Bei Be e infolg ndigung d e Tod er Ste e BalTa u x 201 sfall im Ja erpflicht hre 2 5 verw 01 ende n→w 6 ww.b altax. ch Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall Abgabe der Steuererklärung B Der Tod gilt als Beendigung der Steuerpflicht. Wegleitung zur Steuererklärung 2016 Beim Tod einer alleinstehenden Person im Verlaufe des Jahres 2016 endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ablebens. Die Erben und Erbinnen haben die Steuererklärung für den Zeit raum vom 1. Januar 2016 bis zum Ende der Steuerpflicht abzugeben. Die Dauer der unterjäh rigen Steuerpflicht ist in der Steuererklärung anzugeben. für natürliche Personen Schalterzeiten Montag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Beim Tod eines Ehegatten im Verlaufe des Jahres 2016 erfolgt bis zum Todestag eine gemein same Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat für sich und zuhanden der Erben und Erbinnen die gemeinsame Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Todestag abzugeben. Für den Rest des Jahres wird der überlebende Ehegatte als alleinstehende Person besteuert und hat eine eigene Steuererklärung für den Zeitraum vom Tag nach dem Tod bis zum Ende des Jahres abzugeben. Die Dauer der unterjährigen Steuer pflicht ist in den Steuererklärungen anzugeben. Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt Fischmarkt 10 CH-4001 Basel Telefon 061 267 46 46 Telefax 061 267 42 82 [email protected] www.steuerverwaltung.bs.ch 15500.a.01.16 Steuerbemessung Beim Tod einer alleinstehenden Person endet die Steuerpflicht im Zeitpunkt des Ablebens. In der Steuererklärung 2016 ist das Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendi gung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht anzugeben. Das regel mässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der deutschen Zins usanz: Jahr = 360 Tage, Monat = 30 Tage. Die Vermögenssteuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt. In der gemeinsamen Steuererklärung 2016 der Ehegatten sind deren Einkommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht und deren Vermögen am Ende der Steuerpflicht anzugeben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögens steuer wird im Verhältnis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt. für natürliche Personen Kantonale Steuern und direkte Bundessteuer PersID Gemeinde Abgabefrist bis Versanddatum RegisterNummer Adresse steuerpflichtige Person/en Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person/en AHVNummer Die Steuererklärung mit den Beilagen ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung oder der aufgedruckten Abgabefrist einzureichen. Die beiliegende Wegleitung erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Formulare. Füllen Sie die Formulare mit einem schwarzen oder blauen Filzstift oder Kugelschreiber aus. Verwenden Sie keinen Bleistift, keine Füllfeder und keine Schreibmaschine. Vertragliche Vertretung / Bevollmächtigung Die nebenstehend bezeichnete Person wird, bis auf Widerruf, zur rechtsverbindlichen Vertretung für sämtliche Handlungen gegenüber den Steuerbehörden ermächtigt. Alle Zustellungen sind an sie zu richten. Erstmalige Vertretung Vertretungsänderung Name Adresse Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. 12.2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht 1. Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1) Geburtsdatum Beruf Erwerbstätigkeit Erwerbsart Arbeitsort Arbeitgeber/in Zivilstand Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird gleich behandelt wie die Ehe. P1 steht für Partner 1 / Partnerin 1 P2 steht für Partner 2 / Partnerin 2 P1 + P2 steht für Personen in ungetrennter Partnerschaft. ja nein unselbstständig ledig Ehefrau / Partner/in (P2) selbstständig Geburtsdatum Beruf Erwerbstätigkeit Erwerbsart Arbeitsort Arbeitgeber/in verheiratet in eingetragener Partnerschaft ja nein unselbstständig selbstständig getrennt / geschieden / verwitwet in getrennter, aufgelöster Partnerschaft 2. Minderjährige (Jahrgänge 1999-2016), erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder Kinder im eigenen Haushalt Nur bei getrennt besteuerten Eltern auszufüllen Name, Vorname Geburtsdatum Ausbildung Unterhaltsbeiträge vom andern Elternteil Gemeinsames Sorgerecht ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Dauer der unterjährigen Steuerpflicht Kinder ausserhalb des eigenen Haushaltes Name, Vorname Geburtsdatum Bei unterjähriger Steuerpflicht Dauer der Steuerpflicht von T T MM J J J J Wenn ja, Sorgerechts vereinbarung beilegen Adresse / Bemerkungen 3. Alleinerziehende Personen mit Kindern Leben Sie in einer Konkubinatspartnerschaft mit gemeinsamen / nicht gemeinsamen Kindern? Wenn ja, Name und Vorname dieser Person: ja nein 031 4. Kapitalleistungen aus Vorsorge bis Einzelperson / Ehemann / P1 CHF T T MM J J J J Ehefrau / P2 5. 15000111160000 Ausbildung Wichtig Beim Tod einer verheirateten Person im Verlaufe der Steuerperiode erfolgt bis zum Todestag eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Der überlebende Ehegatte ist für den Rest der Steuerperiode als alleinstehende Person steuerpflichtig. Im Einzelnen gilt: B Steuererklärung 2016 Schenkung CHF 13213211 13213211 Erbvorbezug Erbschaft Auszahlung am Auszahlung am T T MM J J J J T T MM J J J J Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Hauptformular 1 Seite 15000.a.01.16 In der Steuererklärung 2016 des überlebenden Ehegatten ist dessen Einkommen ab dem Tag nach dem Tod bis zum Ende des Jahres und das Vermögen am 31. Dezember 2016 anzu geben. Das regelmässig fliessende Einkommen wird für die Bestimmung des Steuersatzes von Amtes wegen auf ein Jahreseinkommen umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird im Verhält nis zur Dauer der unterjährigen Steuerpflicht festgesetzt. Steuerzahlung Bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Tod der steuerpflichtigen Person werden die kan tonalen Steuern 30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung, spätestens aber 12 Monate nach dem Ableben fällig. Die direkte Bundessteuer wird sofort fällig. