Ausgewählte Projekte und Instrumente zur

Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher und junger
Erwachsener an den Übergängen Schule – Ausbildung – Beruf in Aschaffenburg
Übersicht über Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule
Grundlage der Auflistung ist die Veröffentlichung „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher
an den Übergängen Schule – Ausbildung – Beruf“ des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie
und Integration vom Dezember 2013
Die Auflistung wurde, mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, des Jobcenters für die Stadt
Aschaffenburg durch das Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg ergänzt.
Stand: September 2015
Änderungen vorbehalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg
Die Auflistung ist als Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte im Übergang Schule – Beruf gedacht. Ratsuchende
sollten an die entsprechenden Beratungsstellen übergeben werden, nur diese kennen die Bedingungen unter denen
Förderungen möglich sind.
Ergänzungen und Korrekturen bitte an:
Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg
[email protected]
AUSGEWÄHLTE PROJEKTE UND INSTRUMENTE ZUR FÖRDERUNG JUGENDLICHER AN DEN
ÜBERGÄNGEN SCHULE – AUSBILDUNG – BERUF
I.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
II.
TABELLARISCHE ÜBERSICHT
A.
Übergang Schule – Ausbildung
1.
2.
3.
4.
B.
Berufsorientierung und –vorbereitung
Berufsorientierung und –vorbereitung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Förderung der beruflichen Ausbildung
Förderung der beruflichen Ausbildung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Übergang Ausbildung – Beruf
1.
2.
Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
III.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU AUSGEWÄHLTEN MASSNAHMEN
IV.
Kontaktadressen
V. Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule
I.
Abkürzungsverzeichnis
BiBB
BMBF
BMUB
BMFSFJ
StMAS
StMBW
ZBFS
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zentrum Bayern Familie und Soziales
II.
Tabellarische Übersicht
A.
Übergang Schule – Ausbildung
1.
Berufsorientierung und –vorbereitung
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Aktivierungshilfen für Jüngere
benachteiligte Jugendliche mit
vielfältigen oder
schwerwiegenden
niedrigschwelliges Angebot
Hemmnissen insb. im Bereich
im Vorfeld von Ausbildung
Motivation,
Schlüsselqualifikation, soziale
Kompetenzen
AQUA
(Aktivierung,
Qualifizierung,
Ausbildung)
Leistungsschwächere
Jugendliche, Altbewerber
sowie Ausbildungsabbrecher
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Bildungsträger
Arbeitsagentur
(§ 45 Abs. 1, S.1 Nr. 1
SGB III)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
siehe Anhang
Jugendliche über
Bildungsträger
Jobcenter
Jobcenter
bfz
Aschaffenburg
Jobcenter,
bfz
Jobcenter
(§ 16d SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Johannes-de-laSalle-Schule
Aschaffenburg
StMBW
niedrigschwelliges Angebot
im Vorfeld von Ausbildung
Aufnahme einer
berufsvorbereitenden
Maßnahme oder Ausbildung
Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung
(nur im SGB II)
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt,
Förderung der sozialen
Integration/ sozialen TeilTräger von
habe, Aufrechterhaltung bzw. Arbeitsgelegenheiten
Wiederherstellung der
Beschäftigungsfähigkeit,
Perspektiven ändern
Arbeitsqualifizierungsjahr(AQJ)
Berufsschulpflichtige
Jugendliche mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf, die
voraussichtlich einer
Ausbildung auch nach Besuch
eines
Berufsvorbereitungsjahres
nicht gewachsen sind, aber ihr
Leben selbstständig
bewältigen
AQJ als Sonderform eines
Berufsvorbereitungsjahres:
Vorbereitung auf einfache
berufliche Tätigkeiten auf
dem ersten Arbeitsmarkt
Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung, Schulaufsicht
StMBW
(§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
BSO-F)
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
abH
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Auszubildende, deren
Ausbildung ohne zusätzliche
Unterstützung und Förderung
in den Berufsschulfächern
gefährdet ist.
abH sind Maßnahmen, die
eine betriebliche Ausbildung
unterstützen und über
betriebs- und
ausbildungsübliche Inhalte
hinausgehen. Sie sollen
jungen Menschen die
Auszubildende
Aufnahme, Fortsetzung sowie
den erfolgreichen erstmaligen
Abschluss einer
Berufsausbildung und damit
eine berufliche Integration in
den ersten Arbeitsmarkt
ermöglichen.
Berufseinstiegsbegleitung
(BerEb)
Leistungsschwächere
Jugendliche ab der Vorabgangsklasse, die
Schwierigkeiten haben, den
Hauptschulabschluss zu
erreichen
Individuelle Begleitung von
Schüler*innen im Übergang
Schule-Beruf; Einführung an
mehreren Schulen; 50%
durch Dritte Kofinanzierung
Berufsintegration
sjahr – Vorklasse
(BIJ-V)
Berufsschulpflichtige
Jugendliche, die noch nicht
über die nötige
Ausbildungsreife verfügen
und Sprachförderbedarf
aufweisen
Berufsintegration
sjahr (BIJ - ESFgefördert)
Berufsschulpflichtige
Jugendliche, die noch nicht
über die nötige
Ausbildungsreife verfügen
und Sprachförderbedarf
aufweisen
Berufsvorbereitung unter
Beteiligung eines
Kooperationspartners, Fokus
Sprachförderung
Berufsvorbereitung unter
Beteiligung eines
Kooperationspartners mit
ergänzender
Sprachförderung
Berufsorientierung und
-vorbereitung mit
Schüler*innen der FörderBerufsKooperationspartnern in
und Mittelschulen
orientierungsbüro
Schulen
(Realschulen und Gymnasien)
Zentrale Informations- und
Beratungsstelle
Wer ist
antragsberechtigt?
Bildungsträger
Träger des Schulaufwands
Träger des Schulaufwands
Schulen
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
GbF
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
(§ 49 SGB III)
Schüler*innen
der Mittelschulverbünde
der Stadt
Aschaffenburg
Zugang über
Klassenlehrer*in
Arbeitsagentur
siehe Anhang
Berufsschule I
StMBW
Staatliche
Berufsschule I
Bildungsbüro
Berufsschule I
StMBW/
ESF in Bayern
siehe Anhang
Staatliche
Berufsschule I
Bildungsbüro
Klassenlehrer*in
der Mittelschulen
PestalozziSchönbergBrentanoMittelschule
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Schulen
StMBW (Art. 39
BayEUG, §§ 24, 45
BSO)
StMBW / ESF (Art. 39
BayEUG,
§§ 24, 45 BSO)
Stadt Aschaffenburg
Schulen
Maßnahmen /
Projekt
Zugang
Agentur für Arbeit
gemeinsam mit StMBW
(BOM: §
48 SGB III)
StMBW siehe
Über die
Anhang
Klassenlehrer der Staatliche
Mittelschulen
Schulamt,
Arbeitsagentur
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Berufsorientierungsmaßnahmen
(BOM)
Schüler*innen der
Mittelschule ab
Jahrgangsstufe 7
BOM: Schulen können unter
acht berufsorientierenden
Modulen wählen bzw.
individuelle Maßnahmen
gestalten, um die schulische
Berufsorientierung zu
vertiefen und den Übergang
Schule-Beruf zu verbessern
Berufsorientierung in
überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten (BaE)
Schüler*innen der
Mittelschule ab
Jahrgangsstufe 7
Systematische, individuelle
Berufsorientierung und
Überbetriebliche und
vorgelagerte Potentialanalyse
vergleichbare
in überbetrieblichen und
Berufsbildungsstätten
vergleichbaren
Berufsbildungsstätten
BMBF, BIBB
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen (BvB)
Jugendliche unter 25 Jahre
ohne berufliche
Erstausbildung; Jugendliche,
die nicht über erforderliche
Ausbildungsreife verfügen;
Jugendliche, deren
Ausbildungschancen durch die
Förderung erhöht werden;
Jugendliche mit komplexem
Förderbedarf
Vorbereitung auf die
Aufnahme einer Ausbildung;
Vorbereitung auf den
Mittelschulabschluss;
betriebliche Praktika in
angemessenem Umfang
möglich
Arbeitsagentur
(§ 51 ff SGB III)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
siehe Anhang
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ/k und
BVJ/s)
Berufsschulpflichtige
Jugendliche, die noch nicht
über die nötige
Ausbildungsreife verfügen
Berufsschulen,
Berufsvorbereitung in
Berufsschulen zur
schulischer Form (BVJ/s)
sonderpädagogischen
oder unter Beteiligung eines
Förderung, Schulaufsicht
Kooperationspartners (BVJ/k)
StMBW
(Art. 39, 41 Abs. 6
BayEUG,
§§ 24, 45 BSO,
§ 9 Abs. 1 BSO-F)
Berufsschule I
Berufsschule II
Berufsschule III
Johannes-de-laSalle-Schule
StMBW siehe
Anhang
Schulen
Das Berufswahl-SIEGEL wird
Schulen mit einer
ausgezeichneten
Berufsorientierung verliehen.
Diese werden bei der
systematischen
Verbesserung ihrer
Berufsorientierung begleitet
und erhalten dafür
entsprechende Anerkennung
Ist für Bayern in der
Konzeptionierung
Berufswahlsiegel
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zielgruppe
Schulen
Bildungsträger
Weiterführende
Informationen
BMBF BIBB siehe
Anhang
Bertelsmann
Stiftung
Maßnahmen /
Projekt
Berufswegekompass
Zielgruppe
Jugendliche
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Berufsbildungsmesse
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Wirtschaftsjunioren
Deutschland (WJD)
Aschaffenburg
Öffentliche
Veranstaltung
Weiterführende
Informationen
http://www.beru
fswegekompass.
net
Wirtschaftsjunioren
Bildungsketten
Zusammenfassung
verschiedener
Förderinstrumente:
Schüler*innen der Mittel- und 1. Potentialanalyse ab
Förderschule ab
Jahrgangsstufe 7
Jahrgangsstufe 7
2. Berufsorientierung ab
Jahrgangsstufe 8
3. Berufseinstiegsbegleiter
Bildungsketten
Bildungsträger
BMBF
Über die
Klassenlehrer*in
der Mittel- und
Förderschulen
BMBF
Chance
Berufsausbildung
Berufsschulpflichtige
Jugendliche der
Jahrgangsstufe 10, die sich in
keinem Vollzeitangebot von
Schule oder Agentur für
Arbeit befinden
Berufsschulen, Agentur für
Arbeit
StMBW
(Art. 39 BayEUG)
Berufsschulen
StMBW
Arbeitgeber
Agentur für Arbeit
(§ 54a SGB III)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
siehe Anhang
Mehrere Beratungsangebote
während des Schuljahres;
nachträgliche Vermittlung in
Ausbildung oder
Vollzeitangebote der
Berufsvorbereitung
Berufsvorbereitende
Vermittlung und Vertiefung
von Grundlagen für den
Erwerb beruflicher
Zielgruppen für EQHandlungsfähigkeit und der
Vermittlung von Kenntnissen
Maßnahmen sind Ausbildungsbewerberinnen und - und Fertigkeiten für einen
bewerber, die bis zum 30.
anerkannten
September keine
Ausbildungsberuf als
sozialversicherungsEinstiegsAusbildungsstelle finden
pflichtiges
qualifizierung -EQ konnten sowie junge
Menschen, die aktuell noch
Langzeitpraktikum, min. 6 –
nicht in vollem Umfang für
max. 12 Monate
eine Ausbildung geeignet oder Zuschuss zur Vergütung des
Jugendlichen bis zu 216 €
lernbeeinträchtigt und sozial
benachteiligt sind.
monatlich sowie
pauschalierten Anteil zur
Sozialversicherung, welcher
jährlich neu festgesetzt wird
( 2013– 107 €)
Maßnahmen /
Projekt
Förderung von
Arbeitsverhältnissen (nur im
SGB II)
Freie Förderung
(nur im SGB II)
Gemeinsam
Verantwortung
übernehmen
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Langzeitarbeitslose junge
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Es sollen Arbeitsverhält-nisse
für langzeitarbeitslose,
arbeitsmarktferne Personen
mit mindestens zwei
weiteren VermittlungsArbeitgeber
hemmnissen gefördert
werden, um die Personen an
die Anforderungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes
heranzuführen
Jobcenter
(§ 16e SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungs-hemmnissen
Die Möglichkeiten der
gesetzlich geregelten
Eingliederungsleistungen
sollen durch freie Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit
erweitert werden
Jobcenter
(§ 16f SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Fachkräfte im Übergang
Schule – Beruf und in der
Ausbildung
Gemeinsame Fortbildungen
für Akteure
unterschiedlichster
Profession im Bereich
Berufsorientierung und
Ausbildung
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Jugendliche und Erwachsene
bzw. Bildungsträger bzw.
öffentliche und freie Träger
der Jugendhilfe
Stadt Aschaffenburg
Agentur für Arbeit
Handlungsempfehlungen bei
Lehrkräfte
Schulversäumnissen
Frühzeitiges Eingreifen bei
Schulversäumnissen
Lehrkräfte
Benachteiligte Jugendliche /
Initiative
Jugendliche und junge
JUGEND STÄRKEN Erwachsene mit
im Quartier
Migrationshintergrund/
Schulverweigerer
Integration benachteiligter
Jugendlicher in Ausbildung
und Arbeit
Juristische Personen des
öffentlichen oder privaten
Rechts
Jobmeile des
Handwerks
Jugendliche
BMFSFJ
BMUB
Kreishandwerkerschaft
Aschaffenburg
Berufsbildungsmesse
Öffentliche
Veranstaltung
Handwerkskammer von
Unterfranken
Kreishandwerkerschaft
Jugendarbeits-
Jugendliche bis 27 Jahre ohne Aufnahme einer
Jugendliche bis 27 Jahre
Stadt Aschaffenburg
Stadt
Stadt
Maßnahmen /
Projekt
beratung
Zielgruppe
Ausbildung und/oder Arbeit,
die nicht mehr vom
Beratungssystem
(Jobcenter/Berufsberatung)
erfasst oder erreicht werden.
Schulpflichtige
Entlassschüler*innen der
Mittel- und Förderschulen
deren Verbleib nach der
Entlassung ungeklärt ist.
•
•
Jugendmigrations
-dienst
JMD
•
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme,
Ausbildung oder Arbeit
Kinder, Jugendliche,
junge Erwachsene mit
Migrationshintergrund
vom 12. bis zur
Vollendung des 27.
•
Lebensjahres
Eltern von Kindern und
Jugendlichen mit
Migrationshintergrund,
insbesondere in Fragen
•
der Bildung/Ausbildung
ihrer Kinder
•
Menschen, Initiativen und
Institutionen, die für den
Integrationsprozess
junger Migrantinnen und
Migranten relevant sind,
einschließlich der
Bevölkerung im
Lebensumfeld der jungen
Menschen
Verbesserung der
Integrationschancen
(sprachliche, soziale,
schulische und berufliche
Integration)
Förderung von
siehe Zielgruppe
Chancengerechtigkeit
Förderung der
Partizipation in allen
Bereichen des sozialen,
kulturellen und
politischen Lebens
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Arbeitsagentur
BMFSFJ
Zugang
Aschaffenburg
JUKUZ
Bildungsbüro
JMD
Aschaffenburg
Weiterführende
Informationen
Aschaffenburg
Bildungsbüro
www.jugendmigr
ationsdienste.de
JMD
Aschaffenburg
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Träger der öffentlichen und
freien Jugendhilfe
Örtlicher Träger der
öffentl. Jugendhilfe
(Landkreis/kreisfreie
Stadt)
Staatliche Förderung:
StMAS; JaSFörderrichtlinie
Bewilligungsbehörden:
Regierungen
Über die
Klassenlehrer*in
der Grund-,
Mittel-, Berufsund
Förderschulen
(wird nicht an
allen Schulen
angeboten)
Jugendwohnen
Obdachlose oder von
Obdachlosigkeit bedrohte
junge Menschen
Obdachlose junge Menschen
sollen mit
sozialpädagogischer Hilfe und
einem
Wohnfähigkeitstraining
wieder gesellschaftlich
Obdachlose oder von
einzugliedern werden. Durch Obdachlosigkeit bedrohte
das Training sollten die
junge Menschen
Jugendlichen, für Vermieter,
wieder zu akzeptablen Mieter
werden. Parallel findet ein
Arbeitsbefähigungstraining
statt.
Stadt Aschaffenburg
Jobcenter
Stadt
Aschaffenburg
Amt für soziale
Leistungen
Die Brücke e.V.
