Medieninformation

Gemeinde Zumikon
Gemeinderat
Dorfplatz 1
8126 Zumikon
Telefon 044 918 78 40
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Geschäft
Wichtige Informationen aus Zumikon.
Datum
11. September 2015
Nummer
O1.7.2
Die Gemeinden Küsnacht und Zumikon informieren gemeinsam.
Probleme bei der ARA-Ableitung von Zumikon nach Küsnacht
Nach einem reibungslosen Beginn der Bohrungen für die Ableitung des Abwassers von der Kläranlage Zumikon nach Küsnacht sind die Arbeiten ins Stocken geraten. Dies wird leider einige Verzögerungen mit sich
bringen.
Wie bekannt ist, soll die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Zumikon aufgehoben werden. Die Zumiker
Stimmbürger haben im Frühjahr 2007 der Aufhebung zugestimmt und gleichzeitig ein Projekt bewilligt, welches die Ableitung zur ARA in Küsnacht vorsieht. Parallel dazu wurde die Gemeinde Zumikon in den bestehenden Zweckverband aufgenommen. In der zu erweiternden ARA Küsnacht-Erlenbach-Zumikon (KEZ) soll
zukünftig das Abwasser aus diesen drei Gemeinden gereinigt werden.
Ein grosser Teil der Ableitung nach Küsnacht wird aufgrund der Leitungsführung nahe dem Küsnachter Tobel mit schwieriger Zugänglichkeit, sowie zur Gewährleistung eines ausreichenden Gefälles, im sogenannten
Spülbohrverfahren realisiert. Die unterirdische Bohrung betrifft zwei Streckenabschnitte. Es wurde darüber
bereits berichtet.
Probleme beim Einzug der Gussrohre
Im oberen im Spülbohrverfahren erstellten Abschnitt zwischen der Kläranlage Zumikon und dem Sonnenrain
in Küsnacht (748 Meter) konnten die Arbeiten inzwischen abgeschlossen werden. Nach dem Abschluss der
Bohrung klappte auch der Einzug der Ableitungsrohre problemlos. Für den zweiten Abschnitt auf Küsnachter
Gebiet, zwischen dem Schübelweiher und der Felseneggstrasse, hat das für das Spülbohrverfahren verantwortliche Unternehmen, die Schenk AG, nach einer Bauzeit von rund einem halben Jahr (Installation, Pilotbohrung, Aufweitung), am 19. August 2015 auch den Gussrohreinzug auf dieser Strecke (655 Meter) erstellt.
Dabei kam es zu einem unerwarteten Zwischenfall. Der Gussrohreinzug verlief bis ca. 120 Meter vor dem
Ziel völlig normal und problemlos. Nach einem plötzlichen Holpern während des Einzugs ist ein Gussrohr in
der Bohrhöhle geborsten und der Rohreinzug konnte nicht wunschgemäss fertig gestellt werden.
Eine vorläufige Analyse der Vorkommnisse hat ergeben, dass an besagter Stelle ca. 120 Meter vor dem Ziel
beim Schübelweiher, in einer Tiefe von rund 30 Metern, ein Übergang vom Fels ins Lockermaterial besteht.
Diese Tatsache war während der ganzen Bauzeit bekannt und bildete bis zum besagten Tag auch kein
Problem. Die Schenk AG geht davon aus, dass während den Einzugsarbeiten ein Überdruck im Bohrloch
entstanden ist, was zum kompletten Kollabieren der Bohrhöhle führte. Die daraus resultierenden Folgen waren kopfgrosse Steine, welche zum Einklemmen des Rohrs führten und dieses zum Bersten brachten.
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Weitere Abklärungen haben ergeben, dass auch die restlichen Gussrohre nicht mehr aus dem Boden geborgen werden können. Somit kann leider die gesamte Bohrung nicht verwendet werden. Die Bohrhöhle wurde
inzwischen bereits mit einer aushärtenden Spülung (Bentonit) verfüllt, was die Geologie in den Ursprungszustand versetzt.
Weiteres Vorgehen
Zum heutigen Zeitpunkt ist geplant, eine neue Spülbohrung vom Schübelweiher bis in die Felseneggstrasse
vorzutreiben. Dazu existieren im Moment noch mehrere Szenarien, die in den nächsten Tagen mit den betroffenen Gemeinden besprochen werden.
Derzeit laufen auch die Abklärungen, wann mit der neuen Bohrung begonnen werden kann. Es wird angestrebt, dass die Arbeiten an der neuen Bohrung noch in diesem Jahr aufgenommen werden können. Bis zum
Einzug der neuen Rohre dürften dann noch einmal ca. vier Monate vergehen. Die Winterzeit stellt dabei kein
spezielles Problem dar. In Bezug auf den Anschluss der Zumiker Abwasserleitung an die ARA KEZ hat die
Verzögerung keine Bedeutung, da vorab noch gewisse Arbeiten an der ARA erforderlich sind.
Leider verzögern sich durch den Zwischenfall aber auch die bereits begonnenen Arbeiten an der Felseneggstrasse (Leitungserneuerung, Beleuchtung, Bau Kleinwasserkraftwerk, Erneuerung Strassenbelag) bis auf
weiteres. Die Arbeiten können voraussichtlich nicht abgeschlossen werden, solange die neue Ableitung aus
Zumikon nicht fertig eingezogen ist. Die Verantwortlichen der Gemeinde Küsnacht versuchen, eine Lösung
zu finden, welche die Unannehmlichkeiten der Anwohner auf ein Minimum beschränkt. Die Betroffenen werden so bald als möglich über das weitere Vorgehen informiert.
Die Gemeinden Küsnacht und Zumikon wie auch die Schenk AG bedauern die entstandenen Probleme und
die dadurch resultierenden Verzögerungen sehr. Sie werden gemeinsam alles Mögliche unternehmen, um
so rasch als möglich gute Lösungen zu finden und diese umzusetzen.
Für nähere Auskünfte zu dieser Medieninformation wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Gemeinderat
(Tel. 044 918 78 40). Dort vermittelt man Ihnen den zuständigen Gesprächspartner.
Für die Richtigkeit:
Thomas Kauflin
Gemeindeschreiber
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