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird gleich behandelt wie die Ehe. Die verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, v erwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehemann und Ehefrau gelten s inngemäss für die eingetragene Partnerschaft. 15515.a.01.16 Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall Einkünfte im In- und Ausland 100 110 120 Lohnausweis Einzelperson / Ehemann / P1 Lohnausweis Andere Entschädigungen Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung Ehefrau / P2 Bescheinigung Ehefrau / P2 125 150 Einzelperson / Ehemann / P1 Jahresrechnung / Aufstellung Ehefrau / P2 Jahresrechnung / Aufstellung Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / P1 Ehefrau / P2 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV/IVRenten Einzelperson / Ehemann / P1 205 220 Ehefrau / P2 Leibrenten Einzelperson / Ehemann / P1 Übrige Renten Einzelperson / Ehemann / P1 % 235 240 Ehefrau / P2 245 260 Ehefrau / P2 265 Erwerbsausfallentschädigungen Taggelder von Versicherungen (KV, UV, IV, MV, ALV und EO) 270 Weitere Einkünfte Unterhaltsbeiträge von geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten / P1 / P2 Einzelperson / Ehemann / P1 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder Für wie viele Kinder erhielten Sie bereits vor dem 1.1.2001 Unterhaltsbeiträge? Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung) 280 Übrige Einkünfte % zu 40% zu 40% 111 111 % % Bescheinigung Anzahl 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 1* 13213211 Berufskosten Wegleitung Ehefrau / P2 Wegleitung Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen 11 11 Einzelperson / Ehemann / P1 295 Ehefrau / P2 Monate Monate Zwischentotal Kanton Übertrag 369 Einkünfte aus Vermögen Guthaben, Wertschriften und Lotterien 479 Liegenschaften 489 Unverteilte Erbschaften 499 Total der Einkünfte Wertschriftenverzeichnis Liegenschaftenverzeichnis Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Übertrag in Ziffer 700 Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (Steuererklärung Seite 2, Ziffern 100 bis 175) 13213211 13213211 Alimente Alimente 11 Einzelperson / Ehemann / P1 285 % Bescheinigung 276 299 111 111 Ehefrau / P2 271 290 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 zu 100% 113211 113211 113211 113211 113211 113211 Einzelperson / Ehemann / P1 Der kantonalen Einkommenssteuer und der direkten Bundessteuer unterliegen alle wieder kehrenden und einmaligen Einkünfte. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall ist das Ein kommen ab Beginn der Steuerperiode bis zur Beendigung der Steuerpflicht steuerbar. Anzugeben ist das Einkommen vom 1. Januar bis zum Todestag. Allgemeine Erläuterungen sind in der Weg leitung enthalten. 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 11* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 zu 100% Ehefrau / P2 Pensionen / Renten 225 230 Jahresrechnung / Aufstellung Nebenerwerb 175 200 Jahresrechnung / Aufstellung Ehefrau / P2 165 170 Lohnausweis Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / P1 155 160 CHF ohne Rappen 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 Lohnausweis Ehefrau / P2 Nebenerwerb 115 Einkünfte im In- und Ausland Einkünfte 2016 Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / P1 105 Bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist der im Lohnausweis bescheinigte Nettolohn anzuge ben und der Lohnausweis vom 1. Januar bis Todestag beizulegen. Bei erwerbstätigen Ehegatten sind beide Lohnausweise bis Todestag einzureichen. Der Lohnnachgenuss wird bei den Erben und Erbinnen und nicht bei der verstorbenen Person als Einkommen besteuert. Bund 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 1* 13213211 –* Minuszeichen wenn negativ Hauptformular 15000112160000 2 Seite Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der Gewinn bzw. der Verlust vom 1. Januar 2016 bis zum Todestag gemäss Jahresrechnung anzugeben. B Wertschriftenverzeichnis 2016 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen (Steuererklärung Seite 2, Ziffern 200 bis 265) PersID Einzelperson / Ehemann / P1 Name Vorname Ehefrau / P2 Name Vorname Personalien am Ende der Steuerpflicht Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1) Ehefrau / Partner/in (P2) Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016? Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016? Kanton / Staat Falls die Felder im Formular nicht ausreichen, können Beiblätter für Aufstellungen bei der Steuerverwaltung oder im Internet unter www.steuerverwaltung.bs.ch bezogen werden. Kanton / Staat Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland? ja Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland? Wo Von ja bis Wo Von nein bis nein Mitarbeiterbeteiligung ja Gesperrte Mitarbeiteraktien Qualifizierte Beteiligungen Sind Sie mit mindestens 10% am Aktien, Stamm oder Grundkapital von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt und haben Einkünfte aus diesen Beteiligungen (Dividenden usw.) bezogen? ja Name der Kapitalgesellschaften / Genossenschaften Aufstellungen und Belege beilegen Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften im Jahr 2016 Gemachte Schenkung * (1) (inkl. Erbvorbezug) Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung gemacht? nein ja, Beschenkte/r (Name, Vorname) Verwandtschaftsgrad Datum der Schenkung Wohnsitz Erhaltene Schenkung * (2) (inkl. Erbvorbezug) Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung erhalten? Erhaltene Erbschaft * (3) Haben Sie im Jahre 2016 eine Erbschaft erhalten? Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt? Verwandtschaftsgrad Datum der Schenkung Wohnsitz ja, Erblasser/in (Name, Vorname) Letzter Wohnsitz Datum der Erbteilung ja, Erblasser/in (Name, Vorname) Letzter Wohnsitz * Zusammensetzung der Schenkung / Erbschaft Die aus Schenkung / Erbvorbezug erhal tenen Guthaben und Wertschriften sind am linken Rand der Rubriken A und B mit «S» und die aus Erbschaft erhaltenen Guthaben und Wertschriften mit «E» zu bezeichnen. 15005211160000 Liegenschaftenverzeichnis 2016 nein ja, Schenker/in (Name, Vorname) B CHF (1) 1) Vermietete und verpachtete Grundstücke und Liegenschaften nein des Privat und Geschäftsvermögens Verwandtschaftsgrad werden zum Ertragswert bewertet. Als Steuerwert gelten die kapitali Todestag sierten jährlichen Miet und Pacht Erbschaftsinventar / Erbteilungsvertrag zinsen (ohne die an die Mieterschaft weiter verrechneten Nebenkosten). Der Kapitalisierungssatz beträgt nein 6.50%. Die Kapitalisierung erfolgt ge Verwandtschaftsgrad mäss der abgebildeten Formel. Bei nicht im Kanton BaselStadt gelege Todestag nen Grundstücken und Liegenschaf Beteiligung an einer Erbengemeinschaft ten ist zusätzlich der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtlicher Wert, Ka tasterwert) CHF (2) CHFeinzusetzen. (3) Bei Beendigung der Steuerpflicht er folgt die Berechnung des Ertrags wertes anhand der Miet und Pacht zinsen des Vorjahres. Guthaben und Wertschriften Liegenschaften (Adresse, Kanton/Staat) Andere Werte Total Wertschriftenverzeichnis 2) Selbst genutzte Grundstücke und Liegenschaften des Privat und Ge schäftsvermögens, die im Kanton Ba selStadt gelegen sind, werden zum Realwert bewertet. Als Steuerwert gilt der von der Steuerverwaltung Basel Seite 1 Wert gemäss Stadt festge setzte Bewertungsverfügung. Bei nicht im 15005.b.01.16 Kanton BaselStadt gelegenen Grund stücken und Liegenschaften sind der bisherige Steuerwert und zusätzlich der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtli cher Wert, Katasterwert) einzusetzen. W 3) Land CH = Schweiz AU = Österreich DE = Deutschland FR = Frankreich IT = Italien usw. 4) Kanton AG = Aargau BE = Bern BL = BaselLandschaft SO = Solothurn usw. 5) Vermögensart GM = Geschäftsvermögen Einzelperson / Ehemann / P1 GF = Geschäftsvermögen Ehefrau / P2 N = Nutzniessungsvermögen S = Objekt aus Schenkung / Erbvorbezug E = Objekt aus Erbschaft K = Kindesvermögen Privatvermögen ist nicht zu bezeichnen. 6) Liegenschaftsart EFH = Einfamilienhaus MFH = Mehrfamilienhaus STW = Stockwerkeigentums wohnung GIG = Gewerbe und Industrie gebäude BLA = Bauland KLA = Kulturland WLA = Waldland PersID Einzelperson / Ehemann / P1 Name Ehefrau / P2 Name Vorname Vorname A. Steuerwert der Liegenschaften Steuerwert 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF Liegenschaft 1 vermietet / verpachtet 1) Miet und Pachtzinsen × 100 Kapitalisierungssatz = CHF × 100 821 6.50 selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 Liegenschaftsart 6) Postleitzahl 11111 113213211 113213211 im Baurecht 111 Baujahr 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 T T 11 M M 1111 J J J J 11 Veräusserungsdatum 113213211 Auswärtiger Steuerwert Liegenschaft 2 vermietet / verpachtet 1) Miet und Pachtzinsen × 100 Kapitalisierungssatz = CHF × 100 821 6.50 selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 Liegenschaftsart 6) Postleitzahl 11111 113213211 113213211 im Baurecht 111 Baujahr 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 T T 11 M M 1111 J J J J 11 Veräusserungsdatum 113213211 Auswärtiger Steuerwert Einkünfte aus Guthaben, Wertschriften und Lotterien (Steuererklärung Seite 2, Ziffer 369) Liegenschaft 3 vermietet / verpachtet 1) Miet und Pachtzinsen × 100 Kapitalisierungssatz = CHF × 100 821 6.50 selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 11 Liegenschaftsart 6) Veräusserungsdatum Auswärtiger Steuerwert Übertrag von Aufstellung Total Steuerwert der Liegenschaften Postleitzahl 11111 113213211 113213211 im Baurecht 111 Baujahr 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 T T 11 M M 1111 J J J J 11 113213211 113213211 113213211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 821 15010111160000 Die Renten der eidgenössischen AHV und IV sowie Pensionen sind unabhängig vom Auszahlungs datum vom 1. Januar bis und mit demjenigen Monat anzugeben, in welchem die steuerpflichtige Person verstorben ist. Bei Leibrenten ist zudem anzugeben, ob die Auszahlung der Leistungen voroder nachschüssig erfolgt. Die Auszahlungen sind zu belegen. Liegenschaftenverzeichnis L 15010.a.01.16 Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Guthaben, Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen sowie Gewinne aus Lotterien sind im Formular W Wertschriftenverzeichnis ein zutragen. Anzugeben sind die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Todestag. Erträge aus Konten und Sparheften sind nur anzugeben, wenn diese vor dem Todestag aufgehoben wurden, oder wenn im steuerpflichtigen Zeitraum Semesterzinsen angefallen sind. Die Marchzinsen gemäss Erbschafts inventar sind nicht aufzuführen. Erträge aus qualifizierten Beteiligungen unterliegen einer Teilbesteuerung. Sie sind im Wertschrif tenverzeichnis anzugeben. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträgen, die ab dem Todestag bis zum Tag der Erb teilung fällig wurden, ist mit Formular S-167 (Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen) zu beantragen. Das Formular kann unter Telefon 061 267 96 18 oder 061 267 97 22 bestellt oder im Internet unter www.steuerverwaltung.bs.ch bezogen werden. Einkünfte aus Liegenschaften (Steuererklärung Seite 2, Ziffer 479) Einkünfte aus eigenen oder zur Nutzniessung überlassenen Grundstücken und Liegenschaften sind im Formular L Liegenschaftenverzeichnis einzutragen. Anzugeben sind die Einkünfte vom 1. Ja nuar bis zum Todestag. Bei vermieteten und verpachteten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben: • Miet- und Pachtzinseinnahmen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflichtige Person verstorben ist • Einnahmen aus Baurechtszinsen bis und mit demjenigen Monat, in welchem die steuerpflichti ge Person verstorben ist • Mietwert der selbst genutzten Räumlichkeiten (ist auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen) Bei selbst genutzten Grundstücken und Liegenschaften sind anzugeben: • Eigenmietwert (ist auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen) Liegenschaftskosten können auf Grund einer Pauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie vor dem Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen. 2 Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall Abzüge Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Steuererklärung Seite 3, Ziffern 519 bis 539) Anzugeben soweit nicht bereits in den Ziffern 100 bis 175 berücksichtigt Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten. Abzüge 2016 Abzüge Berufskosten 539 Ehefrau / P2 Berufskosten Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind im Formular B Berufskosten geltend zu machen. Die Pauschalabzüge für Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen. Abziehbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, wenn sie vor dem Todestag bezahlt wurden. Sie sind zu belegen. 550 Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen Schuldzinsen 560 Unterhaltsbeiträge an geschiedene / getrennt lebende Ehegatten / P1 / P2 561 Unterhaltsbeiträge an minderjährige Kinder 570 Rentenzahlungen und dauernde Lasten Schuldenverzeichnis Alimente Alimente Aufstellung 600 Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO) 610 Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) Einzelperson / Ehemann / P1 Bescheinigung 615 625 Abzug für Versicherungen Ehegatten / P1+P2 631 Abzug für Versicherungen Alle übrigen Personen Kanton 2000 / Bund 1700/2550 632 Bund 640 Weitere Abzüge Grundstückgewinnsteuerpflichtiger Gewinnanteil am Geschäftsvermögen Schuldzinsen sind im Formular S Schuldenverzeichnis geltend zu machen. Abziehbar sind die Schuldzinsen sowie die Unterhaltsbeiträge und die Rentenleistungen, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zahlungen sind zu belegen. 13213211 113211 113211 113211 113211 113211 113211 113211 113211 3211 3211 113211 113211 113211 113211 113211 3211 3211 3211 Kanton 4000 / Bund 3500/5250 650 Verrechenbare Geschäftsverluste der Vorjahre 652 Berufsorientierte Aus und Weiterbildungskosten 660 Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten / P1+P2 670 Abzug für fremdbetreute Kinder 680 Beiträge an politische Parteien 699 Total der Abzüge 700 Total der Einkünfte Übertrag von Ziffer 499 701 Total der Abzüge Übertrag von Ziffer 699 709 Nettoeinkommen 725 Einkommensabhängige Abzüge Krankheits, Unfall und Behinderungskosten Zuschlag für Kinder und unterstützte Personen je 700 13213211 13213211 13213211 3211 13211 13211 13213211 Bescheinigung Bund 50% min. 8100, max.13400 Kanton 1000 Kinderbetreuungskosten Zuwendungen Übertrag in Ziffer 701 Einkommensberechnung Schuldzinsen / Unterhaltsbeiträge / Rentenleistungen (Steuererklärung Seite 3, Ziffern 550 bis 570) 13213211 113211 113211 113211 Bescheinigung 630 732 113211 113211 Bescheinigung Ehefrau / P2 Zuwendungen – 113211 – 113211 – 113211 – 113211 1* 13213211 1* 13213211 – 13211 – 13211 – 13211 – 13211 – 13211 – 13211 – 3211 – 13211 – 13211 – 3211 1* 13213211 1* 13213211 Zuwendungen Reineinkommen 750 Sozialabzüge Abzug für Kinder 755 Abzug für unterstützte Personen 757 Abzug für unterstützten Konkubinatspartner mit Kindern 760 Abzug für Ehegatten / P1+P2 765 Abzug für alleinerziehende Personen (nicht für Konkubinatspaare) Kanton 30000 767 Abzug für alle übrigen Personen Kanton 18000 770 Abzug für alleinstehende Rentner/innen (zusätzlich zu Ziffer 767) Kanton 799 Steuerbares Einkommen (bzw. satzbestimmendes Einkommen) 13213211 13213211 13211 13211 13211 13213211 1* 13213211 1* 13213211 – 13213211 – 13213211 1* 13213211 1* 13213211 Krankheitskosten 739 Bund 113211 113211 Bescheinigung Ehefrau / P2 620 CHF ohne Rappen Kanton Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit Einzelperson / Ehemann / P1 519 Kanton je 7800 / Bund je 6500 Unterstützungen Wegleitung Kanton 35000 / Bund 2600 3300 3 Hauptformular Seite 15000113160000 B Berufskosten 2016 Einzelperson / Ehemann / P1 (Berufskosten Ehefrau / P2 siehe Rückseite) PersID Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (Steuererklärung Seite 3, Ziffern 600 bis 625) Name Beschäftigungsgrad / Pensum in Prozent Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (Steuererklärung Seite 3, Ziffern 630 bis 632) Kanton CHF Pauschalabzug für Berufskosten 500 pauschal Kanton effektiv Fahrkosten für private Fahrzeuge von Tage = km / Tag × Tage = von oder 3211 13211 13211 km / Jahr × CHF –.70 nach 13211 13211 13211 13211 km / Jahr × CHF –.70 Zwischentotal 111 3211 nach km / Tag × Tage × CHF 7.50 max. CHF 3000 max. CHF 3000 3211 3211 3211 3211 3211 3211 ja nein Stand Ihnen 2016 für die Fahrt zur Arbeit ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung? Haben Sie diese Frage mit ja beantwortet, füllen Sie bitte Ziffer 276 dieses Formulars aus. Mehrkosten für auswärtige Verpflegung Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr mit Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage Bund CHF 3211 CHF 4000 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 503 effektiv Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel UAbo TNW (Jahresabo CHF 760.