Stadt
Aschaffenburg
Jobcenter
Klassen für
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz
Berufsschulpflichtige
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz, die sich in
einer Maßnahme der
Arbeitsverwaltung (z.B. BvB)
befinden und
berufsschulpflichtige
Jugendliche, die an einer
Ausbildung / einem Vollzeitangebot der Berufsschule
nicht interessiert sind
Vermittlung einer beruflichen
Grundbildung, Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung,
Hilfe bei der
Ausbildungsplatzsuche
StMBW
(Art. 39, Art. 41 Abs
6 BayEUG)
Berufsschule I
Berufsschule II
Berufsschule III
Johannes-de-laSalle-Schule
StMBW siehe
Anhang
Maßnahmen /
Projekt
Jugendsozialarbeit an Schulen
(JaS)
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Sozial benachteiligte oder
individuell beeinträchtigte
junge Menschen
Sozial benachteiligte Kinder
und Jugendliche in ihrer
persönlichen Entwicklung,
schulischen und beruflichen
Ausbildung,
sozialpädagogisch so zu
unterstützen, dass ihre
Eingliederung in die
Arbeitswelt und somit ihre
soziale Integration gelingen
kann; JaS wird insbesondere
an Mittel-, Berufs- und
Förderschulen geleistet.
Berufsschulen, Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung
Weiterführende
Informationen
Jugendamt der
Stadt
Aschaffenburg
StMBW siehe
Anhang
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Kickstarter
Jugendliche unter 25 Jahre
die eine individuelle und
nachhaltige Unterstützung
benötigen zur Integration in
den Arbeitsmarkt.
Ziel ist die berufliche und
soziale Teilhabe in die
Stadt Aschaffenburg
Gesellschaft und Arbeitswelt
Jugendamt
durch Vermittlung beruflicher
Arbeitsagentur
Schlüsselqualifikationen und
sozialer Kompetenzen
Migranten*innen
Biografie gestützte,
komptenzorientierte Berufsund Laufbahnberatung
Kommunale
Eingliederungsleistungen
(nur im SGB II)
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Unterstützung bei der
Eingliederung in Ausbildung
bzw. in Arbeit: Betreuung
minderjähriger oder
behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene
Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung und
Suchtberatung
Kompetenzwerkstatt
Die Kompetenzwerkstatt
(KW) ist ein modulares
Verfahren zu
Berufsorientierung und
Persönlichkeitsentwicklung für
Jugendliche, das in den
Kontexten Schule, Jugendhilfe
und Fördermaßnahmen für
Jugendliche eingesetzt
werden kann.
Nicht mehr schulpflichtige
Jugendliche und Erwachsene
KomBi-Laufbahnberatung
Kurse zur
Vorbereitung auf
die Nachholung
des Hauptschulabschlusses
(HSA- Kurse)
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Stadt
Aschaffenburg
Jugendamt
Arbeitsagentur
Die Brücke e.V.
Die Brücke e.V.
vhs
Aschaffenburg
vhs
Aschaffenburg
www.migranet.or
g
www.netzwerkiq.de
Jobcenter
(§ 16a SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Die KW ist ein Prozess der
Kompetenzentwicklung, dem
neben den thematischen
Schwerpunkten der Module
und der Ausrichtung auf das
Erschließen eines konkreten
Jugendliche (Gruppen)
Berufsfeldes ein
kontinuierlicher Prozess des
sozialen Lernens,
Reflektierens und
Entwickelns der eigenen
Persönlichkeit zugrunde liegt.
Schulen
Jugendeinrichtungen
Bildungsträger
Bildungsbüro
Schulen
Stadt
Aschaffenburg
Vermittlung der Kenntnisse
für die Externen Prüfung
Abschluss der Mittelschule/
qualifizierender Abschluss
der Mittelschule mit
sozialpädagogischer
Betreuung
StMBW/
Regierung von
Niederbayern
Volkshochschule
Aschaffenburg
StMBW, Referat
VII.9
Stadt Aschaffenburg
Arbeitsagentur
Migranten*innen
Erwachsenenbildungsträger
Maßnahmen /
Projekt
Schulversuch
„Berufsorientierungsklasse
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Freiwillige Wiederholer der 9.
Jahrgangsstufe der
Mittelschule und Jugendliche
im BVJ/k
Besondere Form der
Übergangsbegleitung, mit
dem Ziel, die Chancen von
leistungsschwächeren
Berufsschule, Mittelschule,
Jugendlichen einen
Ausbildungsplatz zu erhalten, Schulaufsicht
zu erhöhen; Kooperation
zwischen einer Klasse der
Mittelschule und einer Klasse
der Berufsschule
•
•
SchuleWirtschaftExperte*in
Schulleitungen, Lehrkräfte,
Unternehmen
•
Sprach- und
Kulturvermittler
Migrantinnen/ Migranten und
Institutionen bei denen es
aufgrund der mangelnden
Sprachkenntnisse zu einer
erschwerten Kommunikation
sowie durch sozio-kulturelle
Unterschiede es zu
Missverständnissen kommen
kann.
Förderung des
Austausches zwischen
den Mittelschulen und
den Betrieben
Beratung der
Mittelschulen zu
Berufsorientierung und
Kooperationen mit
externen Partnern
Kontaktperson für die
Zusammenarbeit
zwischen Haupt/Mittelschule und
Berufsschule
Die Sprach- und
Kulturvermittler*innen
übersetzen bei Gesprächen
als neutrale Instanz und
unterliegen der
Schweigepflicht.
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung
des StMBW vom 25.
März 2010
Az.: S 35S7641.2/10/1
Bekanntmachung des
StMBW vom 8. August
2012
Az.: S-5S7641.24b.17936
Zugang
Berufsschule I
Mittelschule
Hösbach
Weiterführende
Informationen
StMBW MuBiK –
Mittelschule und
Berufsschule in
Kooperation
siehe Anhang
Staatliches
Schulamt
Schulen und Unternehme
StMBW
SchuleWirtschaft
Staatliches
Schulamt
www.sprungbrett
bayern.de/SCHU
LEWIRTSCHAFTExperte/
Ämtern, Behörden,
Kindergärten, Schulen,
Beratungsstellen und
Migrantinnen/ Migranten
Stadt Aschaffenburg
Integrationsmanagement
SKV@aschaffenb
urg.de
Stadt
Aschaffenburg
Maßnahmen /
Projekt
Stadtteilmütter
(erweiterte)
vertiefte Berufsorientierung
2.
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Jugendliche, Familien
Die Stadtteilmütter bieten
Einzelfallhilfen für Familien
an. Sie geben Tipps zur
Erziehung, gesunden
Ernährung und
Gesundheitsfürsorge.
Außerdem helfen sie
Familien, die richtige
Beratungseinrichtung zu
finden
Kindergärten, Schulen,
Beratungsstellen und
Migrantinnen/ Migranten
Jugend- und
Bewohnertreff B4
MIZ –
Stadt Aschaffenburg
Miteinander im
Stadt
Integrationsmanagemen
Zentrum e.V.
Aschaffenburg
t
Familienstützpunkt HefnerAlteneck
Schülerinnen und Schüler in
Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen
und in sonderpädagogischen
Förderzentren
Schulen können unter 4
berufsorientierenden
Modulen wählen bzw.
individuelle Maßnahmen
gestalten, um die schulische
Berufsorientierung zu
vertiefen und den Übergang
Schule-Beruf zu verbessern
Schulen
Agentur für Arbeit
gemeinsam mit StMBW
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Zugang
Weiterführende
Informationen
Förderschulen
Berufsorientierung und –vorbereitung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Maßnahmen /
Projekt
Arbeits- und
lebensvorbereitende
Klassen (ALV)
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Jugendliche mit
sozialemotionalem
Förderbedarf, die ihre
Vollzeit-schulpflicht erfüllt
haben
ALV als Sonderform des BVJ
an Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung Stabilisierung der
Gesamtpersönlichkeit und
Förderung der Befähigung
zur Aufnahme einer
Berufsausbildung oder eines
Arbeitsverhältnisses durch
Verhaltens- und Sozialtraining, Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen und
Erwerb von beruflichen
Grund-kenntnissen
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Jugendliche bzw. deren
Erziehungsberechtigte
StMBW
(§ 9 Abs. 1 BSO-F)
Örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe
(Landkreise/kreisfreie
Städte)
Wird in
Aschaffenburg
nicht angeboten
StMBW
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Berufsorientierung
Individuell
(Artikel 1 der
Initiative
Inklusion)
Schwerbehinderte
Schülerinnen und Schüler,
insbesondere mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf, die eine der
letzten beiden Schulklassen
der jeweiligen Schulart
besuchen. Bei schwerbehinderten Schülerinnen und
Schülern aus Gymnasien kann
eine Teilnahme auch in der 9.
oder 10. Klasse sinnvoll sein,
wenn die Beendigung des
Schulbesuchs nach der 10.
Klasse in Frage kommt.
Förderung der beruflichen
Orientierung von
Schülerinnen und Schülern
mit Behinderung und
Verbesserung ihrer
Zugangschancen zu
Berufsausbildung oder
Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
Schwerbehinderte
Schülerinnen und Schüler
bzw. deren Erziehungsberechtigte
StMAS StMBW
Agentur für Arbeit
Träger/Durchführender
der Maßnahme:
Integrationsfachdienste
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen (BvB
Reha)
Verbesserung der beruflichen
Handlungsfähigkeit,
Unterstützung bei der
Berufsorientierung – und wahl; Vorbereitung auf die
Behinderte Jugendliche und
Aufnahme einer Ausbildung
junge Erwachsene ohne
oder Beschäftigung;
berufliche Erstausbildung, die
Behinderte Menschen im
Vermittlung von
Sinne des § 19 SGB III
die allgemeine Schulpflicht
fachpraktischen und –
erfüllt und das 25. Lebensjahr
theoretischen sowie sozialen
noch nicht erfüllt haben
Qualifikationen; Vorbereitung
auf den nachträglichen
Erwerb des
Hauptschulabschluss;
Durchführung von Praktika
Schulbegleitung
Menschen mit Behinderung
Schulbegleiter tragen dazu
bei, Defizite im
pflegerischen, motorischen,
sozialen, emotionalen und
kommunikativen Bereich
auszugleichen, um den
Besuch der allgemeinen
Schule oder Förderschule zu
ermöglichen.
Zugang
Weiterführende
Informationen
Förderschulen
StMAS ZBFS
Integrationsfachdienst
Bayern
Arbeitsagentur
(§§ 51 ff. und 115 Nr. 2 Arbeitsagentur
SGB III)
Sofern der Betreute beim
Besuch der Schule die
Unterstützung durch einen
Schulbegleiter benötigt,
Regierung von
stellen die
Unterfranken
Erziehungsberechtigten beim
Bezirk einen Antrag auf
Kostenübernahme.
Regierung von
Unterfranken
Schulen
GbF
gfi
Arbeitsagentur
Regierung von
Unterfranken
GbF
gfi
3.
Förderung der beruflichen Ausbildung
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Integration in den Arbeitsund Ausbildungsmarkt
Angebot von zusätzlichen
Ausbildungsplätzen
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Träger der öffentlichen und
freien Jugendhilfe
Agentur für Arbeit,
Jobcenter, örtlicher
Träger der öffentl.
Jugendhilfe (Landkreis,
kreisfreie Stadt)
SGB II, III, §§ 13 Abs.
1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB
VIII;
Staatl. Förderung AJSRichtlinie: StMAS und
ESF
Bewilligungsbehörde:
ZBFS
Siehe Projekt
AQUA (A 1)
StMAS
ESF in Bayern
siehe Anhang
Agentur für Arbeit,
Agentur für
Arbeit,
Agentur für
Arbeit,
Arbeitsweltbezogene
Jugendsozialarbeit (AJS)
Sozial benachteiligte und
individuell beeinträchtigte
junge Menschen, insbes.
Zwischen 15 und 25 Jahren
Assistierte
Ausbildung
Assistierte Ausbildung ist
eine individuelle,
kontinuierliche Begleitung
und Förderung
lernbeeinträchtigter oder
sozial benachteiligter junger
Menschen (einschließlich
Menschen mit Behinderung)
von der Ausbildungssuche bis
Die assistierte Ausbildung
zum Ausbildungsabschluss
schafft Zugänge zur regulären
und zur Integration in die
Ausbildung für junge
Arbeitswelt. Gegenstand der
Menschen mit
Förderung können die
Jugendliche
unterschiedlichen
Vorbereitung auf die
Voraussetzungen und
Ausbildungsaufnahme und
unterstützt den erfolgreichen
Unterstützung während der
Ausbildungsabschluss.
Ausbildung sein.
Hinzu kommen Maßnahmen
zur Unterstützung von
Betrieben bei administrativen
und organisatorischen
Aufgaben im Zusammenhang
mit der Anbahnung und
Durchführung der
Ausbildung.
Ausbilderkredit
Zinsgünstiges Darlehen zur
Deckung des allgemeinen
Betriebsmittelbedarfs;
Kleine und mittlere
Investitionsförderung
Unternehmen die
lernbeeinträchtigte oder sozial insbesondere im
Zusammenhang mit
Benachteiligte ausbilden
Einrichtung von
Ausbildungsplätzen
Ausbildungsbegleitende Hilfen
(abH)
Lernbeeinträchtigte und sozial
benachteiligte Jugendliche.
Ausbildungssuchende und
Auszubildende, bei denen
andernfalls der Abbruch der
Ausbildung droht.
Erweiterung auf die zweite
Ausbildung, sofern Abbruch
droht und der Abschluss für
die dauerhafte berufliche
Eingliederung erforderlich ist
KMU der gewerblichen
Wirtschaft und Angehörige
der freien Berufe in Bayern
LfA Förderbank Bayern
Landesförderbank Bayern
StMAS
Aufnahme, Fortsetzung und
erfolgreichen Abschluss einer
Berufsausbildung
ermöglichen; Abbau von
Sprach- und
Bildungsträger
Bildungsdefiziten, Förderung
von Fachpraxis und -theorie,
sozialpädagogische
Begleitung
Arbeitsagentur
§ 75, §§ 77 ff SGB III
Arbeitsagentur
GbF
siehe Anhang
Ausbildungspaten
Auszubildende bis 27 Jahre
Ausbildungsmit Unterstützungsbedarf
begleiter
Verhinderung eines
Ausbildungsabbruchs.
Unterstützung zu einem
erfolgreichen
Ausbildungsabschluss
Auszubildende bis 27 Jahr
BMBF,
Senior Expert Service
Jobcenter
Jobcenter
SES
Jobcenter
Beratungsnetzwerk an den
Staatlichen
Berufsschulen zur Auszubildende
Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen
Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen.
Vermittlung an geeignete
Beratungsstellen
Auszubildende
Staatliche Berufsschulen
Über die
Agentur für Arbeit,
Staatlichen
Stadt Aschaffenburg,
Berufsschulen
IHK, HWK, HdBA
Bildungsbüro der
Stadt
Aschaffenburg
Betriebliche
Ausbildung
Jugendliche die ihre
Vollzeitschulpflicht beendet
haben
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf
Arbeitgeber
Zuständige Kammern
Abschluss eines
Ausbildungsvertrags mit
einem
Arbeitgeber
Arbeitsagentur
BIZ
Kammern
(Berufsberatung
der Agentur für
Arbeit)
Berufsausbildung
in einer
außerbetriebliche
n Einrichtung
(BaE)
sozial benachteiligte und
lernbeeinträchtigte
Jugendliche
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen
Einrichtung, zusätzlich
sozialpädagogische
Begleitung sowie
Stützunterricht.
Der Anteil betrieblicher
Ausbildungsphasen je
Ausbildungsjahr kann
angemessen sein
Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB)
Auszubildende, die nicht bei
den Eltern wohnen
Finanzielle Beihilfe, wenn der
Abschluss einer Ausbildung
Auszubildende
aufgrund finanzieller
Schwierigkeiten gefährdet ist
Jugendliche mit mindestens
Hauptschulabschluss.
Voraussetzungen hinsichtlich
der Schulabschlüsse variieren
zwischen den
Ausbildungsberufen
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf oder
schulischer Ausbildungsabschluss
Schüler*innen
Erwerb des mittleren
Schulabschlusses (ohne
Prüfung)
ggf. Erwerb der
Fachhochschulreife (Prüfung)
Berufsfachschulen
Bildungsträger
Arbeitsagentur § 76
SGB III
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
(§§ 56 ff. SGB III)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Berufsfachschulen
Verzeichnis im
BIZ
StMBW
Berufsfachschule
für Ernährung
und Versorgung
Berufsfachschule
für Kinderpflege
Berufsfachschule
für Sozialpflege
Jugendliche die ihre
Vollzeitschulpflicht beendet
haben
Die Ausbildung qualifiziert
zur Fachkraft für
Dienstleistungen in den
Bereichen Ernährung,
Versorgung und Betreuung
von Menschen in
verschiedenen Alters- und
Lebenssituationen. Auch
Textilpflege, Pflege von
Räumen und die Gestaltung
des Wohnumfeldes können
mögliche Aufgabenbereiche
sein.
