
Vorname
Vorname
Todestag/ verpachtet 1)
vermietet
Beteiligung
an einer×Erbengemeinschaft
Miet­
und Pachtzinsen
100
= CHF Kapitalisierungssatz
CHF (2)
× 100
821
6.50
CHF (3)
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
Liegenschaftsart 6)
Postleitzahl
11111
111
Baujahr
1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
T T 11
M M 1111
J J J J
11
Seite
1 113213211
15005.b.01.16
Liegenschaft 2
vermietet / verpachtet 1)
Miet­ und Pachtzinsen × 100
Kapitalisierungssatz
=
CHF × 100
821
6.50
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
113213211
113213211
im Baurecht
W Veräusserungsdatum
Rückkaufsfähige Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) sind anzugeben.
Massgeblich ist der von der Versicherungsgesellschaft bescheinigte Rückkaufswert. Die Bescheini­
gung ist beizulegen.
Steuerwert 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
Verwandtschaftsgrad
Liegenschaft
1
Auswärtiger Steuerwert Wertschriftenverzeichnis
3) Land
CH = Schweiz
AU = Österreich
DE = Deutschland
FR = Frankreich
IT = Italien
usw.
Name
Name
Erbschaftsinventar / Erbteilungsvertrag
A. Steuerwert
nein der Liegenschaften
nen Grundstücken und Liegenschaf­
ten ist zusätzlich der auswärtige
Steuerwert (z.B. Amtlicher Wert, Ka­
tasterwert) einzusetzen.
CHF (1)
* Zusammensetzung der
B
Liegenschaftenverzeichnis 2016
Datum der Schenkung
Liegenschaftsart 6)
Postleitzahl
11111
113213211
113213211
im Baurecht
111
Baujahr
1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
T T 11
M M 1111
J J J J
11
Veräusserungsdatum
B
113213211
Schuldenverzeichnis 2016
Auswärtiger Steuerwert
Liegenschaft 3
vermietet / verpachtet 1)
Miet­ und Pachtzinsen × 100
Kapitalisierungssatz
=
CHF 6.50
PersID
× 100
821
Einzelperson / Ehemann / P1
selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung
Land 3)
11
Kanton 4)
Ort / Adresse
Vermögensart 5)
Erwerbsdatum
11
11
Ehefrau / P2
Postleitzahl
11111
113213211
Name
113213211
Name
im Baurecht
A. Privatschulden
(Darlehen,
6)
Liegenschaftsart
Baujahr Kredite und Hypotheken)
111
1111
Schulden am 31. 12. 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
Name, Vorname und Adresse
T MM
des Gläubigers / derTGläubigerin
J J J J
11 11 1111
T T 11
M M 1111
J J J J
11
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
Total Steuerwert der Liegenschaften
113213211
Übertrag in die113213211
Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 821
113213211
113213211
Liegenschaftenverzeichnis
113213211
15010.a.01.16
113213211
113213211
Total A Privatschulden / private Schuldzinsen
113213211
Veräusserungsdatum
Auswärtiger Steuerwert
Vorname
Vorname
113213211
Übertrag von Aufstellung
L
Zinssatz
CHF
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 870
B. Geschäftsschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken)
Name, Vorname und Adresse
des Gläubigers / der Gläubigerin
GM / GF
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
Total B Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen
Schuldzinsen 2016
%
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 3, Ziffer 550
Schulden am 31. 12. 2016
bzw. am Ende der Steuerpflicht
CHF
Zinssatz
%
CHF
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
113213211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13 ,211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
13213211
Übertrag in die Steuererklärung
Seite 4, Ziffer 872
Schuldzinsen 2016
In der Steuererklärung
Seite 2, Ziffer 150/155
bereits berücksichtigt
Davon Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen
Einzelperson / Ehemann / P1 (GM)
Ehefrau / P2 (GF)
15015111160000
113213211
113213211
13213211
13213211
Schuldenverzeichnis S
15015.a.01.16
Liegenschaften
(Steuererklärung Seite 4, Ziffer 821)
Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Grundstücke und Liegenschaften sind im Formular L
Liegenschaftenverzeichnis anzugeben. Der massgebliche Steuerwert ist gemäss Liegenschaften­
verzeichnis, Seite 1 zu ermitteln.
Sind die Miet- und Pachtzinseinnahmen des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte
­eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen.
Schulden
(Steuererklärung Seite 4, Ziffern 870 bis 872)
Schulden sind ohne aufgelaufene Marchzinsen im Formular S Schuldenverzeichnis geltend zu
­machen. Schulden aus dem Nachlass, die durch den Todesfall selbst oder nach dem Todestag ent­
standen sind, können nicht abgezogen werden (z.B. Bestattungskosten).
4