–; Monatsabo CHF 912.–) bzw. SBB Generalabonnement 504 Die Beiträge an die staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind abziehbar, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zahlungen sind zu belegen. Vorname höchstens CHF 1600 Belege höchstens CHF 3200 Belege höchstens CHF 1600 bzw. CHF 3200 Belege Auswärtige Verpflegung bei täglicher Heimkehr ohne Verbilligung höchstens 220 Arbeitstage 111 Tage × CHF 15.– Schicht und Nachtarbeit höchstens 220 Arbeitstage 111 Tage × CHF 7.50 bzw. 15.– Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 510 effektiv Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Bund 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens CHF 2000, höchstens CHF 4000 Die Pauschale kann beim Nachweis höherer Kosten für andere Berufskosten nicht zusätzlich abgezogen werden. 514 effektiv Andere Berufskosten Aufstellung/Belege Aufwendungen für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers gemäss Wegleitung sowie für Fachliteratur, Berufskleider, Berufswerkzeuge und Berufsinstrumente im hälftigen Umfang 3211 PersID oder 13211 13211 Auslagen bei Nebenerwerb 516 pauschal Bund 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb, mindestens CHF 800 / höchstens CHF 2400 519 Total der Berufskosten Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 519 (Kanton und Bund) 276 Berechnung: Kostenlose Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch den Arbeitgeber für den Arbeitsweg (steuerbare Naturalleistung) von bis km pro Tag Anzahl Tage × = km × = km Total Kosten für das private Motorfahrzeug km × –.70 Berücksichtigung der Fahrtkostenbeschränkungen Kanton/Bund Der die Fahrtkostenbeschränkung übersteigende Betrag gilt als steuerbare Leistung. Der übersteigende Betrag ist in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 276 zu übertragen. Einzelperson / Ehemann / P1 Name Vorname Ehefrau / P2 Name Vorname 3211 A. Privatschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken) Name, Vorname und Adresse 13211 13211 des Gläubigers / der Gläubigerin – 3'000 – 3'000 13211 13211 Berufskosten 15020111160000 B 15020.a.01.16 Total A Privatschulden / private Schuldzinsen Total B Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 550 Schulden am 31. 12. 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF Zinssatz % CHF 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 GM / GF 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Schuldzinsen 2016 In der Steuererklärung Seite 2, Ziffer 150/155 bereits berücksichtigt Übertrag in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 872 Davon Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen 113213211 113213211 Einzelperson / Ehemann / P1 (GM) Ehefrau / P2 (GF) 13213211 13213211 Schuldenverzeichnis S 15015.a.01.16 B Krankheitskosten 2016 Zuwendungen / Kinderbetreuungskosten siehe Rückseite PersID Einzelperson / Ehemann / P1 Name Vorname Ehefrau / P2 Name Vorname Aufwendungen Als Aufwendungen infolge Krankheit oder Unfall abzugsfähig sind medizinisch bedingte Auslagen wie Arztkosten, Auslagen für Spitäler, Kliniken, Heilstätten, Pflegeheime, ärztlich verordnete Medikamente, Brillen, Apparate, Kuren und Zahn behandlungskosten (nach Abzug der Leistungen der Krankenkasse oder sonstiger Versicherungen so wie gegebenenfalls nach Abzug an teiliger Lebenshaltungskosten). Bei häuslicher Pflege sind die Kosten der Kranken oder Hauspflege ab ziehbar, gekürzt um den Teil, wel cher der Lebenshaltung dient. Als Aufwendungen infolge Behinderung abzugsfähig sind die Kosten, die einer behinderten Per son als Folge ihrer voraussichtlich dauernd körperlichen oder psychi schen Behinderung entstanden sind. Als Person mit einer Behinderung gelten Bezüger und Bezügerinnen von Leistungen der IV und von Hilf losenentschädigungen sowie Heim bewohnende und SpitexPatienten und Patientinnen mit einem täg lichen Pflege und Betreuungsauf wand von mindestens 60 Minuten. Nur die selbst getragenen (nicht von der Kranken oder Unfallver sicherung übernommenen) Aufwendungen sind abziehbar. Sie sind mit Belegen (z.B. Steuernachweis oder Leistungsabrechnungen der Krankenkasse und Pflegeheime) nachzuweisen. Nicht abzugsfähig sind Auslagen für nicht ärztlich verordnete Medika mente, Schlankheits oder Fitness kuren, Schönheitsbehandlungen, Selbsterfahrungskurse, Lebensbera tungen und eigene Pflegeleistungen sowie die Kosten für Aufenthalte in Altersheimen. Nicht abziehbar sind insbesondere auch die Prämien der Kranken und Unfallversicherung. Spalte 1 Krankheit / Unfall CHF Spalte 2 Behinderung CHF Gesamtkosten gemäss Bescheinigung der Krankenkasse Pflegekosten gemäss Bescheinigung Hotellerie / Betreuungskosten gemäss Bescheinigung Abzüglich Kostenbeteiligung von Drittpersonen Krankenkasse / Versicherungen / Kanton – – Hilflosenentschädigung AHV / IV Krankheits und behinderungsbedingte Ergänzungsleistungen Beiträge an politische Parteien / Zuwendungen (Steuererklärung Seite 3, Ziffer 680 / Ziffer 730) CHF 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 870 Name, Vorname und Adresse des Gläubigers / der Gläubigerin Einkommensberechnung Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten sind im Formular K Krankheitskosten geltend zu machen. Abziehbar sind die Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten, wenn sie vor dem Todes tag geleistet wurden. Die Aufwendungen sind zu belegen. Schuldzinsen 2016 % 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 B. Geschäftsschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken) 15015111160000 Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten (Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725) Zinssatz Schulden am 31. 