Korrektur und Ergänzung zum Erlass des LSR f

Sonnensteinstrasse 20
4040 Linz
Direktionen der
allgemein bildenden Pflichtschulen,
der allgemein bildenden höheren Schulen,
der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik,
der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg
für Sozialpädagogik sowie
der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
in O b e r ö s t e r r e i c h
Bearbeiter:
Hr. Mag. Polczer
Tel: 0732 / 7071-2051
Fax: 0732 / 7071-2170
E-Mail: [email protected]
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B9-3/34-2015
vom
28.10.2015
Korrektur und Ergänzung zum Erlass des
LSR f. OÖ vom 14.09.2015, Zahl B9-3/22-2015
Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2015/2016
Der Landesschulrat für OÖ gibt zum Erlass vom 14.09.2015, Zahl B9-3/22-2015 folgende
Korrektur und Ergänzung betreffend der Organisationskosten und Fahrtkosten bekannt:
Die Fahrtkosten der Schüler für die Schulsportwettkämpfe können nur für die
Landesmeisterschaften (n i c h t für Bezirks-, Regional- oder Bundesmeisterschaften)
und unter folgenden Bedingungen verrechnet werden:
Die Fahrtkostenvergütung kann nur auf Basis
Verkehrsmittels (ÖBB-Gruppenermäßigung) erfolgen.
des
billigsten
öffentlichen
In Ausnahmefällen (z. B. keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar, unzumutbare
Reisezeiten, Transport von schweren Sportgeräten erforderlich) kann für den Transport
zum Wettkampfort ein Busunternehmen beauftragt werden.
Die Kosten des Transfers vom und zum Wettkampfort sind von der Schule/den Schulen
vorerst zu tragen. Bei Übermittlung von obigen Grundsätzen entsprechenden
Abrechnungen wird der Landesschulrat für OÖ im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung
gestellten Budgetmittel einen möglichst hohen Kostenersatz für den Transport
genehmigen.
Der/Die Begleitlehrer/Begleitlehrerin
Reiserechnung beanspruchen.
kann
die
Tagesgebühr
gemäß
RGV
mittels
Die Organisationskosten (ev. Hallenmiete, Verbandsschiedsrichtertätigkeit, Lautsprecheranlage, Zeitnehmung, ...) für Landesmeisterschaften sind nach vorheriger
Budgetierung (spätestens 6 Wochen vor dem Bewerb) durch den Landesreferenten und
nach Vorlage aller Belege dem Landesschulrat für Oberösterreich (Fachinspektor für
Bewegung und Sport) zu übermitteln.
DVR.0064351
Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
http://www.lsr-ooe.gv.at
Die Schülerligen Volleyball und Fußball sind von dieser Regelung ausgenommen und
werden nach eigenen Richtlinien verrechnet.
Die Organisationskosten für Bewerbe auf Bezirks- bzw. Regionalebene können vom
Landesschulrat für Oberösterreich nicht übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
Dr. Peter Sonnberger
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