Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener an den Übergängen Schule – Ausbildung – Beruf in Aschaffenburg Übersicht über Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule Grundlage der Auflistung ist die Veröffentlichung „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher an den Übergängen Schule – Ausbildung – Beruf“ des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom Dezember 2013 Die Auflistung wurde, mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, des Jobcenters für die Stadt Aschaffenburg durch das Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg ergänzt. Stand: September 2015 Änderungen vorbehalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg Die Auflistung ist als Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte im Übergang Schule – Beruf gedacht. Ratsuchende sollten an die entsprechenden Beratungsstellen übergeben werden, nur diese kennen die Bedingungen unter denen Förderungen möglich sind. Ergänzungen und Korrekturen bitte an: Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg [email protected] AUSGEWÄHLTE PROJEKTE UND INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG JUGENDLICHER AN DEN ÜBERGÄNGEN SCHULE – AUSBILDUNG – BERUF I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS II. TABELLARISCHE ÜBERSICHT A. Übergang Schule – Ausbildung 1. 2. 3. 4. B. Berufsorientierung und –vorbereitung Berufsorientierung und –vorbereitung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Förderung der beruflichen Ausbildung Förderung der beruflichen Ausbildung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Übergang Ausbildung – Beruf 1. 2. Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung III. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN MASSNAHMEN IV. Kontaktadressen V. Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule I. Abkürzungsverzeichnis BiBB BMBF BMUB BMFSFJ StMAS StMBW ZBFS Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Zentrum Bayern Familie und Soziales II. Tabellarische Übersicht A. Übergang Schule – Ausbildung 1. Berufsorientierung und –vorbereitung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Aktivierungshilfen für Jüngere benachteiligte Jugendliche mit vielfältigen oder schwerwiegenden niedrigschwelliges Angebot Hemmnissen insb. im Bereich im Vorfeld von Ausbildung Motivation, Schlüsselqualifikation, soziale Kompetenzen AQUA (Aktivierung, Qualifizierung, Ausbildung) Leistungsschwächere Jugendliche, Altbewerber sowie Ausbildungsabbrecher Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Bildungsträger Arbeitsagentur (§ 45 Abs. 1, S.1 Nr. 1 SGB III) Arbeitsagentur Arbeitsagentur siehe Anhang Jugendliche über Bildungsträger Jobcenter Jobcenter bfz Aschaffenburg Jobcenter, bfz Jobcenter (§ 16d SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Johannes-de-laSalle-Schule Aschaffenburg StMBW niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung Aufnahme einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Ausbildung Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration/ sozialen TeilTräger von habe, Aufrechterhaltung bzw. Arbeitsgelegenheiten Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Perspektiven ändern Arbeitsqualifizierungsjahr(AQJ) Berufsschulpflichtige Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die voraussichtlich einer Ausbildung auch nach Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres nicht gewachsen sind, aber ihr Leben selbstständig bewältigen AQJ als Sonderform eines Berufsvorbereitungsjahres: Vorbereitung auf einfache berufliche Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Schulaufsicht StMBW (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BSO-F) Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte abH Ausbildungsbegleitende Hilfen Auszubildende, deren Ausbildung ohne zusätzliche Unterstützung und Förderung in den Berufsschulfächern gefährdet ist. abH sind Maßnahmen, die eine betriebliche Ausbildung unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Sie sollen jungen Menschen die Auszubildende Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Leistungsschwächere Jugendliche ab der Vorabgangsklasse, die Schwierigkeiten haben, den Hauptschulabschluss zu erreichen Individuelle Begleitung von Schüler*innen im Übergang Schule-Beruf; Einführung an mehreren Schulen; 50% durch Dritte Kofinanzierung Berufsintegration sjahr – Vorklasse (BIJ-V) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen und Sprachförderbedarf aufweisen Berufsintegration sjahr (BIJ - ESFgefördert) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen und Sprachförderbedarf aufweisen Berufsvorbereitung unter Beteiligung eines Kooperationspartners, Fokus Sprachförderung Berufsvorbereitung unter Beteiligung eines Kooperationspartners mit ergänzender Sprachförderung Berufsorientierung und -vorbereitung mit Schüler*innen der FörderBerufsKooperationspartnern in und Mittelschulen orientierungsbüro Schulen (Realschulen und Gymnasien) Zentrale Informations- und Beratungsstelle Wer ist antragsberechtigt? Bildungsträger Träger des Schulaufwands Träger des Schulaufwands Schulen Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsagentur Arbeitsagentur GbF Arbeitsagentur Arbeitsagentur (§ 49 SGB III) Schüler*innen der Mittelschulverbünde der Stadt Aschaffenburg Zugang über Klassenlehrer*in Arbeitsagentur siehe Anhang Berufsschule I StMBW Staatliche Berufsschule I Bildungsbüro Berufsschule I StMBW/ ESF in Bayern siehe Anhang Staatliche Berufsschule I Bildungsbüro Klassenlehrer*in der Mittelschulen PestalozziSchönbergBrentanoMittelschule Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Schulen StMBW (Art. 39 BayEUG, §§ 24, 45 BSO) StMBW / ESF (Art. 39 BayEUG, §§ 24, 45 BSO) Stadt Aschaffenburg Schulen Maßnahmen / Projekt Zugang Agentur für Arbeit gemeinsam mit StMBW (BOM: § 48 SGB III) StMBW siehe Über die Anhang Klassenlehrer der Staatliche Mittelschulen Schulamt, Arbeitsagentur Wesentliche Ziele und Inhalte Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) Schüler*innen der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7 BOM: Schulen können unter acht berufsorientierenden Modulen wählen bzw. individuelle Maßnahmen gestalten, um die schulische Berufsorientierung zu vertiefen und den Übergang Schule-Beruf zu verbessern Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (BaE) Schüler*innen der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7 Systematische, individuelle Berufsorientierung und Überbetriebliche und vorgelagerte Potentialanalyse vergleichbare in überbetrieblichen und Berufsbildungsstätten vergleichbaren Berufsbildungsstätten BMBF, BIBB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Jugendliche unter 25 Jahre ohne berufliche Erstausbildung; Jugendliche, die nicht über erforderliche Ausbildungsreife verfügen; Jugendliche, deren Ausbildungschancen durch die Förderung erhöht werden; Jugendliche mit komplexem Förderbedarf Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung; Vorbereitung auf den Mittelschulabschluss; betriebliche Praktika in angemessenem Umfang möglich Arbeitsagentur (§ 51 ff SGB III) Arbeitsagentur Arbeitsagentur siehe Anhang Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k und BVJ/s) Berufsschulpflichtige Jugendliche, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen Berufsschulen, Berufsvorbereitung in Berufsschulen zur schulischer Form (BVJ/s) sonderpädagogischen oder unter Beteiligung eines Förderung, Schulaufsicht Kooperationspartners (BVJ/k) StMBW (Art. 39, 41 Abs. 6 BayEUG, §§ 24, 45 BSO, § 9 Abs. 1 BSO-F) Berufsschule I Berufsschule II Berufsschule III Johannes-de-laSalle-Schule StMBW siehe Anhang Schulen Das Berufswahl-SIEGEL wird Schulen mit einer ausgezeichneten Berufsorientierung verliehen. Diese werden bei der systematischen Verbesserung ihrer Berufsorientierung begleitet und erhalten dafür entsprechende Anerkennung Ist für Bayern in der Konzeptionierung Berufswahlsiegel Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zielgruppe Schulen Bildungsträger Weiterführende Informationen BMBF BIBB siehe Anhang Bertelsmann Stiftung Maßnahmen / Projekt Berufswegekompass Zielgruppe Jugendliche Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Berufsbildungsmesse Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) Aschaffenburg Öffentliche Veranstaltung Weiterführende Informationen http://www.beru fswegekompass. net Wirtschaftsjunioren Bildungsketten Zusammenfassung verschiedener Förderinstrumente: Schüler*innen der Mittel- und 1. Potentialanalyse ab Förderschule ab Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufe 7 2. Berufsorientierung ab Jahrgangsstufe 8 3. Berufseinstiegsbegleiter Bildungsketten Bildungsträger BMBF Über die Klassenlehrer*in der Mittel- und Förderschulen BMBF Chance Berufsausbildung Berufsschulpflichtige Jugendliche der Jahrgangsstufe 10, die sich in keinem Vollzeitangebot von Schule oder Agentur für Arbeit befinden Berufsschulen, Agentur für Arbeit StMBW (Art. 39 BayEUG) Berufsschulen StMBW Arbeitgeber Agentur für Arbeit (§ 54a SGB III) Arbeitsagentur Arbeitsagentur siehe Anhang Mehrere Beratungsangebote während des Schuljahres; nachträgliche Vermittlung in Ausbildung oder Vollzeitangebote der Berufsvorbereitung Berufsvorbereitende Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Zielgruppen für EQHandlungsfähigkeit und der Vermittlung von Kenntnissen Maßnahmen sind Ausbildungsbewerberinnen und - und Fertigkeiten für einen bewerber, die bis zum 30. anerkannten September keine Ausbildungsberuf als sozialversicherungsEinstiegsAusbildungsstelle finden pflichtiges qualifizierung -EQ konnten sowie junge Menschen, die aktuell noch Langzeitpraktikum, min. 6 – nicht in vollem Umfang für max. 12 Monate eine Ausbildung geeignet oder Zuschuss zur Vergütung des Jugendlichen bis zu 216 € lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. monatlich sowie pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung, welcher jährlich neu festgesetzt wird ( 2013– 107 €) Maßnahmen / Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (nur im SGB II) Freie Förderung (nur im SGB II) Gemeinsam Verantwortung übernehmen Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Langzeitarbeitslose junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Es sollen Arbeitsverhält-nisse für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren VermittlungsArbeitgeber hemmnissen gefördert werden, um die Personen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen Jobcenter (§ 16e SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungs-hemmnissen Die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen sollen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitert werden Jobcenter (§ 16f SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Fachkräfte im Übergang Schule – Beruf und in der Ausbildung Gemeinsame Fortbildungen für Akteure unterschiedlichster Profession im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Jugendliche und Erwachsene bzw. Bildungsträger bzw. öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe Stadt Aschaffenburg Agentur für Arbeit Handlungsempfehlungen bei Lehrkräfte Schulversäumnissen Frühzeitiges Eingreifen bei Schulversäumnissen Lehrkräfte Benachteiligte Jugendliche / Initiative Jugendliche und junge JUGEND STÄRKEN Erwachsene mit im Quartier Migrationshintergrund/ Schulverweigerer Integration benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts Jobmeile des Handwerks Jugendliche BMFSFJ BMUB Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg Berufsbildungsmesse Öffentliche Veranstaltung Handwerkskammer von Unterfranken Kreishandwerkerschaft Jugendarbeits- Jugendliche bis 27 Jahre ohne Aufnahme einer Jugendliche bis 27 Jahre Stadt Aschaffenburg Stadt Stadt Maßnahmen / Projekt beratung Zielgruppe Ausbildung und/oder Arbeit, die nicht mehr vom Beratungssystem (Jobcenter/Berufsberatung) erfasst oder erreicht werden. Schulpflichtige Entlassschüler*innen der Mittel- und Förderschulen deren Verbleib nach der Entlassung ungeklärt ist. • • Jugendmigrations -dienst JMD • Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. • Lebensjahres Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen • der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder • Menschen, Initiativen und Institutionen, die für den Integrationsprozess junger Migrantinnen und Migranten relevant sind, einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration) Förderung von siehe Zielgruppe Chancengerechtigkeit Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Arbeitsagentur BMFSFJ Zugang Aschaffenburg JUKUZ Bildungsbüro JMD Aschaffenburg Weiterführende Informationen Aschaffenburg Bildungsbüro www.jugendmigr ationsdienste.de JMD Aschaffenburg Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis/kreisfreie Stadt) Staatliche Förderung: StMAS; JaSFörderrichtlinie Bewilligungsbehörden: Regierungen Über die Klassenlehrer*in der Grund-, Mittel-, Berufsund Förderschulen (wird nicht an allen Schulen angeboten) Jugendwohnen Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen Obdachlose junge Menschen sollen mit sozialpädagogischer Hilfe und einem Wohnfähigkeitstraining wieder gesellschaftlich Obdachlose oder von einzugliedern werden. Durch Obdachlosigkeit bedrohte das Training sollten die junge Menschen Jugendlichen, für Vermieter, wieder zu akzeptablen Mieter werden. Parallel findet ein Arbeitsbefähigungstraining statt. Stadt Aschaffenburg Jobcenter Stadt Aschaffenburg Amt für soziale Leistungen Die Brücke e.V. Stadt Aschaffenburg Jobcenter Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die sich in einer Maßnahme der Arbeitsverwaltung (z.B. BvB) befinden und berufsschulpflichtige Jugendliche, die an einer Ausbildung / einem Vollzeitangebot der Berufsschule nicht interessiert sind Vermittlung einer beruflichen Grundbildung, Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche StMBW (Art. 39, Art. 41 Abs 6 BayEUG) Berufsschule I Berufsschule II Berufsschule III Johannes-de-laSalle-Schule StMBW siehe Anhang Maßnahmen / Projekt Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung, schulischen und beruflichen Ausbildung, sozialpädagogisch so zu unterstützen, dass ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und somit ihre soziale Integration gelingen kann; JaS wird insbesondere an Mittel-, Berufs- und Förderschulen geleistet. Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Weiterführende Informationen Jugendamt der Stadt Aschaffenburg StMBW siehe Anhang Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Kickstarter Jugendliche unter 25 Jahre die eine individuelle und nachhaltige Unterstützung benötigen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Ziel ist die berufliche und soziale Teilhabe in die Stadt Aschaffenburg Gesellschaft und Arbeitswelt Jugendamt durch Vermittlung beruflicher Arbeitsagentur Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen Migranten*innen Biografie gestützte, komptenzorientierte Berufsund Laufbahnberatung Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung Kompetenzwerkstatt Die Kompetenzwerkstatt (KW) ist ein modulares Verfahren zu Berufsorientierung und Persönlichkeitsentwicklung für Jugendliche, das in den Kontexten Schule, Jugendhilfe und Fördermaßnahmen für Jugendliche eingesetzt werden kann. Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene KomBi-Laufbahnberatung Kurse zur Vorbereitung auf die Nachholung des Hauptschulabschlusses (HSA- Kurse) Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Stadt Aschaffenburg Jugendamt Arbeitsagentur Die Brücke e.V. Die Brücke e.V. vhs Aschaffenburg vhs Aschaffenburg www.migranet.or g www.netzwerkiq.de Jobcenter (§ 16a SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Die KW ist ein Prozess der Kompetenzentwicklung, dem neben den thematischen Schwerpunkten der Module und der Ausrichtung auf das Erschließen eines konkreten Jugendliche (Gruppen) Berufsfeldes ein kontinuierlicher Prozess des sozialen Lernens, Reflektierens und Entwickelns der eigenen Persönlichkeit zugrunde liegt. Schulen Jugendeinrichtungen Bildungsträger Bildungsbüro Schulen Stadt Aschaffenburg Vermittlung der Kenntnisse für die Externen Prüfung Abschluss der Mittelschule/ qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit sozialpädagogischer Betreuung StMBW/ Regierung von Niederbayern Volkshochschule Aschaffenburg StMBW, Referat VII.9 Stadt Aschaffenburg Arbeitsagentur Migranten*innen Erwachsenenbildungsträger Maßnahmen / Projekt Schulversuch „Berufsorientierungsklasse Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Freiwillige Wiederholer der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule und Jugendliche im BVJ/k Besondere Form der Übergangsbegleitung, mit dem Ziel, die Chancen von leistungsschwächeren Berufsschule, Mittelschule, Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu erhalten, Schulaufsicht zu erhöhen; Kooperation zwischen einer Klasse der Mittelschule und einer Klasse der Berufsschule • • SchuleWirtschaftExperte*in Schulleitungen, Lehrkräfte, Unternehmen • Sprach- und Kulturvermittler Migrantinnen/ Migranten und Institutionen bei denen es aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse zu einer erschwerten Kommunikation sowie durch sozio-kulturelle Unterschiede es zu Missverständnissen kommen kann. Förderung des Austausches zwischen den Mittelschulen und den Betrieben Beratung der Mittelschulen zu Berufsorientierung und Kooperationen mit externen Partnern Kontaktperson für die Zusammenarbeit zwischen Haupt/Mittelschule und Berufsschule Die Sprach- und Kulturvermittler*innen übersetzen bei Gesprächen als neutrale Instanz und unterliegen der Schweigepflicht. Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Bekanntmachung des StMBW vom 25. März 2010 Az.: S 35S7641.2/10/1 Bekanntmachung des StMBW vom 8. August 2012 Az.: S-5S7641.24b.17936 Zugang Berufsschule I Mittelschule Hösbach Weiterführende Informationen StMBW MuBiK – Mittelschule und Berufsschule in Kooperation siehe Anhang Staatliches Schulamt Schulen und Unternehme StMBW SchuleWirtschaft Staatliches Schulamt www.sprungbrett bayern.de/SCHU LEWIRTSCHAFTExperte/ Ämtern, Behörden, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Aschaffenburg Integrationsmanagement SKV@aschaffenb urg.de Stadt Aschaffenburg Maßnahmen / Projekt Stadtteilmütter (erweiterte) vertiefte Berufsorientierung 2. Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Jugendliche, Familien Die Stadtteilmütter bieten Einzelfallhilfen für Familien an. Sie geben Tipps zur Erziehung, gesunden Ernährung und Gesundheitsfürsorge. Außerdem helfen sie Familien, die richtige Beratungseinrichtung zu finden Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Jugend- und Bewohnertreff B4 MIZ – Stadt Aschaffenburg Miteinander im Stadt Integrationsmanagemen Zentrum e.V. Aschaffenburg t Familienstützpunkt HefnerAlteneck Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und in sonderpädagogischen Förderzentren Schulen können unter 4 berufsorientierenden Modulen wählen bzw. individuelle Maßnahmen gestalten, um die schulische Berufsorientierung zu vertiefen und den Übergang Schule-Beruf zu verbessern Schulen Agentur für Arbeit gemeinsam mit StMBW Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Zugang Weiterführende Informationen Förderschulen Berufsorientierung und –vorbereitung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Maßnahmen / Projekt Arbeits- und lebensvorbereitende Klassen (ALV) Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Jugendliche mit sozialemotionalem Förderbedarf, die ihre Vollzeit-schulpflicht erfüllt haben ALV als Sonderform des BVJ an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Stabilisierung der Gesamtpersönlichkeit und Förderung der Befähigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses durch Verhaltens- und Sozialtraining, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Erwerb von beruflichen Grund-kenntnissen Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte StMBW (§ 9 Abs. 1 BSO-F) Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte) Wird in Aschaffenburg nicht angeboten StMBW Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Berufsorientierung Individuell (Artikel 1 der Initiative Inklusion) Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine der letzten beiden Schulklassen der jeweiligen Schulart besuchen. Bei schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern aus Gymnasien kann eine Teilnahme auch in der 9. oder 10. Klasse sinnvoll sein, wenn die Beendigung des Schulbesuchs nach der 10. Klasse in Frage kommt. Förderung der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und Verbesserung ihrer Zugangschancen zu Berufsausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte StMAS StMBW Agentur für Arbeit Träger/Durchführender der Maßnahme: Integrationsfachdienste Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB Reha) Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit, Unterstützung bei der Berufsorientierung – und wahl; Vorbereitung auf die Behinderte Jugendliche und Aufnahme einer Ausbildung junge Erwachsene ohne oder Beschäftigung; berufliche Erstausbildung, die Behinderte Menschen im Vermittlung von Sinne des § 19 SGB III die allgemeine Schulpflicht fachpraktischen und – erfüllt und das 25. Lebensjahr theoretischen sowie sozialen noch nicht erfüllt haben Qualifikationen; Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschluss; Durchführung von Praktika Schulbegleitung Menschen mit Behinderung Schulbegleiter tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen, um den Besuch der allgemeinen Schule oder Förderschule zu ermöglichen. Zugang Weiterführende Informationen Förderschulen StMAS ZBFS Integrationsfachdienst Bayern Arbeitsagentur (§§ 51 ff. und 115 Nr. 2 Arbeitsagentur SGB III) Sofern der Betreute beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Schulbegleiter benötigt, Regierung von stellen die Unterfranken Erziehungsberechtigten beim Bezirk einen Antrag auf Kostenübernahme. Regierung von Unterfranken Schulen GbF gfi Arbeitsagentur Regierung von Unterfranken GbF gfi 3. Förderung der beruflichen Ausbildung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Integration in den Arbeitsund Ausbildungsmarkt Angebot von zusätzlichen Ausbildungsplätzen Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe Agentur für Arbeit, Jobcenter, örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt) SGB II, III, §§ 13 Abs. 1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB VIII; Staatl. Förderung AJSRichtlinie: StMAS und ESF Bewilligungsbehörde: ZBFS Siehe Projekt AQUA (A 1) StMAS ESF in Bayern siehe Anhang Agentur für Arbeit, Agentur für Arbeit, Agentur für Arbeit, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, insbes. Zwischen 15 und 25 Jahren Assistierte Ausbildung Assistierte Ausbildung ist eine individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen (einschließlich Menschen mit Behinderung) von der Ausbildungssuche bis Die assistierte Ausbildung zum Ausbildungsabschluss schafft Zugänge zur regulären und zur Integration in die Ausbildung für junge Arbeitswelt. Gegenstand der Menschen mit Förderung können die Jugendliche unterschiedlichen Vorbereitung auf die Voraussetzungen und Ausbildungsaufnahme und unterstützt den erfolgreichen Unterstützung während der Ausbildungsabschluss. Ausbildung sein. Hinzu kommen Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung. Ausbilderkredit Zinsgünstiges Darlehen zur Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs; Kleine und mittlere Investitionsförderung Unternehmen die lernbeeinträchtigte oder sozial insbesondere im Zusammenhang mit Benachteiligte ausbilden Einrichtung von Ausbildungsplätzen Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Ausbildungssuchende und Auszubildende, bei denen andernfalls der Abbruch der Ausbildung droht. Erweiterung auf die zweite Ausbildung, sofern Abbruch droht und der Abschluss für die dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe in Bayern LfA Förderbank Bayern Landesförderbank Bayern StMAS Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen; Abbau von Sprach- und Bildungsträger Bildungsdefiziten, Förderung von Fachpraxis und -theorie, sozialpädagogische Begleitung Arbeitsagentur § 75, §§ 77 ff SGB III Arbeitsagentur GbF siehe Anhang Ausbildungspaten Auszubildende bis 27 Jahre Ausbildungsmit Unterstützungsbedarf begleiter Verhinderung eines Ausbildungsabbruchs. Unterstützung zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss Auszubildende bis 27 Jahr BMBF, Senior Expert Service Jobcenter Jobcenter SES Jobcenter Beratungsnetzwerk an den Staatlichen Berufsschulen zur Auszubildende Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Vermittlung an geeignete Beratungsstellen Auszubildende Staatliche Berufsschulen Über die Agentur für Arbeit, Staatlichen Stadt Aschaffenburg, Berufsschulen IHK, HWK, HdBA Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg Betriebliche Ausbildung Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Arbeitgeber Zuständige Kammern Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Arbeitgeber Arbeitsagentur BIZ Kammern (Berufsberatung der Agentur für Arbeit) Berufsausbildung in einer außerbetriebliche n Einrichtung (BaE) sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, zusätzlich sozialpädagogische Begleitung sowie Stützunterricht. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr kann angemessen sein Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen Finanzielle Beihilfe, wenn der Abschluss einer Ausbildung Auszubildende aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gefährdet ist Jugendliche mit mindestens Hauptschulabschluss. Voraussetzungen hinsichtlich der Schulabschlüsse variieren zwischen den Ausbildungsberufen Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder schulischer Ausbildungsabschluss Schüler*innen Erwerb des mittleren Schulabschlusses (ohne Prüfung) ggf. Erwerb der Fachhochschulreife (Prüfung) Berufsfachschulen Bildungsträger Arbeitsagentur § 76 SGB III Arbeitsagentur Arbeitsagentur Arbeitsagentur (§§ 56 ff. SGB III) Arbeitsagentur Arbeitsagentur Berufsfachschulen Verzeichnis im BIZ StMBW Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Berufsfachschule für Kinderpflege Berufsfachschule für Sozialpflege Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Die Ausbildung qualifiziert zur Fachkraft für Dienstleistungen in den Bereichen Ernährung, Versorgung und Betreuung von Menschen in verschiedenen Alters- und Lebenssituationen. Auch Textilpflege, Pflege von Räumen und die Gestaltung des Wohnumfeldes können mögliche Aufgabenbereiche sein. Abschluss: Assistent/in für Ernährung und Versorgung Schüler*innen nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht Berufsschule III StMBW Jugendliche mit min. Hauptschulabschluss Die BFS für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern Schüler*innen mit min. im vorschulischen Alter und Hauptschulabschluss der frühen Schulzeit in den sozialpädagogischen Einrichtungen. Abschluss: Staatlich geprüften/r Kinderpfleger/in” Berufsschule III StMBW Jugendliche die ihre Vollzeitschulpflicht beendet haben Die BFS für Sozialpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur sozialpflegerischen Mitarbeit in der Kranken-, Alten- und Behindertenhilfe Abschluss: Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in Berufsschule III StMBW Schüler*innen nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht Berufsfachschule IT Jugendliche mit min. mittlerem Bildungsabschluss Mit den erworbenen Kompetenzen ist man sehr gut vorbereitet für die Ausbildung in diversen kaufmännischen oder technischen Berufen im ITBereich. Bewerbungsmanagement Ausbildungssuchende Unterstützung bei der Erstellung/ Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen Ausbildungssuchende Bildungskredit volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren vor Abschluss der Ausbildung Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen monatlicher Kredit in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR; Dauer: bis zu 24 Monaten volljährige Schülerinnen und Schüler und Studierende Fachoberschule Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss und Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Oberstufenreife Erwerb der Fachhochschulreife Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss und Notendurchschnitt von mind. Fachoberschulen 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Oberstufenreife Schüler*innen mit mittlerem Bildungsabschluss Berufsschule I StMBW Arbeitsagentur (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) Arbeitsagentur Arbeitsagentur Bundesverwaltungsamt Bundesverwaltungsamt StMAS Berufliche Oberschule, Staatliche Fachoberschule StMBW und Berufsoberschule Aschaffenburg Fit for Work: Förderung der betrieblichen Ausbildung von Ausbildungsbetriebe marktbenachteilig ten Jugendlichen - Chance Ausbildung Förderung für Ausbildungsbetriebe mit bis zu 5.000 Euro, wenn diese Jugendliche aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen oder Jugendliche ohne Schulabschluss ausbilden. Betriebe Förderung mit bis zu 2.500 Euro, wenn der Betrieb einen Jugendlichen ausbildet, der mit einem Maßnahmeträger spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung eine Vereinbarung über ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach SGB III geschlossen hat. StMAS, ESF, Praxisklassenrichtlinie zbfs StMAS ESF in Bayern Fit for Work: Förderung der Verbundausbildung Ausbildungsbetriebe Förderung für Ausbildungsbetriebe mit bis zu 4.000 Euro, die Betriebe zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung anbieten. StMAS, ESF, Verbundausbildungsrichtlinie zbfs StMAS ESF in Bayern Ausbildungsbetriebe Förderung für Ausbildungsbetriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche bereitstellen Betriebe oder erstmals einen Auszubildenden aufnehmen, soweit die Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen. StMAS, ESF, Richtlinie zusätzliche Ausbildungsstellen zbfs StMAS ESF in Bayern Fit for Work: Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze Fit for Work: Mobilitätshilfen Auszubildende Förderung von monatlich 150 Euro bei notwendiger auswärtiger Unterbringung, wenn die Ausbildung in Auszubildende einem Gebiet mit ungünstiger demografischer Entwicklung aufgenommen wird Förderplan nach § 14 BSO-F Schülerinnen und Schüler der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung Erstellen eines Förderplans auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens; individuelle diagnosegeleitete Förderung Förderunterricht nach § 30 BSO Auszubildende mit Schwierigkeiten im Berufsschulunterricht Wiederholung und Vertiefung der berufsfachlichen Inhalte Schulen in eigener mittels individueller Verantwortung Förderung zusätzlich zum Regelunterricht Gemeinsam Verantwortung übernehmen Fachkräfte im Übergang Schule – Beruf und in der Ausbildung Gemeinsame Fortbildungen für Akteure unterschiedlichster Profession im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung Interkulturelle Kompetenz in der beruflichen Bildung Fachkräfte im Übergang Schule – Beruf und in der Ausbildung Eine Fortbildung für Berufsschullehrer*innen, betriebliche Ausbilder*innen sowie Fachkräfte in der beruflichen Bildung. JOBSTARTER Unternehmen, die nicht ausbilden; Unternehmen in Wachstumsbranchen und von Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund Ausbildungsplätze in diesen Unternehmen schaffen und neue Handlungsspielräume des Berufsbildungsgesetzes modellhaft erproben kein Antrag erforderlich (für alle Schüler/innen der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung) StMAS, AMF, Mobilitätshilferichtlinie zbfs StMAS StMBW § 14 BSO-F Johannes-de-laSalle-Schule StMBW StMBW § 30 BSO Berufsschulen StMBW Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Integrationsmanagement Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Wird in Aschaffenburg nicht angeboten BMBF Stadt Aschaffenburg Agentur für Arbeit Lehrkräfte, Ausbilder, Fachkräfte Stadt Aschaffenburg Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. des privaten Rechts, die auf dem BMBF Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind JOBSTARTER CONNECT Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Entwicklung u. Erprobung von Lösungsansätzen für eine frühzeitige Integration junger Menschen in die duale Berufsausbildung mittels bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine Jobstarter KAUSA migrantengeführte Unternehmen Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Migrantenunternehmen Jugendhilfebetrieb Savarini Besonders sozial benachteiligte oder individuell die Ausbildung in Berufen beeinträchtigte junge des Hotel- und Menschen mit multiplen Gaststättengewerbes Hemmnissen und erhöhtem Förderbedarf i • • Jugendmigrations -dienst JMD • Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. • Lebensjahres Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen • der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder • Menschen, Initiativen und Institutionen, die für den Integrationsprozess junger Migrantinnen und Migranten relevant sind, einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen Juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. des privaten Rechts, die auf dem BMBF Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind Jugendliche Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration) Förderung von siehe Zielgruppe Chancengerechtigkeit Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens Wird in Aschaffenburg nicht angeboten BMBF BIBB Wird in Aschaffenburg nicht angeboten BIBB Jugendhilfebetrieb im Rahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit gfi gfi BMFSFJ JMD Aschaffenburg www.jugendmigr ationsdienste.de JMD Aschaffenburg Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II) Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung Jobcenter (§ 16a SGB II ) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang www.machdudei nding.de Mach Dein Ding Jugendliche Kampagne für die duale Ausbildung Homepage und Plakate PraeLab Berufsschüler*innen Diagnosetool zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen Hochschule der Agentur für Arbeit Mannheim Berufsschulen Sprach- und Kulturvermittler Migrantinnen/ Migranten und Institutionen bei denen es aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse zu einer erschwerten Kommunikation sowie durch sozio-kulturelle Unterschiede es zu Missverständnissen kommen kann. Die Sprach- und Kulturvermittler*innen übersetzen bei Gesprächen als neutrale Instanz und unterliegen der Schweigepflicht. Ämtern, Behörden, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Aschaffenburg SKV@aschaffenb Integrationsmanagemen urg.de t Stadt Aschaffenburg Diagnostik und Förderung der Schülerinnen und Schüler Beratung der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung; Fortbildungen für Lehrkräfte Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung StMBW Art. 21 BayEUG § 13 BSO-F StMBW Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützung Förderbedarf an durch die Mobilen Berufsschulen oder im SonderpädagoHinblick auf einen weiteren gischen Dienste Förderbedarf an der Förderschule Berufsschulen zur (MSD) sonderpädagogischen Förderung Unternehmen Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro Johannes-de-laSalle-Schule Stadt Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Vermittlungsbudget 4. Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch eine individuelle, bedarfsgerechte und flexible Förderung Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeits-suchende und Arbeitslose Arbeitsagentur (§ 44 SGB III ) Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter siehe Anhang Zugang Weiterführende Informationen Förderung der beruflichen Ausbildung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Arbeitsassistenz Menschen mit Behinderung mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die zudem schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Erhalt eines bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses. Abbau von Ausbildungs- und Beschäftigungshürden. Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, einer Weiterbildung, einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaArbeitsagentur Träger nach §33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX ZBFS Arbeitsagentur Arbeitserprobung / Eignungsabklärung Zur angemessenen Berücksichtigung von Eignung und Neigung bei der Menschen mit Behinderung im Auswahl von Leistungen zur Rahmen des Teilhabe am Arbeitsleben Berufswahlprozesses, bei können mit dem behinderten Behinderte Menschen im denen nach Auswertung der Menschen im Rahmen einer Sinne des jeweils Arbeitserprobung die fachdienstlichen Gutachten zuständigen Rehaträgers noch Zweifel bei der Auswahl Realisierung eines des Berufes/der Maßnahme bestehenden Berufswunsches bestehen getestet und/oder einer Eignungsabklärung unterschiedliche Berufsfelder erprobt werden. Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaArbeitsagentur Träger nach § 33 Abs. 4 SGB IX Arbeitsagentur Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Behinderten Jugendlichen Behinderte Menschen im soll das Erlangen eines Sinne des jeweils Berufsabschlusses ermöglicht zuständigen Rehaträgers werden. Arbeitsagentur nach §117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III bzw. zuständiger RehaTräger nach SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung angewiesen sind Behinderten Jugendlichen Behinderte Menschen im soll das Erlangen eines Sinne des jeweils Berufsabschlusses ermöglicht zuständigen Rehaträgers werden Arbeitsagentur nach §117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III bzw. zuständiger RehaTräger nach SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld u.a. Behinderte Menschen im während einer beruflichen Sinne des jeweils Ausbildung, wenn ein zuständigen Rehaträgers Übergangsgeld nicht erbracht werden kann Arbeitsagenturnach § 44 ff. SGB IX i. V. m. §§ 122 126 Arbeitsagentur SGB III bzw. zuständiger RehaTräger nach § 44 ff. SGB IX Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen können bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Behinderte Menschen im Sinne des jeweils Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn der Abschluss zuständigen Rehaträgers einer Ausbildung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gefährdet ist Arbeitsagentur nach §§115 Nr. 3 i. V. m. 56 ff. und 116 Abs. 2-4 SGB III Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Ausbildung außerhalb von besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung für behinderte Menschen i. S. d. § 35 SGB IX angewiesen sind Ausbildung in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen Ausbildungsgeld Berufsausbildungsbeihilfe (BAB Reha) Wer ist antragsberechtigt? Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Menschen mit Behinderung, deren Sehvermögen sich Blindentechnische durch Unfall oder Krankheit Grundausbildung gravierend verschlechtert hat oder die erblindet sind Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Die Blindentechnische Grundausbildung vermittelt blindenspezifische Techniken, die den Betroffenen helfen, sich in Beruf und Alltag selbständig und aktiv zurechtzufinden. Ziel der Maßnahme ist es, dass Schüler und Azubis ihre schulische oder berufliche Ausbildung fortführen können oder sich, sofern nötig, neu orientieren (ggf. durch Arbeitserprobungen in Behinderte Menschen im verschiedenen Berufsfeldern Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers oder Praktika) können. Rehaspezifische Inhalte sind z. B. : Lesen und Schreiben der Punktschrift ggf. incl. Mathematikschrift, Taktile Arbeitstechniken, Einzeltraining in Orientierung und Mobilität, Training in Lebenspraktischen Fähigkeiten Die Regeldauer der Blindentechnischen Grundausbildung beträgt in der Regel 12 Monate. Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaArbeitsagentur Träger nach § 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX Weiterführende Informationen Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Bei Rehabilitanden: Arbeitsagentur bzw. Integrationsämter oder zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 6 Agentur für Nr. 8 SGB IX i. V. m. Arbeit (Reha) der Gemeinsamen Empfehlung „IFD“ nach Jobcenter § 113 Abs. 2 SGB IX Weiterführende Informationen Arbeitsuchende und beschäftigte, besonders betroffene behinderte, schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, diesen geeignete Ausbildungs-/Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, Ausbildungs/Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Die IFD sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. im Rahmen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und ein unterstützendes Beratungsund Betreuungsangebot zur Erlangung bzw. Erhaltung eines Ausbildungs/Arbeitsplatzes bereitstellen. Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten Menschen mit Behinderung Haushaltshilfe wird geleistet, wenn den Leistungsempfängern wegen der Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, eine andere im Haushalt Behinderte Menschen im lebende Person den Haushalt Sinne des jeweils nicht weiterführen kann und zuständigen Rehaträgers im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Arbeitsagentur bzw. Zuständiger RehaTräger nach § 54 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Kfz-Förderung Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und deshalb die Notwendigkeit einer KfzFörderung besteht. Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs-/ Arbeitsverhältnisses Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger nach § 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX i. V. m. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) Arbeitsagentur Arbeitsagentur Einschaltung des Integrationsfachdienstes Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Bei schwerbehinderten Menschen: Arbeitsagentur nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III bzw. Integrationsämter oder zuständiger RehaTräger nach § 109 ff. SGB IX ZBFS Jobcenter Reha-Träger Integrationsfachdienst Integrationsfachdienst Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und Schwerbehinderte junge gleichgestellten Menschen junge Menschen gemäß Artikel 2 der Initiative Inklusion Persönliches Budget Reisekosten und/oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Schaffung von bayernweit 195 neuen Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte und gleichgestellten Menschen in Betrieben und Dienststellen des Arbeitgeber allgemeinen Arbeitsmarktes in den Jahren 2012 bis 2014 (Handlungsfeld 2 des BundLänder-Programms „Initiative Inklusion“). Menschen mit Behinderung i. S. d. §19 SGB III zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Beschaffung einer notwendigen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält Menschen mit Behinderung Als Reisekosten können die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung Behinderte Menschen im zur Teilhabe am Arbeitsleben Sinne des jeweils erforderlichen Fahr-, zuständigen Rehaträgers Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen werden. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen StMAS BA bzw. RD Bayern Die Förderung wird über Integrationsamt das zuständige Integrationsamt ausgereicht ZBFS Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 17 SGB IX Arbeitsagentur BMAS Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger nach § 53 bzw. § 33 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Sonstige Hilfen und Technische Hilfen Menschen mit Behinderung zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger nach § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX und § 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Studium Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung und auf das Angebot eines Studiums angewiesen sind Behinderten Menschen soll die Erlangung eines akademischen Abschlusses ermöglicht werden Behinderte Menschen Arbeitsagentur nach §117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III bzw. zuständiger Reha-Träger nach SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld Behinderte Menschen im erfüllt ist und sie u.a. an Sinne des jeweils einer Maßnahme der zuständigen Rehaträgers Berufsaus-bildung, für die die besonderen Leistungen i. S. d. § 117 SGB III erbracht werden, teilnehmen. Arbeitsagentur nach § 44 ff. SGB IX i. V. m. §§ 119 121 SGB III bzw. Arbeitsagentur zuständiger RehaTräger nach § 44 ff. SGB IX Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang umfassen. Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger nach § 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Übergangsgeld Wohnungshilfe Behinderte Menschen Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Zuschüsse zur AusbildungsMenschen mit Behinderung vergütung und schwerbehinderte behinderter und Menschen schwerbehinderte r Menschen Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Zur Realisierung einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung können Arbeitgeber für behinderte und schwerbehinderte Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Die Ausoder Weiterbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ist sonst nicht zu erreichen Arbeitgeber Arbeitsagentur nach § 73 SGB III Arbeitsagentur Arbeitsagentur Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen B. Übergang Ausbildung – Beruf 1. Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Maßnahmen / Projekt Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) Zielgruppe Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Während/zum Ende der Beschäftigung oder Ausbildung in einer Jugendwerkstatt, Träger der öffentlichen und Bewerbungstraining, freien Jugendhilfe individuelle Unterstützung und Akquise möglicher Arbeitsstellen oder geeigneter Folgemaßnahmen Agentur für Arbeit, örtlicher Träger der öffentl. Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt) SGB II, III, §§ 13 Abs. 1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB VIII; Staatl. Förderung AJSRichtlinie: StMAS und ESF Bewilligungsbehörde: ZBFS StMAS ESF in Bayern siehe Anlage Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Nach einer Ausbildung den nachhaltigen Übertritt in Beschäftigung fördern. Lernbeeinträchtigte und sozial Abbau von Sprach- und benachteiligte Jugendliche Bildungsdefiziten, Förderung von Fachpraxis und -theorie, Ausbildungssuchende und Auszubildende, bei denen sozialpädagogische Begleitung andernfalls der Abbruch der Ausbildung drohte Die abH enden spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses Wer ist antragsberechtigt? Bildungsträger Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsagentur (§§ 75, 77 ff SGB III) Arbeitsagentur GbF Nach einer bereits mit abH geförderten, erfolgreichen betrieblichen Ausbildung können abH zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnis ses weiter eingesetzt werden Arbeitsagentur Arbeitsagentur (§§88 ff SGB III) Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter Eingliederungszuschüsse (EGZ) Generell Arbeitnehmer und damit auch Jugendliche -, bei denen aus persönlichen Gründen die Vermittlung erschwert ist und bei denen, bezogen auf die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes eine Minderleistung vorliegt Ausgleich von in der Person des Arbeitnehmers liegenden Wettbewerbsnachteilen; Beseitigung einer auf einen konkreten Arbeitsplatz bezogenen Minderleistung; Ausgleich für einen erhöhten Arbeitgeber Einarbeitungsbedarf Dauer maximal zwölf Monate Höhe maximal 50% (bei schwerbehinderten Jugendlichen höhere Fördermöglichkeiten) Einstiegsgeld Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Überwindung der Hilfebedürftigkeit Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen Jobcenter (§ 16b SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen sollen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitert werden Jugendliche und Erwachsene bzw. Bildungsträger bzw. öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe Jobcenter (§ 16f SGB II Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Freie Förderung Maßnahmen / Projekt Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule Beruf Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Schülerinnen und Schüler in der Berufsschulstufe eines Förderzentrums mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Aufnahme eines sozialversicherungspflichtige n Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt Diagnostik und Orientierungsphase in Jahrgangsstufe 11; (Langzeit-) Praktika in der 12. Jahrgangsstufe und im nachschulische Jahr; Begleitung durch Integrationsfachdienste Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Abstimmung mit Schule und den Integrationsfachdiensten StMAS, StMBW, RD Bayern (§ 421q SGB III) Schulen ZBFS Jugendmigrationsdienst Jugendmigrationsdienst BMFSFJ Jugendmigrationsdienst BMFSFJ Benachteiligte Jugendliche/Jugendliche und Initiative junge Erwachsene mit JUGEND STÄRKEN Migrationshintergrund/ Schulverweigerer Die Initiative bündelt fünf Programme: Modellprogramm „Aktiv in der Region“, Schulverweigerung Die 2. Chance, Kompetenzagenturen, Stärken vor Ort, Jugendmigrationsdienste Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts benachteiligte Jugendliche, Integration durch Arbeitslose, alleinerziehende Austausch (IdA) Frauen, Menschen mit Behinderung Erhöhung der Beschäftigungschancen benachteiligter Jugendlicher und arbeitsloser junger Erwachsener durch die Förderung transnationaler Austauschund Mobilitätsvorhaben Projektverbünde, die mit mind. einem transnationalen Partner aus mind. einem EUMitgliedstaat zusammenarbeiten Jugendwohnheime Institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen. Förderungsfähig: Auf- und Umbau, Erweiterung und Ausstattung. Förderung durch Darlehen und Bildungsträger Zuschüsse, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist Träger Andere Modellprogramme sind ausgelaufen, werden durch die Stadt Aschaffenburg teilweise weitergeführt. BMAS Projekt in neuer Ausschreibungsphase Arbeitsagentur (§80 ff SGB III) Stadt Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Bildungsbüro BMAS ESF Bund Maßnahmen / Projekt Kommunale Eingliederungsleistungen Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung Arbeitslose Jugendliche und Erwachsene, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Jobcenter (§ 16a SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Jobcenter (§ 16c SGB II) Jobcenter Jobcenter siehe Anhang Integration durch Jobcenter Austausch (IdA) siehe Anhang Jobcenter Arbeitslose Jugendliche und Leistungen zur Erwachsene, die eine Eingliederung von selbständige, hauptberufliche Selbständigen Tätigkeit aufnehmen oder ausüben Die Hilfebedürftigkeit soll dauerhaft beendet bzw. verringert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose (damit auch Jugendliche) Betriebliche Maßnahmen bei einem Arbeitgeber sollen die berufliche Eignung in Bezug auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit feststellen. Die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse Arbeitnehmer können auch Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchgeführt Arbeitsagentur (§ 45 SGB III) Jobcenter Sprach- und Kulturvermittler Migrantinnen/ Migranten und Institutionen bei denen es aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse zu einer erschwerten Kommunikation sowie durch sozio-kulturelle Unterschiede es zu Missverständnissen kommen kann. Die Sprach- und Kulturvermittler*innen übersetzen bei Gesprächen als neutrale Instanz und unterliegen der Schweigepflicht. Stadt Aschaffenburg SKV@aschaffenb Integrationsmanagemen urg.de t Ämtern, Behörden, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Migrantinnen/ Migranten Stadt Aschaffenburg Maßnahmen / Projekt Vermittlungsbudget 2. Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch eine individuelle, bedarfsgerechte und flexible Förderung Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose Arbeitsagentur (§ 44 SGB III ) Jobcenter Integration durch Arbeitsagentur Austausch (IdA) Jobcenter siehe Jobcenter Anhang Weiterführende Informationen Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsassistenz Menschen mit Behinderung mit erheblichem Unterstützungsbedarf, die zudem schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Erhalt eines bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses. Abbau von Ausbildungs- und Beschäftigungshürden. Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, einer Weiterbildung, einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach §33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX Arbeitsagentur ZBFS Arbeitsagentur Arbeitserprobung / Eignungsabklärung Zur angemessenen Berücksichtigung von Eignung und Neigung bei der Menschen mit Behinderung im Auswahl von Leistungen zur Rahmen des Teilhabe am Arbeitsleben Berufswahlprozesses, bei können mit dem behinderten Behinderte Menschen im denen nach Auswertung der Menschen im Rahmen einer Sinne des jeweils fachdienstlichen Gutachten Arbeitserprobung die zuständigen Rehaträgers noch Zweifel bei der Auswahl Realisierung eines des Berufes/der Maßnahme bestehenden Berufswunsches bestehen. getestet und/oder einer Eignungsabklärung unterschiedliche Berufsfelder erprobt werden Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 4 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Begleitung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und schwerbehinderter junger Erwachsener durch den IFD (Teil des Sonderprogramms „Chancen Schaffen II“). Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Schwerbehinderte Jugendliche und schwerbehinderte junge Erwachsene. Mit dem Angebot der Begleitung der betrieblichen Ausbildung soll die Nachhaltigkeit insbesondere der Umsetzung von Handlungsfeld 2 der „Initiative Inklusion“ erhöht werden. Das Angebot soll insbesondere auch den Unterstützungsbedarf derjenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen abdecken, der mit ausbildungsbegleitenden Hilfen der Arbeitsagenturen alleine nicht erfolgreich ausgebildet werden können. Menschen mit Behinderung, bei denen die durchgeführte Eignungsdiagnostik ein berufliches Potential im Grenzbereich der Anforderungen des Diagnose der allgemeinen Arbeitsmarktes Arbeitsmarktfähig und der keit (DI-AM) Zugangsvoraussetzungen für die Eingliederung in eine WfbM aufzeigt, eine ab schließende Entscheidung aber zusätzlicher praxisnaher Feststellungen bedarf Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Integrationsamt Erteilen die zuständigen Integrationsämter (ZBFS) Arbeitsagentur Arbeitsagentur StMAS Sonderprogramm „Chancen Schaffen II“ Integrationsfachdienste Eine auf jeden Teilnehmer ausgerichtete Orientierung und praxisorientierte Eignungsabklärung realistische und belastbare Aussagen zu erhalten, inwieweit Art oder Schwere Behinderte Menschen im der Behinderung einer Sinne des jeweils Beschäftigung auf dem zuständigen Rehaträgers allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen und deshalb zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ggf. Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erforderlich sind. Die Förderung wird über das zuständige Integrationsamt ausgereicht Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 4 SGB IX Maßnahmen / Projekt Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte Wer ist antragsberechtigt? Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine (manifeste) Behinderung oder ihre Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Dazu gehört u.a., den behinderten Menschen die Ausübung eines angemessenen Berufs Menschen mit Behinderung oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Eingliederungshilfe tritt ein, wenn ein ungedeckter Bedarf besteht, der vom Betroffenen selbst und vorrangig verpflichteten Leistungsträgern nicht abgedeckt werden kann (Subsidiarität). Ausgleich von in der Person des Arbeitnehmers liegenden Wettbewerbsnachteilen; Beseitigung einer auf einen konkreten Arbeitsplatz Schwerbehinderte und bezogenen Minderleistung; Eingliederungsgleichgestellte Menschen, Ausgleich für einen erhöhten zuschuss für deren Vermittlung wegen in Einarbeitungsbedarf. Die behinderte und Arbeitgeber ihrer Person liegender Gründe Förderhöhe und Förderdauer schwerbehinderte erschwert ist, unabhängig richten sich nach dem Menschen vom Alter Umfang der Einschränkungen der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zugang Weiterführende Informationen Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe (§§ 53 ff. SGB XII i. V. m. Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGSG) Regierung von Unterfranken StMAS Arbeitsagentur § 90 SGB III Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter Arbeitsagentur Jobcenter Maßnahmen / Projekt Einschaltung des Integrationsfachdienstes Zielgruppe Arbeitsuchende und beschäftigte, besonders betroffene behinderte, schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit dem Ziel, diesen geeignete Ausbildungs-/ Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, Ausbildungs-/ Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Haushaltshilfe und Menschen mit Behinderung Kinderbetreuungs - kosten Wesentliche Ziele und Inhalte Die IFD sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. im Rahmen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen beteiligt werden und ein unterstützendes Beratungsund Betreuungsangebot zur Erlangung bzw. Erhaltung eines Ausbildungs-/ Arbeitsplatzes bereitstellen. Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Bei Rehabilitanden: Arbeitsagentur bzw. Integrationsämter oder zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 6 Nr. 8 SGB IX i. V. m. Agentur für der Gemeinsamen Arbeit (Reha) Empfehlung „IFD“ nach § 113 Abs. 2 SGB IX Jobcenter Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Haushaltshilfe wird geleistet, wenn den Leistungsempfängern wegen der Ausführung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, eine andere Behinderte Menschen im im Haushalt lebende Person Sinne des jeweils den Haushalt nicht zuständigen Rehaträgers weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist Zugang Weiterführende Informationen ZBFS Jobcenter Bei schwerbehinderten Reha-Träger Menschen: Arbeitsagentur nach § Integrationsfach109 ff. SGB IX i. V. m. § dienst 45 Abs. 1 S. 1 SGB III Integrationsbzw. Integrationsämter fachdienst oder zuständiger RehaTräger nach § 109 ff. SGB IX Arbeitsagentur bzw. Zuständiger RehaTräger nach § 54 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs-/ Arbeitsverhältnisses Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 8 Arbeitsagentur Nr. 1 SGB IX i. V. m. der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) Arbeitsagentur Menschen mit Behinderung i. S. d. § 19 SGB III zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Beschaffung einer notwendigen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 17 SGB IX Arbeitsagentur Arbeitsagentur BMAS Menschen mit Behinderung, die zur dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben auf Arbeitshilfen im Betrieb angewiesen sind Mit einer Probebeschäftigung sollen für behinderte Menschen die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben verbessert oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden. Mit den Arbeitshilfen soll die Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem Arbeitgeber ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Hierzu können Arbeitgebern Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erbracht werden. Arbeitsagentur Arbeitsagentur Maßnahmen / Projekt Zielgruppe Wesentliche Ziele und Inhalte KFZ-Förderung Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und deshalb die Notwendigkeit einer KfzFörderung besteht Persönliches Budget Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Behinderte Zugang Weiterführende Informationen Arbeitsagentur nach § 46 Abs. 1 SGB III i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX bzw. zuständiger Rehaträger nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX und Arbeitsagentur nach § 46 Abs. 2 SGB III i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX bzw. zuständiger RehaTräger nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX Maßnahmen / Projekt Wesentliche Ziele und Inhalte Menschen mit Behinderung Als Reisekosten können die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung Behinderte Menschen im zur Teilhabe am Arbeitsleben Sinne des jeweils erforderlichen Fahr-, zuständigen Rehaträgers Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen werden. Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaArbeitsagentur Träger nach § 53 bzw. § 33 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX Arbeitsagentur Sonstige Hilfen und Technische Hilfen Menschen mit Behinderung i. S. d. § 19 SGB III zur Abdeckung spezieller Bedarfssituationen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. dem Erhalt einer Beschäftigung oder Qualifizierung entstehen Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. Erhalt des bestehenden Ausbildungs-bzw. Arbeitsverhältnisses, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 3 Arbeitsagentur Nr. 6 SGB IX und § 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX Arbeitsagentur Unterstützte Beschäftigung Menschen mit Behinderung mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere auch Schulabgängerinnen und -abgänger mit Behinderung Individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung Behinderte Menschen im Sinne des jeweils zuständigen Rehaträgers Arbeitsagentur bzw. Integrationsämter oder zuständiger Rehaträger nach § 38 SGB IX Arbeitsagentur Integrationsamt Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- leben können auch Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang umfassen. Behinderte Menschen Arbeitsagentur bzw. zuständiger RehaArbeitsagentur Träger nach § 33 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX Reisekosten und/oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung Wohnungshilfe Wer ist antragsberechtigt? Zuständige Institution/-en und Rechtsgrundlage Zielgruppe Zugang Arbeitsagentur Integrationsamt Weiterführende Informationen III. Weiterführende Informationen zu ausgewählten Maßnahmen Aktivierungshilfen für Jüngere Kinderbetreuungskosten: Bei der Teilnahme an Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III werden die notwendigen Kinderbetreuungskosten, die aufgrund der Teilnahme an der Maßnahme entstanden sind, erstattet. Sind Kinderbetreuungskosten bereits vor der Teilnahme an der Maßnahme angefallen, so sind diese Kosten auch weiterhin durch die Kommune zu übernehmen. Ergänzung SGB II: Während der Teilnahme an o.g. Maßnahmen zahlt das Jobcenter die Kinderbetreuungskosten. Fahrkosten: Übernommen werden die notwendigen Fahrkosten, die aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme entstehen. Hierbei gibt es keine Obergrenze. Ergänzung SGB II: Da Nutzung des Kulturpasses zum Erwerb der Fahrkarten möglich, Erstattung der Fahrtkosten nur in Höhe der mit dem Kulturpass erworbenen Monatskarte. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (nur im SGB II). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit. Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des SGB IV; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) Ziel ist, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte oder einer individuellen Beeinträchtigung deutlich schlechtere berufliche Startchancen haben und im Übergang Schule-Beruf gescheitert sind, durch exakt auf ihre Unterstützungsbedarfe zugeschnittene Maßnahmen nachhaltig in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. In diesem Rahmen und für diese Zielgruppe werden, soweit die Voraussetzungen dies zulassen, ergänzend Ausbildungsplätze in den verschiedenen Gewerken angeboten. So wird eine deutlich verbesserte Ausgangsposition für eine gelingende Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erreicht. Besonderes Augenmerk wird auf die Altersgruppe der 15 bis unter 25-Jährigen gerichtet. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/ oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung angewiesen sind (§ 13 SGB VIII). Ihnen mangelt es oftmals an den Grundvoraussetzungen zur Arbeitsfähigkeit. Folglich müssen sie zunächst oft an einen festen Tagesablauf gewöhnt werden. Sie benötigen die Chance, Schlüsselqualifikationen und soziale Umgangsformen zu erlernen sowie schulische Rückstände aufzuholen, um überhaupt eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhalten. Unterstützt werden junge Menschen, • die auch bei günstiger Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wegen individueller und/ oder sozialer Schwierigkeiten, häufig einhergehend mit unzureichender schulischer Ausbildung, fehlenden Schlüsselkompetenzen und Arbeitstugenden sowie unklarem Berufswunsch keine Ausbildungsstelle haben, • die lern- und leistungsschwach sind mit unterdurchschnittlicher oder nicht abgeschlossener Schulbildung bzw. mit keiner oder abgebrochener Ausbildung, • die die Aufnahmekriterien für andere Maßnahmen im Hinblick auf schulische Voraussetzungen, Durchhaltevermögen, Sozialkompetenz nicht erfüllen, oder • die durch die besonderen Anforderungen eines Betriebsablaufs in einem realistischen Rahmen angesprochen und motiviert werden müssen und sozialpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen. Im Rahmen des individuellen Förderkonzeptes einer Jugendwerkstatt ergänzen sich die Ziele der Jugendhilfe und der Arbeitsmarktintegration. Eine wichtige Leistung der AJS besteht darin, die Fördermittel und Förderansätze aus beiden Bereichen so zusammenzuführen, dass für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Angebot entsteht, das ihre individuellen Bedarfslagen möglichst umfassend befriedigen kann. Die Jugendwerkstätten bieten einen weitgehend realistischen betrieblichen Rahmen. Die Arbeit an „echten“ Aufträgen ist Bestandteil des Konzeptes. Sie bieten aber auch ein sozialpädagogisches Förderkonzept das eng mit dem betrieblichen Ablauf verknüpft wird. So wird die Qualifizierungsmaßnahme auch zu einem Lernfeld im ganzheitlichen Sinne für die jungen Menschen. Sozialpädagogische Fachkräfte, sowie Gesellen/innen und Meister/innen stellen dabei gemeinsam den Rahmen sicher, der zur individuellen Förderung und Unterstützung der jungen Menschen erforderlich ist. • Erwerb von Schlüsselqualifikationen • Erwerb von beruflichen Qualifikationen und praktischen Arbeitserfahrungen, die durch ein qualifiziertes Zeugnis bestätigt werden • Unterstützung zum Erwerb eines Schulabschlusses • Ergänzende Praktika in anderen Betrieben • Bildungsangebote und Angebot lebenspraktischer Erfahrungsfelder (z.B. aus dem Bereich der Gesundheitsförderung) • Sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Gruppenangebote (z.B. erlebnispädagogische Aktivitäten) • Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten • Duale Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Ausbildungsabschluss oder eine Teilqualifikationen zu erwerben Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus staatlichen Haushaltsmitteln und auch aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zielen darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern deren Abbruch droht und der Abschluss zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Maßnahme findet bei einem Träger statt. Der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung von Fachpraxis und –theorie und eine sozialpädagogische Begleitung sind Inhalt von abH. Der Förderbedarf des Jugendlichen wird individuell festgelegt und bearbeitet. abH ist auch für Teilnehmer an einer EQ/“EQ plus“ möglich. Im Übergang zwischen einer bereits mit abH geförderten, erfolgreich beendeten Ausbildung können abH zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses weiter eingesetzt werden. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Ergänzungen im SGB II BAB kann zu einem Förderausschluss führen. Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht – mit Ausnahme von Leistungen nach § 27 SGB II und Leistungen für Angehörige des Auszubildenden – nicht, soweit der Leistungsberechtigte eine Ausbildung absolviert, welche im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob sich z.B. aufgrund der Einkommensverhältnisse der Eltern tatsächlich ein zahlbarer Betrag ergibt. Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Ergänzungen im SGB II Kein Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit dem SGB III. Ausschließlich zuständig (auch für Finanzierung) sind die Agenturen für Arbeit. Diese stellen sicher, dass für die künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Berufsintegrationsjahr (BIJ - ESF-gefördert) Das ESF-geförderte Berufsintegrationsjahr wird von Berufsschulen und ggf. von Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt. Das BIJ richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen und sprachliche Defizite aufweisen. Der Kooperationspartner ist u.a. für die Betreuung der Jugendlichen in betrieblichen Praktika zuständig. Sowohl Schule als auch Kooperationspartner kümmern sich um die sprachliche Förderung. Eine sozialpädagogische Betreuung ist integrativer Bestandteil der Maßnahme. Jugendliche, die noch nicht über einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule verfügen, erwerben die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses mit dem erfolgreichen Besuch des BIJ. Das BIJ wird - ergänzt durch eine Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V - ESF-gefördert) - auch im zweijährigen Unterrichtsangebot für berufsschul- pflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge eingesetzt. Berufsorientierung Individuell (BI) Beschreibung Das Handlungsfeld 1 des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ Berufsorientierung schwerbehinderter Schüler wird in Bayern mit der Maßnahme Berufsorientierung Individuell (BI) umgesetzt. Bayernweit sollen die Integrationsfachdienste (IFD) in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 insgesamt 3.006 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Schulen (Regel- und Förderschulen einschließlich FOS, BOS und Wirtschaftsschulen) individuell über ihre beruflichen Perspektiven beraten. Dazu arbeiten die IFD eng mit den Schulen und Arbeitsagenturen vor Ort zusammen. Die Jugendlichen sollen dadurch individuell auf das Arbeitsleben vorbereitet und in der entscheidenden Phase der Berufsorientierung begleitet werden. Intention Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen innerhalb der letzten beiden Schuljahre vor dem Verlassen der Schule (im Gymnasium auch 9. und 10. Jahrgangsstufe) bei ihrer Berufsorientierung unterstützt werden. Die Jugendlichen sollen dadurch bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt er- halten. Zu diesem Zweck haben das Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Inhalte BI beinhaltet: • Herausarbeiten der Fähigkeiten und Potentiale des Jugendlichen, • Praktika in Betrieben und Dienststellen, • umfassendes Einbinden aller Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer, potentielle Ausbildungsbetriebe, Ansprechpartner in der Schule und dem Betrieb) in die Berufsorientierung, und • Begleitung während des Übergangs in das Arbeitsleben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Der Freistaat Bayern kann aus der „Initiative Inklusion“ für das Handlungsfeld 1 rund sechs Mio. Euro einsetzen. Mit dem bayerischen Sonderprogramm „Chancen schaffen II“ stellt der Freistaat zudem zusätzliche Mittel zur Verfügung, um BI in Bayern erfolgreich umzusetzen. Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) Zusätzlich zu dem regelmäßigen Orientierungsangebot der Berufsberatung der Agentur für Arbeit werden regional in unterschiedlicher Anzahl und mit unterschiedlichen Schwerpunkten besondere Berufsorientierungsveranstaltungen, sogenannte Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM), für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen angeboten. Es handelt sich um zusätzliche berufsorientierende Angebote, die das Regelangebot der Schule und das Dienstleistungsangebot der Agenturen für Arbeit ergänzen. Fachpraktische Erfahrungen durch Einbindung des Lernortes Betrieb/betriebliche Praktika werden ermöglicht. Ergänzungen im SGB II Eine Kofinanzierung aus Mitteln des SGB II ist nicht zulässig. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Ergänzungen im SGB II Hierbei handelt es sich um beitragsfinanzierte Leistungen in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Jobcenter können Kunden der Agentur für Arbeit für eine BvB vorschlagen. Allerdings liegt die Letztentscheidung, ob der Jugendliche an einer BvB teilnehmen kann, bei der Agentur für Arbeit. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k und BVJ/s) Das Berufsvorbereitungsjahr wird von Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in alleiniger Verantwortung (BVJ/s) oder in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner (BVJ/k) durchgeführt. Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen. Im BVJ/k ist der Kooperationspartner für die Betreuung der Jugendlichen in betriebliche Praktika zuständig, im BVJ/s übernimmt dies die Schule. Eine sozialpädagogische Betreuung ist integrativer Bestandteil des BVJ/k. Jugendliche, die noch nicht über einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule verfügen, erwerben die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses mit dem erfolgreichen Besuch des Berufsvorbereitungsjahres. Eingliederungszuschüsse (EGZ) Einstiegsgeld (ESG; nur im SGB II) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt. Einstiegsqualifizierung (EQ/EQ-Plus) Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Es soll insbesondere eine hohe Übergangsquote in anschließende betriebliche Ausbildung sowie die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erreicht werden. Förderdauer: Mind. 6 – max. 12 Monate Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zur Vergütung des Jugendlichen bis zur Höhe von 216 € monatlich sowie einen pauschalierten Anteil an der Gesamtsozialversicherung, welcher jährlich neu festgesetzt wird (2013 – 107 €). abH: Teilnehmer an einer EQ können ergänzend mit abH gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen („EQ-Plus“) Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchgeführt. Das BMBF unterstützt Maßnahmen der Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Berufsbildungsstätten für Schülerinnen und Schüler von Schulen, die einen allgemeinbildenden Abschluss anbieten. Nach einer vorgelagerten Potentialanalyse können im Rahmen eines Praktikums interessierte Jugendliche in berufsspezifischen Werkstätten verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen. Die Ergebnisse der Potentialanalyse sind für die Berufsorientierungsmaßnahme zu nutzen. Ziel ist es, durch eine systematische individuelle Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern. Förderanträge können laufend beim Bundesinstitut für Berufsbildung gestellt werden. Förderung von Arbeitsverhältnissen (nur im SGB II) Arbeitgeber können auf Antrag für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) begründet wird. Der Zuschuss richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn • sie langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III ist und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist, • sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten verstärkte vermittlerische Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen erhalten hat, • eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer der Zuweisung ohne die Förderung voraussichtlich nicht möglich ist und • für sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Zuschüsse an Arbeitgeber höchstens für eine Dauer von 24 Monaten erbracht werden. Der Zeitraum beginnt mit dem ersten geförderten Arbeitsverhältnis. • Die Bundesagentur soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person umgehend abberufen, wenn sie diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber • die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um eine Förderung zu erhalten, oder • eine bisher für das Beschäftigungsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt. Freie Förderung (nur im SGB II) Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen des SGB II entsprechen. Die Ziele der Leistungen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. Eine Kombination oder Modularisierung von Inhalten ist zulässig. Die Leistungen der Freien Förderung dürfen gesetzliche Leistungen nicht umgehen oder aufstocken. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann. Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. Die Agentur für Arbeit kann bis zu 20 Prozent der nach § 46 Abs. 2 auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für die Leistungen nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) und § 16f SGB II (Freie Förderung) zur Eingliederung in Arbeit einsetzen. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) JaS nimmt eine spezifische Zielgruppe besonders in den Blick. JaS wendet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind. Dies sind insbesondere junge Menschen, • deren altersgemäße gesellschaftliche Integration nicht als wenigstens durchschnittlich gelungen bezeichnet werden kann; • die psychische, physische und sonstige individuelle Beeinträchtigungen haben, • die durch ihr soziales Verhalten beispielsweise, durch erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen; • ohne Schul- bzw. Ausbildungsabschluss bzw. deren Abschluss gefährdet ist; • die den Schulbesuch verweigern; • die aufgrund eines Migrationshintergrundes sozial benachteiligt sind. Voraussetzung für die Einrichtung von JaS ist der im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe festgestellte Bedarf. Kriterien für die Bedarfsfeststellung sind insbesondere: • Arbeitslosigkeitsquote • Anzahl der jungen Menschen, die von Trennung und Scheidung der Eltern betroffen sind • Anzahl der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung • Anzahl der Alleinerziehenden • Anzahl der Jugendgerichtshilfefälle • Anzahl von jungen Menschen mit Migrationshintergrund Im Einzelfall begründet eine sozialpädagogische Diagnose den individuellen Hilfebedarf eines jungen Menschen. Bei der Jugendsozialarbeit an Schulen gem. § 13 SGB VIII handelt es sich um ein Angebot der klassischen Jugendhilfe, für deren Umsetzung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, somit die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Der Freistaat unterstützt mit seiner freiwilligen Leistung im Rahmen des JaS-Förderprogramms die öffentlichen Träger der Kinderund Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Welche Leistungen erbringt die JaS? • Sozialpädagogische Diagnostik zur Ermittlung von Hilfebedarfen und zur Entwicklung spezifischer Angebote für sozial benachteiligte junge Menschen. • Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten junger Menschen in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülern, Eltern, Geschwistern und im sozialen Umfeld. • Zusammenarbeit mit Eltern durch Einzelgespräche, themenspezifische Elterngesprächsrunden, Hausbesuche. • Vermittlung und Begleitung des Kontakts mit Lehrkräften und mit den Fachkräften und Diensten der Jugendhilfe oder anderen Institutionen. • Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen. • Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen und Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung der Sozialen Dienste des Jugendamtes oder des Allgemeinen Sozialdienstes, wenn sich ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35 a SGB VIII abzeichnet. • Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gem. § 36 SGB VIII. • Kooperation mit allen wichtigen regionalen Institutionen und Einrichtungen insbesondere beim Übergang Schule – Beruf. Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden von den Berufsschulen und den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung angeboten. Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die sich in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung (BvB) befinden, als mithelfende Familienangehörige keine Ausbildung absolvieren oder an einer Ausbildung/Vollzeitangebot der Berufsschule nicht interessiert sind, erhalten in den Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz eine berufliche Grundbildung. Darüber hinaus werden die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und erhalten Hilfen bei der Ausbildungsplatzsuche. Die Schulen entscheiden in pädagogischer Verantwortung über die Organisation des Unterrichts (ein Tag pro Woche oder ein 8-Wochenblock pro Schuljahr) und über die zu vermittelnden Unterrichtsinhalte und Kooperationen. Die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses kann im Rahmen dieser Maßnahme nicht erworben werden. Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II) Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden: • die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, • die Schuldnerberatung, • die psychosoziale Betreuung, • die Suchtberatung. Für die Leistungen nach § 16 a SGB II sind die kreisfreien Städte und Kreise zuständig, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (nur im SGB II) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen. Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) Die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen des Teilnehmers. Die MAG muss nach Abgleich zwischen den berufsfachlichen Kenntnissen beim Kunden und den Anforderungen des Betriebs zur Eingliederung notwendig sein (Feststellung im Rahmen der individuellen Integrationsstrategie durch die Agentur für Arbeit) Ergänzungen im SGB II Abweichend von § 45 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 des Dritten Buches darf bei Langzeitarbeitslosen oder bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnis- sen besonders erschwert ist, die Teilnahme an Maßnahmen oder Teilen von Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht überschreiten. Schulversuch „Berufsorientierungsklasse“ Im Schulversuch „Berufsorientierungsklasse“ wird ein Kooperationsmodell zwischen einer Klasse von freiwilligen Wiederholern der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (der sogenannten Berufsorientierungsklasse) und einer berufsvorbereitenden Klasse der Berufsschule (z.B. BVJ/k) erprobt. Diese besondere Form der Übergangsbegleitung hat zum Ziel, die Chancen von leistungsschwächeren Jugendlichen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, zu erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler beider Klassen haben die Möglichkeit, den erfolgreichen bzw. qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zu erwerben und gleichzeitig erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Sie werden von Lehrkräften beider Schularten unterrichtet. Neben dem Unterricht nehmen die Schülerinnen und Schüler beider Klassen an Praktika teil, die von einem Kooperationspartner betreut werden. Eine sozialpädagogische Betreuung ist integrativer Bestandteil des Modells. Vermittlungsbudget Ergänzungen im SGB II Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem SGB III und dem SGB II nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. Abweichend von § 44 SGB III können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden. IV. Kontaktadressen Agentur für Arbeit Aschaffenburg Memeler Straße 15 Aschaffenburg Tel: 08 00 – 4 55 55 00 Fax: 0 60 21 - 390 – 263 E-Mail: über das Kontaktformular auf der Homepage www.arbeitsagentur.de Berufliche Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg Ottostraße 1 63741 Aschaffenburg Tel.: 0 60 21 – 44 02 90 Fax: 0 60 21 – 4 40 29 29 E-Mail: [email protected] bfz (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH Lange Straße 14 63741 Aschaffenburg bfz AQUA Maximilianstraße 2a 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 4 17 61 86 Bundesverwaltungsamt Bildungskredit Servicehotline Tel: 02 28 – 99 35 8 – 44 9 Fax: 02 28 – 99 3 58 - 4850 E-Mail: [email protected] Die Brücke e.V. Fürther Straße 11 63743 Aschaffenburg, Tel: 0 60 21 – 9 56 01 Fax: 0 60 21 – 9 56 90 E-Mail: [email protected] GbF (Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg gGmbH) Hasenhägweg 65 63741 Aschaffenburg GbF (abH) Tel: 0 60 21 – 30 72 65 Fax: 0 60 21 – 30 72 69 [email protected] GbF (AmigA) Tel: 0 60 21 – 30 72 51 oder 53) Fax: 06021/3072-72 E-Mail: [email protected] GbF (Berufe erleben) Tel: 0 60 21 – 30 72 0 Fax: 0 60 21 – 30 72 72 [email protected] GbF (B.U.M.A.) Tel: 0 60 21 – 30 72 53 Fax: 0 60 21 – 30 72 72 Mobil 01 51 – 62 83 59 99 E-Mail: [email protected] GbF (Schulbegleitung) Tel: 0 60 21 – 30 72 51 Fax: 0 60 21 – 30 72 72 Mobil 01 51 – 43 10 96 73 E-Mail: [email protected] gfi Aschaffenburg Lange Straße 14 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 41 76-0 Fax: 0 60 21 – 41 76-120 E-Mail: [email protected] gfi (Jugendhilfewerkstatt savarini) Telefon: 06021 4176-189 E-Mail: [email protected] Gfi (Schulbegleitung Telefon: 06021 4176-118 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer von Unterfranken Hasenhägweg 67 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 49 04-51 38 Fax: 0 60 21 – 49 04-563 8 [email protected] Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg Merkelstr. 