12. 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 13211 13211 Abziehbar sind die Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien. Sie sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen. Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten. B Schuldenverzeichnis 2016 13211 13211 Aufstellung/Belege 508 pauschal – – – Zwischentotal Abzüglich 50% der Hotellerie / Betreuungskosten bei Heimaufenthalt – Total der ungedeckten Kosten Berechnung 709 Nettoeinkommen I (Übertrag von Steuererklärung, Seite 3, Ziffer 709) 710 Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2) 719 Nettoeinkommen II 720 Krankheits und unfallbedingte Kosten (Spalte 1) 720 Pauschale (gemäss Wegleitung) 722 Abzüglich Selbstbehalt von 5% des Nettoeinkommens II (Ziffer 719), höchstens die Summe der Ziffern 720 Zwischentotal Behinderungsbedingte Kosten (Spalte 2) 725 Total der abziehbaren Krankheits, Unfall und Behinderungskosten Kanton – 113211 113211 113211 Bund – 113211 113211 113211 113211 + 113211 113211 + 113211 113211 113211 + 113211 – – 113211 Abziehbar sind freiwillige Beiträge 113211 und Zuwendungen an politische Parteien. Abziehbar sind die Kosten + 113211 bis höchstens CHF 10'000.– beim Kanton bzw. bis CHF 10'100.– beim Bund. 113211 113211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725 (Kanton) Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 725 (Bund) Abziehbar sind freiwillige Zuwen dungen oder Spenden an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn sie insgesamt mindes 15030111160000 K tens CHF Krankheitskosten 100.– im Jahr betragen. Der Abzug beträgt höchstens 20% 15030.a.01.16 (Steuer des Nettoeinkommens erklärung Seite 3, Ziffer 709). Zuwendungen 2016 Krankheitskosten siehe Vorderseite PersID Einzelperson / Ehemann / P1 Name Ehefrau / P2 Name Vorname Vorname Beiträge an politische Parteien Kanton CHF Name der begünstigten Partei Bund CHF Übertrag aus Aufstellung 13211 13211 Total Beiträge Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 680 Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 680 Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen CHF Name der begünstigten Institution Übertrag aus Aufstellung 113211 Zuwendungen Kanton höchstens 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 709) Bund höchstens 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 709) 113211 113211 Total der abziehbaren Zuwendungen Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 732 Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 732 Kinderbetreuungskosten 2016 Krankheitskosten siehe Vorderseite Zum Abzug berechtigt sind Eltern, die wegen Erwerbstätigkeit, Aus bildung oder Erwerbsunfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu betreuen. Bei Ehegatten / P1+P2 müssen beide erwerbstätig sein. Abziehbar sind die Kosten bis höchstens CHF 10'000.– beim Kanton bzw. CHF 10'100.– beim Bund für die Betreuung eines Kindes durch eine Drittperson (z.B. Tagesheim, Tages mutter). Der Abzug ist nur für Kinder möglich, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Er kann somit bis zum 14. Geburtstag des drittbe treuten Kindes beansprucht werden. Die Kinderbetreuungskosten sind mit Belegen nachzuweisen. 1. Kind Name Vorname Tatsächliche Kosten Abzüglich erhaltene Beiträge Total Abziehbare Kosten Bund CHF – Geburtsdatum – höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100 3. Kind Name Vorname Tatsächliche Kosten Abzüglich erhaltene Beiträge Total Abziehbare Kosten Kanton CHF höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100 2. Kind Name Vorname Tatsächliche Kosten Abzüglich erhaltene Beiträge Total Berechnung der tatsächlichen Kosten Geburtsdatum Geburtsdatum – höchstens: Kanton CHF 10'000, Bund CHF 10'100 13211 13211 Total der abziehbaren Kinderbetreuungskosten Übertrag in die Steuer- Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, erklärung Seite 3, Ziffer 670 Ziffer 670 15030112160000 Zuwendungen Z Kinderbetreuungskosten F Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind im Formular Z Zuwendungen geltend zu machen. Abziehbar sind die Zuwendungen, wenn sie vor dem Todestag geleistet wurden. Die Zuwen dungen sind zu belegen. Sozialabzüge (Steuererklärung Seite 3, Ziffern 750 bis 770) Abziehbar sind die Sozialabzüge. Sie sind auf die Dauer der Steuerpflicht umzurechnen. 