Gemeinde Zumikon Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 [email protected] Medieninformation Geschäft Wichtige Informationen aus Zumikon. Datum 11. September 2015 Nummer O1.7.2 Die Gemeinden Küsnacht und Zumikon informieren gemeinsam. Probleme bei der ARA-Ableitung von Zumikon nach Küsnacht Nach einem reibungslosen Beginn der Bohrungen für die Ableitung des Abwassers von der Kläranlage Zumikon nach Küsnacht sind die Arbeiten ins Stocken geraten. Dies wird leider einige Verzögerungen mit sich bringen. Wie bekannt ist, soll die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Zumikon aufgehoben werden. Die Zumiker Stimmbürger haben im Frühjahr 2007 der Aufhebung zugestimmt und gleichzeitig ein Projekt bewilligt, welches die Ableitung zur ARA in Küsnacht vorsieht. Parallel dazu wurde die Gemeinde Zumikon in den bestehenden Zweckverband aufgenommen. In der zu erweiternden ARA Küsnacht-Erlenbach-Zumikon (KEZ) soll zukünftig das Abwasser aus diesen drei Gemeinden gereinigt werden. Ein grosser Teil der Ableitung nach Küsnacht wird aufgrund der Leitungsführung nahe dem Küsnachter Tobel mit schwieriger Zugänglichkeit, sowie zur Gewährleistung eines ausreichenden Gefälles, im sogenannten Spülbohrverfahren realisiert. Die unterirdische Bohrung betrifft zwei Streckenabschnitte. Es wurde darüber bereits berichtet. Probleme beim Einzug der Gussrohre Im oberen im Spülbohrverfahren erstellten Abschnitt zwischen der Kläranlage Zumikon und dem Sonnenrain in Küsnacht (748 Meter) konnten die Arbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Nach dem Abschluss der Bohrung klappte auch der Einzug der Ableitungsrohre problemlos. Für den zweiten Abschnitt auf Küsnachter Gebiet, zwischen dem Schübelweiher und der Felseneggstrasse, hat das für das Spülbohrverfahren verantwortliche Unternehmen, die Schenk AG, nach einer Bauzeit von rund einem halben Jahr (Installation, Pilotbohrung, Aufweitung), am 19. August 2015 auch den Gussrohreinzug auf dieser Strecke (655 Meter) erstellt. Dabei kam es zu einem unerwarteten Zwischenfall. Der Gussrohreinzug verlief bis ca. 120 Meter vor dem Ziel völlig normal und problemlos. Nach einem plötzlichen Holpern während des Einzugs ist ein Gussrohr in der Bohrhöhle geborsten und der Rohreinzug konnte nicht wunschgemäss fertig gestellt werden. Eine vorläufige Analyse der Vorkommnisse hat ergeben, dass an besagter Stelle ca. 120 Meter vor dem Ziel beim Schübelweiher, in einer Tiefe von rund 30 Metern, ein Übergang vom Fels ins Lockermaterial besteht. Diese Tatsache war während der ganzen Bauzeit bekannt und bildete bis zum besagten Tag auch kein Problem. Die Schenk AG geht davon aus, dass während den Einzugsarbeiten ein Überdruck im Bohrloch entstanden ist, was zum kompletten Kollabieren der Bohrhöhle führte. Die daraus resultierenden Folgen waren kopfgrosse Steine, welche zum Einklemmen des Rohrs führten und dieses zum Bersten brachten. 1/2 N:\Gr_Sek\Dokument\GDRVL-O1 MEDIENINFORMATION 2015-09A (ARA-Ableitung).docx Weitere Abklärungen haben ergeben, dass auch die restlichen Gussrohre nicht mehr aus dem Boden geborgen werden können. Somit kann leider die gesamte Bohrung nicht verwendet werden. Die Bohrhöhle wurde inzwischen bereits mit einer aushärtenden Spülung (Bentonit) verfüllt, was die Geologie in den Ursprungszustand versetzt. Weiteres Vorgehen Zum heutigen Zeitpunkt ist geplant, eine neue Spülbohrung vom Schübelweiher bis in die Felseneggstrasse vorzutreiben. Dazu existieren im Moment noch mehrere Szenarien, die in den nächsten Tagen mit den betroffenen Gemeinden besprochen werden. Derzeit laufen auch die Abklärungen, wann mit der neuen Bohrung begonnen werden kann. Es wird angestrebt, dass die Arbeiten an der neuen Bohrung noch in diesem Jahr aufgenommen werden können. Bis zum Einzug der neuen Rohre dürften dann noch einmal ca. vier Monate vergehen. Die Winterzeit stellt dabei kein spezielles Problem dar. In Bezug auf den Anschluss der Zumiker Abwasserleitung an die ARA KEZ hat die Verzögerung keine Bedeutung, da vorab noch gewisse Arbeiten an der ARA erforderlich sind. Leider verzögern sich durch den Zwischenfall aber auch die bereits begonnenen Arbeiten an der Felseneggstrasse (Leitungserneuerung, Beleuchtung, Bau Kleinwasserkraftwerk, Erneuerung Strassenbelag) bis auf weiteres. Die Arbeiten können voraussichtlich nicht abgeschlossen werden, solange die neue Ableitung aus Zumikon nicht fertig eingezogen ist. Die Verantwortlichen der Gemeinde Küsnacht versuchen, eine Lösung zu finden, welche die Unannehmlichkeiten der Anwohner auf ein Minimum beschränkt. Die Betroffenen werden so bald als möglich über das weitere Vorgehen informiert. Die Gemeinden Küsnacht und Zumikon wie auch die Schenk AG bedauern die entstandenen Probleme und die dadurch resultierenden Verzögerungen sehr. Sie werden gemeinsam alles Mögliche unternehmen, um so rasch als möglich gute Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Für nähere Auskünfte zu dieser Medieninformation wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Gemeinderat (Tel. 044 918 78 40). Dort vermittelt man Ihnen den zuständigen Gesprächspartner. Für die Richtigkeit: Thomas Kauflin Gemeindeschreiber 2/2 N:\Gr_Sek\Dokument\GDRVL-O1 MEDIENINFORMATION 2015-09A (ARA-Ableitung).docx
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