Abschluss: Assistent/in für
Ernährung und Versorgung
Schüler*innen nach
Beendigung ihrer
Vollzeitschulpflicht
Berufsschule III
StMBW
Jugendliche mit min.
Hauptschulabschluss
Die BFS für Kinderpflege
vermittelt grundlegende
Kenntnisse und Fertigkeiten
zur pädagogischen Mitarbeit
bei der Betreuung, Bildung
und Erziehung von Kindern
Schüler*innen mit min.
im vorschulischen Alter und
Hauptschulabschluss
der frühen Schulzeit in den
sozialpädagogischen
Einrichtungen.
Abschluss: Staatlich
geprüften/r Kinderpfleger/in”
Berufsschule III
StMBW
Jugendliche die ihre
Vollzeitschulpflicht beendet
haben
Die BFS für Sozialpflege
vermittelt grundlegende
Kenntnisse und Fertigkeiten
zur sozialpflegerischen
Mitarbeit in der Kranken-,
Alten- und Behindertenhilfe
Abschluss: Staatlich
geprüfte/r Sozialbetreuer/in
und Pflegefachhelfer/in
Berufsschule III
StMBW
Schüler*innen nach
Beendigung ihrer
Vollzeitschulpflicht
Berufsfachschule
IT
Jugendliche mit min.
mittlerem Bildungsabschluss
Mit den erworbenen
Kompetenzen ist man sehr
gut vorbereitet für die
Ausbildung in diversen
kaufmännischen oder
technischen Berufen im ITBereich.
Bewerbungsmanagement
Ausbildungssuchende
Unterstützung bei der
Erstellung/ Überarbeitung
von Bewerbungsunterlagen
Ausbildungssuchende
Bildungskredit
volljährige Schülerinnen und
Schüler in den letzten zwei
Jahren vor Abschluss der
Ausbildung Studierende in
fortgeschrittenen
Ausbildungsphasen
monatlicher Kredit in Höhe
von 100, 200 oder 300 EUR;
Dauer: bis zu 24 Monaten
volljährige Schülerinnen und
Schüler und Studierende
Fachoberschule
Schüler*innen mit mittlerem
Schulabschluss und
Notendurchschnitt von mind.
3,5 in den Fächern Deutsch,
Mathematik, Englisch oder
Oberstufenreife
Erwerb der
Fachhochschulreife
Schüler*innen mit mittlerem
Schulabschluss und
Notendurchschnitt von mind.
Fachoberschulen
3,5 in den Fächern Deutsch,
Mathematik, Englisch oder
Oberstufenreife
Schüler*innen mit mittlerem
Bildungsabschluss
Berufsschule I
StMBW
Arbeitsagentur
(§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
SGB III)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
StMAS
Berufliche
Oberschule,
Staatliche
Fachoberschule
StMBW
und
Berufsoberschule
Aschaffenburg
Fit for Work:
Förderung der
betrieblichen
Ausbildung von
Ausbildungsbetriebe
marktbenachteilig
ten Jugendlichen
- Chance
Ausbildung
Förderung für
Ausbildungsbetriebe mit bis
zu
5.000 Euro, wenn diese
Jugendliche aus den
Praxisklassen bayerischer
Hauptschulen oder
Jugendliche ohne
Schulabschluss ausbilden.
Betriebe
Förderung mit bis zu 2.500
Euro, wenn der Betrieb einen
Jugendlichen ausbildet, der
mit einem Maßnahmeträger
spätestens drei Monate nach
Beginn der Ausbildung eine
Vereinbarung über
ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH) nach SGB III
geschlossen hat.
StMAS, ESF,
Praxisklassenrichtlinie
zbfs
StMAS
ESF in Bayern
Fit for Work:
Förderung der
Verbundausbildung
Ausbildungsbetriebe
Förderung für
Ausbildungsbetriebe mit bis
zu 4.000 Euro, die
Betriebe
zusätzliche Ausbildungsplätze
im Rahmen einer
Verbundausbildung anbieten.
StMAS, ESF,
Verbundausbildungsrichtlinie
zbfs
StMAS
ESF in Bayern
Ausbildungsbetriebe
Förderung für
Ausbildungsbetriebe, die
zusätzliche Ausbildungsplätze
für benachteiligte
Jugendliche bereitstellen
Betriebe
oder erstmals einen
Auszubildenden aufnehmen,
soweit die Voraussetzungen
der Förderrichtlinie vorliegen.
StMAS, ESF, Richtlinie
zusätzliche
Ausbildungsstellen
zbfs
StMAS
ESF in Bayern
Fit for Work:
Förderung
zusätzlicher
Ausbildungsplätze
Fit for Work:
Mobilitätshilfen
Auszubildende
Förderung von monatlich 150
Euro bei notwendiger
auswärtiger Unterbringung,
wenn die Ausbildung in
Auszubildende
einem Gebiet mit
ungünstiger demografischer
Entwicklung aufgenommen
wird
Förderplan nach
§ 14 BSO-F
Schülerinnen und Schüler der
Berufsschule zur
sonderpädagogischen
Förderung
Erstellen eines Förderplans
auf der Grundlage des
sonderpädagogischen
Gutachtens; individuelle
diagnosegeleitete Förderung
Förderunterricht
nach § 30 BSO
Auszubildende mit
Schwierigkeiten im
Berufsschulunterricht
Wiederholung und Vertiefung
der berufsfachlichen Inhalte
Schulen in eigener
mittels individueller
Verantwortung
Förderung zusätzlich zum
Regelunterricht
Gemeinsam
Verantwortung
übernehmen
Fachkräfte im Übergang
Schule – Beruf und in der
Ausbildung
Gemeinsame Fortbildungen
für Akteure
unterschiedlichster
Profession im Bereich
Berufsorientierung und
Ausbildung
Interkulturelle
Kompetenz in der
beruflichen
Bildung
Fachkräfte im Übergang
Schule – Beruf und in der
Ausbildung
Eine Fortbildung für
Berufsschullehrer*innen,
betriebliche Ausbilder*innen
sowie Fachkräfte in der
beruflichen Bildung.
JOBSTARTER
Unternehmen, die nicht
ausbilden; Unternehmen in
Wachstumsbranchen und von
Inhaberinnen und Inhabern
mit Migrationshintergrund
Ausbildungsplätze in diesen
Unternehmen schaffen und
neue Handlungsspielräume
des Berufsbildungsgesetzes
modellhaft erproben
kein Antrag erforderlich (für
alle Schüler/innen der
Berufsschule zur
sonderpädagogischen
Förderung)
StMAS, AMF,
Mobilitätshilferichtlinie
zbfs
StMAS
StMBW
§ 14 BSO-F
Johannes-de-laSalle-Schule
StMBW
StMBW
§ 30 BSO
Berufsschulen
StMBW
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Stadt
Aschaffenburg
Integrationsmanagement
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Wird in
Aschaffenburg
nicht angeboten
BMBF
Stadt Aschaffenburg
Agentur für Arbeit
Lehrkräfte, Ausbilder,
Fachkräfte
Stadt Aschaffenburg
Juristische Personen des
öffentlichen Rechts bzw. des
privaten Rechts, die auf dem BMBF
Gebiet der beruflichen
Bildung tätig sind
JOBSTARTER
CONNECT
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz
Entwicklung u. Erprobung
von Lösungsansätzen für
eine frühzeitige Integration
junger Menschen in die duale
Berufsausbildung mittels
bundeseinheitlicher
Ausbildungsbausteine
Jobstarter
KAUSA
migrantengeführte
Unternehmen
Erhöhung der
Ausbildungsbeteiligung von
Migrantenunternehmen
Jugendhilfebetrieb
Savarini
Besonders sozial
benachteiligte oder individuell
die Ausbildung in Berufen
beeinträchtigte junge
des Hotel- und
Menschen mit multiplen
Gaststättengewerbes
Hemmnissen und erhöhtem
Förderbedarf i
•
•
Jugendmigrations
-dienst
JMD
•
Kinder, Jugendliche,
junge Erwachsene mit
Migrationshintergrund
vom 12. bis zur
Vollendung des 27.
•
Lebensjahres
Eltern von Kindern und
Jugendlichen mit
Migrationshintergrund,
insbesondere in Fragen
•
der Bildung/Ausbildung
ihrer Kinder
•
Menschen, Initiativen und
Institutionen, die für den
Integrationsprozess
junger Migrantinnen und
Migranten relevant sind,
einschließlich der
Bevölkerung im
Lebensumfeld der jungen
Menschen
Juristische Personen des
öffentlichen Rechts bzw. des
privaten Rechts, die auf dem BMBF
Gebiet der beruflichen
Bildung tätig sind
Jugendliche
Verbesserung der
Integrationschancen
(sprachliche, soziale,
schulische und berufliche
Integration)
Förderung von
siehe Zielgruppe
Chancengerechtigkeit
Förderung der
Partizipation in allen
Bereichen des sozialen,
kulturellen und
politischen Lebens
Wird in
Aschaffenburg
nicht angeboten
BMBF
BIBB
Wird in
Aschaffenburg
nicht angeboten
BIBB
Jugendhilfebetrieb im
Rahmen der
Arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit
gfi
gfi
BMFSFJ
JMD
Aschaffenburg
www.jugendmigr
ationsdienste.de
JMD
Aschaffenburg
Kommunale
Eingliederungsleistungen
(nur im SGB II)
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Unterstützung bei der
Eingliederung in Ausbildung
bzw. in Arbeit: Betreuung
minderjähriger oder
behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene
Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung und
Suchtberatung
Jobcenter
(§ 16a SGB II )
Jobcenter
Jobcenter
siehe Anhang
www.machdudei
nding.de
Mach Dein Ding
Jugendliche
Kampagne für die duale
Ausbildung
Homepage und Plakate
PraeLab
Berufsschüler*innen
Diagnosetool zur
Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen
Hochschule der Agentur für
Arbeit Mannheim
Berufsschulen
Sprach- und
Kulturvermittler
Migrantinnen/ Migranten und
Institutionen bei denen es
aufgrund der mangelnden
Sprachkenntnisse zu einer
erschwerten Kommunikation
sowie durch sozio-kulturelle
Unterschiede es zu
Missverständnissen kommen
kann.
Die Sprach- und
Kulturvermittler*innen
übersetzen bei Gesprächen
als neutrale Instanz und
unterliegen der
Schweigepflicht.
Ämtern, Behörden,
Kindergärten, Schulen,
Beratungsstellen und
Migrantinnen/ Migranten
Stadt Aschaffenburg
SKV@aschaffenb
Integrationsmanagemen
urg.de
t
Stadt
Aschaffenburg
Diagnostik und Förderung
der Schülerinnen und Schüler
Beratung der Lehrkräfte,
Erziehungsberechtigten und
der Schülerinnen und Schüler
Koordinierung der
sonderpädagogischen
Förderung; Fortbildungen für
Lehrkräfte
Berufsschulen,
Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung
StMBW
Art. 21 BayEUG
§ 13 BSO-F
StMBW
Jugendliche mit
sonderpädagogischem
Unterstützung
Förderbedarf an
durch die Mobilen
Berufsschulen oder im
SonderpädagoHinblick auf einen weiteren
gischen Dienste
Förderbedarf an
der Förderschule
Berufsschulen zur
(MSD)
sonderpädagogischen
Förderung
Unternehmen
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
Johannes-de-laSalle-Schule
Stadt
Aschaffenburg
Stadt
Aschaffenburg
Vermittlungsbudget
4.
Ausbildungssuchende, von
Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitssuchende und
Arbeitslose
Unterstützung der
Anbahnung oder Aufnahme
einer
versicherungspflichtigen
Beschäftigung durch eine
individuelle, bedarfsgerechte
und flexible Förderung
Ausbildungssuchende, von
Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeits-suchende und
Arbeitslose
Arbeitsagentur
(§ 44 SGB III )
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
siehe Anhang
Zugang
Weiterführende
Informationen
Förderung der beruflichen Ausbildung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Arbeitsassistenz
Menschen mit Behinderung
mit erheblichem
Unterstützungsbedarf, die
zudem schwerbehindert nach
§ 2 Abs. 2 SGB IX oder einem
schwerbehinderten Menschen
gleichgestellt sind nach § 2
Abs. 3 SGB IX.
Erhalt eines bestehenden
Ausbildungs- und
Arbeitsverhältnisses.
Abbau von Ausbildungs- und
Beschäftigungshürden.
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung, einer
Weiterbildung, einer
Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt
Schwerbehinderte und
gleichgestellte Menschen
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaArbeitsagentur
Träger nach
§33 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX
ZBFS
Arbeitsagentur
Arbeitserprobung
/ Eignungsabklärung
Zur angemessenen
Berücksichtigung von
Eignung und Neigung bei der
Menschen mit Behinderung im Auswahl von Leistungen zur
Rahmen des
Teilhabe am Arbeitsleben
Berufswahlprozesses, bei
können mit dem behinderten
Behinderte Menschen im
denen nach Auswertung der
Menschen im Rahmen einer
Sinne des jeweils
Arbeitserprobung die
fachdienstlichen Gutachten
zuständigen Rehaträgers
noch Zweifel bei der Auswahl Realisierung eines
des Berufes/der Maßnahme
bestehenden Berufswunsches
bestehen
getestet und/oder einer
Eignungsabklärung
unterschiedliche Berufsfelder
erprobt werden.
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaArbeitsagentur
Träger nach § 33 Abs. 4
SGB IX
Arbeitsagentur
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Behinderten Jugendlichen
Behinderte Menschen im
soll das Erlangen eines
Sinne des jeweils
Berufsabschlusses ermöglicht
zuständigen Rehaträgers
werden.
Arbeitsagentur nach
§117
Abs. 1 Nr. 1b SGB III
bzw. zuständiger RehaTräger nach SGB IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung,
die wegen Art oder Schwere
der Behinderung oder zur
Sicherung der Teilhabe am
Arbeitsleben auf eine
Maßnahme in einer
besonderen Einrichtung
angewiesen sind
Behinderten Jugendlichen
Behinderte Menschen im
soll das Erlangen eines
Sinne des jeweils
Berufsabschlusses ermöglicht
zuständigen Rehaträgers
werden
Arbeitsagentur nach
§117
Abs. 1 Nr. 1a SGB III
bzw. zuständiger RehaTräger nach SGB IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen haben
Anspruch auf
Ausbildungsgeld u.a.
Behinderte Menschen im
während einer beruflichen
Sinne des jeweils
Ausbildung, wenn ein
zuständigen Rehaträgers
Übergangsgeld nicht erbracht
werden kann
Arbeitsagenturnach § 44
ff.
SGB IX i. V. m. §§ 122 126
Arbeitsagentur
SGB III bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 44 ff.
SGB IX
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen können
bei Teilnahme an
allgemeinen Maßnahmen der
Ausbildung
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
Berufsausbildungsbeihilfe
erhalten, wenn der Abschluss zuständigen Rehaträgers
einer Ausbildung aufgrund
finanzieller Schwierigkeiten
gefährdet ist
Arbeitsagentur nach
§§115 Nr. 3 i. V. m. 56
ff. und 116 Abs. 2-4
SGB III
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Ausbildung
außerhalb von
besonderen
Einrichtungen für
behinderte
Menschen
Menschen mit Behinderung,
die wegen ihrer Behinderung
zwar besonderer Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben
bedürfen, jedoch nicht auf
eine besondere Einrichtung
für behinderte Menschen i. S.
d. § 35 SGB IX angewiesen
sind
Ausbildung in
besonderen
Einrichtungen für
behinderte
Menschen
Ausbildungsgeld
Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB Reha)
Wer ist
antragsberechtigt?
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Menschen mit Behinderung,
deren Sehvermögen sich
Blindentechnische
durch Unfall oder Krankheit
Grundausbildung
gravierend verschlechtert hat
oder die erblindet sind
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Die Blindentechnische
Grundausbildung vermittelt
blindenspezifische Techniken,
die den Betroffenen helfen,
sich in Beruf und Alltag
selbständig und aktiv
zurechtzufinden. Ziel der
Maßnahme ist es, dass
Schüler und Azubis ihre
schulische oder berufliche
Ausbildung fortführen
können oder sich, sofern
nötig, neu orientieren (ggf.
durch Arbeitserprobungen in Behinderte Menschen im
verschiedenen Berufsfeldern Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
oder Praktika) können.
