An die Stadtwerke Schwabach GmbH Ansbacher Straße 14 91126 Schwabach Antrag für den Stadtwerke Schwabach Baby-Bonus 1. Antragsteller Name: Vorname: Straße/Hausnummer: PLZ: Telefon (tagsüber erreichbar): E-Mail: Kundennummer: Stadtwerke Schwabach Kundennummer (Antragsteller) unbedingt erforderlich Ort: 2. Angaben zum Baby Es ist ein Mein Baby ist geboren am: Junge Mädchen Mein Baby heißt: 3. Folgende Unterlagen werden benötigt und müssen dem Antrag beigefügt sein: Fotokopie der Geburtsurkunde 4. Voraussetzungen: • Das Kind ist nach dem 01.08.2015 geboren und zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr. • Antragsberechtigt sind die Eltern oder ein Elternteil des Kindes. • Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht ein ungekündigter Stromlieferungsvertrag bei der Stadtwerke Schwabach GmbH und es bestehen keine offenen Forderungen der Stadtwerke Schwabach GmbH gegen den Antragsteller. • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unter Beifügung einer Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der Stadtwerke Schwabach GmbH eingereicht werden. Bei einem Eingang mehrerer Anträge für ein Kind wird der zuerst eingehende Antrag berücksichtigt. • Voraussetzung für die Gewährung des Baby-Bonus ist eine bargeldlose Abwicklung. • Verbunden mit dem Erhalt des Baby-Bonus ist eine Verlängerung des bestehenden Stromliefervertrags um 1 Jahr, beginnend mit dem Datum der Antragsgewährung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (z.B. bei einer Preisänderung) während der Vertragslaufzeit bleibt unberührt. • Ausgenommen von vorgenannter Regelung sind Stromlieferverträge mit festem Vertragsende und Stromlieferverträge ohne Vertragslaufzeit. In diesen Fällen behält sich die Stadtwerke Schwabach GmbH vor, den Baby-Bonus zurückzufordern, sofern der Antragsteller nicht mindestens 1 Jahr, beginnend mit dem Datum Antragsgewährung, weiter Strom von der Stadtwerke Schwabach GmbH bezieht. Macht der Antragsteller von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht (z.B. bei einer Preisänderung) Gebrauch ist eine Rückforderung ausgeschlossen. • Der Bonusanspruch in Höhe von 50 Euro brutto (42,02 € netto) pro Kind entsteht erst nach der Bestätigung der Antragsgewährung durch die Stadtwerke Schwabach GmbH. Der Baby-Bonus wird direkt von der nächstmöglichen Jahresabrechnung abgezogen. Der Bonusanspruch ist nicht übertragbar. • Das Gesamtbudget für die Gewährung des Baby-Bonus ist für das Jahr 2016 begrenzt. Sind die verfügbaren Mittel ausgeschöpft besteht kein Anspruch auf Antragsgewährung. Anträge werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. • Für Mitarbeiter der Städtischen Werke Schwabach GmbH besteht kein Anspruch. • Die Stadtwerke Schwabach GmbH behält sich jederzeit Änderungen bzw. die Einstellung des Baby-Bonus vor. Dies gilt nicht für bereits bestätigte Anträge. Freiwillige Angaben Ich bin damit einverstanden, über attraktive Angebote der Stadtwerke Schwabach GmbH telefonisch oder auf elektronischem Weg informiert zu werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrags bis zu einem Widerruf meiner Einwilligung. Der Antragsteller stimmt den oben genannten Voraussetzungen zu. Auf die Regelungen zur Vertragsverlängerung bzw. zur Rückforderung des BabyBonus durch die Stadtwerke Schwabach GmbH wird ausdrücklich hingewiesen. Ort: Datum: Unterschrift des Antragstellers: X Wir weisen gemäß §26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass Ihre Daten gespeichert werden. Stadtwerke Schwabach GmbH Ansbacher Straße 14, 91126 Schwabach, Gläubiger-ID: DE54ZZZ00000317545 Telefon 09122 936-0, Fax 09122 936-146 www.stadtwerke-schwabach.de, E-Mail: [email protected] Stand: Januar 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc