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Allgemeine Vertragsbedingungen
zum Dienstleistungsvertrag (Version 2013)
Inhalt
Gemeinsame Bestimmungen
A1 Wann beginnt und endet der Vertrag?
A2 Was sollten Sie über die Gebühr wissen?
A3 Anpassung des Vertrages
A4 Ihre Dienstleistung
A5 Was ist bei einem Schadenereignis zu beachten?
A6 Für welche Fälle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung?
Service Center:
Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 18.00 Uhr
Samstag von 10.00 – 15.00 Uhr
Telefon:
+41 43 322 30 40
Email:
[email protected]
Internet:
www.selbstbehaltschutz.ch
Selbstbehaltschutz Schweiz GmbH
Zürcherstrasse 45, CH-8953 Dietikon
Tel. 043 322 30 40
[email protected]
Gemeinsame Bestimmungen
A1 Wann beginnt und endet der Vertrag?
A1.1 Beginn des Vertrages
Der Vertrag beginnt an dem in Ihrem Vertrag
festgelegten Tag bzw. nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages, je nachdem, was vorher eintritt.
Er gilt für Ereignisse, die innerhalb der Vertragsdauer eintreten.
Allfällige Änderungen dieses Vertrages gelten auch erst für Ereignisse nach deren Inkrafttreten.
A1.2 Vertragsdauer, Vertragsablauf
Die Vertragsdauer ist in Ihrem Vertrag eingetragen. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht
Sie oder wir unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende der Vertragsdauer
kündigen.
A1.3 Wohnsitz des Halters, Standort des Fahrzeuges oder Fahrzeugeinlösung
mit ausländischen Kontrollschildern
Verlegt ein Kunde seinen Wohnsitz oder den festen Standort des Fahrzeuges ins Ausland (ausgenommen
das Fürstentum Liechtenstein) oder löst er für das Fahrzeug ausländische Kontrollschilder, erlischt der Vertrag
nach 30
Tagen nach der Verlegung des Wohnsitzes bzw. der Einlösung.
A1.4 Deckung
Die Vertragsleistungen gelten für die Fahrzeuge (Personenwagen und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen), die beim
jeweiligen Strassenverkehrsamt mit der in Ihrem Vertrag eingetragenen Kontrollschildnummer eingelöst sind, und
zwar
für das vorschriftsgemäss mit den Kontrollschildern versehene Fahrzeug, in vollem Umfang.
A2 Was sollten Sie über die Gebühr wissen?
A2.1 Vertragsvarianten und Gebühren
Einzelperson, CHF 99 im Jahr:
Als Einzelperson sind nur ihre eigenen Fahrzeuge von der Dienstleistung gedeckt (Beschränkung auf max. 3
Fahrzeuge). Weitere Fahrzeuge können gegen Aufpreis eingeschlossen werden.
Familie / Konkubinat, CHF 149 im Jahr:
Als Familie / Konkubinat gelten alle Fahrzeuge, dessen Halter im gleichen Haushalt wohnhaft sind.
Juristische Person / Firma, ab CHF 149 im Jahr:
Als Juristische Person / Firma sind die ersten 5 Fahrzeuge für CHF 149 eingeschlossen; jedes weitere Fahrzeug
kostet zusätzlich CHF 20 im Jahr.
A2.2 Fälligkeit
Die Gebühr ist ohne anderslautende Vereinbarung pro Vertragsjahr festgesetzt und - bei Vertragsabschluss - im
Voraus bei Vertragsverlängerungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Die erste Gebühr ist bei Aushändigung des Vertrages zur Zahlung fällig. Kommt ein Vertragspartner binnen 7
Tagen seiner Zahlungspflicht nicht nach, so wird der Vertrag rückwirkend per Beginn aufgehoben.
Allfällige Mahn- und Inkassospesen für Beiträge werden zusätzlich verrechnet.
A2.3 Rückerstattung
Die für das laufende Jahr geltende Gebühr bleibt auch bei vorzeitiger Aufhebung des Vertrages vollumfänglich
geschuldet. Es findet keine Rückerstattung statt.
A3 Wer kann wann eine Anpassung verlangen?
A3.1 Ihr Anpassungsrecht
Bei Änderung der Familienverhältnisse können Sie eine Anpassung verlangen.
In diesem Fall kann die Jahresgebühr auf das Folgejahr angepasst werden. Eine rückwirkende Anpassung ist
nicht möglich.
Selbstbehaltschutz Schweiz GmbH
Zürcherstrasse 45, CH-8953 Dietikon
Tel. 043 322 30 40
[email protected]
A3.2 Unser Anpassungsrecht
Anpassungen können auf das Folgejahr hin verlangt werden bezüglich
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Jahresgebühr
Rückerstattungsbetrag
Dienstleistungsumfang
Vertragsanpassungen werden bis spätestens 30 Tage vor Beginn des neuen Kalenderjahres mitgeteilt. Dem
Auftraggeber (Kunde) steht dies falls das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich
aufzulösen.
A4 Was ist Ihre Dienstleistung?
Sie erhalten eine Rückerstattung in der Höhe von 10% der Arbeitszeitaufwendungen in der Schadensumme bei
Schäden am eigenen Fahrzeug, die von Ihrer Versicherung bei Reparatur übernommen wird. Die 10%
beschränken sich auf die geleistete Reparaturarbeit (Arbeitszeitaufwand).
Der Schadenfall muss in einer unserer Partnergaragen zur Reparatur gebracht werden, welche Sie nach
Schadenmeldung gemäss unserer Partnerliste frei wählen können.
Die Rückerstattung wird nach Erledigung des Schadenfalles ausbezahlt, d.h. nach Bezahlung des Schadens
durch die Versicherung und Vergütung an unseren Vertragspartner. Die Rückerstattung wird nur bei Reparatur
des eigenen Fahrzeuges ausbezahlt. Bei einer Barauszahlung des Schadens oder Totalschadenentschädigung
entfällt jegliche Rückerstattungspflicht.
Berechnungsbeispiel Selbstunfall, Vollkasko-Schaden:
Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug:
davon Arbeitszeitaufwand

Rückerstattung
CHF 6‘000
CHF 4‘000
CHF
400
Berechnungsbeispiel Parkschaden:
Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug:
davon Arbeitszeitaufwand

Rückerstattung
CHF 4‘000
CHF 3‘000
CHF
300
A5 Wie muss ich im Schadenfall vorgehen?
Der Schadenfall muss innert 48 Stunden nach Schadenereignis telefonisch, online oder am Schalter unserer
Firma gemeldet werden. Das im Vertrag gedeckte Fahrzeug muss in einer unserer Partnergaragen zur Reparatur
gebracht werden. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Schadenfall und geben Sie dort die
Reparaturwerkstatt an.
A6 Für welche Fälle besteht keine Rückerstattung?
Keine Rückerstattung wird ausbezahlt:
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
Sie haben den Schaden nicht innert 48 Stunden nach Schadenereignis gemeldet
Sie haben Ihr Fahrzeug nicht in einer unserer Partnergaragen gebracht
Sie wünschen Barauszahlung des Schadens
Ihre Versicherung lehnt Ihren Schadenanspruch ab
Reparaturarbeiten an Fahrzeugteilen, die nicht durch das Strassenverkehrsamt abgenommen sind
Selbstbehaltschutz Schweiz GmbH
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