4 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 1 56 33 E-Mail: [email protected] Integrationsamt Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg Telefon: 09 31 - 41 07 - 01 Fax: 09 31 - 41 07 - 2 82 E-Mail: [email protected] Hotline: 09 31 / 41 07 - 5 55 Jugendmigrationsdienst (JMD) Aschaffenburg Burchardtstraße 15 63741 Aschaffenburg JMD Aschaffenburg Tel: 0 60 21 - 45 00 25 Fax: 0 60 21 – 4 59 65 14 [email protected] Integrationsfachdienst (ifd) Aschaffenburg Frohsinnstraße 10 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 - 44 96 95 -0 Fax: 0 60 21 - 44 96 95 -3 E-Mail: [email protected] Landesförderbank Bayern Gewerbemuseumsplatz 2 90403 Nürnberg Tel.: 09 11 8 10 08 - 00 Fax: 09 11 / 8 10 08 - 50 E-Mail: [email protected] Jobcenter Stadt Aschaffenburg Goldbacher Str. 25-27 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 39 08 00 Fax: 0 60 21 – 39 08 49 E-Mail: [email protected] Mittelschule Hösbach Jahnstraße 1-3 63768 Hösbach Telefon: 0 60 21 – 5 00 38 40 Fax: 0 60 21 – 5 00 38 41 E-Mail: [email protected] Johannes-de-la-Salle-Schule Aschaffenburg Rhönstraße 21 63743 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 90 93 28 Fax: 0 60 21 – 90 93 32 E-Mail: [email protected] Regierung von Unterfranken (Schulbegleitung) Sozialverwaltung Silcherstr. 9 97074 Würzburg Tel: 09 31 – 79 59-0) Staatliches Schulamt in der Stadt Aschaffenburg Bayernstr. 18 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 39 42 28 Fax: 0 60 21 – 39 43 20 E-Mail: [email protected] Schule-Wirtschaft-Expertinnen Sandra Lautermann und Judith Haferbeck Senior Experten Service (SES) Buschstraße 2 53113 Bonn Tel: 02 28 – 2 60 90-40 Fax: 0228 – 2 60 90-177 E-Mail: [email protected] http://vera.ses-bonn.de/service/kontakt/ Staatliche Berufsschule I Seidelstraße 2 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 44 99 45 41 Fax: 0 60 21 – 44 99 45 00 E-Mail: [email protected] Staatliche Berufsschule II Seidelstraße 2 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 44 99 50 Fax: 0 60 21 – 8 33 86 E-Mail: [email protected] Staatliche Berufsschule III Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg Seidelstraße 4 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 - 58 38 50 Fax: 0 60 21 – 5 83 85 38 E-Mail: [email protected] Stadt Aschaffenburg Dalbergstraße 15 63739 Aschaffenburg Amt für soziale Leistungen (Ausbildungspaten) Telefon: 0 60 21 – 3 30 14 27 E-Mail: [email protected] Bildungsbüro (Allgemeine Beratung) Tel: 0 60 21 – 92 15 03 50 Fax: 0 60 21 – 9 21 50 31 00 E-Mail: [email protected] Integrationsmanagement Tel: 0 60 21 – 3 30 12 07 Fax: 0 60 21 – 33 03 80 Email: [email protected] Jugendamt (JAS) Tel: 0 60 21 – 3 30 14 52 Fax: 0 60 21 – 33 06 83 E-Mail: [email protected] JUKUZ (Jugendkulturzentrum) Kirchhofweg 2 63739 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 31 31 46 Fax: 0 60 21) – 21 99 25 Mobil: 01 73 – 3 24 75 67 [email protected] Volkshochschule Aschaffenburg Luitpoldstraße 2 63739 Aschaffenburg Tel.: 0 60 21 – 38 68 80 Fax: 0 60 21 – 3 86 88 20 E-Mail: [email protected] vhs (KomBi-Laufbahnberatung) Tel: 0 60 21 – 3 86 88 33 [email protected] Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) Aschaffenburg Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Tel: 0 60 21 – 880 - 162 Fax: 0 60 21 – 880 – 22 - 162 E-Mail: Berufswegekompass über das Kontaktformular auf der Homepage www.berufswegekompass.net Zentrum Bayern Familie und Soziales (zbfs) Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Tel.: 0921 605-3388 E-Mail: [email protected] V. Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule Die/der Jugendliche hat keinen Schulabschluss und möchte … Angebote die Berufsschulpflicht erfüllen und sich auf eine Arbeitsaufnahme vorbereiten einen einfachen bzw. erweiterten Mittelschulabschluss) erwerben sich auf eine Ausbildung vorbereiten und eventuell den Mittel(Hauptschulabschluss erwerben eine Ausbildung machen Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JOA) Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) VHS Vorbereitung auf den externen und/oder qualifizierenden Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ/k) Berufsintegrationsjahr (BIJ) Berufseinstiegsjahr (BEJ) Betriebliche Ausbildung Berufsintegrationsjahr – Vorklasse (BIJ-V) WfbM Werkstätten für behinderte Menschen BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme EQ / EQ Plus Einstiegsqualifizierung Angebote des Jugendamtes Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung und Berufsvorbereitung BaE außerbetriebliche Berufsausbildung BaE Reha rehabilitationsspezifische außerbetriebliche Berufsausbildung Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung (außerbetrieblich oder im Verbund) FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD Bundesfreiwilligendienst Die/der Jugendliche hat den einfachen Mittelschulabschluss und möchte … einen einfachen bzw. erweiterten Mittelschulabschluss) erwerben einen einfachen bzw. erweiterten Mittelschulabschluss) erwerben und sich auf eine Ausbildung vorbereiten eine Ausbildung machen VHS Vorbereitung auf den externen und/oder qualifizierenden Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ/k) Berufsintegrationsjahr (BIJ) Berufseinstiegsjahr (BEJ Betriebliche Ausbildung BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme EQ / EQ Plus Einstiegsqualifizierung Angebote des Jugendamtes Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung und Berufsvorbereitung BaE außerbetriebliche Berufsausbildung BaE Reha rehabilitationsspezifische außerbetriebliche Berufsausbildung Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung (außerbetrieblich oder im Verbund) FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD Bundesfreiwilligendienst Die/der Jugendliche hat den erweiterten Hauptschulabschluss (Quali) und möchte … Angebote den mittleren Schulabschluss erwerben sich auf eine Ausbildung vorbereiten eine Ausbildung machen VHS Vorbereitung auf den externen mittleren Schulabschluss Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ/k)Berufsintegrationsjahr (BIJ)Berufseinstiegsjahr (BEJ Betriebliche Ausbildung Berufsfachschule BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme EQ / EQ Plus Einstiegsqualifizierung BaE außerbetriebliche Berufsausbildung BaE Reha rehabilitationsspezifische außerbetriebliche Berufsausbildung Angebote des Jugendamtes Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung (außerbetrieblich oder im Verbund) FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD Bundesfreiwilligendienst Angebote des Jugendamtes Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung (außerbetrieblich oder im Verbund) FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD Bundesfreiwilligendienst Duale Ausbildung sonstige Die/der Jugendliche hat den mittleren Schulabschluss und möchte … sich auf eine Ausbildung vorbereiten BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Berufsfachschule für ITBerufe (BFS-IT) EQ / EQ Plus Einstiegsqualifizierung eine Ausbildung machen Betriebliche Ausbildung BaE außerbetriebliche Berufsausbildung BaE Reha rehabilitationsspezifische außerbetriebliche Berufsausbildung Die/der Jugendliche möchte eine Studienbefähigung erwerben FOS Fachoberschule BOS Berufsoberschule Schulisches Angebot Angebote des Jugendamtes Legende: Angebote der Agentur für Arbeit oder des Job Centers Freiwilligendienste Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Dauer Zugang/Vermittlung Ergebnis der Teilnahme am Angebot Berufsorientierungsklasse (Kooperation Mittelschule – Berufsschule) Abschluss der Mittelschule (ohne Quali oder Mittlere Reife) 12 Monate Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg oder Mittelschule Hösbach, Jahnstr. 13, 63768 Hösbach Qualifizierender Hauptschulabschluss Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JOA) keine 12 Monate Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg oder Johannes-de-la-Salle-Schule, Rhönstr. 21, 63743 Aschaffenburg Erfüllung der Berufsschulpflicht Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen keine 12 Monate Johannes-de-la-Salle-Schule, Rhönstr. 21, 63743 Aschaffenburg Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) keine 12 Monate Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die durch ein BVJ an der Regelberufsschule nicht ausreichend gefördert werden können Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg oder Johannes-de-la-Salle-Schule, Rhönstr. 21, 63743 Aschaffenburg Erprobung in mehreren Berufsfeldern, Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung, ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses Weitere Informationen Dieser Schulversuch richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen, welche die Jahrgangsstufe 9 freiwillig wiederholen und hierzu die "Berufsorientierungsklassen" besuchen. Außerdem sind Schülerinnen und Schüler der Berufsschule daran beteiligt, die sich im kooperativen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) befinden. Die jungen Menschen beider Bildungsangebote verfolgen das Ziel, den Übergang in eine Ausbildung zu meistern und – falls er ihnen noch fehlt – den erfolgreichen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erreichen. In dieser Klasse haben die Jugendlichen an einem Schultag in der Woche die Möglichkeit ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen. Der Unterricht dient der beruflichen Orientierung und schulischen Vorbereitung auf eine Ausbildung. Das Arbeitsqualifizierungsjahr ist ein vollschulisches Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche die voraussichtlich auch nach dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahrs nicht in der Lage sind eine Ausbildung zu beginnen oder einen Beruf aufzunehmen. Ziel ist es, die Jugendlichen auf einfache berufliche Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt und auf die selbstständige Bewältigung ihres Lebens vorzubereiten. In das AQJ können auch Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aufgenommen werden. Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist das richtige Angebot für Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss besitzen oder noch keine konkreten Berufsvorstellungen haben. Beim vollzeitschulischen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) übernimmt die Berufsschule sowohl die Vermittlung der theoretischen als auch der praktischen Inhalte. Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ/k) keine Berufsvorbereitungsjahr kooperativ (BVJ/k) an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Lernen für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die durch ein BVJ an der Regelberufsschule nicht ausreichend gefördert werden können Berufsintegrationsjahr (BIJ) keine Dauer Zugang/Vermittlung Ergebnis der Teilnahme am Angebot 12 Monate Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg oder Johannes-de-la-Salle-Schule, Rhönstr. 21, 63743 Aschaffenburg Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses 12 Monate Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses (Förderbedarf beim Erwerb der Deutschen Sprache) Berufsintegrationsjahr – Vorklasse (BIJ-V) Asylbewerber oder Flüchtling 12 Monate Berufsschule I, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg Berufseinstiegsjahr (BEJ) keine 12 Monate Berufsschule II, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg, Seidelstr. 4 63741 Aschaffenburg Weitere Informationen Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist das richtige Angebot für Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss besitzen oder noch keine konkreten Berufsvorstellungen haben. Beim kooperativen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k), das in ausgewählten Berufsfeldern (z.B. Metalltechnik, Wirtschaft, Gastronomie) angeboten wird, übernimmt die Berufsschule die Vermittlung der theoretischen Inhalte. Die fachpraktische Ausbildung wird von einem außerschulischen Kooperationspartner durchgeführt. Der Unterricht an der Berufsschule findet an zweieinhalb Tagen in der Woche statt, der fachpraktische Teil an den übrigen zweieinhalb Tagen. Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) bereitet ebenfalls auf eine Berufsausbildung vor. Es ist organisatorisch wie das BVJ/k aufgebaut, beinhaltet aber darüber hinaus noch eine intensivere Förderung im Fach Deutsch. Beginnend mit dem Schuljahr 2013/14 werden an Berufsschulen Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr eingerichtet, die insbesondere dem Spracherwerb dienen. Zielgruppe des Projekts sind berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf vor allem im sprachlichen Bereich. Das Berufseinstiegsjahr kooperativ (BEJ-k) ist das richtige Angebot für Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss besitzen oder noch keine konkreten Berufsvorstellungen. Beim kooperativen Berufseinstiegsjahr, das in ausgewählten Berufsfeldern (z.B. Wirtschaft,) angeboten wird, übernimmt die Berufsschule die Vermittlung der theoretischen Inhalte. Die fachpraktische Ausbildung wird von einem außerschulischen Kooperationspartner durchgeführt. Der Unterricht an der Berufsschule findet an zweieinhalb Tagen in der Woche statt, der fachpraktische Teil an den übrigen zweieinhalb Tagen. Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Dauer Zugang/Vermittlung Berufsfachschule für ITBerufe (BFS-IT) Mittlere Reife 12 Monate Berufsschule II, Seidelstr. 2; 63741 Aschaffenburg Vorbereitung auf den externen und/oder qualifizierenden Hauptschulabschluss Teilnahme an einem Orientierungstest und Beratungsgespräch Oktober bis Juli (10 Monate) Vhs Aschaffenburg Luitpoldstr. 2 63739 Aschaffenburg Vorbereitung auf den externen mittleren Schulabschluss Hauptschulabschluss oder Quali, Aufnahmetest und Beratungsgespräch 2 Jahre (20 Monate) Vhs Aschaffenburg Luitpoldstr. 2 63739 Aschaffenburg BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Jugendliche/r muss bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein und den Wunsch nach Eingliederung in das Berufs- bzw. Arbeitsleben bekundet haben i.d.R. 10 Monate individuelle Verlängerung in begründeten Fällen möglich Agentur für Arbeit Memeler Str. 15 63739 Aschaffenburg Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit weist nach Prüfung des Bedarfs zu BvB Reha rehabilitationsspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Jugendliche/r muss bei der Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein, den Wunsch nach Eingliederung in das Berufs- bzw. Arbeitsleben bekundet und einen Antrag gestellt haben Reha-Status muss festgestellt sein Jugendliche/r, auch ein junger Mensch mit Behinderung, muss bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein und den Wunsch nach Eingliederung in das Berufs- bzw. Arbeitsleben bekundet haben i.d.R. 11 Monate individuelle Verlängerung in begründeten Fällen möglich Agentur für Arbeit Memeler Str. 15 63739 Aschaffenburg Reha-Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit weist nach Prüfung des Bedarfs zu mind. 6 und max. 12 Monate Agentur für Arbeit Memeler Str. 15 63739 Aschaffenburg (Reha-)Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erteilt nach Prüfung des Bedarfs einen Vermittlungsvorschlag EQ Plus: Vermittlungsvorschlag wird aufgrund erhöhten Förderbedarfs EQ / EQ Plus Einstiegsqualifizierung Ergebnis der Teilnahme am Angebot Mit den erworbenen Kompetenzen sind Sie sehr gut vorbereitet für die Ausbildung in diversen kaufmännischen oder technischen Berufen im IT-Bereich Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses Erwerb der Mittleren Reife Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses (mit externer Prüfung) Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld und betriebliche Praxiserfahrung ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses (mit externer Prüfung) betriebliche Praxiserfahrung und Grundbildung in einem ausgewählten Beruf Weitere Informationen Ziel: Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen (berufliche Grundbildung für IT-Berufe) Entscheidungshilfe für eine Berufsfindung vor allem in den vier staatlich anerkannten IT-Ausbildungsberufen. Begleitung durch Sozialpädagogin und Stützunterricht. Weitere Informationen unter „schulabschlüsse“ auf www.vhsaschaffenburg.de Begleitung durch Sozialpädagogin und Stützunterricht. Weitere Informationen unter „schulabschlüsse“ auf www.vhsaschaffenburg.de Eignungsanalyse ist verbindlicher Bestandteil Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen Berufswegeplanung mit Unterstützung durch Bildungsbegleiter/innen www.kursnet.arbeitsagentur.de ggf. wurden im Vorfeld ärztliche und/oder psychologische Gutachten eingeholt oder Maßnahmen zur Eignungsdiagnostik wie Arbeitserprobung, Berufsfindung und Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit durchgeführt www.kursnet.arbeitsagentur.de bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgt ggf. die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit EQ plus: zusätzliche sozialpädagogische Begleitung/Unterstützung und Stützunterricht Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Dauer Zugang/Vermittlung Weitere Angebote des Jobcenters Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote Jugendliche/r muss Teil einer Bedarfsgemeinschaft oder Kundin/Kunde des Jobcenters (gemäß SGB II) sein abhängig vom jeweiligen Angebot persönliche/r Ansprechpartner/in des Jobcenters (Team U 25) weist nach Prüfung des Bedarfs zu Angebote des Jugendamtes Sozialpädagogisch begleitete Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Jugend(berufs)hilfebedarf muss festgestellt sein i.d.R. 6 -10 Monate Mitarbeiter/in des Jugendamtes muss individuellen Hilfebedarf festgestellt haben (erhöhter Unterstützungsbedarf an sozialpädagogischer Hilfe) FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr BFD Bundesfreiwilligendienst FSJ/FÖJ: ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis 26 Jahre; viele Organisationen nehmen Jugendliche jedoch erst ab 18 Jahren BFD: Jugendliche ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, keine obere Altersgrenze 6 -18 Monate (i.d.R. 12 Monate; in speziellen Fällen bis zu 24 Monaten) Bewerbung bei einem Träger der Freiwilligendienste WfbM Eingangsverfahren und Berufsbildung in Werkstätten für behinderte Menschen Personen, die wegen einer Behinderung außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, wohl aber unter geschützten Bedingungen Eingangsverfahren 3 Monate Berufsbildung 24 Monate Reha-Beratungsfachkraft des Trägers der beruflichen Rehabilitation (i.d.R. Arbeitsagentur) muss durch ärztliches und/oder psychologisches Gutachten die Werkstattbefähigung festgestellt haben Beratung: Jugendinformationsstelle Cafe Abdate Kirchhofweg 2 63739 Aschaffenburg Ergebnis der Teilnahme am Angebot verschiedene Angebote mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten, z.B. Sammeln von berufs/betriebspraktischen Erfahrungen, Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung/Beschäftigung, Entwicklung sozialer Kompetenzen verschiedene Angebote mit dem Ziel der Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung mit unterschiedlichen (berufs)qualifizierenden Schwerpunkten berufspraktische Erfahrungen in Organisationen und Einrichtungen - des Sozialwesens, des Sports, der Kultur, der Denkmalpflege (FSJ) des Natur- und Umweltschutzes (FÖJ) beim BFD alle o. g. Einsatzfelder und zusätzlich Bildung und Integration Erprobung ggf. in mehreren Berufsfeldern Übergang in den Arbeitsbereich der Werkstatt bzw. in Kooperationsbetrieb Weitere Informationen Zuweisung in die Angebote erfolgt nach individueller Beratung durch die/den persönliche/n Ansprechpartner/in des Jobcenters Jugend(berufs)hilfe ist eine individuelle Leistung, die nach individueller Bedarfsprüfung gewährt wird eine pädagogische Begleitung ist sowohl im Inland als auch im Ausland sichergestellt www.pro-fsj.de www.foej.de www.bundesfreiwilligendienst.de die Absolvierung dieser Angebote führt ggf. zur Anrechnung des praktischen Teils der Fachhochschulreife zu den Angeboten der WfbM gehören außerdem der Förder- und Arbeitsbereich Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Dauer Zugang/Vermittlung Ergebnis der Teilnahme am Angebot Betriebliche Ausbildung ein ausbildungsberechtigter Betrieb, der mit der/dem Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag abschließt Voraussetzungen hinsichtlich der Schulabschlüsse variieren zwischen den Ausbildungsberufen je nach Ausbildung max. 3,5 Jahre direkte Bewerbung bei den Betrieben und/oder Nutzung des Vermittlungsangebotes der Arbeitsagenturen und Jobcenter Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf 2- bzw. 3-jährige Berufsfachschule mindestens Hauptschulabschluss Voraussetzungen hinsichtlich der Schulabschlüsse variieren zwischen den Ausbildungsberufen je nach Ausbildung max. 3,5 Jahre Berufsfachschulen Verzeichnis im BIZ BaE außerbetriebliche Berufsausbildung Jugendliche/r muss bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht durchführen können. je nach Ausbildung max. 3,5 Jahre Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder persönliche/r Ansprechpartner/in des Jobcenters erteilt nach Prüfung des Bedarfs und der Fördervoraussetzungen einen Vermittlungs- vorschlag Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder schulischer Ausbildungsabschluss Erwerb des mittleren Schulabschlusses (ohne Prüfung) ggf. Erwerb der Fachhochschulreife (Prüfung) Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Weitere Informationen Informationen zu den Berufsbildern: www.berufenet.de Suche nach Ausbildungsplätzen im Internet: verschiedene Lehrstellen- und Ausbildungsbörsen (z.B. die der Kammern) bei Notwendigkeit unterstützen die Arbeitsagenturen und Jobcenter mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) für Auszubildende mit Behinderungen auch betreute betriebliche Ausbildung (bbA) möglich, d.h. Unterstützung der betrieblichen Ausbildung durch Bildungsdienstleister (sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung, Stütz- und Förderunterricht) Möglichkeit einer speziellen Förderung für Menschen mit Behinderung während einer betrieblichen Ausbildung: z.B. Ausbildungszuschuss für den Arbeitgeber, Gewährung technischer Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz Berufsausbildung in einem begrenzten Spektrum von Ausbildungsberufen bzw. schulischen Assistentenberufen Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern Begleitung durch Sozialpädagog/innen und Stützlehrer/innen möglich Umsetzung in kooperativer (fachpraktische Unterweisung durch Betrieb) oder integrativer (fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung durch Bildungsdienstleister) Form; wenn notwendig mit medizinischer und/oder psychologischer, sozialer und/oder sonderpädagogischer Beratung/Unterstützung/Begleitung www.kursnet.arbeitsagentur.de Ausgewählte Angebotsbeschreibungen Optionen/Angebote Notwendige Voraussetzungen Dauer Zugang/Vermittlung Ergebnis der Teilnahme am Angebot BaE Reha rehabilitationsspezifische außerbetriebliche Berufsausbildung Jugendliche/r muss bei der Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein den Wunsch nach Eingliederung in das Berufs- bzw. Arbeitsleben bekundet und einen Antrag gestellt haben. Reha-Status muss festgestellt sein je nach Ausbildung max. 3,5 Jahre i.d.R. weist Reha-Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach Prüfung des Bedarfs zu Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung (außerbetrieblich oder im Verbund) Jugend(berufs)hilfebedarf muss festgestellt sein je nach Ausbildung max. 3,5 Jahre Mitarbeiter/in des Jugendamtes muss individuellen Hilfebedarf festgestellt haben (erhöhter Unterstützungsbedarf an sozialpädagogischer Hilfe) FOS Fachoberschule Tagesunterricht/Vollzeitform Bereiche: Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft, Sozialwesen mittlerer Schulabschluss und Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder Oberstufenreife 2 Jahre BOS Berufsoberschule Tagesunterricht/Vollzeitform Bereiche: Technik, Wirtschaft und Verwaltung mittlerer Schulabschluss und abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung bzw. 5jährige einschlägige Berufstätigkeit Notendurchschnitt des mittleren Schulabschlusses nicht schlechter als 3,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 1 bzw. 2 Jahre Vollzeit FOS Ottostr. 1 63741 Aschaffenburg Online-Registrierung und persönliche Anmeldung Anmeldung 14 Tage im Februar/März (wird in der Tagespresse bekanntgegeben) Ausschlussfrist! BOS Ottostr. 1 63741 Aschaffenburg Online-Registrierung und persönliche Anmeldung Anmeldung 14 Tage im Februar/März (wird in der Tagespresse bekanntgegeben) Ausschlussfrist! Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Hochschulzugangsberechtigung Hochschulzugangsberechtigung Weitere Informationen Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern Begleitung durch Sozialpädagog/innen und Stützlehrer/innen möglich Umsetzung in kooperativer (fachpraktische Unterweisung durch Betrieb) oder integrativer (fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung durch Bildungsdienstleister) Form; wenn notwendig mit medizinischer und/oder psychologischer, sozialer und/oder sonderpädagogischer Beratung/Unterstützung/Begleitung Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern zusätzliche individuelle Begleitung durch Sozialpädagog/innen und Stützlehrer/innen Schüler/innen, die ihren mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erworben haben, können zur Vorbereitung auf die Jg.St. 11 die Vorklasse (Vollzeit) oder den Vorkurs (Teilzeit/Samstag) besuchen. www.fosbos-aschaffenburg.de Brückenangebote Schülerinnen, die ihren mittleren Schulabschluss über die Mittelschule oder die Berufsausbildung erworben haben, können die Vorklasse (Vollzeit) besuchen. (kein Eltern unbhängiges BAFöG!). Der Vorkurs (Teilzeit/Abendunterricht) bereitet in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf den Besuch der Jg.-St. 12 vor. www.fosbos-aschaffenburg.de
© Copyright 2024 ExpyDoc