Rehaspezifische Inhalte sind
z. B. : Lesen und Schreiben
der Punktschrift ggf. incl.
Mathematikschrift, Taktile
Arbeitstechniken,
Einzeltraining in Orientierung
und Mobilität, Training in
Lebenspraktischen
Fähigkeiten
Die Regeldauer der
Blindentechnischen
Grundausbildung beträgt in
der Regel 12 Monate.
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaArbeitsagentur
Träger nach § 33 Abs. 3
Nr. 2 SGB IX
Weiterführende
Informationen
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Bei Rehabilitanden:
Arbeitsagentur bzw.
Integrationsämter oder
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 6
Agentur für
Nr. 8 SGB IX i. V. m.
Arbeit (Reha)
der Gemeinsamen
Empfehlung „IFD“ nach
Jobcenter
§ 113 Abs. 2 SGB IX
Weiterführende
Informationen
Arbeitsuchende und
beschäftigte, besonders
betroffene behinderte,
schwerbehinderte oder von
Behinderung bedrohte
Menschen mit dem Ziel,
diesen geeignete
Ausbildungs-/Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu vermitteln,
Ausbildungs/Arbeitsverhältnisse zu
sichern und damit die
Teilhabe am Arbeitsleben
nachhaltig zu ermöglichen.
Die IFD sind Dienste Dritter,
die bei der Durchführung von
Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben bzw. im
Rahmen der beruflichen
Eingliederung
schwerbehinderter Menschen
beteiligt werden und ein
unterstützendes Beratungsund Betreuungsangebot zur
Erlangung bzw. Erhaltung
eines Ausbildungs/Arbeitsplatzes bereitstellen.
Haushaltshilfe
und Kinderbetreuungskosten
Menschen mit Behinderung
Haushaltshilfe wird geleistet,
wenn den Leistungsempfängern wegen der
Ausführung einer Leistung
zur Teilhabe am Arbeitsleben
die Weiterführung des
Haushalts nicht möglich ist,
eine andere im Haushalt
Behinderte Menschen im
lebende Person den Haushalt Sinne des jeweils
nicht weiterführen kann und zuständigen Rehaträgers
im Haushalt ein Kind lebt,
das bei Beginn der
Haushaltshilfe das zwölfte
Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder das
behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.
Arbeitsagentur bzw.
Zuständiger RehaTräger nach § 54 SGB
IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Kfz-Förderung
Menschen mit Behinderung,
die behinderungsbedingt
keine öffentlichen
Verkehrsmittel benutzen
können und deshalb die
Notwendigkeit einer KfzFörderung besteht.
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung, Weiterbildung oder Beschäftigung
auf dem ersten Arbeitsmarkt
bzw. Erhalt des bestehenden
Ausbildungs-/
Arbeitsverhältnisses
Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger
nach § 33 Abs. 8 Nr. 1
SGB IX i. V. m. der
Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Einschaltung des
Integrationsfachdienstes
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Schwerbehinderte und
gleichgestellte Menschen
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Bei schwerbehinderten
Menschen:
Arbeitsagentur nach §
45 Abs. 1 S. 1 SGB III
bzw. Integrationsämter
oder zuständiger RehaTräger nach § 109 ff.
SGB IX
ZBFS
Jobcenter
Reha-Träger
Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienst
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Neue
Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und
Schwerbehinderte junge
gleichgestellten
Menschen
junge Menschen
gemäß Artikel 2
der Initiative
Inklusion
Persönliches
Budget
Reisekosten
und/oder Kosten
für Unterkunft
und Verpflegung
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Schaffung von bayernweit
195 neuen Ausbildungsplätze
für junge schwerbehinderte
und gleichgestellten
Menschen in Betrieben und
Dienststellen des
Arbeitgeber
allgemeinen Arbeitsmarktes
in den Jahren
2012 bis 2014
(Handlungsfeld 2 des BundLänder-Programms „Initiative
Inklusion“).
Menschen mit Behinderung
i. S. d. §19 SGB III zur
Abdeckung spezieller
Bedarfssituationen, die im
Zusammenhang mit der
Aufnahme bzw. dem Erhalt
einer Beschäftigung oder
Qualifizierung entstehen.
Das Persönliche Budget ist
eine Geldleistung, die ein
behinderter Mensch zur
selbstbestimmten und
eigenverantwortlichen
Beschaffung einer
notwendigen Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben
erhält
Menschen mit Behinderung
Als Reisekosten können die
im Zusammenhang mit der
Ausführung einer Leistung
Behinderte Menschen im
zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sinne des jeweils
erforderlichen Fahr-,
zuständigen Rehaträgers
Verpflegungs- und
Übernachtungskosten
übernommen werden.
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
StMAS
BA bzw. RD Bayern
Die Förderung wird über Integrationsamt
das zuständige
Integrationsamt
ausgereicht
ZBFS
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 17 SGB
IX
Arbeitsagentur
BMAS
Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger
nach
§ 53 bzw. § 33 Abs. 7
Nr. 1
SGB IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Sonstige Hilfen
und Technische
Hilfen
Menschen mit Behinderung
zur Abdeckung spezieller
Bedarfssituationen, die im
Zusammenhang mit der
Aufnahme bzw. dem Erhalt
einer Beschäftigung oder
Qualifizierung entstehen
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung,
Weiterbildung oder
Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt bzw.
Erhalt des bestehenden
Ausbildungs- bzw.
Arbeitsverhältnisses, um
behinderten Menschen eine
angemessene und geeignete
Beschäftigung oder eine
selbständige Tätigkeit zu
ermöglichen und zu erhalten
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger
nach § 33 Abs. 3 Nr. 6
SGB IX und § 33 Abs. 8
Nr. 5
SGB IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Studium
Menschen mit Behinderung,
die wegen Art oder Schwere
der Behinderung oder zur
Sicherung der Teilhabe am
Arbeitsleben auf eine
Maßnahme in einer
besonderen Einrichtung und
auf das Angebot eines
Studiums angewiesen sind
Behinderten Menschen soll
die Erlangung eines
akademischen Abschlusses
ermöglicht werden
Behinderte Menschen
Arbeitsagentur nach
§117 Abs. 1 Nr. 1a SGB
III bzw. zuständiger
Reha-Träger nach SGB
IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen haben
Anspruch auf Übergangsgeld,
wenn die Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld
Behinderte Menschen im
erfüllt ist und sie u.a. an
Sinne des jeweils
einer Maßnahme der
zuständigen Rehaträgers
Berufsaus-bildung, für die die
besonderen Leistungen i. S.
d. § 117 SGB III erbracht
werden, teilnehmen.
Arbeitsagentur nach §
44 ff. SGB IX i. V. m. §§
119 121 SGB III bzw.
Arbeitsagentur
zuständiger RehaTräger nach § 44 ff.
SGB IX
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben können auch
Kosten der Beschaffung, der
Ausstattung und der
Erhaltung einer
behinderungsgerechten
Wohnung in angemessenem
Umfang umfassen.
Arbeitsagentur bzw. zuständiger Reha-Träger
nach § 33 Abs. 8 Nr. 6
SGB IX
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Übergangsgeld
Wohnungshilfe
Behinderte Menschen
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Zuschüsse zur
AusbildungsMenschen mit Behinderung
vergütung
und schwerbehinderte
behinderter und
Menschen
schwerbehinderte
r Menschen
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Zur Realisierung einer
betrieblichen Aus- oder
Weiterbildung können
Arbeitgeber für behinderte
und schwerbehinderte
Menschen durch Zuschüsse
zur Ausbildungsvergütung
gefördert werden. Die Ausoder Weiterbildung erfolgt in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf und ist
sonst nicht zu erreichen
Arbeitgeber
Arbeitsagentur nach §
73 SGB III
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
B.
Übergang Ausbildung – Beruf
1.
Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Maßnahmen /
Projekt
Arbeitsweltbezogene
Jugendsozialarbeit (AJS)
Zielgruppe
Sozial benachteiligte und
individuell beeinträchtigte
junge Menschen
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Während/zum Ende der
Beschäftigung oder
Ausbildung in einer
Jugendwerkstatt,
Träger der öffentlichen und
Bewerbungstraining,
freien Jugendhilfe
individuelle Unterstützung
und Akquise möglicher
Arbeitsstellen oder
geeigneter Folgemaßnahmen
Agentur für Arbeit,
örtlicher Träger der
öffentl. Jugendhilfe
(Landkreis, kreisfreie
Stadt)
SGB II, III, §§ 13 Abs.
1, 2, 4; 10, 80, 81 SGB
VIII;
Staatl. Förderung AJSRichtlinie: StMAS und
ESF
Bewilligungsbehörde:
ZBFS
StMAS
ESF in Bayern
siehe Anlage
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Ausbildungsbegleitende Hilfen
(abH)
Nach einer Ausbildung den
nachhaltigen Übertritt in
Beschäftigung fördern.
Lernbeeinträchtigte und sozial Abbau von Sprach- und
benachteiligte Jugendliche
Bildungsdefiziten, Förderung
von Fachpraxis und -theorie,
Ausbildungssuchende und
Auszubildende, bei denen
sozialpädagogische
Begleitung
andernfalls der Abbruch der
Ausbildung drohte
Die abH enden spätestens
sechs Monate nach
Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
Wer ist
antragsberechtigt?
Bildungsträger
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Arbeitsagentur
(§§ 75, 77 ff SGB III)
Arbeitsagentur
GbF
Nach einer
bereits mit abH
geförderten,
erfolgreichen
betrieblichen
Ausbildung
können abH zur
Begründung oder
Festigung eines
Arbeitsverhältnis
ses weiter
eingesetzt
werden
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
(§§88 ff SGB III)
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
Eingliederungszuschüsse (EGZ)
Generell Arbeitnehmer und
damit auch Jugendliche -, bei
denen aus persönlichen
Gründen die Vermittlung
erschwert ist und bei denen,
bezogen auf die konkreten
Anforderungen des
Arbeitsplatzes eine
Minderleistung vorliegt
Ausgleich von in der Person
des Arbeitnehmers liegenden
Wettbewerbsnachteilen;
Beseitigung einer auf einen
konkreten Arbeitsplatz
bezogenen Minderleistung;
Ausgleich für einen erhöhten Arbeitgeber
Einarbeitungsbedarf
Dauer maximal zwölf Monate
Höhe maximal 50% (bei
schwerbehinderten
Jugendlichen höhere
Fördermöglichkeiten)
Einstiegsgeld
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene, die eine
sozialversicherungspflichtige
oder selbständige
Erwerbstätigkeit aufnehmen
Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt
und Überwindung der
Hilfebedürftigkeit
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene, die eine
sozialversicherungspflichtige
oder selbständige
Erwerbstätigkeit aufnehmen
Jobcenter
(§ 16b SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Die Möglichkeiten der
gesetzlich geregelten
Eingliederungsleistungen
sollen durch freie Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit
erweitert werden
Jugendliche und Erwachsene
bzw. Bildungsträger bzw.
öffentliche und freie Träger
der Jugendhilfe
Jobcenter
(§ 16f SGB II
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Freie Förderung
Maßnahmen /
Projekt
Gesamtmaßnahme Übergang
Förderschule
Beruf
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Schülerinnen und Schüler in
der Berufsschulstufe eines
Förderzentrums mit
Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung
Aufnahme eines
sozialversicherungspflichtige
n Beschäftigungsverhältnis
auf dem ersten Arbeitsmarkt
Diagnostik und
Orientierungsphase in
Jahrgangsstufe 11;
(Langzeit-) Praktika in der
12. Jahrgangsstufe und im
nachschulische Jahr;
Begleitung durch
Integrationsfachdienste
Schülerinnen und Schüler
des Förderzentrums mit
Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung in Abstimmung
mit Schule und den
Integrationsfachdiensten
StMAS, StMBW, RD
Bayern
(§ 421q SGB III)
Schulen
ZBFS
Jugendmigrationsdienst
Jugendmigrationsdienst
BMFSFJ
Jugendmigrationsdienst
BMFSFJ
Benachteiligte
Jugendliche/Jugendliche und
Initiative
junge Erwachsene mit
JUGEND STÄRKEN
Migrationshintergrund/
Schulverweigerer
Die Initiative bündelt fünf
Programme:
Modellprogramm „Aktiv in
der Region“,
Schulverweigerung Die 2.
Chance,
Kompetenzagenturen,
Stärken vor Ort,
Jugendmigrationsdienste
Juristische Personen des
öffentlichen oder privaten
Rechts
benachteiligte Jugendliche,
Integration durch Arbeitslose, alleinerziehende
Austausch (IdA)
Frauen, Menschen mit
Behinderung
Erhöhung der
Beschäftigungschancen
benachteiligter Jugendlicher
und arbeitsloser junger
Erwachsener durch die
Förderung transnationaler
Austauschund
Mobilitätsvorhaben
Projektverbünde,
die mit mind. einem
transnationalen Partner aus
mind. einem EUMitgliedstaat
zusammenarbeiten
Jugendwohnheime
Institutionelle Förderung von
Jugendwohnheimen.
Förderungsfähig: Auf- und
Umbau, Erweiterung und
Ausstattung. Förderung
durch Darlehen und
Bildungsträger
Zuschüsse, wenn dies zum
Ausgleich auf dem
Ausbildungsmarkt und zur
Förderung der
Berufsausbildung erforderlich
ist
Träger
Andere
Modellprogramme sind
ausgelaufen, werden
durch die Stadt
Aschaffenburg teilweise
weitergeführt.
BMAS
Projekt in neuer
Ausschreibungsphase
Arbeitsagentur
(§80 ff SGB III)
Stadt
Aschaffenburg
Stadt
Aschaffenburg
Bildungsbüro
BMAS
ESF Bund
Maßnahmen /
Projekt
Kommunale
Eingliederungsleistungen
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene mit multiplen
Vermittlungshemmnissen
Unterstützung bei der
Eingliederung in Ausbildung
bzw. in Arbeit: Betreuung
minderjähriger oder
behinderter Kinder, häusliche Jugendliche und Erwachsene
Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung und
Suchtberatung
Arbeitslose Jugendliche und
Erwachsene, die eine
selbständige,
hauptberufliche Tätigkeit
aufnehmen oder ausüben
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Jobcenter
(§ 16a SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Jobcenter
(§ 16c SGB II)
Jobcenter
Jobcenter siehe
Anhang
Integration durch
Jobcenter
Austausch (IdA)
siehe Anhang
Jobcenter
Arbeitslose Jugendliche und
Leistungen zur
Erwachsene, die eine
Eingliederung von selbständige, hauptberufliche
Selbständigen
Tätigkeit aufnehmen oder
ausüben
Die Hilfebedürftigkeit soll
dauerhaft beendet bzw.
verringert werden
Maßnahmen zur
Aktivierung und
beruflichen
Eingliederung bei
einem
Arbeitgeber
(MAG)
Von Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitsuchende und
Arbeitslose (damit auch
Jugendliche)
Betriebliche Maßnahmen bei
einem Arbeitgeber sollen die
berufliche Eignung in Bezug
auf den Zielberuf/die
Zieltätigkeit feststellen. Die
Verringerung und
Beseitigung berufsfachlicher
Vermittlungshemmnisse
Arbeitnehmer
können auch Gegenstand der
betrieblichen Maßnahme
sein. Betriebliche
Maßnahmen begründen kein
Beschäftigungsverhältnis. Sie
werden auch nicht analog
eines Praktikums
durchgeführt
Arbeitsagentur
(§ 45 SGB III)
Jobcenter
Sprach- und
Kulturvermittler
Migrantinnen/ Migranten und
Institutionen bei denen es
aufgrund der mangelnden
Sprachkenntnisse zu einer
erschwerten Kommunikation
sowie durch sozio-kulturelle
Unterschiede es zu
Missverständnissen kommen
kann.
Die Sprach- und
Kulturvermittler*innen
übersetzen bei Gesprächen
als neutrale Instanz und
unterliegen der
Schweigepflicht.
Stadt Aschaffenburg
SKV@aschaffenb
Integrationsmanagemen
urg.de
t
Ämtern, Behörden,
Kindergärten, Schulen,
Beratungsstellen und
Migrantinnen/ Migranten
Stadt
Aschaffenburg
Maßnahmen /
Projekt
Vermittlungsbudget
2.
