Berufsbildung für Erwachsene

Berufsbildungfür
Erwachsene
Möglichkeiten undGrenzenderNachholbildung im
RahmenderALV
Martin Stalder,29.10.2015
Martin Stalder
PHZVeranstaltungsreihe Berufsbildung fürErwachsene
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Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Ausgangslage:RisikoNiedrig-Qualifikation
GesetzlicheGrundlagenundPraxisderALV
PersonenohneBerufsabschlussinderALV
ArbeitsmarktlicheMassnahmen undAusbildungszuschüsse(AZ)
FinanzierungderberuflichenBildungdurchdieALV?
EmpfehlungenausderStudie
FragenundDiskussion
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1.RisikoNiedrigqualifikation
• NiedrigqualifizierteohneüberobligatorischeBildung(Berufsabschluss)habeneinstarkerhöhtes
RisikoarbeitsloszuwerdenundaufSozialhilfeangewiesenzusein
• AusbildungslosigkeitverursachtbeideröffentlichenHand(SozialversicherungenundSH)Kosten
von110– 230‘000CHFabdemAlter25derBetroffenen.DemstehendieAusbildungskostenfür
eineberuflicheGrundbildungvonErwachsenenentgegen– ca.CHF50‘000
• DiepolitischenProgrammezurArmutsbekämpfung,gegendenFachkräftemangel,zurNutzung
derPotentialederMigranten/-innen,zurPräventionderArbeitslosigkeitundauchder
BerufsbildungselberfordernundförderndieBerufsbildungErwachsener
• AlldieseInitiativenundStrategienmüssenimRahmenderIIZkoordiniertwerden– sonstsindsie
nichtrealisierbar.
• SECO-ALV-RAVzurFörderungderBerufsbildungerwachsenerErwerbslosersinddabeiimmer
zentralePartner>wegendesprivilegiertenZugangszumZielpublikum
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2.GesetzlicheGrundlagenundPraxisderALV
• HauptaufgabeundPrioritätderALV/RAVistdieschnelleundnachhaltigeIntegrationder
ArbeitslosenindenArbeitsmarkt(vgl.WirkungsindikatorenAVIG)
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2.GesetzlicheGrundlagenundPraxisderALV
• NeuhatdasSECOineinemPilotversuchab2015diePrävention vonArbeitslosigkeitfokussiert
unddafürzweizusätzlicheIndikatorenfürNichtleistungsbezügerindieWirkungsmessung
aufgenommen:
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2.GesetzlicheGrundlagenundPraxisderALV
• DieFörderungderberuflichenGrundbildungoderdieUnterstützung
derformalenHöherqualifikationvonArbeitslosengehörtnach
AVIG-Praxisnicht zudenKernaufgabenderALV
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2.GesetzlicheGrundlagenundPraxisderALV
Rasche Wiedereingliederung
indenAM
(vgl.Wirkungsindikatoren)
Berufliche Qualifikation und
Höherqualifikation gehört
nichtzudenAufgaben der
ALV
(vgl.AVIG-Praxis)
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KostenfürAusbildung
undQualifikation
Berufliche Qualifikation und
Höherqualifikation verbessert
nachweislich dieChancen
Geringqualifizierter aufdem
AM
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3.PersonenohneBerufsabschlussinderALV
• Schweiz:370‘000Personenzwischen25und50Jahrenohne
qualifizierendenBerufsabschluss=13%allerErwerbsfähigenin
diesemAlter(658‘000PersonentotalohneAbschluss)
• ALV:17% der123‘000Arbeitslosensindgeringqualifiziert(ohne
Berufsabschluss)undhabengenügendguteSprachkenntnisse
(Landessprache)füreineberuflicheAusbildung=21‘000Personen
• Wennvondiesennurdie25– 50jährigenunddavonnurdiejenigen,
diewährend2-3JahrenmitmaximalCHF3‘500monatlichleben
können=ca.1‘000AL-BezügerjährlichmitPotentialfürBGB
• ZusätzlichnochmalsdoppeltsovielefürBasiskompetenzen,
Validierung,verkürzteLehren,Teil- undBranchenabschlüsse
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4.ArbeitsmarktlicheMassnahmen(AMM)
DreiKategorienvonarbeitsmarktlichenMassnahmen:
• Bildungsmassnahmen(Art.60AVIG):Kurse(alsBildungsmassnahmengeltennamentlich
individuelleoderkollektiveKursezurUmschulung,WeiterbildungoderEingliederung),
Ausbildungspraktika,Praxisfirmen.
• Beschäftigungsmassnahmen(Art.64aAVIG):TeilnahmeaneinemProgrammzur
vorübergehendenBeschäftigung,Motivationssemester,Berufspraktika.
