Ausstellerbedingungen 2016

Staatsbad Schlangenbad GmbH
Rheingauer Straße 18
65388 Schlangenbad
Telefon 06129–4851
Telefax 06129–4854
[email protected]
Schlangenbader Kräutertage am 11.-12. Juni 2016
Ausstellerbedingungen
1. Allgemeines: Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung ist die Teilnahme am Markt
verbindlich. Die Bestätigung der Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt durch
Rechnungslegung. Die Ausstellerbedingungen sind Bestandteil der Anmeldeunterlagen und
werden mit der Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt.
2. Der Kräutermarkt findet im unteren Kurgarten und in der Mühlstrasse in Schlangenbad
statt. Änderungen vorbehalten.
3. Öffnungszeiten der Stände: Samstag und Sonntag 11 Uhr bis 18 Uhr. Ein Abbau vor
Ende der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Alle Aussteller verpflichten sich, an beiden
Markttagen teilzunehmen. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Teilnahme
auf einen Tag zu beschränken
4. Der Aufbau kann am Samstag ab 8 Uhr oder nach vorheriger Absprache am Vortag erfolgen.
Der Standaufbau muss zu Beginn des Marktes abgeschlossen sein. Autos, die zum Aufbau
bis zum Standplatz vorfahren, müssen das Fahrzeug bis spätestens 10.30 Uhr wegfahren.
Der Standplan geht vor Beginn der Veranstaltung (nach Zahlungsziel) allen Teilnehmern zu,
die die Rechnung bezahlt haben. Sowohl Standbewachung als auch Strom- und
Wasserversorgung können nicht für die komplette Auf- und Abbauphase gewährleistet
werden. Das Untervermieten von Standflächen oder Teilflächen des eigenen Standes ist nicht
gestattet. Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Staatsbad Schlangenbad GmbH.
5. Die Marktteilnehmer sind für Standaufbau und Dekoration (inkl. Regenschutz, trockener
Untergrund) selbst verantwortlich.
6. Das Warenangebot soll in Bezug zu Kräutern und Naturprodukten stehen. Bitte senden
Sie uns ein Bild des Standes und der Produkte gerne auch per Mail an
[email protected].
7. Beim Herstellen und Verkauf von Nahrungsmitteln müssen die entsprechenden
Hygienebedingungen beachtet werden. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum
sofortigen Verzehr muss angemeldet sein. Cateringstände beantragen selbstständig eine
temporäre Genehmigung eines gastronomischen Betriebes beim Ordnungsamt der Stadt. Es
gelten die Richtlinien für Imbissbetriebe, deren Einhaltung durch das Veterinäramt des
Kreises überprüft werden können. Jeder Stand ist selbst dafür verantwortlich die Auflagen
umzusetzen und auf Verlangen vorzuweisen.
8. Bei Zurücktreten von der Anmeldung nach dem 15. Mai 2015 werden die Standgebühren
fällig bzw. nicht erstattet.
9. Bei Nichterscheinen am Markt sind die Standgebühren zzgl. einer Konventionalstrafe in
Höhe der Standgebühren fällig.
10. Strom steht nach Bedarf und nur nach vorheriger Anmeldung bereit.
11. Für Abfallbeseitigung ist jeder selbst verantwortlich; jeder hinterlässt an jedem der beiden
Markttage seinen Platz/ Bereich aufgeräumt und sauber. Die Caterer stellen zudem an ihrem
Stand ausreichend große Mülleimer auf, deren Inhalt sie, wie auch den am Stand anfallenden
Müll, selbst entsorgen.
12. Die Standgebühr für Austeller mit einem Warenangebot beträgt 80,00 Euro inkl. MwSt.
pro Stand (ca. 3 m x 3 m bzw. 2 m x 4 m) für beide Tage zzgl. Strom (20 Euro bei Bedarf).
Die Standgebühr für Standbetreiber aus der Gastronomie beträgt 160,00 Euro inkl.
MwSt. pro Stand (3 m x 3 m) für beide Tage zzgl. Strom (20 Euro bei Bedarf / 40 Euro für
Starkstromanschluss).
Bitte überweisen Sie den jeweiligen Betrag nach Erhalt einer Rechnung bis zum 15.
Mai 2015 unter dem Stichwort „Standgebühr Kräutertage 2016“ auf das Konto der Staatsbad
Schlangenbad GmbH bei der Nassauische Sparkasse Wiesbaden: IBAN: DE70 5105 0015
0391 0451 00, BIC: NASSDE55XXX
Ist bis zu diesem Datum kein Geldeingang zu verzeichnen, wird der Standplatz an
einen anderen Interessenten vergeben. Das Zahlen vor Ort ist nicht möglich!
13. Ansprechpartner vor Ort sind Roswitha Röber & Daniela Richner, Telefon 06129 / 4851.
14. Ein Sanitätsdienst ist während der Marktzeiten vor Ort.
15. Durch Verlegung des Veranstaltungstermins oder Ausfall aus vom Veranstalter nicht zu
vertretenden Umständen kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Standbetreiber haften für alle Schäden, die sich aus der Nutzung der zugewiesenen
Flächen und des Standes ergeben. Ansonsten sind die Schlangenbader Kräutertage über
eine bestehende Haftpflichtversicherung der Staatsbad Schlangenbad GmbH abgedeckt.