3 Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016 bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Todesfall Vermögen im In- und Ausland Privatvermögen Guthaben und Wertschriften 810 Zinslose Forderungen CHF ohne Rappen Wertschriftenverzeichnis Aufstellung 815 Lebensversicherungen (Steuerwerte gemäss Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft) 821 Liegenschaften 830 Anteile an unverteilten Erbschaften 835 Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte 840 Geschäftsvermögen Aktiven gemäss Bilanz Aufstellung 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 Einzelperson / Ehemann / P1 Abzüglich Buchwert Liegenschaften Einzelperson / Ehemann / P1 (soweit in den Ziffern 821 und 840 enthalten) – Ehefrau / P2 – Total (Total in Hauptkolonne eintragen) 860 Anteile an Personengesellschaften 865 869 870 872 Aufstellung Liegenschaftenverzeichnis Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Ehefrau / P2 841 Einzelperson / Ehemann / P1 Total der Vermögenswerte Schulden Privatschulden Schuldenverzeichnis Geschäftsschulden Schuldenverzeichnis Reinvermögen 890 Steuerfreie Beträge Freibetrag für Ehegatten / P1+P2 und für alleinerziehende Personen (nicht für Konkubinatspaare) 891 Freibetrag für alle übrigen steuerpflichtigen Personen 892 Freibetrag für minderjährige Kinder 899 Steuerbares Vermögen (bzw. satzbestimmendes Vermögen) 113213211 113213211 113213211 113213211 1* 113213211 113213211 Der kantonalen Vermögenssteuer unterliegt das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver mögen. Bei unterjähriger Steuerpflicht infolge Todesfall wird die Vermögenssteuer im Verhältnis der Dauer der Steuerpflicht festgesetzt. Anzugeben ist das Vermögen am Todestag. 113213211 1* 113213211 1* 113213211 1* 113213211 Ehefrau / P2 889 Vermögen im In- und Ausland Steuerwert am 31.12.2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht einschliesslich Nutzniessungsvermögen 800 150’000 75’000 je 15’000 Allgemeine Erläuterungen sind in der Wegleitung enthalten. – 113213211 – 113213211 1* 113213211 113211 13211 13211 1 113213211 Als Steuerwerte gelten in der Regel die Inventarwerte des Erbschaftsamtes des Kantons Basel-Stadt. Davon ausgenommen sind: – – – * Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Haben Sie im vereinfachten Verfahren abgerechnete und bereits versteuerte Arbeitsentgelte erhalten? Anmeldung zur Nachbesteuerung Haben Sie bisher nicht versteuertes Einkommen und Vermögen, welches Sie zur Nachbesteuerung anmelden wollen? ja (Bescheinigungen beilegen) ja (Aufstellungen und Belege beilegen) Guthaben und Wertschriften (Steuererklärung Seite 4, Ziffer 800) Vollständigkeitserklärung Beilagen PCSteuererklärung inkl. BarcodeBlatt Lohnausweise / Jahresrechnungen Wertschriftenverzeichnis Liegenschaftenverzeichnis Schuldenverzeichnis Berufskosten Alimente / Unterstützungen Krankheitskosten / Zuwendungen / Kinderbetreuungskosten Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Aufstellungen Originale werden nicht zurückgesandt Belege / Bescheinigungen Originale werden nicht zurückgesandt Bemerkungen gemäss Beiblatt Die Steuererklärung und die Beilagen sind wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt. Datum Telefon für Rückfragen Unterschrift Einzelperson / Ehemann / P1 Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Guthaben und Wertschriften sind im Formular W Wert schriftenverzeichnis anzugeben. Aufzuführen sind die Werte aus dem Erbschaftsinventar ohne Marchzinsen. Nutzniessungsvermögen ist zum Todestag zu bewerten und ebenfalls anzugeben. Der massgebliche Steuerwert ist gemäss Wertschriftenverzeichnis, Seite 4 zu ermitteln. Unterschrift Ehefrau / P2 Hauptformular 15000114160000 4 Seite B Wertschriftenverzeichnis 2016 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer Sind die Bruttoerträge des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte ohne Marchzinsen eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen. PersID Einzelperson / Ehemann / P1 Name Vorname Ehefrau / P2 Name Vorname Personalien am Ende der Steuerpflicht Einzelperson / Ehemann / Partner/in (P1) Ehefrau / Partner/in (P2) Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016? Wo wohnten Sie am 31. Dezember 2016? Kanton / Staat Falls die Felder im Formular nicht ausreichen, können Beiblätter für Aufstellungen bei der Steuerverwaltung oder im Internet unter www.steuerverwaltung.bs.ch bezogen werden. Kanton / Staat Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland? ja Hatten Sie Ihren Wohnsitz im Jahr 2016 im Ausland? Wo Von ja Wo bis Von nein bis nein Mitarbeiterbeteiligung ja Gesperrte Mitarbeiteraktien Qualifizierte Beteiligungen Sind Sie mit mindestens 10% am Aktien, Stamm oder Grundkapital von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt und haben Einkünfte aus diesen Beteiligungen (Dividenden usw.) bezogen? ja Name der Kapitalgesellschaften / Genossenschaften Aufstellungen und Belege beilegen Lebensversicherungen (Steuererklärung Seite 4, Ziffer 815) Angaben zu Schenkungen, Erbvorbezügen, Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften im Jahr 2016 Gemachte Schenkung * (1) (inkl. Erbvorbezug) Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung gemacht? nein ja, Beschenkte/r (Name, Vorname) Verwandtschaftsgrad Datum der Schenkung Wohnsitz Erhaltene Schenkung * (2) (inkl. Erbvorbezug) Haben Sie im Jahre 2016 eine Schenkung erhalten? Erhaltene Erbschaft * (3) Grund stücke und Liegenschaften Haben Sie im Jahre 2016 eine Erbschaft erhalten? Beteiligung an einer Erbengemeinschaft Der beteiligt? Kapitalisierungssatz beträgt Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft ja, Schenker/in (Name, Vorname) nein Verwandtschaftsgrad Wohnsitz 1) Vermietete und verpachtete des Privat und Geschäftsvermögens ja, Erblasser/in (Name, Vorname) werden zum Ertragswert bewertet. Als Steuerwert gelten die kapitali Letzter Wohnsitz Datum der Erbteilung Schenkung / Erbschaft Die aus Schenkung / Erbvorbezug erhal tenen Guthaben und Wertschriften sind am linken Rand der Rubriken A und B mit «S» und die aus Erbschaft erhaltenen Guthaben und Wertschriften mit «E» zu bezeichnen. 15005211160000 sierten jährlichen Miet und Pacht zinsen (ohne die an die Mieterschaft weiter verrechneten Nebenkosten). 