Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Bereich Bahnen und Schiffe
Summarischer Bericht
Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische
Untersuchung gemäss Art. 45 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von
Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) durchgeführt. Dieser Bericht wurde mit dem Ziel
erstellt, dass aus dem vorliegenden Zwischenfall etwas gelernt werden kann.
Ereignis:
Grundberührung eines Dampfschiffes mit Havarie
Ereignisart:
Schiffsunfall
Ort, Datum und Zeit:
Pfäffikon (SZ), 17. Juli 2015, 16:30 Uhr
Reg. Nr.:
2015071702
Verkehrsmittel:
Schiff
Beteiligte Unternehmen:
Transportunternehmen:
Zürichsee Schiffahrtsgesellschaft (ZSG)
Infrastrukturunternehmen:
Weitere Unternehmen:
Beteiligte Personen:
Schiffsführer
Mitarbeitende Catering
Beteiligte Fahrzeuge:
Dampfschiff „Stadt Rapperswil“
Schäden:
Personen:
Mitarbeitende Catering wurde leicht verletzt.
Verkehrsmittel:
Schaufelrad beschädigt, Beschädigung am Schiffsrumpf.
Infrastruktur:
Drittschäden:
Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern
Tel.: +41 58 462 54 30, Fax +41 58 463 00 76
[email protected]
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Summarischer Bericht
Reg. Nr. : 2015071702
Hergang
Bei der Fahrt des Dampfschiffes „Stadt Rapperswil“ durch den Hurdenkanal, zwischen
Altendorf und Pfäffikon, wurde dieses von einer starken Windböe erfasst. Dadurch wurde der
hintere Teil des Schiffes nach Steuerbord gedrückt, der Bug brach nach Backbord aus. In der
Folge kam es zu einer Grundberührung. Dabei wurde das Schaufelrad beschädigt, der Rumpf
schlug Leck und das Schiff wurde manövrierunfähig. Als Folge der durch die Grundberührung
verursachten Erschütterung stürzte eine Kaffeemaschine zu Boden. Eine Mitarbeiterin der
Restauration wurde dabei leicht verletzt. Die Reisenden wurden auf andere Schiffe evakuiert.
Das beschädigte Dampfschiff „Stadt Rapperswil“ wurde in die Werft abgeschleppt.
Zum Unfallzeitpunkt war keine Sturmwarnung ausgegeben worden. Gemäss den
Windmesswerten beim Flugplatz Altendorf, stieg um 16:30 Uhr die Windstärke innert weniger
Minuten auf 41 Knoten (75 km/h) an.
Schlussfolgerung
Das Dampfschiff „Stadt Rapperswil“ hat eine Länge von 59 und eine Breite von 13.5 Metern.
Der Hurdenkanal ist an seiner schmälsten Stelle ca. 20 Meter breit. Das Manövrieren stellt,
gerade bei schwierigen Windverhältnissen und bei der Durchfahrt in einem verhältnismässig
schmalen Kanal, auch für erfahrene Schiffsführer eine grosse Herausforderung dar.
Beim Briefing am Morgen wird die Wettersituation mit den Kapitänen standardmässig
besprochen. An diesem Tag lag keine Prognose für starke Winde vor. Auf dem Schiff kann
über das Internet laufend die Wetterlage und die aktuellen Vorhersagen geprüft werden. Auch
kurz vor dem Ereignis gab es keine Hinweise auf stärkere Böen.
Es gibt keine Anhaltspunkte für einen systemischen Mangel. Das Ereignis ist auf eine
Verkettung unglücklicher Umstände bzw. auf höhere Gewalt zurückzuführen. Deshalb
verzichtet die SUST gestützt auf Art. 29 Abs.1 der Verordnung über die
Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) i.V. mit Art. 45 VSZV
auf weiterführende Untersuchungshandlungen und schliesst die Untersuchung mit diesem
summarischen Bericht ab.
Bern, 15. Dezember 2015
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle
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Anlage 1
Abbildung 1: Beschädigungen am Rumpf des Dampfschiffes „Stadt Rapperswil“
Abbildung 2: Beschädigungen am Schaufelrad des Dampfschiffes „Stadt Rapperswil“
(Backbord-Seite)
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Anlage 2
Abbildung 3: Winddaten der Station Altendorf (SZ) vom 17. Juli 2015 (Quelle: MeteoBase)
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