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Ausbildungssuchende, von
Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitsuchende und
Arbeitslose
Unterstützung der
Anbahnung oder Aufnahme
einer
versicherungspflichtigen
Beschäftigung durch eine
individuelle, bedarfsgerechte
und flexible Förderung
Ausbildungssuchende, von
Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitsuchende und
Arbeitslose
Arbeitsagentur
(§ 44 SGB III )
Jobcenter
Integration durch Arbeitsagentur
Austausch (IdA) Jobcenter siehe
Jobcenter
Anhang
Weiterführende
Informationen
Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Arbeitsassistenz
Menschen mit Behinderung
mit erheblichem
Unterstützungsbedarf, die
zudem schwerbehindert nach
§ 2 Abs. 2 SGB IX oder einem
schwerbehinderten Menschen
gleichgestellt sind nach § 2
Abs. 3 SGB IX.
Erhalt eines bestehenden
Ausbildungs- und
Arbeitsverhältnisses.
Abbau von Ausbildungs- und
Beschäftigungshürden.
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung, einer
Weiterbildung, einer
Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach §33 Abs. 8
Nr. 3 SGB IX
Arbeitsagentur
ZBFS
Arbeitsagentur
Arbeitserprobung
/ Eignungsabklärung
Zur angemessenen
Berücksichtigung von
Eignung und Neigung bei der
Menschen mit Behinderung im Auswahl von Leistungen zur
Rahmen des
Teilhabe am Arbeitsleben
Berufswahlprozesses, bei
können mit dem behinderten
Behinderte Menschen im
denen nach Auswertung der
Menschen im Rahmen einer
Sinne des jeweils
fachdienstlichen Gutachten
Arbeitserprobung die
zuständigen Rehaträgers
noch Zweifel bei der Auswahl Realisierung eines
des Berufes/der Maßnahme
bestehenden Berufswunsches
bestehen.
getestet und/oder einer
Eignungsabklärung
unterschiedliche Berufsfelder
erprobt werden
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs.
4 SGB IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Begleitung der
betrieblichen
Ausbildung
schwerbehinderter
Jugendlicher und
schwerbehinderter
junger
Erwachsener
durch den IFD
(Teil des
Sonderprogramms
„Chancen
Schaffen II“).
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Schwerbehinderte
Jugendliche und
schwerbehinderte junge
Erwachsene.
Mit dem Angebot der
Begleitung der betrieblichen
Ausbildung soll die
Nachhaltigkeit insbesondere
der Umsetzung von
Handlungsfeld 2 der
„Initiative Inklusion“ erhöht
werden. Das Angebot soll
insbesondere auch den
Unterstützungsbedarf
derjenigen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen
abdecken, der mit
ausbildungsbegleitenden
Hilfen der Arbeitsagenturen
alleine nicht erfolgreich
ausgebildet werden können.
Menschen mit Behinderung,
bei denen die durchgeführte
Eignungsdiagnostik ein
berufliches Potential im
Grenzbereich der
Anforderungen des
Diagnose der
allgemeinen Arbeitsmarktes
Arbeitsmarktfähig
und der
keit (DI-AM)
Zugangsvoraussetzungen für
die Eingliederung in eine
WfbM aufzeigt, eine ab
schließende Entscheidung
aber zusätzlicher praxisnaher
Feststellungen bedarf
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Integrationsamt
Erteilen die
zuständigen
Integrationsämter (ZBFS)
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
StMAS
Sonderprogramm
„Chancen Schaffen II“
Integrationsfachdienste
Eine auf jeden Teilnehmer
ausgerichtete Orientierung
und praxisorientierte
Eignungsabklärung
realistische und belastbare
Aussagen zu erhalten,
inwieweit Art oder Schwere
Behinderte Menschen im
der Behinderung einer
Sinne des jeweils
Beschäftigung auf dem
zuständigen Rehaträgers
allgemeinen Arbeitsmarkt
entgegenstehen und deshalb
zur Sicherung der Teilhabe
am Arbeitsleben ggf.
Leistungen in einer Werkstatt
für behinderte Menschen
(WfbM) erforderlich sind.
Die Förderung wird über
das zuständige
Integrationsamt ausgereicht
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs.
4 SGB IX
Maßnahmen /
Projekt
Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Wer ist
antragsberechtigt?
Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe hat die
Aufgabe, eine drohende
Behinderung zu verhüten
oder eine (manifeste)
Behinderung oder ihre Folgen
zu beseitigen oder zu mildern
und die behinderten
Menschen in die Gesellschaft
einzugliedern. Dazu gehört
u.a., den behinderten
Menschen die Ausübung
eines angemessenen Berufs
Menschen mit Behinderung
oder einer sonstigen
angemessenen Tätigkeit zu
ermöglichen.
Eingliederungshilfe tritt ein,
wenn ein ungedeckter Bedarf
besteht, der vom Betroffenen
selbst und vorrangig
verpflichteten
Leistungsträgern nicht
abgedeckt werden kann
(Subsidiarität).
Ausgleich von in der Person
des Arbeitnehmers liegenden
Wettbewerbsnachteilen;
Beseitigung einer auf einen
konkreten Arbeitsplatz
Schwerbehinderte und
bezogenen Minderleistung;
Eingliederungsgleichgestellte Menschen,
Ausgleich für einen erhöhten
zuschuss für
deren Vermittlung wegen in
Einarbeitungsbedarf. Die
behinderte und
Arbeitgeber
ihrer Person liegender Gründe Förderhöhe und Förderdauer
schwerbehinderte
erschwert ist, unabhängig
richten sich nach dem
Menschen
vom Alter
Umfang der Einschränkungen
der Arbeitsleistung der
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und nach den
Anforderungen des jeweiligen
Arbeitsplatzes
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zugang
Weiterführende
Informationen
Bezirke als überörtliche
Träger der Sozialhilfe
(§§ 53 ff. SGB XII i. V.
m. Art. 82 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 AGSG)
Regierung von
Unterfranken
StMAS
Arbeitsagentur § 90
SGB III
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
Arbeitsagentur
Jobcenter
Maßnahmen /
Projekt
Einschaltung des
Integrationsfachdienstes
Zielgruppe
Arbeitsuchende und
beschäftigte, besonders
betroffene behinderte,
schwerbehinderte oder von
Behinderung bedrohte
Menschen mit dem Ziel,
diesen geeignete
Ausbildungs-/ Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu vermitteln,
Ausbildungs-/
Arbeitsverhältnisse zu sichern
und damit die Teilhabe am
Arbeitsleben nachhaltig zu
ermöglichen.
Haushaltshilfe
und
Menschen mit Behinderung
Kinderbetreuungs
- kosten
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Die IFD sind Dienste Dritter,
die bei der Durchführung von
Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben bzw. im
Rahmen der beruflichen
Eingliederung
schwerbehinderter Menschen
beteiligt werden und ein
unterstützendes Beratungsund Betreuungsangebot zur
Erlangung bzw. Erhaltung
eines Ausbildungs-/
Arbeitsplatzes bereitstellen.
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Bei Rehabilitanden:
Arbeitsagentur bzw.
Integrationsämter oder
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 6
Nr. 8 SGB IX i. V. m.
Agentur für
der Gemeinsamen
Arbeit (Reha)
Empfehlung „IFD“ nach
§ 113 Abs. 2 SGB IX
Jobcenter
Schwerbehinderte und
gleichgestellte Menschen
Haushaltshilfe wird geleistet,
wenn den
Leistungsempfängern wegen
der Ausführung einer
Leistung zur Teilhabe am
Arbeitsleben die
Weiterführung des Haushalts
nicht möglich ist, eine andere Behinderte Menschen im
im Haushalt lebende Person
Sinne des jeweils
den Haushalt nicht
zuständigen Rehaträgers
weiterführen kann und im
Haushalt ein Kind lebt, das
bei Beginn der Haushaltshilfe
das zwölfte Lebensjahr noch
nicht vollendet hat oder das
behindert und auf Hilfe
angewiesen ist
Zugang
Weiterführende
Informationen
ZBFS
Jobcenter
Bei schwerbehinderten
Reha-Träger
Menschen:
Arbeitsagentur nach §
Integrationsfach109 ff. SGB IX i. V. m. § dienst
45 Abs. 1 S. 1 SGB III
Integrationsbzw. Integrationsämter
fachdienst
oder zuständiger RehaTräger nach §
109 ff. SGB IX
Arbeitsagentur bzw.
Zuständiger RehaTräger nach § 54 SGB
IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung,
Weiterbildung oder
Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt bzw.
Erhalt des bestehenden
Ausbildungs-/
Arbeitsverhältnisses
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 8
Arbeitsagentur
Nr. 1 SGB IX i. V. m.
der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
Arbeitsagentur
Menschen mit Behinderung
i. S. d. § 19 SGB III zur
Abdeckung spezieller
Bedarfssituationen, die im
Zusammenhang mit der
Aufnahme bzw. dem Erhalt
einer Beschäftigung oder
Qualifizierung entstehen.
Das Persönliche Budget ist
eine Geldleistung, die ein
behinderter Mensch zur
selbstbestimmten und
eigenverantwortlichen
Beschaffung einer
notwendigen Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben
erhält.
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 17 SGB
IX
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
BMAS
Menschen mit Behinderung,
die zur dauerhaften Teilhabe
am Arbeitsleben auf
Arbeitshilfen im Betrieb
angewiesen sind
Mit einer Probebeschäftigung
sollen für behinderte
Menschen die
Teilhabemöglichkeiten am
Arbeitsleben verbessert oder
eine vollständige und
dauerhafte Teilhabe am
Arbeitsleben erreicht werden.
Mit den Arbeitshilfen soll die
Aufnahme einer Ausbildung,
Weiterbildung oder
Beschäftigung auf dem
Arbeitgeber
ersten Arbeitsmarkt bzw.
Erhalt des bestehenden
Ausbildungs- bzw.
Arbeitsverhältnisses erreicht
werden. Hierzu können
Arbeitgebern Zuschüsse für
eine behindertengerechte
Ausgestaltung von
Ausbildungs- oder
Arbeitsplätzen erbracht
werden.
Arbeitsagentur
Arbeitsagentur
Maßnahmen /
Projekt
Zielgruppe
Wesentliche Ziele und
Inhalte
KFZ-Förderung
Menschen mit Behinderung,
die behinderungsbedingt
keine öffentlichen
Verkehrsmittel benutzen
können und deshalb die
Notwendigkeit einer KfzFörderung besteht
Persönliches
Budget
Probebeschäftigung
und Arbeitshilfe
für Behinderte
Zugang
Weiterführende
Informationen
Arbeitsagentur nach §
46 Abs. 1 SGB III i. V.
m. § 34 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX bzw.
zuständiger Rehaträger
nach § 34 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX
und
Arbeitsagentur nach §
46 Abs. 2 SGB III i. V.
m. § 34 Abs. 1 Nr. 3
SGB IX bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 34 Abs. 1
Nr. 3 SGB IX
Maßnahmen /
Projekt
Wesentliche Ziele und
Inhalte
Menschen mit Behinderung
Als Reisekosten können die
im Zusammenhang mit der
Ausführung einer Leistung
Behinderte Menschen im
zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sinne des jeweils
erforderlichen Fahr-,
zuständigen Rehaträgers
Verpflegungs- und
Übernachtungskosten
übernommen werden.
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaArbeitsagentur
Träger nach § 53 bzw. §
33 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX
Arbeitsagentur
Sonstige Hilfen
und Technische
Hilfen
Menschen mit Behinderung i.
S. d. § 19 SGB III zur
Abdeckung spezieller
Bedarfssituationen, die im
Zusammenhang mit der
Aufnahme bzw. dem Erhalt
einer Beschäftigung oder
Qualifizierung entstehen
Ermöglichung der Aufnahme
einer Ausbildung,
Weiterbildung oder
Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt bzw.
Erhalt des bestehenden
Ausbildungs-bzw.
Arbeitsverhältnisses, um
behinderten Menschen eine
angemessene und geeignete
Beschäftigung oder eine
selbständige Tätigkeit zu
ermöglichen und zu erhalten
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaTräger nach § 33 Abs. 3 Arbeitsagentur
Nr. 6 SGB IX und § 33
Abs. 8 Nr. 5 SGB IX
Arbeitsagentur
Unterstützte
Beschäftigung
Menschen mit Behinderung
mit besonderem
Unterstützungsbedarf,
insbesondere auch
Schulabgängerinnen und
-abgänger mit Behinderung
Individuelle betriebliche
Qualifizierung, Einarbeitung
und Berufsbegleitung
Behinderte Menschen im
Sinne des jeweils
zuständigen Rehaträgers
Arbeitsagentur bzw.
Integrationsämter oder
zuständiger Rehaträger
nach § 38 SGB IX
Arbeitsagentur
Integrationsamt
Menschen mit Behinderung
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeits- leben können auch
Kosten der Beschaffung, der
Ausstattung und der
Erhaltung einer
behinderungsgerechten
Wohnung in angemessenem
Umfang umfassen.
Behinderte Menschen
Arbeitsagentur bzw.
zuständiger RehaArbeitsagentur
Träger nach § 33 Abs. 8
Nr. 6 SGB IX
Reisekosten
und/oder Kosten
für Unterkunft
und Verpflegung
Wohnungshilfe
Wer ist
antragsberechtigt?
Zuständige
Institution/-en und
Rechtsgrundlage
Zielgruppe
Zugang
Arbeitsagentur
Integrationsamt
Weiterführende
Informationen
III.
Weiterführende Informationen zu ausgewählten Maßnahmen
Aktivierungshilfen für Jüngere
Kinderbetreuungskosten:
Bei der Teilnahme an Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III werden die notwendigen
Kinderbetreuungskosten, die aufgrund der Teilnahme an der Maßnahme entstanden sind, erstattet. Sind
Kinderbetreuungskosten bereits vor der Teilnahme an der Maßnahme angefallen, so sind diese Kosten auch weiterhin
durch die Kommune zu übernehmen.
Ergänzung SGB II: Während der Teilnahme an o.g. Maßnahmen zahlt das Jobcenter die Kinderbetreuungskosten.
Fahrkosten:
Übernommen werden die notwendigen Fahrkosten, die aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme entstehen.
Hierbei gibt es keine Obergrenze.
Ergänzung SGB II: Da Nutzung des Kulturpasses zum Erwerb der Fahrkarten möglich, Erstattung der Fahrtkosten
nur in Höhe der mit dem Kulturpass erworbenen Monatskarte.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (nur im SGB II).
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die
für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin
verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in
Arbeitsgelegenheiten.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24
Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste
Arbeitsgelegenheit.
Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II
von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten
begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des
SGB IV; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über
das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden.
Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS)
Ziel ist, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte oder einer individuellen
Beeinträchtigung deutlich schlechtere berufliche Startchancen haben und im Übergang Schule-Beruf gescheitert sind,
durch exakt auf ihre Unterstützungsbedarfe zugeschnittene Maßnahmen nachhaltig in den ersten Arbeits- und
Ausbildungsmarkt zu integrieren.
In diesem Rahmen und für diese Zielgruppe werden, soweit die Voraussetzungen dies zulassen, ergänzend
Ausbildungsplätze in den verschiedenen Gewerken angeboten.
So wird eine deutlich verbesserte Ausgangsposition für eine gelingende Integration auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt erreicht. Besonderes Augenmerk wird auf die Altersgruppe der 15 bis unter 25-Jährigen gerichtet.
Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/ oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung angewiesen
sind (§ 13 SGB VIII). Ihnen mangelt es oftmals an den Grundvoraussetzungen zur Arbeitsfähigkeit. Folglich müssen
sie zunächst oft an einen festen Tagesablauf gewöhnt werden. Sie benötigen die Chance, Schlüsselqualifikationen
und soziale Umgangsformen zu erlernen sowie schulische Rückstände aufzuholen, um überhaupt eine Chance auf
dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhalten.
Unterstützt werden junge Menschen,
• die auch bei günstiger Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wegen individueller und/ oder sozialer
Schwierigkeiten, häufig einhergehend mit unzureichender schulischer Ausbildung, fehlenden
Schlüsselkompetenzen und Arbeitstugenden sowie unklarem Berufswunsch keine Ausbildungsstelle haben,
• die lern- und leistungsschwach sind mit unterdurchschnittlicher oder nicht abgeschlossener Schulbildung bzw.
mit keiner oder abgebrochener Ausbildung,
• die die Aufnahmekriterien für andere Maßnahmen im Hinblick auf schulische Voraussetzungen,
Durchhaltevermögen, Sozialkompetenz nicht erfüllen, oder
• die durch die besonderen Anforderungen eines Betriebsablaufs in einem realistischen Rahmen angesprochen
und motiviert werden müssen und sozialpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen.
