Sonnensteinstrasse 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für Sozialpädagogik sowie der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter: Hr. Mag. Polczer Tel: 0732 / 7071-2051 Fax: 0732 / 7071-2170 E-Mail: [email protected] _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen --- B9-3/34-2015 vom 28.10.2015 Korrektur und Ergänzung zum Erlass des LSR f. OÖ vom 14.09.2015, Zahl B9-3/22-2015 Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2015/2016 Der Landesschulrat für OÖ gibt zum Erlass vom 14.09.2015, Zahl B9-3/22-2015 folgende Korrektur und Ergänzung betreffend der Organisationskosten und Fahrtkosten bekannt: Die Fahrtkosten der Schüler für die Schulsportwettkämpfe können nur für die Landesmeisterschaften (n i c h t für Bezirks-, Regional- oder Bundesmeisterschaften) und unter folgenden Bedingungen verrechnet werden: Die Fahrtkostenvergütung kann nur auf Basis Verkehrsmittels (ÖBB-Gruppenermäßigung) erfolgen. des billigsten öffentlichen In Ausnahmefällen (z. B. keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar, unzumutbare Reisezeiten, Transport von schweren Sportgeräten erforderlich) kann für den Transport zum Wettkampfort ein Busunternehmen beauftragt werden. Die Kosten des Transfers vom und zum Wettkampfort sind von der Schule/den Schulen vorerst zu tragen. Bei Übermittlung von obigen Grundsätzen entsprechenden Abrechnungen wird der Landesschulrat für OÖ im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung gestellten Budgetmittel einen möglichst hohen Kostenersatz für den Transport genehmigen. Der/Die Begleitlehrer/Begleitlehrerin Reiserechnung beanspruchen. kann die Tagesgebühr gemäß RGV mittels Die Organisationskosten (ev. Hallenmiete, Verbandsschiedsrichtertätigkeit, Lautsprecheranlage, Zeitnehmung, ...) für Landesmeisterschaften sind nach vorheriger Budgetierung (spätestens 6 Wochen vor dem Bewerb) durch den Landesreferenten und nach Vorlage aller Belege dem Landesschulrat für Oberösterreich (Fachinspektor für Bewegung und Sport) zu übermitteln. DVR.0064351 Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr http://www.lsr-ooe.gv.at Die Schülerligen Volleyball und Fußball sind von dieser Regelung ausgenommen und werden nach eigenen Richtlinien verrechnet. Die Organisationskosten für Bewerbe auf Bezirks- bzw. Regionalebene können vom Landesschulrat für Oberösterreich nicht übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Peter Sonnberger Seite 2 von 2
© Copyright 2025 ExpyDoc