6.50%. Die Kapitalisierung erfolgt ge ja, Erblasser/in (Name, Vorname) mäss der abgebildeten Formel. Bei nicht im Kanton BaselStadt gelege Letzter Wohnsitz PersID nein Einzelperson / Ehemann / P1 Verwandtschaftsgrad Ehefrau /Todestag P2 Bei Beendigung der Steuerpflicht er Guthaben und Wertschriften folgt die Berechnung des Ertrags wertes anhand der Miet und Pacht Liegenschaften (Adresse, Kanton/Staat) zinsen des Vorjahres. Andere Werte Total 2) Selbst genutzte Grundstücke und Liegenschaften des Privat und Ge schäftsvermögens, die im Kanton Ba selStadt gelegen sind, werden zum Realwert bewertet. Als Steuerwert gilt der von der Steuerverwaltung Basel Stadt festgesetzte Wert gemäss Bewertungsverfügung. Bei nicht im Kanton BaselStadt gelegenen Grund stücken und Liegenschaften sind der bisherige Steuerwert und zusätzlich der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtli cher Wert, Katasterwert) einzusetzen. 4) Kanton AG = Aargau BE = Bern BL = BaselLandschaft SO = Solothurn usw. 5) Vermögensart GM = Geschäftsvermögen Einzelperson / Ehemann / P1 GF = Geschäftsvermögen Ehefrau / P2 N = Nutzniessungsvermögen S = Objekt aus Schenkung / Erbvorbezug E = Objekt aus Erbschaft K = Kindesvermögen Privatvermögen ist nicht zu bezeichnen. 6) Liegenschaftsart EFH = Einfamilienhaus MFH = Mehrfamilienhaus STW = Stockwerkeigentums wohnung GIG = Gewerbe und Industrie gebäude BLA = Bauland KLA = Kulturland WLA = Waldland 15010111160000 Vorname Vorname Todestag/ verpachtet 1) vermietet Beteiligung an einer×Erbengemeinschaft Miet und Pachtzinsen 100 = CHF Kapitalisierungssatz CHF (2) × 100 821 6.50 CHF (3) selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 Liegenschaftsart 6) Postleitzahl 11111 111 Baujahr 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 T T 11 M M 1111 J J J J 11 Seite 1 113213211 15005.b.01.16 Liegenschaft 2 vermietet / verpachtet 1) Miet und Pachtzinsen × 100 Kapitalisierungssatz = CHF × 100 821 6.50 selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 113213211 113213211 im Baurecht W Veräusserungsdatum Rückkaufsfähige Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) sind anzugeben. Massgeblich ist der von der Versicherungsgesellschaft bescheinigte Rückkaufswert. Die Bescheini gung ist beizulegen. Steuerwert 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF Verwandtschaftsgrad Liegenschaft 1 Auswärtiger Steuerwert Wertschriftenverzeichnis 3) Land CH = Schweiz AU = Österreich DE = Deutschland FR = Frankreich IT = Italien usw. Name Name Erbschaftsinventar / Erbteilungsvertrag A. Steuerwert nein der Liegenschaften nen Grundstücken und Liegenschaf ten ist zusätzlich der auswärtige Steuerwert (z.B. Amtlicher Wert, Ka tasterwert) einzusetzen. CHF (1) * Zusammensetzung der B Liegenschaftenverzeichnis 2016 Datum der Schenkung Liegenschaftsart 6) Postleitzahl 11111 113213211 113213211 im Baurecht 111 Baujahr 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 T T 11 M M 1111 J J J J 11 Veräusserungsdatum B 113213211 Schuldenverzeichnis 2016 Auswärtiger Steuerwert Liegenschaft 3 vermietet / verpachtet 1) Miet und Pachtzinsen × 100 Kapitalisierungssatz = CHF 6.50 PersID × 100 821 Einzelperson / Ehemann / P1 selbst genutzt 2) Gemäss Bewertungsverfügung Land 3) 11 Kanton 4) Ort / Adresse Vermögensart 5) Erwerbsdatum 11 11 Ehefrau / P2 Postleitzahl 11111 113213211 Name 113213211 Name im Baurecht A. Privatschulden (Darlehen, 6) Liegenschaftsart Baujahr Kredite und Hypotheken) 111 1111 Schulden am 31. 12. 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF Name, Vorname und Adresse T MM des Gläubigers / derTGläubigerin J J J J 11 11 1111 T T 11 M M 1111 J J J J 11 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 Total Steuerwert der Liegenschaften 113213211 Übertrag in die113213211 Steuererklärung Seite 4, Ziffer 821 113213211 113213211 Liegenschaftenverzeichnis 113213211 15010.a.01.16 113213211 113213211 Total A Privatschulden / private Schuldzinsen 113213211 Veräusserungsdatum Auswärtiger Steuerwert Vorname Vorname 113213211 Übertrag von Aufstellung L Zinssatz CHF 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 870 B. Geschäftsschulden (Darlehen, Kredite und Hypotheken) Name, Vorname und Adresse des Gläubigers / der Gläubigerin GM / GF 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Total B Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen Schuldzinsen 2016 % 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 550 Schulden am 31. 12. 2016 bzw. am Ende der Steuerpflicht CHF Zinssatz % CHF 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 113213211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13 ,211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 13213211 Übertrag in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 872 Schuldzinsen 2016 In der Steuererklärung Seite 2, Ziffer 150/155 bereits berücksichtigt Davon Geschäftsschulden / geschäftliche Schuldzinsen Einzelperson / Ehemann / P1 (GM) Ehefrau / P2 (GF) 15015111160000 113213211 113213211 13213211 13213211 Schuldenverzeichnis S 15015.a.01.16 Liegenschaften (Steuererklärung Seite 4, Ziffer 821) Eigene oder zur Nutzniessung überlassene Grundstücke und Liegenschaften sind im Formular L Liegenschaftenverzeichnis anzugeben. Der massgebliche Steuerwert ist gemäss Liegenschaften verzeichnis, Seite 1 zu ermitteln. Sind die Miet- und Pachtzinseinnahmen des Vorjahres nicht bekannt, können die Inventarwerte eingesetzt werden. Die Korrektur erfolgt von Amtes wegen. Schulden (Steuererklärung Seite 4, Ziffern 870 bis 872) Schulden sind ohne aufgelaufene Marchzinsen im Formular S Schuldenverzeichnis geltend zu machen. Schulden aus dem Nachlass, die durch den Todesfall selbst oder nach dem Todestag ent standen sind, können nicht abgezogen werden (z.B. Bestattungskosten). 4
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