Im Rahmen des individuellen Förderkonzeptes einer Jugendwerkstatt ergänzen sich die Ziele der Jugendhilfe und der
Arbeitsmarktintegration. Eine wichtige Leistung der AJS besteht darin, die Fördermittel und Förderansätze aus
beiden Bereichen so zusammenzuführen, dass für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Angebot entsteht,
das ihre individuellen Bedarfslagen möglichst umfassend befriedigen kann.
Die Jugendwerkstätten bieten einen weitgehend realistischen betrieblichen Rahmen. Die Arbeit an „echten“
Aufträgen ist Bestandteil des Konzeptes. Sie bieten aber auch ein sozialpädagogisches Förderkonzept das eng mit
dem betrieblichen Ablauf verknüpft wird. So wird die Qualifizierungsmaßnahme auch zu einem Lernfeld im
ganzheitlichen Sinne für die jungen Menschen. Sozialpädagogische Fachkräfte, sowie Gesellen/innen und
Meister/innen stellen dabei gemeinsam den Rahmen sicher, der zur individuellen Förderung und Unterstützung der
jungen Menschen erforderlich ist.
• Erwerb von Schlüsselqualifikationen
• Erwerb von beruflichen Qualifikationen und praktischen Arbeitserfahrungen, die durch ein qualifiziertes Zeugnis
bestätigt werden
• Unterstützung zum Erwerb eines Schulabschlusses
• Ergänzende Praktika in anderen Betrieben
• Bildungsangebote und Angebot lebenspraktischer Erfahrungsfelder (z.B. aus dem Bereich der
Gesundheitsförderung)
• Sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Gruppenangebote (z.B. erlebnispädagogische Aktivitäten)
• Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
• Duale Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Ausbildungsabschluss oder eine Teilqualifikationen zu erwerben
Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, aus staatlichen Haushaltsmitteln und auch aus
Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zielen darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme,
Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten
Ausbildungsberufen zu ermöglichen.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern deren Abbruch droht und der
Abschluss zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Die Maßnahme findet bei einem Träger statt. Der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung von
Fachpraxis und –theorie und eine sozialpädagogische Begleitung sind Inhalt von abH. Der Förderbedarf des
Jugendlichen wird individuell festgelegt und bearbeitet.
abH ist auch für Teilnehmer an einer EQ/“EQ plus“ möglich.
Im Übergang zwischen einer bereits mit abH geförderten, erfolgreich beendeten Ausbildung können abH zur
Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses weiter eingesetzt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ergänzungen im SGB II
BAB kann zu einem Förderausschluss führen.
Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht – mit Ausnahme von Leistungen nach § 27
SGB II und Leistungen für Angehörige des Auszubildenden – nicht, soweit der Leistungsberechtigte eine Ausbildung
absolviert, welche im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der §§ 51, 57 und 58 SGB
III dem Grunde nach förderungsfähig ist. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob sich z.B. aufgrund der
Einkommensverhältnisse der Eltern tatsächlich ein zahlbarer Betrag ergibt.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Ergänzungen im SGB II
Kein Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit dem SGB III. Ausschließlich zuständig (auch für
Finanzierung) sind die Agenturen für Arbeit. Diese stellen sicher, dass für die künftigen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Berufsintegrationsjahr (BIJ - ESF-gefördert)
Das ESF-geförderte Berufsintegrationsjahr wird von Berufsschulen und ggf. von Berufsschulen zur
sonderpädagogischen Förderung in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt.
Das BIJ richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die noch nicht über die nötige
Ausbildungsreife verfügen und sprachliche Defizite aufweisen. Der Kooperationspartner ist u.a. für die Betreuung der
Jugendlichen in betrieblichen Praktika zuständig. Sowohl Schule als auch Kooperationspartner kümmern sich um die
sprachliche Förderung. Eine sozialpädagogische Betreuung ist integrativer Bestandteil der Maßnahme. Jugendliche,
die noch nicht über einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule verfügen, erwerben die Berechtigung des
erfolgreichen Hauptschulabschlusses mit dem erfolgreichen Besuch des BIJ.
Das BIJ wird - ergänzt durch eine Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V - ESF-gefördert) - auch im
zweijährigen Unterrichtsangebot für berufsschul- pflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge eingesetzt.
Berufsorientierung Individuell (BI)
Beschreibung
Das Handlungsfeld 1 des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ Berufsorientierung schwerbehinderter
Schüler wird in Bayern mit der Maßnahme Berufsorientierung Individuell (BI) umgesetzt.
Bayernweit sollen die Integrationsfachdienste (IFD) in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014
insgesamt 3.006 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Schulen (Regel- und
Förderschulen einschließlich FOS, BOS und Wirtschaftsschulen) individuell über ihre beruflichen Perspektiven
beraten. Dazu arbeiten die IFD eng mit den Schulen und Arbeitsagenturen vor Ort zusammen. Die Jugendlichen
sollen dadurch individuell auf das Arbeitsleben vorbereitet und in der entscheidenden Phase der Berufsorientierung
begleitet werden.
Intention
Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen innerhalb der letzten beiden Schuljahre vor dem Verlassen der
Schule (im Gymnasium auch 9. und 10. Jahrgangsstufe) bei ihrer Berufsorientierung unterstützt werden. Die
Jugendlichen sollen dadurch bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt er- halten.
Zu diesem Zweck haben das Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die Regionaldirektion Bayern der
Bundesagentur für Arbeit eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Inhalte
BI beinhaltet:
• Herausarbeiten der Fähigkeiten und Potentiale des Jugendlichen,
• Praktika in Betrieben und Dienststellen,
• umfassendes Einbinden aller Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer, potentielle Ausbildungsbetriebe,
Ansprechpartner in der Schule und dem Betrieb) in die Berufsorientierung, und
• Begleitung während des Übergangs in das Arbeitsleben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Der Freistaat Bayern kann aus der „Initiative Inklusion“ für das Handlungsfeld 1 rund sechs Mio. Euro einsetzen.
Mit dem bayerischen Sonderprogramm „Chancen schaffen II“ stellt der Freistaat zudem zusätzliche Mittel zur
Verfügung, um BI in Bayern erfolgreich umzusetzen.
Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM)
Zusätzlich zu dem regelmäßigen Orientierungsangebot der Berufsberatung der Agentur für Arbeit werden regional in
unterschiedlicher Anzahl und mit unterschiedlichen Schwerpunkten besondere Berufsorientierungsveranstaltungen,
sogenannte Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM), für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen
angeboten.
Es handelt sich um zusätzliche berufsorientierende Angebote, die das Regelangebot der Schule und das
Dienstleistungsangebot der Agenturen für Arbeit ergänzen. Fachpraktische Erfahrungen durch Einbindung des
Lernortes Betrieb/betriebliche Praktika werden ermöglicht.
Ergänzungen im SGB II
Eine Kofinanzierung aus Mitteln des SGB II ist nicht zulässig.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Ergänzungen im SGB II
Hierbei handelt es sich um beitragsfinanzierte Leistungen in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Jobcenter können
Kunden der Agentur für Arbeit für eine BvB vorschlagen. Allerdings liegt die Letztentscheidung, ob der Jugendliche
an einer BvB teilnehmen kann, bei der Agentur für Arbeit.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k und BVJ/s)
Das Berufsvorbereitungsjahr wird von Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in
alleiniger Verantwortung (BVJ/s) oder in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner (BVJ/k) durchgeführt.
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die noch nicht
über die nötige Ausbildungsreife verfügen. Im BVJ/k ist der Kooperationspartner für die Betreuung der Jugendlichen
in betriebliche Praktika zuständig, im BVJ/s übernimmt dies die Schule.
Eine sozialpädagogische Betreuung ist integrativer Bestandteil des BVJ/k. Jugendliche, die noch nicht über einen
erfolgreichen Abschluss der Mittelschule verfügen, erwerben die Berechtigung des erfolgreichen
Hauptschulabschlusses mit dem erfolgreichen Besuch des Berufsvorbereitungsjahres.
Eingliederungszuschüsse (EGZ)
Einstiegsgeld (ESG; nur im SGB II)
Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die arbeitslos sind, bei
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht
werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht.
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der
Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt.
Einstiegsqualifizierung (EQ/EQ-Plus)
Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die
Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Es soll insbesondere eine hohe
Übergangsquote in anschließende betriebliche Ausbildung sowie die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der
Betriebe erreicht werden.
Förderdauer: Mind. 6 – max. 12 Monate
Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zur Vergütung des Jugendlichen bis zur Höhe von 216 € monatlich sowie
einen pauschalierten Anteil an der Gesamtsozialversicherung, welcher jährlich neu festgesetzt wird (2013 – 107 €).
abH: Teilnehmer an einer EQ können ergänzend mit abH gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen dafür
erfüllen („EQ-Plus“)
Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird vom Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) durchgeführt.
Das BMBF unterstützt Maßnahmen der Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und
vergleichbaren Berufsbildungsstätten für Schülerinnen und Schüler von Schulen, die einen allgemeinbildenden
Abschluss anbieten. Nach einer vorgelagerten Potentialanalyse können im Rahmen eines Praktikums interessierte
Jugendliche in berufsspezifischen Werkstätten verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen. Die Ergebnisse der
Potentialanalyse sind für die Berufsorientierungsmaßnahme zu nutzen.
Ziel ist es, durch eine systematische individuelle Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren
Berufsbildungsstätten den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern.
Förderanträge können laufend beim Bundesinstitut für Berufsbildung gestellt werden.
Förderung von Arbeitsverhältnissen (nur im SGB II)
Arbeitgeber können auf Antrag für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) begründet wird.
Der Zuschuss richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu
75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person kann einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn
• sie langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III ist und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei
weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist,
• sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten verstärkte vermittlerische Unterstützung unter
Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen erhalten hat,
• eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer der Zuweisung ohne die Förderung
voraussichtlich nicht möglich ist und
• für sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Zuschüsse an Arbeitgeber höchstens für eine Dauer von 24
Monaten erbracht werden. Der Zeitraum beginnt mit dem ersten geförderten Arbeitsverhältnis.
• Die Bundesagentur soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person umgehend abberufen, wenn sie diese in
eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet
wird.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber
• die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um eine Förderung zu erhalten,
oder
• eine bisher für das Beschäftigungsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in
Anspruch nimmt.
Freie Förderung (nur im SGB II)
Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen des SGB
II entsprechen.
Die Ziele der Leistungen sind vor Förderbeginn zu beschreiben. Eine Kombination oder Modularisierung von Inhalten
ist zulässig. Die Leistungen der Freien Förderung dürfen gesetzliche Leistungen nicht umgehen oder aufstocken.
Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden
Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, bei denen in angemessener Zeit von in der Regel sechs Monaten
nicht mit Aussicht auf Erfolg auf einzelne Gesetzesgrundlagen des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann.
Bei Leistungen an Arbeitgeber ist darauf zu achten, Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. Projektförderungen
im Sinne von Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig.
Die Agentur für Arbeit kann bis zu 20 Prozent der nach § 46 Abs. 2 auf sie entfallenden Eingliederungsmittel für die
Leistungen nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen) und § 16f SGB II (Freie Förderung) zur
Eingliederung in Arbeit einsetzen.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
JaS nimmt eine spezifische Zielgruppe besonders in den Blick. JaS wendet sich an junge Menschen, die zum
Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf
sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind. Dies sind insbesondere junge Menschen,
• deren altersgemäße gesellschaftliche Integration nicht als wenigstens durchschnittlich gelungen bezeichnet
werden kann;
• die psychische, physische und sonstige individuelle Beeinträchtigungen haben,
• die durch ihr soziales Verhalten beispielsweise, durch erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen;
• ohne Schul- bzw. Ausbildungsabschluss bzw. deren Abschluss gefährdet ist;
• die den Schulbesuch verweigern;
• die aufgrund eines Migrationshintergrundes sozial benachteiligt sind.
Voraussetzung für die Einrichtung von JaS ist der im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den öffentlichen Träger
der Jugendhilfe festgestellte Bedarf. Kriterien für die Bedarfsfeststellung sind insbesondere:
• Arbeitslosigkeitsquote
• Anzahl der jungen Menschen, die von Trennung und Scheidung der Eltern betroffen sind
• Anzahl der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
• Anzahl der Alleinerziehenden
• Anzahl der Jugendgerichtshilfefälle
• Anzahl von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
Im Einzelfall begründet eine sozialpädagogische Diagnose den individuellen Hilfebedarf eines jungen Menschen.
Bei der Jugendsozialarbeit an Schulen gem. § 13 SGB VIII handelt es sich um ein Angebot der klassischen
Jugendhilfe, für deren Umsetzung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, somit die Landkreise und
kreisfreien Städte zuständig sind.
Der Freistaat unterstützt mit seiner freiwilligen Leistung im Rahmen des JaS-Förderprogramms die öffentlichen
Träger der Kinderund Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Welche Leistungen erbringt die JaS?
• Sozialpädagogische Diagnostik zur Ermittlung von Hilfebedarfen und zur Entwicklung spezifischer Angebote für
sozial benachteiligte junge Menschen.
• Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten junger Menschen in der Schule, mit
Lehrkräften, Mitschülern, Eltern, Geschwistern und im sozialen Umfeld.
• Zusammenarbeit mit Eltern durch Einzelgespräche, themenspezifische Elterngesprächsrunden, Hausbesuche.
• Vermittlung und Begleitung des Kontakts mit Lehrkräften und mit den Fachkräften und Diensten der
Jugendhilfe oder anderen Institutionen.
• Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen.
• Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen und Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung der
Sozialen Dienste des Jugendamtes oder des Allgemeinen Sozialdienstes, wenn sich ein Hilfebedarf nach §§ 27
ff. SGB VIII oder § 35 a SGB VIII abzeichnet.
• Sicherstellung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII.
• Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gem. § 36 SGB VIII.
• Kooperation mit allen wichtigen regionalen Institutionen und Einrichtungen insbesondere beim Übergang
Schule – Beruf.
Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden von den Berufsschulen und den Berufsschulen zur
sonderpädagogischen Förderung angeboten. Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die sich in
Maßnahmen der Arbeitsverwaltung (BvB) befinden, als mithelfende Familienangehörige keine Ausbildung absolvieren
oder an einer Ausbildung/Vollzeitangebot der Berufsschule nicht interessiert sind, erhalten in den Klassen für
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz eine berufliche Grundbildung.
Darüber hinaus werden die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und erhalten Hilfen bei der
Ausbildungsplatzsuche. Die Schulen entscheiden in pädagogischer Verantwortung über die Organisation des
Unterrichts (ein Tag pro Woche oder ein 8-Wochenblock pro Schuljahr) und über die zu vermittelnden
Unterrichtsinhalte und Kooperationen. Die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses kann im Rahmen
dieser Maßnahme nicht erworben werden.
Kommunale Eingliederungsleistungen (nur im SGB II)
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in
Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
• die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
• die Schuldnerberatung,
• die psychosoziale Betreuung,
• die Suchtberatung.
Für die Leistungen nach § 16 a SGB II sind die kreisfreien Städte und Kreise zuständig, soweit durch Landesrecht
nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger).
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (nur im SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben,
können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der
selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5 000 Euro nicht
übersteigen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch
geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für
die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist
ausgeschlossen.
Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche
Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige
Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines
angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der
selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG)
Die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen des Teilnehmers. Die MAG muss nach Abgleich zwischen den berufsfachlichen Kenntnissen
beim Kunden und den Anforderungen des Betriebs zur Eingliederung notwendig sein (Feststellung im Rahmen der
individuellen Integrationsstrategie durch die Agentur für Arbeit)
Ergänzungen im SGB II
Abweichend von § 45 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 des Dritten Buches darf bei
Langzeitarbeitslosen oder bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von
schwerwiegenden Vermittlungshemmnis- sen besonders erschwert ist, die Teilnahme an Maßnahmen oder Teilen von
Maßnahmen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, jeweils die Dauer von zwölf Wochen nicht
überschreiten.
Schulversuch „Berufsorientierungsklasse“
Im Schulversuch „Berufsorientierungsklasse“ wird ein Kooperationsmodell zwischen einer Klasse von freiwilligen
Wiederholern der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule (der sogenannten Berufsorientierungsklasse) und einer
berufsvorbereitenden Klasse der Berufsschule (z.B. BVJ/k) erprobt.
Diese besondere Form der Übergangsbegleitung hat zum Ziel, die Chancen von leistungsschwächeren Jugendlichen,
einen Ausbildungsplatz zu erhalten, zu erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler beider Klassen haben die Möglichkeit,
den erfolgreichen bzw. qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zu erwerben und gleichzeitig erste berufliche
Erfahrungen zu sammeln.
