Staatsbad Schlangenbad GmbH Rheingauer Straße 18 65388 Schlangenbad Telefon 06129–4851 Telefax 06129–4854 [email protected] Schlangenbader Kräutertage am 11.-12. Juni 2016 Ausstellerbedingungen 1. Allgemeines: Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung ist die Teilnahme am Markt verbindlich. Die Bestätigung der Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt durch Rechnungslegung. Die Ausstellerbedingungen sind Bestandteil der Anmeldeunterlagen und werden mit der Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt. 2. Der Kräutermarkt findet im unteren Kurgarten und in der Mühlstrasse in Schlangenbad statt. Änderungen vorbehalten. 3. Öffnungszeiten der Stände: Samstag und Sonntag 11 Uhr bis 18 Uhr. Ein Abbau vor Ende der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Alle Aussteller verpflichten sich, an beiden Markttagen teilzunehmen. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Teilnahme auf einen Tag zu beschränken 4. Der Aufbau kann am Samstag ab 8 Uhr oder nach vorheriger Absprache am Vortag erfolgen. Der Standaufbau muss zu Beginn des Marktes abgeschlossen sein. Autos, die zum Aufbau bis zum Standplatz vorfahren, müssen das Fahrzeug bis spätestens 10.30 Uhr wegfahren. Der Standplan geht vor Beginn der Veranstaltung (nach Zahlungsziel) allen Teilnehmern zu, die die Rechnung bezahlt haben. Sowohl Standbewachung als auch Strom- und Wasserversorgung können nicht für die komplette Auf- und Abbauphase gewährleistet werden. Das Untervermieten von Standflächen oder Teilflächen des eigenen Standes ist nicht gestattet. Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Staatsbad Schlangenbad GmbH. 5. Die Marktteilnehmer sind für Standaufbau und Dekoration (inkl. Regenschutz, trockener Untergrund) selbst verantwortlich. 6. Das Warenangebot soll in Bezug zu Kräutern und Naturprodukten stehen. Bitte senden Sie uns ein Bild des Standes und der Produkte gerne auch per Mail an [email protected]. 7. Beim Herstellen und Verkauf von Nahrungsmitteln müssen die entsprechenden Hygienebedingungen beachtet werden. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr muss angemeldet sein. Cateringstände beantragen selbstständig eine temporäre Genehmigung eines gastronomischen Betriebes beim Ordnungsamt der Stadt. Es gelten die Richtlinien für Imbissbetriebe, deren Einhaltung durch das Veterinäramt des Kreises überprüft werden können. Jeder Stand ist selbst dafür verantwortlich die Auflagen umzusetzen und auf Verlangen vorzuweisen. 8. Bei Zurücktreten von der Anmeldung nach dem 15. Mai 2015 werden die Standgebühren fällig bzw. nicht erstattet. 9. Bei Nichterscheinen am Markt sind die Standgebühren zzgl. einer Konventionalstrafe in Höhe der Standgebühren fällig. 10. Strom steht nach Bedarf und nur nach vorheriger Anmeldung bereit. 11. Für Abfallbeseitigung ist jeder selbst verantwortlich; jeder hinterlässt an jedem der beiden Markttage seinen Platz/ Bereich aufgeräumt und sauber. Die Caterer stellen zudem an ihrem Stand ausreichend große Mülleimer auf, deren Inhalt sie, wie auch den am Stand anfallenden Müll, selbst entsorgen. 12. Die Standgebühr für Austeller mit einem Warenangebot beträgt 80,00 Euro inkl. MwSt. pro Stand (ca. 3 m x 3 m bzw. 2 m x 4 m) für beide Tage zzgl. Strom (20 Euro bei Bedarf). Die Standgebühr für Standbetreiber aus der Gastronomie beträgt 160,00 Euro inkl. MwSt. pro Stand (3 m x 3 m) für beide Tage zzgl. Strom (20 Euro bei Bedarf / 40 Euro für Starkstromanschluss). Bitte überweisen Sie den jeweiligen Betrag nach Erhalt einer Rechnung bis zum 15. Mai 2015 unter dem Stichwort „Standgebühr Kräutertage 2016“ auf das Konto der Staatsbad Schlangenbad GmbH bei der Nassauische Sparkasse Wiesbaden: IBAN: DE70 5105 0015 0391 0451 00, BIC: NASSDE55XXX Ist bis zu diesem Datum kein Geldeingang zu verzeichnen, wird der Standplatz an einen anderen Interessenten vergeben. Das Zahlen vor Ort ist nicht möglich! 13. Ansprechpartner vor Ort sind Roswitha Röber & Daniela Richner, Telefon 06129 / 4851. 14. Ein Sanitätsdienst ist während der Marktzeiten vor Ort. 15. Durch Verlegung des Veranstaltungstermins oder Ausfall aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Standbetreiber haften für alle Schäden, die sich aus der Nutzung der zugewiesenen Flächen und des Standes ergeben. Ansonsten sind die Schlangenbader Kräutertage über eine bestehende Haftpflichtversicherung der Staatsbad Schlangenbad GmbH abgedeckt.
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