Aussagen des Landtagsabgeordneten Herrn Dr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
16. Wahlp erio d e
Drucksache 16/
01. 12. 2015
5888
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Abwassermanagement bei der BASF in Ludwigshafen: Aussagen des Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Braun
Die Kleine Anfrage 3891 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Wie der Presse zu entnehmen ist, kritisierte der Landtagsvizepräsident Dr. Bernhard Braun die BASF, dass das Unternehmen bei
der Vermeidung von Abwasserbelastungen noch besser werden müsse (Rheinpfalz, 23. September 2015). Darüber hinaus legte er
der BASF nahe, im Abwasserbereich weitere Investitionen zu tätigen.
Dem gegenüber verwies eine Sprecherin der BASF auf die hohen Umwelt- und Abwasserstandards der BASF und zählte eine Reihe
von Maßnahmen auf, die das Unternehmen bereits ergriffen habe.
In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zur „BASF als wichtiger Impulsgeber für die gesamte rheinland-pfälzische Industrie“,
Drucksache (16/5457), betont die Landesregierung die herausragende Position der BASF, die einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftskraft sowie zur Beschäftigungssicherung in Rheinland-Pfalz leiste.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die zitierte Auffassung des Landtagsvizepräsidenten? Und wie begründet sie das?
2. Zu wie vielen meldepflichtigen Zwischenfällen im Abwasserbereich ist es nach Kenntnis der Landesregierung bei der BASF seit
Beginn der Legislaturperiode gekommen?
3. In welchen dieser Fälle sind gefährdende Stoffe in die Umwelt gelangt?
4. Sieht die Landesregierung grundsätzlichen Handlungs- und Investitionsbedarf im Bereich des Abwassermanagements bei der
BASF in Ludwigshafen?
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. November 2015 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 4:
Die Landesregierung kommentiert keine Äußerungen frei gewählter Abgeordneter.
Da Betriebsstörungen bei Industriebetrieben niemals ausgeschlossen werden können, müssen die Betriebe vorsorgliche Schutzmaßnahmen ergreifen und diese regelmäßig auf den Prüfstand stellen.
Die Landesregierung begrüßt die seit Jahren enge und verlässliche Zusammenarbeit der BASF SE mit den zuständigen Stellen, auch
im Abwassermanagement.
Aufgrund der Gefährlichkeit der im Produktionsprozess entstehenden Abwasser kommt der chemischen Industrie bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung sowie auch im Falle von eintretenden Betriebsstörungen eine besondere Verantwortung zu.
Daher werden jeder einzelne Zwischenfall von der BASF SE im Zusammenwirken mit den Behörden verfolgt, die Ursachen geklärt
und Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher Zwischenfälle abgeleitet. Daraus resultieren fortwährend auch Investitionen
zur Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Gefahren durch belastete Abwässer.
Ungeachtet der vorfallbezogenen Maßnahmen, wird das grundlegende BASF-Schutzkonzept regelmäßig auf den Prüfstand gestellt.
Es umfasst organisatorische, technische und präventive Maßnahmen.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016
b. w.
Drucksache 16/
5888
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode
So wurden gerade im letzten Jahr erhebliche Investitionen in Millionenhöhe für den Ausbau der Online-Abwasseranalytik getätigt.
Anstelle von rund 75 000 können nun 200 000 Abwasser-Untersuchungen pro Jahr vorgenommen werden. Außerdem wurde die
Anzahl der analysierten Stoffe von 170 auf fast 300 erhöht.
Zu Frage 2:
In der Einleite-Erlaubnis der BASF SE ist festgelegt, dass alle Zwischenfälle sowie sonstige Ereignisse, die Auswirkungen auf die
Zusammensetzung (Fracht/Konzentration) und/oder die Behandlung des Abwassers haben können, unverzüglich der oberen
Wasserbehörde und dem Landesamt für Umwelt anzuzeigen sind. Diese Regelung führt in den meisten Fällen nicht zu Umweltbeeinträchtigungen. Es handelt sich um eine Vorsorgeregelung.
In den Jahren 2011 bis 18. November 2015 hat die BASF SE insgesamt 50 Zwischenfälle vorsorglich angezeigt.
Zu Frage 3:
In neun Fällen, es ist jedoch in keinem dieser Fälle zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Gewässerökologie gekommen.
Die Angaben zu diesen, nach den Vorgaben der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) meldepflichtigen Betriebsstörungen, den betroffenen Stoffen sowie den getroffenen Maßnahmen können der Antwort zur Kleinen Anfrage 3623 (Drucksache 16/5481) entnommen werden.
Ulrike Höfken
Staatsministerin