Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1400
21. Wahlperiode
01.09.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dr. Ludwig Flocken, Dirk Nockemann,
Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 25.08.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten (III)
In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Extremismus
bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten“ (Drs. 21/1223) erklärt der Hamburger Senat:
„Der Senat unterstützt Initiativen und Aktionen, die sich im gesetzlichen
Rahmen gegen Fremdenfeindlichkeiten und Rechtsextremismus engagieren.
Die Unterstützung extremistischer Gruppierungen und Einzelpersonen lehnt
er ab.“
Laut Drs. 21/1064 sowie Drs. 21/1223 wurde das Ohlsdorfer Friedensfest
aus dem Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus mit einem Betrag von 4.900
Euro gefördert. Beantragt wurden diese Mittel vom Verein „Psychosoziale
Arbeit mit Verfolgten e.V.“, die mit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.“
zusammenarbeitet. Laut Auskunft des Hamburger Senats wird der VVN-BdA
e.V. sowohl von dem Hamburger wie auch von anderen Verfassungsschutzbehörden beobachtet.
Veranstalter dieses Ohlsdorfer „Friedensfestes“ sind unter anderem VVNBdA e.V., das Hamburger Bündnis gegen Rechts, das ebenfalls im Bericht
2014 des Verfassungsschutzes Erwähnung findet, das Bramfelder Bündnis
gegen Rechts, der oben bereits erwähnte Verein „Psychosoziale Arbeit mit
Verfolgten e.V.“ sowie die Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V.
Der gebürtige Hamburger und Kommunist Willi Bredel war ein führender
Repräsentant des Unrechtsregimes in der „DDR“. So war Bredel unter anderem Mitglied in der „Gruppe Ulbricht“ und von 1954 bis 1964 Mitglied des
Zentralkomitees der SED sowie Präsident der Deutschen Akademie der
Künste, die sich unter seiner Leitung auf Beschluss des ZK der SED zur „sozialistischen Akademie“ entwickelte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.) Wird das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ von der Hamburger Verfassungsschutzbehörde beobachtet?
Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet
das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ mit Organisationen zusammen,
die vom Verfassungsschutz beobachtet werden beziehungsweise nehmen Personen Einfluss auf die Arbeit des Bramfelder Bündnisses gegen
Drucksache 21/1400
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Rechts, die in anderen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
Das „Bramfelder Bündnis gegen Rechts“ wird nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung vor.
2.) Wird die Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. von der
Hamburger Verfassungsschutzbehörde oder anderen Behörden anderer
Bundesländer beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet?
Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet die
Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. mit Organisationen
zusammen, die vom Verfassungsschutz in Hamburg oder in anderen
Bundesländern beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet werden
beziehungsweise nehmen Personen Einfluss auf die Arbeit der WilliBredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V., die in anderen Organisationen tätig sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
Der Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V. ist kein Beobachtungsobjekt
des LfV Hamburg oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde. Nach Kenntnis der
zuständigen Behörde arbeitet der Verein mit der DKP zusammen.
3.) Wird der Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“ von der Hamburger Verfassungsschutzbehörde oder anderen Behörden anderer
Bundesländer beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet?
Wenn ja, seit wann beziehungsweise aus welchen Gründen? Arbeitet
der Verein mit Organisationen zusammen, die vom Verfassungsschutz in
Hamburg oder in anderen Bundesländern beziehungsweise auf Bundesebene beobachtet werden beziehungsweise nehmen Personen Einfluss
auf die Arbeit des Vereins, die in anderen Organisationen tätig sind, die
vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
Der Verein „Psychosoziale Arbeit mit Verfolgten e.V.“ ist kein Beobachtungsobjekt des
LfV Hamburg oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde. Im Übrigen liegen der
zuständigen Behörde keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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