Sie werden von Lehrkräften beider Schularten unterrichtet. Neben dem Unterricht nehmen die Schülerinnen und
Schüler beider Klassen an Praktika teil, die von einem Kooperationspartner betreut werden. Eine sozialpädagogische
Betreuung ist integrativer Bestandteil des Modells.
Vermittlungsbudget
Ergänzungen im SGB II
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem SGB III und dem SGB II nicht
aufstocken, ersetzen oder umgehen. Abweichend von § 44 SGB III können Leistungen auch für die Anbahnung und
Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.
IV.
Kontaktadressen
Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Memeler Straße 15
Aschaffenburg
Tel: 08 00 – 4 55 55 00
Fax: 0 60 21 - 390 – 263
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Homepage
www.arbeitsagentur.de
Berufliche Oberschule, Staatliche Fachoberschule und
Berufsoberschule Aschaffenburg
Ottostraße 1
63741 Aschaffenburg
Tel.: 0 60 21 – 44 02 90
Fax: 0 60 21 – 4 40 29 29
E-Mail: [email protected]
bfz (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen
Wirtschaft gGmbH
Lange Straße 14
63741 Aschaffenburg
bfz AQUA
Maximilianstraße 2a
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 4 17 61 86
Bundesverwaltungsamt
Bildungskredit Servicehotline
Tel: 02 28 – 99 35 8 – 44 9
Fax: 02 28 – 99 3 58 - 4850
E-Mail: [email protected]
Die Brücke e.V.
Fürther Straße 11
63743 Aschaffenburg,
Tel: 0 60 21 – 9 56 01
Fax: 0 60 21 – 9 56 90
E-Mail: [email protected]
GbF (Gesellschaft zur beruflichen Förderung
Aschaffenburg gGmbH)
Hasenhägweg 65
63741 Aschaffenburg
GbF (abH)
Tel: 0 60 21 – 30 72 65
Fax: 0 60 21 – 30 72 69
[email protected]
GbF (AmigA)
Tel: 0 60 21 – 30 72 51 oder 53)
Fax: 06021/3072-72
E-Mail: [email protected]
GbF (Berufe erleben)
Tel: 0 60 21 – 30 72 0
Fax: 0 60 21 – 30 72 72
[email protected]
GbF (B.U.M.A.)
Tel: 0 60 21 – 30 72 53
Fax: 0 60 21 – 30 72 72
Mobil 01 51 – 62 83 59 99
E-Mail: [email protected]
GbF (Schulbegleitung)
Tel: 0 60 21 – 30 72 51
Fax: 0 60 21 – 30 72 72
Mobil 01 51 – 43 10 96 73
E-Mail: [email protected]
gfi Aschaffenburg
Lange Straße 14
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 41 76-0
Fax: 0 60 21 – 41 76-120
E-Mail: [email protected]
gfi (Jugendhilfewerkstatt savarini)
Telefon: 06021 4176-189
E-Mail: [email protected]
Gfi (Schulbegleitung
Telefon: 06021 4176-118
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer von Unterfranken
Hasenhägweg 67
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 49 04-51 38
Fax: 0 60 21 – 49 04-563 8
[email protected]
Kreishandwerkerschaft Aschaffenburg
Merkelstr. 4
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 1 56 33
E-Mail: [email protected]
Integrationsamt Unterfranken
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Telefon: 09 31 - 41 07 - 01
Fax: 09 31 - 41 07 - 2 82
E-Mail: [email protected]
Hotline: 09 31 / 41 07 - 5 55
Jugendmigrationsdienst (JMD) Aschaffenburg
Burchardtstraße 15
63741 Aschaffenburg
JMD Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 - 45 00 25
Fax: 0 60 21 – 4 59 65 14
[email protected]
Integrationsfachdienst (ifd) Aschaffenburg
Frohsinnstraße 10
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 - 44 96 95 -0
Fax: 0 60 21 - 44 96 95 -3
E-Mail: [email protected]
Landesförderbank Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Tel.: 09 11 8 10 08 - 00
Fax: 09 11 / 8 10 08 - 50
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Goldbacher Str. 25-27
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 39 08 00
Fax: 0 60 21 – 39 08 49
E-Mail: [email protected]
Mittelschule Hösbach
Jahnstraße 1-3
63768 Hösbach
Telefon: 0 60 21 – 5 00 38 40
Fax: 0 60 21 – 5 00 38 41
E-Mail: [email protected]
Johannes-de-la-Salle-Schule Aschaffenburg
Rhönstraße 21
63743 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 90 93 28
Fax: 0 60 21 – 90 93 32
E-Mail: [email protected]
Regierung von Unterfranken (Schulbegleitung)
Sozialverwaltung
Silcherstr. 9
97074 Würzburg
Tel: 09 31 – 79 59-0)
Staatliches Schulamt in der Stadt Aschaffenburg
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 39 42 28
Fax: 0 60 21 – 39 43 20
E-Mail: [email protected]
Schule-Wirtschaft-Expertinnen
Sandra Lautermann und Judith Haferbeck
Senior Experten Service (SES)
Buschstraße 2
53113 Bonn
Tel: 02 28 – 2 60 90-40
Fax: 0228 – 2 60 90-177
E-Mail: [email protected]
http://vera.ses-bonn.de/service/kontakt/
Staatliche Berufsschule I
Seidelstraße 2
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 44 99 45 41
Fax: 0 60 21 – 44 99 45 00
E-Mail: [email protected]
Staatliche Berufsschule II
Seidelstraße 2
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 44 99 50
Fax: 0 60 21 – 8 33 86
E-Mail: [email protected]
Staatliche Berufsschule III
Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg
Seidelstraße 4
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 - 58 38 50
Fax: 0 60 21 – 5 83 85 38
E-Mail: [email protected]
Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Amt für soziale Leistungen (Ausbildungspaten)
Telefon: 0 60 21 – 3 30 14 27
E-Mail: [email protected]
Bildungsbüro
(Allgemeine Beratung)
Tel: 0 60 21 – 92 15 03 50
Fax: 0 60 21 – 9 21 50 31 00
E-Mail: [email protected]
Integrationsmanagement
Tel: 0 60 21 – 3 30 12 07
Fax: 0 60 21 – 33 03 80
Email: [email protected]
Jugendamt (JAS)
Tel: 0 60 21 – 3 30 14 52
Fax: 0 60 21 – 33 06 83
E-Mail: [email protected]
JUKUZ (Jugendkulturzentrum)
Kirchhofweg 2
63739 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 31 31 46
Fax: 0 60 21) – 21 99 25
Mobil: 01 73 – 3 24 75 67
[email protected]
Volkshochschule Aschaffenburg
Luitpoldstraße 2
63739 Aschaffenburg
Tel.: 0 60 21 – 38 68 80
Fax: 0 60 21 – 3 86 88 20
E-Mail: [email protected]
vhs (KomBi-Laufbahnberatung)
Tel: 0 60 21 – 3 86 88 33
[email protected]
Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Tel: 0 60 21 – 880 - 162
Fax: 0 60 21 – 880 – 22 - 162
E-Mail: Berufswegekompass über das Kontaktformular
auf der Homepage www.berufswegekompass.net
Zentrum Bayern Familie und Soziales (zbfs)
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 605-3388
E-Mail: [email protected]
V. Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule
Die/der Jugendliche hat keinen Schulabschluss und möchte …
Angebote
die Berufsschulpflicht
erfüllen und sich auf eine
Arbeitsaufnahme
vorbereiten
einen einfachen bzw.
erweiterten Mittelschulabschluss) erwerben
sich auf eine Ausbildung
vorbereiten und eventuell
den Mittel(Hauptschulabschluss
erwerben
eine Ausbildung machen
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JOA)
Arbeitsqualifizierungsjahr
(AQJ)
VHS
Vorbereitung auf den
externen und/oder
qualifizierenden
Hauptschulabschluss
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ)
Berufsvorbereitungsjahr
kooperativ (BVJ/k)
Berufsintegrationsjahr (BIJ)
Berufseinstiegsjahr (BEJ)
Betriebliche Ausbildung
Berufsintegrationsjahr –
Vorklasse (BIJ-V)
WfbM Werkstätten für
behinderte Menschen
BvB Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
EQ / EQ Plus
Einstiegsqualifizierung
Angebote des Jugendamtes
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsorientierung und
Berufsvorbereitung
BaE außerbetriebliche
Berufsausbildung
BaE Reha
rehabilitationsspezifische
außerbetriebliche
Berufsausbildung
Sozialpädagogisch
begleitete
Berufsausbildung
(außerbetrieblich oder im
Verbund)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FÖJ Freiwilliges Ökologisches
Jahr
BFD Bundesfreiwilligendienst
Die/der Jugendliche hat den einfachen Mittelschulabschluss und möchte …
einen einfachen bzw.
erweiterten
Mittelschulabschluss)
erwerben
einen einfachen bzw.
erweiterten
Mittelschulabschluss)
erwerben und sich auf
eine Ausbildung
vorbereiten
eine Ausbildung machen
VHS
Vorbereitung auf den
externen und/oder
qualifizierenden
Hauptschulabschluss
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ)
Berufsvorbereitungsjahr
kooperativ (BVJ/k)
Berufsintegrationsjahr (BIJ)
Berufseinstiegsjahr (BEJ
Betriebliche Ausbildung
BvB Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
EQ / EQ Plus
Einstiegsqualifizierung
Angebote des
Jugendamtes
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsorientierung und
Berufsvorbereitung
BaE außerbetriebliche
Berufsausbildung
BaE Reha
rehabilitationsspezifische
außerbetriebliche
Berufsausbildung
Sozialpädagogisch
begleitete
Berufsausbildung
(außerbetrieblich oder im
Verbund)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FÖJ Freiwilliges Ökologisches
Jahr
BFD Bundesfreiwilligendienst
Die/der Jugendliche hat den erweiterten Hauptschulabschluss (Quali) und möchte …
Angebote
den mittleren
Schulabschluss erwerben
sich auf eine Ausbildung
vorbereiten
eine Ausbildung machen
VHS
Vorbereitung auf den
externen mittleren
Schulabschluss
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ)Berufsvorbereitungsjahr
kooperativ
(BVJ/k)Berufsintegrationsjahr
(BIJ)Berufseinstiegsjahr (BEJ
Betriebliche Ausbildung
Berufsfachschule
BvB Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
EQ / EQ Plus
Einstiegsqualifizierung
BaE außerbetriebliche
Berufsausbildung
BaE Reha
rehabilitationsspezifische
außerbetriebliche
Berufsausbildung
Angebote des
Jugendamtes
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsorientierung und
Berufsvorbereitung
Sozialpädagogisch
begleitete
Berufsausbildung
(außerbetrieblich oder im
Verbund)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FÖJ Freiwilliges Ökologisches
Jahr
BFD Bundesfreiwilligendienst
Angebote des
Jugendamtes
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsorientierung und
Berufsvorbereitung
Sozialpädagogisch
begleitete
Berufsausbildung
(außerbetrieblich oder im
Verbund)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FÖJ Freiwilliges Ökologisches
Jahr
BFD Bundesfreiwilligendienst
Duale Ausbildung
sonstige
Die/der Jugendliche hat den mittleren Schulabschluss und möchte …
sich auf eine Ausbildung
vorbereiten
BvB Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
Berufsfachschule für ITBerufe (BFS-IT)
EQ / EQ Plus
Einstiegsqualifizierung
eine Ausbildung machen
Betriebliche Ausbildung
BaE außerbetriebliche
Berufsausbildung
BaE Reha
rehabilitationsspezifische
außerbetriebliche
Berufsausbildung
Die/der Jugendliche
möchte eine
Studienbefähigung
erwerben
FOS Fachoberschule
BOS Berufsoberschule
Schulisches Angebot
Angebote des Jugendamtes
Legende:
Angebote der Agentur für
Arbeit oder
des Job Centers
Freiwilligendienste
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Dauer
Zugang/Vermittlung
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
Berufsorientierungsklasse
(Kooperation Mittelschule –
Berufsschule)
Abschluss der Mittelschule
(ohne Quali oder Mittlere
Reife)
12 Monate
Berufsschule I, Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg oder
Mittelschule Hösbach, Jahnstr. 13,
63768 Hösbach
Qualifizierender
Hauptschulabschluss
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz (JOA)
keine
12 Monate
Berufsschule I, Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg oder
Johannes-de-la-Salle-Schule,
Rhönstr. 21, 63743
Aschaffenburg
Erfüllung der
Berufsschulpflicht
Arbeitsqualifizierungsjahr
(AQJ)
an Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung,
Förderschwerpunkt Lernen
keine
12 Monate
Johannes-de-la-Salle-Schule,
Rhönstr. 21,
63743 Aschaffenburg
Vorbereitung auf eine
Arbeitsaufnahme
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ)
keine
12 Monate
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ) an Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung,
Förderschwerpunkt Lernen
für Jugendliche mit
besonderem Förderbedarf,
die durch ein BVJ an der
Regelberufsschule nicht
ausreichend gefördert
werden können
Berufsschule I, Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg oder
Johannes-de-la-Salle-Schule,
Rhönstr. 21, 63743
Aschaffenburg
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern,
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung, ggf.
Erwerb des
Hauptschulabschlusses
Weitere Informationen
Dieser Schulversuch richtet sich an
Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen,
welche die Jahrgangsstufe 9 freiwillig
wiederholen und hierzu die
"Berufsorientierungsklassen" besuchen.
Außerdem sind Schülerinnen und Schüler der
Berufsschule daran beteiligt, die sich im
kooperativen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k)
befinden. Die jungen Menschen beider
Bildungsangebote verfolgen das Ziel, den
Übergang in eine Ausbildung zu meistern und
– falls er ihnen noch fehlt – den erfolgreichen
oder qualifizierenden Hauptschulabschluss zu
erreichen.
In dieser Klasse haben die Jugendlichen an
einem Schultag in der Woche die Möglichkeit
ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen. Der
Unterricht dient der beruflichen Orientierung
und schulischen Vorbereitung auf eine
Ausbildung.
Das Arbeitsqualifizierungsjahr ist ein
vollschulisches Berufsvorbereitungsjahr für
Jugendliche die voraussichtlich auch nach
dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahrs
nicht in der Lage sind eine Ausbildung zu
beginnen oder einen Beruf aufzunehmen. Ziel
ist es, die Jugendlichen auf einfache berufliche
Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt und
auf die selbstständige Bewältigung ihres
Lebens vorzubereiten. In das AQJ können
auch Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung aufgenommen werden.
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist das
richtige Angebot für Schülerinnen und
Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss
besitzen oder noch keine konkreten
Berufsvorstellungen haben. Beim
vollzeitschulischen Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ) übernimmt die Berufsschule sowohl die
Vermittlung der theoretischen als auch der
praktischen Inhalte.
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Berufsvorbereitungsjahr
kooperativ (BVJ/k)
keine
Berufsvorbereitungsjahr
kooperativ (BVJ/k) an
Berufsschulen zur
sonderpädagogischen
Förderung,
Förderschwerpunkt Lernen
für Jugendliche mit
besonderem Förderbedarf,
die durch ein BVJ an der
Regelberufsschule nicht
ausreichend gefördert
werden können
Berufsintegrationsjahr (BIJ)
keine
Dauer
Zugang/Vermittlung
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
12 Monate
Berufsschule I, Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg oder
Johannes-de-la-Salle-Schule,
Rhönstr. 21, 63743
Aschaffenburg
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
12 Monate
Berufsschule I,
Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
(Förderbedarf beim Erwerb
der Deutschen Sprache)
Berufsintegrationsjahr –
Vorklasse (BIJ-V)
Asylbewerber oder
Flüchtling
12 Monate
Berufsschule I,
Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg
Berufseinstiegsjahr (BEJ)
keine
12 Monate
Berufsschule II, Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg Staatliches
Berufliches Schulzentrum
Aschaffenburg, Seidelstr. 4 63741
Aschaffenburg
Weitere Informationen
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist das
richtige Angebot für Schülerinnen und
Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss
besitzen oder noch keine konkreten
Berufsvorstellungen haben. Beim
kooperativen Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ/k), das in ausgewählten Berufsfeldern
(z.B. Metalltechnik, Wirtschaft, Gastronomie)
angeboten wird, übernimmt die Berufsschule
die Vermittlung der theoretischen Inhalte. Die
fachpraktische Ausbildung wird von einem
außerschulischen Kooperationspartner
durchgeführt. Der Unterricht an der
Berufsschule findet an zweieinhalb Tagen in
der Woche statt, der fachpraktische Teil an
den übrigen zweieinhalb Tagen.
Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) bereitet
ebenfalls auf eine Berufsausbildung vor. Es ist
organisatorisch wie das BVJ/k aufgebaut,
beinhaltet aber darüber hinaus noch eine
intensivere Förderung im Fach Deutsch.
Beginnend mit dem Schuljahr 2013/14
werden an Berufsschulen Vorklassen zum
Berufsintegrationsjahr eingerichtet, die
insbesondere dem Spracherwerb dienen.
Zielgruppe des Projekts sind
berufsschulpflichtige Asylbewerber und
Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf vor
allem im sprachlichen Bereich.
Das Berufseinstiegsjahr kooperativ (BEJ-k) ist
das richtige Angebot für Schülerinnen und
Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss
besitzen oder noch keine konkreten
Berufsvorstellungen. Beim kooperativen
Berufseinstiegsjahr, das in ausgewählten
Berufsfeldern (z.B. Wirtschaft,) angeboten
wird, übernimmt die Berufsschule die
Vermittlung der theoretischen Inhalte. Die
fachpraktische Ausbildung wird von einem
außerschulischen Kooperationspartner
durchgeführt. Der Unterricht an der
Berufsschule findet an zweieinhalb Tagen in
der Woche statt, der fachpraktische Teil an
den übrigen zweieinhalb Tagen.
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Dauer
Zugang/Vermittlung
Berufsfachschule für ITBerufe (BFS-IT)
Mittlere Reife
12 Monate
Berufsschule II,
Seidelstr. 2;
63741 Aschaffenburg
Vorbereitung auf den
externen und/oder
qualifizierenden
Hauptschulabschluss
Teilnahme an einem
Orientierungstest und
Beratungsgespräch
Oktober bis
Juli (10
Monate)
Vhs Aschaffenburg
Luitpoldstr. 2
63739 Aschaffenburg
Vorbereitung auf den
externen mittleren
Schulabschluss
Hauptschulabschluss oder
Quali, Aufnahmetest und
Beratungsgespräch
2 Jahre (20
Monate)
Vhs Aschaffenburg
Luitpoldstr. 2
63739 Aschaffenburg
BvB Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
Jugendliche/r muss bei der
Berufsberatung der Agentur
für Arbeit gemeldet sein
und den Wunsch nach
Eingliederung in das
Berufs- bzw. Arbeitsleben
bekundet haben
i.d.R. 10
Monate
individuelle
Verlängerung
in
begründeten
Fällen
möglich
Agentur für Arbeit
Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg
Mitarbeiter/in der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit weist nach
Prüfung des Bedarfs zu
BvB Reha
rehabilitationsspezifische
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
Jugendliche/r muss bei der
Reha-Berufsberatung der
Agentur für Arbeit gemeldet
sein, den Wunsch nach
Eingliederung in das
Berufs- bzw. Arbeitsleben
bekundet und einen Antrag
gestellt haben
Reha-Status muss
festgestellt sein
Jugendliche/r,
auch ein junger Mensch mit
Behinderung, muss bei der
Berufsberatung der Agentur
für Arbeit gemeldet sein
und den Wunsch nach
Eingliederung in das
Berufs- bzw. Arbeitsleben
bekundet haben
i.d.R. 11
Monate
individuelle
Verlängerung
in
begründeten
Fällen
möglich
Agentur für Arbeit
Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg
Reha-Mitarbeiter/in der
Berufsberatung der Agentur für
Arbeit weist nach Prüfung des
Bedarfs zu
mind. 6 und
max. 12
Monate
Agentur für Arbeit
Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg
(Reha-)Mitarbeiter/in der
Berufsberatung der Agentur für
Arbeit erteilt nach Prüfung des
Bedarfs einen
Vermittlungsvorschlag
EQ Plus: Vermittlungsvorschlag
wird aufgrund erhöhten
Förderbedarfs
EQ / EQ Plus
Einstiegsqualifizierung
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
Mit den erworbenen
Kompetenzen sind Sie
sehr gut vorbereitet für
die Ausbildung in
diversen kaufmännischen
oder technischen Berufen
im IT-Bereich
Erwerb des
Qualifizierenden
Hauptschulabschlusses
oder des
Hauptschulabschlusses
Erwerb der Mittleren
Reife
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
(mit externer Prüfung)
Erprobung in mehreren
Berufsfeldern
Grundbildung in einem
Berufsfeld und
betriebliche
Praxiserfahrung
ggf. Erwerb des
Hauptschulabschlusses
(mit externer Prüfung)
betriebliche
Praxiserfahrung und
Grundbildung in einem
ausgewählten Beruf
Weitere Informationen
Ziel: Vermittlung grundlegender Kenntnisse
und Fähigkeiten auf dem Gebiet der
Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen (berufliche Grundbildung für
IT-Berufe) Entscheidungshilfe für eine
Berufsfindung vor allem in den vier staatlich
anerkannten IT-Ausbildungsberufen.
Begleitung durch Sozialpädagogin und
Stützunterricht. Weitere Informationen unter
„schulabschlüsse“ auf www.vhsaschaffenburg.de
Begleitung durch Sozialpädagogin und
Stützunterricht. Weitere Informationen unter
„schulabschlüsse“ auf www.vhsaschaffenburg.de
Eignungsanalyse ist verbindlicher Bestandteil
Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen
Berufswegeplanung mit Unterstützung durch
Bildungsbegleiter/innen
www.kursnet.arbeitsagentur.de
ggf. wurden im Vorfeld ärztliche und/oder
psychologische Gutachten eingeholt oder
Maßnahmen zur Eignungsdiagnostik wie
Arbeitserprobung, Berufsfindung und
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit
durchgeführt
www.kursnet.arbeitsagentur.de
bei Übernahme in eine anschließende
Ausbildung erfolgt ggf. die Anrechnung der EQ
auf die Ausbildungszeit
EQ plus: zusätzliche sozialpädagogische
Begleitung/Unterstützung und Stützunterricht
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Dauer
Zugang/Vermittlung
Weitere Angebote des Jobcenters Beschäftigungs- und
Aktivierungsangebote
Jugendliche/r muss Teil
einer Bedarfsgemeinschaft
oder Kundin/Kunde des
Jobcenters (gemäß SGB II)
sein
abhängig
vom
jeweiligen
Angebot
persönliche/r Ansprechpartner/in
des Jobcenters (Team U 25) weist
nach Prüfung des Bedarfs zu
Angebote des Jugendamtes
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsorientierung und
Berufsvorbereitung
Jugend(berufs)hilfebedarf
muss festgestellt sein
i.d.R. 6 -10
Monate
Mitarbeiter/in des Jugendamtes
muss individuellen Hilfebedarf
festgestellt haben (erhöhter
Unterstützungsbedarf an
sozialpädagogischer Hilfe)
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FÖJ Freiwilliges
Ökologisches Jahr
BFD Bundesfreiwilligendienst
FSJ/FÖJ: ab Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht bis 26
Jahre; viele Organisationen
nehmen Jugendliche jedoch
erst ab 18 Jahren
BFD: Jugendliche ab
Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht, keine
obere Altersgrenze
6 -18 Monate
(i.d.R. 12
Monate; in
speziellen
Fällen bis zu
24 Monaten)
Bewerbung bei einem Träger der
Freiwilligendienste
WfbM
Eingangsverfahren und
Berufsbildung in
Werkstätten für behinderte
Menschen
Personen, die wegen einer
Behinderung außerstande
sind, unter den üblichen
Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes
mindestens drei Stunden
täglich erwerbstätig zu
sein, wohl aber unter
geschützten Bedingungen
Eingangsverfahren 3
Monate
Berufsbildung
24 Monate
Reha-Beratungsfachkraft des
Trägers der beruflichen
Rehabilitation (i.d.R.
Arbeitsagentur) muss durch
ärztliches und/oder
psychologisches Gutachten die
Werkstattbefähigung festgestellt
haben
Beratung:
Jugendinformationsstelle
Cafe Abdate
Kirchhofweg 2
63739 Aschaffenburg
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
verschiedene Angebote
mit unterschiedlichen
inhaltlichen
Schwerpunkten, z.B.
Sammeln von berufs/betriebspraktischen
Erfahrungen,
Vorbereitung auf die
Aufnahme einer Ausbildung/Beschäftigung,
Entwicklung sozialer
Kompetenzen
verschiedene Angebote
mit dem Ziel der
Befähigung zu einer
selbstständigen
Lebensführung mit
unterschiedlichen
(berufs)qualifizierenden
Schwerpunkten
berufspraktische
Erfahrungen in
Organisationen und
Einrichtungen - des
Sozialwesens, des
Sports, der Kultur, der
Denkmalpflege (FSJ) des Natur- und
Umweltschutzes (FÖJ)
beim BFD alle o. g.
Einsatzfelder und
zusätzlich Bildung und
Integration
Erprobung ggf. in
mehreren Berufsfeldern
Übergang in den
Arbeitsbereich der
Werkstatt bzw. in
Kooperationsbetrieb
Weitere Informationen
Zuweisung in die Angebote erfolgt nach
individueller Beratung durch die/den
persönliche/n Ansprechpartner/in des
Jobcenters
Jugend(berufs)hilfe ist eine individuelle
Leistung, die nach individueller
Bedarfsprüfung gewährt wird
eine pädagogische Begleitung ist sowohl im
Inland als auch im Ausland sichergestellt
www.pro-fsj.de
www.foej.de
www.bundesfreiwilligendienst.de
die Absolvierung dieser Angebote führt ggf.
zur Anrechnung des praktischen Teils der
Fachhochschulreife
zu den Angeboten der WfbM gehören
außerdem der Förder- und Arbeitsbereich
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Dauer
Zugang/Vermittlung
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
Betriebliche Ausbildung
ein ausbildungsberechtigter
Betrieb, der mit der/dem
Jugendlichen einen
Ausbildungsvertrag
abschließt
Voraussetzungen
hinsichtlich der
Schulabschlüsse variieren
zwischen den
Ausbildungsberufen
je nach
Ausbildung
max. 3,5
Jahre
direkte Bewerbung bei den
Betrieben und/oder Nutzung des
Vermittlungsangebotes der
Arbeitsagenturen und Jobcenter
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf
2- bzw. 3-jährige
Berufsfachschule
mindestens
Hauptschulabschluss
Voraussetzungen
hinsichtlich der
Schulabschlüsse variieren
zwischen den
Ausbildungsberufen
je nach
Ausbildung
max. 3,5
Jahre
Berufsfachschulen
Verzeichnis im BIZ
BaE außerbetriebliche
Berufsausbildung
Jugendliche/r muss bei der
Berufsberatung der Agentur
für Arbeit gemeldet sein
Förderungsbedürftig sind
lernbeeinträchtigte und
sozial benachteiligte junge
Menschen, die wegen in
ihrer Person liegender
Gründe ohne die Förderung
eine Berufsausbildung nicht
durchführen können.
je nach
Ausbildung
max. 3,5
Jahre
Mitarbeiter/in der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit oder
persönliche/r Ansprechpartner/in
des Jobcenters erteilt nach
Prüfung des Bedarfs und der
Fördervoraussetzungen einen
Vermittlungs- vorschlag
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf oder
schulischer Ausbildungsabschluss
Erwerb des mittleren
Schulabschlusses (ohne
Prüfung)
ggf. Erwerb der
Fachhochschulreife
(Prüfung)
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf
Weitere Informationen
Informationen zu den Berufsbildern:
www.berufenet.de
Suche nach Ausbildungsplätzen im Internet:
verschiedene Lehrstellen- und
Ausbildungsbörsen (z.B. die der Kammern)
bei Notwendigkeit unterstützen die
Arbeitsagenturen und Jobcenter mit
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)
für Auszubildende mit Behinderungen auch
betreute betriebliche Ausbildung (bbA)
möglich, d.h. Unterstützung der betrieblichen
Ausbildung durch Bildungsdienstleister
(sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung,
Stütz- und Förderunterricht)
Möglichkeit einer speziellen Förderung für
Menschen mit Behinderung während einer
betrieblichen Ausbildung: z.B.
Ausbildungszuschuss für den Arbeitgeber,
Gewährung technischer Arbeitshilfen,
Arbeitsassistenz
Berufsausbildung in einem begrenzten
Spektrum von Ausbildungsberufen bzw.
schulischen Assistentenberufen
Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern
Begleitung durch Sozialpädagog/innen und
Stützlehrer/innen möglich
Umsetzung in kooperativer (fachpraktische
Unterweisung durch Betrieb) oder integrativer
(fachtheoretische und fachpraktische
Unterweisung durch Bildungsdienstleister)
Form; wenn notwendig mit medizinischer
und/oder psychologischer, sozialer und/oder
sonderpädagogischer
Beratung/Unterstützung/Begleitung
www.kursnet.arbeitsagentur.de
Ausgewählte Angebotsbeschreibungen
Optionen/Angebote
Notwendige
Voraussetzungen
Dauer
Zugang/Vermittlung
Ergebnis der
Teilnahme am
Angebot
BaE Reha
rehabilitationsspezifische
außerbetriebliche
Berufsausbildung
Jugendliche/r muss bei der
Reha-Berufsberatung der
Agentur für Arbeit gemeldet
sein den Wunsch nach
Eingliederung in das
Berufs- bzw. Arbeitsleben
bekundet und einen Antrag
gestellt haben.
Reha-Status muss
festgestellt sein
je nach
Ausbildung
max. 3,5
Jahre
i.d.R. weist Reha-Mitarbeiter/in
der Berufsberatung der Agentur
für Arbeit nach Prüfung des
Bedarfs zu
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf
Sozialpädagogisch begleitete
Berufsausbildung
(außerbetrieblich oder im
Verbund)
Jugend(berufs)hilfebedarf
muss festgestellt sein
je nach
Ausbildung
max. 3,5
Jahre
Mitarbeiter/in des Jugendamtes
muss individuellen Hilfebedarf
festgestellt haben (erhöhter
Unterstützungsbedarf an
sozialpädagogischer Hilfe)
FOS Fachoberschule
Tagesunterricht/Vollzeitform
Bereiche: Technik,
Wirtschaft und Verwaltung,
Internationale Wirtschaft,
Sozialwesen
mittlerer Schulabschluss
und Notendurchschnitt von
mind. 3,5 in den Fächern
Deutsch, Mathematik,
Englisch oder
Oberstufenreife
2 Jahre
BOS Berufsoberschule
Tagesunterricht/Vollzeitform
Bereiche: Technik,
Wirtschaft und Verwaltung
mittlerer Schulabschluss
und abgeschlossene,
einschlägige
Berufsausbildung bzw. 5jährige einschlägige
Berufstätigkeit
Notendurchschnitt des
mittleren Schulabschlusses
nicht schlechter als 3,5 in
den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch
1 bzw. 2
Jahre Vollzeit
FOS
Ottostr. 1
63741 Aschaffenburg
Online-Registrierung und
persönliche Anmeldung
Anmeldung 14 Tage im
Februar/März (wird in der
Tagespresse bekanntgegeben)
Ausschlussfrist!
BOS
Ottostr. 1
63741 Aschaffenburg
Online-Registrierung und
persönliche Anmeldung
Anmeldung 14 Tage im
Februar/März (wird in der
Tagespresse bekanntgegeben)
Ausschlussfrist!
Befähigung zu einer
selbstständigen
Lebensführung
Ausbildungsabschluss in
einem anerkannten
Ausbildungsberuf
Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulzugangsberechtigung
Weitere Informationen
Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern
Begleitung durch Sozialpädagog/innen und
Stützlehrer/innen möglich
Umsetzung in kooperativer (fachpraktische
Unterweisung durch Betrieb) oder integrativer
(fachtheoretische und fachpraktische
Unterweisung durch Bildungsdienstleister)
Form; wenn notwendig mit medizinischer
und/oder psychologischer, sozialer und/oder
sonderpädagogischer
Beratung/Unterstützung/Begleitung
Ausbildung in ausgewählten Berufsbildern
zusätzliche individuelle Begleitung durch
Sozialpädagog/innen und Stützlehrer/innen
Schüler/innen, die ihren mittleren
Schulabschluss an der Mittelschule erworben
haben, können zur Vorbereitung auf die Jg.St. 11 die Vorklasse (Vollzeit) oder den
Vorkurs (Teilzeit/Samstag) besuchen.
www.fosbos-aschaffenburg.de
Brückenangebote Schülerinnen, die ihren
mittleren Schulabschluss über die Mittelschule
oder die Berufsausbildung erworben haben,
können die Vorklasse (Vollzeit) besuchen.
(kein Eltern unbhängiges BAFöG!).
Der Vorkurs (Teilzeit/Abendunterricht)
bereitet in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik auf den Besuch der Jg.-St. 12
vor. www.fosbos-aschaffenburg.de