• SpezielleMassnahmen(Art.65-71dAVIG):Einarbeitungszuschü̈sse,Ausbildungs-Zuschüsse(AZ),
Pendlerkosten- undWochenaufenthaltsbeiträge,FörderungderselbstständigenErwerbstätigkeit.
ProJahrgibtdieALVknapp600Mio.FrankenfürdieAMMaus,davonca.244Mio.CHFfür
Bildungsmassnahmen,rund273Mio.CHFfürBeschäftigungsmassnahmenundknapp51Mio.CHF
fürdiespeziellenMassnahmen.
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4.ArbeitsmarktlicheMassnahmen(AMM)–
Ausbildungszuschüsse(AZ)
AZwerdenversicherten Personenüber30Jahrenohne
abgeschlosseneBerufsausbildungodersolchen,dieerhebliche
Schwierigkeiten haben,inihremerlernten Berufeine
Anstellungzufinden(Art.66aAbs.1Bst.cAVIG)gewährt.
DerArbeitgeberbezahltdenerwachsenen Lernenden inder
RegeldenLohndesletztenLehrjahres, undderFondsder
Arbeitslosenversicherung ergänztdiesenLehrlingslohn bis
zumBetragvonCHF3'500monatlich.DieALVorientiert sich
dabeianeinemLohnfürBerufseinsteiger.
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4.ArbeitsmarktlicheMassnahmen(AZ)
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4.ArbeitsmarktlicheMassnahmen(AZ)
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4.ArbeitsmarktlicheMassnahmen(AZ)
Einzeldaten:PersonenmitAZ(Durchschnittswerte)
• BeiBeginnAZ32Jahrealtundin3.Rahmenfrist
• Ausbildungsniveauisttief,40%nurobligatorische
Schule,17%mitBerufsabschluss
• Berufserfahrungbeimehrals50%über3Jahre
• Sprachkenntnissemündlichundschriftlichineiner
Landessprachegutodersehrgut(EinschätzungPB)
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5.FinanzierungBerufsabschlüssedurchALV?
AnzahlundKostenAZ2001– 2013(ganzeCH)
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5.FinanzierungBerufsabschlüssedurchALV?
KostenAZimVergleichmitKostenTaggelder
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5.FinanzierungBerufsabschlüssedurchALV?
Thesen
• DieFinanzierungvonBerufsabschlüssendurchdieALVistzuteuer.Wenn
dasvorhandenePotentialvollausgeschöpftwürdeentstündenKostenim
RahmendesErtragsdesSolidaritäts-Prozentes,d.h.ca.80Mio.jährlich.
• BerufsabschlüssefürErwachsenesindsoteuerweileszuwenig
erwachsenengerechteund–spezifischeBildungsangebotegibt.
• DieFinanzierungvonBerufsabschlüssenfürErwachsenerentiertnurin
einergesellschaftlichenGesamtbetrachtung,d.h.wenndieKosten
sämtlicherSozialversicherungen(inkl.PK,AHV,EL,KK)einbezogenwerden.
• DieFörderungvonBerufsabschlüssenErwachsenerwirdnurgelingen,
wenneinegemeinsamenationaleStrategiedafürbeschlossenwirdund
dieinterinstitutionelleZusammenarbeitIIZ(und Verbundpartnerschaft)
funktioniert.
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6.FünfEmpfehlungenandasSECO
1. Richtlinien,MerkblätterPraxishilfendesSECOfürdieRAVzur
FörderungderBerufsbildungfürErwachsene
2. InventarderexistierendenProjekteduGood-PracticeWorkshops
3. IIZindiePflichtnehmenundAnliegendesSECOeinbringen
4. AMMvermehrtaufBerufsabschlüsseausrichten:anBGB
anrechenbareKurseundAnbieterausderBGBfavorisieren
5. MitfinanzierungundEvaluationvonPilotprojektendurchdasSECO
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6.FünfEmpfehlungenandasSECO
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6.FünfEmpfehlungenandasSECO
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7.FragenundDiskussion
BestenDankfürIhreAufmerksamkeit
MartinStalder
[email protected]
Friedaustrasse17,8003Zürich
Tel: +41442117733
M: +41763225648
www.kek-beratung.ch
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VierWegezumBerufsabschlussfürErwachsene
5.Weg
zusätzlichdie
Direktzulassung zu
deneidgenössischen
Berufsprüfungen BP:
http://www.eingangsp
ortal.ch/fileadmin/doc
s/Mai_2013_Kein_EFZ
_und_trotzdem_eine_
BP_machen.pdf